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Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840.

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ergibt sich keine Bemerkung, und Se. Maj. werden verordnen, daß über die im 7ten Art. 1830 gestellten Recruten tabellarische Standesausweise bereitet und eben dieses auch bei den gegenwärtig zu stellenden, mit dem Ablaufe der Dienstzeit seines Orts beobachtet werde; somit ist die obenerwähnte Instruction demgemäß abzuändern." ... Resolution über die Contribution. Im Namen Sr. k. k. apostol. Maj. .. Je offenbarer die väterliche Fürsorge Sr. Maj. für das Wohl der Contribuenten hervorleuchtet, damit selbe die Lasten nicht nur tragen können, sondern diese ihnen auch durch Ertheilung allgemeiner Vortheile erleichtert werden, desto mehr werden die Reichsstände sich davon überzeugt halten, daß es vor Allem dem väterlichen Herzen Sr. Maj. gewiß sehr erwünscht gewesen wäre, wenn Allerhöchstdieselben das in der am 15 April unterbreiteten Repräsentation enthaltene Contributionsquantum bis zum nächsten Landtage hätten annehmbar finden können. Während jedoch der Contributionsfonds allseitig väterlich gepflegt wird, haben Se. Maj. auch zugleich darauf zu sehen, daß dem Zwecke entsprochen werde, zu welchem die Contribution im 8ten Art. 1715 bestimmt wurde. Demjenigen Theile dieses Gesetzes, worin das Militär für alle Fälle zu verpflegen vorgeschrieben ist, haben die Reichsstände durch das Offert von 38,000 Recruten ausgezeichnet Genüge geleistet. Se. Maj. erwartet somit, daß auch die Contribution verhältnißmäßig erhöht werde, wodurch die Reichsstände sowohl der allerhöchsten väterlichen Fürsorge und Se. Maj. allergnädigster Erwartung als auch dem löblichen Beispiele ihrer Vorfahren, die oft bei weit beengteren Umständen der Contribuenten die Mittel zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit dennoch zu leisten bemüßigt waren, vollkommen entsprechen werden."

Die ungarischen Reichsstände haben in Folge der (obigen) allerhöchsten Resolutionen, hinsichtlich der Contribution und der Dienstzeit des ungarischen Militärs von zehn Jahren statt acht, der allerhöchsten Willensmeinung unverweilt und in der Art entsprochen, daß nun beide Gegenstände ganz derselben gemäß erledigt sind. Se. Maj. werden sich am 11 d. von hier nach Preßburg begeben, um den Landtag am 12 zu schließen, aber schon den darauf folgenden Tag wieder nach der Residenz zurückkehren. - Bereits ist eine allerhöchste Resolution erflossen, welcher gemäß die Abolition der an die Gutsherrschaften von Seite der Unterthanen zu leistenden Naturaldienstbarkeiten gegen bestimmte Entschädigungen in Baarem, für alle Zeit festgesetzt ist. Wegen der Judenemancipation dürfte ehestens gleichfalls eine allerhöchste Resolution erfolgen.

Monat begann der Landtag sich wesentlich mit Maaßregeln zu beschäftigen, die nicht anders als segensreich für das Wohl des Landes wirken können, und suchte so die Zeit nachzuholen, die bis dahin größtentheils in unfruchtbaren Debatten verstrichen war. Bei vielen der neuerlichst angeregten Gegenstände hat die Opposition die Initiative ergriffen, eine Gerechtigkeit, die ihr mit Freuden zugestanden wird. Jede Maaßregel, die einen wahren, nicht bloß einen scheinbaren Fortschritt herbeiführt, ist eine mit Dank anzunehmende Wohlthat, woher sie auch komme; jede Hand, die Ungarn Gutes erweist, sey gesegnet! Wie unverdient und unbegründet man unsre Artikel auch gelästert hat, sie haben nie einen andern Zweck, als diesen Fortschritt gehabt. Wir haben daher auch die Recruten- und Contributionsfrage immer nur für secundäre Angelegenheiten gehalten, an deren endlicher gesetzlicher Lösung wir keinen Augenblick zweifeln konnten. Viel wichtiger waren und sind uns noch jene organischen Verbesserungen, von