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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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geschlagen hat, mit der sie sich in Berlin seinerzeit für das allgemeine
Wahlrecht ausgesprochen hatte.

Weit energischer als der "Bund" in seiner Gesamtheit tritt der
sogenannte radikale Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung -- in
der Hauptsache im "Verband fortschrittlicher Frauenvereine" zusammen-
geschlossen -- für das Frauenwahlrecht ein. Aber für das allgemeine
Wahlrecht hat auch er bis heute nicht programmatisch alle Organisa-
tionen verpflichtet, die sich zu ihm zählen. Nicht einmal die noch
geltenden, 1904 revidierten Statuten des "Deutschen Verbandes für
Frauenstimmrecht" enthalten die ausdrückliche Erklärung, daß das ge-
forderte Frauenwahlrecht als allgemeines zur Einführung kommen
müsse. Der Vorstand des Verbandes muß wohl endlich empfunden
haben, wie ungenügend und schwächlich in der heutigen Situation
die Prinzipienerklärung seiner "Satzungen" ist. Der Entwurf zu
ihrer Abänderung, welcher die dritte Hauptversammlung im Sep-
tember 1907 beschäftigen soll, enthält unter § 3 den nachstehenden
Passus: "Der Verband erstrebt das allgemeine, gleiche und direkte
Wahlrecht für beide Geschlechter zu den gesetzgebenden Körper-
schaften und zu den Organen der Selbstverwaltung." Da der "Verband"
bereits 1902 als "Verein für Frauenstimmrecht" gegründet worden ist,
hat er sich reichlich Zeit gelassen, ehe er zu einer unzweideutigen
Stellungnahme schritt. Daß sie einen Fortschritt bedeutet, erhellt aus
einer Gegenüberstellung mit der Erklärung, durch welche Fräulein
Augspurg als Vorsitzende des Verbandes 1905 die Anregungen be-
antwortete; eine Protestaktion gegen den Hamburger Wahlrechtsraub
zu beschließen. "Wo es sich nur um absolute Männerrechte handelt, bei
denen Frauenrechte gar nicht in Frage stehen," erklärte sie, "ist die
Sache nicht prinzipiell genug, besondere Anstrengungen und Mittel auf-
zuwenden." Allerdings hat sich die Hamburger frauenrechtlerische Orga-
nisation doch noch in letzter Stunde zu einem bescheidenen Protest gegen
den Wahlrechtsraub aufgerafft. Wir verzeichnen das als die eine
Schwalbe, über deren Ankunft wir uns freuen, die aber leider noch
keinen Sommer macht.

Die im Frühling d. I. gegründete "Liberale Frauenpartei" hat
die Forderung des allgemeinen Wahlrechts in ihr Programm aufge-
nommen. Allein diese neugebackene Organisation umschließt nur einen
sehr bescheidenen Bruchteil der radikalen Frauenrechtlerinnen, ist einst-
weilen praktisch bedeutungslos und kann -- wie die Dinge gelagert
sind -- unserer Ansicht nach in Zukunft schwerlich zu Kraft und aus-
schlaggebender Wichtigkeit gelangen.

Der programmatisch ungeklärten und unverbindlichen Stellung der
bürgerlichen Frauenbewegung in ihrer Gesamtheit zur Wahlrechtsfrage
entsprechen ihre praktischen Lebensäußerungen dazu. Sie sind schwächlich
und widerspruchsvoll, kennzeichnen sich überwiegend zum mindesten durch
eine große Gleichgültigkeit gegen das allgemeine Wahlrecht und be-
deuten zum Teil seine offene Preisgabe. Zum Beleg dafür einige Tat-
sachen, deren Richtigkeit eine Nachprüfung in der frauenrechtlerischen
Literatur wie in der politischen Tagespresse erweist.

Jm Winter 1901/02 richtete der radikale Verein "Frauenwohl"
an den preußischen Landtag eine Eingabe, in welcher er für die Frauen
das Gemeindewahlrecht verlangte. Etwa für alle Frauen? Mit
nichten. Die radikalen Frauenrechtlerinnen wollten als Vollgemeinde-
bürgerinnen nur Frauen gelten lassen, die mindestens ein Jahr am
Orte ansässig wären und eine, wenn auch nur geringe, direkte Abgabe

geschlagen hat, mit der sie sich in Berlin seinerzeit für das allgemeine
Wahlrecht ausgesprochen hatte.

