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Allgemeine Zeitung. Nr. 102. Augsburg, 11. April 1840.

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ist, und wenn er noch dazu alle denkbaren Sophistereien der gesammten gegenwärtigen, vergangenen und zukünftigen Advocaten seines Vaterlandes zu Hülfe nimmt, wird nie im Stande seyn, auch nur ein Jota der meisterhaften staatsrechtlichen Deduction in Nr. 49, 50 und 51 der Allgem. Zeitung umzustoßen! Nie wird er beweisen, daß die freien Städte nicht den wirklich integrirenden vierten Stand auf dem Landtage gebildet, und daß es nicht eine der unerhörtesten Willkürhandlungen des Comitatsadels gewesen sey, sie ihres gebührenden Einflusses in den Berathungen beraubt und mit einem Collectivvotum abgefertigt zu haben. Diese Partei ist überhaupt die schwächste in Hrn. v. Pulszky's Aufsatz, die entweder gar nichts widerlegt, oder Nebensachen, die für die Hauptfrage keine Bedeutung haben. Uebrigens erklärt Hr. v. Pulszky selbst auf einer ganzen Spalte, daß die Stellung der freien Städte zum Lande nicht fortbestehen könne. Darüber sind wohl nachgerade alle Stimmen einverstanden. Um was es sich aber dabei eigentlich handelt, ist: ob überhaupt die Stände hier in der Lage sind, den freien Städten eine Concession zu machen, oder ob hier nicht vielmehr eine Restitutio ad integrum geschehe - eine Behauptung, welche die Opposition, die das Element der freien Städte von sich abhängig machen möchte, bestreitet, die aber jedem einleuchten muß, der auch nur einen Blick in die nicht genug zu lobende Staatsschrift in obigen Blättern der Allgemeinen Zeitung gethan hat. Es kann wohl nur Scherz seyn, und kaum ein guter, wenn Hr. v. Pulszky von der Demokratie der Städte im Verhältniß zum Adel spricht. Eine ärgere Demokratie als der unbeschuete Adel (bocskoros), d. h. neun Zehntheile des gesammten ungarischen Adels, hat es nie in der Welt gegeben, und wird es nie geben! Weil die Opposition die freien Städte zu einem eben so anarchischen und von sich abhängigen Element machen möchte, postulirt sie Bedingungen, die ihr genehm sind, als Preis der städtischen Emancipation. Auch wir finden es nöthig, daß die Städte ihre Municipalitäten reformiren, aber in einem Geiste, der sie unabhängig, nicht abhängig vom Comitatsadel macht; denn es thut der Constitution nicht noth, diesen zu vermehren, sondern das constitutionelle Gegengewicht wieder herzustellen, das durch die den Städten widerfahrene Gewaltthätigkeit verloren gegangen.

Was nun endlich die letzte Behauptung betrifft: nicht die Bewegung und ihre Ursachen, nicht der Sturm und das prachtvoll wogende Meer, nur der schmutzige Schaum der Wellen sey beachtet worden, so habe ich, so weit die Pia desideria dabei betheiligt seyn sollten, Folgendes beizubringen: nicht daß kein Sturm, daß zu viel Sturm im Lande vorhanden, wurde von mir constatirt. Auch der Grund des Sturms wurde hinlänglich nachgewiesen. Eine Gesetzgebung, die aus den bunten Flecken eines Jahrtausends zusammengesetzt ist, an der man immerfort flickt, statt sie im Geiste des Jahrhunderts zu regeneriren; eine aus ihr hervorgegangene Stagnation aller materiellen Interessen, die nicht durch das österreichische Mauthsystem, sondern durch den Mangel an gesunden staatswirthschaftlichen Ansichten auf dem Landtage hervorgebracht wird; gänzlicher