Frankreich.
Paris, 12 Jun.
Hr. Bouchotte, vormaliger Kriegsminister unter dem Convent ist am 8 Jun. in Metz in einem Alter von 83 Jahren gestorben. Er trat als Obrist in das Ministerium und als Obrist wieder aus, nachdem er mehr als 80 Generale ernannt hatte.
Hr. Lepoitevin, Pair von Frankreich, Ehrenpräsident des Pariser Gerichtshofs, ist am 10 Jun. in Paris in seinem 95sten Jahre gestorben.
In der Deputirtenkammersitzung vom 10 Jun., in welcher die Berathung über die Eisenbahnen begonnen wurde, sagte Hr. Galos: „Ich bin erstaunt, daß diese Discussion, die sich alljährlich erneuert, bis jetzt kein neues Resultat, kein neues Licht gewährt hat. Nicht einmal die Erfahrung kommt uns zu Hülfe. Immer steht die Debatte da, wo sie war, als sie zum erstenmal der Kammer vorgelegt wurde. Dieselbe Ungewißheit, dieselben Meinungsschwankungen herrschen in der Darstellung der Beweggründe und in dem Berichte der Commission. Man fragt sich noch, ob Frankreich hinreichende Capitalien habe, um die Unternehmungen von Eisenbahnen Compagnien zu überlassen. Man ist über die Beziehungen zwischen der Verwaltung und der Privatindustrie noch nicht im Reinen, und doch sollten, so wie man einmal einige große Linien unternehmen will, alle präjudiciellen Fragen untersucht und gelöst seyn. Der Grundübelstand großer Arbeiten in Frankreich liegt in der Unzulänglichkeit der Capitalien; die Privatindustrie wird nie im Stande seyn, beträchtliche Linien zu unternehmen und auszuführen. Bei uns sind die Capitalien immobilisirt, an den Boden gebunden. Die Personen, die besitzen, besitzen wenig, und können nicht einen Theil ihrer Einkünfte in Unternehmungen wagen. In England gibt es große Besitzer, und diese können vereinigt große Summen schießen. Auch ist das in England herrschende Banksystem großen öffentlichen Arbeiten sehr günstig. Ebenso verhält es sich in Amerika. In Frankreich dagegen sind wir schon seit Jahrhunderten gewöhnt, alle Arbeiten von der Verwaltung gemacht zu sehen. Wenn die Regierung Compagnien zur Ausführung großer öffentlicher Arbeiten auffordert, so thut sie unter den geschilderten Umständen etwas Schlimmes und von der gewöhnlichen Norm Abweichendes. Wir sind noch nicht über das Princip selbst einig. Einige wollen die Eisenbahnen von dem Staate gebaut, andere glauben, nur Compagnien können sie mit Nutzen unternehmen. Die Wahrheit ist, daß uns die Capitalien fehlen und daß sich der Associationsgeist noch nicht hinreichend entwickelt hat, damit Compagnien für Arbeiten von solcher Wichtigkeit hinreichen könnten. Andrerseits hat die Regierung von den Compagnien nicht hinreichende Garantie gefordert, und ihnen allzu leichtsinnig einen Theil der Ausübung ihrer eigenen Macht überlassen. In England wird dabei weit mehr Vorsicht beobachtet. Die Compagnien müssen dort gleich anfangs ernstliche Bürgschaften vorlegen. Bei uns sind die Compagnien schlecht organisirt, haben unzureichende Statuten, und die Actionnäre sind nicht fest genug an die wirkliche Zahlung der von ihnen unterschriebenen Capitalien gebunden. Die Compagnie der Eisenbahn von Orleans hat z. B. nicht die Hälfte ihres Capitals zusammengebracht.“ Der Redner ist der Ansicht, daß man gefehlt habe, das Maximum des Tarifs mit 10 Cent. für den Kilometre und auf einen Reisenden zu erhöhen; man müsse den Compagnien freiere Hand in Fixirung ihrer Tarife lassen, die kleinlichen Förmlichkeiten, denen die Compagnien bisher unterworfen gewesen, und die unsäglichen Aufenthalt machten, vereinfachen. Uebrigens behalte er sich vor, bei der Discussion der Artikel sich über die verschiedenen Arten, wie man den Compagnien aufhelfen könne, zu erklären. Die Sitzung ward hierauf geschlossen.
In der Sitzung der Deputirtenkammer am 11 Jun. wurde die Debatte fortgesetzt. Die Hauptredner dieses Tags waren die HH. Duvergier de Hauranne, der Minister Jaubert und der Berichterstatter Gustav v. Beaumont. Wir müssen das Nähere darüber auf morgen verschieben, um für die am folgenden Tage abgegebene wichtige Erklärung des Hrn. Thiers Raum zu gewinnen.
Die Deputirtenkammer kam am 12 Jun., nachdem sie den Tag zuvor die allgemeine Erörterung über den Eisenbahnentwurf geschlossen hatte, an Erörterung des Art. 1, lautend: „Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, der Eisenbahncompagnie von Paris nach Orleans ein Zinsminimum von 3 Proc. und 1 Proc. Tilgung während 16 Jahren und 324 Tagen von dem Tag an, wo die Eisenbahn geendigt seyn, und in ihrer ganzen Ausdehnung befahren werden wird, zu garantiren.“ Es wurden drei Amendements dazu vorgelegt. Eines von Hrn. Luneau, lautend: „Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist ermächtigt, der Compagnie der Eisenbahn von Paris nach Orleans im Namen des Staats eine Summe zu leihen, im Betrag von zwei Fünftheilen des durch die Statuten bestimmten Gesellschaftsfonds, nämlich 16 Millionen.“ Hr. Luneau hält die Zinsgarantie nur für eine Prämie zur Speculation und Agiotage. Hr. Duchatel spricht für den Commissionsantrag, und behauptet, daß der Beistand, wie ihn Hr. Luneau der Compagnie von Orleans geleistet wünsche, von ihr nicht angenommen werden würde. Dieß komme einer Verwerfung der Ausführung der Eisenbahn, oder wenigstens einer Vertagung auf das nächste Jahr gleich. Alle umgebenden Nationen errichten jetzt Eisenbahnen, nur Frankreich beschäftige sich nicht damit. Das fragliche Amendement stelle nicht die Existenz der Compagnie, sondern die Eisenbahnen selbst in Frage. (Bewegung.) In früherer Zeit habe zwar auch er (der Redner) Gefahr bei der Zinsgarantie gesehen, jetzt habe er sich aber vom Gegentheil überzeugt. Das von Hrn. Luneau aufgestellte Princip, daß man einer Unternehmung das, was man einer andern gewährt hätte, nicht versagen könnte, sey allzu absolut. Der Staat gewähre seinen Schutz mit Unterscheidung
je nach den Umständen, über die er Richter sey. Die Bedingungen der Vollziehung, die günstigen oder ungünstigen Chancen seyen ja nach den Oertlichkeiten sehr verschieden. Auch trete die Zinsengarantie erst nach der völligen Ausführung der Eisenbahnen in Kraft. Nun lasse sich nicht annehmen, daß sie nichts eintragen würden. Ihre Erträgnisse würden aber um eben so viel auch die von dem Staat übernommenen Verpflichtungen vermindern. Die Gefahr für den Staat sey sonach sehr gering. Hr. Thiers: „Ich habe nach der Rede des Hrn. Duchatel nur wenig beizufügen. Ich bin immer Anhänger der Ausführung durch den Staat gewesen (Bewegung) und meine Meinung hat sich in dieser Hinsicht seit zehn Jahren nicht geändert. In diesem Fall hätte man aber 5 bis 600 Millionen von Ihnen verlangen müssen, und sicher hätte man dann die Klagen über ein Deficit vernommen. Ich glaube daher jetzt, daß man die Mitwirkung der Compagnien zulassen muß. Ruft man aber die Compagnien herbei, so muß man sie auch unterstützen und aufmuntern. Die beste Aufmunterung ist die Garantie der Zinsen. Darin liegt die Gewißheit für die Familienväter, die ihre Fonds einlegen, sie nicht zu verlieren. Ich sehe durchaus nichts Uebertriebenes darin. Die Maaßregel ist löblich, und es ist kein Grund vorhanden, sie zu verwerfen. (Bewegung.) Ich weiß, daß es örtliche Interessen gibt, die zum voraus ihren Entschluß gefaßt haben, Alles, was vorgeschlagen werden wird, als schlecht zu bezeichnen. Wir haben aber vor Allem nur das allgemeine Interesse zu Rathe zu ziehen. (Sehr gut!)“ (Abgang der Post.)
