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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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II. 2. Von Kekrops bis Solon.
race, einem wirklich einheitlichen und seiner einheit sich bewussten
volke mit ganz bestimmter sprache und sinnesart vollzogen, bevor der
nebel der sage sich lichtet; auch Eleusis macht keine ausnahme. es ist
die einheit des 'Athenervolkes', des demos Athenaion.

Die alte
verfassung.
Dem entspricht die verfassung. wer sich an das wort hält, muss
behaupten, dass die demokratie Athens einzige verfassung ist, muss dann
aber dasselbe von Sparta sagen9). die verfassungskämpfe drehen sich
darum, wer zum demos gehören soll, und in wie weit der demos seine
souveränetät selbst in der executive betätigen will oder auf die männer
seiner wahl, einzelbeamte oder collegien, übertragen. die entwickelung
geht dahin, den begriff des demos möglichst weit, seine regierung immer
unmittelbarer zu machen. die beamten aber, ursprünglich einzelne, be-
fugt sich ihre subalternen selbst zu ernennen10), werden immer mehr
gebunden und beschränkt durch die collegialität, durch die annuität,
durch die prüfung vor dem antritte auf ihre qualification, die prüfung
nach dem abtritte vor dem übergange in den Areopagitenrat, durch die
aufzeichnung ihrer instruction, der gesetze, endlich durch die bindung
ihrer richterlichen entscheidung an den wahrspruch eines beirates. diese
entwickelung hat schon manchen schritt zurückgelegt, aber um dem
wesen gerecht zu werden, müssen wir die verfassung alles andere eher
als demokratisch nennen. denn der demos, der träger der souveränetät,
ist ein stand, der adel, und zwar bereits ein denaturirter adel, nicht
auf dem blute, sondern auf dem grundbesitze begründet. die formen
des staates sind jedoch immer noch die des reinen geschlechterstaates.
der zeitpunkt, wo staat und gesellschaft leidlich klar vor uns liegen,
kann zur zeit noch nicht wol früher angesetzt werden als auf 683/2,

9) Isokrates (9, 61) hat es fertig gebracht, den ruhm Spartas darin zu finden,
oti malista demokratoumenoi tugkhanousin. im Menexenos wird Athen als muster
der aristokratia hingestellt. mit worten geht alles. in der tat ist die souverä-
netät auch in Sparta bei dem damos. aber dieser damos ist der stand, beschränkt
durch die forderung sowol des blutes wie der standesgemässen lebensführung, womit
auch ein gewisser besitz gefordert war. der damos übt seine souveränetät fast
nur durch die wahlen einiger behörden; könige und rat sind lebenslängliche amts-
stellen. die gesetze sind nicht aufgeschrieben, die beamten an keinen beirat ge-
bunden. die wurzel ist also sehr ähnlich wie in Athen, aber das gewächs ist ein
anderes, und dem entsprechen die früchte.
10) Das hat gedauert für die beisitzer der drei oberbeamten und für die sub-
alternofficiere, die der oberst ernennt. die ersteren aber haben beamtenqualität
sie zeugen also für das alte recht der oberbeamten. die vom Areopag ernannten
beamten waren mindestens zumeist auch wirklich seine organe, später die des rates
der 500.

II. 2. Von Kekrops bis Solon.
race, einem wirklich einheitlichen und seiner einheit sich bewuſsten
volke mit ganz bestimmter sprache und sinnesart vollzogen, bevor der
nebel der sage sich lichtet; auch Eleusis macht keine ausnahme. es ist
die einheit des ‘Athenervolkes’, des δῆμος Ἀϑηναίων.

Die alte
verfassung.
Dem entspricht die verfassung. wer sich an das wort hält, muſs
behaupten, daſs die demokratie Athens einzige verfassung ist, muſs dann
aber dasselbe von Sparta sagen9). die verfassungskämpfe drehen sich
darum, wer zum demos gehören soll, und in wie weit der demos seine
souveränetät selbst in der executive betätigen will oder auf die männer
seiner wahl, einzelbeamte oder collegien, übertragen. die entwickelung
geht dahin, den begriff des demos möglichst weit, seine regierung immer
unmittelbarer zu machen. die beamten aber, ursprünglich einzelne, be-
fugt sich ihre subalternen selbst zu ernennen10), werden immer mehr
gebunden und beschränkt durch die collegialität, durch die annuität,
durch die prüfung vor dem antritte auf ihre qualification, die prüfung
nach dem abtritte vor dem übergange in den Areopagitenrat, durch die
aufzeichnung ihrer instruction, der gesetze, endlich durch die bindung
ihrer richterlichen entscheidung an den wahrspruch eines beirates. diese
entwickelung hat schon manchen schritt zurückgelegt, aber um dem
wesen gerecht zu werden, müssen wir die verfassung alles andere eher
als demokratisch nennen. denn der demos, der träger der souveränetät,
ist ein stand, der adel, und zwar bereits ein denaturirter adel, nicht
auf dem blute, sondern auf dem grundbesitze begründet. die formen
des staates sind jedoch immer noch die des reinen geschlechterstaates.
der zeitpunkt, wo staat und gesellschaft leidlich klar vor uns liegen,
kann zur zeit noch nicht wol früher angesetzt werden als auf 683/2,