denen das Heil von Ungarns Zukunft abhängt. Seit einem Monat sind in dieser Hinsicht bedeutende Schritte geschehen: Wechselrecht, Eisenbahnen, Canalbauten, das Zunft- und Innungswesen, die sociale Stellung der Juden, die Ansprüche der freien Städte, die Ablösbarkeit der bäuerlichen Lasten, die Religionsverhältnisse, die systematische Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuchs, die Amtsbefähigung der Unadeligen, und noch eine Menge Anträge von minderer Wichtigkeit sind in dieser letzten Zeit zur Sprache gekommen. Es gereicht uns zu großer Befriedigung, daß fast alle die hier angeführten Punkte schon in unsern, in diesen Blättern abgedruckten Aufsätzen in Betracht gezogen worden. Unsre Absicht ist auf diese Weise vollkommen gerechtfertigt, ohne daß wir nöthig haben, die Mühe selbst zu übernehmen. Was nun die fraglichen Gegenstände anlangt, so sind einige derselben nur erst in Anregung gebracht; andere erwarten als Gesetzesvorschläge die königliche Sanction, noch andere haben diese Sanction schon erhalten, und sind somit zu wirklichen Gesetzen erhoben. Manche dürften diese Sanction, nur vielleicht unter andern Modalitäten, noch vor dem Schlusse des Landtags erhalten, solche nämlich, bei denen die Regierung das Princip allerdings anerkennt und billigt, aber nur Schritt für Schritt zu gehen wünscht, während sie Sprünge von einem Extrem zum andern nicht zu gestatten geneigt ist. Nur wenige dürften als ganz unzulässig definitiv abgewiesen werden. Ein für das Wohl des Landes höchst wichtiges und vortheilhaftes Gesetz, das schon bei früheren Landtagen eifrig in Antrag gestellt worden, der Regierung aber bisher immer noch Bedenklichkeiten darbot, "das Recht, daß der Bauer seine Frohnen und Zehnten im Wege freiwilliger Uebereinkunft mit seinem Grundherrn für immer ablösen dürfe" erhielt dießmal die königliche Sanction, und ist am 30 April publicirt worden. Am folgenden Tage erschien ein königlicher Gnadenact, der alle wegen politischer Vergehen Verhafteten, deren Gesammtzahl, glaube ich, in sechs Personen besteht, auf freien Fuß setzt, und die etwa noch schwebenden Processe niederschlägt. Beide königliche Entschließungen erweckten die dankbarste Anerkennung. - So naht sich dieser stürmevolle Landtag allmählich seinem Ende, nicht ohne vielfachen Nutzen, und verspricht in seinen Folgen segensreicher zu werden, als irgend ein früherer. Zum erstenmal hat die Presse seinen Gang dem öffentlichen Urtheil unterzogen, und es wird nicht geläugnet werden können, daß dieser Antheil der öffentlichen Meinung und der dadurch gewonnene Austausch der Ansichten einigermaßen in Anschlag zu bringen sey. Wir sehen das Land und die Regierung am Schlusse des Landtags viel inniger Hand in Hand gehen, als es im Beginn der Fall war; das Vertrauen ist nicht gesunken, es ist gestiegen. Dieses Vertrauen zu stärken und zu erhalten, ist die Pflicht jedes Gutgesinnten; wer es redlich mit dem allgemeinen Besten meint, wird zu diesem Ziele nach Kräften beitragen, und am nützlichsten durch eine ruhige, leidenschaftslose Analyse des thatsächlich Bestehenden, seiner Mängel und Gebrechen, der Aussichten und Hoffnungen, des Errungenen und noch zu Erringenden, der mißlungenen und der erreichten Bestrebungen auf dem Wege eines nicht übereilten, aber nie rastenden Fortschreitens. Wer darin böse Absicht, kleinliche Schmäh ucht, Servilität, blinde Abneigung gegen das Land, blinde Hinneigung für die Regierung erblicken will, mag billig seiner eigenen Ansicht überlassen bleiben; wir wollen ihn nicht bekehren, denn " mit dem Unverstande kämpfen Götter selbst vergebens!" für verständige Beobachter der Zeit und ihrer Ereignisse, die ja doch in und außer Ungarn die Mehrzahl bilden, bedarf das hier Ausgesprochene schwerlich einer Apologie.

Aegypten.