Hr. Lepeletier d'Aulnay hat die Verrichtungen als Mitglied der unter der Präsidentschaft des Hrn. v. Broglie zur Prüfung der Fragen über die Negersklaverei und die politische Constitution der Colonien niedergesetzten Commission nicht angenommen, und der König hat an dessen Stelle Hrn. Rossi, Pair von Frankreich, und Hrn. Regnard, Mitglied der Deputirtenkammer, berufen.
Man spricht in Paris schon seit mehreren Tagen von einer bevorstehenden Revue der Nationalgarde. Das Siècle findet dafür einen sonderbaren Anlaß: „Man versichert, der Kaiser Nikolaus werde dieser Revue beiwohnen. Die Anwesenheit des Kaisers Nikolaus in unsern Mauern wird viele Auslegungen veranlassen.“ (Andere Pariser Blätter wiederholen schon seit einigen Tagen diese Erfindung.)
Paris, 11 Jun. Die Deputirtenkammer beschäftigt sich seit gestern mit den Eisenbahnen; es ist hauptsächlich die Frage von dem Tarif, d. h. von den durch die Reisenden zu zahlenden Gebühren. Die Unternehmer verlangen die Berechtigung, den Tarif über das Maaß hinaus zu erhöhen, welches sie bei Nachsuchung der Bestätigung der Regierung selbst angegeben hatten. Beim Beginn der Arbeiten verrechnete man sich überall über den Betrag des Kostenaufwands, und ohne Erhöhung der damals aufgestellten Tarife wird keine der Unternehmungen ohne Schaden wegkommen. Mehreren der gegen die vorgeschlagenen Erleichterungen der Unternehmer eingeschriebenen Redner wird wohl nicht ganz mit Unrecht der Vorwurf gemacht, sie seyen von Privatinteressen geleitet. – Diesen Morgen fand eine Versammlung der Deputirten der linken Seite statt, um über die Frage zu verhandeln, ob man darauf bestehen solle, daß die Motion des Hrn. v. Remilly noch vor dem Schlusse der Session debattirt werde. Selbst die aufrichtigen Anhänger der Motion haben sich für Vertagung auf die nächste Session ausgesprochen, weil in diesem Augenblick, bei der gänzlichen Müdigkeit der Kammer, Hr. Thiers unter Beihülfe des Restes der 221 leicht eine Verwerfung zu Stande bringen könnte. Bei dieser Gelegenheit wurde vieles über die nichtgehaltenen Versprechungen des Hrn. Conseilpräsidenten gesprochen; es fielen auch mancherlei Vorwürfe gegen Hrn. Barrot wegen seines zu großen Vertrauens, und man bezeichnete die Versetzungen der Präfecten und Unterpräfecten als bloßes Gaukelspiel ohne Wirkung zu Gunsten der Grundsätze der linken Seite. Dieser Tage erwartet man den Bericht der Commission über jene Motion; wie ich Ihnen bereits schrieb, hat die Mehrheit der Commissarien den Vorschlag verworfen, mehrere Aemter mit dem des Deputirten unverträglich zu erklären. Dagegen soll sie zugeben, daß kein Deputirter, der nicht Beamter ist, während er Mitglied der Kammer bleibt, eine Stelle annehmen dürfe, und daß diejenigen, die bereits vor der Wahl ein Amt bekleideten, nur eine Beförderung nach Ordnung der Hierarchie erhalten können. Beinahe einstimmig werden die Deputirten die Aussetzung der Debatten bis zur nächsten Session verlangen oder bewilligen. – Vor ein paar Tagen vereinigten sich 7 bis 800 Personen zu einem Mittagsessen an der Barrière du Montparnasse, in der Absicht, sich öffentlich zu Gunsten der von der radicalen Partei begehrten Wahlreform auszusprechen. Die HH. Laffitte, Arago und Garnier-Pagès waren eingeladen, beide erstere erschienen und präsidirten. Hr. Garnier-Pagès fand sich nicht ein. Diese Thatsache gibt zu mannichfaltigen Commentarien Veranlassung; einestheils nimmt die Linke den HH. Laffitte und Arago übel, durch ihre Assistenz sich zu dem extravaganten Ansinnen eines allgemeinen Wahlrechts zu bekennen, anderntheils sieht man die Handlung des Hrn. Garnier-Pagès als einen Beweis an, daß er sich von der radicalen Partei lossagt, und es künftig mit der dynastischen Linken halten will. Das ist auch wirklich die klügere Ansicht, da nach der Lage, worein Hr. Barrot sich gesetzt hat, für Hr. Garnier-Pagès alle Hoffnung obwaltet, als Chef dieser Partei anerkannt zu werden. – Die gestern hier officiell bekannt gewordene Nachricht des Todes Sr. Maj. des Königs von Preußen hat bei denjenigen Franzosen großen Eindruck verursacht, welche noch immer glauben, der bisherige Kronprinz sey voll kriegerischer Entwürfe. Der unterrichtetere Theil hält aber dieses Gerücht für ungegründet, und zweifelt nicht an der Handhabung des Friedens.
Bordeaux, 10 Jun. Die vorgeblichen Bekenntnisse Eliçabide's sind, Gottlob! ohne Grund. Das Gerücht hatte so allgemeinen Glauben gefunden, daß es selbst in die hiesigen Zeitungen überging, und nun die Runde von ganz Frankreich macht. Es ist schwer zu begreifen, wie sich Jemand mit Erfindung von Lügen so empörender Art befassen mag.
Algier, 6 Jun. Die Expeditionsarmee hat sich wieder in Bewegung gesetzt: die erste Division marschirte am 2 d. bei einem heftigen Samum oder Wüstenwind ab, von dem die arme Infanterie viel gelitten haben wird; am folgenden Tage folgte ihr die zweite, und am nämlichen Tage verließ der Marschall Valée mit seinem Generalstab Algier. Den Tag vorher war ein Dampfboot als außerordentlicher Courier von Frankreich gekommen; es hatte weder Reisende noch Briefe, sondern nur eine Depesche für den Marschall mitgebracht. Man behauptet, es sey der Befehl, den Abgang der Truppen aufzuschieben. Ist das begründet, so gab der Marschall nicht viel auf den ministeriellen Befehl. Freilich ist es nicht das erstemal, daß er so gehandelt hat. Gestern kam ein zweites Dampfschiff ebenfalls nur mit einer Depesche für den Marschall an. – Alles, was man bis jetzt von den Operationen der Armee weiß, ist, daß sie am 4 Jun. die Chiffa überschritten. Was weiter geschehen seyn kann, ist uns – Dank der außerordentlichen Zurückhaltung des Oberfeldherrn in Bezug auf Neuigkeiten – noch unbekannt. Nur die Araber haben das Privilegium, Alles, was wir thun,
zu wissen, während wir von ihren bedeutendsten Handlungen und Bewegungen nichts erfahren. Hätte der Marschall die 250,000 Fr., die ihm als geheime Fonds überschickt wurden, statt 200,000 Fr. zurückzuschicken, ihrer wahren und nützlichen Bestimmung gemäß angewendet, so hätte er z. B. im November 1839 erfahren, daß in einer öffentlichen von Abd-El-Kader am 3 Jul. zu Taza gehaltenen Versammlung der Krieg gegen uns beschlossen wurde. Durch das Zurückschicken glaubte er in Frankreich eine hohe Idee von seiner Rechtlichkeit in der Verwaltung zu erwecken, hat aber dadurch bei verständigen Leuten nur einen neuen Beweis seiner völligen politischen Unfähigkeit gegeben. Trotz des Abgangs der Truppen haben sich in der Nähe von Algier jene Scenen von Raub und Mord noch nicht wiederholt, die während der Expedition nach Medeah vorfielen. Doch scheinen einige traurige Anzeigen neues Unglück dieser Art zu verkündigen. Die Cheraga, ein kleiner Stamm, der jenseits Sidi Ferrutsch 3-4 Meilen westlich von Algier sich festgesetzt hat, sind heimlich davon gegangen. Diese Auswanderungen verkündigen fast immer baldige Angriffe, da die Eingebornen nur in der Furcht, Opfer von Feindseligkeiten zu werden, deren Ausbruch ihnen bekannt ist, sich dazu entschließen.
Das Gegenbild von dem Grafen von España.
