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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 9. Aufl. Wien, 1816.

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Erster Abschnitt.
Von Naturalien überhaupt
und
ihrer Eintheilung in drey Reiche.


§. 1.

Alle Körper, die sich auf, und in unserer Erde fin-
den, zeigen sich entweder in derselben Gestalt und Be-
schaffenheit, die sie aus der Hand des Schöpfers er-
halten und durch die Wirkung der sich selbst überlasse-
nen Naturkräfte angenommen haben; oder so, wie sie
durch Menschen und Thiere, zu bestimmten Absichten,
oder auch durch bloßen Zufall verändert und gleichsam
umgeschaffen worden sind.

Auf diese Verschiedenheit gründet sich die bekann-
te Eintheilung derselben in natürliche (naturalia),
und durch Kunst verfertigte (artefacta). Die
erstern machen den Gegenstand der Naturgeschichte*)
aus, und man pflegt alle Körper zu den Natura-
lien
zu rechnen, die nur noch keine wesentliche
Veränderung durch Menschen erlitten ha-

*) Nur bleiben einige Naturproducte, wie z. B. das Wasser,
von den ein Mahl angenommenen Gränzen der eigentlichen
Naturgeschichte deshalb ausgeschlossen, weil sie passender in
andern Naturwissenschaften abgehandelt werden.
Erster Abschnitt.
Von Naturalien überhaupt
und
ihrer Eintheilung in drey Reiche.


§. 1.

Alle Körper, die sich auf, und in unserer Erde fin-
den, zeigen sich entweder in derselben Gestalt und Be-
schaffenheit, die sie aus der Hand des Schöpfers er-
halten und durch die Wirkung der sich selbst überlasse-
nen Naturkräfte angenommen haben; oder so, wie sie
durch Menschen und Thiere, zu bestimmten Absichten,
oder auch durch bloßen Zufall verändert und gleichsam
umgeschaffen worden sind.

Auf diese Verschiedenheit gründet sich die bekann-
te Eintheilung derselben in natürliche (naturalia),
und durch Kunst verfertigte (artefacta). Die
erstern machen den Gegenstand der Naturgeschichte*)
aus, und man pflegt alle Körper zu den Natura-
lien
zu rechnen, die nur noch keine wesentliche
Veränderung durch Menschen erlitten ha-

*) Nur bleiben einige Naturproducte, wie z. B. das Wasser,
von den ein Mahl angenommenen Gränzen der eigentlichen
Naturgeschichte deshalb ausgeschlossen, weil sie passender in
andern Naturwissenschaften abgehandelt werden.
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[[1]/0019] Erster Abschnitt. Von Naturalien überhaupt und ihrer Eintheilung in drey Reiche. §. 1. Alle Körper, die sich auf, und in unserer Erde fin- den, zeigen sich entweder in derselben Gestalt und Be- schaffenheit, die sie aus der Hand des Schöpfers er- halten und durch die Wirkung der sich selbst überlasse- nen Naturkräfte angenommen haben; oder so, wie sie durch Menschen und Thiere, zu bestimmten Absichten, oder auch durch bloßen Zufall verändert und gleichsam umgeschaffen worden sind. Auf diese Verschiedenheit gründet sich die bekann- te Eintheilung derselben in natürliche (naturalia), und durch Kunst verfertigte (artefacta). Die erstern machen den Gegenstand der Naturgeschichte *) aus, und man pflegt alle Körper zu den Natura- lien zu rechnen, die nur noch keine wesentliche Veränderung durch Menschen erlitten ha- *) Nur bleiben einige Naturproducte, wie z. B. das Wasser, von den ein Mahl angenommenen Gränzen der eigentlichen Naturgeschichte deshalb ausgeschlossen, weil sie passender in andern Naturwissenschaften abgehandelt werden.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 9. Aufl. Wien, 1816, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1816/19>, abgerufen am 29.03.2024.