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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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die frauenrechtlerische Organisation zeigen, die nachhaltiger und ernster
für das Frauenwahlrecht wirkt als sie: und wir gestehen ihnen das Recht
zu, Steine auf die Partei des klassenbewußten Proletariats werfen zu
dürfen.

Das Klagen und Keifen über den Verrat der Frauenrechte durch
die Sozialdemokratie ist nichts als hohler Lärm, der die Tat-
sache übertönen soll, daß auch den radikalen Frauenrechtlerinnen ihre
Jnteressen als Glieder der bürgerlichen Klasse mehr am Herzen liegen
als ihre volle soziale Wertung und Befreiung als Frauen. Was als Un-
konsequenz der Auffassung erscheint, als klaffender Gegensatz zwischen
dem Ziele und dem Wege des frauenrechtlerischen Kampfes, das offen-
bart sich als Konsequenz der Klassenlage, das ordnet sich in geschlossener
Einheitlichkeit dem bürgerlichen "Endziel" unter: die bürgerliche
Ordnung der Klassengegensätze im Jnteresse der ausbeutenden und
herrschenden Klassen zu erhalten. Nur im Lichte dieser geschichtlich be-
gründeten Tatsache wird erklärlich, daß Frauen, welche die Gleichberechti-
gung des weiblichen Geschlechts auf ihr Banner geschrieben haben, den
bürgerlichen Liberalismus unterstützen, der diese Gleichberechtigung ab-
lehnt und die Sozialdemokratie schmähen und bekämpfen, welche grundsätz-
lich für die volle Emanzipation des Weibes eintritt. Fräulein Heymann
hat es übrigens auf dem Verbandstag der Frauenstimmrechtsorgani-
sationen 1905 mit erfrischender Deutlichkeit ausgesprochen, warum die
Frauenrechtlerinnen den bürgerlichen Liberalismus unterstützen und zur
Sammlung um ihn blasen. "Die bürgerlichen Frauen können die
Klassenpolitik der Sozialdemokratie nicht mitmachen," erklärte sie. Das
stimmt! Jedoch nur in politischen Kleinkinderstuben wird man die
Schlußfolgerung glauben, welche die Damen mit süßgespitzten Mündchen
flüstern. Nämlich, daß sie als Bundesschwestern der Liberalen in ethischer
Verklärung statt eines Klasseninteresses das Allgemeininteresse ver-
treten. Eine jede ernsthaft zu nehmende politische Partei treibt Klassen-
politik und muß sie treiben, solange eine Gesellschaft der Klassengegen-
sätze besteht. Nur politische Träumer, Hansnarren und Gaukler können
sich als Uebermenschen geberden, die jenseits der Klassengegensätze eine
Allerweltsheilpolitik verwirklichen. Nicht, daß die Sozialdemokratie
eine Klassenpolitik verfolgt, scheidet sie also von den bürgerlichen
Parteien, sondern daß sie dieselbe im Jnteresse der ausgebeuteten Massen
verfolgt und nicht -- wie ihre Gegner -- im Jnteresse der ausbeutenden
Minderheit. Jndem die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen die Trommel
zur Unterstützung des bürgerlichen Liberalismus rühren, treten sie als
Kämpferinnen für das bürgerliche Klasseninteresse in die Schranken.

Es fällt uns nicht ein, den Damen einen Vorwurf aus ihrer
Stellungnahme zu machen. Sie ist historisch erklärlich und darum be-
rechtigt, denn sie ist begründet in der Klassenlage der bürgerlichen
Frauenwelt. Was aber zu scharfer Kritik und Abwehr herausfordert,
das ist das Gemisch von ehrlicher Konfusion und bewußter Heuchelei, mit
welchem die Damen die Jnteressen der bürgerlichen Frauen mit denen
des gesamten weiblichen Geschlechts identifizieren, mit welchem sie in
dessen Namen die sanften Wänglein aufblasen, um sich auch den Prole-
tarierinnen als Verfechterinnen ihres Rechts angelegentlichst zu
empfehlen, während ihre Praxis doch auf die Vertretung bürgerlicher
Klasseninteressen hinausläuft. Werten wir die bürgerliche Frauen-
rechtelei nicht nach ihren Reden, sondern nach ihren Taten, so stellt sich
heraus -- wir glauben das überzeugend dargetan zu haben -- daß ihnen

die frauenrechtlerische Organisation zeigen, die nachhaltiger und ernster
für das Frauenwahlrecht wirkt als sie: und wir gestehen ihnen das Recht
zu, Steine auf die Partei des klassenbewußten Proletariats werfen zu
dürfen.

