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Allgemeine Zeitung. Nr. 87. Augsburg, 27. März 1840.

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wird wohl keiner über die Compagnie sich bitterer Ausdrücke enthalten, die es jedem Uebelwollenden leicht seyn wird in einen Anschein von Verschwörung zu verwandeln. Der Schrecken, den die Absetzung verbreitet hat, ist schon an dem sichtbar, daß der Guicowar (d. h. der Radscha von Guzzurat) plötzlich in einem Streit nachgegeben hat, den seit 1829 alle Gouverneurs von Bombay umsonst zu schlichten bemüht waren, in welchem er freilich durchaus Unrecht hatte, den ihn aber nur die plötzliche Furcht vor einem ähnlichen Schicksal bewegen konnte aufzugeben. Der Streit bezog sich besonders auf Apanagen und Pensionen, welche die Compagnie bei dem Friedensvertrag von 1818 garantirt, und die er confiscirt hatte; das Detail ist aber von keinem Interesse. - Briefe aus Calcutta sprechen viel von der dortigen Assamthee-Gesellschaft; sie hat sich mit der in London gebildeten vereinigt, und die 2000 Actien, welche diese für Calcutta bestimmt hatte, sind nicht nur verschlossen, sondern es werden 1300 neue verlangt. Die vereinigten Compagnien werden mit einem Capital von 500,000 Rupien beginnen, und haben ihre Operationen in großem Ernst begonnen, da die Streitigkeiten mit China den Assamthee gesucht machen müssen. Sie haben einen europäischen Agenten, Hrn. Boyd, nach Assam geschickt, der 3000 Arbeiter aus Nord-Bengalen dahin gezogen hat. Man errichtet sieben Factoreien und Waarenhäuser, eine Sägmühle für die Theekisten und baut ein eisernes Dampfboot in Calcutta zur Communication mit Assam auf dem Burhamputer. Die Fabrication soll so schnell als es die Zahl der chinesischen Theefabricanten dort, oder der von ihnen gebildeten indischen Arbeiter erlaubt, ins Große getrieben werden. Es ist für ganz Indien zu wünschen, daß die Gesellschaft ihren Vortheil dabei finde, damit englische Capitalien ihren Weg zu ähnlichen Unternehmungen nach Indien suchen, das ihnen das reichste Feld in der Welt darbietet, und nichts erfordert als europäische Direction in den Arbeiten und in der Bereitung der Producte für den Markt von England.

[1020-21]

Bekanntmachung.

Von dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 3 März d. J. verstorbenen Gutsherrn und Patrimonialgerichts-Inhabers, Hrn. Joseph v. Silbermann zu Straß bei Neuburg, aus was immer für einem Titel Forderungen zu machen haben, zur Anmeldung dieser ihrer Ansprüche binnen eines Termines von
30 Tagen
unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß widrigenfalls bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft auf sie keine Rücksicht genommen würde.

Augsburg, den 17 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Deuringer, Rathsacc.

[855-57]

Aufforderung.

Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von
sechs Wochen
an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend:
1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille,
2) einer goldenen Kette mit Schlüssel,
3) einem goldenen Uhrkrampen, und
4) einem versilberten Necessair,
verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen.

Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom
15 April d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen.

Ehrenbreitstein, den 5 März 1840.

Königl. preuß. Justiz-Amt.

Neumann.

[1009-11]

Oeffentliche Aufforderung.

Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1/4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1/6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2/6 Ms. Hafer und 50kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3/4 kr. mit 1526 fl. 19 1/2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 23 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche
binnen zwei Monaten
bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird.

Fürth, den 5 März 1840.

Großh. hessisches Landgericht daselbst.

Weis.

[987]

Aufforderung.

Zur Erbschaft des in Oehningen verstorbenen Kaplans Sauter von Konstanz ist auch eine gewisse Theresia Sauter, Tochter des verstorbenen Melchior Sauter von Konstanz, welche sich aber in Griechenland aufhalten soll, ohne daß man hierüber Gewißheit hätte, und Xaver Sauter, dessen Aufenthaltsort aber ebenfalls unbekannt ist, berufen.

