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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Die Dachgerüste.
Gitterhölzer von den doppelten Zangen und Sparren erfaßt und mit
diesen verbolzt. Die Strebe s ist 15/17zm und die Zange c 12/15zm
stark. Für das Auflager der Leersparren sind Fetten e e, welche am
Forst zangenartig die mittleren Hängesäulen umfassen, vorhanden.
Die Gesammtbreite des Daches beträgt 14,8m.

Dächer, die nach dem Hänge- und Sprengewerksprincip
construirt werden
,

kommen häufig und in den mannigfachsten Größen und Formen
vor. Zunächst wären diejenigen Dachgerüste zu nennen, welche für
große freie Dachbodenräume der landwirthschaftlichen Gebäude her-
gestellt werden. Das Princip dieser Dächer besteht in Folgendem:
es ist ein Hauptsparren a vorhanden, welcher zur Unterstützung
der Fetten dient, die nur 1,5m auseinander liegen und den Sparren-
rost ersetzen; diese Hauptsparren werden in dem oberen Dachtheile
hängewerksartig ausgebildet
und mittelst des Zangenhol-
zes c mit einander zusammen-
gehalten (Fig. 369). Um den
Druck des Hängewerks auf-
zufangen, sind die Streben b
erforderlich, die die Last des
Daches auf die Balkenlage
übertragen. Die Hölzer a b c
bilden dann ein Sprengewerk.

[Abbildung] Fig. 369.
Die Spannweite s hängt von der Anzahl der Fetten (Riegel) ab *).

Das vorgenannte Princip ist in noch größerem Maßstabe ver-
wirklicht in dem Beispiele Fig. 370, in welchem die Dimensionen der
hauptsächlichsten Hölzer angegeben sind.

Eine noch größere Rolle spielen die Hänge- und Sprengewerks-
dächer in Dachgerüsten ohne Balkenlagen, wie solche in Reithallen,
Turnhallen, Exercierhäusern so vielfach angewendet werden. Es ruht
dann der ganze Dachrost auf einem Gerüste, welches den Schub
der Dachfläche und des Gerüstes selbst möglichst tief hinabführen,
und zwar in der Weise, daß die Umfangswände des Gebäudes mög-

*) Dächer, die keine Sparren, sondern anstatt derselben 1 -- 1,5m auseinander
liegende Fetten haben, heißen in Oesterreich: "Riegeldächer."

Die Dachgerüſte.
Gitterhölzer von den doppelten Zangen und Sparren erfaßt und mit
dieſen verbolzt. Die Strebe s iſt 15/17zm und die Zange c 12/15zm
ſtark. Für das Auflager der Leerſparren ſind Fetten e e, welche am
Forſt zangenartig die mittleren Hängeſäulen umfaſſen, vorhanden.
Die Geſammtbreite des Daches beträgt 14,8m.

Dächer, die nach dem Hänge- und Sprengewerksprincip
conſtruirt werden
,

kommen häufig und in den mannigfachſten Größen und Formen
vor. Zunächſt wären diejenigen Dachgerüſte zu nennen, welche für
große freie Dachbodenräume der landwirthſchaftlichen Gebäude her-
geſtellt werden. Das Princip dieſer Dächer beſteht in Folgendem:
es iſt ein Hauptſparren a vorhanden, welcher zur Unterſtützung
der Fetten dient, die nur 1,5m auseinander liegen und den Sparren-
roſt erſetzen; dieſe Hauptſparren werden in dem oberen Dachtheile
hängewerksartig ausgebildet
und mittelſt des Zangenhol-
zes c mit einander zuſammen-
gehalten (Fig. 369). Um den
Druck des Hängewerks auf-
zufangen, ſind die Streben b
erforderlich, die die Laſt des
Daches auf die Balkenlage
übertragen. Die Hölzer a b c
bilden dann ein Sprengewerk.

[Abbildung] Fig. 369.
Die Spannweite s hängt von der Anzahl der Fetten (Riegel) ab *).

Das vorgenannte Princip iſt in noch größerem Maßſtabe ver-
wirklicht in dem Beiſpiele Fig. 370, in welchem die Dimenſionen der
hauptſächlichſten Hölzer angegeben ſind.

Eine noch größere Rolle ſpielen die Hänge- und Sprengewerks-
dächer in Dachgerüſten ohne Balkenlagen, wie ſolche in Reithallen,
Turnhallen, Exercierhäuſern ſo vielfach angewendet werden. Es ruht
dann der ganze Dachroſt auf einem Gerüſte, welches den Schub
der Dachfläche und des Gerüſtes ſelbſt möglichſt tief hinabführen,
und zwar in der Weiſe, daß die Umfangswände des Gebäudes mög-

*) Dächer, die keine Sparren, ſondern anſtatt derſelben 1 — 1,5m auseinander
liegende Fetten haben, heißen in Oeſterreich: „Riegeldächer.“
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[245/0257] Die Dachgerüſte. Gitterhölzer von den doppelten Zangen und Sparren erfaßt und mit dieſen verbolzt. Die Strebe s iſt 15/17zm und die Zange c 12/15zm ſtark. Für das Auflager der Leerſparren ſind Fetten e e, welche am Forſt zangenartig die mittleren Hängeſäulen umfaſſen, vorhanden. Die Geſammtbreite des Daches beträgt 14,8m. Dächer, die nach dem Hänge- und Sprengewerksprincip conſtruirt werden, kommen häufig und in den mannigfachſten Größen und Formen vor. Zunächſt wären diejenigen Dachgerüſte zu nennen, welche für große freie Dachbodenräume der landwirthſchaftlichen Gebäude her- geſtellt werden. Das Princip dieſer Dächer beſteht in Folgendem: es iſt ein Hauptſparren a vorhanden, welcher zur Unterſtützung der Fetten dient, die nur 1,5m auseinander liegen und den Sparren- roſt erſetzen; dieſe Hauptſparren werden in dem oberen Dachtheile hängewerksartig ausgebildet und mittelſt des Zangenhol- zes c mit einander zuſammen- gehalten (Fig. 369). Um den Druck des Hängewerks auf- zufangen, ſind die Streben b erforderlich, die die Laſt des Daches auf die Balkenlage übertragen. Die Hölzer a b c bilden dann ein Sprengewerk. [Abbildung Fig. 369.] Die Spannweite s hängt von der Anzahl der Fetten (Riegel) ab *). Das vorgenannte Princip iſt in noch größerem Maßſtabe ver- wirklicht in dem Beiſpiele Fig. 370, in welchem die Dimenſionen der hauptſächlichſten Hölzer angegeben ſind. Eine noch größere Rolle ſpielen die Hänge- und Sprengewerks- dächer in Dachgerüſten ohne Balkenlagen, wie ſolche in Reithallen, Turnhallen, Exercierhäuſern ſo vielfach angewendet werden. Es ruht dann der ganze Dachroſt auf einem Gerüſte, welches den Schub der Dachfläche und des Gerüſtes ſelbſt möglichſt tief hinabführen, und zwar in der Weiſe, daß die Umfangswände des Gebäudes mög- *) Dächer, die keine Sparren, ſondern anſtatt derſelben 1 — 1,5m auseinander liegende Fetten haben, heißen in Oeſterreich: „Riegeldächer.“

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/257>, abgerufen am 16.04.2024.