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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Die Baugerüste.
Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an
Facaden, Dächern und Gesimsen gebraucht und mit Materialien soweit
belastet werden, als zur Fortsetzung der Arbeit unumgänglich noth-
wendig ist.

Hängegerüste. Zu gleichen Zwecken, insonderheit zum Abputzen
der Häuser unter denselben Bedingungen, sind auch zu benutzen die
beweglichen, aus zusammengestemmten Schwellen und Riegeln mit
festem Belag construirten Hängegerüste, d. h. Fußböden, welche mittelst
Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits stehenden
Gebäuden vorgesteckt sind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß
höher gezogen und tiefer gelassen werden. Die Streckbäume zu diesen
Gerüsten müssen mindestens 26zm stark sein und höchstens eine Ent-
fernung von 3,0m von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den
Gerüstbelag tragen, müssen mit eisernen Bügeln von 2zm Stärke an den
von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befestigt sein; der Belag
muß aus 4zm starken, genau gefugten Brettern bestehen. Bezüglich der
erforderlichen Brüstung, sowie über die Absteifung der Streckbäume
gelten die oben für Brüstung, resp. Netzriegel, angegebenen Vor-
schriften.

E. Die Stärke der Mauern.
1) Allgemeine Betrachtungen.

Bezüglich der Mauerstärken weichen die Meinungen der Bautech-
niker bedeutend von einander ab; während einige schon eine geringe
Stärke für hinreichend erachten und, um möglichst ökonomisch zu
bauen, Häuser mit möglichst schwachen Mauern ausführen wollen, er-
eifern sich andere für die dicken Wände. Wie in so vielen Fällen, liegt
auch bei dieser Controverse das Vernünftige in der Mitte beider
Anschauungen.

In den meisten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor-
schriften der leichtsinnigen Bauspeculation und dem Unverstande einiger
Bautechniker Schranken gesetzt, da es jedoch kaum möglich ist, für alle
vorkommenden Fälle giltige Normen aufzustellen, so behält der Tech-
niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem
Ermessen handeln zu können.

Zwei wichtige Punkte sind bei Feststellung der Mauerstärken im
Auge zu behalten:

erstens: Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material-
preise und Arbeitslöhne die Herstellungskosten des Gebäudes

Die Baugerüſte.
Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an
Façaden, Dächern und Geſimſen gebraucht und mit Materialien ſoweit
belaſtet werden, als zur Fortſetzung der Arbeit unumgänglich noth-
wendig iſt.

Hängegerüſte. Zu gleichen Zwecken, inſonderheit zum Abputzen
der Häuſer unter denſelben Bedingungen, ſind auch zu benutzen die
beweglichen, aus zuſammengeſtemmten Schwellen und Riegeln mit
feſtem Belag conſtruirten Hängegerüſte, d. h. Fußböden, welche mittelſt
Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits ſtehenden
Gebäuden vorgeſteckt ſind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß
höher gezogen und tiefer gelaſſen werden. Die Streckbäume zu dieſen
Gerüſten müſſen mindeſtens 26zm ſtark ſein und höchſtens eine Ent-
fernung von 3,0m von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den
Gerüſtbelag tragen, müſſen mit eiſernen Bügeln von 2zm Stärke an den
von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befeſtigt ſein; der Belag
muß aus 4zm ſtarken, genau gefugten Brettern beſtehen. Bezüglich der
erforderlichen Brüſtung, ſowie über die Abſteifung der Streckbäume
gelten die oben für Brüſtung, reſp. Netzriegel, angegebenen Vor-
ſchriften.

E. Die Stärke der Mauern.
1) Allgemeine Betrachtungen.

Bezüglich der Mauerſtärken weichen die Meinungen der Bautech-
niker bedeutend von einander ab; während einige ſchon eine geringe
Stärke für hinreichend erachten und, um möglichſt ökonomiſch zu
bauen, Häuſer mit möglichſt ſchwachen Mauern ausführen wollen, er-
eifern ſich andere für die dicken Wände. Wie in ſo vielen Fällen, liegt
auch bei dieſer Controverſe das Vernünftige in der Mitte beider
Anſchauungen.

In den meiſten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor-
ſchriften der leichtſinnigen Bauſpeculation und dem Unverſtande einiger
Bautechniker Schranken geſetzt, da es jedoch kaum möglich iſt, für alle
vorkommenden Fälle giltige Normen aufzuſtellen, ſo behält der Tech-
niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem
Ermeſſen handeln zu können.

Zwei wichtige Punkte ſind bei Feſtſtellung der Mauerſtärken im
Auge zu behalten:

erſtens: Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material-
preiſe und Arbeitslöhne die Herſtellungskoſten des Gebäudes
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[181/0197] Die Baugerüſte. Reparaturen, zur Reinigung und weniger erheblichen Arbeiten an Façaden, Dächern und Geſimſen gebraucht und mit Materialien ſoweit belaſtet werden, als zur Fortſetzung der Arbeit unumgänglich noth- wendig iſt. Hängegerüſte. Zu gleichen Zwecken, inſonderheit zum Abputzen der Häuſer unter denſelben Bedingungen, ſind auch zu benutzen die beweglichen, aus zuſammengeſtemmten Schwellen und Riegeln mit feſtem Belag conſtruirten Hängegerüſte, d. h. Fußböden, welche mittelſt Tauen an Balken (Auslegern) hängen, die aus bereits ſtehenden Gebäuden vorgeſteckt ſind; der Fußboden kann je nach dem Bedürfniß höher gezogen und tiefer gelaſſen werden. Die Streckbäume zu dieſen Gerüſten müſſen mindeſtens 26zm ſtark ſein und höchſtens eine Ent- fernung von 3,0m von einander haben. Die Riegelhölzer, welche den Gerüſtbelag tragen, müſſen mit eiſernen Bügeln von 2zm Stärke an den von den Streckbäumen herunterhängenden Tauen befeſtigt ſein; der Belag muß aus 4zm ſtarken, genau gefugten Brettern beſtehen. Bezüglich der erforderlichen Brüſtung, ſowie über die Abſteifung der Streckbäume gelten die oben für Brüſtung, reſp. Netzriegel, angegebenen Vor- ſchriften. E. Die Stärke der Mauern. 1) Allgemeine Betrachtungen. Bezüglich der Mauerſtärken weichen die Meinungen der Bautech- niker bedeutend von einander ab; während einige ſchon eine geringe Stärke für hinreichend erachten und, um möglichſt ökonomiſch zu bauen, Häuſer mit möglichſt ſchwachen Mauern ausführen wollen, er- eifern ſich andere für die dicken Wände. Wie in ſo vielen Fällen, liegt auch bei dieſer Controverſe das Vernünftige in der Mitte beider Anſchauungen. In den meiſten Ländern hat die Baupolizei durch etliche Vor- ſchriften der leichtſinnigen Bauſpeculation und dem Unverſtande einiger Bautechniker Schranken geſetzt, da es jedoch kaum möglich iſt, für alle vorkommenden Fälle giltige Normen aufzuſtellen, ſo behält der Tech- niker noch immer genug freie Hand, um hier und dort nach eigenem Ermeſſen handeln zu können. Zwei wichtige Punkte ſind bei Feſtſtellung der Mauerſtärken im Auge zu behalten: erſtens: Da die fortwährend im Steigen begriffenen Material- preiſe und Arbeitslöhne die Herſtellungskoſten des Gebäudes

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/197>, abgerufen am 24.04.2024.