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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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III. 10. Die paragraphe und Lysias gegen Pankleon.
mit dem kläger, für den er als zeuge auftritt5), ein par tage später den
Pankleon mit berechtigter selbsthilfe als sclaven zu greifen. der kläger
war, schwerlich zufällig, zur stelle. aber Pankleon setzte sich mit seinem
anhange zur wehre, es kam zu einer prügelei, und schliesslich giengen
die leute auseinander, nachdem sie stipulirt hatten, am folgenden tage
wolle Pankleon einen bruder mitbringen6), der ihn, sei es dass Niko-
medes freiwillig zurückträte, sei es durch anstrengung eines formellen
vindicationsprocesses, frei machen würde. zu dieser verhandlung er-
schien auch, vorsorglich mit zeugen, der kläger. da er keinen hatte,
konnte Pankleon keinen bruder mitbringen; er half sich damit, dass er
ein weib vorschob, das dem Nikomedes sein herrenrecht bestritt, weil
Pankleon vielmehr ihr gehöre. ein weib kann zwar eigentlich nicht
besitzerin sein, aber durch die verhältnisse von erbtöchtern und mitgift
war sie es oft genug factisch, und dass ihr kurios zunächst im hinter-
grunde blieb, war für Pankleon höchstens ein schlauer kniff. natürlich
verlief die verhandlung wieder resultatlos, die rotte Pankleons brauchte
schliesslich gewalt und befreite ihn. damit war dies intermezzo zu ende.

Es kam nun zu der gerichtlichen verhandlung, die sich auf den
einspruch des als metoeken verklagten Pankleon bezog, dass er Plataeer
wäre. der kläger berichtet und beweist durch zeugenaussagen was ich
ihm nacherzählt habe. aber er folgert nunmehr nicht was er eigent-
lich zu beweisen übernommen hatte, dass Pankleon metoeke wäre, son-
dern was sich ihm wider erwarten ergeben hat, dass er sclave ist: das

5) In den paragraphen 7. 8 wird er nicht genannt. dann werden zeugen auf-
gerufen, und es folgt 9 upo Nikomedous os emarturesen autou despotes einai: das
heisst 'der eben als zeuge aufgetreten ist und beschworen hat, er wäre sein herr'.
es ist also für die wirklich vor gericht gesprochene rede berechnet. die worte, die
man athetiert hat, halten die ganze rede zusammen, und weil sie nicht das leere
lemma martures, sondern die wirkliche zeugenaussage voraussetzen, beweisen sie am
besten, dass es eine wirkliche rede ist.
6) Wo diese prügeleien stattfanden, ist gleichgültig; man denkt in Athen
natürlich an den markt. der wird jetzt genannt in den worten epi toutois eggue-
samenoi parexein (nämlich den bruder) eis agoran okhonto apiontes. neben dem
verbum der bewegung wird man ein eis agoran nur ungern wo anders hin beziehen,
allein das ist nötig: die leute giengen nicht auf den markt, es tut nichts zur sache,
wohin sie giengen, sie giengen eben weg, discedebant. also die unbequeme ver-
bindung eis agoran parexein. dabei tut wieder nichts zur sache, wohin der bruder
geliefert wird, zumal sonst keinerlei bestimmung da steht. es geht aber weiter,
te d usteraia. dies moment, dass die verabredung für den nächsten morgen galt,
ist wesentlich und ist nirgend ausgesprochen. also halte ich für evident, dass
parexein eis aurion zu schreiben ist.
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III. 10. Die παϱαγϱαφὴ und Lysias gegen Pankleon.
mit dem kläger, für den er als zeuge auftritt5), ein par tage später den
Pankleon mit berechtigter selbsthilfe als sclaven zu greifen. der kläger
war, schwerlich zufällig, zur stelle. aber Pankleon setzte sich mit seinem
anhange zur wehre, es kam zu einer prügelei, und schlieſslich giengen
die leute auseinander, nachdem sie stipulirt hatten, am folgenden tage
wolle Pankleon einen bruder mitbringen6), der ihn, sei es daſs Niko-
medes freiwillig zurückträte, sei es durch anstrengung eines formellen
vindicationsprocesses, frei machen würde. zu dieser verhandlung er-
schien auch, vorsorglich mit zeugen, der kläger. da er keinen hatte,
konnte Pankleon keinen bruder mitbringen; er half sich damit, daſs er
ein weib vorschob, das dem Nikomedes sein herrenrecht bestritt, weil
Pankleon vielmehr ihr gehöre. ein weib kann zwar eigentlich nicht
besitzerin sein, aber durch die verhältnisse von erbtöchtern und mitgift
war sie es oft genug factisch, und daſs ihr κύϱιος zunächst im hinter-
grunde blieb, war für Pankleon höchstens ein schlauer kniff. natürlich
verlief die verhandlung wieder resultatlos, die rotte Pankleons brauchte
schlieſslich gewalt und befreite ihn. damit war dies intermezzo zu ende.

