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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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III. 11. Lysias wider die getreidehändler.
die vom gesetze erlaubten 50 trachten (phormoi)2) auf einmal gekauft
hätten. als die prytanen die sache vor das plenum brachten, fanden
sich einige heisssporne, die das todeswürdige vergehn für manifest hielten
und die angeklagten ohne weiteres den elf zur hinrichtung übergeben
wollten. es drang aber der antrag eines ratsherrn, aus einer der nicht
vorsitzenden phylen, durch, dass der rat zunächst eine voruntersuchung
(krisis3)) vornehmen sollte. die verklagten wurden also citirt, und in dieser
verhandlung sind die aussagen gefallen, die der redeschreiber, gleich als ob
sie in der hauptverhandlung schon gefallen wären, seiner rede einverleiben
konnte (5). die verklagten waren der tat geständig, beriefen sich aber auf
die autorisation des Anytos, der 388/7 sitophulax im Peiraieus gewesen
war. auch dieser sammt seinen collegen ward vernommen, konnte auch
nicht leugnen (weshalb der redner seine künftige aussage vor dem ge-
richte kennt), wollte aber mit der anweisung ganz etwas anderes gewollt
haben. der rat sprach die katagnosis aus, und nun gieng die endeixis
als katagnosis des rates an die thesmotheten, die ein gericht beriefen;
ankläger ist formell der rat4), tatsächlich der antragsteller, dem auch
als solchem bei der vorverhandlung das wort zugefallen war. der denun-
tianten geschieht keine erwähnung mehr.

Die kornhändler hatten gegen das gesetz verstossen, also waren sie
schuldig; aber sie hatten getan, was sie ein grosser volksmann und ihr

2) Es ist nicht Boeckhs schuld, wenn ihm gedankenlos nachgeredet wird, dass
der phormos so viel wie ein medimnos wäre. er gibt (Sthh. I 116) seine gründe an, die
darauf hinauslaufen, dass Taylor zu Lysias phormos mit cumera vergleicht, und Acro
(auch ein zeuge!) diese auf 5--6 modien berechnet. beweist das etwas? ferner
meint Boeckh, ein medimnos könnte wol für eine tracht gelten; 80--90 pfund sind
aber wirklich für einen lastträger herzlich wenig. vor allem aber bedeutet phormos
eben nicht last, sondern ein instrument zum tragen, speciell einen korb, und Taylors
vergleichung schwebt in der luft. damit dass die Aegypter ein getreidemass haben
sollen, das ein gewicht von 110--120 pf. repraesentirt (Hultsch Metrolog. 106), ist
der Boeckhsche phormos doch nicht gewährleistet. wir kennen das gewicht des
phormos nicht; übrigens war es zunächst gar kein gewicht, sondern ein mass. dass
es nicht gleich medimnos war ist an sich klar, wozu denn sonst ein neues wort? es
folgt zudem aus 12, wo kata medimnon im gegensatze zu kata n phormous steht.
3) Krisis selbst steht 3, also ist 2 ou dein autous akritous apololenai ganz
scharf technisch gesagt.
4) 6 emeis imin pareskhometha ton nomon. die klageschrift wies also auf
1) den vom rate festgestellten tatbestand, 2) die gesetze, gegen die der angeklagte
verstossen hatte, 3) das vorurteil des rates. somit hatte der vertreter des rates im
wesentlichen nur deshalb zu reden, weil die herren richter die acten nicht gelesen
hatten, sachlich konnte die verhandlung nichts neues bringen.

III. 11. Lysias wider die getreidehändler.
die vom gesetze erlaubten 50 trachten (φοϱμοί)2) auf einmal gekauft
hätten. als die prytanen die sache vor das plenum brachten, fanden
sich einige heiſssporne, die das todeswürdige vergehn für manifest hielten
und die angeklagten ohne weiteres den elf zur hinrichtung übergeben
wollten. es drang aber der antrag eines ratsherrn, aus einer der nicht
vorsitzenden phylen, durch, daſs der rat zunächst eine voruntersuchung
(κϱίσις3)) vornehmen sollte. die verklagten wurden also citirt, und in dieser
verhandlung sind die aussagen gefallen, die der redeschreiber, gleich als ob
sie in der hauptverhandlung schon gefallen wären, seiner rede einverleiben
konnte (5). die verklagten waren der tat geständig, beriefen sich aber auf
die autorisation des Anytos, der 388/7 σιτοφύλαξ im Peiraieus gewesen
war. auch dieser sammt seinen collegen ward vernommen, konnte auch
nicht leugnen (weshalb der redner seine künftige aussage vor dem ge-
richte kennt), wollte aber mit der anweisung ganz etwas anderes gewollt
haben. der rat sprach die κατάγνωσις aus, und nun gieng die ἔνδειξις
als κατάγνωσις des rates an die thesmotheten, die ein gericht beriefen;
ankläger ist formell der rat4), tatsächlich der antragsteller, dem auch
als solchem bei der vorverhandlung das wort zugefallen war. der denun-
tianten geschieht keine erwähnung mehr.