Mangel an Credit, Pauperismus des Adels im Ganzen - manche Ausnahmen gern zugestanden - welche Uebel wieder einzig und allein der Gesetzgebung zur Last fallen; der Mangel eines hinlänglich geschützten und selbstständigen Bürgerthums; schlechte, nicht zu erlebende, chikanöse Justizformen und ein Heer brodloser Advocaten, die aus Hunger immerfort zu Processen in einem Lande treiben, wo das Recht ohnehin nie klar wird, und wo dieselben Gesetze in derselben Sache bald für, bald gegen entscheiden; die gänzlich paralysirte Stellung der Executivgewalt und ihre durchaus unzureichende Action, die mit den andern Bestandtheilen der Verfassung in keinem Gleichgewicht steht; endlich die 40 Jahre währende Passivität der Regierung, die von den Ständen erwartete, was sie selbst anzuregen und auszuführen verpflichtet gewesen wäre - das sind mit wenig Worten die Gründe des Sturms, die ich in den Piis desideriis herauszustellen so naiv war, und gegen die auch noch nicht eine Stimme gewagt hat, mit irgend stichhaltigen Gegenbeweisen aufzutreten. Die billigsten Gegner haben eine absolute Verneinung des Ganzen eintreten lassen, nachdem sie fast jeden einzelnen Punkt zugeben mußten, und die Klügsten, wie Hr. v. Csaplovics, haben behauptet: in Ungarn sey es zwar eigentlich so; ein Ungar könne das auch allenfalls eingestehen; es sey aber eine Injurie, wenn man so etwas vor dem Auslande behaupte. Auf einen höheren Standpunkt hat sich die magyarische Polemik in dieser Sache nicht gestellt; daher bedauern wir, daß Hr. v. Pulszky im Grund auch nichts Besseres beizubringen wußte. Er möge uns nicht zürnen, wenn wir das "prachtvoll wogende Meer" trotz unserm besten Willen und der Anstrengung aller unserer Sinne nicht zu sehen vermögen, wozu vielleicht so junge Augen, wie die seinigen, besser taugen; leider aber sehen wir um so mehr "schmutzigen Schaum, der auf den Wellen schwimmt." Wir zweifeln zwar nicht, daß dieser verrinnen, und die Fluth der Nation sich klären werde; indeß gewiß nicht dadurch, daß man den "Geist des Orients" in ihr lebendig erhält, sondern vielmehr dadurch, daß man ihn bis auf die Wurzel ausrottet. In der That dürfte es wenig Völker des Occidents geben, bei denen Begriffe von Politik, Staatsrecht, Staatswirthschaft vorherrschen, wie wir sie von Koryphäen des ungarischen Landtags ausgesprochen finden. Eines der Häupter der Opposition, der Lafayette der Versammlung, dessen Thränen über das Vaterland, wenn er sie wirklich geweint hätte, so oft er von ihnen sprach, den ganzen Landtag weggeschwemmt hätten, äußerte z. B. Folgendes: er werde der Regierung nicht einen Recruten bewilligen, bis ihm durch sie erwiesen worden, daß der Staat die Armee zu einer dem Lande ersprießlichen Eroberung, wie der Moldau, Wallachei, Bessarabiens, verwenden wolle. Ein andermal erklärte derselbe Oppositionschef: Rußland und Oesterreich könnten sich leicht einmal zusammen einverstehen, alle Getreideausfuhr aus ihren Staaten verbieten, und so den Liberalismus in England zu Grunde richten! - Mit solchen orientalischen Ansichten kann man freilich kein europäisches Staatsrecht begreifen, oder darüber discutiren. Zum Glück gibt es in Ungarn eine gebildete, vernünftige, unterrichtete Minorität bei der Ständetafel, und eine eben solche Majorität unter den Magnaten, die sich occidentalen Begriffen zugewendet