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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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Die jahre 466--55.
lution am persischen hofe; Xerxes stirbt nach dem Königskanon 465 im
frühjahre. einen ganz zuverlässigen terminus post quem oder gar eine
fixirung für die schlacht gibt es nicht.

Nach Theopompos ist Kimon gleich nach der schlacht bei Tanagra
zurückgerufen, ehe er noch volle fünf jahre verbannt gewesen war. die
nachricht beruht aller wahrscheinlichkeit nach auf einem misverständnis7),
aber das nimmt ihr nicht die chronologische verwendbarkeit, da sie die

an der palme waren auch früchte angebracht, die das palmobst nachahmten, d. h.
datteltrauben. selbstverständlich hat auch das nur künstlerische bedeutung. Pausan.
X 15, 4--6.
7) Theopomp bei dem Aristidesscholiasten 528 Ddf. Aristides selbst II 212.
Plutarch Per. 10, Kimon 17. Nepos Cim. 3. das misverständnis geht bei Diodor
XI 55 so weit, dass gar der ostrakismos auf 5 jahre befristet erscheint. Stesim-
brotos (Plut. Per. 10, 4) berichtet zwar die vermittelung Elpinikes zwischen Perikles
und Kimon, allein daraus folgt mit nichten, dass dieser letztere schon 457 dauernd
heimkehrte; die staatsmänner konnten eine vereinbarung auch auf die zukunft
schliessen. die worte Theopomps selbst bezeugen übrigens auch nur, dass Kimon
heimgerufen ward, um den frieden zu schliessen, keinesweges, dass er dann weiter
in Athen blieb; bei Tanagra vor der schlacht ist er nach dem plutarchischen, ver-
mutlich theopompischen, berichte bereits zugegen, als verbannter ausserhalb der
landesgrenzen, wie es ihm zustand. nur in dieser beschränkung kann ich die sache
für glaublich halten, und auch in der angabe des Andokides (3, 3) liegt nicht mehr.
denn erstens gibt es keine spur von Kimons anwesenheit oder tätigkeit in Athen
457--51, dagegen lässt Plutarch (Kim. 18) sofort auf die rückberufung den zug von
450 folgen. damals ist auch nach Thukydides (I 112) ein fünfjähriger friede
geschlossen, den Diodor XI 86 für ein werk Kimons ausgibt, ihn freilich auf die
zeit verrückend, wo die feindseligkeiten auch nach Thukydides tatsächlich aufhörten,
453. Andokides aber rückt diesen fünfjährigen frieden an die angebliche rück-
berufung Kimons. nach Tanagra ist kein friede geschlossen, auch mit Sparta nicht,
denn 455 hat Tolmides Gythion verbrannt. wol aber spricht Diodor XI 80 von
einem waffenstillstand gleich nach Tanagra von viermonatlicher dauer. wenn dieser
historisch ist, so kann ihn Kimon vermittelt haben, ad hoc in die stadt hinein-
gelassen. der waffenstillstand kann dann aber weder Aegina noch Boeotien ein-
geschlossen haben, die weiter angegriffen und überwunden wurden. ihnen half
niemand; das macht die sache glaublich. dann war aber wirklich Tanagra nur ein
taktischer erfolg der Peloponnesier, so sehr ihn das korinthische weihgeschenk in
Olympia verherrlicht, ganz wie die schlacht von Koroneia 394. in wahrheit sind
die Peloponnesier schleunigst nach hause gegangen und haben den norden den
Athenern geopfert. damit ist die ruhmredigkeit der attischen epitaphien ziemlich
gerechtfertigt, die Tanagra für eine unentschiedene schlacht erklären. für ein stim-
mungsbild aus dem jahre nach Oinophyta halte ich Pindars sechste isthmische ode.
Boeckhs auseinandersetzung (p. 530 der grossen ausgabe) erscheint mir, gerade wenn
ich die andern deutungen vergleiche, geradezu meisterhaft. Dissens schlechte einzel-
erklärung muss man nur ganz ausserm spiele lassen.

