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Allgemeine Zeitung. Nr. 31. Augsburg, 31. Januar 1840.

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zum Verkauf auszubieten jene prachtvolle Reihe von Gebäuden, die bisher unter dem Namen Westminsterhall als Gerichtshöfe gebraucht wurden, indem die vormals darin betriebenen Geschäfte jetzt nach dem Hause der Gemeinen verlegt worden sind. Ein sehr schönes altes Exemplar der Magna Charta und mehrere Stöße Parlamentsacten werden, da sie nichts weiter nütze sind, als Maculatur verkauft. Die Verkaufsobjecte können bis zum anberaumten Auctionstage eingesehen werden gegen Billets, die bei Lord J. Russell im Colonialamt oder bei Sir R. Peel in seiner (derzeitigen) Privatwohnung, in den Privy-Gardens, zu haben sind." - Die M. Post belobt die Queensbench wegen ihrer am 22 erlassenen "Rule absolute," und ebenso die Sheriffs, daß sie, diesem Gerichtserkenntniß gehorsam, die fragliche Pfändungssumme sogleich an Stockdale ausgeliefert haben. In dem milderen Verfahren gegen den Advocaten Howard sieht zugleich dieses Toryblatt ein Anzeichen, daß das Haus der Gemeinen Angesichts der festen Haltung der Gerichtsbehörden kleinlaut zu werden anfange. "Eine drei- oder viertägige Behandlung der Art, wie das brittische Volk sie eben zu appliciren im Begriff ist, wird hoffentlich jene verwirrte Versammlung (das Unterhaus) wieder zur Besinnung bringen. Die Londoner City wird ihre Dosis kühlender Arznei heute schon verabreichen. Das Collegium der Aldermänner wird in einer Versammlung in der Guildhall, unter dem Vorsitz des Lordmayors, sich der Sache der Sheriffs ernstlichst annehmen. Die Grafschaft Middlesex wird das Beispiel der Londoner Corporation nachahmen, und jede städtische Municipalität, jede Grafschaft in England sollte sich bereit halten, zur Heilung der Gemeinen von dem momentanen Wahnsinn, der sie befallen, das Ihrige beizutragen." - Andrerseits warnen die ministeriellen Blätter die Richter der Queensbench vor den unheilvollen Folgen ihrer Halsstarrigkeit, die leicht dahin führen könnte, die ohnehin erschütterte Achtung des Volks für alle öffentlichen Behörden zu zerstören. Daß das Unterhaus siegreich aus dem Kampfe hervorgehen werde, sey kein Zweifel.

** Oberhaussitzung vom 24 Jan. Durch den Lordkanzler, den Erzbischof von Canterbury, die Grafen Clarendon, Shaftesbury und Errol, als königliche Commission, wurde der Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert die feierliche Sanction der Krone ertheilt; eine große Anzahl Mitglieder des Hauses der Gemeinen, den Sprecher an der Spitze, wohnte diesem Act an den Schranken bei. Lord Brougham übergab hierauf mehrere von der rationalistischen Secte der "Socialisten" ausgeflossene, zu oberst von ihrem Stifter Robert Owen unterzeichnete Petitionen, worin dieselbe eine unparteilische Prüfung ihrer in letzter Zeit von orthodoxen Hochkirchenmännern und rigoristischen Dissentern, den Methodisten namentlich, so vielfach verketzerten Lehrsätze verlangen. Der Bischof von Exeter drückte, in anderm Sinne freilich, sein Erstaunen aus, daß die Regierung nicht schon lange eine solche Untersuchung veranlaßt habe. Dem Haus ward officiell angezeigt, daß an des verstorbenen Grafen v. Kingston Stelle Lord Crofton zum Repräsentativpair von Irland gewählt worden. Die Sitzung dauerte noch beim Abgang der Post.