haben. Zu diesen zählen wir Hrn. v. Pulszky selbst, trotz seines vorliegenden Aufsatzes. Diese ausgezeichneten Männer suchen den Flor und den Ruhm des Landes auf anderm Wege. Was der gegenwärtige Landtag wirklich Gemeinnütziges gefördert, wird sich bald zeigen. Bis jetzt wissen wir nur Eine Verhandlung, die von allen Parteien, und namentlich von ihren Vorkämpfern, dem Bischof Lonovics und dem Kronhüter Graf Teleky, mit großer Einsicht, Ruhe und parlamentarischer Würde geführt wurde, und namentlich der Magnatentafel zu großer Ehre gereicht: das ist die der Religionsfrage. - Ob das Wechselrecht, so gut das Elaborat auch an und für sich seyn mag, ob, sage ich, diese vereinzelte, aus dem Zusammenhange gerissene Maaßregel, ohne vorhergegangene Aenderung in den Bestimmungen des Besitzstandes, überhaupt von großem praktischen Nutzen seyn werde, bezweifle ich. In jedem Fall aber ist es ein Schritt vorwärts.*)Wenn aber die

*) Ueber den dabei in Frage stehenden Grundsatz der Aviticität

ist, und wenn er noch dazu alle denkbaren Sophistereien der gesammten gegenwärtigen, vergangenen und zukünftigen Advocaten seines Vaterlandes zu Hülfe nimmt, wird nie im Stande seyn, auch nur ein Jota der meisterhaften staatsrechtlichen Deduction in Nr. 49, 50 und 51 der Allgem. Zeitung umzustoßen! Nie wird er beweisen, daß die freien Städte nicht den wirklich integrirenden vierten Stand auf dem Landtage gebildet, und daß es nicht eine der unerhörtesten Willkürhandlungen des Comitatsadels gewesen sey, sie ihres gebührenden Einflusses in den Berathungen beraubt und mit einem Collectivvotum abgefertigt zu haben. Diese Partei ist überhaupt die schwächste in Hrn. v. Pulszky's Aufsatz, die entweder gar nichts widerlegt, oder Nebensachen, die für die Hauptfrage keine Bedeutung haben. Uebrigens erklärt Hr. v. Pulszky selbst auf einer ganzen Spalte, daß die Stellung der freien Städte zum Lande nicht fortbestehen könne. Darüber sind wohl nachgerade alle Stimmen einverstanden. Um was es sich aber dabei eigentlich handelt, ist: ob überhaupt die Stände hier in der Lage sind, den freien Städten eine Concession zu machen, oder ob hier nicht vielmehr eine Restitutio ad integrum geschehe – eine Behauptung, welche die Opposition, die das Element der freien Städte von sich abhängig machen möchte, bestreitet, die aber jedem einleuchten muß, der auch nur einen Blick in die nicht genug zu lobende Staatsschrift in obigen Blättern der Allgemeinen Zeitung gethan hat. Es kann wohl nur Scherz seyn, und kaum ein guter, wenn Hr. v. Pulszky von der Demokratie der Städte im Verhältniß zum Adel spricht. Eine ärgere Demokratie als der unbeschuete Adel (bocskoros), d. h. neun Zehntheile des gesammten ungarischen Adels, hat es nie in der Welt gegeben, und wird es nie geben! Weil die Opposition die freien Städte zu einem eben so anarchischen und von sich abhängigen Element machen möchte, postulirt sie Bedingungen, die ihr genehm sind, als Preis der städtischen Emancipation. Auch wir finden es nöthig, daß die Städte ihre Municipalitäten reformiren, aber in einem Geiste, der sie unabhängig, nicht abhängig vom Comitatsadel macht; denn es thut der Constitution nicht noth, diesen zu vermehren, sondern das constitutionelle Gegengewicht wieder herzustellen, das durch die den Städten widerfahrene Gewaltthätigkeit verloren gegangen.

