Vom Beruff
Vnd
Enturlaubung der
Prediger /
Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken /
Als nemblich /
D. MARTINI LUTHERI ,
Herrn PHILIPPI MELANTHONIS ,
Der Theologen zu Leiptzig /
D. JOHANNIS BRENTII ,
D. JOACHIMI MÔRLINI ,
D. NICOLAI GALLI ,
D. TILEMANNI HESSHUSII ,
D. SIMONIS PAULI ,
D. MARTINI CHEMNITII ,
Vnd etzlicher Alten Vätter .
Gedruckt zu Giessen /
Durch Nicolaum Hampelium / der Löblichen Vni-
versitet daselbst Typograph . Anno 1608 .
An den Christlichen Leser .
WEil sich jetzunt allenthalben viel beschwerlicher ergerlicher hendel / mit Beruff vnd Enturlaubung der Prediger zutragen . Dadurch Gott im Himmel Höchlich erzürnet / die Christliche Kirche grewlich geergert / vnd viel armer Gewissen jemmerlich betrübet werden / vnd das Keyserliche Babstthumb ( davon Lutherus schrecklich geweissagt ) wider auff gerichtet / sein in diesem Büchlein von einem guthertzigen frommen Christen fürtrefflicher Lehrer zeugnuß zusamen gebracht / daraus sich ein jeder / der Gott noch fürchtet / vnnd sein Angesicht schewet / vnnd sein letztes Ende wil bedencken / sich wirdt zuberichten wissen / vnd nach Gottes Wort vnd ernsten Befehl sich zu halten . Denen auch mit diesen Collectaneis gedienet . Die andern / die weder Gott / noch Christen achten / vñ setzen alle jhr thun auff die Faust vnd Gewalt / wird Gott ein Eyfferer vnd ein verzehrendes Fewer zu seiner zeit wol finden . Gott erbarme sich vber vns alle in Christo / Amen .
I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b .
GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe . Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc . Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus .
Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vñ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein . Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est , alienorum curatores , inspectores , Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vñ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret .
Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen .
Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn
findet . So solt jhr das Exempel nicht einreumen noch gestatten / daß sie / ohn ewer wissen ( wo sie es fürnehmen wolten ) noch willen / einigen Caplan / Schulmeister oder Kirchendiener annemen oder dulden . Wie wir dann alhie zu Wittemberg / nach laut der Visitation / auch den Pfarrherr wol lassen / ohn wissen vnnd raht des Weltlichen Regiments annemen / vnd vrlauben / welches auch so viel wir wissen / alle andere Stedte thun / ohn wo die Visitatores ( da man sonst keinen kriegen kan ) darumb ersucht werden .
Weltlich Regiment hat für sich gnug zuthun / darff sich nicht nötigen / mit vnnötigem Regiment zubeladen / hat auch ein ergerlich ansehen . Vnnd darff sich weder N. noch ein andere Statt / dem Exempel zu Wittemberg / vnd anderer Städte zu folgen / nicht schämen / weil es der Visitation Ordnung gemeß / von welcher gemeyner Ordnung weichen / macht nicht gut gedancken / vnd endtlich auch Trennung vnd Verwüstung der Kirchen .
Wir solten Gott dancken / daß vnser Kirchen ein wenig in ein gleiche Ordnung gebracht vnd gefasset sindt / vnd Gott wird denen kein Glück geben / die solche Ordnung vnnd einigkeit zutrennen / vmb jres eignen Ehrgeitz vnd Dunckels willen / ohn alle noth . Gott helffe vnd stercke vns alle im rechten Glanben vnnd vngeferbter Liebe / Amen / Montags nach S. Magdalenae . 1536 .
II. Tom. V. fol. 358. a. b .
Trewe Vermanung D. Martini Lutheri an einen Pfarrherrn / daß er zu vnbillichen Absetzen eines Predigers / nicht stilschweigen / noch zu eins andern an sein stadt eindringen / willigen solle / vnd daß er solches Ampts halben zu thun schuldig sey .
GNade vnd Friede im Herrn / wir wissen / Lieber Herr vnd Freundt / daß wir schuldig sind / nach dem Gesetze der Liebe / daß einer für den andern soll sorgen ( wie ein Glied am Leibe für das ander ) vnd jhn für fahr vnd schaden warnen / dem Gesetze nach / sorge ich auch für euch / vnd werde dadurch verursacht / diese kurtze Vermanung vnnd Warnung an euch zuschreiben / auff daß jhr durch mein stillschweigen / nicht der mal eins in Fahr kommet / daran ich hernach auch müsse schult vnnd theyl haben .
Ihr wisset / daß jhr der Kirchen zu N. rechter Beruffener / beyde vom
Rath vnd der Gemeyne angenomner Pfarrherr vnd Seelsorger seidt / also / daß jhr an jenem tage Rechenschafft müsset geben für dieselbige euch befohlene Kirche / vnnd schuldig seyd / so lange jhr lebt / sie mit reyner Lehr zuversorgen / wachen / vnd ewer Leben in allerley noth vnd gefahr / so sürfallen mögen / als Pestilentz vnd andere Kranckheiten / wie sie nun heyssen / zu wagen vnnd lassen / vnd forn an der Spitzen zustehen / wider die Pforten der Hellen / vnnd alles was einem frommen trewen Pastor vnd Seelsorger / Ampts halben gebürt zuthun / leiden vnd außstehen / welches fürwar alles schwere / grosse / Ja Göttliche Werck sind / wie jhr dann bißher / Gott lob / fleissig vnd trewlich gethan habt .
Weil aber jetzt ewer Rath vom bösen Geyst getrieben / den Prediger zu S. N. verstösset / für keinem Richter verklagt noch vberweiset eigner Vnthat / sondern solchs auß eigener Gewalt vñ Freffel / als Rasende Leute / vnd rechte Kirchenreuber ( nicht leiblicher Güter / sondern des Ampts vnnd Ehre deß Heiligen Geystes ) fürnemen / vnd in einerley sache / zugleich Part vnd Richter sind / will sichs in keinem weg leiden / daß jhr dazu solt stilschweigen / oder drein bewilligen / Auff daß jhr euch dieses frembden Kirchenraubs nit theylhafftig macht / noch schuldig werdet / der vnbillichen vnd schmelichen gewalt / an dem verstossen Bruder begangen / were er aber streflich gewest / jhn vom Ampt abzusetzen / solt solches mit recht / auch mit ewern wissen vnnd rath / als des Pfarrhers / fürgenommen sein .
