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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Die Schaafweide.
Rücksicht nehmen muß. Es ist rathsam, sich dieses alles auf der Stelle an-
zuzeichnen, und in das Lagerbuch, mit Hinweisung auf die Charte, einzutragen.

Die Gerechtsame auf fremden Feldern und Hutungen, ihre Gränzen und
Zeiten muß man sich insbesondere merken.

Dann wird man seinen Plan über die Benutzung der Weide bei mög-
lichster Sicherheit der Schäfereien machen, und bei ungewöhnlicher Witterung
nach den Umständen abändern können; aber nicht weiter abhängig von der Will-
kühr des Schäfers seyn.

Es muß die vorzüglichste Weide besonders für die Lämmer, die nächstbeste
für die Zuchtschaafe, die schlechteste für das Geltevieh bestimmt werden.

Unter solchen Umständen hat eine mannigfaltig verschiedene Weide, und
folglich ein weit ausgedehntes Revier seine unverkennbaren Vorzüge. Hier
können die Heerden von grasreichen, niedrigen Stellen auf trockene, magere
Anhöhen, selbst in Kiehnenhölzer getrieben werden, um die nachtheiligen Ein-
wirkung jener wieder auszulöschen. Die Schäfer, welche auf ein weites Wei-
derevier bestehen, haben in sofern Recht, als dieses hier in dieser, dort in jener
Hinsicht fehlerhaft ist.

§. 113.

Die künstliche oder kultivirte Weide findet aber auf den in der Kop-
pelwirthschaft dazu ausgesetzten Schlägen Statt, und darauf kann nur eine
Schäferei mit dem sichersten und glücklichsten Erfolge betrieben werden. Wenn
sie mit den gedeihlichsten und vorzüglichsten Weidegräsern und Kleearten besaa-
met, alle untauglichere Pflanzen durch die Beackerung davon vertilgt, und zu-
gleich gehörig abgewässert sind, so geben sie den Schaafen eine bei jeder Jah-
reszeit und Witterung gesunde Weide, die sie mit Ruhe und ohne weites Trei-
ben genießen. Ueber die verschiedene Kraft solcher Weiden ist Bd. III. §. 364.
und über ihre Kultur §. 365. geredet worden. Nach der S. 274. daselbst ge-
gebenen Bestimmung der zu einer Kuhweide erforderlichen Fläche kann die Zahl
der darauf zu haltenden Schaafe bestimmt werden, indem man 10 Schaafe für
eine Kuh annimmt und sicher annehmen kann, wenn sie zugleich die Benutzung
der Stoppel und des gefelgten Ackers haben. Da indessen die Ergiebigkeit
der Weide nicht alle Jahre gleich ist, so geht man immer sicherer, wenn man

Die Schaafweide.
Ruͤckſicht nehmen muß. Es iſt rathſam, ſich dieſes alles auf der Stelle an-
zuzeichnen, und in das Lagerbuch, mit Hinweiſung auf die Charte, einzutragen.

Die Gerechtſame auf fremden Feldern und Hutungen, ihre Graͤnzen und
Zeiten muß man ſich insbeſondere merken.

Dann wird man ſeinen Plan uͤber die Benutzung der Weide bei moͤg-
lichſter Sicherheit der Schaͤfereien machen, und bei ungewoͤhnlicher Witterung
nach den Umſtaͤnden abaͤndern koͤnnen; aber nicht weiter abhaͤngig von der Will-
kuͤhr des Schaͤfers ſeyn.

Es muß die vorzuͤglichſte Weide beſonders fuͤr die Laͤmmer, die naͤchſtbeſte
fuͤr die Zuchtſchaafe, die ſchlechteſte fuͤr das Geltevieh beſtimmt werden.

Unter ſolchen Umſtaͤnden hat eine mannigfaltig verſchiedene Weide, und
folglich ein weit ausgedehntes Revier ſeine unverkennbaren Vorzuͤge. Hier
koͤnnen die Heerden von grasreichen, niedrigen Stellen auf trockene, magere
Anhoͤhen, ſelbſt in Kiehnenhoͤlzer getrieben werden, um die nachtheiligen Ein-
wirkung jener wieder auszuloͤſchen. Die Schaͤfer, welche auf ein weites Wei-
derevier beſtehen, haben in ſofern Recht, als dieſes hier in dieſer, dort in jener
Hinſicht fehlerhaft iſt.

