Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 138.
17 Mai 1840.
Großbritannien.
Das M. Chronicle gibt einen Bericht über die frühere politische Laufbahn des ermordeten Lord William Russell, die seit mehr als vierzig Jahren beständig die eines Whig und Liberalen geblieben ist. Nachdem er sich im Jahre 1789 verheirathet hatte (mit Lady Charlotte Ana Villers), und nicht lange nachher Parlamentsmitglied geworden war (für Surrey), stimmte er 1797 zuerst für Hrn. (später Grafen) Grey's Antrag auf Parlamentsreform; und bald darauf für den Antrag des Hrn. Harrison auf Verminderung der Sinecuren und übermäßigen Staatsämterbesoldungen. 1803 stimmte er (nach gewissenhafter Untersuchung) mit für eine Geldunterstützung des verschuldeten Georgs IV (damaligen Kronprinzen); 1804 mit für eine Untersuchung der Regierung von Irland während des Aufstandes; und bald darauf, in demselben Jahre, trennte er sich von Fox hinsichtlich zweier Anträge desselben zu Untersuchung des angeblich nicht genügenden Zustandes der brittischen Land- und Seemacht. Beim Wiedereintreten Pitts, auch noch in diesem Jahre, stimmte er gegen die Machtvermehrungsbill (additional force bill); und 1805 mit der Majorität für die gerichtliche Untersuchung und Bestrafung Lord Melville's. Auch war er bei dieser Sitzung in dem Ausschuß der 21, die über den Bericht der Marinecommissarien berathen sollten. Seine spätere politische Laufbahn ist bekannt. Merkwürdig ist, daß auch sein Vater eines gewaltsamen Todes starb, nämlich durch einen Sturz vom Pferde, und seine Mutter bald darauf aus Schmerz über den Verlust ihres Gatten.
Mehreren Blättern zufolge hat die Familie des Ermordeten und deßgleichen die Regierung, jede einen Preis von 200 Pf. auf die Entdeckung des Mörders gesetzt; die Regierung hat zugleich dem etwa bei der That betheiligten Entdecker – falls er nicht der Hauptthäter ist – Verzeihung zugesichert.
Der Globe, in Antwort auf eine vom Herald gegebene tadelnde Kritik des, wie er sagt, zu eiligen und flüchtigen Untersuchungsverfahrens der geschwornen Mordschaubehörde beim Tode Lord Williams, erörtert, daß der Hauptzweck der Mordschau (coroner's inquest) keineswegs sey auszumitteln, von was für Personen, sondern nur, wie (nämlich selbstmörderisch oder nicht selbstmörderisch) die That verübt worden ist; das eigentliche Untersuchungsverfahren gegen den zu ermittelnden Thäter muß der Polizei überlassen bleiben, deren Maaßregeln durch vorläufige Schritte der Geschwornen wahrscheinlich mehr gehemmt und gestört, als gefördert werden würden.
Frankreich.
Paris, 12 Mai.
Am 11 Mai war das Leichenbegängniß des Generallieutenants Rognat. Eine Menge Pairs, Deputirte, Generale, Beamten jeden Rangs wohnten demselben bei. Marschall Soult, General Cubières, Generallieutenant Dode de la Brunerie und Hr. Decazes trugen die Enden des Sargtuchs. Am Grabe in dem Kirchhofe Père-Lachaise wurden von dem General Dode, Hrn. Felix Faure, Mitglied der Pairskammer, und Hrn. Becquerel, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Reden gehalten.
In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 11 Mai kam es endlich zu einer Entscheidung über den wichtigsten Punkt des Zuckergesetzes. Nachdem das Amendement des Hrn. Dumon (27 Fr. für den Rübenzucker) verworfen worden, nahm die Kammer mit bedeutender Majorität das Amendement des Hrn. Lanyer an, welches eine Steuer von 25 Fr. auf den Rübenzucker vorgeschlagen hatte. Das Ministerium war diesem Amendement beigetreten. Ein Antrag des Hrn. Duvergier de Hauranne, die Auflage auf den Rübenzucker während neun Jahren alljährlich um 2 Fr. zu erhöhen, wurde verworfen.
Die Deputirtenkammer setzte am 12 Mai die Berathung über Zuckerabgaben fort. Die Discussion war ohne weiteres Interesse; man merkte der Kammer die Ermüdung in Folge der bereits acht Tage dauernden Debatten an. Inmitten der Sitzung bestieg der Minister des Innern, Hr. v. Rémusat, die Tribune, um der Kammer eine Mittheilung von Seite der Regierung zu machen. „Der König, sagte er, hat Sr. k. Hoh. dem Prinzen Joinville befohlen, sich nach der Insel St. Helena zu begeben (Bewegung) und die irdischen Ueberreste des Kaisers Napoleon von dort zurückzubringen (Ausbruch eines allgemeinen Enthusiamus. Bravo! Bravo!), damit er in Frankreich seine letzte Ruhestätte finde. (Bravo!) Die Unterhandlungen, welche die französische Regierung mit England wegen der Zurückgabe der Asche Napoleons eingeleitet, hatten einen vollständigen Erfolg. Die Fregatte, welche beauftragt ist, diese kostbaren Reste zu holen, wird bis an die Mündung der Seine fahren, wo ein anderes Fahrzeug sie erwartet, um die Asche des Kaisers nach Paris zu bringen. Dieselbe wird im Hotel der Invaliden unter feierlichen
Ceremonien beigesetzt werden. Napoleon war der legitime Souverän dieses Landes – sein Leichenbegängniß soll das eines Herrschers seyn. Sein Degen wird auf das Monument gebracht, welches seinen Gebeinen in jenem stillen und glorreichen Asyl seiner alten Waffengefährten errichtet werden soll. Es bedarf eines ernsten Denkmals für die Reste des Kaisers, eines Denkmals, welches Schatten und Stille umgibt (Beifall). Der Gesetzesentwurf, den wir Ihnen hiemit vorlegen, hat zum Zweck, von Ihnen die Bewilligung einer Million Franken für die Versetzung und Bestattung der Asche und den Bau eines Grabmals zu verlangen.“ Nach der Verlesung des Gesetzesentwurfs verließen Deputirte aller Meinungen ihre Sitze und drängten sich zur Ministerbank, um die anwesenden Cabinetsmitglieder zu beglückwünschen. Hr. Hernoux bestieg die Rednerbühne und schlug vor, den verlangten Credit sogleich mit Enthusiasmus zu votiren. Der Präsident erklärte, so sehr er auch die allgemeine Begeisterung theile, so gebiete ihm doch seine Pflicht, die Kammer zu erinnern, daß kein Gesetzesentwurf früher als vierundzwanzig Stunden nach seiner Vorlegung angenommen werden dürfe. Die Sitzung blieb eine Zeit lang unterbrochen; dann wurde mit der Discussion des Zuckergesetzes fortgefahren, und die Zölle auf den ausländischen Zucker, so wie sie das Ministerium vorgeschlagen, unverändert angenommen.
Der Moniteur meldet, daß den neuesten Nachrichten aus den Departementen zufolge überall Regen sich eingestellt habe, welcher die Vegetation sehr befördert und für die Getreide-Ernte die schönsten Hoffnungen gegeben hätte.
Dem Constitutionnel war schon vor einigen Tagen aus Amsterdam gemeldet worden, ein Emissär des Kaisers von China sey dort angekommen, mit der Vollmacht, an Holländer oder irgend andere Nationen, die Lust hätten gegen die Engländer zu kreuzen, Caperbriefe im Namen des Gebieters des himmlischen Reichs zu verabreichen. Die Nachricht klang so abenteuerlich, daß wir uns enthielten, sie wiederzugeben. Jetzt wird aber dem Constitutionnel aus Brüssel geschrieben, daß der chinesische Bevollmächtigte, Namens Hoang-Tong-Kao, von Amsterdam kommend, in Antwerpen eingetroffen sey, und mit den bedeutendsten Schiffseigenthümern eine Conferenz gehabt habe. Er spreche gut französisch und englisch, und sey von dem Neffen des Commissärs Lin, einem jungen Mann von ausgezeichneter Schönheit, und dem Archimandriten der russischen Mission in Peking begleitet. Bereits habe er gegen zwanzig mit dem kaiserlichen Wappen versehene Caperbriefe ausgetheilt. Sonnabend Abend (9) würden sie in Brüssel erwartet; ihre Plätze seyen schon auf der Diligence bestellt. Trotz dieser Details sieht das Ganze fortwährend einer Fabel gleich.
Die Regierung hat über den Kampf an dem Uad-el-Dscher vom Marschall Valée keinen Bericht erhalten. In Ermangelung officieller Mittheilungen bringt der Moniteur folgendes Privatschreiben eines Augenzeugen aus dem Bivonac am Uad-el-Dscher vom 28 April datirt. „Die Expeditionsarmee hat gestern die Chiffa überschritten. Die Division des Herzogs von Orleans war von 4 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr Abends im Feuer. Die Araber, 3 bis 4000 Mann stark, wandten sich zuerst gegen diese Division. Der Prinz manöuvrirte mit vieler Gewandtheit; Marschall Valée und die Division des Generals Rumigny nahmen später auch an dem Gefechte Theil. Wir trieben die Araber über eine Strecke von 16 Stunden lebhaft vor uns her. Alle Positionen des Feindes wurden im Sturmschritt genommen. Die Infanterie zeigte einen bewundernswerthen Eifer; die Cavallerie machte einige Angriffe. Der Herzog von Aumale griff an der Spitze des ersten Regiments der berittenen Chasseurs d'Afrique sehr tapfer an; der Kronprinz ermunterte die Tirailleurs. Unser Verlust war unbedeutend. Wir bivouakiren in diesem Augenblick am Eingang der Schluchten, die der Uad-el-Dscher durchströmt. Das gestrige Gefecht fand zwischen dem Bu-Rummi und dem Uad-el-Dscher am breitesten Theile der Metidscha statt. Die französische Cavallerie hat sich sehr gut gehalten. Es fehlt mir an Zeit, Ihnen mehr hierüber zu schreiben.“
Paris, 11 Mai. Die Ueberzeugung des unparteiischen Theils der Kammer hat sich durch die langen Debatten nunmehr dahin gebildet, daß man der Fabrication des Runkelrübenzuckers zwar ihren freien Lauf lassen, ihn aber nicht zum Nachtheil des Colonialzuckers begünstigen dürfe; die Fabrication des Runkelrübenzuckers könne, so nehmen sie an, vernünftig genommen, ohne der Getreideproduction zu schaden, nur in kleinen Quantitäten geschehen und einen Anhang zur Landwirthschaft bilden, der sie auf diese Weise selbst zum Vortheil gereiche; aber sie könne nie den Colonialzucker ersetzen; das Zuckerrohr werde, wenn man auf dasselbe nach erfolgter Emancipation der Sklaven die verbesserten Fabricationsmittel anwende, die jetzt in den inländischen Fabriken gebraucht werden, eine weit größere Ausbeute von Zuckerstoff abwerfen als bis jetzt. Zudem dürfe man im Interesse der Schifffahrt und Seemacht die Colonien nicht ruiniren. – In den Conferenzen, die während der letzten Tage zwischen Hrn. Thiers und dem Gesandten einer großen Macht in Betreff der englisch-neapolitanischen Angelegenheit stattfanden, hat der Hr. Conseilpräsident eine bedeutend schwächere Mißbilligung des Benehmens der neapolitanischen Regierung an den Tag gelegt, als es bisher die ihm ergebenen Blätter gethan haben; man versichert, jener Gesandte, der seit 1830 stets einen großen Einfluß am hiesigen Hofe ausübte, und dessen Hof mit Neapel höchst befreundet ist, habe der Gefälligkeit des Hrn. Thiers großes Lob gezollt und die Hoffnung geäußert, noch weitere Zugeständnisse von ihm zu erhalten. Ueberhaupt herrscht bei den hiesigen auswärtigen Diplomaten nur Eine Stimme über die Nachgiebigkeit des Hrn. Thiers bei allen Gelegenheiten. – Vor einiger Zeit sprachen die hiesigen Blätter von einem französischen Israeliten, Namens Wormser, der Geschäfte halber nach Dresden gekommen, dort aber ausgewiesen worden war, nach Maaßgabe der dortigen Gesetzgebung, wonach ein auswärtiger Israelit ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß sich dort nicht aufhalten darf. Wormser beklagte sich beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über die in seiner Person einem französischen Bürger zugefügte Beleidigung; Hr. Thiers hat ihn aber abschläglich beschieden, indem man in Sachsen nur das dort gegen alle Israeliten bestehende Gesetz auf ihn angewendet habe. Nunmehr hat er sich mit einer Bittschrift an die Deputirtenkammer gewendet. Die linke Seite ist sehr geneigt, die Bittschrift an das Ministerium zu verweisen, um dieses zu nöthigen vom Auslande zu verlangen, daß es auf französische Bürger keine Distinctionen anwende, die in Frankreich nicht bestehen.
Belgien.
Brüssel, 8 Mai. Im Courrier de la Meuse liest man: „Hr. Laurent, Bischof von Chersonnes, der nach Rom abgereist ist, war vor einigen Tagen zu Paris. Es scheint, daß seine Reise in die Hauptstadt der christlichen Welt den Zweck hat, vermittelst der Diplomatie die Hindernisse heben zu lassen, die seine ganz friedliche Mission findet.“
Niederlande.
Vom Niederrhein, 10 Mai. Der Schritt der Kammer, nicht über das Budget sich erklären zu wollen, ehe das Gesetz über das Syndikat gleichfalls mit vorgelegt worden,
und die an Hrn. van Gennep gestellte Frage über die Ministerverantwortlichkeit scheinen endlich der Regierung die Ueberzeugung beigebracht zu haben, daß etwas geschehen müsse, und man spricht jetzt ganz entschieden davon, daß die Regierung sich mit der Ausarbeitung eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Minister beschäftige. Aufrichtig gestanden erwarte ich mir nichts davon. Angenommen es werde ein solches Gesetz bei der Kammer eingereicht, so kann es nicht rückwirkend seyn, und man verlangt nicht bloß Garantien für die Zukunft, sondern auch Aufklärungen über die Vergangenheit. Ich fürchte, der Streit ist bereits zu weit gediehen, und hat schon zu sehr die Nation aufgeregt, als daß es möglich wäre, die Sache unter der Hand mit den Generalstaaten auszumachen, und in der Stille einen Schleier zu breiten über die Vergangenheit. Dieß wäre am Ende vorigen Jahrs möglich gewesen, jetzt wohl kaum mehr; eine gänzliche Aufklärung über die Vergangenheit ist unerläßlich geworden, und diese, fürchte ich, dürfte einen Riß verursachen, der so leicht nicht mehr heilt. – Die Generalstaaten werden sich wohl im Anfang dieser Woche wieder versammeln, indem dann auch das Syndikatsgesetz zur Sprache kommen kann. In der am 4 Mai zu Amsterdam zusammengetretenen Versammlung der Mitglieder des Syndikats ist die Angelegenheit desselben vollständig berathen worden, und man soll beschlossen haben, von dem Activstand dieser Anstalt Einiges zu veräußern, um der Nothwendigkeit einer neuen Anleihe für das Institut zu entgehen. Somit wäre also die Herabsetzung des Ausgabenbudgets erklärt, aber freilich auf eine Weise, wie man dieß vorausgesehen hatte.
Italien.