Noch erger aber ists / daß sie einen andern an des verstossenen statt auffstellen / ohn ewer erlaub / ja wider ewren willen / vnnd also auß gleicher eigener gewalt vnd vnrecht / nun auch an euch geübt / denselben eindringen . Hie lieber Herr vnd Freundt / seyt gewarnet vmb Christus willen / daß jhr euch wol fürsehet ( dann es fürwar nicht ein schlechte geringe Sache ist ) daß jhr euch mit den Kirchenräubern nicht verschuldet / vnd ein theyl des Fluchs nit auch vber euch gehe .
Fragt jhr nun / was euch hierin zuthun sey ? Ich zwar weyß nicht viel zurahten / doch sehe ich für gut an / ermane euch auch trewlich / daß jhr bey der Sache thut / wie ich jm thun wolte . Erstlich solt jhr den vnberuffnen vnd eingedrungnen Prediger / für euch in gegenwart ďandern ewer Gehülffen / fordern / vnd jm gütlich / doch mit einem ernst fürhalten des Raths Freffel vnnd Thurst / vnnd weiter jhm anzeygen / daß er durch euch ( dem die Kirche befohlen ) nicht beruffen sey / derhalb als ein Dieb vnd Mörder komme / vnd gleichwol in derselben ewrer Kirchen Lehre vnnd regiere / für welche jhr müsset Re-
chenschafft geben / Solle derhalb wissen / daß er sich mit gewalt eindringe / vnd raube ewer Pfarrampt / ohn ewer wissen vnd bewilligung . Derhalb jhr jn vermanet / daß er von solchem Raub abstehe / oder soll zusehen / mit was gewissen er solchem geraubtem Ampt könne fürstehen / dann euch die Kirche vertrawet vnd befohlen / derhalben ohn ewren willen niemandt gebüren will / darin weder Lehre noch Regirampt zu vben .
Keret er sich nun an diese Vermanung nicht / so sonderlich in beysein weniger Personen mit jhm fürgenommen ist . So zeygt jhm an / jhr wöllet eben solches so jr jhm insonderheit fürgehalten / auch eim Erbarn Rath anzeygen / dz thut auff diese weise . Fordert sie entweder zu euch / oder gehet zu jnen / Auffs erste / fragt sie / ob sie euch für jhren Pastor vnnd der Kirchen zu N. Seelsorger erkennen ? Sagen sie / Ja / So halt jhnen mit ernstlichen worten für / das Ampt vnd Gefahr eines trewen Pastors / vñ wie jr müsset Rechenschafft geben für dieselb ewre Kirche / vnd was es für Mühe / Sorg vnd Arbeit koste / dz gantze Leben vber für sie sorgen / vnnd stehen in aller noth / zur Pestilentz zeit / oder ander Kranckheiten / die fürfallen können / wie droben zum theyl angezogen . Weil jhr aber mit solcher sawer schwerer Arbeit ewers Ampts / keins bessern Lohns solt gewertig sein / dann daß sie euch einen Prediger ( von dem jhr nicht wisset wie es ein gelegenheit vmb jhn habe / seiner Lehr vnnd Lebens halben ) euch vngestrafft / ja wider ewren willen / eindringen / den vorigen aber hinder euch / ohn einig erkeñtnuß des Rechtens / schmehlich vnd bößlich verstossen / so wolt jhr für jhnen bezeugt haben / daß jhr in diesen jhren Thurst vnd Freffel nie bewilligt habt / vnnd nimmermehr drein bewilligen wolt . Solt sie auch daneben ermanen / daß sie wol mögen zusehen / wann sie hören / weil er nicht beruffen / sondern mit gewalt eingedrungen wird / vnnd derhalb als ein Dieb komme vnd Räuber Göttlichs Ampts . Bezeugen auch / jhr woltet entschuldigt vnd rein sein / vom Blut / der / die solch Gewalt nnd Beraubung ewres Ampts fürnemen / drein bewilligen vnnd bestätigen . Daß jhr solches thun solt / fordert die noth / damit jhr euch nicht theylhafftig macht frembder Sünde / bewegt sie solche Vermanung / zwischen euch vnd jhnen allein nicht / so zeyget jhn an / jhr wolt solchs auch dem Volck offentlich von der Cantzel vnangezeygt nit lassen . Wie jhr auch thun solt / mit diesen oder dergleichen worten . Lieben Leute / jhr wisset / daß ich ewer Psarrherr bin / vnd muß für euch Rechenschafft geben / vnd alle Tag mein Leib vñ Leben für euch wagen / wider Teuffel vñ alle Gefahr der Seelen / darumb ich auch soll vñ muß die Predigt versorgen in dieser Statt / nun habt jhr einen Prediger verjagt / ehe er für
Gericht vberwunden / vñ ohn mein zuthun / ďich solt fürnemlich darzu thun / vnd vber das / einen andern in mein Ampt / ohn meinẽ willen eingesetzt / damit mir mein Pfarrampt genommen . Nun weil ich aber Pfarrherr bin / vnd sein mus / wil ich nicht davon fliehen noch sie vbergeben / biß ich mit Recht davon gesetzt werde / kan auch in deß nicht davon fliehen / oder sie vbergeben / sondern das wil ich thun / wie Christus lehret / wann der Mantel genommen wirt / soll ich den Rock dazu lassen fahren / vnd sollen allen Raub vnd Gewalt leiden / Also will ich jetzt auch thun / vnd beding hiemit / daß diese Pfarr mein sey / vnd mir befohlen ist / das Predigampt zuversorgen vnnd zubestellen / will solch Ampt auch nicht lassen noch vbergeben / Aber weil es mir mit gewalt genommen vnd abgedrungen wirdt / will ichs leiden / vnd mir lassen geraubt vnd genommen sein / vnd also ein zeitlang weichen von hinnen / biß mirs Gott wider einreumet / will in deß zusehen / wer so dürstig sein will / der sich in meine genomene vnd geraubte Pfarr setzen darff / vnnd mit was gewissen er mein Ampt besitzen möge .
