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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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erhält, theils hemmt oder fördert, und welches durch Doc-
trinen und Meinungen öffentlich vertheidigt, angefochten,
daher auch verändert, verschärft oder gemildert wird. End-
lich gehört dazu der Gegensatz der Moral als eines durch-
aus ideellen oder mentalen Systemes von Regeln des gemein-
samen Lebens: welches auf der einen Seite wesentlich
Ausdruck und Organ der religiösen Vorstellungen und
Kräfte ist: hier mit den Bedingungen und Wirklichkeiten
des Familiengeistes und der Sitte in nothwendiger Ver-
bindung; auf der anderen Seite ganz und gar Product und
Werkzeug öffentlicher Meinung: und alsbald auf alle Be-
ziehungen der allgemeinen contractuellen Geselligkeit und
der politischen Bestrebungen hingewiesen.

Ordnung ist natürliches Recht; Recht schlechthin =
positives Recht; Moral = ideales Recht. Denn Recht als Inhalt
dessen, was sein soll oder sein darf, geboten oder erlaubt wird,
ist das Object eines socialen Willens überhaupt. Auch das
natürliche Recht muss als gesetztes und effectives verstanden
werden; aber es ist in einem allgemeineren Sinne und
minder ausdrücklicher Weise gesetzt; es ist das allgemeine
im Gegensatz zu allem besonderen, oder das einfache im
Gegensatz zum mannigfachen und verwickelten Recht.

§ 2.

Aus Eintracht, Sitte und Religion besteht die Sub-
stanz des socialen Wesens und Willens, wovon die höchst
mannigfachen Modi und Formen unter förderlichen Bedin-
gungen im Verlaufe seines Lebens sich ausbilden, so dass
jede Gruppe und jeder selbständige Mensch in seinem
eigenen Willen und dessen Sphäre, daher in seiner Ge-
sinnung, seinem Gemüthe und Gewissen, wie auch in seinen
gegebenen Umständen, seinem Besitze, und den ihm natür-
lichen, gewohnten, obliegenden Thätigkeiten einen gewissen
Antheil daran empfangen hat, und aus dem gemeinsamen
Herde und Centro ableiten kann. Er hat darinnen die
Wurzeln seiner Kraft, und nähret sein Recht zuletzt aus
dem einen, ursprünglichen, das als ein göttlich-natürliches
ihn umfasst und erhält, wie es ihn hat entstehen und wird

erhält, theils hemmt oder fördert, und welches durch Doc-
trinen und Meinungen öffentlich vertheidigt, angefochten,
daher auch verändert, verschärft oder gemildert wird. End-
lich gehört dazu der Gegensatz der Moral als eines durch-
aus ideellen oder mentalen Systemes von Regeln des gemein-
samen Lebens: welches auf der einen Seite wesentlich
Ausdruck und Organ der religiösen Vorstellungen und
Kräfte ist: hier mit den Bedingungen und Wirklichkeiten
des Familiengeistes und der Sitte in nothwendiger Ver-
bindung; auf der anderen Seite ganz und gar Product und
Werkzeug öffentlicher Meinung: und alsbald auf alle Be-
ziehungen der allgemeinen contractuellen Geselligkeit und
der politischen Bestrebungen hingewiesen.

Ordnung ist natürliches Recht; Recht schlechthin =
positives Recht; Moral = ideales Recht. Denn Recht als Inhalt
dessen, was sein soll oder sein darf, geboten oder erlaubt wird,
ist das Object eines socialen Willens überhaupt. Auch das
natürliche Recht muss als gesetztes und effectives verstanden
werden; aber es ist in einem allgemeineren Sinne und
minder ausdrücklicher Weise gesetzt; es ist das allgemeine
im Gegensatz zu allem besonderen, oder das einfache im
Gegensatz zum mannigfachen und verwickelten Recht.

§ 2.

Aus Eintracht, Sitte und Religion besteht die Sub-
stanz des socialen Wesens und Willens, wovon die höchst
mannigfachen Modi und Formen unter förderlichen Bedin-
gungen im Verlaufe seines Lebens sich ausbilden, so dass
jede Gruppe und jeder selbständige Mensch in seinem
eigenen Willen und dessen Sphäre, daher in seiner Ge-
sinnung, seinem Gemüthe und Gewissen, wie auch in seinen
gegebenen Umständen, seinem Besitze, und den ihm natür-
lichen, gewohnten, obliegenden Thätigkeiten einen gewissen
Antheil daran empfangen hat, und aus dem gemeinsamen
Herde und Centro ableiten kann. Er hat darinnen die
Wurzeln seiner Kraft, und nähret sein Recht zuletzt aus
dem einen, ursprünglichen, das als ein göttlich-natürliches
ihn umfasst und erhält, wie es ihn hat entstehen und wird

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[278/0314] erhält, theils hemmt oder fördert, und welches durch Doc- trinen und Meinungen öffentlich vertheidigt, angefochten, daher auch verändert, verschärft oder gemildert wird. End- lich gehört dazu der Gegensatz der Moral als eines durch- aus ideellen oder mentalen Systemes von Regeln des gemein- samen Lebens: welches auf der einen Seite wesentlich Ausdruck und Organ der religiösen Vorstellungen und Kräfte ist: hier mit den Bedingungen und Wirklichkeiten des Familiengeistes und der Sitte in nothwendiger Ver- bindung; auf der anderen Seite ganz und gar Product und Werkzeug öffentlicher Meinung: und alsbald auf alle Be- ziehungen der allgemeinen contractuellen Geselligkeit und der politischen Bestrebungen hingewiesen. Ordnung ist natürliches Recht; Recht schlechthin = positives Recht; Moral = ideales Recht. Denn Recht als Inhalt dessen, was sein soll oder sein darf, geboten oder erlaubt wird, ist das Object eines socialen Willens überhaupt. Auch das natürliche Recht muss als gesetztes und effectives verstanden werden; aber es ist in einem allgemeineren Sinne und minder ausdrücklicher Weise gesetzt; es ist das allgemeine im Gegensatz zu allem besonderen, oder das einfache im Gegensatz zum mannigfachen und verwickelten Recht. § 2. Aus Eintracht, Sitte und Religion besteht die Sub- stanz des socialen Wesens und Willens, wovon die höchst mannigfachen Modi und Formen unter förderlichen Bedin- gungen im Verlaufe seines Lebens sich ausbilden, so dass jede Gruppe und jeder selbständige Mensch in seinem eigenen Willen und dessen Sphäre, daher in seiner Ge- sinnung, seinem Gemüthe und Gewissen, wie auch in seinen gegebenen Umständen, seinem Besitze, und den ihm natür- lichen, gewohnten, obliegenden Thätigkeiten einen gewissen Antheil daran empfangen hat, und aus dem gemeinsamen Herde und Centro ableiten kann. Er hat darinnen die Wurzeln seiner Kraft, und nähret sein Recht zuletzt aus dem einen, ursprünglichen, das als ein göttlich-natürliches ihn umfasst und erhält, wie es ihn hat entstehen und wird

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/314>, abgerufen am 29.03.2024.