** Unterhaussitzung vom 24 Jan. Der Stabträger des Hauses (Sergeant-at-arms) meldet, er habe ein von der Queensbench ausgegangenes Habeascorpus-Writ*) in Händen, dahin lautend, er solle die (im Gefängniß des Unterhauses sitzenden) beiden Sheriffs von London und Middlesex, William Ewans und John Weelton Esq., vor besagten hohen Gerichtshof stellen. Der Attorney-General discutirt dieses Ansinnen in einer rechtsgelehrten Erörterung, die er mit der Conclusion schließt: "Der Sergeant-at-Arms erhalte den Befehl, auf das Writ des Gerichtshofs der königlichen Bank zu antworten, daß er kraft einer von dem Sprecher des Hauses der Gemeinen unterzeichneten und gesiegelten, nach Beschluß eben dieses Hauses, dessen Privilegien mißachtet worden, erlassenen Ordre die obenbesagten Personen in seiner Haft und Gewahrsam hat." Diese Conclusion wird vom Haus angenommen. - Sir John Yard Buller kündigt an, die Resolution, die er am 28 Jan. dem Hause vorzuschlagen beabsichtige, werde in den Worten formulirt seyn: "Das Haus wolle erklären, daß Ihrer Maj. Ministerium in seiner jetzigen Zusammensetzung dessen Vertrauen nicht besitze." (Rauschender Beifall von den Oppositionsbänken.) - Hr. Ellis: "Am 27 d. werde ich auf Vorlegung aller der Correspondenzen und Actenstücke antragen, die zwischen dem Handels-Oberintendanten Ihrer Maj. in Canton und den chinesischen Behörden gewechselt worden." (Hört!) Der Handelsminister Hr. Labouchere zeigt im Namen der Regierung an, man werde im Verlaufe der jetzigen Session Maaßregeln vorbereiten, um die in letzter Zeit häufig gewordenen Unfälle mit Dampfbooten so viel möglich zu verhindern. Nachdem hierauf das Haus sich in eine Subsidiencommittee gebildet, nahm Lord J. Russell das Wort wie folgt: "Ich ersuche das Haus, sich jetzt mit der Apanagefrage in Bezug auf Prinz Albert von Sachsen-Coburg-Gotha zu beschäftigen. Was die Wahl Ihrer Maj. selbst betrifft, so beschränk' ich mich auf die Bemerkung: das Land hätte möglicherweise später in große Verwickelungen gerathen können, wenn die Verbindung der Königin mit einem Prinzen aus einem der mächtigeren Fürstenhäuser von Europa geschlossen worden wäre. Das brittische Reich hätte dadurch in die Allianzen und Feindschaften auswärtiger Staaten mit hineingezogen werden können. (Hört!) Eben diesen Uebelstand empfand man im vorigen Jahrhundert in Folge der Vereinigung Englands mit Hannover. Obgleich durch ein Staatsgrundgesetz festgesetzt worden, England könne ohne Zustimmung des Parlaments nicht in einen Krieg für die Erblande des Königs gezogen werden, so begreift man doch, daß England natürlicher und ehrenhafter Weise nicht wohl umhin konnte, der Sache des Souveräns beim Eintritt dieses Falls sich anzunehmen. Prinz Albert, zwar in der Fremde geboren, aber frühzeitig in England seinen ständigen Wohnsitz nehmend, wird sich in die Sitten und Sympathien des englischen Volks hineinleben, und England wird durch die loyale Liebe, mit der es von jeher den Thron seiner Fürsten aus dem jetzigen Regentenhaus umgab, auch ihn an sich fesseln." Auf den Zahlenpunkt übergehend, erinnert der Minister daran, die Königin Anna habe ihrem Gemahl, dem Prinzen Georg von Dänemark, einen Jahrgehalt von 50,000 Pf. St. zugewendet, und eben so viel sey dem Prinzen Leopold für den (wirklich eingetretenen) Fall, daß er die Prinzessin Charlotte überleben würde, als Wittwergehalt ausgesetzt worden. Nach diesen Präcedentien habe die Regierung sich entschlossen, dem Parlament vorzuschlagen, daß es die Königin ermächtigen möge, dem Prinzen Albert 50,000 Pf. St. jährlicher Einkünfte aus der Staatscasse anzuweisen; der Bezug dieses Gehalts solle vom Tage der Vermählung an beginnen, und auf Lebenszeit des Prinzen Albert

*) Habeas corpus heißt bekanntlich das Grundgesetz der englischen Verfassung, nach welchem Niemand verhaftet werden kann, ohne daß der Grund seiner Verhaftung augenblicklich einer gerichtlichen Prüfung unterworfen werde. Ein Anwalt des Verhafteten fordert (wie es in diesem Falle geschehen) beim königlichen Hauptgericht, der Court of Queensbench, einen schriftlichen, versiegelten Befehl (writ) zum Verhör, damit der gesetzliche Grund ausgemittelt werde.