Es kam nun zu der gerichtlichen verhandlung, die sich auf den
einspruch des als metoeken verklagten Pankleon bezog, daſs er Plataeer
wäre. der kläger berichtet und beweist durch zeugenaussagen was ich
ihm nacherzählt habe. aber er folgert nunmehr nicht was er eigent-
lich zu beweisen übernommen hatte, daſs Pankleon metoeke wäre, son-
dern was sich ihm wider erwarten ergeben hat, daſs er sclave ist: das

5) In den paragraphen 7. 8 wird er nicht genannt. dann werden zeugen auf-
gerufen, und es folgt 9 ὑπὸ Νικομήδους ὃς ἐμαϱτύϱησεν αὐτοῦ δεσπότης εἶναι: das
heiſst ‘der eben als zeuge aufgetreten ist und beschworen hat, er wäre sein herr’.
es ist also für die wirklich vor gericht gesprochene rede berechnet. die worte, die
man athetiert hat, halten die ganze rede zusammen, und weil sie nicht das leere
lemma μάϱτυϱες, sondern die wirkliche zeugenaussage voraussetzen, beweisen sie am
besten, daſs es eine wirkliche rede ist.
6) Wo diese prügeleien stattfanden, ist gleichgültig; man denkt in Athen
natürlich an den markt. der wird jetzt genannt in den worten ἐπὶ τούτοις ἐγγυη-
σάμενοι παϱέξειν (nämlich den bruder) εἰς ἀγοϱὰν ᾤχοντο ἀπιόντες. neben dem
verbum der bewegung wird man ein εἰς ἀγοϱάν nur ungern wo anders hin beziehen,
allein das ist nötig: die leute giengen nicht auf den markt, es tut nichts zur sache,
wohin sie giengen, sie giengen eben weg, discedebant. also die unbequeme ver-
bindung εἰς ἀγοϱὰν παϱέξειν. dabei tut wieder nichts zur sache, wohin der bruder
geliefert wird, zumal sonst keinerlei bestimmung da steht. es geht aber weiter,
τῇ δ̕ ὑστεϱαίᾳ. dies moment, daſs die verabredung für den nächsten morgen galt,
ist wesentlich und ist nirgend ausgesprochen. also halte ich für evident, daſs
παϱέξειν εἰς αὔϱιον zu schreiben ist.
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[371/0381] III. 10. Die παϱαγϱαφὴ und Lysias gegen Pankleon. mit dem kläger, für den er als zeuge auftritt 5), ein par tage später den Pankleon mit berechtigter selbsthilfe als sclaven zu greifen. der kläger war, schwerlich zufällig, zur stelle. aber Pankleon setzte sich mit seinem anhange zur wehre, es kam zu einer prügelei, und schlieſslich giengen die leute auseinander, nachdem sie stipulirt hatten, am folgenden tage wolle Pankleon einen bruder mitbringen 6), der ihn, sei es daſs Niko- medes freiwillig zurückträte, sei es durch anstrengung eines formellen vindicationsprocesses, frei machen würde. zu dieser verhandlung er- schien auch, vorsorglich mit zeugen, der kläger. da er keinen hatte, konnte Pankleon keinen bruder mitbringen; er half sich damit, daſs er ein weib vorschob, das dem Nikomedes sein herrenrecht bestritt, weil Pankleon vielmehr ihr gehöre. ein weib kann zwar eigentlich nicht besitzerin sein, aber durch die verhältnisse von erbtöchtern und mitgift war sie es oft genug factisch, und daſs ihr κύϱιος zunächst im hinter- grunde blieb, war für Pankleon höchstens ein schlauer kniff. natürlich verlief die verhandlung wieder resultatlos, die rotte Pankleons brauchte schlieſslich gewalt und befreite ihn. damit war dies intermezzo zu ende. Es kam nun zu der gerichtlichen verhandlung, die sich auf den einspruch des als metoeken verklagten Pankleon bezog, daſs er Plataeer wäre. der kläger berichtet und beweist durch zeugenaussagen was ich ihm nacherzählt habe. aber er folgert nunmehr nicht was er eigent- lich zu beweisen übernommen hatte, daſs Pankleon metoeke wäre, son- dern was sich ihm wider erwarten ergeben hat, daſs er sclave ist: das 5) In den paragraphen 7. 8 wird er nicht genannt. dann werden zeugen auf- gerufen, und es folgt 9 ὑπὸ Νικομήδους ὃς ἐμαϱτύϱησεν αὐτοῦ δεσπότης εἶναι: das heiſst ‘der eben als zeuge aufgetreten ist und beschworen hat, er wäre sein herr’. es ist also für die wirklich vor gericht gesprochene rede berechnet. die worte, die man athetiert hat, halten die ganze rede zusammen, und weil sie nicht das leere lemma μάϱτυϱες, sondern die wirkliche zeugenaussage voraussetzen, beweisen sie am besten, daſs es eine wirkliche rede ist. 6) Wo diese prügeleien stattfanden, ist gleichgültig; man denkt in Athen natürlich an den markt. der wird jetzt genannt in den worten ἐπὶ τούτοις ἐγγυη- σάμενοι παϱέξειν (nämlich den bruder) εἰς ἀγοϱὰν ᾤχοντο ἀπιόντες. neben dem verbum der bewegung wird man ein εἰς ἀγοϱάν nur ungern wo anders hin beziehen, allein das ist nötig: die leute giengen nicht auf den markt, es tut nichts zur sache, wohin sie giengen, sie giengen eben weg, discedebant. also die unbequeme ver- bindung εἰς ἀγοϱὰν παϱέξειν. dabei tut wieder nichts zur sache, wohin der bruder geliefert wird, zumal sonst keinerlei bestimmung da steht. es geht aber weiter, τῇ δ̕ ὑστεϱαίᾳ. dies moment, daſs die verabredung für den nächsten morgen galt, ist wesentlich und ist nirgend ausgesprochen. also halte ich für evident, daſs παϱέξειν εἰς αὔϱιον zu schreiben ist. 24*

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/381>, abgerufen am 28.03.2024.