Dieselben werden nunmehr öffentlich aufgefordert,
innerhalb 6 Monaten
der Erbtheilung wegen zu erscheinen, oder sich gehörig bei dem großh. Amtsrevisorate dahier anzumelden, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt würde, welchen sie zukäme

wird wohl keiner über die Compagnie sich bitterer Ausdrücke enthalten, die es jedem Uebelwollenden leicht seyn wird in einen Anschein von Verschwörung zu verwandeln. Der Schrecken, den die Absetzung verbreitet hat, ist schon an dem sichtbar, daß der Guicowar (d. h. der Radscha von Guzzurat) plötzlich in einem Streit nachgegeben hat, den seit 1829 alle Gouverneurs von Bombay umsonst zu schlichten bemüht waren, in welchem er freilich durchaus Unrecht hatte, den ihn aber nur die plötzliche Furcht vor einem ähnlichen Schicksal bewegen konnte aufzugeben. Der Streit bezog sich besonders auf Apanagen und Pensionen, welche die Compagnie bei dem Friedensvertrag von 1818 garantirt, und die er confiscirt hatte; das Detail ist aber von keinem Interesse. – Briefe aus Calcutta sprechen viel von der dortigen Assamthee-Gesellschaft; sie hat sich mit der in London gebildeten vereinigt, und die 2000 Actien, welche diese für Calcutta bestimmt hatte, sind nicht nur verschlossen, sondern es werden 1300 neue verlangt. Die vereinigten Compagnien werden mit einem Capital von 500,000 Rupien beginnen, und haben ihre Operationen in großem Ernst begonnen, da die Streitigkeiten mit China den Assamthee gesucht machen müssen. Sie haben einen europäischen Agenten, Hrn. Boyd, nach Assam geschickt, der 3000 Arbeiter aus Nord-Bengalen dahin gezogen hat. Man errichtet sieben Factoreien und Waarenhäuser, eine Sägmühle für die Theekisten und baut ein eisernes Dampfboot in Calcutta zur Communication mit Assam auf dem Burhamputer. Die Fabrication soll so schnell als es die Zahl der chinesischen Theefabricanten dort, oder der von ihnen gebildeten indischen Arbeiter erlaubt, ins Große getrieben werden. Es ist für ganz Indien zu wünschen, daß die Gesellschaft ihren Vortheil dabei finde, damit englische Capitalien ihren Weg zu ähnlichen Unternehmungen nach Indien suchen, das ihnen das reichste Feld in der Welt darbietet, und nichts erfordert als europäische Direction in den Arbeiten und in der Bereitung der Producte für den Markt von England.

[1020-21]

Bekanntmachung.

Von dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 3 März d. J. verstorbenen Gutsherrn und Patrimonialgerichts-Inhabers, Hrn. Joseph v. Silbermann zu Straß bei Neuburg, aus was immer für einem Titel Forderungen zu machen haben, zur Anmeldung dieser ihrer Ansprüche binnen eines Termines von
30 Tagen
unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß widrigenfalls bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft auf sie keine Rücksicht genommen würde.

Augsburg, den 17 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Deuringer, Rathsacc.

[855-57]

Aufforderung.

Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von
sechs Wochen
an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend:
1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille,
2) einer goldenen Kette mit Schlüssel,
3) einem goldenen Uhrkrampen, und
4) einem versilberten Necessair,
verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen.

Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom
15 April d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen.

Ehrenbreitstein, den 5 März 1840.

Königl. preuß. Justiz-Amt.

Neumann.

[1009-11]

Oeffentliche Aufforderung.

Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1/4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1/6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2/6 Ms. Hafer und 50kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3/4 kr. mit 1526 fl. 19 1/2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 23 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche
binnen zwei Monaten
bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird.

Fürth, den 5 März 1840.

Großh. hessisches Landgericht daselbst.

Weis.

[987]

Aufforderung.