Das Klagen und Keifen über den Verrat der Frauenrechte durch
die Sozialdemokratie ist nichts als hohler Lärm, der die Tat-
sache übertönen soll, daß auch den radikalen Frauenrechtlerinnen ihre
Jnteressen als Glieder der bürgerlichen Klasse mehr am Herzen liegen
als ihre volle soziale Wertung und Befreiung als Frauen. Was als Un-
konsequenz der Auffassung erscheint, als klaffender Gegensatz zwischen
dem Ziele und dem Wege des frauenrechtlerischen Kampfes, das offen-
bart sich als Konsequenz der Klassenlage, das ordnet sich in geschlossener
Einheitlichkeit dem bürgerlichen „Endziel‟ unter: die bürgerliche
Ordnung der Klassengegensätze im Jnteresse der ausbeutenden und
herrschenden Klassen zu erhalten. Nur im Lichte dieser geschichtlich be-
gründeten Tatsache wird erklärlich, daß Frauen, welche die Gleichberechti-
gung des weiblichen Geschlechts auf ihr Banner geschrieben haben, den
bürgerlichen Liberalismus unterstützen, der diese Gleichberechtigung ab-
lehnt und die Sozialdemokratie schmähen und bekämpfen, welche grundsätz-
lich für die volle Emanzipation des Weibes eintritt. Fräulein Heymann
hat es übrigens auf dem Verbandstag der Frauenstimmrechtsorgani-
sationen 1905 mit erfrischender Deutlichkeit ausgesprochen, warum die
Frauenrechtlerinnen den bürgerlichen Liberalismus unterstützen und zur
Sammlung um ihn blasen. „Die bürgerlichen Frauen können die
Klassenpolitik der Sozialdemokratie nicht mitmachen,‟ erklärte sie. Das
stimmt! Jedoch nur in politischen Kleinkinderstuben wird man die
Schlußfolgerung glauben, welche die Damen mit süßgespitzten Mündchen
flüstern. Nämlich, daß sie als Bundesschwestern der Liberalen in ethischer
Verklärung statt eines Klasseninteresses das Allgemeininteresse ver-
treten. Eine jede ernsthaft zu nehmende politische Partei treibt Klassen-
politik und muß sie treiben, solange eine Gesellschaft der Klassengegen-
sätze besteht. Nur politische Träumer, Hansnarren und Gaukler können
sich als Uebermenschen geberden, die jenseits der Klassengegensätze eine
Allerweltsheilpolitik verwirklichen. Nicht, daß die Sozialdemokratie
eine Klassenpolitik verfolgt, scheidet sie also von den bürgerlichen
Parteien, sondern daß sie dieselbe im Jnteresse der ausgebeuteten Massen
verfolgt und nicht — wie ihre Gegner — im Jnteresse der ausbeutenden
Minderheit. Jndem die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen die Trommel
zur Unterstützung des bürgerlichen Liberalismus rühren, treten sie als
Kämpferinnen für das bürgerliche Klasseninteresse in die Schranken.

Es fällt uns nicht ein, den Damen einen Vorwurf aus ihrer
Stellungnahme zu machen. Sie ist historisch erklärlich und darum be-
rechtigt, denn sie ist begründet in der Klassenlage der bürgerlichen
Frauenwelt. Was aber zu scharfer Kritik und Abwehr herausfordert,
das ist das Gemisch von ehrlicher Konfusion und bewußter Heuchelei, mit
welchem die Damen die Jnteressen der bürgerlichen Frauen mit denen
des gesamten weiblichen Geschlechts identifizieren, mit welchem sie in
dessen Namen die sanften Wänglein aufblasen, um sich auch den Prole-
tarierinnen als Verfechterinnen ihres Rechts angelegentlichst zu
empfehlen, während ihre Praxis doch auf die Vertretung bürgerlicher
Klasseninteressen hinausläuft. Werten wir die bürgerliche Frauen-
rechtelei nicht nach ihren Reden, sondern nach ihren Taten, so stellt sich
heraus — wir glauben das überzeugend dargetan zu haben — daß ihnen