Was nun endlich die letzte Behauptung betrifft: nicht die Bewegung und ihre Ursachen, nicht der Sturm und das prachtvoll wogende Meer, nur der schmutzige Schaum der Wellen sey beachtet worden, so habe ich, so weit die Pia desideria dabei betheiligt seyn sollten, Folgendes beizubringen: nicht daß kein Sturm, daß zu viel Sturm im Lande vorhanden, wurde von mir constatirt. Auch der Grund des Sturms wurde hinlänglich nachgewiesen. Eine Gesetzgebung, die aus den bunten Flecken eines Jahrtausends zusammengesetzt ist, an der man immerfort flickt, statt sie im Geiste des Jahrhunderts zu regeneriren; eine aus ihr hervorgegangene Stagnation aller materiellen Interessen, die nicht durch das österreichische Mauthsystem, sondern durch den Mangel an gesunden staatswirthschaftlichen Ansichten auf dem Landtage hervorgebracht wird; gänzlicher Mangel an Credit, Pauperismus des Adels im Ganzen – manche Ausnahmen gern zugestanden – welche Uebel wieder einzig und allein der Gesetzgebung zur Last fallen; der Mangel eines hinlänglich geschützten und selbstständigen Bürgerthums; schlechte, nicht zu erlebende, chikanöse Justizformen und ein Heer brodloser Advocaten, die aus Hunger immerfort zu Processen in einem Lande treiben, wo das Recht ohnehin nie klar wird, und wo dieselben Gesetze in derselben Sache bald für, bald gegen entscheiden; die gänzlich paralysirte Stellung der Executivgewalt und ihre durchaus unzureichende Action, die mit den andern Bestandtheilen der Verfassung in keinem Gleichgewicht steht; endlich die 40 Jahre währende Passivität der Regierung, die von den Ständen erwartete, was sie selbst anzuregen und auszuführen verpflichtet gewesen wäre – das sind mit wenig Worten die Gründe des Sturms, die ich in den Piis desideriis herauszustellen so naiv war, und gegen die auch noch nicht eine Stimme gewagt hat, mit irgend stichhaltigen Gegenbeweisen aufzutreten. Die billigsten Gegner haben eine absolute Verneinung des Ganzen eintreten lassen, nachdem sie fast jeden einzelnen Punkt zugeben mußten, und die Klügsten, wie Hr. v. Csaplovics, haben behauptet: in Ungarn sey es zwar eigentlich so; ein Ungar könne das auch allenfalls eingestehen; es sey aber eine Injurie, wenn man so etwas vor dem Auslande behaupte. Auf einen höheren Standpunkt hat sich die magyarische Polemik in dieser Sache nicht gestellt; daher bedauern wir, daß Hr. v. Pulszky im Grund auch nichts Besseres beizubringen wußte. Er möge uns nicht zürnen, wenn wir das „prachtvoll wogende Meer“ trotz unserm besten Willen und der Anstrengung aller unserer Sinne nicht zu sehen vermögen, wozu vielleicht so junge Augen, wie die seinigen, besser taugen; leider aber sehen wir um so mehr „schmutzigen Schaum, der auf den Wellen schwimmt.“ Wir zweifeln zwar nicht, daß dieser verrinnen, und die Fluth der Nation sich klären werde; indeß gewiß nicht dadurch, daß man den „Geist des Orients“ in ihr lebendig erhält, sondern vielmehr dadurch, daß man ihn bis auf die Wurzel ausrottet. In der That dürfte es wenig Völker des Occidents geben, bei denen Begriffe von Politik, Staatsrecht, Staatswirthschaft vorherrschen, wie wir sie von Koryphäen des ungarischen Landtags ausgesprochen finden. Eines der Häupter der Opposition, der Lafayette der Versammlung, dessen Thränen über das Vaterland, wenn er sie wirklich geweint hätte, so oft er von ihnen sprach, den ganzen Landtag weggeschwemmt hätten, äußerte z. B. Folgendes: er werde der Regierung nicht einen Recruten bewilligen, bis ihm durch sie erwiesen worden, daß der Staat die Armee zu einer dem Lande ersprießlichen Eroberung, wie der Moldau, Wallachei, Bessarabiens, verwenden wolle. Ein andermal erklärte derselbe Oppositionschef: Rußland und Oesterreich könnten sich leicht einmal zusammen einverstehen, alle Getreideausfuhr