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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Die Holzwände.

Der Träger A ist über dem Gebälk angeordnet, welches mittelst
Bolzen an dem Träger hängt; B befindet sich unterhalb der Balken-
lage und trägt sich frei. Bei C wird der Träger von einer Hänge-
wand gehalten, und der Träger D ruht auf einem Stiele und zwei
Kopfbändern (Bügen).

Wie bereits oben erwähnt wurde, werden die Riegelwände vor
dem Abputz zunächst berohrt.

Die Berohrung des Holzwerks
[Abbildung] Fig. 211

A u. B.

geschieht stets in senkrechter Richtung zu den
Langfasern des Holzes nach Fig. 211 A u. B.
Die kurzen Rohrhalme werden von dem an-
genagelten Draht gehalten, und kann die Be-
festigung desselben entweder in paralleler Rich-
tung (Fig. A) oder in Zickzack (Fig. B) statt-
finden.

Die Riegelwände mit hohen Bund- und Eckstielen

kommen nur zur Verwendung, wenn große Räume, wie z. B. Säle,
Turnhallen, ländliche oder Interims-Kirchen u. s. w. mit Riegelwerk
umschlossen werden und demnach die beim Wohnhausbau übli-
chen Balkenlagen, welche die Riegelwände in gewissen Höhen mitein-
ander verankern, fehlen. In diesem Falle sind Stiele, welche die
ganze Wandhöhe zur Länge erhalen, in Abständen von 3--5m und an
den Ecken erforderlich.

Die einfachste Vorkehrung vergegenwärtigt die Fig. 212 in An-
sicht und Grundriß; die Eck- und Bundstiele sind 30/30zm resp. 25/25zm
stark, die Balkenköpfe liegen auf den Spannriegeln, die mit Zapfen
und Versetzung in die Stiele greifen und mittelst Eisenklammern
und Bändern mit letzteren innig verbunden sind. Auch dann, wenn
kein Gebälk vorhanden ist, ordnet man in 4--5m Höhe die Spann-
riegel an, auf welchen die Zwischenstiele und Streben stehen. Die
ganze Construktion hat schwache Hölzer und darf daher nur bei leich-
ten Wänden Anwendung finden.

Bedeutend größere Festigkeit besitzen solche Wände, deren Ecken
und Bundstiele aus doppelten Hölzern, welche zusammengebolzt wer-
den, bestehen und den Spannbalken umfassen. Die isometrische Zeich-
nung in Fig. 213 veranschaulicht eine solche Anordnung; es deuten a den

Die Holzwände.

Der Träger A iſt über dem Gebälk angeordnet, welches mittelſt
Bolzen an dem Träger hängt; B befindet ſich unterhalb der Balken-
lage und trägt ſich frei. Bei C wird der Träger von einer Hänge-
wand gehalten, und der Träger D ruht auf einem Stiele und zwei
Kopfbändern (Bügen).

Wie bereits oben erwähnt wurde, werden die Riegelwände vor
dem Abputz zunächſt berohrt.

Die Berohrung des Holzwerks
[Abbildung] Fig. 211

A u. B.

geſchieht ſtets in ſenkrechter Richtung zu den
Langfaſern des Holzes nach Fig. 211 A u. B.
Die kurzen Rohrhalme werden von dem an-
genagelten Draht gehalten, und kann die Be-
feſtigung deſſelben entweder in paralleler Rich-
tung (Fig. A) oder in Zickzack (Fig. B) ſtatt-
finden.

Die Riegelwände mit hohen Bund- und Eckſtielen

kommen nur zur Verwendung, wenn große Räume, wie z. B. Säle,
Turnhallen, ländliche oder Interims-Kirchen u. ſ. w. mit Riegelwerk
umſchloſſen werden und demnach die beim Wohnhausbau übli-
chen Balkenlagen, welche die Riegelwände in gewiſſen Höhen mitein-
ander verankern, fehlen. In dieſem Falle ſind Stiele, welche die
ganze Wandhöhe zur Länge erhalen, in Abſtänden von 3—5m und an
den Ecken erforderlich.