Toulon, 9 Mai. Wir haben neue Briefe aus Neapel vom 4 Mai erhalten folgenden Inhalts: „Die Linienschiffe Marengo und Généreux befinden sich fortwährend hier, und ihre Anwesenheit machte auf die Bevölkerung den günstigsten Eindruck. Da die HH. Engländer sich aber dadurch etwas genirt fühlen, hat das heute eingetroffene Dampfboot Aetna den Schiffen den Befehl überbracht, nach Toulon zurückzukehren. Die französischen Marineofficiere werden überall aufs zuvorkommendste behandelt; sie scheiden wohl ungern von Neapel. – Man betrachtete den Streit mit England als beendigt vom Augenblick an, wo die Vermittelung Frankreichs von den beiden streitenden Mächten angenommen worden. Indessen hören wir, daß es doch nicht ganz ohne Kanonenschüsse abgelaufen ist. Zwei englische Linienschiffe (?) und eine Fregatte machten Jagd auf Fahrzeuge mit neapolitanischer Flagge. Diesen gelang es, sich unter den Schutz der Batterien von Syrakus zu flüchten. Die brittischen Kriegsschiffe näherten sich hierauf, feuerten einige Kanonenkugeln ab und machten Miene, Truppen ans Land zu setzen, vielleicht in der Hoffnung, die Bevölkerung dadurch einzuschüchtern, und den Commandanten des Forts zur Auslieferung der Fahrzeuge zu zwingen. Ihr Zweck wurde aber nicht erreicht. Der neapolitanische General sah sich in die Nothwendigkeit versetzt, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben, und nach einem ziemlich lebhaften Gefecht zogen sich die englischen Schiffe, welche einige Beschädigung erlitten hatten, zurück, und segelten nach Malta. (Die ganze Erzählung klingt etwas unwahrscheinlich.) Es herrscht eine ziemliche Unruhe in Neapel, weil die von den Engländern gekaperten Schiffe noch nicht wieder erschienen sind. Die Rüstungen haben noch keinen Augenblick aufgehört. Fortwährend gehen Truppen nach Sicilien ab, wo in Folge der Umtriebe der Engländer große Aufregung herrscht und ein Ausbruch gefürchtet wird. Das Generalcommando der Insel ist dem General Filangeri übertragen worden; 3000 Soldaten, größtentheils Schweizer, wurden nach Catania eingeschifft.“
Neapel, 7 Mai. Vorgestern ist der Herzog v. Montebello, französischer Gesandter am hiesigen Hofe, hier eingetroffen. – Heute geht der k. preußische Gesandte, Baron v. Küster, auf Urlaub nach Berlin; an seine Stelle kam der k. preußische Geschäftsträger, Graf v. Rensdorf. – In politischer Hinsicht ist es wieder ganz ruhig. Man wartet nun geduldig auf den Ausgang der Verhandlungen in Paris. Indessen ist die Sache nach allen von der Regierung ausgegangenen Bekanntmachungen und nach den durch den Telegraphen in die Provinzstädte und nach Sicilien gegebenen Weisungen als gänzlich abgemacht zu betrachten. Allenthalben sind die Geschäfte wieder in ihr altes Geleise zurückgetreten. Auch wurde den neapolitanischen Schiffern, denen man, um ihr Auslaufen zu verhindern, die Papiere abgenommen hatte, notificirt, daß sie nunmehr ohne das Geringste zu fürchten, ihre respectiven Reisen unternehmen können.
Rom, 8 Mai. Während wir über die streitigen Angelegenheiten von Neapel mit England einer friedlichen Lösung entgegen sehen, trübt sich der politische Horizont aufs neue durch die Nachricht, daß die neapolitanische Regierung sich genöthigt gesehen habe, ernstliche Vorstellungen hinsichtlich des Verfahrens der Engländer zu machen, welche – dem ihnen geschenkten Vertrauen entgegen – die in Malta mit Beschlag belegten oder dorthin aufgebrachten neapolitanischen Schiffe nicht wieder freigeben wollen, ungeachtet sich dieß doch nach der französischen Vermittelung, welche die feindlichen Handlungen von beiden Seiten für aufgehoben erklärte, erwarten ließ. Man ist in Neapel durch dieses Benehmen der englischen Behörde in sehr gereizte Stimmung versetzt, um so mehr als nach den letzten Nachrichten in der Quarantaine von Malta auf einem Schiffe, welches aus Aegypten kam, die Pest ausgebrochen ist, so daß die dort zurückgehaltenen neapolitanischen Schiffe in doppelten Nachtheil gerathen. Auf eine Note des neapolitanischen Ministeriums an die französische Botschaft hat diese sich bewogen gefunden, eilig den Vorfall durch einen Courier nach Paris zu berichten. Der Courierwechsel zwischen dem Norden und Neapel ist noch immer sehr lebhaft. – Das heute aus dem Orient in Cività vecchia eintreffende französische Kriegsdampfboot, welches Malta auf seiner Fahrt berührt, wird wegeu des oben erwähnten Pestfalls schwerlich in jenem Hafen zugelassen werden.
Das Diario di Roma berichtet, die Gräfin Napoleona Eliza Camerata, Tochter der Fürstin Elisa Bacciochi, älteste Schwester Napoleons, habe ihre vier Oheime gerichtlich belangt, indem sie auf den zwölften Theil der von Madame Lätitia ihnen hinterlassenen, sehr werthvollen Juwelen Anspruch mache. Auch auf einen Theil an der Erbschaft des Cardinals Fesch macht die Gräfin Anspruch.
Turin. Die Gesellschaft der italienischen naturwissenschaftlichen Gelehrten, die vergangenes Jahr in Pisa zusammen kam, wird sich, wie wir nach ihrem schon damals gefaßten Beschlusse bereits angezeigt haben, mit Bewilligung Sr. Maj. des Königs von Sardinien, für dieses Jahr in Turin vereinigen; der dießjährige Generalpräsident, Graf Alessandro di Saluzzo, hat demnach jetzt in einer Anzeige vom 27 April alle „durch ihre amtliche Stellung zur Theilnahme berechtigten inländischen und ausländischen Gelehrten“ zum Sicheinstellen auf den 15 Sept. eingeladen.
Deutschland.
München, 15 Mai. Der Regierungspräsident für Oberbayern und bisherige Staatsrath im außerordentlichen Dienst, Jos. v. Hörmann, ist zum Staatsrath im ordentlichen Dienst ernannt; derselbe wurde in der heute stattgehabten Sitzung des
Staatsraths, welcher Se. Maj. der König präsidirte, bereits vorgestellt und verpflichtet. – Der bisherige zweite Director des Appellationsgerichts in Amberg, Joh. Mich. Seifert, ist zum ersten Director daselbst vorgerückt, und dafür der Oberappellationsrath v. Sprunner zum zweiten Director in Amberg befördert, statt des letztern der Appellationsrath in Neuburg, Jos. Bleistein, zum Oberappellationsrath, und statt diesem der geheime Secretär im Ministerium des Hauses und des Aeußern, Stephan Rinecker, zum Appellationsrath in Neuburg ernannt worden. – Wie man heute vernimmt, wird der Generallieutenant und Generaladjutant Sr. Maj. des Königs, Se. Erlaucht Karl Graf zu Pappenheim die Truppen im Uebungslager bei Nürnberg commandiren.
Heilbronn, 12 Mai. Verflossenen Montag fuhren abermals drei Schiffe mit 200 Auswanderern nach Nordamerika aus dem hiesigen Canale ab; der größte Theil derselben waren Schwarzwälder. (Schw. M.)
Heilbronn, 14 Mai. Se. k. Hoh. der Großherzog von Baden ist heute auf der Rückreise von München nach Karlsruhe hier angekommen und im Gasthof zum Falken abgestiegen. Der Großherzog setzte nach eingenommenem Mittagsmahl seine Reise nach Karlsruhe fort.
Karlsruhe, 9 Mai. Bei der heutigen Berathung des Strafgesetzes in der zweiten Kammer wurde der Tit. XLV von der Majestätsbeleidigung und den Beleidigungen der Mitglieder des großherzoglichen Hauses (§§. 554-562) ganz unverändert angenommen. Es wurde mit Ausnahme einer Anfrage, welche v. Rotteck beim §. 555 über einen ihm zweifelhaften Punkt stellte, dabei gar nichts gesprochen, sondern Alles ohne Discussion angenommen. Es ist dieß ein richtiger Tact der zweiten Kammer, und ein Zeugniß von der tiefen Verehrung, womit die Kammer, so wie das ganze Land, dem Großherzog ergeben ist. Was sich auf seine Person oder Familie bezieht, behandelt die Kammer mit einer Art heiliger Scheu. So hat sie im Jahr 1839 das Apanagengesetz ohne Discussion angenommen. So jetzt wieder den Tit. XLV des Strafgesetzesentwurfs. Es sind in diesem Titel die Rücksichten, welche man der Heilighaltung des Staatsoberhauptes, besonders in constitutionellen Staaten, schuldig ist, mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit in Einklang gebracht. Darauf folgt der Tit. XLVI von der Widersetzlichkeit, der öffentlichen Gewaltthätigkeit und vom Aufruhr. Nach §. 563 wird die Widersetzlichkeit gegen obrigkeitliche Personen bei Vollziehung von Gesetzen oder Verordnungen, oder obrigkeitlichen Verfügungen (sofern sie ohne Waffen geschah, und nicht mit körperlicher Mißhandlung verbunden war) mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft. Der Regierungsentwurf sagt: „gegen obrigkeitliche Personen, welche die Vollziehung vermöge ihres Amts zu bewirken haben.“ Statt dessen schlägt die Commission vor: „gegen obrigkeitliche Personen, welche innerhalb der Gränzen ihrer Zuständigkeit handeln.“ Staatsrath Jolly beantragte in diesem Punkte die Wiederherstellung des Regierungsentwurfs, da der von der Commission vorgeschlagene Ausdruck, der in dem Gesetze von 1831 enthalten sey, zu Mißdeutungen Anlaß gegeben habe. Mördes, Aschbach, v. Rotteck und Sander sprachen für den Vorschlag der Commission, Duttlinger, Baumgärtner, Regenauer, Wetzel und Christ für den Regierungsentwurf. Die beiderseitigen Redner waren in der Sache selbst gleicher Meinung, daß der öffentliche Diener, welcher eine Amtshandlung vornehme, zu Amtshandlungen von der Art der vorgenommenen im Allgemeinen competent seyn müsse, daß es aber nicht darauf ankomme, ob er im einzelnen Falle unter den gegebenen Voraussetzungen dazu befugt war. Die einen glaubten das letztere Moment durch den Commissionsentwurf, die andern das erstere durch den Regierungsentwurf ausgeschlossen. Der Vorschlag der Commission erhielt die Mehrheit. Der §. 567 bedroht die öffentliche Gewaltthätigkeit, wo gegen obrigkeitliche Personen Gewalt oder Drohung angewendet wird, um sie zur Zurücknahme einer Verfügung oder zu einer andern Amtshandlung zu nöthigen, mit Kreisgefängniß nicht unter 3 Monat bis 3 Jahr Arbeitshaus. Nach §. 571 gilt es als Aufruhr, wenn sich zur Verübung des Verbrechens der Widersetzlichkeit oder Gewaltthätigkeit gegen die Obrigkeit eine Mehrheit von Personen in solcher Anzahl und unter solchen Umständen zusammen rottet, daß zur Wiederherstellung der öffentlichen Ruhe und Ordnung die ordentlichen Zwangskräfte der Obrigkeit nicht zureichend sind, oder bei ihrer Anwendung offenbar nicht zureichend wären. Ueber die Beibehaltung des Worts „offenbar“ wurde lange discutirt, sofort die Beibehaltung beschlossen. Sind die Aufrührer, ehe sie ihren Zweck erreichten, oder Gewaltthaten gegen Personen oder Beschädigungen verübten, auf die Aufforderung der öffentlichen Behörde, ohne daß diese Zwangsmittel anwendete, wieder abgestanden, so bleiben dieselben nach §. 572 straflos, und nur die Anstifter und Anführer werden noch mit Kreisgefängniß bestraft. Die Commission schlug vor, daß auch die letztern straflos bleiben sollen, wenn sie selbst, so viel an ihnen lag, zur Rückkehr der Aufrührer zur Ordnung beigetragen haben. Staatsrath Jolly schlug vor, daß dieser Umstand für die Anstifter und Anführer nur als Milderungsgrund gelte. Schaaff unterstützt diesen Vorschlag, denn die Anstifter und Anführer suchen nur dann zu calmiren, wenn sie sehen, daß die Sache schlecht stehe. Aschbach: die Consequenz der §§. 109 a. und 109 b. fordere Straflosigkeit, denn dort sey diese überhaupt den Anstiftern, welche durch Abmahnung etc. die Ausführung des Verbrechens wieder abwenden, zugesichert. Vicekanzler Bekk: die §§. 109 a. und 109 b. sprechen von Fällen, wo das Verbrechen noch nicht vollendet sey, hier aber sey das Verbrechen des einfachen Aufruhrs schon vollendet, und es werde nur die in Gewaltthätigkeiten oder Beschädigungen liegende höhere Qualification desselben abgewendet. Zwischen den Regierungscommissären Bekk, Duttlinger und Jolly und den Abg. Mördes, Trefurt und Baumgärtner einerseits, sodann Sander, Aschbach, v. Rotteck und Gerbel andrerseits entspann sich nun eine Discussion, wann der Aufruhr als vollendet zu betrachten sey. Am Ende wurde der Antrag des Staatsraths Jolly mit dem von Rotteck vorgeschlagenen Zusatz angenommen, daß der als Milderungsgrund geltende Umstand, daß Anstifter und Anführer zur Rückkehr zur Ordnung selbst beitrugen, nach Umständen bis zur völligen Straflosigkeit führen könne. Die §§. 573 bis 574 a. enthalten Bestimmungen über die Bestrafung der Aufrührer, wenn beim Aufruhr zugleich weitere Verbrechen verübt wurden. Angenommen. Diejenigen, welche, nachdem gegen eine aufrührerische Menge obrigkeitliche Zwangsmittel angewendet worden, in deren Nähe verweilen, und dadurch die Herstellung der Ruhe und Ordnung erschweren, können nach §. 577 mit Gefängniß bis 6 Monaten getroffen werden. Dieser Artikel wurde auf Vorschlag von Gerbel gestrichen, da, wie Gerbel bemerkte, auch diejenigen, welche die Obrigkeit unterstützen wollen, gestraft werden könnten, und da, wie Itzstein bemerkte, mancher aus einem wahren Interesse, z. B. um seinen Sohn aus der aufrührerischen Menge herauszuholen und heimzuführen, sich darunter mische, und da, wie Martin hinzufügte, die Zahl der zu Verhaftenden so groß würde, daß die Gefängnisse für sie nicht hinreichten.
Wiesbaden, 12 Mai. Gestern haben der regierende Herzog und die verwittwete Herzogin von Nassau Wiesbaden verlassen und die Sommerresidenz Bieberich bezogen. – Der Eigenthümer des artistischen Salons zu Baden-Baden, Hr. v. Metzler, hat bei seinem Aufenthalte dahier eine prachtvolle Ausstellung von Gemälden lebender Künstler und älterer berühmter Meister zum Besten der Armen veranstaltet.