aus ihren Staaten verbieten, und so den Liberalismus in England zu Grunde richten! – Mit solchen orientalischen Ansichten kann man freilich kein europäisches Staatsrecht begreifen, oder darüber discutiren. Zum Glück gibt es in Ungarn eine gebildete, vernünftige, unterrichtete Minorität bei der Ständetafel, und eine eben solche Majorität unter den Magnaten, die sich occidentalen Begriffen zugewendet haben. Zu diesen zählen wir Hrn. v. Pulszky selbst, trotz seines vorliegenden Aufsatzes. Diese ausgezeichneten Männer suchen den Flor und den Ruhm des Landes auf anderm Wege. Was der gegenwärtige Landtag wirklich Gemeinnütziges gefördert, wird sich bald zeigen. Bis jetzt wissen wir nur Eine Verhandlung, die von allen Parteien, und namentlich von ihren Vorkämpfern, dem Bischof Lonovics und dem Kronhüter Graf Teleky, mit großer Einsicht, Ruhe und parlamentarischer Würde geführt wurde, und namentlich der Magnatentafel zu großer Ehre gereicht: das ist die der Religionsfrage. – Ob das Wechselrecht, so gut das Elaborat auch an und für sich seyn mag, ob, sage ich, diese vereinzelte, aus dem Zusammenhange gerissene Maaßregel, ohne vorhergegangene Aenderung in den Bestimmungen des Besitzstandes, überhaupt von großem praktischen Nutzen seyn werde, bezweifle ich. In jedem Fall aber ist es ein Schritt vorwärts.*)Wenn aber die

*) Ueber den dabei in Frage stehenden Grundsatz der Aviticität
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Eines der Häupter der Opposition, der Lafayette der Versammlung, dessen Thränen über das Vaterland, wenn er sie wirklich geweint hätte, so oft er von ihnen sprach, den ganzen Landtag weggeschwemmt hätten, äußerte z. B. Folgendes: er werde der Regierung nicht einen Recruten bewilligen, bis ihm durch sie erwiesen worden, daß der Staat die Armee zu einer dem Lande ersprießlichen Eroberung, wie der Moldau, Wallachei, Bessarabiens, verwenden wolle. Ein andermal erklärte derselbe Oppositionschef: Rußland und Oesterreich könnten sich leicht einmal zusammen einverstehen, alle Getreideausfuhr aus ihren Staaten verbieten, und so den Liberalismus in England zu Grunde richten! &#x2013; Mit solchen orientalischen Ansichten kann man freilich kein europäisches Staatsrecht begreifen, oder darüber discutiren. Zum Glück gibt es in Ungarn eine gebildete, vernünftige, unterrichtete Minorität bei der Ständetafel, und eine eben solche Majorität unter den Magnaten, die sich occidentalen Begriffen zugewendet haben. Zu diesen zählen wir Hrn. v. Pulszky selbst, trotz seines vorliegenden Aufsatzes. Diese ausgezeichneten Männer suchen den Flor und den Ruhm des Landes auf anderm Wege. Was der gegenwärtige Landtag wirklich Gemeinnütziges gefördert, wird sich bald zeigen. Bis jetzt wissen wir nur Eine Verhandlung, die von allen Parteien, und namentlich von ihren Vorkämpfern, dem Bischof Lonovics und dem Kronhüter Graf Teleky, mit großer Einsicht, Ruhe und parlamentarischer Würde geführt wurde, und namentlich der Magnatentafel zu großer Ehre gereicht: das ist die der Religionsfrage. &#x2013; Ob das Wechselrecht, so gut das Elaborat auch an und für sich seyn mag, ob, sage ich, diese vereinzelte, aus dem Zusammenhange gerissene Maaßregel, ohne vorhergegangene Aenderung in den Bestimmungen des Besitzstandes, überhaupt von <hi rendition="#g">großem</hi> praktischen Nutzen seyn werde, bezweifle ich. In jedem Fall aber ist es ein Schritt vorwärts.<note xml:id="fn_01" next="#fn_01_2" place="foot" n="*)"> Ueber den dabei in Frage stehenden Grundsatz der Aviticität</note>Wenn aber die<lb/></p>