Es gehört zu den eigenthümlichen Vorzügen der Allgemeinen Zeitung, daß in ihr die Ansichten von Männern sehr verschiedener politischer und religiöser Gesinnungen und Parteien sich aussprechen und die Thatsachen von mehr als Einem Standpunkte aus beleuchtet werden. Dieser Eigenthümlichkeit muß es zugeschrieben werden, wenn darin sogar Männer, wie der Graf de España oder vielmehr d'Espagne ihre Lobredner, oder wenigstens ihre Vertheidiger finden, wie das in der Beilage vom 12 April geschehen ist. Wir wollen solche Versuche nicht tadeln, sind jedoch der unmaßgeblichen Meinung, daß man der Sache der legitimen Monarchie keinen schlechtern Dienst erweisen könne, als wenn man solche unglückliche Versuche macht, die d'Espagnes als ihre Heiligen zu canonisiren. Aus diesem Grunde können wir nicht umhin, über diesen Mann und jenen Versuch auch ein Wort zu sagen. Ein Publicist, den wahrscheinlich Niemand illegitimer Gesinnungen beschuldigen wird, Pfeilschifter, sagte im Sommer 1838 mit Bezug auf den Canonisirten: „Dem unglücklichen Prinzen (Don Carlos) war die Aufgabe gestellt, sein Vaterland vom Untergange zu retten; seitdem wir aber alle jene, die unter seinem Bruder das Land an den Rand des Abgrundes bringen halfen, sich um ihn gruppiren, die unfähigen Labandero und Aznarez in seinem Rathe, Moreno und Negri an der Spitze seiner Armeen sehen, und sogar die España und P. Cyrillus ihm zu Hülfe eilen, bezweifeln wir, was wir früher bloß dahingestellt seyn ließen, seinen Beruf, die große und edle Aufgabe zu lösen.“ Politische Studien. I Th. pag. 272.
Die Ereignisse haben es seitdem selbst dem blindesten Anhänger des „unglücklichen Prinzen,“ wie Hr. v. Pfeilschifter denselben, ich weiß nicht schonend oder zweideutig, bezeichnet, klar machen müssen, daß diese Zweifel wenigstens nicht ohne guten Grund waren.
Wir maßen uns nicht an, den berüchtigten Generalcapitän von Catalonien, den man öfter noch den „Henker“ dieser beklagenswerthen Provinz nannte, genauer zu kennen als sein Vertheidiger; da uns aber gerade einige Beiträge zu einer Biographie dieses „Gewissenhaften,“ wie sein Vertheidiger ihn nennt, in die Hände fallen, so wollen wir sie den Lesern der Allgemeinen Zeitung nicht vorenthalten. „Die Rolle des Grafen de España während des Constitutionskrieges (1820-1823), sagt der Verfasser, konnte nicht zweifelhaft seyn,“ erzählt uns jedoch nicht, worin sie bestanden habe. Es ist Schade, daß Hr. v. Pfeilschifter, welcher in seinem Staatsmann (VI Bd.) den Grafen schon 1825 als einen „Heuchler und Intriganten“ bezeichnet und sich dabei auf „bestimmte Facta“ beruft, diese nicht näher angibt. Einige Aufschlüsse über die Rolle, welche der Graf damals spielte, finden sich indeß in dem höchst interessanten Werke, das der Marquis de Miraflores über die Ereignisse von 1820 bis 1823 herausgab. Essais historiques et politiques pour servir à l'histoire d'Espagne de 1840 à 1823. Trad. de l'esp. Paris, 1836.
Hier lesen wir nach den Acten, welche im Archiv der Regentschaft von Urgel gefunden wurden: „Unterm 28 Nov. 1822 meldete Don Carlos Espagne der Regentschaft (aus Verona), daß er die unterm 28 Oct. ihm übersandte Denkschrift, worin der Plan des französischen Cabinets widerlegt und seine verderblichen Folgen nachgewiesen waren, dem Kaiser Alexander überreicht, und daß dieser sie gelobt und gebilligt habe. Don Carlos Espagne sollicitirte hierauf bei der Regentschaft, in der Diplomatie angestellt zu werden, und da er dieß nicht erreichte, so machte er im Journal des Débats bekannt, er sey von der Regentschaft weder angestellt gewesen noch werde er jemals eine Anstellung von ihr annehmen; hierauf erklärte er sich für den Plan des französischen Ministeriums und erhielt von ihm das Commando über Navarra.“ Wie übrigens der Verfasser die Rolle, welche der General in dieser Zeit der Regierung seines Souveräns gegenüber überhaupt gespielt, mit seiner Theorie der Pflichten des „Soldaten,“ die er weiterhin aufstellt, vereinigen und ausgleichen könne, ist für unsere Fassungskraft schwer zu begreifen.
„Der Graf,“ fährt der Verfasser fort, „zog sich auch den Haß aller Liberalen zu, die in ihm einen Tyrannen und Wütherich, blinden Häscher der blutigen Decretalien Ferdinands VII sahen.“ Er scheint darüber verwundert zu seyn, indem er sagt: „Und doch lassen sich alle Handlungen des Grafen de España so einfach auf das einzige Princip zurückführen, ohne das jeder militärische Geist, jede Mannszucht unmöglich ist. Der Befehl des Souveräns ist das höchste Gesetz des Soldaten.“ Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß ein zum Füsiliren eines Cameraden commandirter Soldat nicht erst untersuchen und entscheiden kann, ob das Gesetz gerecht sey und die Richter gerecht geurtheilt haben, obgleich auch er nicht blindlings über den Haufen zu schießen hat, wenn ein Officier, dessen Befehlen er sonst gehorchen muß, es zu commandiren auf den Einfall geriethe; allein der „wirkliche Staatsrath Sr. katholischen Majestät, der Generalcapitän und Präsident des höchsten Gerichtshofes einer Provinz“ ist eben kein Soldat, sondern ein Mann, der seinem Souverän etwas Anderes schuldig ist, als den Henker zu machen. Wie man versichert, so befand sich der Advocat des Grafen d'Espagne selbst in den Umgebungen des Don Carlos. Wenn dieß der Fall war und man seine Theorie mit derjenigen zusammen hält, welche ein anderer Officier aus den Umgebungen des Prätendenten, der Baron de los Valles ***)Un chapitre de l'histoire de Charles V, par le baron de los Valles, aide-de-camp du Roi d'Espagne, brigadier dans ses armées etc. Paris. 1835.
aussprach, so ist nicht zu verwundern, daß diejenigen, welche sich für den Prinzen im Interesse der rechtmäßigen Thronfolge erhoben, zuletzt bedenklich wurden und mit Madrid paciscirten; denn vor einer solchen Dschingis-Chanischen Moral-Rechtstheorie, wie diese beiden Herren aus so hoher Umgebung zu Markte bringen, muß jedem ehrlichen Manne bange werden.
Da der Verfasser des Artikels „über die Ermordung des Grafen de España“ und der Baron de los Valles in ihren Ansichten so sehr zusammen stimmen, so glauben wir von beiden Notiz nehmen zu müssen. Unser Verfasser fährt fort: „Man versteht, daß hier von der Hinrichtung des Generals Bessières die Rede ist, ein trauriges Ereigniß, über das ich mich nicht näher erklären kann, da es nicht an mir ist, als Ankläger königlicher Personen aufzutreten, selbst nicht nach ihrem Tode. Als 1827 Catalonien unruhig werden wollte, begab sich Ferdinand VII selbst nach Barcelona, und stellte den Grafen de España an die Spitze der unzufriedenen Provinz. Der Catalonier gehorcht nur dem, den er fürchtet; das wußte Graf de España; er packte sie mit grimmiger Faust, ließ die Köpfe der Rädelsführer abschlagen und schickte die übrigen auf Galeeren; da beugten sie und schmiegten sich, gehorchten ihm und es ward Ruhe.“ Ohne hier in
die Sache weiter einzugehen, sey uns vorläufig nur eine Bemerkung erlaubt. Zur Durchführung dieser wohlfeilen Regierungstheorie ist nur eine Kleinigkeit nothwendig, nämlich – daß man immer stark genug sey, „sie mit grimmiger Faust anzupacken;“ der beste Beleg für den endlichen Erfolg dieser vortrefflichen Theorie ist das Ende des gefeierten Helden dieser Theorie selbst.