Darmstadt. Im Laufe dieses Jahrs, nachdem unsre Landstände wieder zusammen getreten waren, stellte der Frhr. v. Gagern, der Vater, einen so eben hier als Theil der publicirten ständischen Verhandlungen im Druck erschienenen Antrag an unsre Kammer, „die hohe Staatsregierung zu ersuchen und zu bewegen, mit den deutschen Höfen ihrer Kategorie in reife Ueberlegung zu ziehen, ob es nicht gerathen sey, daß bei dem bestehenden System der fünf Mächte, die man die große Allianz nennt, und bei ihren Conferenzen und Verhandlungen, zufolge der Grundsätze, die sie 1818 zu Aachen ausgesprochen haben, die deutsche Nation – die Gesammtmacht des Bundes – nach der Analogie der speciellen Bevollmächtigung bei dem Vorgang über Luxemburg, durch die Kronen Oesterreich und Preußen vermöge eines Generalauftrags jeder Zeit und in allen Vorkommenheiten, so lange diese Anstalt besteht, einbegriffen, verstanden und ausdrücklich vertreten werde.“ Am 24 März erstattete hierauf über diesen Antrag Hr. v. Kopp den Bericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, welcher auf Ablehnung der Motion antrug. Die Berathung, welche auf den 27 März angesetzt war, ist bis jetzt noch nicht vollständig im Druck erschienen. (Münch. p. Z.)
Leipzig, 9 Mai. Der König von Dänemark ruft zu seiner bevorstehenden Krönung nicht nur die Grafen, Barone und Herren, sondern die Edeln im weitesten und höchsten Sinne des Worts zusammen. Unter ihnen ist auch der treffliche Steffens in Berlin, eine ächt nordische, kräftige, protestantische Natur, den der König, laut sicherer Kunde, durch eigenhändiges Schreiben eingeladen hat, „beim Feste seiner Krönung sein Gast zu seyn.“ Ein solches Zeichen der Zeit verdient allgemein bekannt zu werden; denn es verbügt Dänemarks Zukunft sicherer als irgend etwas Anderes, was der Vaterlandsfreund wünschen kann. (Leipz. A. Z.)
Göttingen, 10 Mai. Gestern fand hier die feierliche Einweihung der Gildenfahne statt, für welche nach dem Gildenadreßwesen vom September v. J. die Beiträge bei den einzelnen Zünften gesammelt waren. Wenn es des Beweises noch bedurft hätte, daß es vergebliches Bemühen sey, den alten Gilden und Zünften neues Leben und irgend welche Bedeutung als Corporationen einzuflößen, so würde diese ohne Theilnahme vorübergegangene Fahnenweihe sie liefern können. – Für den letztgewählten Deputirten unserer Stadt, Advocat Schaumann in Hannover, ist die Vollmacht bis jetzt noch nicht ausgefertigt, da der Magistratsdirector erst Gewißheit haben will, ob Schaumann die Wahl auch annehme, Schaumann aber erst die Vollmacht, um sich dann zu erklären. Die von mehrern Zeitungen wiederholte Nachricht, die sieben Professoren hätten sich an die hohe Bundesversammlung gewendet, ist gänzlich ohne Grund, wenigstens versichert der Anwalt der sechs klagenden Professoren, Dr. Grefe, daß von seinen Mandanten ein solches nicht geschehen, da auf die Appellationsbeschwerde derselben bei dem höchsten Tribunal zu Celle ein Erkenntniß noch nicht erfolgt ist, obgleich die Acten schon seit einem Jahre eingefordert. Ueberhaupt ist, so viel wir wissen, außer den die Verfassungsangelegenheit betreffenden Beschwerden, die durch eine neue Eingabe der Residenzstadt neuerdings vermehrt sind, nur die Sache des Hauptmann Böse, seine Verstrickung betreffend, bei der hohen Bundesversammlung anhängig gemacht. – Die Versammlung zur Stiftung eines Central-Comité's und zur Vereinigung über die Grundstatuten eines Mäßigkeitsvereins für das Fürstenthum Göttingen, welche in voriger Woche unter dem Präsidium des Pastors Sanders hier öffentlich abgehalten wurde, fänd beim größern Publicum sehr laue oder vielmehr gar keine Theilnahme, und auch die 50 bis 60 Prediger, welche sich aus dem Fürstenthum eingefunden hatten, dissentirten darüber, ob absolute Enthaltsamkeit oder gesundheitsangemessene Mäßigkeit in gebrannten Getränken als Princip des Vereins aufzustellen sey, bis eine Vereinigung beider Principien den Beifall der Majorität erhielt. – Dr. Karl Hymli von hier hat ein neues Verfahren entdeckt, auf galvanischem Wege eine dauerhafte Vergoldung zu bewirken, welche das Eigenthümliche hat, daß eine Nachpolitur nicht nöthig ist, wodurch denn beim Vergolden eine große Zeit erspart wird. Der Erfinder ist schon vor einigen Wochen nach London gereist, um seine Erfindung dort zu verkaufen oder ein Patent darauf zu lösen. – Briefe von Ottfried Müller melden dessen glückliche Ankunft in Athen nach einer gefahrvollen und stürmischen Ueberfahrt. – Die Collegien haben ihren Anfang genommen, und scheint sich die Frequenz der Universität etwas günstiger zu gestalten.
Aus dem Königreich Hannover hatten sich viele Personen zur Auswanderung in das russische Polen angeschickt und bereits ihre Pässe erhalten. Da machte die russische Gesandtschaft die Staatsregierung darauf aufmerksam, daß dort weder Arbeit noch Unterkommen zu finden sey, wenn die Leute nicht von der Bank in Polen förmlich angeworben wären. Es mußten daher die Auswanderungslustigen ihre Pässe wieder abgeben und vor der Hand im Vaterland bleiben. (Nordd. Bl.)
Preußen.
Berlin, 12 Mai. Hr. General v. Borstell, der, wie ich Ihnen kürzlich schrieb, wegen anhaltender Kränklichkeit seine Verabschiedung nachsuchte, ist von Sr. Maj. zur Disposition gestellt und zugleich zum Mitgliede des Staatsraths ernannt worden. Zum Nachfolger im Commando des in den Rheinlanden stehenden achten Armeecorps hat er den Generallieutenant v. Thile II erhalten, welcher bisher das dritte Armeecorps befehligte. An die Stelle des letztern kömmt nach Frankfurt a. d. O. zur interimistischen Führung des Armeecorps der Generallieutenants v. Weyrach, der bisher die dritte Division (in Stettin) commandirte, und nunmehr den bisherigen Commandanten von Köln, Generalmajor v. Brünneck, zum Nachfolger erhält. Der Generallieutenant Prinz Georg von Hessen ist zum Gouverneur von Magdeburg ernannt worden.
Berlin, 11 Mai. Leider lauten die Nachrichten über das Befinden Sr. Maj. des Königs nicht so günstig, als der allgemeine Wunsch des Publicums ist. Zwar zeigt sich kein positives Uebel, doch eine starke Abspannung der Kräfte, wie Mangel an Appetit. Uebrigens sind diese Zustände jetzt bei uns so allgemein, daß man sie wohl aus atmosphärischen Gründen herleiten kann. Die gastrisch nervöse Reizbarkeit ist in der langen heißen Dürre sehr groß geworden. Gestern endlich hat ein wohlthätiger Regen, der die ganze Nacht hindurch währte, die allgemeinen Wünsche erfüllt, und sollte derselbe sich so weit erstreckt haben, wie er stark und eindringlich gewesen ist, so dürfte damit einer lebhaften Besorgniß über den Zustand der Felder und Gärten ein Ende gemacht worden seyn. – Die Collegen Schönleins an der hiesigen Universität hatten gestern ihm zu Ehren im Jagor'schen Saale ein großes Festmahl von mehr als hundert Gedecken veranstaltet. Nachdem die üblichen Toaste auf den König und die königliche Familie ausgebracht waren, wurde durch den Prorector Prof. Müller die Gesundheit des Gefeierten getrunken.
Dieser erwiederte mit einem Toast auf das Blühen und Gedeihen der Universität, der er jetzt als Mitglied angehört. – Die klinischen Vorträge, welche der berühmte Lehrer seit einigen Tagen eröffnet hat, waren so überfüllt, daß der größere Theil der Andrängenden nicht Raum fand. Er wurde, was sonst hier nicht gebräuchlich, mit lautem Beifall begrüßt, der sich am Schluß des Vortrags erneuerte. Die Studirenden schlossen sich übrigens dem gestrigen Feste ebenfalls an, indem sie eine Deputation zu dem Gastmahl sandten, und Abends einen Fackelzug mit Musik veranstaltet hatten.
Posen, 28 April. Wie störend unsere gegenwärtigen kirchlichen Verhältnisse auf die Functionen der katholischen Priester einwirken, geht unter Anderm daraus hervor, daß von den 107 katholischen Pfarrstellen, welche während des vergangenen Jahrs in unserm Regierungsbezirk erledigt worden sind, nur eilf haben wieder besetzt werden können, so daß sich jetzt gegen hundert katholische Gemeinden in unserer Mitte ohne Seelsorger befinden. Dagegen beweist aber auch die Notiz, daß im Laufe des vorigen Jahrs bei uns 333 katholische Kirchen im Baue begriffen gewesen und davon 46 vollendet worden sind, wie sehr auf Hebung des katholischen Kirchenwesens hingearbeitet wird. In derselben Zeit wurde an 59 evangelischen Kirchen gebaut, und von diesen konnten nur neun für den gottesdienstlichen Gebrauch geöffnet werden. (Leipz. A. Z.)
Rußland.
Galacz, 2 Mai. Die Nachrichten aus den russischen Häfen des schwarzen Meeres werden täglich beunruhigender. Die ganze tscherkessische Küste scheint in die Gewalt der Eingebornen gerathen zu seyn. Auch St. Nikolaus ist gefallen, wo eine Menge von Vorräthen und Kriegsmunition und die bedeutenden daselbst befindlichen Salzmagazine eine Beute der Sieger geworden sind. Durch die von den Stämmen der Tscherkessen errungenen Vortheile ermuthigt, steigen nun auch die Bewohner der Gebirge von Lesghistan herab und vereinigen sich mit den Siegern, deren Macht sich so auf bereits mehr denn 20,000 Mann geschwellt hat, die nun nach Umgehung von Sudschukkaleh schon Anapa bedrohen! Sudschukkaleh selbst soll noch nicht angegriffen worden seyn. Der Anführer der vereinigten Kaukasier ist der bekannte tapfere Hamil, unter dessen Commando eine große Anzahl polnischer Officiere kämpft. Hamil selbst soll beständig von drei polnischen Stabsofficieren umgeben seyn, und will sich in den größern Operationen durch ihre Rathschläge leiten lassen. Merkwürdig contrastirt mit diesen Nachrichten eine gewisse Unthätigkeit, die unter den russischen Generalen, welche in den nördlichen Häfen des schwarzen Meeres commandiren, wahrzunehmen ist. Es wurden zwar bei den Nachrichten über die Fortschritte der Tscherkessen Vorkehrungen getroffen, um 10,000 Mann Truppen nach den meistbedrohten Punkten zu befördern; die Mannschaft ward sogar eingeschifft; allein die Schiffe sammt den Truppen blieben in den Häfen unbeweglich stehen, und bis zu diesem Augenblick soll noch kein einziges nach den kaukasischen Küsten abgesegelt seyn. Man hält nämlich diese Mannschaft für unzulänglich, und eine größere ist nicht disponibel, da nach den neuesten in Odessa eingetroffenen Befehlen aus St. Petersburg ein neues Lager am Pruth zusammengezogen werden soll, das aus 50,000 Mann bestehen wird, andererseits aber sowohl in Sebastopol als Odessa eine hinreichende Truppenmacht concentrirt bleiben muß, um nöthigenfalls Konstantinopel gegen die Uebergriffe Mehemed Ali's schützen zu können. Dieß sind allerdings nicht geringe Verlegenheiten, in denen man neue Instructionen abwarten muß, bevor man zu kräftigen Mitteln gegen die Kaukasier schreiten kann.
Oesterreich.
Wien, 12 Mai. Es heißt, der Bundespräsident Graf Münch-Bellinghausen schicke sich bereits zur Rückkehr nach Frankfurt an, und werde dieser Tage Wien verlassen. – Die Preßburger Zeitung veröffentlicht mehrere in letzter Zeit erschienene allerhöchste Resolutionen und Rescripte, von welchen wir zunächst die Dankadresse Sr. Maj. an den Erzherzog Reichspalatin und die Reichsstände für Darbringung ihrer Glückwünsche zur Geburtsfeier Sr. Maj. anführen. Sie lautet: „Die Glückwünsche, welche Eure Liebden und Ihr Getreue zur Feier Unseres Geburtstages eingereicht, haben Wir mit Vergnügen empfangen, und da Wir nur dasjenige wünschen, was für die Unserem Scepter gehorchenden Völker segenreich und glückbringend ist, so wollen Wir Ew. Liebden und Euch Getreue versichert haben, daß jeder Augenblick, den der allgütige Gott Unserm Leben noch verleiht, der Fürsorge gewidmet werden soll, an welcher Unsere Völker in Uns einen Vater erkennen, dessen Andenken alle auch noch nach seinem Hinscheiden eine dankbare Erinnerung weihen werden. Denen Wir übrigens u. s. w.“ – Als Erwiederung auf die Dankesbezeugung, welche die Stände Sr. Maj. wegen der den Städten Pesth, Gran und andern Orten während der Ueberschwemmung allergnädigst ertheilten höchst wirksamen Hülfeleistung, unlängst unterbreiteten, erfolgte folgendes königliche Rescript: „Durchlauchtigster Erzherzog! Indem sowohl alle glücklichen als auch die ungünstigen Ereignisse Uns jederzeit mit den Uns untergebenen Völkern gemeinschaftlich treffen, und die gegenseitige Liebe und Treue Unser Schicksal mit dem ihrigen innigst verbindet, so leisteten Wir der Stadt Pesth und andern, durch die verheerende Donau-Ueberschwemmung beschädigten Gemeinden um so bereitwilliger Hülfe, als Wir deren Wiederaufblühen innig wünschten. Die Dankerstattung, welche Uns daher am 15 April unterbreitet wurde, erwiedern Wir Ew. Liebden, Euch Getreuen und Allen, die sich um die Sache der leidenden Menschheit verdient machten. Uns selbst gewährt das Gefühl Unserer väterlichen Gesinnungen so wie die angenehme Rückerinnerung, daß Eure Liebden und – zur Verewigung der Tugenden des Vaters – der Sohn Eurer Liebden, wie auch die übrigen Prinzen, die sämmtlich das Lob der Wohlthätigkeit von ihren erhabenen Eltern ererbten, dieselbe dießmal so glänzend bewiesen, sammt der von Seite der übrigen Provinzen der Monarchie bewiesenen brüderlichen Theilnahme, den höchsten Lohn; welches Wir hiermit allergnädigst eröffnen etc.“
Türkei.
