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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern.

Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln

und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern.

Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln

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[63/0067] und die Leute zuwieder und abgünstig seyn werden / und sol sich einer für stattlichen Herrn gar wol hüten und fürsehen. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. Bedeut / das einer sol Geld oder Geschencke bekommen / oder mit grossen wichtigen Sachen und Händeln beladen werden / darüber grosse mühe und arbeit kriegen. 21. Wenn das Feuer anhebt zu pritzeln und knistern. Bedeut / das einem ein Dienst oder Ampt sol eingeräumet werden / und das einer werde zu Ehren gesetzet / und den andern fürgezogen werden. 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. Bedeut / das sich einer auß flaschem betrieglichem Gemühte zu ihme gesellen werde / der wird alle seine Heimligkeit und fürhabn verrahten und verkauffen / sol sich fleissig für ihme fürsehen / und nichts vertrauen / denn Er wird ihme heimlich / an alle seinem fürhaben schädlich und verhinderlich seyn / und ein ungetreue Stück an ihme beweisen. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. Bedeut / das sich einer mit schönen Weibern erlustigen werde / und allerley Wollust vollenden / oder sich seines Weibes halben hertzlichen erfreuen. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. So bedeut es / daß einer mit einem stolzen unleidlichen hoffertigen Menschen zuthun kriegen / und zu handeln

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/67>, abgerufen am 25.04.2024.