Die jahre 466—55.
lution am persischen hofe; Xerxes stirbt nach dem Königskanon 465 im
frühjahre. einen ganz zuverläſsigen terminus post quem oder gar eine
fixirung für die schlacht gibt es nicht.

Nach Theopompos ist Kimon gleich nach der schlacht bei Tanagra
zurückgerufen, ehe er noch volle fünf jahre verbannt gewesen war. die
nachricht beruht aller wahrscheinlichkeit nach auf einem misverständnis7),
aber das nimmt ihr nicht die chronologische verwendbarkeit, da sie die

an der palme waren auch früchte angebracht, die das palmobst nachahmten, d. h.
datteltrauben. selbstverständlich hat auch das nur künstlerische bedeutung. Pausan.
X 15, 4—6.
7) Theopomp bei dem Aristidesscholiasten 528 Ddf. Aristides selbst II 212.
Plutarch Per. 10, Kimon 17. Nepos Cim. 3. das misverständnis geht bei Diodor
XI 55 so weit, daſs gar der ostrakismos auf 5 jahre befristet erscheint. Stesim-
brotos (Plut. Per. 10, 4) berichtet zwar die vermittelung Elpinikes zwischen Perikles
und Kimon, allein daraus folgt mit nichten, daſs dieser letztere schon 457 dauernd
heimkehrte; die staatsmänner konnten eine vereinbarung auch auf die zukunft
schlieſsen. die worte Theopomps selbst bezeugen übrigens auch nur, daſs Kimon
heimgerufen ward, um den frieden zu schlieſsen, keinesweges, daſs er dann weiter
in Athen blieb; bei Tanagra vor der schlacht ist er nach dem plutarchischen, ver-
mutlich theopompischen, berichte bereits zugegen, als verbannter auſserhalb der
landesgrenzen, wie es ihm zustand. nur in dieser beschränkung kann ich die sache
für glaublich halten, und auch in der angabe des Andokides (3, 3) liegt nicht mehr.
denn erstens gibt es keine spur von Kimons anwesenheit oder tätigkeit in Athen
457—51, dagegen läſst Plutarch (Kim. 18) sofort auf die rückberufung den zug von
450 folgen. damals ist auch nach Thukydides (I 112) ein fünfjähriger friede
geschlossen, den Diodor XI 86 für ein werk Kimons ausgibt, ihn freilich auf die
zeit verrückend, wo die feindseligkeiten auch nach Thukydides tatsächlich aufhörten,
453. Andokides aber rückt diesen fünfjährigen frieden an die angebliche rück-
berufung Kimons. nach Tanagra ist kein friede geschlossen, auch mit Sparta nicht,
denn 455 hat Tolmides Gythion verbrannt. wol aber spricht Diodor XI 80 von
einem waffenstillstand gleich nach Tanagra von viermonatlicher dauer. wenn dieser
historisch ist, so kann ihn Kimon vermittelt haben, ad hoc in die stadt hinein-
gelassen. der waffenstillstand kann dann aber weder Aegina noch Boeotien ein-
geschlossen haben, die weiter angegriffen und überwunden wurden. ihnen half
niemand; das macht die sache glaublich. dann war aber wirklich Tanagra nur ein
taktischer erfolg der Peloponnesier, so sehr ihn das korinthische weihgeschenk in
Olympia verherrlicht, ganz wie die schlacht von Koroneia 394. in wahrheit sind
die Peloponnesier schleunigst nach hause gegangen und haben den norden den
Athenern geopfert. damit ist die ruhmredigkeit der attischen epitaphien ziemlich
gerechtfertigt, die Tanagra für eine unentschiedene schlacht erklären. für ein stim-
mungsbild aus dem jahre nach Oinophyta halte ich Pindars sechste isthmische ode.
Boeckhs auseinandersetzung (p. 530 der groſsen ausgabe) erscheint mir, gerade wenn
ich die andern deutungen vergleiche, geradezu meisterhaft. Dissens schlechte einzel-
erklärung muſs man nur ganz auſserm spiele lassen.
