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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.
hatte die verwittwete Herzogin, die Convertitin Julia fliehen müssen, weil
das protestantische Volk ihre Clerisei bedrohte, in Altenburg war ein sehr
roher Pöbelaufruhr nur schwer und mit preußischer Hilfe gebändigt wor-
den. Kaiser Franz ließ sogleich in Berlin anfragen, ob nicht ein gemein-
sames Einschreiten der beiden Großmächte, zunächst in Sachsen, rathsam
sei, und wenngleich sein Schwiegersohn, der Prinzregent Friedrich August,
sich brieflich vor ihm rechtfertigte, befahl er doch seinem Staatskanzler
einige "gesalzene Depeschen" nach Dresden zu senden. In hoffärtigem
Tone fragte Metternich, wie es möglich sei, daß ein Staat, der bisher
ein Muster deutscher Sitte gewesen, der sein gegenwärtiges Dasein allein
dem Kaiser Franz verdanke, ein so gefährliches Beispiel habe geben können,
und erklärte drohend: der Kaiser sei fest entschlossen, nicht über eine ge-
wisse Grenze hinaus ein wohlwollender Zuschauer dieser Unordnungen zu
bleiben. Der sächsische Gesandte Graf Schulenburg, ein Mann der alten
Schule, der bisher von Wien aus Sachsens deutsche Politik ganz in
Metternich's Sinne geleitet hatte, eilte selbst in die Heimath um die
Ermahnungen seines Meisters zu unterstützen; er wurde jedoch von dem
Prinz-Regenten auf seinen Posten zurück verwiesen und bald darauf
abberufen. Czar Nikolaus äußerte sich fast ebenso unwillig. Zärtlich
besorgt kam der Gesandte des freiheitschirmenden Frankreichs schon zu
Lindenau, um sich mit verständlichem Winke zu erkundigen, ob wirklich
der Einmarsch fremder Truppen bevorstehe.

Bernstorff aber wies die Anschläge der Hofburg kühl zurück. Man
urtheilte im Auswärtigen Amte sehr hart über die sächsischen Unruhen, weil
sich der gestürzten Regierung keine Rechtsverletzung vorwerfen ließ. "Im
Herzogthum Braunschweig -- sagte eine Weisung an Jordan -- war der
Aufruhr die Folge der Unterdrückung, in Hessen erklärt er sich aus den
gehäuften Fehlern und dem schweren Unrecht der Regierung, in Sachsen
hat er kaum einen Vorwand, geschweige denn einen Grund." Als der
sächsische Gesandte General Watzdorf, um ein freundnachbarliches Urtheil
bittend, den neuen Verfassungsentwurf in Berlin überreichte, da sang
Ancillon wieder einmal das Lob der deutschrechtlichen Landstände und be-
dauerte lebhaft, daß man diese "rein germanische Form" nicht mit einigen
Verbesserungen beibehalten habe. Indeß erkannten die preußischen Staats-
männer gern an, wie sorgsam der Entwurf "das monarchische Princip"
wahre; an eine Störung der sächsischen Reformen dachten sie um so
weniger, da das Nachbarland offenbar erst wenn seine Verwaltung neu-
gestaltet war dem preußischen Zollvereine beitreten konnte.*) Also der
preußischen Freundschaft sicher erwiderte Lindenau der Wiener Hofburg nach-
drücklich, die neue Regierung werde durch eigene Kraft ihr monarchisches

*) Weisung an Jordan, 22. April. Watzdorf an Bernstorff, 2. März. Jordan's
Bericht, 1. März 1831.

IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.
hatte die verwittwete Herzogin, die Convertitin Julia fliehen müſſen, weil
das proteſtantiſche Volk ihre Cleriſei bedrohte, in Altenburg war ein ſehr
roher Pöbelaufruhr nur ſchwer und mit preußiſcher Hilfe gebändigt wor-
den. Kaiſer Franz ließ ſogleich in Berlin anfragen, ob nicht ein gemein-
ſames Einſchreiten der beiden Großmächte, zunächſt in Sachſen, rathſam
ſei, und wenngleich ſein Schwiegerſohn, der Prinzregent Friedrich Auguſt,
ſich brieflich vor ihm rechtfertigte, befahl er doch ſeinem Staatskanzler
einige „geſalzene Depeſchen“ nach Dresden zu ſenden. In hoffärtigem
Tone fragte Metternich, wie es möglich ſei, daß ein Staat, der bisher
ein Muſter deutſcher Sitte geweſen, der ſein gegenwärtiges Daſein allein
dem Kaiſer Franz verdanke, ein ſo gefährliches Beiſpiel habe geben können,
und erklärte drohend: der Kaiſer ſei feſt entſchloſſen, nicht über eine ge-
wiſſe Grenze hinaus ein wohlwollender Zuſchauer dieſer Unordnungen zu
bleiben. Der ſächſiſche Geſandte Graf Schulenburg, ein Mann der alten
Schule, der bisher von Wien aus Sachſens deutſche Politik ganz in
Metternich’s Sinne geleitet hatte, eilte ſelbſt in die Heimath um die
Ermahnungen ſeines Meiſters zu unterſtützen; er wurde jedoch von dem
Prinz-Regenten auf ſeinen Poſten zurück verwieſen und bald darauf
abberufen. Czar Nikolaus äußerte ſich faſt ebenſo unwillig. Zärtlich
beſorgt kam der Geſandte des freiheitſchirmenden Frankreichs ſchon zu
Lindenau, um ſich mit verſtändlichem Winke zu erkundigen, ob wirklich
der Einmarſch fremder Truppen bevorſtehe.