Die kornhändler hatten gegen das gesetz verstoſsen, also waren sie
schuldig; aber sie hatten getan, was sie ein groſser volksmann und ihr

2) Es ist nicht Boeckhs schuld, wenn ihm gedankenlos nachgeredet wird, daſs
der φοϱμός so viel wie ein μέδιμνος wäre. er gibt (Sthh. I 116) seine gründe an, die
darauf hinauslaufen, daſs Taylor zu Lysias φοϱμός mit cumera vergleicht, und Acro
(auch ein zeuge!) diese auf 5—6 modien berechnet. beweist das etwas? ferner
meint Boeckh, ein medimnos könnte wol für eine tracht gelten; 80—90 pfund sind
aber wirklich für einen lastträger herzlich wenig. vor allem aber bedeutet φοϱμός
eben nicht last, sondern ein instrument zum tragen, speciell einen korb, und Taylors
vergleichung schwebt in der luft. damit daſs die Aegypter ein getreidemaſs haben
sollen, das ein gewicht von 110—120 pf. repraesentirt (Hultsch Metrolog. 106), ist
der Boeckhsche φοϱμός doch nicht gewährleistet. wir kennen das gewicht des
φοϱμός nicht; übrigens war es zunächst gar kein gewicht, sondern ein maſs. daſs
es nicht gleich μέδιμνος war ist an sich klar, wozu denn sonst ein neues wort? es
folgt zudem aus 12, wo κατὰ μέδιμνον im gegensatze zu κατὰ ν΄ φοϱμούς steht.
3) Κϱίσις selbst steht 3, also ist 2 οὐ δεῖν αὐτοὺς ἀκϱίτους ἀπολωλέναι ganz
scharf technisch gesagt.
4) 6 ἡμεῖς ἱμῖν παϱεσχόμεϑα τὸν νόμον. die klageschrift wies also auf
1) den vom rate festgestellten tatbestand, 2) die gesetze, gegen die der angeklagte
verstoſsen hatte, 3) das vorurteil des rates. somit hatte der vertreter des rates im
wesentlichen nur deshalb zu reden, weil die herren richter die acten nicht gelesen
hatten, sachlich konnte die verhandlung nichts neues bringen.
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[375/0385] III. 11. Lysias wider die getreidehändler. die vom gesetze erlaubten 50 trachten (φοϱμοί) 2) auf einmal gekauft hätten. als die prytanen die sache vor das plenum brachten, fanden sich einige heiſssporne, die das todeswürdige vergehn für manifest hielten und die angeklagten ohne weiteres den elf zur hinrichtung übergeben wollten. es drang aber der antrag eines ratsherrn, aus einer der nicht vorsitzenden phylen, durch, daſs der rat zunächst eine voruntersuchung (κϱίσις 3)) vornehmen sollte. die verklagten wurden also citirt, und in dieser verhandlung sind die aussagen gefallen, die der redeschreiber, gleich als ob sie in der hauptverhandlung schon gefallen wären, seiner rede einverleiben konnte (5). die verklagten waren der tat geständig, beriefen sich aber auf die autorisation des Anytos, der 388/7 σιτοφύλαξ im Peiraieus gewesen war. auch dieser sammt seinen collegen ward vernommen, konnte auch nicht leugnen (weshalb der redner seine künftige aussage vor dem ge- richte kennt), wollte aber mit der anweisung ganz etwas anderes gewollt haben. der rat sprach die κατάγνωσις aus, und nun gieng die ἔνδειξις als κατάγνωσις des rates an die thesmotheten, die ein gericht beriefen; ankläger ist formell der rat 4), tatsächlich der antragsteller, dem auch als solchem bei der vorverhandlung das wort zugefallen war. der denun- tianten geschieht keine erwähnung mehr. Die kornhändler hatten gegen das gesetz verstoſsen, also waren sie schuldig; aber sie hatten getan, was sie ein groſser volksmann und ihr 2) Es ist nicht Boeckhs schuld, wenn ihm gedankenlos nachgeredet wird, daſs der φοϱμός so viel wie ein μέδιμνος wäre. er gibt (Sthh. I 116) seine gründe an, die darauf hinauslaufen, daſs Taylor zu Lysias φοϱμός mit cumera vergleicht, und Acro (auch ein zeuge!) diese auf 5—6 modien berechnet. beweist das etwas? ferner meint Boeckh, ein medimnos könnte wol für eine tracht gelten; 80—90 pfund sind aber wirklich für einen lastträger herzlich wenig. vor allem aber bedeutet φοϱμός eben nicht last, sondern ein instrument zum tragen, speciell einen korb, und Taylors vergleichung schwebt in der luft. damit daſs die Aegypter ein getreidemaſs haben sollen, das ein gewicht von 110—120 pf. repraesentirt (Hultsch Metrolog. 106), ist der Boeckhsche φοϱμός doch nicht gewährleistet. wir kennen das gewicht des φοϱμός nicht; übrigens war es zunächst gar kein gewicht, sondern ein maſs. daſs es nicht gleich μέδιμνος war ist an sich klar, wozu denn sonst ein neues wort? es folgt zudem aus 12, wo κατὰ μέδιμνον im gegensatze zu κατὰ ν΄ φοϱμούς steht. 3) Κϱίσις selbst steht 3, also ist 2 οὐ δεῖν αὐτοὺς ἀκϱίτους ἀπολωλέναι ganz scharf technisch gesagt. 4) 6 ἡμεῖς ἱμῖν παϱεσχόμεϑα τὸν νόμον. die klageschrift wies also auf 1) den vom rate festgestellten tatbestand, 2) die gesetze, gegen die der angeklagte verstoſsen hatte, 3) das vorurteil des rates. somit hatte der vertreter des rates im wesentlichen nur deshalb zu reden, weil die herren richter die acten nicht gelesen hatten, sachlich konnte die verhandlung nichts neues bringen.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/385>, abgerufen am 29.03.2024.