Wann jhr sie auff diese weise gesegnet habt / so weicht eine zeitlang / entweder hieher zu vns / oder anders wohin . Dann die argen Leute wöllen darzu noch rühmen / vnd lestern vns für dem Landtsfürsten / als wolten wir in jhr Weltliche Oberkeit greiffen / schelten vns damit Auffrhürer / vnd auffs aller höchst / so jemandt zuschelten ist / da sie doch wissen / daß sie daran vnrecht thun / vnd liegen . Sie sindt Sacrilegi , nicht wie die / so man auffs Rath stösset / vmb gestolen Kirchen Gut / welches wir leiden könnten / sie auch derhalb wol vngestrafft lassen . Sondern solche Sacrilegi sind sie / die dem H. Geyst sein Ampt vnd Ehre rauben / vnnd sich selbst zum Heiligen Geyst machen / weil sie jhres gefallens Prediger ab vnd einsetzen / selbst Pfarrherr wöllen sein / vnd das Predigampt bestellen / so lernen sie das Evangelium .
Ich hab euch trewlich meinen raht mitgetheylet / GOtt gebe ein starcken Muth solchem nach zukommen / so würde es / ob GOtt will / ohn Frucht nit abgehen . Dann ich hierin nichts mit vnfug oder gewalt fürneme / sondern rahte alles in der güte mit Demut ( doch auch mit rechtem Ernst ) vnd auß noth des Gewissens / anzufahen / vnnd zuthun / Datum 17. Aprilis / Anno 1531 .
III. Tom. 8. fol. 188. a. b .
Ernste Schrifft D. Martini Lutheri / daß ein Seelsorger / so Gottes Wortreyn lehret / vnd ein erbar vnstrefflich Leben führet / darumb seines Ampts nicht soll entsetzt werden / wann etliche Gewaltige ein Gram auff jhn werffen / daß er offentliche Laster ( doch in gemeyn wie er von Ampts wegen schuldig ) hart straffet . Anno 1543 .
GNade vnnd Friede im HErrn / Gestrenger / Weise liebe Herrn / gute Freunde / ich habe an langest / an euch Häuptman geschrieben vnd gebeten / daß jhr ewern Pfarrherrn woltet in der güte von euch kommen lassen / denn ich die Sachen nit anders vernom̃en / als hette er sich vergrieffen / vnd von den Visitatoribus abgesetzt were . Nun werde ich von den Visitatoribus bericht / daß er sich nit vergrieffen / sie jhn auch nicht entsetzt / noch entsetzt haben wöllen / Sondern jhm zeugnuß geben / daß er reyner Lehre vnd vnstrefflichs Lebens sey / allein soltet jhr einen Gram auff jhn geworffen haben / daß er die Laster hart gestrafft hat : Darauß jhr für hettet jhn weg zudringen . Darumb ich mercke / daß hie der Teuffel gerne wolt Vnglück anrichten / vñ euch in grossen schaden führen / daß mich beweget / diese Schrifft an euch zuthun / vnd bitte gantz freundtlich / wöllet sie gütlich ( wie ichs trewlich meine ) zu ewrem besten annemen .
Ich hoffe ja / jhr werdet so viel Christlichs verstands haben / daß ein Pfarrampt / vnd das Evangelium sey nicht vnser / noch einiges Menschen / ja auch keines Engels / sondern allein Gottes vnsers Herrn / der es mit seinem Blut vns erworben / geschenckt vnd gestifftet hat zu vnser Seligkeit . Darumb er gar hart vrtheylet die Verächter / vnd spricht / Wer euch verachtet / der verachtet Lucae 10. mich / vnnd were jhm besser er hette es nie gehöret / spricht S. Petrus 2. Pet. 2 .
Weil nun die zwen treffliche Männer / Herr N. vnnd Herr N. Visitatores , die da müssen Rechenschafft dafür geben / beyde zeugen / vnd man jhnen glauben muß / daß ewer Pfarrherr / das rechte reyne Gottes Wort lehret / vnd ehrliches Lebens ist / welchs auch die Statt N. vnnd Nachbarn zeugen . So sehet lieben Herrn vnd Freunde / wie euch der böse Geyst so listiglich vnd bößlich sucht / daß jr euch solt vergreiffen an dem Oberstẽ Pfarrherrn vñ Bischoff Jesu Christo / Gottes Sohn / ď euch auß grosser sonderlicher Gnade /
sein Wort / vnd Sacrament / das ist / sein Blut / Sterben vnd Leiden / durch seinen trewen frommen Diener / ewern Pfarrherrn so reyn vnd reichlich mittheylet / wie kan der Leydige Teuffel nicht leiden / daß jhr solt Selig werden ?
So habt jhr auch nun das zubedencken / weil da kein ander vrsachen vnd schult ist / dann daß jhr einen Gram auff den Pfarrherrn geworffen habt / ohn seinen verdienst / ja vmb seinen grossen verdienst vnnd trewe Predigt willen / daß es nicht zuthun noch müglich sein will / vmb ewers Grams vnd vnrechtens fürnemens willen einem solchen wol bezeugten Pfarrherr / gewalt vnnd vnrecht zuthun / vnd mit Dreck außzuwerffen . Ich kan die Visitatorn nit verdencken / daß sie solches nicht thun / noch mit solchem vnrecht / jhr Gewissen vmbs Teuffels willen beschweren / vnd mit euch ( wo sie in ewer fürnemen bewilligten ) zum Teuffel fahren solten . Sehet euch für / lieben Herrn vnnd Freunde / Sehet euch für / bringt euch der Teuffel zu Fall / so wirt ers dabey nit lassen / sondern weiter fällen .
