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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
aus. Daß ein solcher Mensch dem deutschen hohen Adel nicht mehr an-
gehören durfte, leuchtete schließlich Allen ein. Karl konnte sich auf sein
unbestreitbares Fürstenrecht berufen; nun hatte er selber den Pöbel auf-
gehetzt, den Landfrieden des preußischen Staates gestört, und in Berlin
war man schon entschlossen ihn aufheben zu lassen. Jetzt erst, nachdem
Karl selber die gütlichen Verhandlungen abgebrochen, beantwortete der
bedächtige König von England die Adresse des braunschweigischen Stände-
Ausschusses vom September und versicherte die Landstände seines Schutzes.
Selbst Kaiser Franz erklärte dem Herzog Wilhelm seine volle Zustim-
mung zu den unvermeidlichen Entschlüssen der letzten Tage.*) Am Bun-
destage war Alles verwandelt; außer dem kurhessischen Gesandten bestritt
Niemand mehr, daß Karl zum Regieren unfähig sei. Münch's Zauder-
künste hörten auf, die Ansichten Preußens und Hannovers fanden rasch
Anklang, und schon am 3. December einigte sich der Bundestag über
einen Beschluß, dem nur einzelne Regierungen nach altem Bundes-
brauche noch einen Vorbehalt anhingen. Herzog Wilhelm wurde ersucht
"die Regierung bis auf Weiteres zu führen", den Agnaten aber ward
"anheimgegeben, die definitive Anordnung für die Zukunft zu bewirken"
und sie dem Deutschen Bunde zur Anerkennung mitzutheilen. Der junge
Herzog athmete auf und beeilte sich, den ersten Theil des Beschlusses
seinem Lande mitzutheilen. Nun hatte er doch wieder einen Rückhalt: er
regierte fortan im Auftrage des Deutschen Bundes.

Freilich nur "bis auf Weiteres". Und seine Stellung ward mit jedem
Tage unhaltbarer. Karl verwahrte sich sogleich wider den Bundesbeschluß;
er erklärte dem Könige von Preußen: einem seiner "souveränen Mit-
fürsten" wolle er wohl die Verwaltung des Landes anvertrauen, doch
nimmermehr diesem Bruder; und drei Wochen darauf bot er selber dem
Bruder an, ihn zum Mitregenten oder zum provisorischen Regenten zu er-
nennen, aber immer mit dem Vorbehalte: "niemals werde ich auf meine Lan-
deshoheits- und Regierungsrechte zu Gunsten eines Dritten verzichten."**)
Als Herzog Wilhelm auf diese unklaren und schwerlich ehrlich gemeinten
Vorschläge nicht einging, wurde er von dem Flüchtling mit Schmähungen
überschüttet. Wie durfte man ihm zumuthen, auf die Dauer die Statt-
halterschaft zu führen für einen Fürsten, der ihn soeben mit den Waffen
anzugreifen versucht hatte, der ihn öffentlich als Rebellen und Verräther
brandmarkte? Das neue Ministerium, das er sich aus tüchtigen Männern
gebildet und der gewandten Leitung des Frhrn. v. Schleinitz unterstellt
hatte, war schon längst der Meinung, daß der Herzog die Regierung de-
finitiv übernehmen müsse.***) Wie ein Mann forderte das ganze Land

*) K. Wilhelm IV. Antwort auf die Adresse des Landständischen Ausschusses, 21. Nov.
**) H. Karl an K. Friedrich Wilhelm, 1. Jan., an H. Wilhelm 25. 26. Jan. 1831.
***) Schreiben des braunschweigischen Ministeriums an den hannov. Minister v.
Stralenheim, 4. 5. Dec. 1830.

IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
aus. Daß ein ſolcher Menſch dem deutſchen hohen Adel nicht mehr an-
gehören durfte, leuchtete ſchließlich Allen ein. Karl konnte ſich auf ſein
unbeſtreitbares Fürſtenrecht berufen; nun hatte er ſelber den Pöbel auf-
gehetzt, den Landfrieden des preußiſchen Staates geſtört, und in Berlin
war man ſchon entſchloſſen ihn aufheben zu laſſen. Jetzt erſt, nachdem
Karl ſelber die gütlichen Verhandlungen abgebrochen, beantwortete der
bedächtige König von England die Adreſſe des braunſchweigiſchen Stände-
Ausſchuſſes vom September und verſicherte die Landſtände ſeines Schutzes.
Selbſt Kaiſer Franz erklärte dem Herzog Wilhelm ſeine volle Zuſtim-
mung zu den unvermeidlichen Entſchlüſſen der letzten Tage.*) Am Bun-
destage war Alles verwandelt; außer dem kurheſſiſchen Geſandten beſtritt
Niemand mehr, daß Karl zum Regieren unfähig ſei. Münch’s Zauder-
künſte hörten auf, die Anſichten Preußens und Hannovers fanden raſch
Anklang, und ſchon am 3. December einigte ſich der Bundestag über
einen Beſchluß, dem nur einzelne Regierungen nach altem Bundes-
brauche noch einen Vorbehalt anhingen. Herzog Wilhelm wurde erſucht
„die Regierung bis auf Weiteres zu führen“, den Agnaten aber ward
„anheimgegeben, die definitive Anordnung für die Zukunft zu bewirken“
und ſie dem Deutſchen Bunde zur Anerkennung mitzutheilen. Der junge
Herzog athmete auf und beeilte ſich, den erſten Theil des Beſchluſſes
ſeinem Lande mitzutheilen. Nun hatte er doch wieder einen Rückhalt: er
regierte fortan im Auftrage des Deutſchen Bundes.