Weit energischer als der „Bund‟ in seiner Gesamtheit tritt der
sogenannte radikale Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung — in
der Hauptsache im „Verband fortschrittlicher Frauenvereine‟ zusammen-
geschlossen — für das Frauenwahlrecht ein. Aber für das allgemeine
Wahlrecht hat auch er bis heute nicht programmatisch alle Organisa-
tionen verpflichtet, die sich zu ihm zählen. Nicht einmal die noch
geltenden, 1904 revidierten Statuten des „Deutschen Verbandes für
Frauenstimmrecht‟ enthalten die ausdrückliche Erklärung, daß das ge-
forderte Frauenwahlrecht als allgemeines zur Einführung kommen
müsse. Der Vorstand des Verbandes muß wohl endlich empfunden
haben, wie ungenügend und schwächlich in der heutigen Situation
die Prinzipienerklärung seiner „Satzungen‟ ist. Der Entwurf zu
ihrer Abänderung, welcher die dritte Hauptversammlung im Sep-
tember 1907 beschäftigen soll, enthält unter § 3 den nachstehenden
Passus: „Der Verband erstrebt das allgemeine, gleiche und direkte
Wahlrecht für beide Geschlechter zu den gesetzgebenden Körper-
schaften und zu den Organen der Selbstverwaltung.‟ Da der „Verband‟
bereits 1902 als „Verein für Frauenstimmrecht‟ gegründet worden ist,
hat er sich reichlich Zeit gelassen, ehe er zu einer unzweideutigen
Stellungnahme schritt. Daß sie einen Fortschritt bedeutet, erhellt aus
einer Gegenüberstellung mit der Erklärung, durch welche Fräulein
Augspurg als Vorsitzende des Verbandes 1905 die Anregungen be-
antwortete; eine Protestaktion gegen den Hamburger Wahlrechtsraub
zu beschließen. „Wo es sich nur um absolute Männerrechte handelt, bei
denen Frauenrechte gar nicht in Frage stehen,‟ erklärte sie, „ist die
Sache nicht prinzipiell genug, besondere Anstrengungen und Mittel auf-
zuwenden.‟ Allerdings hat sich die Hamburger frauenrechtlerische Orga-
nisation doch noch in letzter Stunde zu einem bescheidenen Protest gegen
den Wahlrechtsraub aufgerafft. Wir verzeichnen das als die eine
Schwalbe, über deren Ankunft wir uns freuen, die aber leider noch
keinen Sommer macht.

Die im Frühling d. I. gegründete „Liberale Frauenpartei‟ hat
die Forderung des allgemeinen Wahlrechts in ihr Programm aufge-
nommen. Allein diese neugebackene Organisation umschließt nur einen
sehr bescheidenen Bruchteil der radikalen Frauenrechtlerinnen, ist einst-
weilen praktisch bedeutungslos und kann — wie die Dinge gelagert
sind — unserer Ansicht nach in Zukunft schwerlich zu Kraft und aus-
schlaggebender Wichtigkeit gelangen.

Der programmatisch ungeklärten und unverbindlichen Stellung der
bürgerlichen Frauenbewegung in ihrer Gesamtheit zur Wahlrechtsfrage
entsprechen ihre praktischen Lebensäußerungen dazu. Sie sind schwächlich
und widerspruchsvoll, kennzeichnen sich überwiegend zum mindesten durch
eine große Gleichgültigkeit gegen das allgemeine Wahlrecht und be-
deuten zum Teil seine offene Preisgabe. Zum Beleg dafür einige Tat-
sachen, deren Richtigkeit eine Nachprüfung in der frauenrechtlerischen
Literatur wie in der politischen Tagespresse erweist.