Die einfachſte Vorkehrung vergegenwärtigt die Fig. 212 in An-
ſicht und Grundriß; die Eck- und Bundſtiele ſind 30/30zm reſp. 25/25zm
ſtark, die Balkenköpfe liegen auf den Spannriegeln, die mit Zapfen
und Verſetzung in die Stiele greifen und mittelſt Eiſenklammern
und Bändern mit letzteren innig verbunden ſind. Auch dann, wenn
kein Gebälk vorhanden iſt, ordnet man in 4—5m Höhe die Spann-
riegel an, auf welchen die Zwiſchenſtiele und Streben ſtehen. Die
ganze Conſtruktion hat ſchwache Hölzer und darf daher nur bei leich-
ten Wänden Anwendung finden.

Bedeutend größere Feſtigkeit beſitzen ſolche Wände, deren Ecken
und Bundſtiele aus doppelten Hölzern, welche zuſammengebolzt wer-
den, beſtehen und den Spannbalken umfaſſen. Die iſometriſche Zeich-
nung in Fig. 213 veranſchaulicht eine ſolche Anordnung; es deuten a den

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[133/0145] Die Holzwände. Der Träger A iſt über dem Gebälk angeordnet, welches mittelſt Bolzen an dem Träger hängt; B befindet ſich unterhalb der Balken- lage und trägt ſich frei. Bei C wird der Träger von einer Hänge- wand gehalten, und der Träger D ruht auf einem Stiele und zwei Kopfbändern (Bügen). Wie bereits oben erwähnt wurde, werden die Riegelwände vor dem Abputz zunächſt berohrt. Die Berohrung des Holzwerks [Abbildung Fig. 211 A u. B.] geſchieht ſtets in ſenkrechter Richtung zu den Langfaſern des Holzes nach Fig. 211 A u. B. Die kurzen Rohrhalme werden von dem an- genagelten Draht gehalten, und kann die Be- feſtigung deſſelben entweder in paralleler Rich- tung (Fig. A) oder in Zickzack (Fig. B) ſtatt- finden. Die Riegelwände mit hohen Bund- und Eckſtielen kommen nur zur Verwendung, wenn große Räume, wie z. B. Säle, Turnhallen, ländliche oder Interims-Kirchen u. ſ. w. mit Riegelwerk umſchloſſen werden und demnach die beim Wohnhausbau übli- chen Balkenlagen, welche die Riegelwände in gewiſſen Höhen mitein- ander verankern, fehlen. In dieſem Falle ſind Stiele, welche die ganze Wandhöhe zur Länge erhalen, in Abſtänden von 3—5m und an den Ecken erforderlich. Die einfachſte Vorkehrung vergegenwärtigt die Fig. 212 in An- ſicht und Grundriß; die Eck- und Bundſtiele ſind 30/30zm reſp. 25/25zm ſtark, die Balkenköpfe liegen auf den Spannriegeln, die mit Zapfen und Verſetzung in die Stiele greifen und mittelſt Eiſenklammern und Bändern mit letzteren innig verbunden ſind. Auch dann, wenn kein Gebälk vorhanden iſt, ordnet man in 4—5m Höhe die Spann- riegel an, auf welchen die Zwiſchenſtiele und Streben ſtehen. Die ganze Conſtruktion hat ſchwache Hölzer und darf daher nur bei leich- ten Wänden Anwendung finden. Bedeutend größere Feſtigkeit beſitzen ſolche Wände, deren Ecken und Bundſtiele aus doppelten Hölzern, welche zuſammengebolzt wer- den, beſtehen und den Spannbalken umfaſſen. Die iſometriſche Zeich- nung in Fig. 213 veranſchaulicht eine ſolche Anordnung; es deuten a den

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/145>, abgerufen am 29.03.2024.