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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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theyische Bericht vnd auff solche Wege / dardurch den Religionsverwandten je mehr vnnd mehr Grauamina zugezogen würden / gerichtet.

Vnd weil dann nun aller Welt bekant were / daß dieses alles / was bißhero angezogen vnd erzehlet worden / rechte Religions grauamina weren / vnd gantz vnverneinlich were / daß so wol in Böhmen / als in Schlesien / die Religion an vnderschiedenen Orthen hart angefochten worden / in jetziger Keyserlichen Resolution auch / gar nicht der gebettenen Assecuration / solche diesen Landen / oder den Ständen in Böhmen widerfahren zulassen / Meldung geschehe / darumb doch bey Jhrer Keys. Maj. Fürsten vnd Stände so fleissig angesucht / vnd in specie die Vntertruckung der Religion zu aller Notturfft außgeführet / so würde verhoffentlich J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände nit verdencken / daß sie dieses praestirten vnd hielten / was sie den Ständen in Böhmen in der Vnion an Eydsstatt zugesagt / vnd auff so ansehenliche Jhrer Maj. Ratification verbunden worden / weil ein jeder vermög Göttlicher vnd Weltlicher Rechte / das jenige zu halten vnd fortzustellen schuldig / was er mit gutem Bedacht an Eydts statt / auch bey Trew vnd Glauben zugesagt; oder er hette im widrigen Fall anders nichts / als die gewisse Straff Gottes zu gewarten / deren die gehorsamen Fürsten vnd Stände sich fürsetzlich theilhafftig zu machen / darneben jhren Nahmen / Ehr vnnd Beständigkeit / in einmal bewilligten vnd beschlossenen Hülffen schmählich zu schwächen / jhnen keines Wegs gegen der Christenheit / dahin diese Conjunction weit vnd breit erschollen / auch der Posteritet ohn sondern bösen Nachklang / nit verantwortlichen seyn würde.

Es wolten aber Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession / hiermit offentlich vor Gott Jhrer Key. Maj. vnd der gantzen Welt protestirt vnd bedinget haben / daß allein in puncto Religionis diese Hülff von jhnen gemeinet / vnd gar nicht wider Jhrer Majest. Person / sondern wider die Turbatores pacis publicae angesehen seye / vnnd daß diese Hülff außtrücklich nur dahin zu verstehen / daß Fürsten vnnd Stände hierdurch sich eines mehrern / als was die Vnion besagte / vnd darauff sie sich allein verbunden / vnd sonderlich dessen / was die Stände in Böhmen beschuldiget werden wolten / so weit solches die Religion nit angienge / gar nit angemasset haben wolten. Dannenhero Jhr Key. Majest. die Motiven / vnd sonderlich was bey der eylfften angegeben würde / auff Fürsten vnd Stände zu ziehen verhoffentlich nit Vrsach haben würden: So weren auch gegen J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession vnderthänigst erbietig / so baldt den Ständen in Böheimb sub vtraq; vnd diesem Land ein billiche vnd gewisse Satisfaction vnd Assecuration in puncto Religionis amplius non turbandae, vnd den Majestätbrieff in seinen Articuln / Clausuln vnd Puncten / ohn einige Deutung / oder andere widrige Resolutiones vnverbrüchlich zu halten / beschehen würde / daß sie alsdann jhre Hülffer widerumb zu rück fordern wolten / etc.

Dieser Erklärung der Schlesier / vnd der von jnen den Böhmischen Ständen geschickten Hülff / hatte sich J. M. Keyser Matthias nit versehen / wendete derhalben alle Mittel an / die Schlesischen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wider auff ein andern Sinn zu bringen. Zu solchem End hat er im Wintermonat ein andere Zusammenkunfft zu Breßlaw anstellen lassen vnd durch seine Commissarien begeret / den angeregten / nach Böhmen geschickten Succurß / wider zu rück zu fordern / auch darbey durch vielfaltige Motiuen / daß selbige Händel keine Religions Sach weren / außgeführet / aber doch nichts außrichten können: dann die Schlesier blieben auff jrer vorigen Meynung / vnd gaben dem Keyser zu verstehen / daß sich jhre Hülff nicht weiter / als den Religions frieden vnnd Majestätbrieff zu erhalten erstreckte; baten darneben daß Jhre M. einen Stillstand vnd Suspension der Waffen biß zum Außschlag der Interposition anordnen wolten; mit vermelden / die gantze Sach bestünde nur auff Abhelffung der grauaminum vnd Assecuration de amplius non turbando. Darbey sie auch etliche Particulariteten / sie die Schlesier betreffend / als daß der Majestätbrieff bey jhnen auch disputiert / die Religionsverwandten von Officiis gestossen würden / vnd dergleichen mehr mit eingebracht.