Konstantinopel, 29 April. In meinem Letzten vom 22 d. benachrichtigte ich Sie, daß eine drohende Spannung zwischen der muselmännischen und christlichen Bevölkerung Adrianopels sich eingestellt habe, in deren Folge man Ausbrüche von Unruhen besorgte, deren Fortgang und Resultat bei dem gegenwärtigen zerrütteten Zustand nicht zu berechnen wäre. Bevor ich die wichtigsten Motive der neuen Aufregung andeute, muß ich Ihnen bemerken, daß bis zum heutigen Tage keine Meldung von wirklich stattgehabten Ereignissen einging, und daß äußerlich überhaupt nichts vorgekommen ist, was die Regierung mit Besorgnissen erfüllen könnte; daß dagegen von Smyrna die Kunde hierher gelangte, der dortige Pascha habe sich genöthigt gesehen, militärische und polizeiliche Vorkehrungen gegen mögliche Bewegungen zu treffen, da er ähnliche Symptome eines gereizten Zustandes unter Christen und Nichtchristen wahrzunehmen glaubte. Die Aufmerksamkeit und Energie des Gouvernements in Smyrna bewirkte jedoch bald die Rückkehr des Vertrauens. Nicht so in Adrianopel, wo beide Parteien
sich noch immer mit argwöhnischem Blick beobachten. Offenbar besorgt jede von ihnen, von der andern angegriffen zu werden. Beide Theile, Christen und Mohammedaner, sind aufgereizt und dunkle Gerüchte von bevorstehenden Gefahren vermehren die Unruhe der Gemüther. In Adrianopel hatte der Pascha, wie es scheint, die Hand im Spiele. Nafiz Pascha, so heißt dieser Mann, ein Mann von Talent, aber dem alten System ergeben, kann vermöge seiner Ueberzeugungen und Neigungen weder den Christen noch den einschränkenden Anordnungen eines Reformsystems geneigt seyn, das den Eigennutz der Beamten, den Vorzug des Islams vor andern Religionen ernstlich bedrohen dürfte. Die Pforte beeilte sich, diesen gefährlichen Menschen von seinem Posten zu entfernen, Nafiz seines Gouvernements zu entsetzen und den redlichen Osman Pascha, ehemaligen Gouverneur von Erzerum, an seiner Stelle zum Pascha zu ernennen. Man hofft, daß durch das Erscheinen dieses Mannes in der beunruhigten Stadt das Vertrauen zurückkehren, die Aufregung sich legen werde. Unläugbar ist die Thatsache, daß alle christlichen Bevölkerungen der europäischen Türkei nach Unabhängigkeit von dem türkischen Joche mit Entschlossenheit streben. Zwar werden sie durch die wohlmeinenden Absichten der gegenwärtigen osmanischen Regierung beschwichtigt, denn sie sind gezwungen ihre redlichen Absichten anzuerkennen; dieß hindert sie indessen nicht, in ihrem Benehmen eine sehr vorgreifende Methode zu befolgen, nach der sie mit eifersüchtigem Blick auf jede Bewegung der Paschas und ihrer Untergebenen sehen, jede Handlung derselben mit Ingrimm und Feindseligkeit bewachen. Wenn sie etwas bemerkt zu haben glauben, was mit dem neuen Geist sich nicht verträgt, so erheben sie ein betäubendes Geschrei, schicken aus ihrer Mitte Deputationen nach der Hauptstadt und setzen ihre Vorgesetzten in Anklagestand. Es ist leicht zu ermessen, welche Wirkung ein solches Benehmen auf die türkischen Paschas und auf die Moslims überhaupt hervorbringen muß, die den Giaur noch vor wenig Jahren nur in demüthigem Sklavensinn sich beugen sahen. Sie fluchen den Reformen, sie schmähen den Hattischeriff von Gülhaneh als den Grund der neuen Uebel, und der alte Haß gegen die Christen erwacht um so heftiger, als er jetzt zurückgedrängt werden muß wegen der philantropischen Richtung, welche die Regierung zu Konstantinopel genommen hat. Man kann sich leicht denken, daß dieß von den Agenten des Vicekönigs von Aegypten benützt wird, deren doppeltes Geschäft, einerseits die Christen gegen die Türken aufzuhetzen, andererseits den Haß der Türken gegen die „anmaßenden“ Christen zu vermehren, nur zu gut zu gelingen scheint. Daß Mehemed Ali einen fruchtbaren Boden für seine Umtriebe findet, ist augenscheinlich; die Fehler der in der Umwälzung des bisher Bestandenen überraschen Pforte begünstigen seine Attentate, und die lächerlichsten Einfälle Mehemed Ali's werden bei der verwirrten Stimmung der Gemüther zu furchtbaren Waffen in seinen Händen. So lassen seine Emissäre – und es gelingt ihnen gläubige Ohren zu finden – das Gerücht überall ausstreuen, der Großsultan, Reschid, Chosrew Pascha nebst einer Anzahl mit Namen aufgeführter Mitglieder des Ministeriums seyen zum Christenthum übergegangen, und kein Mittel wird gescheut, um durch boshafte Berechnung die Gemüther aufzureizen. Die Agitation der Christen wird von Aegypten aus und, wie behauptet wird, von einer westlichen Macht mit gleichem Eifer betrieben, und die Thätigkeit, die hierin entwickelt wird, gilt nur als Fortsetzung lange schon gehegter Plane. Vielleicht einen Monat vor Entdeckung der letzten griechischen Verschwörung machte ich Sie auf das Treiben Mehemed Ali's in dieser Hinsicht aufmerksam. Die Bewegung zu Anfang des Jahrs 1840 war unter den griechischen Christen in allen europäischen Provinzen allgemein; das Mißlingen der Plane ward durch die Unvorsichtigkeit ihrer Führer oder der Beförderer herbeigeführt, aber die gehegten Anschläge wurden deßhalb nicht aufgegeben, sie werden nur mit größerer Umsicht geleitet. Der Ausbruch der bevorstehenden Bewegung, wenn es jetzt überhaupt zum Ausbruche kommen sollte, ist auf die griechischen Osterfeiertage festgesetzt. Wir wollen ruhig noch diese paar Tage abwarten, in der Ueberzeugung, daß jetzt, wo das Uebel entdeckt ist, es einer gewarnten und vorbereiteten Regierung minder schwer fallen wird, für die Aufrechterhaltung der bedrohten Ruhe zu sorgen. Hassan Pascha hat in Smyrna mit seltener Umsicht den Gefahren bereits vorgebeugt; ich zweifle nicht, daß Osman denselben Erfolg erreicht; aber die Uebel sind groß und fordern gebieterisch einen festen Gang. – Aus Alexandrien haben wir mit dem letzten Dampfboot nichts Wichtiges über die Haltung des Vicekönigs erhalten; dagegen wird berichtet, daß die zwei englischen Kriegsschiffe den dortigen Hafen verlassen haben, ohne die übliche Salutation bei dem Auslaufen aus dem Hafen zu geben. Man war daher in banger Erwartung, daß die englische Flotte bald in feindseliger Absicht vor jener Stadt erscheinen werde.
Ostindien und China.
Bombay, 21 März. Die Unzufriedenheit über den Zustand der chinesischen Angelegenheiten ist hier sehr groß, was erklärlich genug ist, denn Bombay leidet durch die Unterbrechung des Handels mit Canton mehr als alle indischen und englischen Häfen zusammengenommen. Nicht nur war die hiesige Ausfuhr von Opium größer als die von Calcutta, sondern der ganze Baumwollenhandel von China war in den Händen der hiesigen Häuser. Die Ausfuhr von roher Baumwolle betrug im Durchschnitt eine Million Centner, in dem letzten Jahre mehr, und die allgemeine Meinung unserer Kaufleute war, daß China Baumwolle in unbegränzter Masse consumiren würde, wenn Indien sie ohne Erhöhung der Preise liefern könnte. Die Unterbrechung paralysirt die ganze Cultur in der Provinz von Puna, in den Concans und in der Provinz Surat, und zwingt unsere Kaufleute ihren Vorrath nach En land zu versenden, obgleich der größere Theil der Baumwolle nicht für den englischen Markt taugt, weil ihr Stapel zu kurz ist. China ist, seit der Verdrängung der indischen Manufacturen durch Maschinengarn, der einzige große Manufacturstaat, wo noch Handspinnerei im Großen getrieben wird, und wohin also unsere kurze Baumwolle mit Vortheil gehen konnte; jetzt beraubt uns das unsinnige Betragen von Elliot unseres einzigen Marktes. Die Briefe aus China, welche die parsischen Häuser hier erhalten haben, gehen bis Ende Januars, und sind sehr wenig tröstlich. Die Parsen, welche von Macao nach Canton zurückgekehrt sind, sind von dem kaiserlichen Commissär als englische Unterthanen vertrieben worden, und die einzige Aussicht, die man bisher hatte, unsere Baumwolle durch amerikanische Schiffe nach China zu bringen, ist ebenfalls zu Ende. Denn der kaiserliche Commissär ist durch die Amerikaner selbst vollkommen unterrichtet von allem was vorgeht, und so in den Stand gesetzt, nach seiner Erklärung alle englischen und Colonialproducte, welche auf fremden Schiffen eingeführt würden, zu confisciren. Die Amerikaner in Lintin, welche bisher gegen hohe Fracht die Baumwolle von den englischen Schiffen umgeladen und in die Bocca Tigris gebracht haben, weigern sich daher jetzt es zu thun, und laden Reis, um in Canton Thee und Seide einzunehmen und nach Manilla oder Singapur zu bringen, von wo sie wieder mit Reis nach Canton zurückkehren.
In China selbst fangen die Convulsionen, welche jede große Krisis mit sich bringt, an, sich zu zeigen. Canton und die
ganze Küste, so wie Peking sind mit Delatoren überschwemmt, welche angebliche Opiumhändler oder Raucher vor die Gerichte ziehen, wahrscheinlich nur die, welche sich weigern die Anklage abzukaufen. Die Gefängnisse von Canton sind angefüllt, und die Klagen, besonders gegen Tang, den Gouverneur von Canton, sind laut und bitter. Elliot hatte einen neuen Versuch gemacht den Handel wieder zu öffnen, aber der kaiserliche Commissär Lin hatte ihm eine starke Antwort gegeben, in der er ihm seine kindische Inconsequenz auf eine Art vorwirft, welche Lord Palmerston zeigen könnte, daß es nicht genug ist Vetter eines Whigministers zu seyn, um mit China zu unterhandeln. Aber wir sind erst im Beginn der Gräuel und des Unglücks, das erfolgen muß, sobald die englische Flotte im chinesischen Meere angekommen seyn wird. Ist die chinesische Regierung schwach im Innern, so kann eine Revolution ausbrechen, und dann sey Gott den 350 Millionen gnädig, welche dieses übervölkerte Reich bewohnen, und wo jeder Krieg eine Hungersnoth hervorbringt; ist sie aber stark und im Stande zu widerstehen, so wird des Blutvergießens, der Blokade der Küsten und des Ruins des Handels in China und Indien kein Ende seyn.
Am Indus stehen die Angelegenheiten scheinbar besser. In Kabul ist Alles ruhig, nur die Nachrichten von Herat lauten widersprechend. Nach den einen setzt der Vezier von Kamran seine fast offene Feindseligkeit gegen die Engländer fort, nach andern ist er gänzlich unter englischem Einfluß, und man redet hier davon, Herat zum großen Depot für englische und indische Waaren für Mittelasien zu machen. Der König von Bochara soll Dost Mohammed gefangen halten, und Hülfe gegen russische Drohungen verlangt haben, und es ist möglich, daß der Erfolg des Feldzugs in Afghanistan den Generalgouverneur zu einem Versuch treibt, die Ufer des Oxus gegen mögliche russische Angriffe zu sichern. Darin liegt die große Thorheit des afghanischen Feldzugs, daß er Indien aus seinen natürlichen Gränzen treibt, und man nicht mehr absieht, wie weit die Nothwendigkeiten, welche diese neue Politik herbeiführt, gehen sollen. Die Moguls zur Zeit ihrer größten Macht hatten nie daran gedacht, Herat als im Bereich ihres Einflusses liegend zu betrachten, selbst zu einer Zeit, wo sie Herren von Kabul waren. In der gegenwärtigen Stimmung der indischen Armee und in der Stellung, welche der Feldzug am Indus der Compagnie gegeben hat, ist Alles möglich, aber die Frage ist, was vernünftig ist. Es ist zu fürchten, daß die Belohnungen aller Art, welche auf Lord Auckland und Lord Keane gehäuft worden sind, dem natürlichen Ehrgeiz der Generalgouverneure und Commandanten en Chef zu einem neuen Sporn dienen werden, und der unbegreifliche Unsinn, den man in vielen indischen Journalen aus Gelegenheit der chinesischen Angelegenheiten sieht, beweist, daß eher ein Zügel nöthig wäre.
(Beschluß folgt.)
Die Römerstadt am obern Neckar.
(Beschluß.)
Die Geschichte der römischen Herrschaft in diesem am frühesten wieder verloren gegangenen Sinus imperii liegt in vielen Beziehungen noch sehr im Dunkeln; aber so viel steht fest, daß vom Ende des ersten Jahrhunderts an bis in die Mitte des dritten im Lande zwischen dem großen römischen Pfahl und der Donau und dem Rhein römische, oder vielmehr römisch gallische Cultur blühte und Alles auf ewigen Besitz angelegt war. Auf den nach und nach erhobenen Monumenten tritt uns das ganze Kriegs-, Municipal- und Religionssystem von den Zeiten Hadrians bis etwa zu denen des Gallienus in seinen charakteristischen Zügen entgegen: der ganze römisch gallische Olymp; außer den allgemeinen officiellen Göttern die Dea Abnoba (Schwarzwald), die Sirona, der Mars Caturix, Mercurius Visucius, ein Deus Taranucnus etc.; darneben zahlreiche Spuren orientalischer Culte, namentlich des Mithrasdienstes; alle militärischen Grade, vom Tribunen bis zum beneficiarius Consulis und dem Soldaten der Hülfscohorte; Duumviri, Triumviri, Decurionen, Seviri Augustales, Negotiatores, Nautae, Peregrini, und in neuester Zeit, ganz unerwartet, die Bezeichnungen Urbs, Colonia, Praeses, Praefectus.
Ein nach den vorliegenden Alterthümern sorgfältig entworfenes Bild vom Zustande des Landes, vom Verhältniß der Römer zu den Eingebornen, von der militärischen und bürgerlichen Verfassung, vom Cultus, Ackerbau und Handel enthielte schwerlich Einen charakteristischen Zug, lieferte nur das Resultat, daß Alles so war, wie überall, wo hinter Donau und Rhein theils rein germanische Stämme, theils gemischte Bevölkerungen der römischen Herrschaft gehorchten.
Die Zahl der Orte, welche sich durch mehr oder weniger bedeutende Substructionen, durch den Fund charakteristischer Monumente, durch die Fülle von Münzen und Anticaglien unzweifelhaft als Römerorte, als militärische Stationen oder als bürgerliche Niederlassungen zu erkennen geben, ist überraschend groß. Wir nennen nur die bedeutendsten in der Nähe des Rheins und im Stromgebiet des Neckars, deren Monumente uns aus eigener Anschauung bekannt sind: Badenweiler, Baden-Baden (Aquae Aureliae), Schwetzingen, Rottweil (Arae Flaviae?), Rottenburg, Pforzheim, Köngen, Kannstadt und verschiedene Orte in seiner Nähe, die Gegend von Marbach (Murr, Benningen), Böckingen bei Heilbronn, Jarthausen und Olnhausen, Neuenstadt am Kocher, Oehringen.
Die Zahl der Orte zwischen dem rechten Donau-Ufer und dem Limes, an denen einzelne römische Monumente erhoben wurden, beläuft sich auf mehrere Hunderte.