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[0810/0010] ist, und wenn er noch dazu alle denkbaren Sophistereien der gesammten gegenwärtigen, vergangenen und zukünftigen Advocaten seines Vaterlandes zu Hülfe nimmt, wird nie im Stande seyn, auch nur ein Jota der meisterhaften staatsrechtlichen Deduction in Nr. 49, 50 und 51 der Allgem. Zeitung umzustoßen! Nie wird er beweisen, daß die freien Städte nicht den wirklich integrirenden vierten Stand auf dem Landtage gebildet, und daß es nicht eine der unerhörtesten Willkürhandlungen des Comitatsadels gewesen sey, sie ihres gebührenden Einflusses in den Berathungen beraubt und mit einem Collectivvotum abgefertigt zu haben. Diese Partei ist überhaupt die schwächste in Hrn. v. Pulszky's Aufsatz, die entweder gar nichts widerlegt, oder Nebensachen, die für die Hauptfrage keine Bedeutung haben. Uebrigens erklärt Hr. v. Pulszky selbst auf einer ganzen Spalte, daß die Stellung der freien Städte zum Lande nicht fortbestehen könne. Darüber sind wohl nachgerade alle Stimmen einverstanden. Um was es sich aber dabei eigentlich handelt, ist: ob überhaupt die Stände hier in der Lage sind, den freien Städten eine Concession zu machen, oder ob hier nicht vielmehr eine Restitutio ad integrum geschehe – eine Behauptung, welche die Opposition, die das Element der freien Städte von sich abhängig machen möchte, bestreitet, die aber jedem einleuchten muß, der auch nur einen Blick in die nicht genug zu lobende Staatsschrift in obigen Blättern der Allgemeinen Zeitung gethan hat. Es kann wohl nur Scherz seyn, und kaum ein guter, wenn Hr. v. Pulszky von der Demokratie der Städte im Verhältniß zum Adel spricht. Eine ärgere Demokratie als der unbeschuete Adel (bocskoros), d. h. neun Zehntheile des gesammten ungarischen Adels, hat es nie in der Welt gegeben, und wird es nie geben! Weil die Opposition die freien Städte zu einem eben so anarchischen und von sich abhängigen Element machen möchte, postulirt sie Bedingungen, die ihr genehm sind, als Preis der städtischen Emancipation. Auch wir finden es nöthig, daß die Städte ihre Municipalitäten reformiren, aber in einem Geiste, der sie unabhängig, nicht abhängig vom Comitatsadel macht; denn es thut der Constitution nicht noth, diesen zu vermehren, sondern das constitutionelle Gegengewicht wieder herzustellen, das durch die den Städten widerfahrene Gewaltthätigkeit verloren gegangen. Was nun endlich die letzte Behauptung betrifft: nicht die Bewegung und ihre Ursachen, nicht der Sturm und das prachtvoll wogende Meer, nur der schmutzige Schaum der Wellen sey beachtet worden, so habe ich, so weit die Pia desideria dabei betheiligt seyn sollten, Folgendes beizubringen: nicht daß kein Sturm, daß zu viel Sturm im Lande vorhanden, wurde von mir constatirt. Auch der Grund des Sturms wurde hinlänglich nachgewiesen. Eine Gesetzgebung, die aus den bunten Flecken eines Jahrtausends zusammengesetzt ist, an der man immerfort flickt, statt sie im Geiste des Jahrhunderts zu regeneriren; eine aus ihr hervorgegangene Stagnation aller materiellen Interessen, die nicht durch das österreichische Mauthsystem, sondern durch den Mangel an gesunden staatswirthschaftlichen Ansichten auf dem Landtage hervorgebracht wird; gänzlicher Mangel an Credit, Pauperismus des Adels im Ganzen – manche Ausnahmen gern zugestanden – welche Uebel wieder einzig und allein der Gesetzgebung zur Last fallen; der Mangel eines hinlänglich geschützten und selbstständigen Bürgerthums; schlechte, nicht zu erlebende, chikanöse Justizformen und ein Heer brodloser Advocaten, die aus Hunger immerfort zu Processen in einem Lande treiben, wo das Recht ohnehin nie klar wird, und wo dieselben Gesetze in derselben Sache bald für, bald gegen entscheiden; die gänzlich paralysirte Stellung der Executivgewalt und ihre durchaus unzureichende Action, die mit den andern Bestandtheilen der Verfassung in keinem Gleichgewicht steht; endlich die 40 Jahre währende Passivität der Regierung, die von den Ständen