Schlesien. Weil sich nun hiermit das jenige / was dieses Jahr vber in Schlesien vorgangen endet / wollen wir jetzo auch selbige Landschafft ein wenig durchlauffen vnnd jhre Gelegenheit besehen. Es ist Schlesien oder die Schlesing eine herrliche Landschafft / stosset gegen Auffgang vnd Mitternacht an das Königreich Polen vnd Vngarn / von welchem Letzten es durch das Vngarische Gebürg / darbey die Jabeluncka / vnderscheiden wird: gegen Nidergang an Laußnitz vnd die Brandenburgische Marck: vnd gegen Mittag an Mähren vnd das Sudetische Gebürg / welches gleichsam / als mit einer Mawren / dieses Land von Böhmen abscheidet: wird auch sonsten das Böhmische-Riesen oder Schneegebürg genennet / weil es fast durchs gantze Jahr mit Schnee bedeckt ist. Die Länge deß Lands wird etwas vber 40. vnd die Breite auff 20. Teutsche Meilen geschätzet. Hat einen sanfften vnd gelinden Lufft / jedoch etwas kalt. Ist ein gut fruchtbar Land / weil es hin vnd wider mit vielen bequemen Wassern benetzet wirdt / darunder die vornembste sind die Oder / Olaw / Oelsa / Neuß / vnd Ostra. Es gibt auch an etlichen Orten viel Metall / als Golt / Silber / Eysen vnd Bley.

Das gantze Landt wirdt abgetheilet in Obervnd Nider Schlesien; vnd diese zwar grentzet an Polen vnnd die Brandenburgische Marck: Jene aber an das Sudedische vnd Carpatische Gebürg. Heutiges Tags wirdt es in gemein abgetheilet in sechtzehen Fürstenthumb / nemlich in das Breßlawer / Schweidnitzer / Jawerer / Gloggawer / Sagener / Troppawer / Oppelner / Ratiborier / Teschener / Neysser / Lignitzer / Brieger / Münsterberger / Olsser / Jägerndörffer vnd Crossener. Vnder diesen haben das Brieger / Lignitzer / Olssener / Teschener Fürstenthumb annoch jhre Hertzogen. Das

theyische Bericht vnd auff solche Wege / dardurch den Religionsverwandten je mehr vnnd mehr Grauamina zugezogen würden / gerichtet.

Vnd weil dann nun aller Welt bekant were / daß dieses alles / was bißhero angezogẽ vnd erzehlet worden / rechte Religions grauamina weren / vnd gantz vnverneinlich were / daß so wol in Böhmen / als in Schlesien / die Religion an vnderschiedenen Orthen hart angefochten worden / in jetziger Keyserlichen Resolution auch / gar nicht der gebettenen Assecuration / solche diesen Landen / oder den Ständen in Böhmen widerfahren zulassen / Meldung geschehe / darumb doch bey Jhrer Keys. Maj. Fürsten vnd Stände so fleissig angesucht / vnd in specie die Vntertruckung der Religion zu aller Notturfft außgeführet / so würde verhoffentlich J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände nit verdencken / daß sie dieses praestirten vnd hielten / was sie den Ständen in Böhmen in der Vnion an Eydsstatt zugesagt / vnd auff so ansehenliche Jhrer Maj. Ratification verbunden worden / weil ein jeder vermög Göttlicher vnd Weltlicher Rechte / das jenige zu halten vnd fortzustellen schuldig / was er mit gutem Bedacht an Eydts statt / auch bey Trew vnd Glauben zugesagt; oder er hette im widrigen Fall anders nichts / als die gewisse Straff Gottes zu gewarten / deren die gehorsamen Fürsten vnd Stände sich fürsetzlich theilhafftig zu machen / darneben jhren Nahmen / Ehr vnnd Beständigkeit / in einmal bewilligten vñ beschlossenen Hülffen schmählich zu schwächen / jhnen keines Wegs gegen der Christenheit / dahin diese Conjunction weit vnd breit erschollen / auch der Posteritet ohn sondern bösen Nachklang / nit verantwortlichen seyn würde.