Es ist sehr bezeichnend für die verhältnißmäßig frühe Zerstörung der römischen Cultur in diesem Landstrich, daß sich fast in keinem einzigen der genannten Orte der römische Namen unzweifelhaft erhalten hat. Der römische Laut mag sich freilich in manchem heutigen Ortsnamen verbergen; von mehreren ist es sogar wahrscheinlich und deutlich genug (z. B. Itzing und das Iciniacum der Peutinger'schen Tafel, verglichen mit Ritzing und Ricciacum in Rheinpreußen); aber gewiß durch ein Denkmal documentirt ist es nur vom einzigen Dörfchen Murr am Flüßchen dieses Namens, wenige Schritte von Schillers Geburtsort: im Stuttgarter Antiquarium befindet sich ein gegenüber dem Einfluß der Murr in den Neckar gefundener Altar mit der Inschrift: Volkano sacrum Vican Murrenses. Kaum betritt man aber über Rhein und Donau die Länder, wo die römische Cultur sich geraume Zeit länger erhielt und der Wechsel zwischen römischer und germanischer Herrschaft kein so plötzlicher war, so begegnet man überall in den Ortsnamen dem germanisirten römischen Laut: Cambes, Kembs, Augusta Rauracorum, Augst, Vindonissa, Windisch, Constantia, Constanz, ad Fines, Pfün, Arbor felix, Arbon, Brigantium, Bregenz, Cassiliacum, Kißlegg, Campodunum, Kempten, Coelius mons, Kalmünz, Abusena, Abensberg etc. Ja, von allen bei Ptolemäus, im Itinerarium Antonini, auf der Peutinger'schen Tafel und auf Monumenten vorkommenden Namen konnte bis jetzt, außer dem genannten Murr, nur ein einziger mit voller Bestimmtheit auf irgend einen Punkt am rechten Rhein- und linken Donau-Ufer bezogen werden, nämlich Aquae Aureliae auf Baden-Baden. In neuerster Zeit ist nun aber der Namen der römischen Hauptstadt am obern Neckar glücklich aufgefunden worden, ein Namen, der von keinem römischen Historiker genannt wird, der aber sehr wahrscheinlich auf der Peutinger'schen Tafel vorkommt.
Die Umgegend der Stadt Rottenburg am Neckar zu beiden Ufern des Flusses war längst durch zahlreiche Steindenkmale und Anticaglien und durch ausgedehnte Spuren antiker Bauwerke als der Ort einer ansehnlichen römischen Niederlassung bekannt. Indessen schrieb man ihm früher kaum so große Wichtigkeit zu als manchen andern, namentlich Rottweil und Kannstadt. Durch v. Jaumanns Forschungen ist nun die überwiegende Bedeutung dieser Stadt außer Zweifel gesetzt.
Jaumann weist ein ganzes Netz von Römerstraßen nach, die ihren Knoten in Rottenburg haben: sie laufen nach den Richtungen von Rottweil, Horb und Straßburg, Pforzheim und Kannstadt, Köngen am Neckar und Reutlingen auseinander. Er verfolgte auf den Anhöhen rings um die heutige Stadt eine ganze Kette römischer Castelle und Lager; er entblößte auf der Flur, wo die alte Stadt vorzüglich stand (Sülchen), an vielen Punkten die Substructionen zum Theil sehr ausgedehnter Gebäude mit Hypokausten, Mosaikfragmenten, trefflich bemalten Zimmerwänden, Anticaglien der verschiedensten Art. Unter andern wurde das Standbild eines Apis und ein ganzer Töpferofen voll Geschirre zu Tage gefördert. Ja Jaumann glaubt hier sogar die Stelle der Curie der alten Stadt aufgefunden zu haben.
Der augenfälligste Beweis für die Bedeutung des Orts ist aber ein der Römer vollkommen würdiges Werk, eine trefflich construirte Wasserleitung, die, obgleich der Ort außer dem Strom natürlichen Ueberfluß an Wasser hat, vorzügliche Quellen von Trinkwasser weither in die Stadt führte. Der Canal des Aquäducts, 1 1/2 Schuh hoch, 1 Schuh breit, ist mit festgefugten Platten des härtesten Ciments ausgelegt, durchgängig flach überwölbt, und ruht auf einer sehr soliden Grundmauer. In dieser Gestalt läuft er, meistens unterirdisch, doch nur wenige Schuhe mit Erde bedeckt, fast drei Stunden lang an den Bergwänden weg in die Stadt. Es ist bis jetzt in Deutschland kein Römerwerk entdeckt worden, das diesem an die Seite gesetzt werden könnte.
Was nun aber die Rottenburger Entdeckungen antiquarisch fast einzig in ihrer Art macht, das ist die höchst auffallende Menge von Inschriften auf Topfscherben, und daneben die
Wichtigkeit dessen, was so viele derselben aussagen, während man von andern Fundorten überhaupt nur wenig beschriebene Scherben kennt und diese noch dazu wenig mehr enthalten als Töpfernamen und Legionschiffern. Jaumann hat bis jetzt nicht weniger als 79 Topfschriften erhoben, wovon 55 mit dem Griffel, meist sehr sauber, in das fertige Geschirr eingeritzt, 24 mit einem Stempel vor dem Brennen des Gefäßes aufgedrückt sind. Wollte man auch den eingeritzten alle Beweiskraft absprechen, so weisen doch die aufgedrückten und eingebrannten, wie wir uns selbst durch den Augenschein überzeugt, alle Skepsis ab und sind für sich vielsagend genug. – Die Namen Mammillanus, Teurigo, Drappus, Lauro, Felicisa, Matinus, Augustinus, Vitus, Cerialis, Nyxtus etc. sind ohne Zweifel größtentheils Töpfernamen. Artig lauten die Inschriften: Isidi Reginae almae aeternae matri (mit Stempel) und: Jovi optimo maximo, et Junoni Reginae et Genio loci. Jahreszahlen: ab. urbe condita DCCCL (a. 97 nach Chr. im ersten Jahr des Nerva; wahrscheinlich die älteste Inschrift im Zehntland); a. u. c. DCCCCLX (an. 217 nach Chr.) – a. u. c. M. (an. 247 nach Chr. das große Säcularjahr der ewigen Stadt).
Auf diesen Scherben kam nun aber nicht nur, wie wir sogleich sehen werden, der vollständige Namen der alten Stadt nach und nach zu Tag, nicht nur erscheinen darauf Duumviri, Triumviri, Seviri Augustales, Praefecti cohortium, Negotiatores, sondern auch Worte, die allerdings, so sehr man sich auch darüber wundern mag, nicht anders gelesen werden können als: praeses urbis, praefectus coloniae, praefectus curiae u. s. w. Wir setzen für die Liebhaber die wichtigsten der auf hohe Magistrate sich beziehenden Scherbenschriften her: PR. CVR. COL. SVML. (mit Stempel aufgedrückt.) – SEP. PRAE. VRB. SV. – IVS. PRAES. C. SVMLOCEN. – IANVS. CVR. COL. SVM. – PRAE. CVR. SVMLOCEN. – PRAEF. COL. SVMLOC. T. CLAVD. SEV. C. AVFIDS. VICTO. (T. Cl. Severus et C. Aufidius Victorinus Consuln i. J. 200.) – PRAEF. COL. SVMLOC. I II AN. (Diese sämmtlich eingeritzt.)
Aber wie hieß nun diese Stadt, diese Colonie mit der ganzen Hierarchie römischer Magistrate, deren Boden nach fünfzehn Jahrhunderten ganze Scherbenberge ausstößt? Sumlocene lautete, celtisch sonderbar, ihr Namen, und dieser Namen kam in den letzten Jahren Buchstabe um Buchstabe, Sylbe um Sylbe, auf zahlreichen Topfschriften, geritzten und gestempelten, zum Vorschein. (SV. – SVM. – SVMLOC. – SVMLOCNE. – SVMLOCEN. – .. LOCENNE. – SVMLOCENNE.) Zugleich erklären sich durch diese Entdeckung die Hauptstellen in einigen schon länger bekannten Rottenburger und andern Steinschriften, während diese wiederum die Auffindung des Stadtnamens glücklich bekräftigen. Sonderbar ist der Weg, auf dem dieser völlig verklungene Name ermittelt wurde, noch sonderbarer, wie dadurch der alte Proceß über den Straßenzug der Peutinger'schen Tafel, statt geschlichtet zu werden, sich fast noch mehr verwickelt. Wir geben in aller Kürze den Thatbestand an.
Jener Straßenzug verzeichnet von Vindonissa am Rhein (Windisch) bis Reginum (Regensburg) neunzehn Etappen mit meistens gallisch lautenden Ortsnamen. Er setzt bei Vindonissa über den Rhein, zieht sich zwischen Schwarzwald und Bodensee durch und geht nach vier Stationen über einen Fluß, nahe seinem Ursprung, der sich ununterbrochen von links nach rechts, von West nach Ost fortzieht, der sich wenigstens von Regensburg an, das sammt allen weiterhin bekannten Donaustädten an seinem rechten Ufer liegt, bestimmt als die Donau zu erkennen gibt, und bis weit hinab nach Dacien die Reichsgränze bildet. Jenseits dieses Flusses, an seinem linken Ufer, ist von der vierten Etappe des fraglichen Straßenzugs an nirgends mehr ein Ort angesetzt, vielmehr sind dort die Namen der barbarischen Anwohner: Alamanni, Armalausi, Marcomanni, Vanduli, angeschrieben.
Bekanntlich dreht sich nun der antiquarische Streit darum, ob auch das Flußstück oberhalb Regensburg, oder vielmehr Kehlheim, für die Donau zu nehmen sey, ob die Straße wirklich am angegebenen Punkt die oberste Donau überschreite, und somit alle Stationen derselben, von der 5ten an bis Regensburg, auf dem rechten Flußufer zu suchen seyen; oder aber, ob die Tafel in ihrer wunderlichen Licenz oberhalb Regensburg einen andern Fluß, etwa gar den Neckar meine, und eine Anzahl römischer Städte in unserem Zehntland und vielleicht längs des limes bezeichnen wolle. Die Zahl der Millien, welche die Tafel zwischen Windisch und Regensburg angibt, ist für den geraden Weg längs der Donau unläugbar zu lang, und es ergeben sich bei dieser Voraussetzung auch noch andere wichtige Bedenken. Trotz dem ist wohl gewiß: vor Jaumanns Entdeckungen sprach die überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Tafel jene oben erwähnte, von Kaiser Julian durchzogene Straße darstelle, wie sie im vierten Jahrhundert noch nothdürftig in den Händen der Römer war. Kein Kundiger wird noch nach dem dritten Jahrhundert römische Städte am linken Donauufer suchen; dieß thut auch keiner der Forscher, welche die Straße im Bogen durch Schwaben führen, und die Vertheidiger der gegentheiligen Ansicht geben sich vergebliche Mühe, wenn sie so lange beim Beweis verweilen, daß das linke Flußufer im vierten Jahrhundert durchaus wieder barbarisch war; denn dieß ist ja gar nicht der Streitpunkt.
Auch zugegeben, daß die Tafel wirklich zunächst aus den Zeiten des Theodosius herrühre, so wimmelt sie ja offenkundig von Interpolationen; sie verzeichnet Vieles, was zu jener Zeit längst nicht mehr zum orbis romanus gehörte, ja von der Erdoberfläche verschwunden war, wie Pompeji, Herculanum und Stabiä. Und warum sollte sie gerade an der obersten Donau streng den Zustand des Reichs angeben, in dem längst der Fluß die Gränze war, während sie z. B. die ganze Provinz Dacien am linken Donauufer aufführt, welche Provinz doch noch früher von den Römern geräumt wurde, als das Zehntland definitiv verloren war? Nach diesem, und bei der ganzen Verfassung der Tafel, welche die Flüsse aufs sonderbarste in einander laufen läßt, und notorisch hin und wieder Straßenstrecken am falschen Ufer ansetzt und nach ihrem System nicht anders kann, sollten diejenigen, welche den Weg von Windisch nach Regensburg geradezu am rechten Donauufer wegziehen, wenigstens so viel zugeben, daß das Gegentheil ganz wohl möglich ist und die Entscheidung von einem glücklichen Fund abhing. Aber das Spiel des Zufalls macht es möglich, daß er an seine eigene Entdeckung nicht glauben kann.
Jene fünfte Station, wo die Straße eben über die vermeintliche Donau gegangen ist, heißt Samulocenis, *)Alle Namen der Tafel sind Ablative.
und dieser Ort, und nur dieser zwischen Augusta Rauracorum und Reginum, ist in der Weise der Tafel durch zwei Thürme als Hauptort bezeichnet, ganz so wie die Städte Augsburg, Straßburg, Mainz, Bonn, Köln. Diese räthselhafte Hauptstadt, von der die ganze auf uns gekommene römische Litteratur schweigt, beschäftigte natürlich die Forscher vorzugsweise; sie wurde ungefähr in der auf der Tafel angegebenen Distanz vom Rhein bei Tuttlingen, bei Donaueschingen, bei Mößkirch gesucht, überall
wo sich am rechten Ufer der jungen Donau römische Spuren zeigen. Der badische Archivrath Leichtlin, der sich mit Andern vom Augenschein der Tafel emancipirte und die Straße durch Schwaben leitete, war der erste, den vor etwa sechzehn Jahren ein glücklicher archäologischer Instinct auf die Römerstadt bei Rottenburg führte. Eine längst bekannte Rottenburger Steinschrift enthält unter andern die Worte: pro Juventute C. Sum. Nicht zweifelnd, daß das letzte Wortfragment den Namen der Römerstadt bezeichne, brachte er damit eine in Savoyen gefundene Grabschrift in Verbindung, auf welcher ein Veteran der VIII. Legion, derselben, welche notorisch längere Zeit im Zehntland ihre Quartiere gehabt, als civis Sumlocennensis bezeichnet ist. Und diese Voraussetzung wurde, wie wir gesehen, aufs schönste bestätigt, indem Jaumann nach und nach, deutlich und unzweifelhaft der Name Sumlocenne in die Hände fiel. Leichtlin ging aber noch weiter. Vor der Erbauung der jetzigen Stadt durch die Grafen von Hohenberg hieß Rottenburg Sulichi, Sulicha, davon der Gau Sulichgau, und dieses Wort hat sich im Namen Sülchen bis heute erhalten: so heißt ein Gottesacker mit Capelle, der auf dem Felde liegt, von dem nach einander die Römerstadt und der mittelalterliche Ort verschwunden sind. Im germanischen Sulicha fand nun Leichtlin den Anklang des celtischen Sumlocenne, und um beide Worte vollends zu vermitteln, zog er sogar das oben erwähnte Solicinium des Ammianus Marcellinus herbei. Solicinium war ihm nichts als die römische Form für Sumlocenne. Mit dieser letztern Operation fand Leichtlin wenig Beifall; aber um so mehr mußte es überraschen, als nun Jaumann in neuester Zeit auf der Flur bei Sülchen zwei Topfscherben fand, welche, nicht eingeritzt, sondern eingebrannt, den Stempel tragen: C. Solicinium – Col. Solicin. Er steht daher auch nicht an, die Namen Sumlocenne, Solicinium, Sulicha und Sülchen für die gallische, römische und germanische Form desselben Stadtnamens zu erklären, und die Schlacht, in welcher Kaiser Valentinian im Jahr 368 die Alemannen schlug, in die Gegend von Rottenburg zu verlegen, während bisher von verschiedenen Forschern auf Lupfen, auf Ladenburg, auf Sulz am Neckar gerathen worden war. Es ist auch nicht zu läugnen, in der Voraussetzung, zu der man wohl berechtigt ist, daß die Sylbe sum ein Nasenlaut mit nicht hörbarem m war, und daß das c in der Mitte des gallischen und des römischen Worts wie k oder ch klang, ist der genetische Zusammenhang zwischen Sumlocenne, Solicinium und Sulicha deutlich genug, wenn man viele ähnliche Umwandlungen damit vergleicht. Aber manche Antiquare werden, namentlich in Betreff von Solicinium, noch manche Scrupel vorzubringen haben, abgesehen davon, daß die Beschreibung des Ammianus auf die Rottenburger Gegend besser passen könnte.
