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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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in eine wiederwertige Disputation / oder in eine Rechtfertigung gerahten werde.

40.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

Bedeutet / daß er auff diesem seinem vorgenommenen Wege / ein Glück und Wolfahrt empfinden werde / und sol dazu etwas heilsams außrichten.

41.

Wenn einem ein alt Weib begegnet.

Bedeutet / das einer werde sein Geld / oder sonsten etwas liebes verliehren / oder daß er werde mit spielen oder wetten Schaden nehmen / oder daß einer den Schatz oder das gute / darumb er sich bemühet / nicht werde erlangen.

42.

Wenn einer einen Becher Wein oder Bier ümstosset.

Bedeutet / daß der Fürnembste und Oberste / unter dem Hauffen / in kurtzem sterben solle.

in eine wiederwertige Disputation / oder in eine Rechtfertigung gerahten werde.

40.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

Bedeutet / daß er auff diesem seinem vorgenommenen Wege / ein Glück und Wolfahrt empfinden werde / und sol dazu etwas heilsams außrichten.

41.

Wenn einem ein alt Weib begegnet.

Bedeutet / das einer werde sein Geld / oder sonsten etwas liebes verliehren / oder daß er werde mit spielen oder wetten Schaden nehmen / oder daß einer den Schatz oder das gute / darumb er sich bemühet / nicht werde erlangen.

42.

Wenn einer einen Becher Wein oder Bier ümstosset.

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[9/0012] in eine wiederwertige Disputation / oder in eine Rechtfertigung gerahten werde. 40. Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen. Bedeutet / daß er auff diesem seinem vorgenommenen Wege / ein Glück und Wolfahrt empfinden werde / und sol dazu etwas heilsams außrichten. 41. Wenn einem ein alt Weib begegnet. Bedeutet / das einer werde sein Geld / oder sonsten etwas liebes verliehren / oder daß er werde mit spielen oder wetten Schaden nehmen / oder daß einer den Schatz oder das gute / darumb er sich bemühet / nicht werde erlangen. 42. Wenn einer einen Becher Wein oder Bier ümstosset. Bedeutet / daß der Fürnembste und Oberste / unter dem Hauffen / in kurtzem sterben solle.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/12>, abgerufen am 28.03.2024.