Jm Winter 1901/02 richtete der radikale Verein „Frauenwohl‟
an den preußischen Landtag eine Eingabe, in welcher er für die Frauen
das Gemeindewahlrecht verlangte. Etwa für alle Frauen? Mit
nichten. Die radikalen Frauenrechtlerinnen wollten als Vollgemeinde-
bürgerinnen nur Frauen gelten lassen, die mindestens ein Jahr am
Orte ansässig wären und eine, wenn auch nur geringe, direkte Abgabe

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[15/0025] geschlagen hat, mit der sie sich in Berlin seinerzeit für das allgemeine Wahlrecht ausgesprochen hatte. Weit energischer als der „Bund‟ in seiner Gesamtheit tritt der sogenannte radikale Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung — in der Hauptsache im „Verband fortschrittlicher Frauenvereine‟ zusammen- geschlossen — für das Frauenwahlrecht ein. Aber für das allgemeine Wahlrecht hat auch er bis heute nicht programmatisch alle Organisa- tionen verpflichtet, die sich zu ihm zählen. Nicht einmal die noch geltenden, 1904 revidierten Statuten des „Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht‟ enthalten die ausdrückliche Erklärung, daß das ge- forderte Frauenwahlrecht als allgemeines zur Einführung kommen müsse. Der Vorstand des Verbandes muß wohl endlich empfunden haben, wie ungenügend und schwächlich in der heutigen Situation die Prinzipienerklärung seiner „Satzungen‟ ist. Der Entwurf zu ihrer Abänderung, welcher die dritte Hauptversammlung im Sep- tember 1907 beschäftigen soll, enthält unter § 3 den nachstehenden Passus: „Der Verband erstrebt das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht für beide Geschlechter zu den gesetzgebenden Körper- schaften und zu den Organen der Selbstverwaltung.‟ Da der „Verband‟ bereits 1902 als „Verein für Frauenstimmrecht‟ gegründet worden ist, hat er sich reichlich Zeit gelassen, ehe er zu einer unzweideutigen Stellungnahme schritt. Daß sie einen Fortschritt bedeutet, erhellt aus einer Gegenüberstellung mit der Erklärung, durch welche Fräulein Augspurg als Vorsitzende des Verbandes 1905 die Anregungen be- antwortete; eine Protestaktion gegen den Hamburger Wahlrechtsraub zu beschließen. „Wo es sich nur um absolute Männerrechte handelt, bei denen Frauenrechte gar nicht in Frage stehen,‟ erklärte sie, „ist die Sache nicht prinzipiell genug, besondere Anstrengungen und Mittel auf- zuwenden.‟ Allerdings hat sich die Hamburger frauenrechtlerische Orga- nisation doch noch in letzter Stunde zu einem bescheidenen Protest gegen den Wahlrechtsraub aufgerafft. Wir verzeichnen das als die eine Schwalbe, über deren Ankunft wir uns freuen, die aber leider noch keinen Sommer macht. Die im Frühling d. I. gegründete „Liberale Frauenpartei‟ hat die Forderung des allgemeinen Wahlrechts in ihr Programm aufge- nommen. Allein diese neugebackene Organisation umschließt nur einen sehr bescheidenen Bruchteil der radikalen Frauenrechtlerinnen, ist einst- weilen praktisch bedeutungslos und kann — wie die Dinge gelagert sind — unserer Ansicht nach in Zukunft schwerlich zu Kraft und aus- schlaggebender Wichtigkeit gelangen. Der programmatisch ungeklärten und unverbindlichen Stellung der bürgerlichen Frauenbewegung in ihrer Gesamtheit zur Wahlrechtsfrage entsprechen ihre praktischen Lebensäußerungen dazu. Sie sind schwächlich und widerspruchsvoll, kennzeichnen sich überwiegend zum mindesten durch eine große Gleichgültigkeit gegen das allgemeine Wahlrecht und be- deuten zum Teil seine offene Preisgabe. Zum Beleg dafür einige Tat- sachen, deren Richtigkeit eine Nachprüfung in der frauenrechtlerischen Literatur wie in der politischen Tagespresse erweist. Jm Winter 1901/02 richtete der radikale Verein „Frauenwohl‟ an den preußischen Landtag eine Eingabe, in welcher er für die Frauen das Gemeindewahlrecht verlangte. Etwa für alle Frauen? Mit nichten. Die radikalen Frauenrechtlerinnen wollten als Vollgemeinde- bürgerinnen nur Frauen gelten lassen, die mindestens ein Jahr am Orte ansässig wären und eine, wenn auch nur geringe, direkte Abgabe

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/25>, abgerufen am 28.03.2024.