Leichtlin in seiner Auffassung des Straßenzugs der Peutinger'schen Tafel sah in der Römerstadt bei Rottenburg die ausgezeichnete Station Samulocenis der Tafel. Was aber vor der Erhebung der erwähnten Topfschriften nur sinnreiche Hypothese war, ist seitdem bei vielen, namentlich beim scharfsinnigen Alterthumskenner Professor Pauly und dem gelehrten Conservator der Stuttgarter Alterthümersammlung, Professor Stälin, zur Ueberzeugung geworden. Sie sehen im Unterschied zwischen Samulocene und Sumlocenne nur einen orthographischen Fehler des mönchischen Abschreibers der Tafel, dem hundert gröbere Verstöße nachzuweisen sind. Die Festsetzung des Namens Sumlocenne ist ihnen ein materieller Beweis, daß sich die bestrittene Straße wenigstens zur Höhe von Rottenburg auf dem linken Donauufer heraufgezogen, und sie finden darin eine wesentliche Stütze für ihre Ansicht, daß jener Straßenzug eine Reihe von Stationen auf dem linken Flußufer darstelle, aus einer Zeit, wo dieses Ufer noch im Besitz der Römer war, wobei immerhin die Tafel selbst, ihrer Hauptredaction nach, einer spätern Zeit angehören könne. Es ist nun aber eine neue Sonderbarkeit zu den vielen, welche im Streit über jene Crux der Alterthümler zu Tage gekommen sind, daß Jaumann selbst zu denjenigen gehört, welche sich vom Augenschein der Tafel nicht losmachen mögen. Er bleibt streng dabei, dieselbe zeichne bewundernswürdig richtig die Reichsgränze, wie sie im vierten Jahrhundert war, und die Straße, auf der Julian und Gallien nach Pannonien gezogen. Die Hauptstadt Samulocenis sey einmal auf dem rechten Donauufer angegeben, sie könne daher nimmermehr in Rottenburg gesucht werden, und Samulocene und Sumlocenne müssen zwei verschiedene Städte seyn.
Jaumann ist natürlich geneigt, nach der Ausdehnung der von ihm verfolgten römischen Bauten und nach der Suite seiner Topfschriften, seinem Sumlocenne die größte Wichtigkeit beizulegen. Es ist ihm, wie auch uns, die römische Hauptstadt am obern Neckar, und wahrscheinlich im ganzen Zehntland, eine Colonie, von der es nicht überraschen könnte, wenn ihr auf einem orbis pietus aus der Zeit der Antonine das Ehrenzeichen der zwei Thürme zuerkannt wäre. Er findet es nun allerdings selbst äußerst auffallend, daß nur 7 bis 8 Meilen davon, sey es nun bei Tuttlingen, oder Donaueschingen, oder Mößkirch, eine zweite Stadt von ähnlicher Bedeutung und einem fast gleichlautenden, so charakteristischen Namen gelegen haben soll. Aber diese Schwierigkeit gilt ihm nichts gegen den Buchstaben der Tafel, und er zieht mancherlei aus dem dunkelsten aller Sprachgebiete, dem Celtischen herbei, um den Unterschied zwischen Samu und Sum zu begründen und die beiden celtischen Städtenamen etymologisch zu contrastiren. Er ist aber mit diesen seinen Bemühungen, der Natur der Sache nach, nicht ganz so glücklich, als in seinen Entdeckungen, durch die er sich um die alte Geographie die größten Verdienste erworben hat, und welche dadurch nicht geschmälert werden, daß er lieber einen bedeutenden Theil seiner Entdeckung verläugnen, als der doch gewiß zweideutigen Autorität des seltsamen orbis pictus widersprechen will. Manche Kenner und Freunde des Alterthums werden sich mit Jaumanns Ansicht vom letzterwähnten Hauptpunkt nicht vereinigen können; für Alle aber muß seine Schrift, in der er alle Verhältnisse des Zehntlandes überhaupt mit Gründlichkeit und Scharfsinn bespricht, vom größten Interesse seyn.
Es ist zu hoffen, daß über kurz oder lang ein weiterer Fund, sey es auf dem rechten oder dem linken Donauufer, dem langen Streit über jenen geheimnißvollen Straßenzug völlig ein Ende machen werde. Wie er sich aber auch entscheidet, der Römerstadt am obern Neckar ist ihre Bedeutung gesichert, wenn auch fernere Forschungen nicht viel mehr als das jetzt Bekannte ergeben sollten. – Das Thal stromauf- und abwärts ist jetzt noch weit mehr cultivirt als damals, wo der Römer auf die Bildung unseres Volks einen jetzt nicht mehr zu berechnenden Einfluß übte; aber eben die große Cultur des Bodens macht die Verfolgung der antiken Reste sehr schwierig. Es ist nicht wahrscheinlich, daß selbst die ausgedehntesten Nachgrabungen von diesem nordischen Pompeji, das die Lava des deutschen Grimms gewiß aufs gründlichste zerstört hat, viel mehr zu Tage fördern würden als den Schattenriß, und wir müssen zufrieden seyn, daß der nur hie und da aufgerührte Schutt, neben so manchem vielsagenden Monument, wenigstens das herausgegeben hat, was für die menschliche Einbildungskraft in Allem von so großer Bedeutung ist, den Namen der Stadt.
Wem Forschungen, wie die von Jaumann in seiner Schrift niedergelegten, eine Thorheit sind, der wird auch diese kurze
Uebersicht schwerlich zu Ende gelesen haben. Und doch gibt es kaum ein anregenderes Gedankenspiel, als sich in die historischen Anfänge unseres Volks zu versetzen, wo es sich im Verkehr mit dem mächtigen Volke zu seiner weltgeschichtlichen Rolle einübte; sich im Raum mitten auf den Schauplatz so großer, für das Schicksal der Welt so entscheidender Bewegungen, und in der Zeit so unendlich fern davon zu fühlen. Auch hier, in dieser Vorbucht des Reichs, wie überall längs der beiden großen Ströme, ging der Germane bei dem Römer Jahrhunderte lang in die Schule der Kriegs- und Friedenskünste, und der Römer ahnte lange nicht, daß er, indem er sich ein brauchbares Werkzeug zu ziehen meinte, der ewigen Stadt die entsetzliche Ruthe band. Aber es scheint allerdings, daß man in der Jugend mit diesem Volk in seinen Schriftwerken gelebt haben muß, um bei Nachrichten von dem Treiben desselben auf unserem eigenen Boden mehr zu denken, als bei den tausend Notizen aus allen Fächern des Wissens, die in unserer encyklopädischen Zeit an dem sich schnell Belehrenden und eben so schnell Vergessenden gleich den Bildern einer Zauberlaterne vorübergehen. Man muß mit den Römern ihre Lager und Schlachten geschlagen, man muß mit ihnen triumphirt und Colonien hinausgeführt haben, um zu begreifen, wie einer die Hände mit zitternder Hast nach einer beschriebenen Scherbe aus Siegelerde, wie nach einem Schatz ausstrecken, wie er die Steinschiffre eines Hadrian oder Antonin mit größerer Wonne überfliegen kann, als ein Handschreiben seines Landesvaters.
Schweiz.
Zürich, 12 Mai. Gestern Morgen verstarb nach kurzem Krankenlager der Regierungsrath Dr. Ferdinand Meyer von hier. In engern und weitern Kreisen wird sein frühzeitiger Hingang (er war erst 41 Jahre alt) schmerzlich empfunden. Auch der Allg. Zeitung, deren regelmäßiger Correspondent er mehrere Jahre hindurch gewesen, ziemt es, seiner zu gedenken. Meyer, schon frühzeitig der politischen Laufbahn in unserer Republik zugewendet, hatte noch vor dem Jahr 1830 im Großrathe Ansehen und Einfluß erlangt. Wie er wissenschaftlich mit besonderer Vorliebe die Zeit der Reformation studirte, so ließ er sich auch praktisch von einem reformatorischen Geiste leiten. An den Verfassungsarbeiten im Jahr 1830 nahm er ernsten und warmen Antheil. Seine Voten in der Verfassungscommission waren oft die gründlichsten. Damals schon widersetzte er sich Allem, was er für revolutionär und fremdartig hielt, beförderte dagegen Alles, was ihm der naturgemäßen Entwicklung des höher strebenden Volksgeistes zuzusagen schien. Gründliche Bildung und Kenntnisse, große Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit in seinem Berufe, Sinn für äußere Ordnung, warme Liebe zum Vaterlande, und ein vorzügliches Talent zu gesetzgeberischen Redactionsarbeiten zeichneten ihn aus von vielen andern. So lebte und wirkte er auch im Regierungsrathe, dessen Mitglied er in den ersten Jahren nach der Revolution von 1830 war. Aber als die politischen Leidenschaften zunahmen, in schweizerischen und zürcherischen Dingen der Radicalismus sich stärker geltend machte, und durch Stiftung eines politischen Vereins die damals gemäßigte Majorität des Regierungsrathes gebrochen werden sollte, da zog auch er sich ganz von den Staatsgeschäften zurück. Er gehörte eher zu den zarten als zu den kräftigen Naturen, war im öffentlichen Auftreten eher etwas schüchtern als kühn. Die Seele voll Liebe und seinem Sinn für alles Edlere und Höhere fühlte sich von den rauhen Stürmen der Außenwelt widrig berührt und verschloß sich. Damals suchte und fand er einen neuen stilleren Wirkungskreis in dem Lehrerberufe, und nur die Liebe zum Erziehungswesen knüpfte ihn noch an die öffentlichen Geschäfte. Als Erziehungsrath hielt er aus in allen Kämpfen, und verblieb eines der thätigsten und einflußreichsten Mitglieder. Ihm hat insbesondere das höhere Unterrichtswesen äußerst viel zu verdanken. Die Arbeiten für Gründung und Entwicklung der Hochschule, des Gymnasiums und der Industrieschule lagen vornehmlich auf ihm. Auch in dem abgetretenen Erziehungsrathe war er Präsident der ersten (wissenschaftlichen) Section. Die neueste Zeit führte ihn ins politische Leben zurück. An der Bewegung des letzten Jahres nahm er von Anfang großen Antheil. Ueberzeugt, daß nur von dem religiösen Leben aus das politische Leben wahrhaft reformirt und gehoben werden könne, freute er sich des religiösen Sinnes, welcher sich in dem Volke kund gab. Mit ganzer Seele war er dieser Geistesrichtung ergeben, und auf das Wesentliche achtend, beurtheilte er milde, was sich durch den Verlauf und Ausbruch des Kampfes Unordentliches beigemischt hatte. Gerne und freudig folgte er 1839 dem Rufe des neuen Großrathes, in die Regierung zu treten; nicht ohne ernste Betrachtungen, aber mit dem festen Entschluß, sich diesem Wirkungskreise ganz hinzugeben, trat er an die Spitze des Erziehungsrathes. Er hat sich hingeopfert. Die Arbeiten im neuen Erziehungsrathe nahmen ihn ganz in Anspruch, über seine Kräfte; der Widerstand, den er gerade hier außerhalb des Erziehungsrathes oft erfuhr, bald von Leuten, welche den Werth der Geistescultur nicht kennen und nicht schätzen, bald und mehr noch von manchen Lehrern, welche – die Liebe mißkennend, die er zu ihrem Stande und ihrem Berufe im Herzen trug, und dem Erziehungsrathe mißtrauend, dessen ganzes Streben nur dahin ging, die Schule auf christlicher Basis neu zu erheben – Schwierigkeiten und Hemmnisse aller Art bereiteten, verwundete sein zartes Wesen. Erholung gönnte er sich nur im Schooße einer liebenden und würdigen Familie, selten unter Freunden, selten im Freien. Durch mehrere Krankheiten geschwächt, erlag er einem hitzigen Fieber, welches ihn ergriff und nach wenigen Tagen dahin raffte.
Schweden.
Stockholm, 5 Mai. Heute ist ein königliches Schreiben, welches die Verlängerung des Reichstags bis zum 7 Junius gestattet, an die Reichsstände gelangt. Vorigen Sonnabend und heute sind die Stände versammelt gewesen, und haben über das vom Finanzausschuß entworfene Ausgabenbudget heftige Debatten geführt. Der Adel hat den Entwurf zur Civilliste zurückverwiesen, weil er die Erhöhung derselben in gewissen Punkten für nöthig hält. Frhr. Sprengtporten, welcher nach dem Tode seines Sohnes verreist war und welchen man nicht so bald zurückerwartete, hatte sich wieder eingefunden und an den Discussionen Theil genommen. Im Bürgerstande wurde der Vorschlag des Finanzausschusses in Bezug auf die Gehalte der neuen Minister und der Expeditionschefs heute debattirt und nach mehreren Abstimmungen genehmigt. In den andern Ständen ist die Gehaltsfrage noch nicht wieder aufgenommen worden. Der Bauernstand aber hat eine Frage in Erwägung gebracht, die vom Finanzausschuß nicht berührt war, nämlich wegen Verminderung der Civilliste um volle 100,000 Rbthlr. in Folge einer im Anfang des Reichstags durch den Grafen Anckarswärd eingebrachten Motion, welche zwar vom Adelstande verworfen, aber hernach von dem Bauer Zweigbergk wieder aufgenommen wurde. Diese Reduction wollen nun die Bauern durchsetzen, und haben deßhalb den Entwurf des Ausschusses hinsichtlich dieses Punktes zurückverwiesen.
Der Vice-Admiral Klint, Schwedens ältester Marine-Officier,
wegen seines trefflichen Seekartenwerkes auch im Auslande rühmlich bekannt, ist dieser Tage in einem hohen Alter gestorben.
Rußland.
St. Petersburg, 20 April. Es organisirt sich hier eine wissenschaftliche Reise nach Mexico, deren Zweck die Bereicherung der öffentlichen und Privatsammlungen, namentlich der Gärten, seyn soll. Um etwas Bestimmtes darüber zu erfahren, begab ich mich, da der Director des kaiserlichen botanischen Gartens, Fischer, die Sache eingeleitet hat, in diesen Garten, den ich, beiläufig gesagt, trotz seiner großen Schönheit, und trotz dem, daß am Sonntage der Zutritt zu den herrlichen Gewächshäusern Jedermann gestattet ist, so leer und verlassen fand, als existire er für das Publicum gar nicht. – Der Herzog von Leuchtenberg ist der besondere Beschützer und Gönner des Barons Karwinsky, welcher die Expedition nach Mexico leitet. *)Der bayerische Edelmann, Hr. v. Karwinsky, hat bekanntlich früher schon mehrere wissenschaftliche Reisen nach dem spanischen Amerika unternommen. In den letzten Jahren wohnte er meist zurückgezogen auf seinem Gute in der Nähe von Augsburg.