Der erste Fall ist dieser / daß jhr solt ewern Pfarrherrn verachten vnd hassen ohn vrsachen / dz ist / Christum aller Pfarrherrn Obersten selbst verachten / da werdet jhr euch an den Stein stossen / vnnd an dem verzerenden Fewer verbrennen . Dann jhm ist mehr gelegen an einem frommen trewen Pfarrherr / weder an aller Oberkeit in der gantzen Welt / dann derselbigen Ampt dienet jhm nicht zu seinem Himmelreich / wie das Pfarrampt thut . Mit diesem bringt ers dahin / daß er ewer Hertz vnd Mund zustopffet / daß sie nicht gleuben / nit beten / nicht loben / noch ewer Haupt für Gott auffheben dörfft in Matth. 5 . keiner not / wie er spricht Matth. 5. Laß dein Opffer für dem Altar / vñ versöhne dich zuvor . Damit weret jhr schon keine Christen mehr / hettet euch selbst verbannet / das ist schrecklich .
Darnach wird ers dahin arbeyten / daß er vber diese ewere eygene Sünde / euch mit grossen frembden Sünden felle / nemlich daß jhr sollet ewrem vnschuldigen Pfarrherr verdringen / damit des worts Tauffe oder Sacraments beraubet bleiben / vnd so viel an euch ist / auch mit euch verdampt sein müssen . Das wer viel erger / dann deß Babsts Regiment / wie wolt jhr das verantworten ? Dazu wann der gemeyne Mann vñ die liebe Jugent / solch grewlich Exempel sehen würde / daß man Gelehrte / fromme Pfarrherr / für jre Mühe vnd trewen dienst also mit dreck vnnd schanden belohnet / wer will ein Kindt zur Schule ziehen ? wer will mit seiner Kost studieren ? wo wöllen wir dann Pfarrherrn nemen .
In diesem schaden suchet der Teuffel / durch solche ewer vnnd ewers glei-
chen mutwillen / euch vnd andere / wie gesaget / zusühren . Wie viel besser wers vnter dem leydigen Bapst vnnd Türcken sein / da doch noch Schulen vnnd Kirchen blieben sindt / zu Pfarrherrn vnd Predigern / weder vnter euch die jrs gar wüst wolt machen .
Zum dritteu / wo jhrs versehet / wirdt er euch zu letzt / in verstockte Vnbußfertigkeit fellen / da ists dann auß mit euch / vnnd kein rath mehr / ja hiemit gehet der leydige Teuffel vmb . Darumb je ehe je besser mit dem Pfarrherrn vnd der Kirchen / das ist mit Christo vertragen / daß jr nit auch ein Exempel werdet / wie etlichen bereyt angeschehen .
Sind doch wol ander Wege zufinden / wer den Pfarrherr nit hören will / dem stehet die Kirchen Thür offen / so mag er auch wol ohn Gottes Gnade herauß bleiben . Die Kirchen sindt nit darumb gebawet / noch die Pfarrherrn gestifftet / daß man soll die hinauß stossen / die Gottes wort lehren vnd hören wöllen / vnd die darinnen lassen / die Gottes wort nit dürffen noch hören wöllen / sondern sie sind gebawet vnd gestifftet / vmb derer willen / die es gerne hören vnd nicht empären können .
Ihr seyd nicht Herrn vber die Pfarrherrn vnd Predigampt / habt sie nicht gestifft / sondern allein Gottes Sohn / habt auch nichts darzu gegeben / vnnd viel weniger recht daran / weder der Teuffel am Himmelreich / solt sie nicht meystern noch lehren / auch nicht wehren zustraffen / dann es ist Gottes vnnd nicht Menschen straffe / der wils vngewehret / sondern gebotten haben / wartet ewers Ampts / vnd laßt Gott sein Regiment zufrieden / ehe ers auch lehre müssen thun . Ja es ist kein Hirten Bub so gering / der von einem frembden Herrn ein krum wort lidte / allein Gottes Diener / der soll vnnd muß jedermans Höddel sein / vnd alles von jederman leiden / dagegen man nichts von jhm / auch nicht Gottes selbst wort / will oder kan leiden .
Solche Vermanung / wöllet gütlich verstehen / die ich trewlich meyne / dann es ist Gottes Vermanung / werdet jhr aber nicht hören / noch euch bessern / so müssen wir euch lassen fahren / vnd dannoch sehen / wie wir dem Teuffel widerstehen / zum wenigsten so fern / daß wir vnser Gewissen mit ewren Sünden nicht beschweren / noch dem Teuffel darinnen zu willen werden . In den Bann dürffen wir euch nit thun / jhr thut euch selber drein / da wir euch gern vnd viel lieber herauß hetten . Vnd wann jhr gleich einen andern Pfarrherrn kriegen köndtet / da noch fern hin ist / So könnet jhr doch nicht Christen werden / noch einiges stücke Christlicher Gnade / vnnd lebens theylhafftig sein / so wirds auch keiner annemen / wider der Visitatorn willen vnd befehl /
vnd wer wolt auch zu solchen verleugneten Christen / die solch böß Geschrey hetten / daß sie jhren Pfarrherrn verdrüngen mit Gewalt vnd Vnrecht / vnd gleich wol Christen heyssen / vnd solchen Namen mit schanden führen wolten / davon würdet jhr einen schönen Namen in aller Welt kriegen / vnnd ein recht Exempel werden .
Endtlich vertraget euch / das rath ich in Christo / mit ewrem Pfarrherr / vnd lebet freundlich mit jhm / lasset jhn straffen / lehren / trösten / wie es jm von Gott befohlen ist / vnd auff seinem gewissen liget / wie an die Ebr . am 13. geschrieben stehet / Gehorchet ewren Lehrern vnnd folget jnen / dann sie wachen vber ewere Seelen / als die da Rechenschafft dafür geben sollen / auff daß sie mit Frewden / vnd nicht mit Seufftzen thun / dann das ist euch gut . Dann dz jhr fürhabt / ist ein böß Exempel / daß ein jeglicher Amptman / Richter / oder Rathsherr wolt einen Pfarrherr / daß er kein fug / recht noch vrsachen hat / nach seinem Laun freffentlich vertreiben / Gott wirds vnnd kans auch nicht leiden .