Die im Delta aufgestellten Truppen sind von neuem dislocirt worden. Das große Lager von Mohahd el Kdir wird aufgehoben, und nach Rosette oder in dessen nächste Umgegend verlegt. Vier aus Arabien gekommene Regimenter sind in Bulak für Rosette eingeschifft worden. Die hier vor zwei Monaten angekommene Artillerie von Tura hatte ihr Lager zuerst an der Pompejussäule, dann längs des Meeres

ergibt sich keine Bemerkung, und Se. Maj. werden verordnen, daß über die im 7ten Art. 1830 gestellten Recruten tabellarische Standesausweise bereitet und eben dieses auch bei den gegenwärtig zu stellenden, mit dem Ablaufe der Dienstzeit seines Orts beobachtet werde; somit ist die obenerwähnte Instruction demgemäß abzuändern.“ ... Resolution über die Contribution. Im Namen Sr. k. k. apostol. Maj. .. Je offenbarer die väterliche Fürsorge Sr. Maj. für das Wohl der Contribuenten hervorleuchtet, damit selbe die Lasten nicht nur tragen können, sondern diese ihnen auch durch Ertheilung allgemeiner Vortheile erleichtert werden, desto mehr werden die Reichsstände sich davon überzeugt halten, daß es vor Allem dem väterlichen Herzen Sr. Maj. gewiß sehr erwünscht gewesen wäre, wenn Allerhöchstdieselben das in der am 15 April unterbreiteten Repräsentation enthaltene Contributionsquantum bis zum nächsten Landtage hätten annehmbar finden können. Während jedoch der Contributionsfonds allseitig väterlich gepflegt wird, haben Se. Maj. auch zugleich darauf zu sehen, daß dem Zwecke entsprochen werde, zu welchem die Contribution im 8ten Art. 1715 bestimmt wurde. Demjenigen Theile dieses Gesetzes, worin das Militär für alle Fälle zu verpflegen vorgeschrieben ist, haben die Reichsstände durch das Offert von 38,000 Recruten ausgezeichnet Genüge geleistet. Se. Maj. erwartet somit, daß auch die Contribution verhältnißmäßig erhöht werde, wodurch die Reichsstände sowohl der allerhöchsten väterlichen Fürsorge und Se. Maj. allergnädigster Erwartung als auch dem löblichen Beispiele ihrer Vorfahren, die oft bei weit beengteren Umständen der Contribuenten die Mittel zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit dennoch zu leisten bemüßigt waren, vollkommen entsprechen werden.“

Die ungarischen Reichsstände haben in Folge der (obigen) allerhöchsten Resolutionen, hinsichtlich der Contribution und der Dienstzeit des ungarischen Militärs von zehn Jahren statt acht, der allerhöchsten Willensmeinung unverweilt und in der Art entsprochen, daß nun beide Gegenstände ganz derselben gemäß erledigt sind. Se. Maj. werden sich am 11 d. von hier nach Preßburg begeben, um den Landtag am 12 zu schließen, aber schon den darauf folgenden Tag wieder nach der Residenz zurückkehren. – Bereits ist eine allerhöchste Resolution erflossen, welcher gemäß die Abolition der an die Gutsherrschaften von Seite der Unterthanen zu leistenden Naturaldienstbarkeiten gegen bestimmte Entschädigungen in Baarem, für alle Zeit festgesetzt ist. Wegen der Judenemancipation dürfte ehestens gleichfalls eine allerhöchste Resolution erfolgen.