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[24/0034] die frauenrechtlerische Organisation zeigen, die nachhaltiger und ernster für das Frauenwahlrecht wirkt als sie: und wir gestehen ihnen das Recht zu, Steine auf die Partei des klassenbewußten Proletariats werfen zu dürfen. Das Klagen und Keifen über den Verrat der Frauenrechte durch die Sozialdemokratie ist nichts als hohler Lärm, der die Tat- sache übertönen soll, daß auch den radikalen Frauenrechtlerinnen ihre Jnteressen als Glieder der bürgerlichen Klasse mehr am Herzen liegen als ihre volle soziale Wertung und Befreiung als Frauen. Was als Un- konsequenz der Auffassung erscheint, als klaffender Gegensatz zwischen dem Ziele und dem Wege des frauenrechtlerischen Kampfes, das offen- bart sich als Konsequenz der Klassenlage, das ordnet sich in geschlossener Einheitlichkeit dem bürgerlichen „Endziel‟ unter: die bürgerliche Ordnung der Klassengegensätze im Jnteresse der ausbeutenden und herrschenden Klassen zu erhalten. Nur im Lichte dieser geschichtlich be- gründeten Tatsache wird erklärlich, daß Frauen, welche die Gleichberechti- gung des weiblichen Geschlechts auf ihr Banner geschrieben haben, den bürgerlichen Liberalismus unterstützen, der diese Gleichberechtigung ab- lehnt und die Sozialdemokratie schmähen und bekämpfen, welche grundsätz- lich für die volle Emanzipation des Weibes eintritt. Fräulein Heymann hat es übrigens auf dem Verbandstag der Frauenstimmrechtsorgani- sationen 1905 mit erfrischender Deutlichkeit ausgesprochen, warum die Frauenrechtlerinnen den bürgerlichen Liberalismus unterstützen und zur Sammlung um ihn blasen. „Die bürgerlichen Frauen können die Klassenpolitik der Sozialdemokratie nicht mitmachen,‟ erklärte sie. Das stimmt! Jedoch nur in politischen Kleinkinderstuben wird man die Schlußfolgerung glauben, welche die Damen mit süßgespitzten Mündchen flüstern. Nämlich, daß sie als Bundesschwestern der Liberalen in ethischer Verklärung statt eines Klasseninteresses das Allgemeininteresse ver- treten. Eine jede ernsthaft zu nehmende politische Partei treibt Klassen- politik und muß sie treiben, solange eine Gesellschaft der Klassengegen- sätze besteht. Nur politische Träumer, Hansnarren und Gaukler können sich als Uebermenschen geberden, die jenseits der Klassengegensätze eine Allerweltsheilpolitik verwirklichen. Nicht, daß die Sozialdemokratie eine Klassenpolitik verfolgt, scheidet sie also von den bürgerlichen Parteien, sondern daß sie dieselbe im Jnteresse der ausgebeuteten Massen verfolgt und nicht — wie ihre Gegner — im Jnteresse der ausbeutenden Minderheit. Jndem die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen die Trommel zur Unterstützung des bürgerlichen Liberalismus rühren, treten sie als Kämpferinnen für das bürgerliche Klasseninteresse in die Schranken. Es fällt uns nicht ein, den Damen einen Vorwurf aus ihrer Stellungnahme zu machen. Sie ist historisch erklärlich und darum be- rechtigt, denn sie ist begründet in der Klassenlage der bürgerlichen Frauenwelt. Was aber zu scharfer Kritik und Abwehr herausfordert, das ist das Gemisch von ehrlicher Konfusion und bewußter Heuchelei, mit welchem die Damen die Jnteressen der bürgerlichen Frauen mit denen des gesamten weiblichen Geschlechts identifizieren, mit welchem sie in dessen Namen die sanften Wänglein aufblasen, um sich auch den Prole- tarierinnen als Verfechterinnen ihres Rechts angelegentlichst zu empfehlen, während ihre Praxis doch auf die Vertretung bürgerlicher Klasseninteressen hinausläuft. Werten wir die bürgerliche Frauen- rechtelei nicht nach ihren Reden, sondern nach ihren Taten, so stellt sich heraus — wir glauben das überzeugend dargetan zu haben — daß ihnen

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/34>, abgerufen am 18.04.2024.