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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
nahm am 16. November die Vollmacht förmlich zurück und forderte den
Bruder auf, sich zu einer Unterredung in Fulda einzufinden. Die Braun-
schweiger aber wollten ihren Regenten nicht ziehen lassen; sie fürchteten
im Ernst -- so stark hatten sich die Gemüther erhitzt -- Karl werde den
Bruder vergiften. "Daß ich dergleichen Besorgnisse nicht hege, bedarf
wohl weiter keiner Versicherung" -- schrieb Herzog Wilhelm an Wittgen-
stein, indeß wagte er auch nicht der Einladung, die ja doch keinen Er-
folg verhieß, zu entsprechen.*) Wie fühlte er sich wieder so unsicher und
verlegen. Die Zurücknahme der Vollmacht zog ihm den Rechtsboden
unter den Füßen hinweg; seine Statthalterschaft war nunmehr nicht blos
der Form sondern auch der Sache nach eine rechtswidrige Usurpation.
Wieder wendete er sich nach Berlin um Hilfe und gestand seinem Wittgen-
stein: Wenn ich nicht öffentlich erklären darf, daß die Könige von Preußen
und Hannover mein Verbleiben wünschen, so "werde ich wohl nicht um-
hin können mich von hier zu entfernen". Die preußische Antwort ver-
stand sich von selbst. Unmöglich durfte man dem vertriebenen Welfen
gestatten, durch einen launischen Einfall den mühsam hergestellten vor-
läufigen Rechtszustand wieder über den Haufen zu werfen. Der junge
Herzog wurde aufgefordert, auch nach dem Erlöschen der Vollmacht in
seiner Stellung auszuharren.**)

Noch bevor die Erwiderung aus Berlin eintraf, hatten sich die Braun-
schweiger selber geregt. Auf die Kunde von dem Herannahen des verab-
scheuten kleinen Tyrannen gerieth das Land wieder in fieberische Unruhe.
Die Bürgerwehr gelobte in einer stürmischen Versammlung feierlich, nur
dem Herzog Wilhelm zu gehorchen, und das Gleiche beschlossen -- ein in
Deutschland unerhörter Fall -- auch die Offiziere des kleinen Heeres.
Das war der Fluch der Trägheit des Deutschen Bundes. Fast ein Viertel-
jahr lang hatte er das unglückliche Land sich selber überlassen, und nun
waren alle Rechtsbegriffe schon dermaßen verwirrt, daß selbst der Fahnen-
eid dieser durch Muth und Treue gleich berühmten Truppe nicht mehr
Stand hielt. Magistrat und Stadtverordnete der Hauptstadt versicherten
dem jungen Herzog in einer pathetischen Adresse: "Die Sündenschaar wird
ihr boshaftes Treiben so lange fortsetzen" bis die dauernde Regierung
unseres neuen Landesherrn außer allem Zweifel steht. Und der wackere
Bürgermeister Bode fügte in einem Begleitschreiben hinzu: "Sollten Rück-
schritte dem alten, über alle Beschreibung drückenden und schaudervollen
Zustande wieder näher führen, so will ich lieber nicht leben als an der
Spitze einer nach und nach entwürdigten oder zur desperaten Wuth gereizten
Bürgerschaft stehen."***) Dem gefeierten Herzog war bei diesen Huldigungen

*) H. Wilhelm an Wittgenstein, 21. Nov. 1830.
**) H. Wilhelm an Wittgenstein 22. Nov. Bernstorff's Bericht an den König,
30. Nov., und Antwort an H. Wilhelm, 30. Nov. 1830.
***) Adresse von Magistrat und Stadtverordneten Braunschweigs, 23. November.

IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
nahm am 16. November die Vollmacht förmlich zurück und forderte den
Bruder auf, ſich zu einer Unterredung in Fulda einzufinden. Die Braun-
ſchweiger aber wollten ihren Regenten nicht ziehen laſſen; ſie fürchteten
im Ernſt — ſo ſtark hatten ſich die Gemüther erhitzt — Karl werde den
Bruder vergiften. „Daß ich dergleichen Beſorgniſſe nicht hege, bedarf
wohl weiter keiner Verſicherung“ — ſchrieb Herzog Wilhelm an Wittgen-
ſtein, indeß wagte er auch nicht der Einladung, die ja doch keinen Er-
folg verhieß, zu entſprechen.*) Wie fühlte er ſich wieder ſo unſicher und
verlegen. Die Zurücknahme der Vollmacht zog ihm den Rechtsboden
unter den Füßen hinweg; ſeine Statthalterſchaft war nunmehr nicht blos
der Form ſondern auch der Sache nach eine rechtswidrige Uſurpation.
Wieder wendete er ſich nach Berlin um Hilfe und geſtand ſeinem Wittgen-
ſtein: Wenn ich nicht öffentlich erklären darf, daß die Könige von Preußen
und Hannover mein Verbleiben wünſchen, ſo „werde ich wohl nicht um-
hin können mich von hier zu entfernen“. Die preußiſche Antwort ver-
ſtand ſich von ſelbſt. Unmöglich durfte man dem vertriebenen Welfen
geſtatten, durch einen launiſchen Einfall den mühſam hergeſtellten vor-
läufigen Rechtszuſtand wieder über den Haufen zu werfen. Der junge
Herzog wurde aufgefordert, auch nach dem Erlöſchen der Vollmacht in
ſeiner Stellung auszuharren.**)