erwartete, was sie selbst anzuregen und auszuführen verpflichtet gewesen wäre – das sind mit wenig Worten die Gründe des Sturms, die ich in den Piis desideriis herauszustellen so naiv war, und gegen die auch noch nicht eine Stimme gewagt hat, mit irgend stichhaltigen Gegenbeweisen aufzutreten. Die billigsten Gegner haben eine absolute Verneinung des Ganzen eintreten lassen, nachdem sie fast jeden einzelnen Punkt zugeben mußten, und die Klügsten, wie Hr. v. Csaplovics, haben behauptet: in Ungarn sey es zwar eigentlich so; ein Ungar könne das auch allenfalls eingestehen; es sey aber eine Injurie, wenn man so etwas vor dem Auslande behaupte. Auf einen höheren Standpunkt hat sich die magyarische Polemik in dieser Sache nicht gestellt; daher bedauern wir, daß Hr. v. Pulszky im Grund auch nichts Besseres beizubringen wußte. Er möge uns nicht zürnen, wenn wir das „prachtvoll wogende Meer“ trotz unserm besten Willen und der Anstrengung aller unserer Sinne nicht zu sehen vermögen, wozu vielleicht so junge Augen, wie die seinigen, besser taugen; leider aber sehen wir um so mehr „schmutzigen Schaum, der auf den Wellen schwimmt.“ Wir zweifeln zwar nicht, daß dieser verrinnen, und die Fluth der Nation sich klären werde; indeß gewiß nicht dadurch, daß man den „Geist des Orients“ in ihr lebendig erhält, sondern vielmehr dadurch, daß man ihn bis auf die Wurzel ausrottet. In der That dürfte es wenig Völker des Occidents geben, bei denen Begriffe von Politik, Staatsrecht, Staatswirthschaft vorherrschen, wie wir sie von Koryphäen des ungarischen Landtags ausgesprochen finden. Eines der Häupter der Opposition, der Lafayette der Versammlung, dessen Thränen über das Vaterland, wenn er sie wirklich geweint hätte, so oft er von ihnen sprach, den ganzen Landtag weggeschwemmt hätten, äußerte z. B. Folgendes: er werde der Regierung nicht einen Recruten bewilligen, bis ihm durch sie erwiesen worden, daß der Staat die Armee zu einer dem Lande ersprießlichen Eroberung, wie der Moldau, Wallachei, Bessarabiens, verwenden wolle. Ein andermal erklärte derselbe Oppositionschef: Rußland und Oesterreich könnten sich leicht einmal zusammen einverstehen, alle Getreideausfuhr aus ihren Staaten verbieten, und so den Liberalismus in England zu Grunde richten! – Mit solchen orientalischen Ansichten kann man freilich kein europäisches Staatsrecht begreifen, oder darüber discutiren. Zum Glück gibt es in Ungarn eine gebildete, vernünftige, unterrichtete Minorität bei der Ständetafel, und eine eben solche Majorität unter den Magnaten, die sich occidentalen Begriffen zugewendet haben. Zu diesen zählen wir Hrn. v. Pulszky selbst, trotz seines vorliegenden Aufsatzes. Diese ausgezeichneten Männer suchen den Flor und den Ruhm des Landes auf anderm Wege. Was der gegenwärtige Landtag wirklich Gemeinnütziges gefördert, wird sich bald zeigen. Bis jetzt wissen wir nur Eine Verhandlung, die von allen Parteien, und namentlich von ihren Vorkämpfern, dem Bischof Lonovics und dem Kronhüter Graf Teleky, mit großer Einsicht, Ruhe und parlamentarischer Würde geführt wurde, und namentlich der Magnatentafel zu großer Ehre gereicht: das ist die der Religionsfrage. – Ob das Wechselrecht, so gut das Elaborat auch an und für sich seyn mag, ob, sage ich, diese vereinzelte, aus dem Zusammenhange gerissene Maaßregel, ohne vorhergegangene Aenderung in den Bestimmungen des Besitzstandes, überhaupt von großem praktischen Nutzen seyn werde, bezweifle ich. In jedem Fall aber ist es ein Schritt vorwärts. *)Wenn aber die *) Ueber den dabei in Frage stehenden Grundsatz der Aviticität

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 102. Augsburg, 11. April 1840, S. 0810. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_102_18400411/10>, abgerufen am 25.04.2024.