Der Baron de los Valles sagt: „Der Graf von España hat als Generalcapitän von Catalonien Ferdinand VII wesentliche Dienste geleistet, indem er die unsinnigen Entwürfe einiger Revolutionäre vereitelte. Ich rede nicht von seinem Benehmen bei der Insurrection des Bessières, und von den Vorwürfen, welche ihm ein großer Theil Royalisten bei der Hinrichtung dieses Generals, Vidals und seiner Cameraden machten, weil über diese ganze Sache ein undurchdringliches Geheimniß schwebt.... Ich habe die Frage nicht zu entscheiden, ein Royalist hat ein Ereigniß nicht zu beurtheilen, welches das Andenken eines Königs so sehr comprommittiren würde; ich überlasse das den Feinden des Königthums; ich begnüge mich zu sagen,... daß der Graf von España nur auf des Königs Befehl gehandelt. Ich bin jedoch weit entfernt, die barbarischen Executionen, die in Barcelona und auf verschiedenen Punkten Cataloniens während des Aufenthalts des Monarchen in dieser Provinz stattgefunden haben, zu billigen.“
Der Baron de los Valles mißbilligt doch wenigstens die „barbarischen Executionen,“ worin unser Verfasser nichts weiter zu erblicken scheint als ein ganz ordinäres Mittel, Respect einzuflößen. Mit welcher Gewissenhaftigkeit übrigens der Graf in der Verwaltung der Provinz Catalonien zu Werke ging, selbst lange nachdem die seltsamen Insurrectionsversuche von 1827 unterdrückt waren, ersehen wir aus den Berichten seines Amtsnachfolgers, des Generals Llauder, welche uns in einer so eben erschienenen höchst interessanten Schrift Annalen des spanischen Bürgerkrieges. Aus dem Spanischen übersetzt von Albrecht Eggenberg. I Lieferung. Mainz, 1840. – Wir halten dieß Werk für eine ungemein interessante Erscheinung, da es nicht bloß frei von allen Declamationen ist, sondern sogar sich jedes Urtheils über Menschen und Dinge enthält, und bloß Thatsachen und Actenstücke liefert.
in die Hände fallen, und welche es uns möglich machen, die „Meisterhand, womit der Graf Catalonien zügelte,“ wie sein Bewunderer sich ausdrückt, zu würdigen. Der General Llauder langt am 19 Dec. 1832 in Barcelona an, um den Grafen als Generalcapitän der Provinz abzulösen. Als der Mann mit der „Meisterhand“ dem Amtsnachfolger seinen Besuch abstattet, muß er empfinden, welche Eindrücke seine Verwaltung zurück gelassen. „Bekannt ist, berichtet der General Llauder, die Gewaltthätigkeit und Willkür, womit der Graf diese Provinz gouvernirte, und die Mißhandlungen und Ungesetzlichkeiten, womit er Tausende von Familien ins Elend und den größten Jammer brachte, indem er die Hinrichtungen vervielfältigte, und die Zuchthäuser vollstopfte, konnten nicht anders als einen lang verhaltenen tiefen Haß zur Folge haben, um am ersten Tage, wo die souveräne Gerechtigkeit und Gnade leuchten würde, loszubrechen. Der Graf ging, obgleich er mir Tags zuvor geschrieben hatte, daß er unpäßlich sey und noch nicht ausgehen könne, in diesem kritischen Momente über die Straße. Auf dem Wege zu mir vernahm er grobe Aeußerungen, die bei einer Volksmasse, welche beim Anblick des Urhebers ihrer Drangsale entrüstet war, nicht unterdrückt werden konnten. Diese Vorwürfe waren ihnen durch das erduldete Leiden entlockt, und man sagt, der eine hätte den Vater, andere den Gatten, Sohn oder Bruder, das in Proceßkosten oder durch den schmutzigen Geiz seiner Agenten verlorene Vermögen, ja einer sogar das Hemd zurück verlangt, das er verkaufen mußte, um die unglücklichen Opfer solcher Willkür im Kerker zu ernähren. In jeder andern weniger friedlich gesinnten Stadt als Barcelona würde die Gegenwart des Grafen einen unseligen Exceß veranlaßt haben; allein hier begnügte man sich mit dieser Demonstration. Die ungeheure Volksmasse, die mein Haus umgab und wiederholt in Acclamationen ausbrach, flößte dem Grafen große Furcht ein, und voll von einer außerordentlichen Kleinmüthigkeit, obgleich er keinen Grund mehr dazu hatte, da ich ihn durch meinen Adjutanten begleiten zu lassen versprach, wollte er doch vor Einbruch der Nacht das Haus nicht verlassen. Er bat mich, sich in die Citadelle zurückziehen zu dürfen, weil er sich nirgend anderswo für sicher hielt, obgleich die größte Ruhe herrschte. Er begab sich endlich in die Citadelle, und Morgens 5 Uhr ging er auf der Kriegsbrigg Mahonesa nach Majorca unter Segel.“ In einem andern Berichte sagt der neue Generalcapitän: „Ich sammle alle Reclamationen, die mir von vielen Personen zukommen, welche ohne irgend eine gerichtliche Form verwiesen wurden, und in den Schooß ihrer Familien zurückkehren zu dürfen bitten. Der Graf de España verweigerte ihnen diese Erlaubniß unter dem Vorwande, daß diese Classe von Leuten in der Amnestie nicht mitbegriffen sey, und daß er gegründete Ursache gehabt habe, sie von ihrer Heimath entfernt zu halten. Da ich im Secretariat die Acten verlangte, war nichts vorhanden, und der Secretär sagte mir, es seyen keine geführt und die Decrete auf besondern Befehl des Generals ausgefertigt worden.“ So verwaltete, nach den amtlichen Berichten seines bekanntlich nicht gerade sehr sentimentalen Amtsnachfolgers, Graf de España die ihm anvertraute Provinz. Und in einem solchen Pascha sollen wir einen würdigen Kämpfer für „Thron und Altar“ erkennen? Und die Gräuel, welche er verübte, wären weniger Gräuel, wenn er sie in „allerhöchstem Auftrage“ verübt hätte? Und sie zu tadeln, stünde nur „den Feinden des Königthums“ zu? Man könnte den Völkern, dünkt mich, keine bessere Anweisung, sich „an die Feinde des Königthums“ zu wenden, geben, als durch eine solche Seïden-Theorie.
Schweiz.
(Zerwürfnisse zwischen dem reformirten Convent des Kantons Schaffhausen und seinem Dekan Th. Dr. Friedrich Hurter.) Ursprung und nächste Veranlassung derselben war folgendes, nach gerichtlicher Untersuchung als unstatthaft erwiesenes Gerücht: Dr. Hurter habe am Feste des heil. Josephs in der Kirche des Nonnenklosters St. Katharinen-Thal (wohin er mit seiner Frau und dem Hrn. Grafen v. Enzenberg einen kleinen Ausflug gemacht hatte – das Kloster liegt auf dem linken Rheinufer, zwei Stunden oberhalb Schaffhausen im Kanton Thurgau, an der Landstraße nach Constanz) beim Eintritt sich mit Weihwasser besprengt, sich bekreuzigt und sey bei der Elevation anbetend auf die Kniee gefallen. Dieses Gerücht wurde benutzt, um in einem Zeitungsartikel hämische und den Charakter Dr. Hurters verdächtigende Fragen aufzuwerfen. Die Regierung ließ den Urheber des Gerüchts vernehmen, und da kam das Ganze darauf hinaus, was – wenn man dem eben so biedern als geistvollen Mann auch nur die Befolgung der gewöhnlichsten Klugheitsmaaßregeln zutraut, nicht anders zu erwarten war – daß jener gestand: „er könne sich geirrt haben.“ Hiemit wäre die Sache völlig abgethan und beseitigt gewesen, wenn sich dieselbe nicht durch ein, freilich nicht ganz zufälliges Incidens anders gestaltet und einen bösartigen Charakter angenommen hätte.
Friedrich Hurter gehört im eigentlichsten Sinne zu den außerordentlichern Capacitäten, und muß sich deßhalb in jedem beschränkten Raume beengt fühlen, zudem besitzt er den wahren historischen Sinn; daher er, was die Wissenschaft betrifft, unmöglich
einseitig abgeschlossen in dem System des Faches bleiben kann, welches das seinige ist. Daher es ihm möglich wurde, die Satzungen, worauf die römische Hierarchie des Mittelalters gegründet ward, in ihrem tiefen Einwirken aufzufassen und jenen Wunderbau – den die herrlichen Dome so würdig repräsentiren, welche aus den damaligen Zeiten in die unsrige hineinragen, wie die Geisterwelt in das Alltagsleben – so anschaulich und lebendig in Innocenz's III Leben darzustellen, daß ihm dafür die verdientesten Huldigungen von den Gläubigen katholischer Confession zu Theil wurden. Sein Herz, dessen edeln Sinn er als Vater, Freund, Bürger und ganz vorzüglich als Amtsgenosse in den mannichfaltigsten Lebensverhältnissen zu bewähren hinlängliche Veranlassung fand, wurde dadurch gerade erweitert, und erschloß sich auch dem Theile der nachbarlichen Bevölkerung, welcher in neuern Zeiten vorzugsweise kirchlich und bürgerlich zu leiden hatte, durch die immer noch fortdauernden Angriffe derer, welche sich durch Lostrennung von der Kirche der Gemüther versichern wollen, um so ungestörter die Spoliation der Kirchen und geistlichen Corporationen durchsetzen zu können. Wenn Dr. Hurter allen denen, die zu seinen Nächsten gehören, mit That und Rath, Hülfe und Trost treu in allen Angelegenheiten beigestanden hatte – wie denn seine immer gleiche, bewundernswürdige Bereitwilligkeit und Kraft, jedem beizustehen, der sich an ihn wandte, von Jedermann, vorzüglich aber von seinen Collegen, anerkannt wird – so entzog er sich auch den andern Brüdern nicht. Er handelte hierin gerade so, wie in seinen wissenschaftlichen Bestrebungen, das heißt, nachdem er die reformirte Liturgie seiner vaterländischen Kirche vertheidigt und vor der Abolition gesichert – nachdem er den Heidelbergischen Katechismus durch seine Kraft zu erhalten namhaft beigetragen – nachdem er hiedurch für seine Kirche das Seine gethan, ließ er sein Meisterwerk gründlicher Forschung, Innocenz III, ausgehen. Während dieses geschah, verhielt er sich aber mit nichten unthätig für seine Kirche; er führte die Ordination der jungen Geistlichen nach einer wahrhaft evangelischen, von ihm entworfenen Liturgie ein, und arbeitete mit der größten Aufopferung an der Redaction des neuen Gesangbuchs, dessen Vollendung er 1839 in einer wahrhaft christlich-evangelischen Rede im Convent feierte. Dieß führt mich auf jenes unglückliche Incidens zurück.
