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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.

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gehe andere Pflanzungen, die im freien Felde
geschehen. Wie schwer ist es doch, diese oft
bloß des Viehes halber fortzubringen! Nicht
ein Dutzend Weidenbäume darf man ohne Ein-
hägung pflanzen, oder sie werden von dem Biß
oder dem Reiben des Viehes verderbet. Wer
kann aber alle Oerter wo junges Holz wächst,
einhägen? und ein aufgeworfener Graben, die
gewöhnliche Befriedigung der Schonungen,
hilft nicht viel. Gern wünschte ich dem Ver-
theidiger der Hutweide, die vielen hundert tau-
send Bäume allerlei Art, zeigen zu können, die
in einer mäßigen Provinz, jährlich vom Vieh
ruiniret werden; und ihm alsdenn den Werth
vorrechnen, den selbige in zwanzig oder dreißig
Jahren haben würden. Vielleicht möchte es
mir gelingen, dadurch seinen Eigensinn zu bre-
chen, oder ihn wenigstens schamroth zu machen.
Jedoch manche Leute sind so geartet, daß die
Warnung vor Schaden nicht so viel über ihren
Willen vermag, als wenn man ihnen zu einen
möglichen Vortheil Hofnung giebt. Jch könnte
sonsten hier noch vieles von dem Nachtheil sa-
gen, den auch der Ackerbau davon hat, wenn
die Gemeinheiten beibehalten werden, und die
Viehweide nach der bisherigen Gewohnheit fer-
nerhin statt findet. Allein ich will dieses bis an
einen andern Ort versparen, und vorjetzt meinem
Versprechen nach, von lauter Vortheil und Ge-

winn

gehe andere Pflanzungen, die im freien Felde
geſchehen. Wie ſchwer iſt es doch, dieſe oft
bloß des Viehes halber fortzubringen! Nicht
ein Dutzend Weidenbaͤume darf man ohne Ein-
haͤgung pflanzen, oder ſie werden von dem Biß
oder dem Reiben des Viehes verderbet. Wer
kann aber alle Oerter wo junges Holz waͤchſt,
einhaͤgen? und ein aufgeworfener Graben, die
gewoͤhnliche Befriedigung der Schonungen,
hilft nicht viel. Gern wuͤnſchte ich dem Ver-
theidiger der Hutweide, die vielen hundert tau-
ſend Baͤume allerlei Art, zeigen zu koͤnnen, die
in einer maͤßigen Provinz, jaͤhrlich vom Vieh
ruiniret werden; und ihm alsdenn den Werth
vorrechnen, den ſelbige in zwanzig oder dreißig
Jahren haben wuͤrden. Vielleicht moͤchte es
mir gelingen, dadurch ſeinen Eigenſinn zu bre-
chen, oder ihn wenigſtens ſchamroth zu machen.
Jedoch manche Leute ſind ſo geartet, daß die
Warnung vor Schaden nicht ſo viel uͤber ihren
Willen vermag, als wenn man ihnen zu einen
moͤglichen Vortheil Hofnung giebt. Jch koͤnnte
ſonſten hier noch vieles von dem Nachtheil ſa-
gen, den auch der Ackerbau davon hat, wenn
die Gemeinheiten beibehalten werden, und die
Viehweide nach der bisherigen Gewohnheit fer-
nerhin ſtatt findet. Allein ich will dieſes bis an
einen andern Ort verſparen, und vorjetzt meinem
Verſprechen nach, von lauter Vortheil und Ge-

winn
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[20/0038] gehe andere Pflanzungen, die im freien Felde geſchehen. Wie ſchwer iſt es doch, dieſe oft bloß des Viehes halber fortzubringen! Nicht ein Dutzend Weidenbaͤume darf man ohne Ein- haͤgung pflanzen, oder ſie werden von dem Biß oder dem Reiben des Viehes verderbet. Wer kann aber alle Oerter wo junges Holz waͤchſt, einhaͤgen? und ein aufgeworfener Graben, die gewoͤhnliche Befriedigung der Schonungen, hilft nicht viel. Gern wuͤnſchte ich dem Ver- theidiger der Hutweide, die vielen hundert tau- ſend Baͤume allerlei Art, zeigen zu koͤnnen, die in einer maͤßigen Provinz, jaͤhrlich vom Vieh ruiniret werden; und ihm alsdenn den Werth vorrechnen, den ſelbige in zwanzig oder dreißig Jahren haben wuͤrden. Vielleicht moͤchte es mir gelingen, dadurch ſeinen Eigenſinn zu bre- chen, oder ihn wenigſtens ſchamroth zu machen. Jedoch manche Leute ſind ſo geartet, daß die Warnung vor Schaden nicht ſo viel uͤber ihren Willen vermag, als wenn man ihnen zu einen moͤglichen Vortheil Hofnung giebt. Jch koͤnnte ſonſten hier noch vieles von dem Nachtheil ſa- gen, den auch der Ackerbau davon hat, wenn die Gemeinheiten beibehalten werden, und die Viehweide nach der bisherigen Gewohnheit fer- nerhin ſtatt findet. Allein ich will dieſes bis an einen andern Ort verſparen, und vorjetzt meinem Verſprechen nach, von lauter Vortheil und Ge- winn

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Zitationshilfe: Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/38>, abgerufen am 29.03.2024.