Unser vortrefflicher Graf Kankrin hat das Protectorat der Reise angenommen, und die kaiserliche Familie hat zu den Reisekosten beigetragen. Fischer konnte die thätige Theilnahme der fürstlich Kotschubey'schen Familie nicht genug loben, und hofft durch die Beiträge, die er erwartet, in den Stand gesetzt zu seyn, dem Baron Karwinsky einen tüchtigen jungen Maler, den Sohn unsers braven Saurwied, beigesellen zu können. Er erwartet viel von dem Einfluß des Geheimenraths Grafen Stroganoff. Es soll Alles veröffentlicht werden, was geschieht, vor Allem die Namen der Theilnehmer. Die Expedition soll vier Jahre dauern, und es sollen wo möglich alle Provinzen des ganzen Landes besucht werden. Fischer hat Recht, von dem Projecte so enthusiasmirt zu seyn; denn wenn man sieht, wie die westlichen Länder in den herrlichen Producten von Mexico schwelgen und wie arm unsere Gärten an diesen Erzeugnissen sind, so begreift man wohl den Wunsch, sich in den Besitz aller dieser Herrlichkeiten zu setzen.
AntwortDurch Zufall verspätet.
In der Allg. Zeitung vom 1 April d. J. Nr. 92 hat sich wieder ein anonymer Freund gefunden, welcher mir die Ehre eines ausgezeichneter Schafzüchters gewährend, die Welt auf meine diplomatischen Ansprüche aufmerksam zu machen die Güte gehabt hat! **)Zum Verständniß der Antwort des Hrn. v. Lipski ist es wohl nöthig, die Stelle, gegen die er reclamirt, hier wiederzugeben. Es heißt dort nämlich (in einem Schreiben aus Gnesen): „Ferner wird in dem fraglichen Artikel (der Leipziger Allgem. Zeitung) von einer gewissermaßen officiellen Sendung des hiesigen Gutsbesitzers Hrn. v. Lipski nach Colberg und resp. nach Rom, zur Ausgleichung der kirchlichen Differenzen gesprochen. Hr. v. Lipski ist in unserer Provinz als ein tüchtiger Landwirth und ausgezeichneter Schafzüchter bekannt, von seinen diplomatischen Talenten aber ist bis jetzt noch nichts im Publicum bekannt geworden; auch dürfte er solche wohl selbst kaum in Anspruch nehmen. Daß Hr. v. Lipski, mit Bewilligung der Behörde, den ihm befreundeten Erzbischof in Colberg besucht habe, ist allerdings wahr; daß er jedoch eine weitere Mission gehabt habe, muß mit Recht in Zweifel gezogen werden, ebenso wie seine Sendung nach Rom.
Mein Hr. Gönner! Da Sie mich als Schafzüchter preisen, so muß ich der Ueberzeugung leben, in Ihnen einen Hrn. Collegen zu besitzen. Stolz auf diese mir gewordene Ehre, erlaube ich mir aus vollem Herzen einige Erfahrungen hier niederzulegen, welche Sie, wenn diese auch nicht diplomatisch sind – doch wie ich hoffe mit Ihrem Zutrauen beehren werden.
a) Wahl beim Einkauf:
Trachten Sie sich edles Blut zu verschaffen! Weichen Sie den herben, spröden, harten und rohen Eigenschaften aus, und streben Sie nach Sanftheit und Milde.
b) Die guten Eigenschaften der Wolle.
Meiden Sie den Pech, und wählen sie den Oelschweiß. Schätzen Sie immer den kräftigen, regelmäßigen, festen Charakter, welcher dem Metis-Thier die Stirn bieten wird; schützen Sie diesen Charakter vor groben und schwarzen Flecken, und das Product wird beliebt werden.
c) Wahl der Widder:
Ich rathe Ihnen immer ungehörnte Widder zu wählen, indem durch die Hörner schon so manches edle Individuum tief verwundet ist – auch das Abstoßen der Hörner gefährlich zu werden pflegt.
d) Wäsche:
Nachdem Sie diese Grundsätze beobachtet, um zu einem vor der Welt geschätzten Ziele zu gelangen, so schützen Sie das edle Blut vor Staub, und waschen Sie das Product ohne chemischen Zusatz, denn nur eine milde Krystallquelle führt den Schafzüchter zum Zwecke.
Niewierz bei Pinne, im Großherzogthum Posen,
den 12 April 1840.
Ignatius v. Lipski.
[1890-92]
Wildbad im Königreich Würtemberg.
Die dießjährige Badsaison beginnt am 25 Mai. Ein königl. Regierungscommissär wird während derselben in Wildbad verweilen; die Briefpost- und Eilwagenverbindungen mit Stuttgart über Calw, anfänglich zweimal in der Woche, später täglich hin und zurück, so wie mit Karlsruhe über Pforzheim viermal wöchentlich, werden am 16 Mai, beziehungsweise im Laufe des Monats Junius ihren Anfang nehmen. Die erste Hälfte der neu zu erbauenden Kunststraße zwischen Calw und Wildbad, welche vom Kloster Hirsau an durch ein Seitenthal in unbedeutender Ansteigung auf die Höhe führt, und wodurch die steile Hirsauer Steige umgangen wird, kann von der Mitte des nächsten Monats an befahren werden. Für Aufnahme der Fremden ist sowohl durch Verbesserungen in Gasthöfen und Privatwohnungen als durch Neubauten, unter welchen insbesondere ein großes Hotel mit Nebengebäuden für Restauration, Stallungen und Remisen am Eingange der Anlagen Erwähnung verdient, hinreichend gesorgt, so daß auch den Ansprüchen und größern Bedürfnissen vornehmer Gäste völlig genügt werden kann. Für Gelegenheit, die zum Vermiethen bestimmten disponibeln Privatwohnungen zu erfahren, wird gesorgt werden. Neben dem Badarzte Dr. Friker wird sich der ausübende Arzt Dr. Fallati aus Hamburg während der Saison wieder in Wildbad aufhalten. Uebrigens bleibt außer der eigentlichen Saison die Benützung der durch ihre Badwärme bevorzugten und von jeher den Bädern Gastein, Pfäfers und Leuk an die Seite gestellten Quellen, deren Wassermasse durch die bisherigen, immer noch fortgesetzten Bohrversuche um die Hälfte vermehrt ist, uneingeschränkt, und hat auch im verflossenen Winter stattgehabt. – Den 12 Mai 1840.
Der Vorstand der königlichen Badaufsichtsbehörde und abgeordnete Regierungscommissär Freiherr von Linden, Regierungsrath.
Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. Alexandre, Brandgasse Nro. 28, in Straßburg zu machen. – An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.
[1704-6]
Edictal-Ladung.
Jakob Hartmann, Steinmetzgesellenssohn aus München, welcher am 8 Februar 1807 als Kanonier bei der ersten leicht n Compagnie der in Rußland gestandenen ersten Armee ivision zuging, am 24 November 1812 als vermißt in den Listen abgeschrieben wurde, wird schon seit dem Jahre 1812 vermißt. Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird daher aufgefordert,
binnen sechzig Tagen
von heute an von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht anher zu geben, widrigenfalls dessen noch in 424 fl. 10 1/2 kr. bestehendes Vermögen gegen Caution an seine nächsten Verwandten verabfolgt werden würde.
Den 28 April 1840.
Königl. bayer. Kreis- u. Stadtgericht München.
Graf v. Lerchenfeld, Dir.
Hauck.
[1619-21]
Edictal-Ladung.
Nachdem
1) Fr. Louise Margarethe Wahl in Cythra, daß ihr Ehemann, der vormalige Kaufmann Hr. Traugott Albert Wilhelm Wahl zu Leipzig, sie seit dem Monat November 1838 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht, und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königlichen Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Wilhelminen Büttner in Nossen gegen ihren abwesenden Ehemann, den im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten von Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandenen, aus Straßburg gebürtigen Fleischhauergesellen Johann Büttner, erhobene Ehedesertionsklage am 18 d. M. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermin der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannt Ehemänner, Wahl und Büttner, peremtorisch geladen, daß sie
den 15 Julius 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Wahl mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Büttner aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige, und beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird was Recht ist.
Leipzig, am 21 März 1840.
Königlich sächsisches Appellationsgericht.
Dr. Schreckenberger.
Hincke.
[1567-68]
Oeffentliche Bekanntmachung und Aufforderung.
Am 17 März l. J. starb die Wittwe des Peter Haas von Lampertheim, Ottilie, geborne Michel, kinderlos, mit Hinterlassung eines Testamentes, worin sie die Ehefrau des Peter Weidnauer IV von Lampertheim zur alleinigen Erbin ihres Nachlasses einsetzte. Die nächsten Verwandten der Verlebten konnten bis jetzt nicht ermittelt werden. Ihre Mutter, eine geborne Mades, soll von Heppenheim, ihr Vater Johann Michel aus der Gegend von Nürnberg gewesen seyn. Bei dem Mangel aller weiteren Notizen werden alle diejenigen, welche Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, oder das Testament anfechten wollen, hiemit öffentlich aufgefordert, dieß um so gewisser
binnen acht Wochen
zu thun, als sonst der ganze Nachlaß der erwähnten Testamentserbin überwiesen werden wird.
Lorsch, am 20 April 1840.
Großh. hess. Landgericht daselbst.
Euler.
[1848-49]
Verkauf einer Grundherrschaft.
Die hohen, fürstlichen Relicten des verstorbenen Hrn. Feldmarschalls und Staatsministers Fürst Wrede Durchlaucht sind gesonnen, die ihnen väterlich anerfallene Grundherrschaft Langenzell nebst aller Zugehör aus der Hand zu verkaufen.
Diese Besitzung besteht aus folgenden Gegenständen:
Ein Schloß, Verwalterswohnung und geräumige Oekonomiegebäude, darunter ein ausgezeichneter Rindviehstall mit 28 steinernen Säulen, eine Einrichtung zur Käsefabrication und eine Branntweinbrennerei.
Das Schloß hat einen sehr großen gewölbten und gesunden Keller.
An Gütern, welche zusammenhängen und ein Ganzes bilden, gehören dazu:
7 Morgen 2 Viertel 37 Ruthen Gartenland,
101 Morgen 3 Viertel 35 Ruthen Wiesen
(sämmtlich zum Bewässern geeignet).
621 Morgen 1 Viertel 81 Ruthen Aecker,
136 Morgen - Viertel 91 Ruthen Waldung
Neubadischen Maaßes, der Morgen 400 Ruthen enthaltend.
Auf dem Gut befinden sich 1000 tragbare Obstbäume mit edlen Obstsorten und eben so viele neugesetzte Obstbäume.
Es liegt dieses Gut im Großherzogthum Baden, an der Landstraße von Heidelberg nach Würzburg, eine Stunde von Neckargemünd und drei Stunden von Heidelberg, und bildet eine eigene Gemarkung, hat somit seine eigene Polizei und ist frei von Gemeindeabgaben.
Dazu gehört:
ein Wirthschaftsgebäude mit Scheuer und Stallung und Wirthschaftsgerechtigkeit.
Das Gut hat als Gerechtsame:
das Schäfereiweidrecht, die Fischerei in dem durchfließenden Forellenbach und das niedere Jagdrecht auf der Feldgemarkung Langenzell und der benachbarten Gemarkung Lobenfeld.
In dem sehr geräumigen Hofe befinden sich zwei Brunnen, der eine in die Branntweinbrennerei gerichtet – mit gutem laufendem Wasser, so wie überhaupt das ganze Gut sehr quellenreich ist.
Mit Langenzell ist zur Zeit verbunden, kann aber auch davon getrennt werden:
Das Gut Klingenthal, bestehend aus einer Wohnung mit Scheuer und Stallung:
24 Morgen - Viertel 51 Ruthen Wiesen und
57 Morgen 3 Viertel 15 Ruthen Acker.
Das Gut Biddersbach, bestehend aus einer Wohnung, Scheuer und einem neugebauten sehr großen Stall.
17 Morgen 1 Viertel 7 Ruthen Wiesen und
53 Morgen 3 Viertel 40 Ruthen Acker.
Diese beiden Güter gehören zur Lobenfelder Gemarkung.
Alle Theile dieser hier beschriebenen Güter sind zehntfrei und es ruhen darauf bis zur Uebergabe außer der Staatssteuer – und bei Klingenthal und Biddersbach den Gemeindeabgeben an Lobenfeld – keine weitern Lasten.
Die Kaufliebhaber werden eingeladen, ihre Offerte mit Preisbestimmung für Langenzell und jedes der beiden Güter Klingenthal und Biddersbach besonders an Unterzeichneten, der zur Leitung der Unterhandlungen beauftragt ist, längens bis Ende Junius d. J. hieher zu senden.
Auf erfolgende Anfragen werden sogleich die etwa weiter nöthigen Aufschlüsse ertheilt werden. – Karlsruhe, den 7 Mai 1840.
Obergerichts-Advocat Hofrath Dr. Gerbel.
[1873-75]
Flachsspinnmaschinen.
Da unsere Werkstätten für den Bau von Flachs- und Wergspinnmaschinen nebst allen Vorbereitungsmaschinen nach dem neuesten und besten englischen Spiralsystem eingerichtet, auch bereits mehrere gelungene Arbeiten in diesem Fache aus denselben hervorgegangen sind, so werden uns unsere englischen Mustermaschinen entbehrlich und wir wünschen anderweit darüber zu verfügen.
Sie bestehen aus:
2 Peterhechelmaschinen. Peter heckling machine.
3 Cylinderhechelmaschinen. Cylinder heckling machine.
1 Brechmaschine. Flax cutter.
1 Ersten Strecke. 1 Kopf 2 Band. First drawing. 1 head 2 Sl.
1 Zweiten Strecke. 2 Kopf 4 Band. Second drawing. 2 head 4 Sl.
1 Vorspinnmaschine. 6 Kopf 24 Spinden. Roving frame. 6 head 24 Sp.
1 detto 4 Kopf 16 Spinden. Roving frame. 4 head 16 Sp.
6 Feinspinnmaschinen, jede 192 Spinden
in zwei Fronten, spinnen Nr. 50-200.
Spinning frames.
nebst Gewichten, Utensilien und mehreren Hülfsmaschinen.
Auf diesen Maschinen ist, um sich von ihrer Tüchtigkeit zu überzeugen, bei uns einige Zeit gesponnen worden, und es liegen sowohl Proben von Garnen als auch von den daraus gewebten Zeugen zur Ansicht bereit.
Wir sind geneigt, sämmtliche Maschinen, nach Umständen im Ganzen oder im Einzelnen, abzulassen, und werden soliden Käufern, die sich an uns wenden, mit Vergnügen jede ihnen wünschenswerthe Auskunft geben.
Schloß Uebigau bei Dresden, im Mai 1840.
Die Direction der Maschinenbau-Anstalt.
[1688]
Conversations-Lexikon der Gegenwart.
Von diesem Werke – ein für sich bestehendes und in sich abgeschlossenes, zugleich ein Supplement zur achten Auflage des Conversations-Lexikons so wie zu jeder frühern, zu allen Nachdrucken und Nachbildungen desselben – dessen hohes Interesse und Bedeutung für die Gegenwart immer mehr allgemein anerkannt wird, ist jetzt das 21ste Heft (bis Mu) erschienen. Es bildet nicht nur ein Werk zum Nachschlagen für den augenblicklichen Bedarf, sondern zugleich ein durch gewandte Darstellung anziehendes Lesebuch über alles, was die Zeit bewegt. Die Fortsetzung wird so rasch geliefert, als es die auf die Bearbeitung zu verwendende besondere Sorgfalt irgend gestattet. Jedes Heft kostet auf Druckp. 8 gr., auf Schreibpapier 12 gr., auf Velinpapier 18 gr.