Monat begann der Landtag sich wesentlich mit Maaßregeln zu beschäftigen, die nicht anders als segensreich für das Wohl des Landes wirken können, und suchte so die Zeit nachzuholen, die bis dahin größtentheils in unfruchtbaren Debatten verstrichen war. Bei vielen der neuerlichst angeregten Gegenstände hat die Opposition die Initiative ergriffen, eine Gerechtigkeit, die ihr mit Freuden zugestanden wird. Jede Maaßregel, die einen wahren, nicht bloß einen scheinbaren Fortschritt herbeiführt, ist eine mit Dank anzunehmende Wohlthat, woher sie auch komme; jede Hand, die Ungarn Gutes erweist, sey gesegnet! Wie unverdient und unbegründet man unsre Artikel auch gelästert hat, sie haben nie einen andern Zweck, als diesen Fortschritt gehabt. Wir haben daher auch die Recruten- und Contributionsfrage immer nur für secundäre Angelegenheiten gehalten, an deren endlicher gesetzlicher Lösung wir keinen Augenblick zweifeln konnten. Viel wichtiger waren und sind uns noch jene organischen Verbesserungen, von denen das Heil von Ungarns Zukunft abhängt. Seit einem Monat sind in dieser Hinsicht bedeutende Schritte geschehen: Wechselrecht, Eisenbahnen, Canalbauten, das Zunft- und Innungswesen, die sociale Stellung der Juden, die Ansprüche der freien Städte, die Ablösbarkeit der bäuerlichen Lasten, die Religionsverhältnisse, die systematische Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuchs, die Amtsbefähigung der Unadeligen, und noch eine Menge Anträge von minderer Wichtigkeit sind in dieser letzten Zeit zur Sprache gekommen. Es gereicht uns zu großer Befriedigung, daß fast alle die hier angeführten Punkte schon in unsern, in diesen Blättern abgedruckten Aufsätzen in Betracht gezogen worden. Unsre Absicht ist auf diese Weise vollkommen gerechtfertigt, ohne daß wir nöthig haben, die Mühe selbst zu übernehmen. Was nun die fraglichen Gegenstände anlangt, so sind einige derselben nur erst in Anregung gebracht; andere erwarten als Gesetzesvorschläge die königliche Sanction, noch andere haben diese Sanction schon erhalten, und sind somit zu wirklichen Gesetzen erhoben. Manche dürften diese Sanction, nur vielleicht unter andern Modalitäten, noch vor dem Schlusse des Landtags erhalten, solche nämlich, bei denen die Regierung das Princip allerdings anerkennt und billigt, aber nur Schritt für Schritt zu gehen wünscht, während sie Sprünge von einem Extrem zum andern nicht zu gestatten geneigt ist. Nur wenige dürften als ganz unzulässig definitiv abgewiesen werden. Ein für das Wohl des Landes höchst wichtiges und vortheilhaftes Gesetz, das schon bei früheren Landtagen eifrig in Antrag gestellt worden, der Regierung aber bisher immer noch Bedenklichkeiten darbot, „das Recht, daß der Bauer seine Frohnen und Zehnten im Wege freiwilliger Uebereinkunft mit seinem Grundherrn für immer ablösen dürfe“ erhielt dießmal die königliche Sanction, und ist am 30 April publicirt worden. Am folgenden Tage erschien ein königlicher Gnadenact, der alle wegen politischer Vergehen Verhafteten, deren Gesammtzahl, glaube ich, in sechs Personen besteht, auf freien Fuß setzt, und die etwa noch schwebenden Processe niederschlägt. Beide königliche Entschließungen erweckten die dankbarste Anerkennung. – So naht sich dieser stürmevolle Landtag allmählich seinem Ende, nicht ohne vielfachen Nutzen, und verspricht in seinen Folgen segensreicher zu werden, als irgend ein früherer. Zum erstenmal hat die Presse seinen Gang dem öffentlichen Urtheil unterzogen, und es wird nicht geläugnet werden können, daß dieser Antheil der öffentlichen Meinung und der dadurch gewonnene Austausch der Ansichten einigermaßen in Anschlag zu bringen sey. Wir sehen das Land und die Regierung am Schlusse des Landtags viel inniger Hand in Hand gehen, als es im Beginn der Fall war; das Vertrauen ist nicht gesunken, es ist gestiegen. Dieses Vertrauen zu stärken und zu erhalten, ist die Pflicht jedes Gutgesinnten; wer es redlich mit dem allgemeinen Besten meint, wird zu diesem Ziele nach Kräften beitragen, und am nützlichsten durch eine ruhige, leidenschaftslose Analyse des thatsächlich Bestehenden, seiner Mängel und Gebrechen, der Aussichten und Hoffnungen, des Errungenen und noch zu Erringenden, der mißlungenen und der erreichten Bestrebungen auf dem Wege eines nicht übereilten, aber nie rastenden Fortschreitens. Wer darin böse Absicht, kleinliche Schmäh ucht, Servilität, blinde Abneigung gegen das Land, blinde Hinneigung für die Regierung erblicken will, mag billig seiner eigenen Ansicht überlassen bleiben; wir wollen ihn nicht bekehren, denn „ mit dem Unverstande kämpfen Götter selbst vergebens!“ für verständige Beobachter der Zeit und ihrer Ereignisse, die ja doch in und außer Ungarn die Mehrzahl bilden, bedarf das hier Ausgesprochene schwerlich einer Apologie.