zum Verkauf auszubieten jene prachtvolle Reihe von Gebäuden, die bisher unter dem Namen Westminsterhall als Gerichtshöfe gebraucht wurden, indem die vormals darin betriebenen Geschäfte jetzt nach dem Hause der Gemeinen verlegt worden sind. Ein sehr schönes altes Exemplar der Magna Charta und mehrere Stöße Parlamentsacten werden, da sie nichts weiter nütze sind, als Maculatur verkauft. Die Verkaufsobjecte können bis zum anberaumten Auctionstage eingesehen werden gegen Billets, die bei Lord J. Russell im Colonialamt oder bei Sir R. Peel in seiner (derzeitigen) Privatwohnung, in den Privy-Gardens, zu haben sind.“ – Die M. Post belobt die Queensbench wegen ihrer am 22 erlassenen „Rule absolute,“ und ebenso die Sheriffs, daß sie, diesem Gerichtserkenntniß gehorsam, die fragliche Pfändungssumme sogleich an Stockdale ausgeliefert haben. In dem milderen Verfahren gegen den Advocaten Howard sieht zugleich dieses Toryblatt ein Anzeichen, daß das Haus der Gemeinen Angesichts der festen Haltung der Gerichtsbehörden kleinlaut zu werden anfange. „Eine drei- oder viertägige Behandlung der Art, wie das brittische Volk sie eben zu appliciren im Begriff ist, wird hoffentlich jene verwirrte Versammlung (das Unterhaus) wieder zur Besinnung bringen. Die Londoner City wird ihre Dosis kühlender Arznei heute schon verabreichen. Das Collegium der Aldermänner wird in einer Versammlung in der Guildhall, unter dem Vorsitz des Lordmayors, sich der Sache der Sheriffs ernstlichst annehmen. Die Grafschaft Middlesex wird das Beispiel der Londoner Corporation nachahmen, und jede städtische Municipalität, jede Grafschaft in England sollte sich bereit halten, zur Heilung der Gemeinen von dem momentanen Wahnsinn, der sie befallen, das Ihrige beizutragen.“ – Andrerseits warnen die ministeriellen Blätter die Richter der Queensbench vor den unheilvollen Folgen ihrer Halsstarrigkeit, die leicht dahin führen könnte, die ohnehin erschütterte Achtung des Volks für alle öffentlichen Behörden zu zerstören. Daß das Unterhaus siegreich aus dem Kampfe hervorgehen werde, sey kein Zweifel.

** Oberhaussitzung vom 24 Jan. Durch den Lordkanzler, den Erzbischof von Canterbury, die Grafen Clarendon, Shaftesbury und Errol, als königliche Commission, wurde der Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert die feierliche Sanction der Krone ertheilt; eine große Anzahl Mitglieder des Hauses der Gemeinen, den Sprecher an der Spitze, wohnte diesem Act an den Schranken bei. Lord Brougham übergab hierauf mehrere von der rationalistischen Secte der „Socialisten“ ausgeflossene, zu oberst von ihrem Stifter Robert Owen unterzeichnete Petitionen, worin dieselbe eine unparteilische Prüfung ihrer in letzter Zeit von orthodoxen Hochkirchenmännern und rigoristischen Dissentern, den Methodisten namentlich, so vielfach verketzerten Lehrsätze verlangen. Der Bischof von Exeter drückte, in anderm Sinne freilich, sein Erstaunen aus, daß die Regierung nicht schon lange eine solche Untersuchung veranlaßt habe. Dem Haus ward officiell angezeigt, daß an des verstorbenen Grafen v. Kingston Stelle Lord Crofton zum Repräsentativpair von Irland gewählt worden. Die Sitzung dauerte noch beim Abgang der Post.