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[293/0303] Die jahre 466—55. lution am persischen hofe; Xerxes stirbt nach dem Königskanon 465 im frühjahre. einen ganz zuverläſsigen terminus post quem oder gar eine fixirung für die schlacht gibt es nicht. Nach Theopompos ist Kimon gleich nach der schlacht bei Tanagra zurückgerufen, ehe er noch volle fünf jahre verbannt gewesen war. die nachricht beruht aller wahrscheinlichkeit nach auf einem misverständnis 7), aber das nimmt ihr nicht die chronologische verwendbarkeit, da sie die 6) 7) Theopomp bei dem Aristidesscholiasten 528 Ddf. Aristides selbst II 212. Plutarch Per. 10, Kimon 17. Nepos Cim. 3. das misverständnis geht bei Diodor XI 55 so weit, daſs gar der ostrakismos auf 5 jahre befristet erscheint. Stesim- brotos (Plut. Per. 10, 4) berichtet zwar die vermittelung Elpinikes zwischen Perikles und Kimon, allein daraus folgt mit nichten, daſs dieser letztere schon 457 dauernd heimkehrte; die staatsmänner konnten eine vereinbarung auch auf die zukunft schlieſsen. die worte Theopomps selbst bezeugen übrigens auch nur, daſs Kimon heimgerufen ward, um den frieden zu schlieſsen, keinesweges, daſs er dann weiter in Athen blieb; bei Tanagra vor der schlacht ist er nach dem plutarchischen, ver- mutlich theopompischen, berichte bereits zugegen, als verbannter auſserhalb der landesgrenzen, wie es ihm zustand. nur in dieser beschränkung kann ich die sache für glaublich halten, und auch in der angabe des Andokides (3, 3) liegt nicht mehr. denn erstens gibt es keine spur von Kimons anwesenheit oder tätigkeit in Athen 457—51, dagegen läſst Plutarch (Kim. 18) sofort auf die rückberufung den zug von 450 folgen. damals ist auch nach Thukydides (I 112) ein fünfjähriger friede geschlossen, den Diodor XI 86 für ein werk Kimons ausgibt, ihn freilich auf die zeit verrückend, wo die feindseligkeiten auch nach Thukydides tatsächlich aufhörten, 453. Andokides aber rückt diesen fünfjährigen frieden an die angebliche rück- berufung Kimons. nach Tanagra ist kein friede geschlossen, auch mit Sparta nicht, denn 455 hat Tolmides Gythion verbrannt. wol aber spricht Diodor XI 80 von einem waffenstillstand gleich nach Tanagra von viermonatlicher dauer. wenn dieser historisch ist, so kann ihn Kimon vermittelt haben, ad hoc in die stadt hinein- gelassen. der waffenstillstand kann dann aber weder Aegina noch Boeotien ein- geschlossen haben, die weiter angegriffen und überwunden wurden. ihnen half niemand; das macht die sache glaublich. dann war aber wirklich Tanagra nur ein taktischer erfolg der Peloponnesier, so sehr ihn das korinthische weihgeschenk in Olympia verherrlicht, ganz wie die schlacht von Koroneia 394. in wahrheit sind die Peloponnesier schleunigst nach hause gegangen und haben den norden den Athenern geopfert. damit ist die ruhmredigkeit der attischen epitaphien ziemlich gerechtfertigt, die Tanagra für eine unentschiedene schlacht erklären. für ein stim- mungsbild aus dem jahre nach Oinophyta halte ich Pindars sechste isthmische ode. Boeckhs auseinandersetzung (p. 530 der groſsen ausgabe) erscheint mir, gerade wenn ich die andern deutungen vergleiche, geradezu meisterhaft. Dissens schlechte einzel- erklärung muſs man nur ganz auſserm spiele lassen. 6) an der palme waren auch früchte angebracht, die das palmobst nachahmten, d. h. datteltrauben. selbstverständlich hat auch das nur künstlerische bedeutung. Pausan. X 15, 4—6.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/303>, abgerufen am 29.03.2024.