§. 113.

Die kuͤnſtliche oder kultivirte Weide findet aber auf den in der Kop-
pelwirthſchaft dazu ausgeſetzten Schlaͤgen Statt, und darauf kann nur eine
Schaͤferei mit dem ſicherſten und gluͤcklichſten Erfolge betrieben werden. Wenn
ſie mit den gedeihlichſten und vorzuͤglichſten Weidegraͤſern und Kleearten beſaa-
met, alle untauglichere Pflanzen durch die Beackerung davon vertilgt, und zu-
gleich gehoͤrig abgewaͤſſert ſind, ſo geben ſie den Schaafen eine bei jeder Jah-
reszeit und Witterung geſunde Weide, die ſie mit Ruhe und ohne weites Trei-
ben genießen. Ueber die verſchiedene Kraft ſolcher Weiden iſt Bd. III. §. 364.
und uͤber ihre Kultur §. 365. geredet worden. Nach der S. 274. daſelbſt ge-
gebenen Beſtimmung der zu einer Kuhweide erforderlichen Flaͤche kann die Zahl
der darauf zu haltenden Schaafe beſtimmt werden, indem man 10 Schaafe fuͤr
eine Kuh annimmt und ſicher annehmen kann, wenn ſie zugleich die Benutzung
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[412/0436] Die Schaafweide. Ruͤckſicht nehmen muß. Es iſt rathſam, ſich dieſes alles auf der Stelle an- zuzeichnen, und in das Lagerbuch, mit Hinweiſung auf die Charte, einzutragen. Die Gerechtſame auf fremden Feldern und Hutungen, ihre Graͤnzen und Zeiten muß man ſich insbeſondere merken. Dann wird man ſeinen Plan uͤber die Benutzung der Weide bei moͤg- lichſter Sicherheit der Schaͤfereien machen, und bei ungewoͤhnlicher Witterung nach den Umſtaͤnden abaͤndern koͤnnen; aber nicht weiter abhaͤngig von der Will- kuͤhr des Schaͤfers ſeyn. Es muß die vorzuͤglichſte Weide beſonders fuͤr die Laͤmmer, die naͤchſtbeſte fuͤr die Zuchtſchaafe, die ſchlechteſte fuͤr das Geltevieh beſtimmt werden. Unter ſolchen Umſtaͤnden hat eine mannigfaltig verſchiedene Weide, und folglich ein weit ausgedehntes Revier ſeine unverkennbaren Vorzuͤge. Hier koͤnnen die Heerden von grasreichen, niedrigen Stellen auf trockene, magere Anhoͤhen, ſelbſt in Kiehnenhoͤlzer getrieben werden, um die nachtheiligen Ein- wirkung jener wieder auszuloͤſchen. Die Schaͤfer, welche auf ein weites Wei- derevier beſtehen, haben in ſofern Recht, als dieſes hier in dieſer, dort in jener Hinſicht fehlerhaft iſt. §. 113. Die kuͤnſtliche oder kultivirte Weide findet aber auf den in der Kop- pelwirthſchaft dazu ausgeſetzten Schlaͤgen Statt, und darauf kann nur eine Schaͤferei mit dem ſicherſten und gluͤcklichſten Erfolge betrieben werden. Wenn ſie mit den gedeihlichſten und vorzuͤglichſten Weidegraͤſern und Kleearten beſaa- met, alle untauglichere Pflanzen durch die Beackerung davon vertilgt, und zu- gleich gehoͤrig abgewaͤſſert ſind, ſo geben ſie den Schaafen eine bei jeder Jah- reszeit und Witterung geſunde Weide, die ſie mit Ruhe und ohne weites Trei- ben genießen. Ueber die verſchiedene Kraft ſolcher Weiden iſt Bd. III. §. 364. und uͤber ihre Kultur §. 365. geredet worden. Nach der S. 274. daſelbſt ge- gebenen Beſtimmung der zu einer Kuhweide erforderlichen Flaͤche kann die Zahl der darauf zu haltenden Schaafe beſtimmt werden, indem man 10 Schaafe fuͤr eine Kuh annimmt und ſicher annehmen kann, wenn ſie zugleich die Benutzung der Stoppel und des gefelgten Ackers haben. Da indeſſen die Ergiebigkeit der Weide nicht alle Jahre gleich iſt, ſo geht man immer ſicherer, wenn man

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/436>, abgerufen am 18.04.2024.