Ehe die Sache jenes Gerüchts geprüft und das Resultat bekannt war, war aus Veranlassung laufender Geschäfte der Stadtconvent versammelt; in diesem nun fand sich die Mehrzahl der anwesenden – meist jüngern – Geistlichen bewogen, an ihren Dekan die Forderung zu richten: „er möchte sie über jenes Gerücht beruhigen.“ Dr. Hurter erklärte jenes Gerücht für eine Lüge. Das im Verhältniß des jüngern Alters crescendo immer heftiger und anmaßlicher ausgedrückte Mißtrauen hatte ihn aber tief beleidigt, und er soll den Stadtconvent mit den hingeworfenen Worten aufgehoben haben: „Nun, so kann man ja einen Generalconvent abhalten.“ Dieß war an einem Montag; in den nächstfolgenden Tagen wurde der Ungrund jenes Gerüchts gerichtlich beurkundet und das Resultat bekannt; allein in Hurters Brust stak der Pfeil, der giftige, den Mißtrauen voreilig von der Sehne geschnellt hatte. In seinem Namen wurde der Convent berufen; allein statt persönlich zu erscheinen und als Dekan zu präsidiren, schickte er seine motivirte Resignation von der Dekanatswürde schriftlich ein. Diejenigen, welche den Hergang jenes Stadtconvents nicht gekannt, waren betroffen, und ließen sich nun um so leichter von denen bereden, welche damals schon nur die Gelegenheit hastig ergriffen hatten, um einem lang verhaltenen Groll Luft zu machen. Sie drangen mit Majorität durch: man solle von Dr. Friedrich Hurter, dem Decan des Convents, dem Antistes der Kantonskirche, das schriftliche Zeugniß verlangen: „er sey der protestantischen Kirche von Herzen zugethan.“ Somit stellte man ihn in die Reihe der Hochverräther, die fortamten, um desto eher den Ruin ihres Staats, ihrer Kirche herbeizuführen. Hurter verwies auf seine dreißigjährige Lehre, auf sein Leben, auf seine Amtsführung; er lud die Zweifelnden ein, in seine Kirche zum St. Johann zu kommen, ihn zu hören. Der aufs neue versammelte Convent nahm diese einzig mögliche Antwort nicht an; er wiederholte die Forderung. Er erklärte sich mündlich, wie das erstemal schriftlich. Der Convent ließ nicht ab; Hurter beantwortete das letzte Schreiben gar nicht mehr, das ihm einen Termin festgesetzt hatte, bei dessen Uebertretung die Sache dann der Regierung als Grund angegeben werden sollte, warum die jetzige Synode noch nicht (gewöhnlich am 1 Mai des Jahres) gehalten worden sey. Am 11 dieses Monats wurde ein Generalconvent gehalten und nach zehnstündigen Debatten, „ob der Grund des Verzugs bloß im Allgemeinen angegeben oder die an Dr. Hurter gestellte Frage wörtlich aufgenommen und der Hergang und gegenwärtige Stand der Sache der Regierung mitgetheilt werden solle“ – das letztere beschlossen, und zwar mit dreizehn Stimmen, während eilf für das erstere stimmten. Die Hurtern widerwärtige Partei ergriff diese Gelegenheit, von der Regierung, welche die Errichtung einer katholischen Kirche in Schaffhausen genehmigt hat, durch Sammlung von Unterschriften Garantien dafür zu verlangen, daß nie und nimmermehr Schaffhausen oder eine Gemeinde derselben – die es noch nicht ist – paritätisch werden könne, was nach der gegenwärtigen Constitution und einem auf tausend Jahre ausgedehnten Probabilitätscalcul wohl möglich wäre! Ein Mitglied des Ministeriums hat zwei irenische Schreiben an den Convent ergehen lassen, worin es seine tiefe Mißbilligung der vom Convent gegen seinen Dekan gethanen Schritte ausspricht. Das Motto, welches es in dem Vorworte dieser nunmehr gedruckten Schreiben anführt, bezeichnet so trefflich die Art jener Partei, daß wir es hier schließlich wiederholen:
Quae illaec res est? quid illi homines quaerunt apud aedes meas?
Quid volunt? quid introspectant?
Was gibt's? was schnuppert ihr um mein Haus herum?
Was wollt ihr denn? was sucht ihr zu erspähen?
Diese Schreiben des zweiten Geistlichen der Stadt, eines siebenzigjährigen Greises, sind unbeachtet geblieben von jenen dreizehn – das charakterisirt sie und ihre Sache.
China.
(Nachträgliches aus den neuerlich angekommenen Blättern aus Canton und Bombay.) Eine Proclamation des Ta-u-te (oder Ping-pe-tau) Yih vom 3 März verkündet den (portugiesischen) Einwohnern von Macao, daß sie sich hinsichtlich der vom Kaiser verordneten Sperrung ihrer Thore und Aufhebung alles Handels und Verkehrs mit ihnen, zu der man wegen des Aufenthalts einiger Engländer unter ihnen genöthigt worden sey, keinen weitern unnöthigen Befürchtungen hingeben sollen, indem er, der Ta-u-te, deßhalb bereits an den Kaiser berichtet habe, und binnen kurzem ein Gegenedict erwarte. Alle Betrüger und Landstreicher, die falsche Gerüchte hierüber aussprengen (um dadurch die Portugiesen zum Aufgeben ihres Handels mit China zu überreden), verheißt er aufs strengste zu bestrafen. „An jedem Ort,“ schließt das Edict, „wo ich zur Ausübung meiner Amtspflichten hingegangen bin, hab' ich geschworen und öffentlich verkündigt und über den Thoren des Orts aufhängen lassen meine Erklärung, daß, sollte ich je für Geld Recht und Unrecht umkehren, mir die Nachkommenschaft abgeschnitten werden möge; Himmel und Erde verhüte, daß ich darein willige, Schlimmes recht seyn zu lassen. Um so mehr ist Vorsicht nöthig in Macao, wo Fremde und Eingeborne gemischt sind.“ – In Canton ließ die Regierung 30 bewaffnete Boote zur Bekämpfung des Opium-Schmuggelhandels ausrüsten, und daß derselbe trotz aller ergriffenen Maaßregeln von englischen Schiffen nach wie vor aufs eifrigste getrieben wird, darüber enthalten die englischen Blätter mannichfach bestätigende Angaben. So lief am 13 Jan. der bekannte Opium-Clipper, Lady Grant, mit einer Ladung für 100,000 Pfd. bei Tongku ein, um von hier aus „bis an die Zähne bewaffnet“ zwischen den verschiedenen Inseln und Küsten herumzukreuzen und seine Waaren abzusetzen. Zugleich hoffen die englischen Matrosen bei dieser Unternehmung eine Anzahl chinesischer Haarschöpfe, aus denen sich gute Uhrbänder machen lassen, zu erbeuten.