Freilich nur „bis auf Weiteres“. Und ſeine Stellung ward mit jedem
Tage unhaltbarer. Karl verwahrte ſich ſogleich wider den Bundesbeſchluß;
er erklärte dem Könige von Preußen: einem ſeiner „ſouveränen Mit-
fürſten“ wolle er wohl die Verwaltung des Landes anvertrauen, doch
nimmermehr dieſem Bruder; und drei Wochen darauf bot er ſelber dem
Bruder an, ihn zum Mitregenten oder zum proviſoriſchen Regenten zu er-
nennen, aber immer mit dem Vorbehalte: „niemals werde ich auf meine Lan-
deshoheits- und Regierungsrechte zu Gunſten eines Dritten verzichten.“**)
Als Herzog Wilhelm auf dieſe unklaren und ſchwerlich ehrlich gemeinten
Vorſchläge nicht einging, wurde er von dem Flüchtling mit Schmähungen
überſchüttet. Wie durfte man ihm zumuthen, auf die Dauer die Statt-
halterſchaft zu führen für einen Fürſten, der ihn ſoeben mit den Waffen
anzugreifen verſucht hatte, der ihn öffentlich als Rebellen und Verräther
brandmarkte? Das neue Miniſterium, das er ſich aus tüchtigen Männern
gebildet und der gewandten Leitung des Frhrn. v. Schleinitz unterſtellt
hatte, war ſchon längſt der Meinung, daß der Herzog die Regierung de-
finitiv übernehmen müſſe.***) Wie ein Mann forderte das ganze Land

*) K. Wilhelm IV. Antwort auf die Adreſſe des Landſtändiſchen Ausſchuſſes, 21. Nov.
**) H. Karl an K. Friedrich Wilhelm, 1. Jan., an H. Wilhelm 25. 26. Jan. 1831.
***) Schreiben des braunſchweigiſchen Miniſteriums an den hannov. Miniſter v.
Stralenheim, 4. 5. Dec. 1830.
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[112/0126] IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. aus. Daß ein ſolcher Menſch dem deutſchen hohen Adel nicht mehr an- gehören durfte, leuchtete ſchließlich Allen ein. Karl konnte ſich auf ſein unbeſtreitbares Fürſtenrecht berufen; nun hatte er ſelber den Pöbel auf- gehetzt, den Landfrieden des preußiſchen Staates geſtört, und in Berlin war man ſchon entſchloſſen ihn aufheben zu laſſen. Jetzt erſt, nachdem Karl ſelber die gütlichen Verhandlungen abgebrochen, beantwortete der bedächtige König von England die Adreſſe des braunſchweigiſchen Stände- Ausſchuſſes vom September und verſicherte die Landſtände ſeines Schutzes. Selbſt Kaiſer Franz erklärte dem Herzog Wilhelm ſeine volle Zuſtim- mung zu den unvermeidlichen Entſchlüſſen der letzten Tage. *) Am Bun- destage war Alles verwandelt; außer dem kurheſſiſchen Geſandten beſtritt Niemand mehr, daß Karl zum Regieren unfähig ſei. Münch’s Zauder- künſte hörten auf, die Anſichten Preußens und Hannovers fanden raſch Anklang, und ſchon am 3. December einigte ſich der Bundestag über einen Beſchluß, dem nur einzelne Regierungen nach altem Bundes- brauche noch einen Vorbehalt anhingen. Herzog Wilhelm wurde erſucht „die Regierung bis auf Weiteres zu führen“, den Agnaten aber ward „anheimgegeben, die definitive Anordnung für die Zukunft zu bewirken“ und ſie dem Deutſchen Bunde zur Anerkennung mitzutheilen. Der junge Herzog athmete auf und beeilte ſich, den erſten Theil des Beſchluſſes ſeinem Lande mitzutheilen. Nun hatte er doch wieder einen Rückhalt: er regierte fortan im Auftrage des Deutſchen Bundes. Freilich nur „bis auf Weiteres“. Und ſeine Stellung ward mit jedem Tage unhaltbarer. Karl verwahrte ſich ſogleich wider den Bundesbeſchluß; er erklärte dem Könige von Preußen: einem ſeiner „ſouveränen Mit- fürſten“ wolle er wohl die Verwaltung des Landes anvertrauen, doch nimmermehr dieſem Bruder; und drei Wochen darauf bot er ſelber dem Bruder an, ihn zum Mitregenten oder zum proviſoriſchen Regenten zu er- nennen, aber immer mit dem Vorbehalte: „niemals werde ich auf meine Lan- deshoheits- und Regierungsrechte zu Gunſten eines Dritten verzichten.“ **) Als Herzog Wilhelm auf dieſe unklaren und ſchwerlich ehrlich gemeinten Vorſchläge nicht einging, wurde er von dem Flüchtling mit Schmähungen überſchüttet. Wie durfte man ihm zumuthen, auf die Dauer die Statt- halterſchaft zu führen für einen Fürſten, der ihn ſoeben mit den Waffen anzugreifen verſucht hatte, der ihn öffentlich als Rebellen und Verräther brandmarkte? Das neue Miniſterium, das er ſich aus tüchtigen Männern gebildet und der gewandten Leitung des Frhrn. v. Schleinitz unterſtellt hatte, war ſchon längſt der Meinung, daß der Herzog die Regierung de- finitiv übernehmen müſſe. ***) Wie ein Mann forderte das ganze Land *) K. Wilhelm IV. Antwort auf die Adreſſe des Landſtändiſchen Ausſchuſſes, 21. Nov. **) H. Karl an K. Friedrich Wilhelm, 1. Jan., an H. Wilhelm 25. 26. Jan. 1831. ***) Schreiben des braunſchweigiſchen Miniſteriums an den hannov. Miniſter v. Stralenheim, 4. 5. Dec. 1830.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/126>, abgerufen am 19.04.2024.