Aegypten.

Die im Delta aufgestellten Truppen sind von neuem dislocirt worden. Das große Lager von Mohahd el Kdir wird aufgehoben, und nach Rosette oder in dessen nächste Umgegend verlegt. Vier aus Arabien gekommene Regimenter sind in Bulak für Rosette eingeschifft worden. Die hier vor zwei Monaten angekommene Artillerie von Tura hatte ihr Lager zuerst an der Pompejussäule, dann längs des Meeres

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Viel wichtiger waren und sind uns noch jene organischen Verbesserungen, von denen das Heil von Ungarns Zukunft abhängt. Seit einem Monat sind in dieser Hinsicht bedeutende Schritte geschehen: Wechselrecht, Eisenbahnen, Canalbauten, das Zunft- und Innungswesen, die sociale Stellung der Juden, die Ansprüche der freien Städte, die Ablösbarkeit der bäuerlichen Lasten, die Religionsverhältnisse, die systematische Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuchs, die Amtsbefähigung der Unadeligen, und noch eine Menge Anträge von minderer Wichtigkeit sind in dieser letzten Zeit zur Sprache gekommen. Es gereicht uns zu großer Befriedigung, daß fast alle die hier angeführten Punkte schon in unsern, in diesen Blättern abgedruckten Aufsätzen in Betracht gezogen worden. Unsre Absicht ist auf diese Weise vollkommen gerechtfertigt, ohne daß wir nöthig haben, die Mühe selbst zu übernehmen. Was nun die fraglichen Gegenstände anlangt, so sind einige derselben nur erst in Anregung gebracht; andere erwarten als Gesetzesvorschläge die königliche Sanction, noch andere haben diese Sanction schon erhalten, und sind somit zu wirklichen Gesetzen erhoben. Manche dürften diese Sanction, nur vielleicht unter andern Modalitäten, noch vor dem Schlusse des Landtags erhalten, solche nämlich, bei denen die Regierung das Princip allerdings anerkennt und billigt, aber nur Schritt für Schritt zu gehen wünscht, während sie Sprünge von einem Extrem zum andern nicht zu gestatten geneigt ist. Nur wenige dürften als ganz unzulässig definitiv abgewiesen werden. Ein für das Wohl des Landes höchst wichtiges und vortheilhaftes Gesetz, das schon bei früheren Landtagen eifrig in Antrag gestellt worden, der Regierung aber bisher immer noch Bedenklichkeiten darbot, &#x201E;das Recht, daß der Bauer seine Frohnen und Zehnten im Wege freiwilliger Uebereinkunft mit seinem Grundherrn für immer ablösen dürfe&#x201C; erhielt dießmal die königliche Sanction, und ist am 30 April publicirt worden. Am folgenden Tage erschien ein königlicher Gnadenact, der <hi rendition="#g">alle</hi> wegen politischer Vergehen Verhafteten, deren Gesammtzahl, glaube ich, in sechs Personen besteht, auf freien Fuß setzt, und die etwa noch schwebenden Processe niederschlägt. Beide königliche Entschließungen erweckten die dankbarste Anerkennung. &#x2013; So naht sich dieser stürmevolle Landtag allmählich seinem Ende, nicht ohne vielfachen Nutzen, und verspricht in seinen Folgen segensreicher zu werden, als irgend ein früherer. Zum erstenmal hat die Presse seinen Gang dem öffentlichen Urtheil unterzogen, und es wird nicht geläugnet werden können, daß dieser Antheil der öffentlichen Meinung und der dadurch gewonnene Austausch der Ansichten einigermaßen in Anschlag zu bringen sey. Wir sehen das Land und die Regierung am <hi rendition="#g">Schlusse</hi> des Landtags viel inniger Hand in Hand gehen, als es im <hi rendition="#g">Beginn</hi> der Fall war; das Vertrauen ist nicht <hi rendition="#g">gesunken</hi>, es ist <hi rendition="#g">gestiegen</hi>. 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[1039/0007] ergibt sich keine Bemerkung, und Se. Maj. werden verordnen, daß über die im 7ten Art. 1830 gestellten Recruten tabellarische Standesausweise bereitet und eben dieses auch bei den gegenwärtig zu stellenden, mit dem Ablaufe der Dienstzeit seines Orts beobachtet werde; somit ist die obenerwähnte Instruction demgemäß abzuändern.