Gott gebe daß jhrs nicht erfahret / Sondern derselbe liebe Gott helffe / daß jhr erkennet seinen willen / mit Furcht vnd Demut / vnd ehret seinen Sohn / das ist / sein wort / daß er euch durch sein Blut erthewret vnd erarnet hat / vnd seine Diener die armen Pfarrherrn / die sonst geplagt sind / vñ billich von euch Weltlichen Regenten Schutz vnd Trost haben solten / damit ewer Ampt ein Gottes dienst würde . Hiemit dem lieben Gott in seine Gnade befohlen . Datum Sonnabend nach S. Pauli Bekerung / 1543 .
IV. Tom. V. fol. 361. a. b .
Meinen lieben Freunden / allen frommen Christen zu N. vnter den falschen Brüdern .
GNade vnd Friede in Christo . Meine lieben Freunde / ich weys fast wol / Gott lob / daß ewer viel sind zu N. den es leyd ist / daß die andern sich so vnchristlich erzeygen gegen ewern Pfarrherr vnd Prediger . Fürwar vbel haben sie im Evangelio gelernet / weil sie solchen danck vnd Ehr beweisen jhren Seelsorgern . Aber es will vnnd muß so sein / daß Gott mit seinen Dienern allenthalben verfolget werde / außwendig mit Tyranney / jnwendig mit falschen Brüdern vnnd vndanckbarn Leuten / die dannoch from sein wöllen / vnnd recht haben / hönen / schenden vnnd ver -
vnglimpffen die Vnschüldigen auffs aller ärgste / wie jetzt das Exempel bey euch auch anzeygt .
Derhalben ist mein trewe bitte vnd Vermanung an euch alle / wöllet sie lassen versausen / die tollen Köpffe / vñ mit gedult still sein / vñ nit mit jemandt darumb zancken / sondern sie nicht werd halten / mit denen jhr soltet ewre Ruge vnd Friede zustören / last sie machen / sie sind Gottes Feinde / so ist Gott jhr feind / dafür will ich sie auch halten . Nun sind sie eben damit genug gestrafft / daß Gott jhr feind ist / dann sie haben einen grossen schweren Feindt / den sie jetzt trötzlich verachten / aber zu seiner zeit redlich fühlen werden .
Ihr aber bleibt in der Lehre / so jhr angenommen / vnnd haltet euch zu der Predigt / vnd Sacrament ewrer trewer Prediger / biß jr sehet / was ď Fürst in ewers Pfarrherrs vnd Predigers sache thun wirt / vnd so jhr gleich müsset zu S. N. predigt hören / vnd Sacrament holen / oder auch in der Pfarrkirchen Prediger leiden / so lasts jmmer hin machen / höret sie ( so fern sie recht lehren ) vnd braucht der Sacrament ohn schew / dann das Wort vnnd Sacrament ist vnd bleibet Gottes / vnnd nicht der Menschen . Aber doch solt jhr nit loben noch preisen / oder bewilligen in jre schendliche Missethat vnd Boßheit / dann weil die eingesessen sind / stehets nicht bey euch / sie öffentlich deß Ampts zu entsetzen / oder zu meiden / biß daß durch den Fürsten ein endlich Vrtheyl gehe . Hiemit Gott befohlen / der euch stercke vnd tröste in dieser vnnd aller Anfechtung / Amen . XXI. Junij , M. D. XXXI .
Martin Luther .
V. Ibidem fol. 326. a .
Christliche trewe Prediger sind von Ampts wegen schuldig / des Volcks Sünde zu straffen / etc .
GNade vnd Friede in Christo . Ich habe / Mein lieber Herr / ewer Schrifft gelesen an N. geschrieben / vnnd bin darüber frölich worden / da ich vernommen ewern Göttlichen Eyffer / fleissige Sorge / vber daß auch ewere Trawrigkeit von wegen deß Abwesens ewers Pastors . Christus stercke vnnd tröste ewer Hertz / biß die Sache geschlicht vnd gericht werde / darzu Gott seine Gnade verleihe . Vnser Liebe rechtschaffene Brüder bey euch vnter dem bösen Hauffen / haben in deß keinen mangel / weder an Lehre / Trost noch Sacramenten / weil jhr sampt ewren getrewen gehülffen bey jhnen seyd .
Es will dem Herrn Pastor nicht gebüren / daß er zum Freffel vnnd Vnrecht so der Rath an jhm begangen / soll stillschweigen / viel weniger billichen / sonderlich weil sie jhre Sünde / als recht vnd wol gethan / verthätigen . Dañ Vergebung der Sünde gilt nicht / dann allein wo die Sünde erkennt vnd bekannt werden . Daß die Christen aber sollen gewalt vnd vnrecht leiden / ist war / Ja wann es die thun / die da offentliche Feinde deß Worts sind / die Sünde aber deren / so da rühmen / sie sein Brüder / sollen sie als Seelsorger straffen . Matth. 18. nicht dazu stillschweigen / viel weniger billichen / oder müssen deß schrecklichen Vrtheyls gewarten / Ezech . 3. Sein Blut will ich von deiner Handt fordern . Darumb wöllen sie Brüder / das ist / Christen gerühmet sein / so lassen sie jhre Sünde straffen / bekennen dieselben / vnd bessern sich / wöllen sie aber jhre Sünde / als recht gethan verthätigen / so bekennen sie / daß sie nicht Christen / sondern Verfolger vnd Feinde Göttlicher Lehre sein / so wöllen wir vns balt daran genügen lassen / vnd bereyt sein / alles von jhnen zu leiden / als von Feinden / aber nicht als von Brüdern / wie gesagt / dann wir haben vorhin Sünde auff vns mehr dann zuviel / mit frembden wöllen wir vns nicht beladen .
Habt gedult ein zeitlang / vnd leidet euch / biß der Landtsfürst in der Sachen spreche . Christus hoffe ich / werde deß Spiels ( sindt sie es anders werd ) ein gut Ende machen / oder wirdt vns ja zum wenigsten für diesen tollen Köpffen / Fried schaffen . Die Gnade Gottes sey mit euch . Grüsset alle Brüder / sonderlich die da helffen das Predigampt treiben . Bittet mit ernst für mich / der ich sehr schwach bin . Montag nach Kiliani . 1531 .
