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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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V. 2. Die Kriegsgefahr.
endlich, gemeinsam mit dem Oesterreicher: die deutschen Mächte müßten
dem Divan ihren Beistand entziehen.*) Diese Drohung wirkte. Nur
vier Tage nachher (30. Jan. 1841) richteten die Gesandten der vier
Mächte an Shekib Effendi eine gemeinsame Note, welche den Sultan
dringend aufforderte dem Pascha die erbliche Herrschaft über Aegypten
zu gewähren und dergestalt den Streit beizulegen.**)

"Unser großes Geschäft ist also nahezu beendigt", schrieb Palmerston
erleichtert; "noch bleibt uns übrig der Krieg gegen den bewaffneten
Frieden."***) Auch dieser Sorge sollten die vier Mächte bald enthoben
werden. Aufs Eifrigste bemühte sich König Leopold, der im Februar
nochmals nach London kam, den Franzosen eine goldene Brücke zu bauen.
Da Guizot mittlerweile die Gewißheit gewonnen hatte, daß die Kammern
die Befestigung von Paris genehmigen würden, so durfte er jetzt unbe-
denklich dem Protokolle zustimmen, das zwischen den vier Mächten am
5. März vereinbart wurde und dem Pascha die erbliche Herrschaft über
Aegypten sowie den lebenslänglichen Besitz von Akkon beließ.+) Nun
galt es nur noch, mit Frankreich gemeinsam einen Vertrag über die
orientalischen Dinge abzuschließen um die wiederhergestellte Eintracht
Europas feierlich zu bekunden. Viel Neues konnte dies Abkommen aller-
dings nicht bringen; denn obwohl alle Staatsmänner mit dem Ernste
der Auguren die Unantastbarkeit der Türkei als "ein politisches Axiom"
bezeichneten, so wollte doch weder Frankreich noch Rußland eine förmliche
Bürgschaft für den Bestand dieses Reichs übernehmen.++) Mit naiver
Dreistigkeit bemerkte Brunnow, die häßlichsten Erinnerungen der mosko-
witischen Politik wieder wach rufend: solche Bürgschaften seien nutzlos; das
habe man seiner Zeit bei der Theilung Polens gesehen.+++) Der soge-
nannte Meerengen-Vertrag, der am 15. Juli 1841 zwischen der Türkei
und den vier Mächten vereinbart, gleich darauf auch von Frankreich an-
genommen wurde, enthielt demnach, außer den Verabredungen über Mehe-
med Ali, nur noch jene Zusage, welche der Petersburger Hof gleich beim
Beginne der Verwicklung gegeben hatte: beide Meerengen, Bosporus
und Dardanellen, sollten fortan in Friedenszeiten den Kriegsschiffen aller
Nationen verschlossen bleiben. Somit ward der gefürchtete Vertrag von
Hunkiar-Iskelessi noch kurz vor seinem Ablauf geopfert, und mit erha-
benem Stolze priesen die russischen Diplomaten diesen neuen Beweis der
versöhnlichen Großmuth ihres Czaren.


*) Bülow's Bericht, 26. Jan. 1841.
**) Note der vier Mächte an Shekib Effendi, 30. Jan. 1841.
***) Palmerston an Bülow, 1. Febr. 1841.
+) Protokoll der vier Mächte, 5. März; Weisung Guizot's an Humann in Berlin,
20. März 1841.
++) Nesselrode an Meyendorff, 10. Dec. a. St. 1840.
+++) Bülow's Bericht, 23. Febr. 1841.

V. 2. Die Kriegsgefahr.
endlich, gemeinſam mit dem Oeſterreicher: die deutſchen Mächte müßten
dem Divan ihren Beiſtand entziehen.*) Dieſe Drohung wirkte. Nur
vier Tage nachher (30. Jan. 1841) richteten die Geſandten der vier
Mächte an Shekib Effendi eine gemeinſame Note, welche den Sultan
dringend aufforderte dem Paſcha die erbliche Herrſchaft über Aegypten
zu gewähren und dergeſtalt den Streit beizulegen.**)

„Unſer großes Geſchäft iſt alſo nahezu beendigt“, ſchrieb Palmerſton
erleichtert; „noch bleibt uns übrig der Krieg gegen den bewaffneten
Frieden.“***) Auch dieſer Sorge ſollten die vier Mächte bald enthoben
werden. Aufs Eifrigſte bemühte ſich König Leopold, der im Februar
nochmals nach London kam, den Franzoſen eine goldene Brücke zu bauen.
Da Guizot mittlerweile die Gewißheit gewonnen hatte, daß die Kammern
die Befeſtigung von Paris genehmigen würden, ſo durfte er jetzt unbe-
denklich dem Protokolle zuſtimmen, das zwiſchen den vier Mächten am
5. März vereinbart wurde und dem Paſcha die erbliche Herrſchaft über
Aegypten ſowie den lebenslänglichen Beſitz von Akkon beließ.†) Nun
galt es nur noch, mit Frankreich gemeinſam einen Vertrag über die
orientaliſchen Dinge abzuſchließen um die wiederhergeſtellte Eintracht
Europas feierlich zu bekunden. Viel Neues konnte dies Abkommen aller-
dings nicht bringen; denn obwohl alle Staatsmänner mit dem Ernſte
der Auguren die Unantaſtbarkeit der Türkei als „ein politiſches Axiom“
bezeichneten, ſo wollte doch weder Frankreich noch Rußland eine förmliche
Bürgſchaft für den Beſtand dieſes Reichs übernehmen.††) Mit naiver
Dreiſtigkeit bemerkte Brunnow, die häßlichſten Erinnerungen der mosko-
witiſchen Politik wieder wach rufend: ſolche Bürgſchaften ſeien nutzlos; das
habe man ſeiner Zeit bei der Theilung Polens geſehen.†††) Der ſoge-
nannte Meerengen-Vertrag, der am 15. Juli 1841 zwiſchen der Türkei
und den vier Mächten vereinbart, gleich darauf auch von Frankreich an-
genommen wurde, enthielt demnach, außer den Verabredungen über Mehe-
med Ali, nur noch jene Zuſage, welche der Petersburger Hof gleich beim
Beginne der Verwicklung gegeben hatte: beide Meerengen, Bosporus
und Dardanellen, ſollten fortan in Friedenszeiten den Kriegsſchiffen aller
Nationen verſchloſſen bleiben. Somit ward der gefürchtete Vertrag von
Hunkiar-Iskeleſſi noch kurz vor ſeinem Ablauf geopfert, und mit erha-
benem Stolze prieſen die ruſſiſchen Diplomaten dieſen neuen Beweis der
verſöhnlichen Großmuth ihres Czaren.