Zur Erbschaft des in Oehningen verstorbenen Kaplans Sauter von Konstanz ist auch eine gewisse Theresia Sauter, Tochter des verstorbenen Melchior Sauter von Konstanz, welche sich aber in Griechenland aufhalten soll, ohne daß man hierüber Gewißheit hätte, und Xaver Sauter, dessen Aufenthaltsort aber ebenfalls unbekannt ist, berufen.

Dieselben werden nunmehr öffentlich aufgefordert,
innerhalb 6 Monaten
der Erbtheilung wegen zu erscheinen, oder sich gehörig bei dem großh. Amtsrevisorate dahier anzumelden, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt würde, welchen sie zukäme

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wird wohl keiner über die Compagnie sich bitterer Ausdrücke enthalten, die es jedem Uebelwollenden leicht seyn wird in einen Anschein von Verschwörung zu verwandeln. Der Schrecken, den die Absetzung verbreitet hat, ist schon an dem sichtbar, daß der Guicowar (d. h. der Radscha von Guzzurat) plötzlich in einem Streit nachgegeben hat, den seit 1829 alle Gouverneurs von Bombay umsonst zu schlichten bemüht waren, in welchem er freilich durchaus Unrecht hatte, den ihn aber nur die plötzliche Furcht vor einem ähnlichen Schicksal bewegen konnte aufzugeben. Der Streit bezog sich besonders auf Apanagen und Pensionen, welche die Compagnie bei dem Friedensvertrag von 1818 garantirt, und die er confiscirt hatte; das Detail ist aber von keinem Interesse. &#x2013; Briefe aus Calcutta sprechen viel von der dortigen Assamthee-Gesellschaft; sie hat sich mit der in London gebildeten vereinigt, und die 2000 Actien, welche diese für Calcutta bestimmt hatte, sind nicht nur verschlossen, sondern es werden 1300 neue verlangt. Die vereinigten Compagnien werden mit einem Capital von 500,000 Rupien beginnen, und haben ihre Operationen in großem Ernst begonnen, da die Streitigkeiten mit China den Assamthee gesucht machen müssen. Sie haben einen europäischen Agenten, Hrn. Boyd, nach Assam geschickt, der 3000 Arbeiter aus Nord-Bengalen dahin gezogen hat. Man errichtet sieben Factoreien und Waarenhäuser, eine Sägmühle für die Theekisten und baut ein eisernes Dampfboot in Calcutta zur Communication mit Assam auf dem Burhamputer. Die Fabrication soll so schnell als es die Zahl der chinesischen Theefabricanten dort, oder der von ihnen gebildeten indischen Arbeiter erlaubt, ins Große getrieben werden. Es ist für ganz Indien zu wünschen, daß die Gesellschaft ihren Vortheil dabei finde, damit englische Capitalien ihren Weg zu ähnlichen Unternehmungen nach Indien suchen, das ihnen das reichste Feld in der Welt darbietet, und nichts erfordert als europäische Direction in den Arbeiten und in der Bereitung der Producte für den Markt von England.</p>
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[0693/0013] wird wohl keiner über die Compagnie sich bitterer Ausdrücke enthalten, die es jedem Uebelwollenden leicht seyn wird in einen Anschein von Verschwörung zu verwandeln. Der Schrecken, den die Absetzung verbreitet hat, ist schon an dem sichtbar, daß der Guicowar (d. h. der Radscha von Guzzurat) plötzlich in einem Streit nachgegeben hat, den seit 1829 alle Gouverneurs von Bombay umsonst zu schlichten bemüht waren, in welchem er freilich durchaus Unrecht hatte, den ihn aber nur die plötzliche Furcht vor einem ähnlichen Schicksal bewegen konnte aufzugeben. Der Streit bezog sich besonders auf Apanagen und Pensionen, welche die Compagnie bei dem Friedensvertrag von 1818 garantirt, und die er confiscirt hatte; das Detail ist aber von keinem Interesse. – Briefe aus Calcutta sprechen viel von der dortigen Assamthee-Gesellschaft; sie hat sich mit der in London gebildeten vereinigt, und die 2000 Actien, welche diese für Calcutta bestimmt hatte, sind nicht nur verschlossen, sondern es werden 1300 neue verlangt. Die vereinigten Compagnien werden mit einem Capital von 500,000 Rupien beginnen, und