VI. Ibidem fol. 363. a .
Rath vnnd Bericht D. Martini Lutheri / was sich ein trewer Lehrer des Worts halten / wenn sein Ampt verachtet / Vnnd er dazu verfolget wird / etc .
GNadt vnnd Friede im HErrn : Mein lieber N. ich bitte euch vmb Christus willen / jr wollet euch auß Babel / da jhr jetzt seyt / machen / vnd dem Zorn ranm geben . Ihr sehet / daß sie dem Sathan vbergeben sindt / als vber die der Zorn GOttes schon entlich ist / warlich ich besorge / der Sathan werde jrgent ein Rumor erregen / der euch hernach möchte zugerechnet werden / last sie machen / was sie machen / sie wöllen nicht Ja verachten / wie jr sehet / ewern fried / ewer Sorg / ewern trewen dienst .
Zu dem habt jhr euch allerley Fahr zubesorgen / was wolt jhr dann lang dienen vnwilligen / verstockten / verzweiffelten Leuten / damit jhr nichts anders thut / dann daß jhr jhnen vrsach gebet / euch mehr zuverachten vnd zuverfolgen . Gehet jmmer darvon / vnnd schüttelt den Staub von ewren Füssen ab / zum zeugnuß vber sie . Ich hab in kurtzen geschrieben N. daß er sich auch von dannen soll machen / jhr könnet jre Sünde / als frommen trewen Predigern zustehet vngestrafft nicht lassen / so können sie ewre straffen weder hören noch noch leiden . Darumb lasset sie jmmer hin machen / wir haben das vnsere gethan / sind derhalb sicher vnd entschüldiget für Gott vnnd der Welt . Gehabt euch wol im Herrn / vnd grüsset den Herrn N. trawret nicht / sondern seyd frölich / daß jhr vmb Christus willen leidet .
Ich wolte aber nicht / daß jhr offentlich / vnd sie zusehen liesset / den Staub von ewren Füssen / schüttelt / sie möchten euch sonst auffdem Wege ein Tück beweisen / sondern segnet sie mit sanfften demütigen worten / stellet aber die sache Gott heym . Doch bezeuget / daß jr mit gutem Gewissen lenger bey jnen nit sein möget / Item wer recht habe / werde Gott darüber richten . Anno 1531 .
VII. Ibidem fol. 266. a. b .
Schrifft D. Martini Lutheri an zwen Prediger / ob sie jhr Kirchen lassen / vnd den Feinden deß Evangelii / die sich doch als Freimde stellen / weichen sollen ?
GNad vnd Friede im Herrn / Ich hab ewer Schrifft / an mich gethan / gelesen / lieben Herrn / dariñ jhr meines Raths begeret / ob jhr weichen solt vnd raum geben den Feinden deß Evangelii bey euch / die sich doch als Freunde stellen .
Darauff ist kurtz mein Antwort vnd Meynung / daß jhr Ja bey leib noch zur zeit nicht weichet / daß es nicht ein ansehen habe / daß jhr als Miedling ewer Schaffe verlasset / darumb fahret beyde fort in ewrem Ampt / euch von ewer Kirchen befohlen .
Leidet alles was euch zu leiden ist / biß so lang sie euch mit Gewalt absetzen / oder auß Befehl der Oberkeit vertreiben / sonst solt jhr dem grimmigen wüten deß Sathans mit nichten weichen .
Ihr seyt nicht allein / die solchs leiden / diese heimliche Verfolgung / so von falschen Brüdern geschicht / trifft vnd drückt vns allen vnter vnsern from̃en
Oberrnherrn / / nicht vnter Tyrannen vnnd Feinden deß Worts . Weil wir aber jetzunt von außwendigen offentlichen Feinden deß worts / Gott lob / nit verfolget werden / vnd doch die art deß Evangelii ist / daß es ohn Verfolgung nicht sein / viel weniger wachsen vnd außgebreytet kan werden / so mögen wir diese heymliche Verfolgung von vnsern Haußgenossen vns zugefügt / leiden . Es will vnd muß doch gelitten sein / es komme nun von Feinden oder Freunden .
Darumb seydt starck / vnnd nemet diß ewer Creutz auff euch / vnnd folget Christo dem Herrn / so werdet jhr Ruhe finden für ewre Seele . Christus der HErr / der aller Gottseligen Creutzherrn Hertzog vnd Tröster ist / erhalte vnd stercke euch mit seinem frewdigen Geyst / Amen . Anno 1530 .
VIII. Tom. 8. fol. 415. a. b .
Schrifft D. Martini Lutheri an M. Johan . N. Pfarrherr zu N. von den Junckherrn vom Adel die an jhren Pastorn so viel mangels haben .
GRatiam & Pacem in Domino . Mein lieber Magister vnd Pfarrherr N. sagt doch ( wo es der N. nicht thun will ) den Edelleuten vnnd wer sie sindt / daß man nicht kan Pfarrherrn mahlen / wie sie gern hetten / vnd solten Gott dancken / daß sie das reyne Wort auß einem Buch möchten Buchstaben hören / weil vorzeiten sie vnter dem Bapst eytel Teuffels Fürtze vnnd Dreck haben müssen hören / vnd thewer genung bezahlen .
Wer kan den Edellenten eytel lebendige Heyligen / die Wunder thun / etc . Auff solche Betteldienst schaffen / wöllen sie eytel S. Augustinos vnnd S. Ambrosios haben / die mögen sie jhnen selbst schaffen / wann ein Pfarrherr seinem HERRN Christo genugsam vnd trew ist / solte billich ein Edelman ( der etwz mercklicher geringer ist / dann Christus / ) auch zu frieden sein . Muß doch ein Fürst in seinem Weltlichen Regiment zu frieden sein / daß er in seinem gantzen Adel kaum drey Werckstück findet / vnnd mit den andern Fülsteynen gedult haben muß . Sie wöllens alles erlesen haben / aber selbst nicht erlesen sein / noch mögen .
Solche sachen solt jr in ewrem Kreyß selbst außrichten / dann wir deß vberschüt / keine Ruhe noch Friede haben für den Sachen auß allen Landen / lasset diesen Brieff kommen für Fürsten vnnd Herrn / oder wo man will / mir ligt nichts daran / etc .