9) Isokrates (9, 61) hat es fertig gebracht, den ruhm Spartas darin zu finden,
ὅτι μάλιστα δημοκϱατούμενοι τυγχάνουσιν. im Menexenos wird Athen als muster
der ἀϱιστοκϱατία hingestellt. mit worten geht alles. in der tat ist die souverä-
netät auch in Sparta bei dem δᾶμος. aber dieser δᾶμος ist der stand, beschränkt
durch die forderung sowol des blutes wie der standesgemäſsen lebensführung, womit
auch ein gewisser besitz gefordert war. der δᾶμος übt seine souveränetät fast
nur durch die wahlen einiger behörden; könige und rat sind lebenslängliche amts-
stellen. die gesetze sind nicht aufgeschrieben, die beamten an keinen beirat ge-
bunden. die wurzel ist also sehr ähnlich wie in Athen, aber das gewächs ist ein
anderes, und dem entsprechen die früchte.
10) Das hat gedauert für die beisitzer der drei oberbeamten und für die sub-
alternofficiere, die der oberst ernennt. die ersteren aber haben beamtenqualität
sie zeugen also für das alte recht der oberbeamten. die vom Areopag ernannten
beamten waren mindestens zumeist auch wirklich seine organe, später die des rates
der 500.
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[40/0050] II. 2. Von Kekrops bis Solon. race, einem wirklich einheitlichen und seiner einheit sich bewuſsten volke mit ganz bestimmter sprache und sinnesart vollzogen, bevor der nebel der sage sich lichtet; auch Eleusis macht keine ausnahme. es ist die einheit des ‘Athenervolkes’, des δῆμος Ἀϑηναίων. Dem entspricht die verfassung. wer sich an das wort hält, muſs behaupten, daſs die demokratie Athens einzige verfassung ist, muſs dann aber dasselbe von Sparta sagen 9). die verfassungskämpfe drehen sich darum, wer zum demos gehören soll, und in wie weit der demos seine souveränetät selbst in der executive betätigen will oder auf die männer seiner wahl, einzelbeamte oder collegien, übertragen. die entwickelung geht dahin, den begriff des demos möglichst weit, seine regierung immer unmittelbarer zu machen. die beamten aber, ursprünglich einzelne, be- fugt sich ihre subalternen selbst zu ernennen 10), werden immer mehr gebunden und beschränkt durch die collegialität, durch die annuität, durch die prüfung vor dem antritte auf ihre qualification, die prüfung nach dem abtritte vor dem übergange in den Areopagitenrat, durch die aufzeichnung ihrer instruction, der gesetze, endlich durch die bindung ihrer richterlichen entscheidung an den wahrspruch eines beirates. diese entwickelung hat schon manchen schritt zurückgelegt, aber um dem wesen gerecht zu werden, müssen wir die verfassung alles andere eher als demokratisch nennen. denn der demos, der träger der souveränetät, ist ein stand, der adel, und zwar bereits ein denaturirter adel, nicht auf dem blute, sondern auf dem grundbesitze begründet. die formen des staates sind jedoch immer noch die des reinen geschlechterstaates. der zeitpunkt, wo staat und gesellschaft leidlich klar vor uns liegen, kann zur zeit noch nicht wol früher angesetzt werden als auf 683/2, Die alte verfassung. 9) Isokrates (9, 61) hat es fertig gebracht, den ruhm Spartas darin zu finden, ὅτι μάλιστα δημοκϱατούμενοι τυγχάνουσιν. im Menexenos wird Athen als muster der ἀϱιστοκϱατία hingestellt. mit worten geht alles. in der tat ist die souverä- netät auch in Sparta bei dem δᾶμος. aber dieser δᾶμος ist der stand, beschränkt durch die forderung sowol des blutes wie der standesgemäſsen lebensführung, womit auch ein gewisser besitz gefordert war. der δᾶμος übt seine souveränetät fast nur durch die wahlen einiger behörden; könige und rat sind lebenslängliche amts- stellen. die gesetze sind nicht aufgeschrieben, die beamten an keinen beirat ge- bunden. die wurzel ist also sehr ähnlich wie in Athen, aber das gewächs ist ein anderes, und dem entsprechen die früchte. 10) Das hat gedauert für die beisitzer der drei oberbeamten und für die sub- alternofficiere, die der oberst ernennt. die ersteren aber haben beamtenqualität sie zeugen also für das alte recht der oberbeamten. die vom Areopag ernannten beamten waren mindestens zumeist auch wirklich seine organe, später die des rates der 500.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/50>, abgerufen am 16.04.2024.