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W. S. G. E.: Acten-mäßige und Umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, Welche sich in diesem und vorigen Jahren, im Königreich Servien herfürgethan. Leipzig, 1732.

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Kisolova weg, und sich in ein anderes begeben; sintemahl aber, bey dergleichen Persohnen, so sie Vampyri nennen ) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut Haar Bart und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret, das Grab des Peter Plogojowiz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden, zu welchem Ende sie denn sich zu mir hieher verfügeten, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus mich samt den hießigen Poppen oder geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen; und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret, mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine löbliche Adminstration unterthänig gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr die kurtze Antwort von sich gegeben; ich möchte thun, was ich wolte, allein wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtlich Erkänntniß mit den Cörper nach ihren Gebrauch zuverfahren, müsten Sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution

Kisolova weg, und sich in ein anderes begeben; sintemahl aber, bey dergleichen Persohnen, so sie Vampyri nennen ) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut Haar Bart und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret, das Grab des Peter Plogojowiz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden, zu welchem Ende sie denn sich zu mir hieher verfügeten, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus mich samt den hießigen Poppen oder geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen; und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret, mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine löbliche Adminstration unterthänig gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr die kurtze Antwort von sich gegeben; ich möchte thun, was ich wolte, allein wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtlich Erkänntniß mit den Cörper nach ihren Gebrauch zuverfahren, müsten Sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution

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[38/0038] Kisolova weg, und sich in ein anderes begeben; sintemahl aber, bey dergleichen Persohnen, so sie Vampyri nennen ) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut Haar Bart und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret, das Grab des Peter Plogojowiz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden, zu welchem Ende sie denn sich zu mir hieher verfügeten, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus mich samt den hießigen Poppen oder geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen; und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret, mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine löbliche Adminstration unterthänig gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr die kurtze Antwort von sich gegeben; ich möchte thun, was ich wolte, allein wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtlich Erkänntniß mit den Cörper nach ihren Gebrauch zuverfahren, müsten Sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution

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Zitationshilfe: W. S. G. E.: Acten-mäßige und Umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen-Saugern, Welche sich in diesem und vorigen Jahren, im Königreich Servien herfürgethan. Leipzig, 1732, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr2_1732/38>, abgerufen am 24.04.2024.