** Unterhaussitzung vom 24 Jan. Der Stabträger des Hauses (Sergeant-at-arms) meldet, er habe ein von der Queensbench ausgegangenes Habeascorpus-Writ*) in Händen, dahin lautend, er solle die (im Gefängniß des Unterhauses sitzenden) beiden Sheriffs von London und Middlesex, William Ewans und John Weelton Esq., vor besagten hohen Gerichtshof stellen. Der Attorney-General discutirt dieses Ansinnen in einer rechtsgelehrten Erörterung, die er mit der Conclusion schließt: „Der Sergeant-at-Arms erhalte den Befehl, auf das Writ des Gerichtshofs der königlichen Bank zu antworten, daß er kraft einer von dem Sprecher des Hauses der Gemeinen unterzeichneten und gesiegelten, nach Beschluß eben dieses Hauses, dessen Privilegien mißachtet worden, erlassenen Ordre die obenbesagten Personen in seiner Haft und Gewahrsam hat.“ Diese Conclusion wird vom Haus angenommen. – Sir John Yard Buller kündigt an, die Resolution, die er am 28 Jan. dem Hause vorzuschlagen beabsichtige, werde in den Worten formulirt seyn: „Das Haus wolle erklären, daß Ihrer Maj. Ministerium in seiner jetzigen Zusammensetzung dessen Vertrauen nicht besitze.“ (Rauschender Beifall von den Oppositionsbänken.) – Hr. Ellis: „Am 27 d. werde ich auf Vorlegung aller der Correspondenzen und Actenstücke antragen, die zwischen dem Handels-Oberintendanten Ihrer Maj. in Canton und den chinesischen Behörden gewechselt worden.“ (Hört!) Der Handelsminister Hr. Labouchere zeigt im Namen der Regierung an, man werde im Verlaufe der jetzigen Session Maaßregeln vorbereiten, um die in letzter Zeit häufig gewordenen Unfälle mit Dampfbooten so viel möglich zu verhindern. Nachdem hierauf das Haus sich in eine Subsidiencommittee gebildet, nahm Lord J. Russell das Wort wie folgt: „Ich ersuche das Haus, sich jetzt mit der Apanagefrage in Bezug auf Prinz Albert von Sachsen-Coburg-Gotha zu beschäftigen. Was die Wahl Ihrer Maj. selbst betrifft, so beschränk' ich mich auf die Bemerkung: das Land hätte möglicherweise später in große Verwickelungen gerathen können, wenn die Verbindung der Königin mit einem Prinzen aus einem der mächtigeren Fürstenhäuser von Europa geschlossen worden wäre. Das brittische Reich hätte dadurch in die Allianzen und Feindschaften auswärtiger Staaten mit hineingezogen werden können. (Hört!) Eben diesen Uebelstand empfand man im vorigen Jahrhundert in Folge der Vereinigung Englands mit Hannover. Obgleich durch ein Staatsgrundgesetz festgesetzt worden, England könne ohne Zustimmung des Parlaments nicht in einen Krieg für die Erblande des Königs gezogen werden, so begreift man doch, daß England natürlicher und ehrenhafter Weise nicht wohl umhin konnte, der Sache des Souveräns beim Eintritt dieses Falls sich anzunehmen. Prinz Albert, zwar in der Fremde geboren, aber frühzeitig in England seinen ständigen Wohnsitz nehmend, wird sich in die Sitten und Sympathien des englischen Volks hineinleben, und England wird durch die loyale Liebe, mit der es von jeher den Thron seiner Fürsten aus dem jetzigen Regentenhaus umgab, auch ihn an sich fesseln.“ Auf den Zahlenpunkt übergehend, erinnert der Minister daran, die Königin Anna habe ihrem Gemahl, dem Prinzen Georg von Dänemark, einen Jahrgehalt von 50,000 Pf. St. zugewendet, und eben so viel sey dem Prinzen Leopold für den (wirklich eingetretenen) Fall, daß er die Prinzessin Charlotte überleben würde, als Wittwergehalt ausgesetzt worden. Nach diesen Präcedentien habe die Regierung sich entschlossen, dem Parlament vorzuschlagen, daß es die Königin ermächtigen möge, dem Prinzen Albert 50,000 Pf. St. jährlicher Einkünfte aus der Staatscasse anzuweisen; der Bezug dieses Gehalts solle vom Tage der Vermählung an beginnen, und auf Lebenszeit des Prinzen Albert

*) Habeas corpus heißt bekanntlich das Grundgesetz der englischen Verfassung, nach welchem Niemand verhaftet werden kann, ohne daß der Grund seiner Verhaftung augenblicklich einer gerichtlichen Prüfung unterworfen werde. Ein Anwalt des Verhafteten fordert (wie es in diesem Falle geschehen) beim königlichen Hauptgericht, der Court of Queensbench, einen schriftlichen, versiegelten Befehl (writ) zum Verhör, damit der gesetzliche Grund ausgemittelt werde.