Noch bevor die Erwiderung aus Berlin eintraf, hatten ſich die Braun-
ſchweiger ſelber geregt. Auf die Kunde von dem Herannahen des verab-
ſcheuten kleinen Tyrannen gerieth das Land wieder in fieberiſche Unruhe.
Die Bürgerwehr gelobte in einer ſtürmiſchen Verſammlung feierlich, nur
dem Herzog Wilhelm zu gehorchen, und das Gleiche beſchloſſen — ein in
Deutſchland unerhörter Fall — auch die Offiziere des kleinen Heeres.
Das war der Fluch der Trägheit des Deutſchen Bundes. Faſt ein Viertel-
jahr lang hatte er das unglückliche Land ſich ſelber überlaſſen, und nun
waren alle Rechtsbegriffe ſchon dermaßen verwirrt, daß ſelbſt der Fahnen-
eid dieſer durch Muth und Treue gleich berühmten Truppe nicht mehr
Stand hielt. Magiſtrat und Stadtverordnete der Hauptſtadt verſicherten
dem jungen Herzog in einer pathetiſchen Adreſſe: „Die Sündenſchaar wird
ihr boshaftes Treiben ſo lange fortſetzen“ bis die dauernde Regierung
unſeres neuen Landesherrn außer allem Zweifel ſteht. Und der wackere
Bürgermeiſter Bode fügte in einem Begleitſchreiben hinzu: „Sollten Rück-
ſchritte dem alten, über alle Beſchreibung drückenden und ſchaudervollen
Zuſtande wieder näher führen, ſo will ich lieber nicht leben als an der
Spitze einer nach und nach entwürdigten oder zur deſperaten Wuth gereizten
Bürgerſchaft ſtehen.“***) Dem gefeierten Herzog war bei dieſen Huldigungen

*) H. Wilhelm an Wittgenſtein, 21. Nov. 1830.
**) H. Wilhelm an Wittgenſtein 22. Nov. Bernſtorff’s Bericht an den König,
30. Nov., und Antwort an H. Wilhelm, 30. Nov. 1830.
***) Adreſſe von Magiſtrat und Stadtverordneten Braunſchweigs, 23. November.
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[110/0124] IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. nahm am 16. November die Vollmacht förmlich zurück und forderte den Bruder auf, ſich zu einer Unterredung in Fulda einzufinden. Die Braun- ſchweiger aber wollten ihren Regenten nicht ziehen laſſen; ſie fürchteten im Ernſt — ſo ſtark hatten ſich die Gemüther erhitzt — Karl werde den Bruder vergiften. „Daß ich dergleichen Beſorgniſſe nicht hege, bedarf wohl weiter keiner Verſicherung“ — ſchrieb Herzog Wilhelm an Wittgen- ſtein, indeß wagte er auch nicht der Einladung, die ja doch keinen Er- folg verhieß, zu entſprechen. *) Wie fühlte er ſich wieder ſo unſicher und verlegen. Die Zurücknahme der Vollmacht zog ihm den Rechtsboden unter den Füßen hinweg; ſeine Statthalterſchaft war nunmehr nicht blos der Form ſondern auch der Sache nach eine rechtswidrige Uſurpation. Wieder wendete er ſich nach Berlin um Hilfe und geſtand ſeinem Wittgen- ſtein: Wenn ich nicht öffentlich erklären darf, daß die Könige von Preußen und Hannover mein Verbleiben wünſchen, ſo „werde ich wohl nicht um- hin können mich von hier zu entfernen“. Die preußiſche Antwort ver- ſtand ſich von ſelbſt. Unmöglich durfte man dem vertriebenen Welfen geſtatten, durch einen launiſchen Einfall den mühſam hergeſtellten vor- läufigen Rechtszuſtand wieder über den Haufen zu werfen. Der junge Herzog wurde aufgefordert, auch nach dem Erlöſchen der Vollmacht in ſeiner Stellung auszuharren. **) Noch bevor die Erwiderung aus Berlin eintraf, hatten ſich die Braun- ſchweiger ſelber geregt. Auf die Kunde von dem Herannahen des verab- ſcheuten kleinen Tyrannen gerieth das Land wieder in fieberiſche Unruhe. Die Bürgerwehr gelobte in einer ſtürmiſchen Verſammlung feierlich, nur dem Herzog Wilhelm zu gehorchen, und das Gleiche beſchloſſen — ein in Deutſchland unerhörter Fall — auch die Offiziere des kleinen Heeres. Das war der Fluch der Trägheit des Deutſchen Bundes. Faſt ein Viertel- jahr lang hatte er das unglückliche Land ſich ſelber überlaſſen, und nun waren alle Rechtsbegriffe ſchon dermaßen verwirrt, daß ſelbſt der Fahnen- eid dieſer durch Muth und Treue gleich berühmten Truppe nicht mehr Stand hielt. Magiſtrat und Stadtverordnete der Hauptſtadt verſicherten dem jungen Herzog in einer pathetiſchen Adreſſe: „Die Sündenſchaar wird ihr boshaftes Treiben ſo lange fortſetzen“ bis die dauernde Regierung unſeres neuen Landesherrn außer allem Zweifel ſteht. Und der wackere Bürgermeiſter Bode fügte in einem Begleitſchreiben hinzu: „Sollten Rück- ſchritte dem alten, über alle Beſchreibung drückenden und ſchaudervollen Zuſtande wieder näher führen, ſo will ich lieber nicht leben als an der Spitze einer nach und nach entwürdigten oder zur deſperaten Wuth gereizten Bürgerſchaft ſtehen.“ ***) Dem gefeierten Herzog war bei dieſen Huldigungen *) H. Wilhelm an Wittgenſtein, 21. Nov. 1830. **) H. Wilhelm an Wittgenſtein 22. Nov. Bernſtorff’s Bericht an den König, 30. Nov., und Antwort an H. Wilhelm, 30. Nov. 1830. ***) Adreſſe von Magiſtrat und Stadtverordneten Braunſchweigs, 23. November.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/124>, abgerufen am 29.03.2024.