Vnter andern schreibet D. Martinus Lutherus an einen Freundt / wie folget .
ICH bin hoch betrübet vber dem grewlichen Vndanck deß lieben worts / vnd Verachtung der Diener desselben / so allenthalben jmmer grösser wird / wie jhr schreibet / aber es muß erfüllet werden ď Spruch Ebr . 11. Sie sind vmbher gangen mit Mangel / mit Trübsal / mit Vngemach / der die Welt nicht werth war . Ja freylich ist die Welt solcher Leute nicht werth / darumb soll sie außhungern / wo sie jhr sonst nit kan loß werden .
Es gehet recht / Menschen sindt vnnd bleiben Menschen / ach die gantze Welt ligt im argen / ist derhalben deß seligen worts deß lebendigen Gottes nit werth / sondern soll gläuben deß Teuffels lesterlichen Lügen / wir haben vns deß zufrewen / daß Christus vnser Trost vnnd leben ist / der vns stercket / vnnd vnser Sünden laßt / sanfft vnd leicht macht .
Lutherus in der Kirchen Postil / in der Außlegung der Epistel / am 20. Sontag nach Trinitatis .
MAn hilfft allenthalben trewlich die Prediger verjagen / oder je also drucken / zum wenigsten mit hunger vnd armut / oder andern heimlichen Tücken / daß man jhr nur loß werde . Wolan es darff zwar hie nicht viel Mühe vnd Arbeyt / man wird jhr sonst wol allzu baldt loß werden / vnnd dafür verführer genug haben . Aber ich wolt noch viel lieber mit Juda in der Hellen brennen / dann daran schuldig sein / daß eine Pfarre verwüstet / oder einem Verführer raum gegeben würde / dañ es wird auch der Verrähter Christi / nit so ein vntregliche Pein haben / als dieser einer / dann durch diese Sünde müssen vnzehlich viel Seelen verloren werden .
Vom Beruff der Prediger vnnd Seelsorger . PHILPPUS MELANTHON .
WEil die Bischoffe / so den Titel vnd Namen haben / verfolger sind deß Evangelii / wöllen sie vnsere Prediger nicht bestätigen . Darumb disputiren etliche von vnsern Seelsorgern / Ob sie auch im Ampt fein köñen / so sie doch nit von Bischoffen bestätiget oder geweyhet ? Davon ist noth Christlich vnd gründlich vnsere Kirchen zuberichten .
Wiewol nun der Name vnd Titel der Bischoffe / vnd die gewonheit mil der Weihe gehalten / den vnverstendigen ein groß Gespenst für den Augen machen . So ists doch im grundt nichtig / dann die Verfolger deß Evangelii Weyhe der Bäpstischen Bischoffen . sind noch nit Bischoffe / sondern gewißlich für verbant zuhalten . Gal. 1. Darvber ist die Ceremonia der Weyhe / wie sie bey den Bischoffen gewöhnlich vnrecht / vnd zeucht viel Irrthumb mit sich / alß von Messe halten für Todten / von der Consecration vnd Verwandlung deß Brots / etc .
Sondern also ist warhafftiglich zuhalten vom Beruff vnd Bestätigung Tito . 1. der Prediger oder Weyhe . S. Paulus gebeut Tito / Er soll Priester in den Städten vmbher setzen vnnd verordnen . Auß diesem Befehl ist klar / daß rechten Seelsorgern befohlen / wo man Prediger vnd Seelsorger bedarff / vnd sie darumb angelanget werden / in dieselbige Kirchen tüchtige Personen zuverordnen / vnd dieselbigen mit Aufflegung der Hende vnd Gebet zubestätigen . Dann diß ist die Weyhe vnd nichts anders / nach Verhör der Lehre / den Erwehlten bestätigen / also / daß etliche Personen der Kirchen jhre Hende auff sein Haupt legen / befehlen jm das Ampt auß Göttlicher Ordnung / vnd bitten / daß jhm Gott den heiligen Geyst dazu gebe / jhn regiere / vnd daß Gott durch diese Predigt / vnd Reychung der Sacrament / kräfftig sein wölle / wie Rom. 1 . geschrieben stehet / Das Evangelium ist eine Krafft Gottes zur Seeligkeit / allen so glauben .
Vnd ist der Befehl S. Pauli / daß Titus soll Priester setzen / nicht allein auff die Titel Bischoffe zu ziehen / sondern gehört auff alle Christliche Seelsorger .
Solches erinnert auch Hieronymus / daß nach Göttlichen Rechten nicht Vnterscheydt sey / zwischen Bischoffen vnnd andern Priestern / vnnd sind seine wort angezogen im Decret distinct . 93. Darumb ist nicht zweiffel / So ein Christlicher Seelsorger ersucht wird / einen tüchtigen Priester in ein andere Kirchen zusenden vnd jhn zubestätigen / daß er solches zuthun macht hat / vnd in manchen fällen zuthun schuldig ist .
Tito . 1 Es ist auch der Spruch S. Pauli an Titum gantz nicht zuziehen auff die Verfolger deß Evangelii / sie heyssen Bischoffe oder Thumbherrn / welche als verbant zu halten / wie geschrieben stehet / darumb ist bey solchen die Weyhung nicht zusuchen .
Ervvehlung der Bischoff . Weiter ist zu wissen / daß die Kirch von der Apostel zeit an / viel hundert Jahr diese weyß gehalten hat / daß diese Bischoffe durch die Versamlung der fürnembsten Personen / so Christlichen Glauben bekañten / vnd löblicher
Sitten waren / auß allen Ständen Priester vnd Leyen gewehlet würden / dazu wurden auch erfordert / zwen oď drey Bischoffe auß den nechstẽ Städten / die dieses erwehleten Lehre anhören / vnd darnach jhn bestätigen solten . Die Versamlung mußte wehlen vnd Stimme geben / aber die erforderte Bischoffe erkündigten seine Lehre / vnd hielten darnach die Ceremonien der Bestätigung mit Aufflegung der Hende / wie gesagt ist .
