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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der vergleichenden Anatomie. Göttingen, 1805.

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Drey und zwanzigster Abschnitt.
Von
den männlichen Genitalien
.


§. 310.

Die vergleichende Anatomie muss
sich bey den Sexualfunctionen bloss auf
diejenigen Thiere beschränken, bey wel-
chen bestimmte männliche Organe für
Befruchtung und weibliche zur Em-
pfängniss vorhanden sind.

Zu jenen gehören hauptsächlich die
Geilen, Samenbläschen, Prostata und
männliche Ruthe. Doch sind die letz-
tern drey, zumahl die Bläschen und
Prostata, Selbst unter den rothblütigen
Thieren, bey weitem nicht allgemein.

§. 311.

Die Geilen, und theils auch die Sa-
menbläschen und Prostata, sind bey vie-

Drey und zwanzigster Abschnitt.
Von
den männlichen Genitalien
.


§. 310.

Die vergleichende Anatomie muss
sich bey den Sexualfunctionen bloss auf
diejenigen Thiere beschränken, bey wel-
chen bestimmte männliche Organe für
Befruchtung und weibliche zur Em-
pfängniss vorhanden sind.

Zu jenen gehören hauptsächlich die
Geilen, Samenbläschen, Prostata und
männliche Ruthe. Doch sind die letz-
tern drey, zumahl die Bläschen und
Prostata, Selbst unter den rothblütigen
Thieren, bey weitem nicht allgemein.

§. 311.

Die Geilen, und theils auch die Sa-
menbläschen und Prostata, sind bey vie-

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[429/0449] Drey und zwanzigster Abschnitt. Von den männlichen Genitalien. §. 310. Die vergleichende Anatomie muss sich bey den Sexualfunctionen bloss auf diejenigen Thiere beschränken, bey wel- chen bestimmte männliche Organe für Befruchtung und weibliche zur Em- pfängniss vorhanden sind. Zu jenen gehören hauptsächlich die Geilen, Samenbläschen, Prostata und männliche Ruthe. Doch sind die letz- tern drey, zumahl die Bläschen und Prostata, Selbst unter den rothblütigen Thieren, bey weitem nicht allgemein. §. 311. Die Geilen, und theils auch die Sa- menbläschen und Prostata, sind bey vie-

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der vergleichenden Anatomie. Göttingen, 1805, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_anatomie2_1805/449>, abgerufen am 25.04.2024.