Peking. Ein Geist der Unzufriedenheit und Empörung hat bei den Bewohnern der Hauptstadt beträchtlich überhand genommen, und zahlreiche ungesetzliche Verbindungen und Complotte sogar in dem Umkreise des Palastes entstehen lassen. Die Nachricht dieses Zustandes der Dinge kommt nicht aus der Feder eines Misanthropen, sondern vom Hofe selbst, und kann daher nicht als übertrieben betrachtet werden. Räubereien bei hellem Tage und Excesse jeder Art sind die unmittelbaren Folgen. Der Schluß, den wir daraus ziehen müssen, ist, daß die oberste Regierung entweder zu schwach ist, wirksamen Widerstand zu leisten, oder daß die Polizei mit den Verbrechern im Bunde steht. Nach vielem Nachsuchen sind fünf Individuen entdeckt worden, die sich eidlich verbunden hatten, indem sie ihren Mund beschmierten und sich ewige Treue schwuren. Obgleich keines andern Verbrechens schuldig, hat man sie doch dem Gericht zur Bestrafung übergeben, um mit ihnen nach dem Gesetz zu verfahren, das solches Betragen verbietet. Die kaiserlichen Gräber sind wieder, sehr zum Kummer der alten Jaouk-wang, verletzt worden. So wenig wir von dem himmlischen Hof wissen, scheint doch unter der dichten Bevölkerung viel Aufregung zu herrschen. Zu Mouk-den, der zweiten Hauptstadt, stehen die Angelegenheiten nicht besser. Die Aufläufe sind daselbst schlimmer als in Birmingham gewesen, doch die himmlische Gerechtigkeit ist summarisch. Die Verbrecher, ob Chartisten oder gewöhnliche Ruhestörer, werden ergriffen, und wenn das in einer bestimmten Zeit nicht geschehen kann, dann wehe den Richtern. Verhör, Urtheil und Execution sind in jenem Lande synonym. (Peking-Gazette.)
[22 4-16]
Concurs.
Von Seite der Pesther israelitischen Gemeinde wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem mit Choralgesang bestehenden israelitischen Tempel zu Pesth die Stelle eines ersten Vorbeters zu besetzen sey. – Diejenigen. welche sich dieserwegen bewerben wollen, müssen, außer jener zu diesem Amt erforderlichen Gesangsfertigkeit, sich auch über musikalische Kenntnisse, so wie mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihren moralischen und religiösen Lebenswandel und über ihre Fähigkeit zum correcten Vortrage der üblichen hebräischen Gebete aller Art, wie auch deutscher Gebete, genügend ausweisen können, und einer Probe unterziehen. Mit diesem Amt ist nebst freier Wohnung ein jährlicher fixer Gehalt von sechshundert Gulden in Zwanziger-Münze verbunden. Die Zeit des Concurses ist auf
den 22 Julius l. J.
anberaumt. – Bis dahin haben alle Bewerbslustigen in Pesth zur Probeleistung auf eigene Kosten einzutreffen, und
ihre schriftlichen Gesuche, mit obigen Ausweisen versehen, bei der Pesther israelitischen Gemeinde einzureichen. Es steht jedoch jedem Bewerber frei, zu dieser Probeleistung schon früher in Pesth zu erscheinen, oder seine Zeugnisse zur vorläufigen Prüfung portofrei zu übersenden.
[2076-78]
Edictal-Ladung.
Der k. bayer. Lottocollecteur Karl Sauer in Neu-Ulm hat den ehemaligen k. bayer. Oberlieutenant, nunmehr landesabwesenden Franz von Tausch, wegen zweier Darlehen, zu 500 fl., und 1000 Drachmen, resp. 748 Drachmen Rest hieran, dießorts belangt, und zu Gunsten seiner eingeklagten und bescheinigten Forderung die Beschlagnahme eines dem Beklagten als Legatar der Josephine Lenz aus der Kaufmann Joseph Anton Lenz'schen Verlassenschaft noch treffenden Betrages implorirt.
Dieser Beschlagnahme hat man stattgegeben, und daher sofort zur Justification die es Realarrestes eventuell zur Production der Original-Urkunden auf
Samstag den 29 August d. J.,
Früh 10 Uhr,
Tagsfahrt anberaumt, zu welcher Franz von Tausch, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort hierorts unbekannt ist, hiemit öffentlich und unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen wird, daß im Falle seines Nichterscheinens oder Nichtantwortens auf die bis zum Commissionstage in dießgerichtlicher Registratur zur Einsicht vorliegende Klage der verhängte Realarrest für justificirt und die producirten Originalurkunden für anerkannt erachtet werden würden.
Den 12 Mai 1840.
Königl. Kreis- und Stadtgericht München.
Graf v. Lerchenfeld, Dir.
Ott.
[2327]
Erkenntniß.
Das k. Kreis- und Stadtgericht Memmingen erkennt in der Verschollenheitssache des Johann Georg Hornung von hier auf erstatteten Vortrag und nach collegialer Berathung zu Recht, daß Johann Georg Hornung, nachdem er auf die in öffentlichen Blättern geschehene Edictalladung nicht erschienen ist, nunmehr für verschollen zu erklären und dessen in 246 fl. 13 kr. 2 pf. bestehendes Vermögen an die nächsten Verwandten desselben gegen Caution zu verabfolgen sey.
Memmingen, am 5 Junius 1840.
Der k. Kreis- und Stadtgerichts-Director.
Leeb.
v. Hartlieb.
[2282-83]
Bekanntmachung.
Margaretha Schiener, ledige Bauerstochter von Treinreuth, und der vormalige Bauer Johann Mark von Pichlberg sammt dessen Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern wollen nach Nordamerika auswandern, deßhalb werden alle diejenigen, welche an obige Personen Forderungen machen zu können vermeinen, aufgefordert, am
Montag den 22 dieß
ihre Ansprüche gegen obige Personen um so gewisser dahier anzumelden und nachzuweisen, außerdem das Vermögen obiger Personen ohne Berücksichtigung weiterer Forderungen an solche verabfolgt werden würde.
Eschenbach, den 1 Junius 1840.
Königliches Landgericht.
Pausch.
[2273-75]
Bekanntmachung.
Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen.
Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens
binnen 4 Wochen
bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Neustadt a. S, den 3 Junius 1840.
Königl. Bau-Inspection.
Dollhafen.
[2222]
So eben ist bei G. Franz in München erschienen:
Deutsche Blätter für Litteratur und Leben.
Herausgegeben durch F. v. Elsholtz, A. v. Maltitz und F. Aug. v. Zu-Rhein.
Monat Mai 1840.
Inhalt: Litterarische Soirée v. Alex. v. Sternberg. – Münchener Hundert und Eins v. E. F. – Das wiedergefundene Kleid. Ein chinesisches Melodram, mitgetheilt v. C. F. Neumann. – Warum haben wir Deutschen kein National-Lustspiel? v. Fr. v. P. Hocheder. – Lyrische Halle. Die letzten Worte v. C. A. Tiedge. – Der ächte Sänger des Maies von I. G. Beilhack. – Das Wiener Chocolademädchen, (nach Liotards Gemälde), von Ernst v. Brunnow. – Chronistisches. Litteratur- und Bücherschau. 1) Sendungen der Kurländischen Gesellschaft für Litteratur und Kunst. Mitau 1840. 2) Die Weltreiche zu Anfang des Jahres 1839. Eine Bilderreihe von F. de la Motte Fouqué. 3) Romanzen von Karl Ulmer. 4) Camoens, Trauerspiel in 5 Acten, von Wilhelm v. Chezy. – Ueber Ouverturen Von Franz Grafen von Pocci. – Denk- und Meldetafel.
Der Abonnementspreis dieser Zeitschrift ist:
In den k. k. österr. Staaten durch die k. k. Postämter bezogen, laut des Tarifs der k. k. österr. Polizei und Censur-Hofstelle: halbjährig zu 4 fl. 24 kr.
Bei den k. bayer. Postämtern halbjährig
im I. Rayon 3 fl. 32 kr.
im II. Rayon 3 fl. 39 kr.
im III. Rayon 3 fl. 43 kr.
Auf dem Wege des Buchhandels bezogen
Ganzjährig 7 fl. – kr.
halbjährig 3 fl. 30 kr.
vierteljährig 1 fl. 45 kr.
[2105]
So eben ist erschienen, und kann bei allen Buchhandlungen darauf subscribirt werden:
J. Gierth, prakt. Zimmermann,
Der Wiener Zimmermann,
oder praktische und allgemein faßliche Unterweisung zur Ausmittelung der Dachlagen und zur Construction der Holzverbände im Allgemeinen und insbesondere zu Dachverbindungen.
Erste Abtheilung.
Mit einem Atlas von 10 lithogr. Tafeln in groß Folio.
Subscriptions-Preis 4 fl. C.-M. oder 2 Rthlr. 16 gGr.