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zum Verkauf auszubieten jene prachtvolle Reihe von Gebäuden, die bisher unter dem Namen Westminsterhall als Gerichtshöfe gebraucht wurden, indem die vormals darin betriebenen Geschäfte jetzt nach dem Hause der Gemeinen verlegt worden sind. Ein sehr schönes altes Exemplar der Magna Charta und mehrere Stöße Parlamentsacten werden, da sie nichts weiter nütze sind, als Maculatur verkauft. Die Verkaufsobjecte können bis zum anberaumten Auctionstage eingesehen werden gegen Billets, die bei Lord J. Russell im Colonialamt oder bei Sir R. Peel in seiner (derzeitigen) Privatwohnung, in den Privy-Gardens, zu haben sind.&#x201C; &#x2013; Die M. <hi rendition="#g">Post</hi> belobt die Queensbench wegen ihrer am 22 erlassenen &#x201E;Rule absolute,&#x201C; und ebenso die Sheriffs, daß sie, diesem Gerichtserkenntniß gehorsam, die fragliche Pfändungssumme sogleich an Stockdale ausgeliefert haben. In dem milderen Verfahren gegen den Advocaten Howard sieht zugleich dieses Toryblatt ein Anzeichen, daß das Haus der Gemeinen Angesichts der festen Haltung der Gerichtsbehörden kleinlaut zu werden anfange. &#x201E;Eine drei- oder viertägige Behandlung der Art, wie das brittische Volk sie eben zu appliciren im Begriff ist, wird hoffentlich jene verwirrte Versammlung (das Unterhaus) wieder zur Besinnung bringen. Die Londoner City wird ihre Dosis kühlender Arznei heute schon verabreichen. Das Collegium der Aldermänner wird in einer Versammlung in der Guildhall, unter dem Vorsitz des Lordmayors, sich der Sache der Sheriffs ernstlichst annehmen. Die Grafschaft Middlesex wird das Beispiel der Londoner Corporation nachahmen, und jede städtische Municipalität, jede Grafschaft in England sollte sich bereit halten, zur Heilung der Gemeinen von dem momentanen Wahnsinn, der sie befallen, das Ihrige beizutragen.&#x201C; &#x2013; Andrerseits warnen die ministeriellen Blätter die Richter der Queensbench vor den unheilvollen Folgen ihrer Halsstarrigkeit, die leicht dahin führen könnte, die ohnehin erschütterte Achtung des Volks für alle öffentlichen Behörden zu zerstören. Daß das Unterhaus siegreich aus dem Kampfe hervorgehen werde, sey kein Zweifel.</p><lb/>
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[0242/0002] zum Verkauf auszubieten jene prachtvolle Reihe von Gebäuden, die bisher unter dem Namen Westminsterhall als Gerichtshöfe gebraucht wurden, indem die vormals darin betriebenen Geschäfte jetzt nach dem Hause der Gemeinen verlegt worden sind. Ein sehr schönes altes Exemplar der Magna Charta und mehrere Stöße Parlamentsacten werden, da sie nichts weiter nütze sind, als Maculatur verkauft. Die Verkaufsobjecte können bis zum anberaumten Auctionstage eingesehen werden gegen Billets, die bei Lord J. Russell im Colonialamt oder bei Sir R. Peel in seiner (derzeitigen) Privatwohnung, in den Privy-Gardens, zu haben sind.