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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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um desto besser eine in der anderen ausdrückbar zu sein.
Und so sind auch die Begriffe des Richtigen oder Nütz-
lichen und Zweckmässigen, welche der Denkende sich ge-
bildet oder doch bestätigt hat, um sich in Urtheilen oder
Handlungen danach zu richten. Mit ihnen ermisst er, was
die Dinge für ihn werth sind, und was er thun müsse, um
sein Gewünschtes zu erreichen. Solche sind darum in ge-
fasstem Beschlusse entweder implicite und ihren Elementen
nach enthalten, oder sie werden als allgemeine Maximen
darauf angewandt. -- Im Bedacht deckt sich die verwirk-
lichende Action mit dem Gedanken selber. Belieben ver-
hält sich wie ein Allgemeines dazu, welchem viele Einzel-
heiten untergeordnet sind. Endlich Begriff lässt die Ver-
wirklichung in Handlungen unbestimmt und nur als Folge
seiner eigentlichen Verwirklichung im Denken selber. Um
Bedacht zu verstehen, muss man die Absicht oder den
Zweck erforschen; um Belieben, wo der Zweck voraus-
gesetzt ist, die Gründe; um Begriff: die Grundsätze, nach
welchen er gebildet sein mag.

§ 12.

Die Gesammtformen der Willkür -- welche die Ele-
mente des Wesenwillens in sich enthalten -- sollen hier-
nach begriffen werden als Systeme von Gedanken, nämlich
Absichten, Zwecken und Mitteln, welche ein Mensch als
seinen Apparat im Kopfe trägt, um damit die Wirklich-
keiten aufzufassen und anzufassen, woraus mithin wenig-
stens die Grundzüge seiner willkürlichen Handlungen, sofern
sie nicht aus den Gesammtformen seines Wesenwillens her-
vorgehen, müssen abgeleitet werden. Solches System heisse
im Allgemeinen Bestrebung. Dies ist, was den Willkür-
lichen beherrscht, obschon er diese Summe seiner Wünsche
und Ziele sich zurechtgemacht haben und als sein Frei-
gewähltes empfinden mag. Insbesondere ergibt sich daraus
sein freundliches oder feindliches Verhalten gegen die Mit-
menschen; durch den Begriff, dass es seiner Bestrebung
diene, wird ihm das Eine oder das Andere leicht, wo seine
Gesinnung indifferent ist, schwerer wider eine solche Prä-

um desto besser eine in der anderen ausdrückbar zu sein.
Und so sind auch die Begriffe des Richtigen oder Nütz-
lichen und Zweckmässigen, welche der Denkende sich ge-
bildet oder doch bestätigt hat, um sich in Urtheilen oder
Handlungen danach zu richten. Mit ihnen ermisst er, was
die Dinge für ihn werth sind, und was er thun müsse, um
sein Gewünschtes zu erreichen. Solche sind darum in ge-
fasstem Beschlusse entweder implicite und ihren Elementen
nach enthalten, oder sie werden als allgemeine Maximen
darauf angewandt. — Im Bedacht deckt sich die verwirk-
lichende Action mit dem Gedanken selber. Belieben ver-
hält sich wie ein Allgemeines dazu, welchem viele Einzel-
heiten untergeordnet sind. Endlich Begriff lässt die Ver-
wirklichung in Handlungen unbestimmt und nur als Folge
seiner eigentlichen Verwirklichung im Denken selber. Um
Bedacht zu verstehen, muss man die Absicht oder den
Zweck erforschen; um Belieben, wo der Zweck voraus-
gesetzt ist, die Gründe; um Begriff: die Grundsätze, nach
welchen er gebildet sein mag.

§ 12.

Die Gesammtformen der Willkür — welche die Ele-
mente des Wesenwillens in sich enthalten — sollen hier-
nach begriffen werden als Systeme von Gedanken, nämlich
Absichten, Zwecken und Mitteln, welche ein Mensch als
seinen Apparat im Kopfe trägt, um damit die Wirklich-
keiten aufzufassen und anzufassen, woraus mithin wenig-
stens die Grundzüge seiner willkürlichen Handlungen, sofern
sie nicht aus den Gesammtformen seines Wesenwillens her-
vorgehen, müssen abgeleitet werden. Solches System heisse
im Allgemeinen Bestrebung. Dies ist, was den Willkür-
lichen beherrscht, obschon er diese Summe seiner Wünsche
und Ziele sich zurechtgemacht haben und als sein Frei-
gewähltes empfinden mag. Insbesondere ergibt sich daraus
sein freundliches oder feindliches Verhalten gegen die Mit-
menschen; durch den Begriff, dass es seiner Bestrebung
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[127/0163] um desto besser eine in der anderen ausdrückbar zu sein. Und so sind auch die Begriffe des Richtigen oder Nütz- lichen und Zweckmässigen, welche der Denkende sich ge- bildet oder doch bestätigt hat, um sich in Urtheilen oder Handlungen danach zu richten. Mit ihnen ermisst er, was die Dinge für ihn werth sind, und was er thun müsse, um sein Gewünschtes zu erreichen. Solche sind darum in ge- fasstem Beschlusse entweder implicite und ihren Elementen nach enthalten, oder sie werden als allgemeine Maximen darauf angewandt. — Im Bedacht deckt sich die verwirk- lichende Action mit dem Gedanken selber. Belieben ver- hält sich wie ein Allgemeines dazu, welchem viele Einzel- heiten untergeordnet sind. Endlich Begriff lässt die Ver- wirklichung in Handlungen unbestimmt und nur als Folge seiner eigentlichen Verwirklichung im Denken selber. Um Bedacht zu verstehen, muss man die Absicht oder den Zweck erforschen; um Belieben, wo der Zweck voraus- gesetzt ist, die Gründe; um Begriff: die Grundsätze, nach welchen er gebildet sein mag. § 12. Die Gesammtformen der Willkür — welche die Ele- mente des Wesenwillens in sich enthalten — sollen hier- nach begriffen werden als Systeme von Gedanken, nämlich Absichten, Zwecken und Mitteln, welche ein Mensch als seinen Apparat im Kopfe trägt, um damit die Wirklich- keiten aufzufassen und anzufassen, woraus mithin wenig- stens die Grundzüge seiner willkürlichen Handlungen, sofern sie nicht aus den Gesammtformen seines Wesenwillens her- vorgehen, müssen abgeleitet werden. Solches System heisse im Allgemeinen Bestrebung. Dies ist, was den Willkür- lichen beherrscht, obschon er diese Summe seiner Wünsche und Ziele sich zurechtgemacht haben und als sein Frei- gewähltes empfinden mag. Insbesondere ergibt sich daraus sein freundliches oder feindliches Verhalten gegen die Mit- menschen; durch den Begriff, dass es seiner Bestrebung diene, wird ihm das Eine oder das Andere leicht, wo seine Gesinnung indifferent ist, schwerer wider eine solche Prä-

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/163>, abgerufen am 29.03.2024.