Mit dem genannten Werke, dessen beide folgenden Abtheilungen ebenfalls bereits im Drucke sind, und der ersten in kürzester Zeit folgen werden, ist einem sehr fühlbaren Bedürfnisse für die Praxis der Zimmerwerkskunst abgeholfen worden, indem man, trotz der großen Anzahl sehr guter Lehrbücher der Baukunst, im Allgemeinen dennoch ein solches vermißte, das dem reinen Praktiker die Regeln seiner Kunst, für den jetzigen Standpunkt derselben, so dargestellt hätte, daß er sie unmittelbar in die Wirklichkeit hätte übertragen können. Namentlich ist die Lehre von den Dachausmitte ungen, der Gegenstand der vorliegenden Abtheilung, in solchem Umfange und so ausführlich und allgemein faßlich noch in keinem einzigen Lehrbuche enthalten. Die folgenden Hefte werden viele Beispiele ausgeführter künst icher Verbände enthalten.
Ludwig Försters artist. Anstalt in Wien.
Zu beziehen durch die Kollmann'sche Buchhandlung in Augsburg.
[2378]
Bei Adolf Frohberger in Leipzig ist erschienen:
Triumph der Heilkunst mit kaltem Wasser, oder Ruf an alle Menschen zum zweckmäßigen Gebrauch des kalten Wassers.
Mit einer Erklärung der Krankheitsursachen und Aufführung der sichersten Gegenmittel.
Nebst einem Anhange, enthaltend:
Viele Beispiele vollkommen gelungener Wassercuren.
Von C. Zoczek.
8. Leipzig. In Umschlag geheftet 18 gr.
Das kalte Wasser, diese überreiche Spende des Himmels, ist zu allen Zeiten und unter allen Völkern als eines der ausgezeichnetsten Heilmittel gekannt, und in den verschiedensten Krankheiten des menschlichen Körpers mit dem glücklichsten Erfolge angewendet worden. Die Natur selbst hat aber auch den deutlichsten Fingerzeig dazu gegeben, indem sie alle ihre Schöpfungen Wachsthum, Nahrung und Gedeihen in demselben finden läßt, und es dem Menschen selbst zum einzig angemessenen
besten Getränke anweist. Zum Glück und Wohl von Tausenden war es unserer Zeit vorbehalten, durch sorgfältige wissenschaftliche Prüfungen diesem ältesten aller Heilmittel jene höhere Stellung anzuweisen, die es mit Recht durch seine wundervollen Wirkungen verdient. Stets läßt sich aber ein glücklicher Erfolg nur bei richtigem Gebrauch erwarten, und dazu eine verläßliche Anleitung zu geben, ist der Zweck vorstehenden Werkes. Der Verfasser desselben hat sich nach vieljährigen Erfahrungen über dessen wirksame Folgen in Leiden jeder Art entschlossen, es zum Gemeingut aller Menschen zu machen, und wir sind überzeugt, daß er sich den wärmsten Dank aller jener verdienen werde, die sich desselben bedienen.
Inhalt:
Einleitung. I. Ursachen, aus denen bisher das kalte Wasser nicht nach Verdienst gewürdigt und angewendet wurde: a) Unkenntniß, b) Vorurtheil, c) Eigennutz. II. Von den allgemeinsten und häufigsten Krankheiten: 1) Von der Krankheitsanlage; 2) von den schädlichen Einflüssen. III. Von den Eigenschaften und Wirkungen des Wassers auf Gesunde und Kranke überhaupt. IV. Von dem Gebrauch des kalten Wassers in Krankheiten: 1) In Entzündungen, deren Eintheilung und Aufzählung. 2) In Fiebern, deren Eintheilung und Aufzählung. 3) In regelwidrigen Aussonderungen. 4. In kachektischen Krankheiten. 5. In Nervenkrankheiten. Anhang: Das kalte Wasser als Schönheitsmittel. Beispiele glücklicher Wassercuren.
Dieses Werk ist zu haben: in Augsburg bei Himmer; Brünn bei Gastl und bei Seidel u. Comp.; Grätz bei Ferstl; Lemberg bei Wild und Sohn und Millikowsky; Linz bei Fink; München bei Franz, bei Lindauer und in der litterar. artist. Anstalt; Nürnberg bei Stein; Pesth bei Hartleben; Prag bei Borrosch und André, bei Haase; Ollmütz bei Neugebauer; Regensburg bei Montag und Weiß; Stuttgart bei Köhler; Wien bei Gerold bei v. Mösle und Braumüller; in Triest bei Javanger; Innsbruck bei Wagner; Salzburg bei Mayer.
[2218]
Von Leuchs Schnell-Essigfabrication ist so eben die vierte sehr verbesserte Auflage erschienen, welche alle Arten der Essigbereitung, Essigfärbung und die ganze Fabrication nach verbesserten Methoden beschreibt.
Preis 5 fl. 15 kr. Nürnberg bei C. Leuchs & Comp.
[2213]
Bei Gebr. Franieck in Karlsbad erscheint während der Bade-Saison 1840 zu dem höchst billigen Pränumeration preis von 1 fl. C.-M. oder 1 fl. 12 kr. rhein.:
Ein allgemeines Auskunfts- und Anzeige-Blatt von Karlsbad und seinen Umgebungen, wovon wöchentlich zwei Nummern ausgegeben werden.
Dasselbe enthält: a) eine Uebersicht aller ältern und neuen Bade- und Trinkanstalten in Karlsbad, Marienbad, Teplitz und Franzensbad. – Curtax-Ordnung und sonstige Einrichtungen. b) Numerische Angabe der Curgäste aus den österr. Badeorten (von 8 zu 8 Tagen) mit namentlicher Angabe der Notabilitäten unter den Curgästen in den böhmischen Bädern. c) Witterungsbeobachtungen. (Barometer- und Thermometerstand.) d) Naturhistorische Aufsätze. e) Topographische Skizzen. f) Gedichte, Volkssagen, Anekdoten, welche Bezug auf diese Curorte haben. g) Danksagungen der Curgäste über wiedererhaltene Gesundheit. h) Kurze Biographien interessanter Curgäste und histor. Rückerinnerungen. i) Nachrichten über Tagsbegebenheiten, Feste, Theater, Bälle, Concerte. k) Correspondenz-Nachrichten aus andern Curorten. – Ferner: l) ein Intelligenz-Blatt für Wohnungsvermieth-, Kauf- und Verkaufs-Anzeigen, Empfehlungen, Dienstgesuche u. s. w.
Auswärtigen P. T. Pränumeranten, welche dasselbe durch die Post beziehen, wird nebst dem Pränumerations-Betrag per 1 fl. C.-M. Porto- und Couvertgebühr berechnet.
[1338-40]
In meinem Verlage ist erschienen und durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu beziehen:
ITALIEN.
Beiträge zur Kenntniß dieses Landes.
Von Friedrich v. Raumer.
Zwei Theile.
Gr. 12. Geh. 4 Thlr.
In diesem Werke legt der berühmte Verfasser die Resultate seiner Beobachtungen über ein Land nieder, das er durch wiederholten Aufenthalt schon früher kannte, im Jahre 1839 aber unter den günstigsten Verhältnissen aufs neue besuchte.
Leipzig, im März 1840.
F. A. Brockhaus.
[2197]
Bei der Arnold'schen Buchhandlung in Dresden und Leipzig ist erschienen und in allen namhaften Buchhandlungen, in Augsburg und Lindau durch die Matth. Rieger'sche Buchhandlung zu haben:
H. W. v. Ehrenstein, Freddolinen.
Erinnerungen an Süddeutschland und Oberitalien.
gr. 8. brosch. 1 Thlr. 8 gr. oder 2 fl. 24 kr.
[2269-70]
So eben ist in unserm Verlage erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Kurze Geschichte der christlichen Kirche für alle Stände.
Von Heinrich Thiele, V. D. M.
gr. 8. 500 Seiten. brosch. 2 fl. 24 kr. od. 1 Thlr. 9 Gr.
Dieses Buch erfuhr sogleich nach Erscheinen ebenso einläßliche als günstige Beurtheilungen.