*) Bülow’s Bericht, 26. Jan. 1841.
**) Note der vier Mächte an Shekib Effendi, 30. Jan. 1841.
***) Palmerſton an Bülow, 1. Febr. 1841.
†) Protokoll der vier Mächte, 5. März; Weiſung Guizot’s an Humann in Berlin,
20. März 1841.
††) Neſſelrode an Meyendorff, 10. Dec. a. St. 1840.
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[116/0130] V. 2. Die Kriegsgefahr. endlich, gemeinſam mit dem Oeſterreicher: die deutſchen Mächte müßten dem Divan ihren Beiſtand entziehen. *) Dieſe Drohung wirkte. Nur vier Tage nachher (30. Jan. 1841) richteten die Geſandten der vier Mächte an Shekib Effendi eine gemeinſame Note, welche den Sultan dringend aufforderte dem Paſcha die erbliche Herrſchaft über Aegypten zu gewähren und dergeſtalt den Streit beizulegen. **) „Unſer großes Geſchäft iſt alſo nahezu beendigt“, ſchrieb Palmerſton erleichtert; „noch bleibt uns übrig der Krieg gegen den bewaffneten Frieden.“ ***) Auch dieſer Sorge ſollten die vier Mächte bald enthoben werden. Aufs Eifrigſte bemühte ſich König Leopold, der im Februar nochmals nach London kam, den Franzoſen eine goldene Brücke zu bauen. Da Guizot mittlerweile die Gewißheit gewonnen hatte, daß die Kammern die Befeſtigung von Paris genehmigen würden, ſo durfte er jetzt unbe- denklich dem Protokolle zuſtimmen, das zwiſchen den vier Mächten am 5. März vereinbart wurde und dem Paſcha die erbliche Herrſchaft über Aegypten ſowie den lebenslänglichen Beſitz von Akkon beließ. †) Nun galt es nur noch, mit Frankreich gemeinſam einen Vertrag über die orientaliſchen Dinge abzuſchließen um die wiederhergeſtellte Eintracht Europas feierlich zu bekunden. Viel Neues konnte dies Abkommen aller- dings nicht bringen; denn obwohl alle Staatsmänner mit dem Ernſte der Auguren die Unantaſtbarkeit der Türkei als „ein politiſches Axiom“ bezeichneten, ſo wollte doch weder Frankreich noch Rußland eine förmliche Bürgſchaft für den Beſtand dieſes Reichs übernehmen. ††) Mit naiver Dreiſtigkeit bemerkte Brunnow, die häßlichſten Erinnerungen der mosko- witiſchen Politik wieder wach rufend: ſolche Bürgſchaften ſeien nutzlos; das habe man ſeiner Zeit bei der Theilung Polens geſehen. †††) Der ſoge- nannte Meerengen-Vertrag, der am 15. Juli 1841 zwiſchen der Türkei und den vier Mächten vereinbart, gleich darauf auch von Frankreich an- genommen wurde, enthielt demnach, außer den Verabredungen über Mehe- med Ali, nur noch jene Zuſage, welche der Petersburger Hof gleich beim Beginne der Verwicklung gegeben hatte: beide Meerengen, Bosporus und Dardanellen, ſollten fortan in Friedenszeiten den Kriegsſchiffen aller Nationen verſchloſſen bleiben. Somit ward der gefürchtete Vertrag von Hunkiar-Iskeleſſi noch kurz vor ſeinem Ablauf geopfert, und mit erha- benem Stolze prieſen die ruſſiſchen Diplomaten dieſen neuen Beweis der verſöhnlichen Großmuth ihres Czaren. *) Bülow’s Bericht, 26. Jan. 1841. **) Note der vier Mächte an Shekib Effendi, 30. Jan. 1841. ***) Palmerſton an Bülow, 1. Febr. 1841. †) Protokoll der vier Mächte, 5. März; Weiſung Guizot’s an Humann in Berlin, 20. März 1841. ††) Neſſelrode an Meyendorff, 10. Dec. a. St. 1840. †††) Bülow’s Bericht, 23. Febr. 1841.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/130>, abgerufen am 28.03.2024.