“ – Die M. Post belobt die Queensbench wegen ihrer am 22 erlassenen „Rule absolute,“ und ebenso die Sheriffs, daß sie, diesem Gerichtserkenntniß gehorsam, die fragliche Pfändungssumme sogleich an Stockdale ausgeliefert haben. In dem milderen Verfahren gegen den Advocaten Howard sieht zugleich dieses Toryblatt ein Anzeichen, daß das Haus der Gemeinen Angesichts der festen Haltung der Gerichtsbehörden kleinlaut zu werden anfange. „Eine drei- oder viertägige Behandlung der Art, wie das brittische Volk sie eben zu appliciren im Begriff ist, wird hoffentlich jene verwirrte Versammlung (das Unterhaus) wieder zur Besinnung bringen. Die Londoner City wird ihre Dosis kühlender Arznei heute schon verabreichen. Das Collegium der Aldermänner wird in einer Versammlung in der Guildhall, unter dem Vorsitz des Lordmayors, sich der Sache der Sheriffs ernstlichst annehmen. Die Grafschaft Middlesex wird das Beispiel der Londoner Corporation nachahmen, und jede städtische Municipalität, jede Grafschaft in England sollte sich bereit halten, zur Heilung der Gemeinen von dem momentanen Wahnsinn, der sie befallen, das Ihrige beizutragen.“ – Andrerseits warnen die ministeriellen Blätter die Richter der Queensbench vor den unheilvollen Folgen ihrer Halsstarrigkeit, die leicht dahin führen könnte, die ohnehin erschütterte Achtung des Volks für alle öffentlichen Behörden zu zerstören. Daß das Unterhaus siegreich aus dem Kampfe hervorgehen werde, sey kein Zweifel. ** Oberhaussitzung vom 24 Jan. Durch den Lordkanzler, den Erzbischof von Canterbury, die Grafen Clarendon, Shaftesbury und Errol, als königliche Commission, wurde der Bill zur Naturalisirung des Prinzen Albert die feierliche Sanction der Krone ertheilt; eine große Anzahl Mitglieder des Hauses der Gemeinen, den Sprecher an der Spitze, wohnte diesem Act an den Schranken bei. Lord Brougham übergab hierauf mehrere von der rationalistischen Secte der „Socialisten“ ausgeflossene, zu oberst von ihrem Stifter Robert Owen unterzeichnete Petitionen, worin dieselbe eine unparteilische Prüfung ihrer in letzter Zeit von orthodoxen Hochkirchenmännern und rigoristischen Dissentern, den Methodisten namentlich, so vielfach verketzerten Lehrsätze verlangen. Der Bischof von Exeter drückte, in anderm Sinne freilich, sein Erstaunen aus, daß die Regierung nicht schon lange eine solche Untersuchung veranlaßt habe. Dem Haus ward officiell angezeigt, daß an des verstorbenen Grafen v. Kingston Stelle Lord Crofton zum Repräsentativpair von Irland gewählt worden. Die Sitzung dauerte noch beim Abgang der Post. ** Unterhaussitzung vom 24 Jan. Der Stabträger des Hauses (Sergeant-at-arms) meldet, er habe ein von der Queensbench ausgegangenes Habeascorpus-Writ *) in Händen, dahin lautend, er solle die (im Gefängniß des Unterhauses sitzenden) beiden Sheriffs von London und Middlesex, William Ewans und John Weelton Esq., vor besagten hohen Gerichtshof stellen. Der Attorney-General discutirt dieses Ansinnen in einer rechtsgelehrten Erörterung, die er mit der Conclusion schließt: „Der Sergeant-at-Arms erhalte den Befehl, auf das Writ des Gerichtshofs der königlichen Bank zu antworten, daß er kraft einer von dem Sprecher des Hauses der Gemeinen unterzeichneten und gesiegelten, nach Beschluß eben dieses Hauses, dessen Privilegien mißachtet worden, erlassenen Ordre die obenbesagten Personen in seiner Haft und Gewahrsam hat.“ Diese Conclusion wird vom Haus angenommen. – Sir John Yard Buller kündigt an, die Resolution, die er am 28 Jan. dem Hause vorzuschlagen beabsichtige, werde in den Worten formulirt seyn: „Das Haus wolle erklären, daß Ihrer Maj. Ministerium in seiner jetzigen Zusammensetzung dessen Vertrauen nicht besitze.