Die Schweiz. evangel. Kirchenzeitung Nr. 21, nennt das Buch „ein Volksbuch im edelsten Sinne, gleich anziehend für alle Stände,' und fügt bei: „Seine Klarheit, Gemüthlichkeit und Wärme, seine milde und entschiedene christliche Auffassung und Beurtheilung der wichtigsten Ereignisse und der hervorragendsten Charaktere der Kirchengeschichte sichern ihm eine Stelle in der Bibliothek jeder christlichen Haushaltung.“
Die Neue Kirchenzeitung für die reformirte Schweiz Nr. 20 sagt: „Griffen große Männer in einer Zeit tief in das kirchliche Leben ein, so findet man ihre Lebensgedanken mit ihren eigenen Worten an sehr gewählter Stelle eingereiht. Dieser Ernst der Methode erfreute uns um so mehr, als wir denselben in ähnlichen Werken vermissen. – Der Verfasser läßt äußerst lieblich, so weit das Neue Testament mit der Geschichte reicht, dessen hohe Einfalt walten und braucht dessen eigene Worte, ohne daß diese sehr von den eigenen abstächen. Es wäre also die biblische Einfachheit, ein gewisser epischer Ton, welcher das Ganze durchherrscht. – Das Buch wird gewiß unter allen Ständen, Geistlichen, Lehrern, und allem Volk Segen stiften können.“
Die Züricherische Schulzeitung Nr. 21 empfiehlt das Werk als „Handbuch zum Unterricht für Lehrer, so wie als unterrichtendes Volksbuch, weil es die wahre Aufklärung befördere, den Ideenkreis des Ungelehrten erweitere, viele früher vermißte Kenntnisse in populärer Sprache und ächt evangelischem Geiste unter das Volk bringe, und dadurch zur Erhellung der Dunkelheit beitrage.“ Endlich hebt dieses Blatt auch noch die „äußerst billige Preisbestimmung“ hervor.
Meyer & Zeller in Zürich.
[134]
In der Unterzeichneten sind erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Geschichtchen für meine Söhne
von A. v. Kotzebue.
Neue Auflage.
Gr. 8. In Umschlag brosch. Preis 2 fl. 24 kr. od. 1 Rthlr. 12 gr.
Inhalt: Der Tausendkünstler. – Die Pomeranzenschalen und Melonenschalen. – Der alte Oberrock und die alte Perrücke. – Belohnte Theilnahme. – Was geht es mich an? – Der Großsprecher. – Der Lügner. – Die Reise nach Köln. – Die wüste Insel. – Die Gefahren der Einbildungskraft. – Oswald und Gustchen.
Es mangelt zwar nicht an Erzählungen für Knaben, und die Verfasser derselben haben es herzlich gut gemeint; doch kennen wir nur wenige, die im Stande wären, die Einbildungskraft ihrer jungen Leser zu fesseln, und ohne diesen Zauber darf man sich keine Wirkung versprechen. Viele sind zu trocken, mit Moral überladen, die doch nur der Knabe selbst aus den Begebenheiten ableiten sollte. Die Lehre: meide diesen oder jenen Fehler! wird ihm elten vorschweben, wohl aber das Bild des Jünglings, der diesen oder jenen Fehler beging und dafür büßt. – Nicht für Knaben allein, mehr noch für Jünglinge sind diese Erzählungen geschrieben.
Stuttgart und Tübingen.
J. G. Cotta'sche Buchhandlung.
[2208]
In Karl Gerolds Buchhandlung in Wien ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Rudolph v. Jenny's Handbuch für Reisende in dem österreichischen Kaiserstaate.
Durchaus umgearbeitete und vermehrte zweite Auflage von
Adolf Schmidl.
Vier Bände in gr. 12.
Die besondern Titel dieser vier Bände sind:
Erster Band:
Reisehandbuch durch das Erzherzogthum Oesterreich mit Salzburg, Obersteiermark u. Tirol.
Wien, 1834. Broschirt 2 fl. 15 kr. C.-M.
Zweiter Band:
Reisehandbuch durch das Königreich Ungarn mit den Nebenländern und Dalmatien, nach Serbien, Bukarest und Konstantinopel.
Wien, 1835. Broschirt 2 fl. 45 kr. C.-M.
Dritter Band:
Reisehandbuch durch das Königreich Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, die Bukowina und nach Jassy.
Wien, 1836. Broschirt 1 fl. 30 kr. C.-M.
Vierter Band:
Reisehandbuch durch das Herzogthum Steiermark, Illyrien, Venedig und die Lombardie.
Wien, 1836. Broschirt 1 fl. 30 kr. C.-M.
Alle vier Theile werden einzeln verkauft. Der Preis des Ganzen ist 8 fl. C.-M.
[2230-31]
In der Herder'schen Verlagshandlung in Freiburg ist erschienen und durch alle Buch- und Landkartenhandlungen zu beziehen:
Karte von Bayern mit den Gränzlanden in 24 Blättern.
Mit roth eingedruckten Straßen, Ortspositionen und Gränzen.
Entworfen und bearbeitet im Maaßstab 1/200'000 von
Dr. J. E. Woerl.
Subscriptions-Preis 32 fl. 24 kr. oder 18 Thlr..
[1867-71]
Gasthof und Pension zum Raben in Zürich.
Unterzeichneter zeigt hiemit den resp. Reisenden an, daß in seinem schon längst durch ausgezeichnet schöne und vortheilhafte Lage bekannten Gasthof die Einrichtung getroffen, daß diejenigen Fremden, welche gesonnen sind, kürzere oder längere Zeit in Zürich sich aufzuhalten, in billigen Preisen en Pension logiren können, wozu sich ergebenst empfiehlt C. Gujer zum Raben.
[2305]
So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Die Hanswurstiade. Ein groteskkomisches Heldengedicht von Fr. Menk. 2te Aufl. Mit 1 col. Titelblatt und 6 Vignetten; in allegor. Umschlag eleg. brosch. Preis 10 gGr. od. 42 kr. rhn.
Dem Freund des Humors und Witzes wird in diesem ächt nationellen Gedicht ein würdiges Seitenstück zur Jobsiade geboten. In den rheinischen Landen, wo der Carneval sein buntes Wesen treibt, ward es so günstig aufgenommen, daß bereits eine 2te Auflage nöthig wurde. Leihbibliotheken und Lesecirkeln empfehlen wir es insbesondere, da sich mehr Unterhaltung darin findet, als in manchem dickleibigen Roman.
[2309]
Bei L. Fernbach jun. in Berlin ist so eben erschienen und in allen Buchhandlungen für 8 gr. zu haben:
Ueber den Ursprung der wider die Juden erhobenen Beschuldigung, bei der Feier ihres Osterfestes sich des Blutes zu bedienen, nebst vollständiger Darstellung des jüdischen Rituals in Beziehung auf den Genuß des Blutes. Historisch-kritischer Versuch von Dr. K. J. Borré.
Der Verfasser dieses Werkchens hat sich durch gründliche und vollständige Lösung eines religiösen und historischen Problems um die Sache der Aufklärung und Civilisation ein nicht genug zu lobendes Verdienst erworben; die Gewandtheit, womit er in den engen Raum weniger Bogen ein unermeßliches Material zu bemeistern gewußt hat, erregt wahrhafte Bewunderung, und es dürfte wohl wenige Flugschriften geben, worin eine so profunde Gelehrsamkeit mit so zierlicher Darstellung vereint wäre. Gelehrte vom Fache wie jeder Gebildete überhaupt werden dem Hrn. Verfasser Dank wissen, daß sie endlich über einen so bedenklichen vielfach besprochenen Gegenstand sich vollkommen au fait gesetzt sehen.
[2342]
Anerbieten.
Ein Provisions-Reisender, der die deutsche und französische Schweiz und Ober-Italien jährlich zwei- bis dreimal bereist, wünscht die Besorgung der Geschäfte einiger guten Häuser noch zu übernehmen. Briefe mit Nr. 2342 bezeichnet befördert die Expedition der Allg. Zeitung.
[2211-12]
Stelle-Gesuch.
Ein Schönfärber mit der Tibet und Garnfärberei aufs genaueste vertraut, welcher den ersten Fabriken in diesen Branchen vorstand und dem die besten Zeugnisse zur Seite stehen, sucht ein anderweitiges Unterkommen. Nähere Nachweisung ertheilt die Expedition der Allg. Ztg.
[295-98]
Großherzogl. Darmstädter Staats-Anlehen.
Die 13te Ziehung am 1 Julius enthält 1500 Gewinne, als: 50,000 fl., 10,000 fl., 5000 fl., 3000 fl., 6 à 1000 fl., 10 à 400 fl., 20 à 200 fl. etc. Hiezu sind Loose à 5 fl. 15 kr., und auf 5 Stück das sechste gratis direct zu beziehen bei I. & S. Friedberg, Bankiers in Frankfurt a. M.
[2249-51]
Bierbrauerei-Verkauf.
In der Nähe von Freiburg im Breisgau wird eine auf das vortheilhafteste und zweckmäßigste eingerichtete Bierbrauerei, die sich fortwährend eines bedeutenden Absatzes zu erfreuen hat, unter billigen Bedingungen zum Kauf angetragen. Allenfallsige Liebhaber hiezu wollen sich unter der Chiffre R. T. an die Expedition dieses Blattes wenden.