haben ihre Operationen in großem Ernst begonnen, da die Streitigkeiten mit China den Assamthee gesucht machen müssen. Sie haben einen europäischen Agenten, Hrn. Boyd, nach Assam geschickt, der 3000 Arbeiter aus Nord-Bengalen dahin gezogen hat. Man errichtet sieben Factoreien und Waarenhäuser, eine Sägmühle für die Theekisten und baut ein eisernes Dampfboot in Calcutta zur Communication mit Assam auf dem Burhamputer. Die Fabrication soll so schnell als es die Zahl der chinesischen Theefabricanten dort, oder der von ihnen gebildeten indischen Arbeiter erlaubt, ins Große getrieben werden. Es ist für ganz Indien zu wünschen, daß die Gesellschaft ihren Vortheil dabei finde, damit englische Capitalien ihren Weg zu ähnlichen Unternehmungen nach Indien suchen, das ihnen das reichste Feld in der Welt darbietet, und nichts erfordert als europäische Direction in den Arbeiten und in der Bereitung der Producte für den Markt von England. [1020-21] Bekanntmachung. Von dem k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg werden hiermit alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 3 März d. J. verstorbenen Gutsherrn und Patrimonialgerichts-Inhabers, Hrn. Joseph v. Silbermann zu Straß bei Neuburg, aus was immer für einem Titel Forderungen zu machen haben, zur Anmeldung dieser ihrer Ansprüche binnen eines Termines von 30 Tagen unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß widrigenfalls bei der Auseinandersetzung der Verlassenschaft auf sie keine Rücksicht genommen würde. Augsburg, den 17 März 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Dir. Deuringer, Rathsacc. [855-57] Aufforderung. Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von sechs Wochen an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend: 1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille, 2) einer goldenen Kette mit Schlüssel, 3) einem goldenen Uhrkrampen, und 4) einem versilberten Necessair, verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen. Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom 15 April d. J., Vormittags 9 Uhr, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen. Ehrenbreitstein, den 5 März 1840. Königl. preuß. Justiz-Amt. Neumann. [1009-11] Oeffentliche Aufforderung. Der Frhr. v. Wamboldt zu Aschaffenburg hat in der Gemarkung Lautenweschnitz 3 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 1 Geschd. 2 1/4 Ms. Korn, 14 Mltr. 2 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 2 1/6 Ms. Spelz, 7 Mltr. 1 Sr. 3 Kpf. 2 Geschd. 3 2/6 Ms. Hafer und 50kr. Geld als Grundrenten zu beziehen, welche im Geldanschlag zu 84 fl. 47 3/4 kr. mit 1526 fl. 19 1/2 kr. abgelöst werden sollen. Nach Art. 23 des Gesetzes vom 27 Junius 1836 werden auf Antrag alle bei dieser Ablösung etwa Betheiligten aufgefordert, ihre Ansprüche binnen zwei Monaten bei unterzeichneter Behörde um so gewisser anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablösungscapitals an gedachten Frhrn. v. Wamboldt gestattet werden wird. Fürth, den 5 März 1840. Großh. hessisches Landgericht daselbst. Weis. [987] Aufforderung. Zur Erbschaft des in Oehningen verstorbenen Kaplans Sauter von Konstanz ist auch eine gewisse Theresia Sauter, Tochter des verstorbenen Melchior Sauter von Konstanz, welche sich aber in Griechenland aufhalten soll, ohne daß man hierüber Gewißheit hätte, und Xaver Sauter, dessen Aufenthaltsort aber ebenfalls unbekannt ist, berufen. Dieselben werden nunmehr öffentlich aufgefordert, innerhalb 6 Monaten der Erbtheilung wegen zu erscheinen, oder sich gehörig bei dem großh. Amtsrevisorate dahier anzumelden, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt würde, welchen sie zukäme

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 87. Augsburg, 27. März 1840, S. 0693. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_087_18400327/13>, abgerufen am 28.03.2024.