Es wolten aber Fürsten vñ Stände Augspurgischer Confession / hiermit offentlich vor Gott Jhrer Key. Maj. vnd der gantzen Welt protestirt vnd bedinget haben / daß allein in puncto Religionis diese Hülff von jhnen gemeinet / vnd gar nicht wider Jhrer Majest. Person / sondern wider die Turbatores pacis publicae angesehen seye / vnnd daß diese Hülff außtrücklich nur dahin zu verstehen / daß Fürsten vnnd Stände hierdurch sich eines mehrern / als was die Vnion besagte / vnd darauff sie sich allein verbunden / vñ sonderlich dessen / was die Stände in Böhmen beschuldiget werden wolten / so weit solches die Religion nit angienge / gar nit angemasset haben wolten. Dannenhero Jhr Key. Majest. die Motiven / vnd sonderlich was bey der eylfften angegeben würde / auff Fürsten vnd Stände zu ziehen verhoffentlich nit Vrsach haben würden: So weren auch gegen J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession vnderthänigst erbietig / so baldt den Ständen in Böheimb sub vtraq; vnd diesem Land ein billiche vnd gewisse Satisfaction vnd Assecuration in puncto Religionis amplius non turbandae, vnd den Majestätbrieff in seinen Articuln / Clausuln vnd Puncten / ohn einige Deutung / oder andere widrige Resolutiones vnverbrüchlich zu halten / beschehen würde / daß sie alsdann jhre Hülffer widerumb zu rück fordern wolten / etc.

Dieser Erklärung der Schlesier / vnd der von jnen den Böhmischen Ständen geschicktẽ Hülff / hatte sich J. M. Keyser Matthias nit versehẽ / wẽdete derhalbẽ alle Mittel an / die Schlesischen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wider auff ein andern Sinn zu bringen. Zu solchem End hat er im Wintermonat ein andere Zusammenkunfft zu Breßlaw anstellen lassen vnd durch seine Commissarien begeret / den angeregten / nach Böhmen geschickten Succurß / wider zu rück zu fordern / auch darbey durch vielfaltige Motiuen / daß selbige Händel keine Religions Sach weren / außgeführet / aber doch nichts außrichten können: dann die Schlesier blieben auff jrer vorigen Meynung / vnd gaben dem Keyser zu verstehen / daß sich jhre Hülff nicht weiter / als den Religions frieden vnnd Majestätbrieff zu erhalten erstreckte; baten darneben daß Jhre M. einen Stillstand vnd Suspension der Waffen biß zum Außschlag der Interposition anordnen wolten; mit vermelden / die gantze Sach bestünde nur auff Abhelffung der grauaminum vnd Assecuration de amplius non turbando. Darbey sie auch etliche Particulariteten / sie die Schlesier betreffend / als daß der Majestätbrieff bey jhnen auch disputiert / die Religionsverwandten von Officiis gestossen würden / vnd dergleichen mehr mit eingebracht.

Schlesien. Weil sich nun hiermit das jenige / was dieses Jahr vber in Schlesien vorgangen endet / wollen wir jetzo auch selbige Landschafft ein wenig durchlauffen vnnd jhre Gelegenheit besehen. Es ist Schlesien oder die Schlesing eine herrliche Landschafft / stosset gegen Auffgang vnd Mitternacht an das Königreich Polen vnd Vngarn / von welchem Letzten es durch das Vngarische Gebürg / darbey die Jabeluncka / vnderscheiden wird: gegen Nidergang an Laußnitz vñ die Brandenburgische Marck: vnd gegen Mittag an Mähren vnd das Sudetische Gebürg / welches gleichsam / als mit einer Mawren / dieses Land von Böhmen abscheidet: wird auch sonstẽ das Böhmische-Riesen oder Schneegebürg genennet / weil es fast durchs gantze Jahr mit Schnee bedeckt ist. Die Länge deß Lands wird etwas vber 40. vnd die Breite auff 20. Teutsche Meilen geschätzet. Hat einen sanfften vnd gelinden Lufft / jedoch etwas kalt. Ist ein gut fruchtbar Land / weil es hin vnd wider mit vielen bequemen Wassern benetzet wirdt / darunder die vornembste sind die Oder / Olaw / Oelsa / Neuß / vnd Ostra. Es gibt auch an etlichen Orten viel Metall / als Golt / Silber / Eysen vnd Bley.