Bernſtorff aber wies die Anſchläge der Hofburg kühl zurück. Man
urtheilte im Auswärtigen Amte ſehr hart über die ſächſiſchen Unruhen, weil
ſich der geſtürzten Regierung keine Rechtsverletzung vorwerfen ließ. „Im
Herzogthum Braunſchweig — ſagte eine Weiſung an Jordan — war der
Aufruhr die Folge der Unterdrückung, in Heſſen erklärt er ſich aus den
gehäuften Fehlern und dem ſchweren Unrecht der Regierung, in Sachſen
hat er kaum einen Vorwand, geſchweige denn einen Grund.“ Als der
ſächſiſche Geſandte General Watzdorf, um ein freundnachbarliches Urtheil
bittend, den neuen Verfaſſungsentwurf in Berlin überreichte, da ſang
Ancillon wieder einmal das Lob der deutſchrechtlichen Landſtände und be-
dauerte lebhaft, daß man dieſe „rein germaniſche Form“ nicht mit einigen
Verbeſſerungen beibehalten habe. Indeß erkannten die preußiſchen Staats-
männer gern an, wie ſorgſam der Entwurf „das monarchiſche Princip“
wahre; an eine Störung der ſächſiſchen Reformen dachten ſie um ſo
weniger, da das Nachbarland offenbar erſt wenn ſeine Verwaltung neu-
geſtaltet war dem preußiſchen Zollvereine beitreten konnte.*) Alſo der
preußiſchen Freundſchaft ſicher erwiderte Lindenau der Wiener Hofburg nach-
drücklich, die neue Regierung werde durch eigene Kraft ihr monarchiſches

*) Weiſung an Jordan, 22. April. Watzdorf an Bernſtorff, 2. März. Jordan’s
Bericht, 1. März 1831.
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[148/0162] IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. hatte die verwittwete Herzogin, die Convertitin Julia fliehen müſſen, weil das proteſtantiſche Volk ihre Cleriſei bedrohte, in Altenburg war ein ſehr roher Pöbelaufruhr nur ſchwer und mit preußiſcher Hilfe gebändigt wor- den. Kaiſer Franz ließ ſogleich in Berlin anfragen, ob nicht ein gemein- ſames Einſchreiten der beiden Großmächte, zunächſt in Sachſen, rathſam ſei, und wenngleich ſein Schwiegerſohn, der Prinzregent Friedrich Auguſt, ſich brieflich vor ihm rechtfertigte, befahl er doch ſeinem Staatskanzler einige „geſalzene Depeſchen“ nach Dresden zu ſenden. In hoffärtigem Tone fragte Metternich, wie es möglich ſei, daß ein Staat, der bisher ein Muſter deutſcher Sitte geweſen, der ſein gegenwärtiges Daſein allein dem Kaiſer Franz verdanke, ein ſo gefährliches Beiſpiel habe geben können, und erklärte drohend: der Kaiſer ſei feſt entſchloſſen, nicht über eine ge- wiſſe Grenze hinaus ein wohlwollender Zuſchauer dieſer Unordnungen zu bleiben. Der ſächſiſche Geſandte Graf Schulenburg, ein Mann der alten Schule, der bisher von Wien aus Sachſens deutſche Politik ganz in Metternich’s Sinne geleitet hatte, eilte ſelbſt in die Heimath um die Ermahnungen ſeines Meiſters zu unterſtützen; er wurde jedoch von dem Prinz-Regenten auf ſeinen Poſten zurück verwieſen und bald darauf abberufen. Czar Nikolaus äußerte ſich faſt ebenſo unwillig. Zärtlich beſorgt kam der Geſandte des freiheitſchirmenden Frankreichs ſchon zu Lindenau, um ſich mit verſtändlichem Winke zu erkundigen, ob wirklich der Einmarſch fremder Truppen bevorſtehe. Bernſtorff aber wies die Anſchläge der Hofburg kühl zurück. Man urtheilte im Auswärtigen Amte ſehr hart über die ſächſiſchen Unruhen, weil ſich der geſtürzten Regierung keine Rechtsverletzung vorwerfen ließ. „Im Herzogthum Braunſchweig — ſagte eine Weiſung an Jordan — war der Aufruhr die Folge der Unterdrückung, in Heſſen erklärt er ſich aus den gehäuften Fehlern und dem ſchweren Unrecht der Regierung, in Sachſen hat er kaum einen Vorwand, geſchweige denn einen Grund.“ Als der ſächſiſche Geſandte General Watzdorf, um ein freundnachbarliches Urtheil bittend, den neuen Verfaſſungsentwurf in Berlin überreichte, da ſang Ancillon wieder einmal das Lob der deutſchrechtlichen Landſtände und be- dauerte lebhaft, daß man dieſe „rein germaniſche Form“ nicht mit einigen Verbeſſerungen beibehalten habe. Indeß erkannten die preußiſchen Staats- männer gern an, wie ſorgſam der Entwurf „das monarchiſche Princip“ wahre; an eine Störung der ſächſiſchen Reformen dachten ſie um ſo weniger, da das Nachbarland offenbar erſt wenn ſeine Verwaltung neu- geſtaltet war dem preußiſchen Zollvereine beitreten konnte. *) Alſo der preußiſchen Freundſchaft ſicher erwiderte Lindenau der Wiener Hofburg nach- drücklich, die neue Regierung werde durch eigene Kraft ihr monarchiſches *) Weiſung an Jordan, 22. April. Watzdorf an Bernſtorff, 2. März. Jordan’s Bericht, 1. März 1831.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/162>, abgerufen am 25.04.2024.