“ ... Resolution über die Contribution. Im Namen Sr. k. k. apostol. Maj. .. Je offenbarer die väterliche Fürsorge Sr. Maj. für das Wohl der Contribuenten hervorleuchtet, damit selbe die Lasten nicht nur tragen können, sondern diese ihnen auch durch Ertheilung allgemeiner Vortheile erleichtert werden, desto mehr werden die Reichsstände sich davon überzeugt halten, daß es vor Allem dem väterlichen Herzen Sr. Maj. gewiß sehr erwünscht gewesen wäre, wenn Allerhöchstdieselben das in der am 15 April unterbreiteten Repräsentation enthaltene Contributionsquantum bis zum nächsten Landtage hätten annehmbar finden können. Während jedoch der Contributionsfonds allseitig väterlich gepflegt wird, haben Se. Maj. auch zugleich darauf zu sehen, daß dem Zwecke entsprochen werde, zu welchem die Contribution im 8ten Art. 1715 bestimmt wurde. Demjenigen Theile dieses Gesetzes, worin das Militär für alle Fälle zu verpflegen vorgeschrieben ist, haben die Reichsstände durch das Offert von 38,000 Recruten ausgezeichnet Genüge geleistet. Se. Maj. erwartet somit, daß auch die Contribution verhältnißmäßig erhöht werde, wodurch die Reichsstände sowohl der allerhöchsten väterlichen Fürsorge und Se. Maj. allergnädigster Erwartung als auch dem löblichen Beispiele ihrer Vorfahren, die oft bei weit beengteren Umständen der Contribuenten die Mittel zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit dennoch zu leisten bemüßigt waren, vollkommen entsprechen werden.“ _ Wien, 4 Mai. Die ungarischen Reichsstände haben in Folge der (obigen) allerhöchsten Resolutionen, hinsichtlich der Contribution und der Dienstzeit des ungarischen Militärs von zehn Jahren statt acht, der allerhöchsten Willensmeinung unverweilt und in der Art entsprochen, daß nun beide Gegenstände ganz derselben gemäß erledigt sind. Se. Maj. werden sich am 11 d. von hier nach Preßburg begeben, um den Landtag am 12 zu schließen, aber schon den darauf folgenden Tag wieder nach der Residenz zurückkehren. – Bereits ist eine allerhöchste Resolution erflossen, welcher gemäß die Abolition der an die Gutsherrschaften von Seite der Unterthanen zu leistenden Naturaldienstbarkeiten gegen bestimmte Entschädigungen in Baarem, für alle Zeit festgesetzt ist. Wegen der Judenemancipation dürfte ehestens gleichfalls eine allerhöchste Resolution erfolgen. _ Ungarn. Seit einem Monat begann der Landtag sich wesentlich mit Maaßregeln zu beschäftigen, die nicht anders als segensreich für das Wohl des Landes wirken können, und suchte so die Zeit nachzuholen, die bis dahin größtentheils in unfruchtbaren Debatten verstrichen war. Bei vielen der neuerlichst angeregten Gegenstände hat die Opposition die Initiative ergriffen, eine Gerechtigkeit, die ihr mit Freuden zugestanden wird. Jede Maaßregel, die einen wahren, nicht bloß einen scheinbaren Fortschritt herbeiführt, ist eine mit Dank anzunehmende Wohlthat, woher sie auch komme; jede Hand, die Ungarn Gutes erweist, sey gesegnet! Wie unverdient und unbegründet man unsre Artikel auch gelästert hat, sie haben nie einen andern Zweck, als diesen Fortschritt gehabt. Wir haben daher auch die Recruten- und Contributionsfrage immer nur für secundäre Angelegenheiten gehalten, an deren endlicher gesetzlicher Lösung wir keinen Augenblick zweifeln konnten. Viel wichtiger waren und sind uns noch jene organischen Verbesserungen, von denen das Heil von Ungarns Zukunft abhängt. Seit einem Monat sind in dieser Hinsicht bedeutende Schritte geschehen: Wechselrecht, Eisenbahnen, Canalbauten, das Zunft- und Innungswesen, die sociale Stellung der Juden, die Ansprüche der freien Städte, die Ablösbarkeit der bäuerlichen Lasten, die Religionsverhältnisse, die systematische Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuchs, die Amtsbefähigung der Unadeligen, und noch eine Menge Anträge von minderer Wichtigkeit sind in dieser