Das gantze Landt wirdt abgetheilet in Obervnd Nider Schlesien; vnd diese zwar grentzet an Polen vnnd die Brandenburgische Marck: Jene aber an das Sudedische vnd Carpatische Gebürg. Heutiges Tags wirdt es in gemein abgetheilet in sechtzehen Fürstenthumb / nemlich in das Breßlawer / Schweidnitzer / Jawerer / Gloggawer / Sagener / Troppawer / Oppelner / Ratiborier / Teschener / Neysser / Lignitzer / Brieger / Münsterberger / Olsser / Jägerndörffer vnd Crossener. Vnder diesen haben das Brieger / Lignitzer / Olssener / Teschener Fürstenthumb annoch jhre Hertzogen. Das

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          <p>Das gantze Landt wirdt abgetheilet in Obervnd Nider Schlesien; vnd diese zwar                      grentzet an Polen vnnd die Brandenburgische Marck: Jene aber an das Sudedische                      vnd Carpatische Gebürg. Heutiges Tags wirdt es in gemein abgetheilet in                      sechtzehen Fürstenthumb / nemlich in das Breßlawer / Schweidnitzer / Jawerer /                      Gloggawer / Sagener / Troppawer / Oppelner / Ratiborier / Teschener / Neysser /                      Lignitzer / Brieger / Münsterberger / Olsser / Jägerndörffer vnd Crossener.                      Vnder diesen haben das Brieger / Lignitzer / Olssener / Teschener Fürstenthumb                      annoch jhre Hertzogen. Das
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[76/0113] theyische Bericht vnd auff solche Wege / dardurch den Religionsverwandten je mehr vnnd mehr Grauamina zugezogen würden / gerichtet. Vnd weil dann nun aller Welt bekant were / daß dieses alles / was bißhero angezogẽ vnd erzehlet worden / rechte Religions grauamina weren / vnd gantz vnverneinlich were / daß so wol in Böhmen / als in Schlesien / die Religion an vnderschiedenen Orthen hart angefochten worden / in jetziger Keyserlichen Resolution auch / gar nicht der gebettenen Assecuration / solche diesen Landen / oder den Ständen in Böhmen widerfahren zulassen / Meldung geschehe / darumb doch bey Jhrer Keys. Maj. Fürsten vnd Stände so fleissig angesucht / vnd in specie die Vntertruckung der Religion zu aller Notturfft außgeführet / so würde verhoffentlich J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände nit verdencken / daß sie dieses praestirten vnd hielten / was sie den Ständen in Böhmen in der Vnion an Eydsstatt zugesagt / vnd auff so ansehenliche Jhrer Maj. Ratification verbunden worden / weil ein jeder vermög Göttlicher vnd Weltlicher Rechte / das jenige zu halten vnd fortzustellen schuldig / was er mit gutem Bedacht an Eydts statt / auch bey Trew vnd Glauben zugesagt; oder er hette im widrigen Fall anders nichts / als die gewisse Straff Gottes zu gewarten / deren die gehorsamen Fürsten vnd Stände sich fürsetzlich theilhafftig zu machen / darneben jhren Nahmen / Ehr vnnd Beständigkeit / in einmal bewilligten vñ beschlossenen Hülffen schmählich zu schwächen / jhnen keines Wegs gegen der Christenheit / dahin diese Conjunction weit vnd breit erschollen / auch der Posteritet ohn sondern bösen Nachklang / nit verantwortlichen seyn würde. Es wolten aber Fürsten vñ Stände Augspurgischer Confession / hiermit offentlich vor Gott Jhrer Key. Maj. vnd der gantzen Welt protestirt vnd bedinget haben / daß allein in puncto Religionis diese Hülff von jhnen gemeinet / vnd gar nicht wider Jhrer Majest. Person / sondern wider die Turbatores pacis publicae angesehen seye / vnnd daß diese Hülff außtrücklich nur dahin zu verstehen / daß Fürsten vnnd Stände hierdurch sich eines mehrern / als was die Vnion besagte / vnd darauff sie sich allein verbunden / vñ sonderlich dessen / was die Stände in Böhmen beschuldiget werden wolten / so weit solches die Religion nit angienge / gar nit angemasset haben wolten. Dannenhero Jhr Key. Majest. die Motiven / vnd sonderlich was bey der eylfften angegeben würde / auff Fürsten vnd Stände zu ziehen verhoffentlich nit Vrsach haben würden: So weren auch gegen J. Key. Maj. Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession vnderthänigst erbietig / so baldt den Ständen in Böheimb sub vtraq; vnd diesem Land ein billiche vnd gewisse Satisfaction vnd Assecuration in puncto Religionis amplius non turbandae, vnd den Majestätbrieff in seinen Articuln / Clausuln vnd Puncten / ohn einige Deutung / oder andere widrige Resolutiones vnverbrüchlich zu halten / beschehen würde / daß sie alsdann jhre Hülffer widerumb zu rück fordern wolten / etc. Dieser Erklärung der Schlesier / vnd der von jnen den Böhmischen Ständen geschicktẽ Hülff / hatte sich J. M. Keyser Matthias nit versehẽ / wẽdete derhalbẽ alle Mittel an / die Schlesischen Fürsten vnd Stände Augspurgischer Confession wider auff ein andern Sinn zu bringen. Zu solchem End hat er im Wintermonat ein andere Zusammenkunfft zu Breßlaw anstellen lassen vnd durch seine Commissarien begeret / den angeregten / nach Böhmen geschickten Succurß / wider zu rück zu fordern / auch darbey durch vielfaltige Motiuen / daß selbige Händel keine Religions Sach weren / außgeführet / aber doch nichts außrichten können: dann die Schlesier blieben auff jrer vorigen Meynung / vnd gaben dem Keyser zu verstehen / daß sich jhre Hülff nicht weiter / als den Religions frieden vnnd Majestätbrieff zu erhalten erstreckte; baten darneben daß Jhre M. einen Stillstand vnd Suspension der Waffen biß zum Außschlag der Interposition anordnen wolten; mit vermelden / die gantze Sach bestünde nur auff Abhelffung der grauaminum vnd Assecuration de amplius non turbando. Darbey sie auch etliche Particulariteten / sie die Schlesier betreffend / als daß der Majestätbrieff bey jhnen auch disputiert / die Religionsverwandten von Officiis gestossen würden / vnd dergleichen mehr mit eingebracht. Weil sich nun hiermit das jenige / was dieses Jahr vber in Schlesien vorgangen endet / wollen wir jetzo auch selbige Landschafft ein wenig durchlauffen vnnd jhre Gelegenheit besehen. Es ist Schlesien oder die Schlesing eine herrliche Landschafft / stosset gegen Auffgang vnd Mitternacht an das Königreich Polen vnd Vngarn / von welchem Letzten es durch das Vngarische Gebürg / darbey die Jabeluncka / vnderscheiden wird: gegen Nidergang an Laußnitz vñ die Brandenburgische Marck: vnd gegen Mittag an Mähren vnd das Sudetische Gebürg / welches gleichsam / als mit einer Mawren / dieses Land von Böhmen abscheidet: wird auch sonstẽ das Böhmische-Riesen oder Schneegebürg genennet / weil es fast durchs gantze Jahr mit Schnee bedeckt ist. Die Länge deß Lands wird etwas vber 40. vnd die Breite auff 20. Teutsche Meilen geschätzet. Hat einen sanfften vnd gelinden Lufft / jedoch etwas kalt. Ist ein gut fruchtbar Land / weil es hin vnd wider mit vielen bequemen Wassern benetzet wirdt / darunder die vornembste sind die Oder / Olaw / Oelsa / Neuß / vnd Ostra. Es gibt auch an etlichen Orten viel Metall / als Golt / Silber / Eysen vnd Bley. Schlesien. Das gantze Landt wirdt abgetheilet in Obervnd Nider Schlesien; vnd diese zwar grentzet an Polen vnnd die Brandenburgische Marck: Jene aber an das Sudedische vnd Carpatische Gebürg. Heutiges Tags wirdt es in gemein abgetheilet in sechtzehen Fürstenthumb / nemlich in das Breßlawer / Schweidnitzer / Jawerer / Gloggawer / Sagener / Troppawer / Oppelner / Ratiborier / Teschener / Neysser / Lignitzer / Brieger / Münsterberger / Olsser / Jägerndörffer vnd Crossener. Vnder diesen haben das Brieger / Lignitzer / Olssener / Teschener Fürstenthumb annoch jhre Hertzogen. Das

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/113>, abgerufen am 25.04.2024.