“ (Rauschender Beifall von den Oppositionsbänken.) – Hr. Ellis: „Am 27 d. werde ich auf Vorlegung aller der Correspondenzen und Actenstücke antragen, die zwischen dem Handels-Oberintendanten Ihrer Maj. in Canton und den chinesischen Behörden gewechselt worden.“ (Hört!) Der Handelsminister Hr. Labouchere zeigt im Namen der Regierung an, man werde im Verlaufe der jetzigen Session Maaßregeln vorbereiten, um die in letzter Zeit häufig gewordenen Unfälle mit Dampfbooten so viel möglich zu verhindern. Nachdem hierauf das Haus sich in eine Subsidiencommittee gebildet, nahm Lord J. Russell das Wort wie folgt: „Ich ersuche das Haus, sich jetzt mit der Apanagefrage in Bezug auf Prinz Albert von Sachsen-Coburg-Gotha zu beschäftigen. Was die Wahl Ihrer Maj. selbst betrifft, so beschränk' ich mich auf die Bemerkung: das Land hätte möglicherweise später in große Verwickelungen gerathen können, wenn die Verbindung der Königin mit einem Prinzen aus einem der mächtigeren Fürstenhäuser von Europa geschlossen worden wäre. Das brittische Reich hätte dadurch in die Allianzen und Feindschaften auswärtiger Staaten mit hineingezogen werden können. (Hört!) Eben diesen Uebelstand empfand man im vorigen Jahrhundert in Folge der Vereinigung Englands mit Hannover. Obgleich durch ein Staatsgrundgesetz festgesetzt worden, England könne ohne Zustimmung des Parlaments nicht in einen Krieg für die Erblande des Königs gezogen werden, so begreift man doch, daß England natürlicher und ehrenhafter Weise nicht wohl umhin konnte, der Sache des Souveräns beim Eintritt dieses Falls sich anzunehmen. Prinz Albert, zwar in der Fremde geboren, aber frühzeitig in England seinen ständigen Wohnsitz nehmend, wird sich in die Sitten und Sympathien des englischen Volks hineinleben, und England wird durch die loyale Liebe, mit der es von jeher den Thron seiner Fürsten aus dem jetzigen Regentenhaus umgab, auch ihn an sich fesseln.“ Auf den Zahlenpunkt übergehend, erinnert der Minister daran, die Königin Anna habe ihrem Gemahl, dem Prinzen Georg von Dänemark, einen Jahrgehalt von 50,000 Pf. St. zugewendet, und eben so viel sey dem Prinzen Leopold für den (wirklich eingetretenen) Fall, daß er die Prinzessin Charlotte überleben würde, als Wittwergehalt ausgesetzt worden. Nach diesen Präcedentien habe die Regierung sich entschlossen, dem Parlament vorzuschlagen, daß es die Königin ermächtigen möge, dem Prinzen Albert 50,000 Pf. St. jährlicher Einkünfte aus der Staatscasse anzuweisen; der Bezug dieses Gehalts solle vom Tage der Vermählung an beginnen, und auf Lebenszeit des Prinzen Albert *) Habeas corpus heißt bekanntlich das Grundgesetz der englischen Verfassung, nach welchem Niemand verhaftet werden kann, ohne daß der Grund seiner Verhaftung augenblicklich einer gerichtlichen Prüfung unterworfen werde. Ein Anwalt des Verhafteten fordert (wie es in diesem Falle geschehen) beim königlichen Hauptgericht, der Court of Queensbench, einen schriftlichen, versiegelten Befehl (writ) zum Verhör, damit der gesetzliche Grund ausgemittelt werde.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 31. Augsburg, 31. Januar 1840, S. 0242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_031_18400131/2>, abgerufen am 25.04.2024.