Die achte Auflage des Conversations-Lexikons, an das sich das Conv.-Lex. der Gegenwart zunächst anschließt, behauptet fortwährend unter allen ähnlichen Werken den ersten Rang, und es ist davon im vorigen Jahre ein neuer Abdruck erschienen, von dem ein Exemplar aller 12 Bände auf Druckp. 16 Thlr., auf Schreibp. 24 Thlr., auf Velinp. 36 Thlr. kostet. Das Werk kann aber auch von Wenigerbemittelten in einzelnen Bänden, in Terminen wie sie ihnen am besten passen, in einem neuen Abonnement bezogen werden, wo dann der Band auf Druckp. 1 Thlr. 8 gr., auf Schreibp. 2 Thlr., auf Velinp. 3 Thlr. kostet.
Das für jeden Besitzer der 8ten Auflage unentbehrliche Universal-Register, das gegen 70,000 Personen und Gegenstände nachweist, über die sich Mittheilungen im Conversations-Lexikon finden, kostet auf Druckpapier 16 gr., auf Schreibp. 1 Thlr., auf Velinp. 1 Thlr. 12 gr.
Leipzig, im April 1840.
F. A. Brockhaus.
[1670]
Im Verlage von F. H. Köhler in Stuttgart ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten:
Universal-Lexikon der Tonkunst.
Supplementband.
Herausgegeben von Hofrath Dr. Schilling.
1ste, 2te Lieferung. Lex. 8. à 45 kr.
Diese zu dem in 6 Bänden bestehenden Hauptwerke nöthig gewordenen Nachträge enthalten größtentheils Biographien lebender Musiker, wie Adam. Albertazzi, Alquen, Anschütz, Auber, Banck, Bärmann, Barth, Bayer, Becker, Belbe, Bellini, Bennet, Berliotz, Bertini, Berton, Bischoff, Bogartschek, Bott, Cherubini, Decker, Drouet, Dupret, Eisenhofer, Eiser, Ernst, v. Faßmann, Fetis, Field, Fröhlich, Garcia, Grisi, Halevy, Hammer, v. Hasselt, Henselt, Hetsch, Hummel u. s. w.
Außer diesen genannten befinden sich in den Supplementen noch eine große Anzahl anderer Artikel, so wie Berichtigungen und Zusätze zum Hauptwerk, so daß kein Besitzer des letzteren diese Nachträge, welche einen mäßigen Band ausmachen, entbehren kann.
[1782]
So eben ist bei Orell, Füssli & Comp. in Zürich erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Anleitung, auf die nützlichste und genußvollste Art die Schweiz zu bereisen.
Von DR. J. G. EBEL.
Im Auszuge ganz neu bearbeitet von G. v. ESCHER.
Siebente Originalauflage.
Mit einer Ansicht des Mont-Blanc und drei Gebirgspanoramen.
8. 660 S. in Leinwand geb. 2 Rthlr. od. 3 fl.
[1580]
Im Verlage der Unterzeichneten ist so eben erschienen:
Lehrbuch der Essigfabrication,
enthaltend:
die Anleitung zur rationellen Bereitung aller Arten von Essig, sowohl nach der älteren langsamen Methode, als auch nach der neueren schnellen Methode; zur Darstellung der Kräuteressige; zur Prüfung des Essigs auf seinen Säuregehalt; zur Anlage von Essigfabriken u. s. w.
Für Essigfabricanten, Weinhändler, Kaufleute, Landwirthe, Cameralisten und Techniker.
Von Dr. Fr. Jul. Otto,
Professor der Chemie am Collegio Carolino und Medicinal-Assessor zu Braunschweig.
Mit einer Kupfertafel. gr. 8. Velinpapier, geheftet 1 Thlr. 8 gGr. oder 2 fl. 24 kr. rhein.
Kein anderes Gewerbe hat in neuerer Zeit eine so bedeutende Umgestaltung erlitten, als die Essigfabrication. Von der Einführung der sogenannten Schnellessigfabrication an beginnt eine ganz neue Epoche dieses Gewerbes. Wenn auch diese neuere schnelle Fabricationsmethode schon häufig befolgt wird, so sind doch die Vortheile, welche durch die rationellste Anwendung derselben für den Fabricanten erwachsen können, noch lange nicht gehörig erkannt oder gewürdigt. Der Verfasser des vorliegenden Lehrbuchs, bekannt durch sein Lehrbuch der landwirthschaftlichen Gewerbe, und früher Vorsteher der bedeutenden Essigfabrik der Nathusius'schen Gewerbe-Anstalt zu Althaldensleben, gibt in demselben die ausführlichste Anleitung zur rationellen Betreibung der Essigfabrication, sowohl nach der neueren schnellen Methode, als auch nach der älteren langsamen Methode, welche für einige Arten von Essig doch immer noch die einzig anwendbare bleibt; er geht so in alle Einzelnheiten ein, daß der Gewerbtreibende in jeder Beziehung sich Rath aus demselben wird erholen und mit Sicherheit darnach wird arbeiten können. Rücksichtlich des Inhalts im Allgemeinen verweisen wir auf den Titel des Werkes.
Braunschweig, Januar 1840
Fr. Vieweg & Sohn.
Vorräthig in der K. Kollmann'schen Buchhandlung in Augsburg.
[1758]
Im Verlag von Ebner & Seubert in Stuttgart ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands, der Schweiz und der österr. Monarchie vorräthig:
A. C. CELSUS
acht Bücher von der Arzneikunde,
aus dem Lateinischen ins Deutsche übertragen mit Beigabe von Celsus' Biographie und erläuternden Anmerkungen von Dr. Bernhard Ritter, prakt. Arzte in Rottenburg a. N.
Gr. 8. Velinpapier, 40 Bogen. Preis 3 fl. 48 kr. oder 2 Thlr. 9 gGr.
Durch die Veröffentlichung einer neuen Uebersetzung dieses allgemein anerkannten alt römischen Classikers, welcher nicht selten mit vollem Rechte der „römische Hippokrates“ genannt wird, glauben wir dem ärztlichen Publicum keinen geringen Dienst zu erweisen. Der Hr. Verfasser hat keine Mühe gescheut, die beigefügten erläuternden Bemerkungen, welche sich besonders mit Aufklärung dunkler Stellen und Nachweisung der von Celsus gebrauchten Bezeichnungen von Krankheiten, Arzneistoffen etc. befassen, aus historischen Quellen dem gegenwärtigen Zustand anzumessen, und von jedem Mittel in gedrängter Kürze seine Abstammung, seine Bereitungsart und die hierüber herrschenden verschiedenen Ansichten älterer und neuerer Aerzte anzugeben (Punkte, die zum Erfassen des Geistes unsers Autors unentbehrlich sind).
Aerzte selbst, mit der lateinischen Sprache aufs vollkommenste vertraut, werden daher mit wahrer Freude auf unsere Uebersetzung hinblicken, worin sie gerade über jene Punkte Licht verbreitet finden, welche selbst die gründlichsten philologischen Kenntnisse in ewigem Dunkel versenkt lassen.
[1830-32]
Anzeige.
Da ich in Folge meiner Beförderung Wien verlasse, zeige ich hiemit allen jenen geehrten Schriftstellern, mit welchen ich bis jetzt in litterarischem Verkehr stand, freundlichst an, daß mich meine dienstliche Eintheilung nach Clausenburg in Siebenbürgen trifft. Ueberdieß finde ich es für nothwendig folgende Zeilen, welche aus dem Vorwort zu meiner bereits gedruckten Tragödie: „Alboin“ entnommen sind, hier zu wiederholen.
„Aus dem gerechten parteilosen Tadel Nutzen zu ziehen, bleibt immer ein Vortheil, den ich nie gering schätzen, sondern stets mit Dank erkennen werde. Ueber ein schriftstellerisches Product, welches dem Publicum durch die Darstellung auf dem Theater oder durch den Buchhandel bekannt wurde, hat übrigens Jedermann das Recht sich frei auszusprechen; ich habe mir noch nie erlaubt, dieses Recht zu bestreiten. Anders freilich verhält es sich, wenn vor der Erscheinung eines Werkes, ohne dasselbe noch zu kennen, bloß um der Sache schon im voraus zu schaden, sorgfältig ein übler Ruf verbreitet wird – ein Verfahren, welches wohl von keinem Rechtlichen vertheidigt werden kann.“
Wien, am 1 Mai 1840.
Pannasch.
[1825-28]
Sehr beachtenswerthe Anzeige.
K. k. russisch-polnische vom Staate errichtete und garantirte Anlehns-Lotterie von einhundert fünfzig Millionen Gulden poln. Cour.
Eine Million, 300,000 fl., 2 à 150,000 fl., 6 à 23000 fl., 8 à 14000 fl., 12 à 7000 fl., 20 à 4200 fl., 100 à 2500 fl., 150 à 2100 fl., 200 à 1500 fl., 1000 à 950 fl., 5500 à 750 fl. etc., zusammen 7000 Gewinne im Betrag von sieben Millionen neunmalhundert siebenzigtausend Gulden poln. Courant werden erlangt in der
am 1 Junius 1840
stattfindenden Ziehung.
Unterzeichnetes Handlungshaus ladet alle diejenigen, welche sich in Besitz dieser enormen Summen setzen wollen, zur Theilnahme ein und erläßt Loose à 8 fl. 45 kr., bei Abnahme von fünf Stück das sechste gratis.
Julius Stiebel, Bankier in Frankfurt a. M.
[1837-39]
Schaf-Verkauf.
Veranlaßt durch mehrfache Anfragen bringt man hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß nach der Schur in der hiesigen reinen Electoral-Schäferei folgende Schafe in größeren und kleineren Partien abgegeben werden:
250 gesunde und kräftige Zuchtmutterschafe von 1 bis 4 Jahren;
50 dto. Widder von 1 bis 3 Jahren;
100 dto. Hammel von 2 bis 3 Jahren.
Diese Schafe können zu jeder Zeit, auch vor der Schur, in Augenschein genommen werden.
St. Veit bei Neumarkt in Oberbayern, im Mai 1840.
Frhrl. v. Speck-Sternburg'sche Oekonomie-Inspection.
[1899-1901]
Grauer Schneckenmarmor und Petrefakten-Platten in Größen von 1-12 Quadratfuß zu 1-1 1/2 Zoll Dicke, von ausgezeichneter Schönheit und feinster Politur, zu Prachtbauten, Einlagen in Möbels, zu Tisch- und Ofenplattenverzierungen, Fenstergesimsen und Gegenständen verschiedener Art besonders geeignet, ist in größern Partien in der Lithographi stein- und Marmorschleife zu Doos bei Nürnberg zu haben. Ebendaselbst sind auch Platten von feinem weißen und gelben Marmor in allen Dimensionen zu Gegenständen diverser Art zu haben. Ferner Lithographiesteine, einfach und doppeltgeschliffen, von weißer und blauer Masse, von vorzüglicher Güte.
Bestellungen in allen Dimensionen und Formen können sofort effectuirt werden. Aufträge nehmen an: in Nürnberg Hr. A. C. Domeier, in Würzburg die HH. Müller und Zehner, in Dietfurt bei Weißenburg der Unterzeichnete, die von den Steinen zur Ansicht vorliegen haben.
L. Schrencker, Fabrikbesitzer.
[1802-3]
Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Herausleitung des berühmten Pfäferser-Heilwassers in den schön gelegenen und aufs bequemste neu errichteten Bad- und Gasthof zum Hof Ragatz bei Ragatz, Kanton St. Gallen vollendet ist, und vom 1 Junius d. J. die Bäder daselbst so heilsam wie die innern benutzt werden können.
Da dieses Etablissement an der Hauptstraße nach Italien liegt, so wird es den resp. Reisenden auch zu jeder andern Jahreszeit zur schicklichsten Aufnahme dienen. Bestens empfiehlt sich
Mächler, Baddirector.
[1867-71]
Gasthof und Pension zum Raben in Zürich.
Unterzeichneter zeigt hiemit den resp. Reisenden an, daß in seinem schon längst durch ausgezeichnet schöne und vortheilhafte Lage bekannten Gasthof die Einrichtung getroffen, daß diejenigen Fremden, welche gesonnen sind, kürzere oder längere Zeit in Zürich sich aufzuhalten, in billigen Preisen en Pension logiren können, wozu sich ergebenst empfiehlt C. Gujer zum Raben.
[1793]
Durch alle Buchhandlungen ist zu erhalten:
Die Molken- und Bade-Anstalt Kreuth bei Tegernsee. Von Dr. C. Krämer. Mit Ansichten. München bei Fleischmann. 1 Thlr. oder 1 fl. 30 kr.
Dieses Buch liefert eine ausführliche Beschreibung dieser berühmten Heilanstalt.
[1843]
Bei H. L. Brönner in Frankfurt a. M. ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Arnd, J., sechs Bücher vom wahren Christenthum, nebst dessen Paradiesgärtlein und Bericht von dem Leben und Absterben des Verfassers. Neu herausgegeben von Dr. Joh. Friedr. v. Meyer. Mit einem Stahlstich. 49 1/2 Bogen Royal 8., weiß Druckpapier, in Umschlag geh. 2 fl. 12 kr.
Vorräthig in der K. Kollmann'schen Buchhandlung in Augsburg.
[1779-81]
Herzoglich Nassauische Domanial-Weinversteigerung.
Von den in den herzoglichen Domanialkellern aus der 1839r Ernte gelagerten Weinen sollen öffentlich versteigert werden:
I. Zu Eltville,
Montag den 25 Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
16 Stück Zinswein
24 Stück Zehntwein.
8 Stück Rauenthaler Bergrecht.
II. Zu Oestrich,
Montag den 25 Mai l. J.,
Nachmittags 3 Uhr,
12 Stück Zinswein.
31 Stück Zehntwein.
III. Zu Rüdesheim,
Dienstag den 26 Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
12 Stück Zinswein.
24 Stück Zehntwein.
2 Stück und
4 Zulast
eigenes Wachsthum.
5 Ohm rothen Aßmannshauser Zehntwein.
16 Ohm rothen Aßmannshauser eigenes Wachsthum.
IV. Zu Lorch,
Mittwoch den 27 Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
14 Stück Zehntwein.
V. Zu Caub,
Freitag den 29 Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
1 1/2 Stück Zinswein.
10 1/2 Stück Zehntwein.
VI. Zu Oberlahnstein,
Montag den 1 Junius l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
2 Stück Zinswein.
20 Stück Zehntwein.
Die Proben werden an dem Tage vor der Versteigerung und unmittelbar vor dem Versteigerungsacte an den Fässern gereicht.
Wiesbaden, den 4 Mai 1840.
Herzogl. Nassauische General-Domänendirection.
Frhr. v. Bock.
vdt. Schmitt.
[1844-45]
Anerbieten.
Ein in Zürich etablirter Kaufmann, welcher im Frühjahr und Herbst die ganze Schweiz ganz speciell bereist, wünscht für noch einige gute Häuser Commissionen aufzunehmen. Auch wäre er bereit, Commissionslager und alle sonstigen Geschäfte, welche in das Fach eines Kaufmanns einschlagen, gegen billige Provision zu übernehmen. Gefällige Offerte erbittet man sich mit dem Zeichen P. P. franco durch die Expedition der Allgemeinen Zeitung.