letzten Zeit zur Sprache gekommen. Es gereicht uns zu großer Befriedigung, daß fast alle die hier angeführten Punkte schon in unsern, in diesen Blättern abgedruckten Aufsätzen in Betracht gezogen worden. Unsre Absicht ist auf diese Weise vollkommen gerechtfertigt, ohne daß wir nöthig haben, die Mühe selbst zu übernehmen. Was nun die fraglichen Gegenstände anlangt, so sind einige derselben nur erst in Anregung gebracht; andere erwarten als Gesetzesvorschläge die königliche Sanction, noch andere haben diese Sanction schon erhalten, und sind somit zu wirklichen Gesetzen erhoben. Manche dürften diese Sanction, nur vielleicht unter andern Modalitäten, noch vor dem Schlusse des Landtags erhalten, solche nämlich, bei denen die Regierung das Princip allerdings anerkennt und billigt, aber nur Schritt für Schritt zu gehen wünscht, während sie Sprünge von einem Extrem zum andern nicht zu gestatten geneigt ist. Nur wenige dürften als ganz unzulässig definitiv abgewiesen werden. Ein für das Wohl des Landes höchst wichtiges und vortheilhaftes Gesetz, das schon bei früheren Landtagen eifrig in Antrag gestellt worden, der Regierung aber bisher immer noch Bedenklichkeiten darbot, „das Recht, daß der Bauer seine Frohnen und Zehnten im Wege freiwilliger Uebereinkunft mit seinem Grundherrn für immer ablösen dürfe“ erhielt dießmal die königliche Sanction, und ist am 30 April publicirt worden. Am folgenden Tage erschien ein königlicher Gnadenact, der alle wegen politischer Vergehen Verhafteten, deren Gesammtzahl, glaube ich, in sechs Personen besteht, auf freien Fuß setzt, und die etwa noch schwebenden Processe niederschlägt. Beide königliche Entschließungen erweckten die dankbarste Anerkennung. – So naht sich dieser stürmevolle Landtag allmählich seinem Ende, nicht ohne vielfachen Nutzen, und verspricht in seinen Folgen segensreicher zu werden, als irgend ein früherer. Zum erstenmal hat die Presse seinen Gang dem öffentlichen Urtheil unterzogen, und es wird nicht geläugnet werden können, daß dieser Antheil der öffentlichen Meinung und der dadurch gewonnene Austausch der Ansichten einigermaßen in Anschlag zu bringen sey. Wir sehen das Land und die Regierung am Schlusse des Landtags viel inniger Hand in Hand gehen, als es im Beginn der Fall war; das Vertrauen ist nicht gesunken, es ist gestiegen. Dieses Vertrauen zu stärken und zu erhalten, ist die Pflicht jedes Gutgesinnten; wer es redlich mit dem allgemeinen Besten meint, wird zu diesem Ziele nach Kräften beitragen, und am nützlichsten durch eine ruhige, leidenschaftslose Analyse des thatsächlich Bestehenden, seiner Mängel und Gebrechen, der Aussichten und Hoffnungen, des Errungenen und noch zu Erringenden, der mißlungenen und der erreichten Bestrebungen auf dem Wege eines nicht übereilten, aber nie rastenden Fortschreitens. Wer darin böse Absicht, kleinliche Schmäh ucht, Servilität, blinde Abneigung gegen das Land, blinde Hinneigung für die Regierung erblicken will, mag billig seiner eigenen Ansicht überlassen bleiben; wir wollen ihn nicht bekehren, denn „ mit dem Unverstande kämpfen Götter selbst vergebens!“ für verständige Beobachter der Zeit und ihrer Ereignisse, die ja doch in und außer Ungarn die Mehrzahl bilden, bedarf das hier Ausgesprochene schwerlich einer Apologie. Aegypten. _ Alexandria, 14 April. Die im Delta aufgestellten Truppen sind von neuem dislocirt worden. Das große Lager von Mohahd el Kdir wird aufgehoben, und nach Rosette oder in dessen nächste Umgegend verlegt. Vier aus Arabien gekommene Regimenter sind in Bulak für Rosette eingeschifft worden. Die hier vor zwei Monaten angekommene Artillerie von Tura hatte ihr Lager zuerst an der Pompejussäule, dann längs des Meeres

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840, S. 1039. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_130_18400509/7>, abgerufen am 25.04.2024.