Diese weise ist offt beschrieben in Cypriano / vnd sonderlich mit viel worten außgedruckt in der vierdten Epistel an Cornelium / dariñ diese klare wort stehen / daß das Volck fürnemlich Gewalt habe tüchtige Priester zu erwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen . Dergleichen meldet Augustinus in der 110. Epistel . Item sehr viel klarer Sprüche in den Alten Concilien .
Item die Historien sind offenbar . Also ist Ambrosius zu Meyland / durch die Christliche Versamlung auß allen Ständen . Item Athanasius in Egypten / gewehlet worden .
Vnd ist in Decreten vnd Historien leicht zumercken / wie mit der zeit die erste Alte gewonheit durch den Bapst geendert ist / der die Wahl auff die Capitel Alte gevvonheit Priestor zu vveihen . allein gestellet / vnnd die Bestätigung jhm fürbehalten . Das ist nicht in der Alten Kirchen gewöhnlich gewesen / wie klar zubeweisen auß der Schrifft der Bischoffe in Orient / an den Bapst Damasum / der auch bey jhnen suchet / sie solten die Bestätigung zu Rom haben .
Dagegen antworten sie gantz ernstlich / daß sie mit dieser newen vnbillichen Beschwerung / jhre Kirchen nicht beladen wöllen / Sondern wöllen sich halten wie von der Apostel zeit / vnnd wie es im Concilio Niceno beschlossen were . Daß zu jeder zeit / so man ein Bischoff wehlet / von den nechsten Städten zwen oder drey dazu erfordert würden . Darauß klar ist / daß nicht noth ist Bestätigung deß Bapsts zusuchen . Diese Epistel findet man in Theodoreto .
Auß diesem allen ist klar / daß die Kirch gewalt hat tüchtige Personen zum Bischofflichen Ampt / das ist / zur Seelsorge zu wehlen / vnnd jhnen dz Ampt zu befehlen . Vnd ist gewöhnlich vnd löblich daß solchs geschehe / also / daß etliche Christliche vnd gelehrte Seelsorger dabey sein / vnnd jhre Lehre anhören / vnd zum zeugnuß jhnen die Hende aufflegen .
Vnnd solche Wahl der Kirchen ist gegründet in diesen folgenden vrsachen / Matth. 18. spricht Christus / Sage es der Kirchen / in diesem Text ordnet er die Kirchen Gericht / vnd gibt die höchste Gewalt der Kirchen / das ist / nicht einem stand allein / sondern Christlichen Personen auß allen Ständen /
diese sollen die Lehre richten . Darauß solget klar / daß die höchste Autoritet Personen zu setzen vnd zu entsetzen / bey der Kirchen stehe .
Item in diesem Text / stehet weiter / Wo zwen oder drey in meinem Namen Matth. 18 . versamlet sind / Da bin ich mitten vnter jhnen / was sie binden auff Erden / soll im Himmel gebunden sein / was sie ledig sprechen auff Erden / soll auch im Himmel ledig sein .
Hie redet Christus klar von Vergebung der Sünden / vnnd stellet diesen Befehl auff die Versamlung . Darauß ist zuverstehen / daß die Kirch Gewalt hat / solches Ampt gewissen Personen zubefehlen / wie auch die Kirch nicht ohn solch Ampt sein kan / Vergebung zu verkündigen .
Item / 1. Pet. 2. Ihr seydt das Königliche Priesterthumb / etc . Diese wort reden von der gantzen Kirchen / daß alle Heiligen von GOtt zu diesem Ampt gesegnet sindt / so sie von der Versamlung darzu beruffen werden .
Item Ephes. 4. stehet der fürnembste Spruch vom Ampt / daß GOtt die Kirchen erbawet / vnnd Christus in Himmel gefahren sey / der Kirchen gaben zu geben / nemlich / Diener / Propheten / Apostel / Prediger / Hirten vnd Lehrer .
Mit diesen worten bezeuget S. Paulus daß die Kirch ein Ministerium vnnd Ampt haben muß / wie er dabey saget / daß ein gewisse Lehre erhalten werde / vnnd mache nicht ein jeder auß eygenen Fantaseyen / ein besonder Religion / Wie die Heyden täglich newe Götzen gemacht . Wider solche vngewißheyt will GOTT daß ein Ampt vnnd Ministerium in der Kirchen sey . Vnd erhelt solches / weil dann solch Ministerium ohn zweissel von nöhten Kirche hat macht tüchtige Personen zu vvehlen . ist / sein vnd erhalten werden muß . So folgt daß die Kirch tüchtige Personen zu wehlen macht hat vnd schuldig ist / so offt vnd viel von nöthen . Als wann die Titel Bischoffe vnnd jr Anhang / Verfolger sind / vnd wöllen den Kirchen nit tüchtige Seelsorger geben .
Diese erzehlte vrsachen sindt gantz gewiß / wolgegründet vnnd bestendig / nemlich / Daß die Kirche selbst tüchtige Seelsorger wehlen vnd weyhen soll vnnd muß . So die Titel Bischoffe vnnd jhr Anhang Verfolger sind . Vnnd ist hierauß klar / daß die Ordinatio so durch vnsere Kirchen vnnd Seelsorger geschicht / recht vnd Christlich ist .
Antwort vnd Bedencken / der Theologen zu Leiptzig / auff deß Rahts zu N. Brieff / Darinnen der Rath begeret / daß die Theologen die Enturlaubung D. Joachimi Mörlini approbiren vnd billichen wolten .
WIR dancken Gott dem ewigen Vatter / vnsers HERRN Jesu Christi / sampt dem Heiligen Geyst / der in dieser gefehrlichen zeit / die Lehr deß Heiligen Evangelii / in ewren Kirchen erhelt / vnnd bitten jhn / daß er diß angezünte Liecht nit wölle lassen außleschen / vnd daß er bey euch / die reyne Lehr deß warhafftigen Glaubens erhalte / vnnd jhr rechtschaffene Frucht deß Glaubens thun möget / Amen .
So viel aber den Brieff vnd schreiben / so jhr vns zu lesen vbersendet habt / anlanget / wolten wir wündschen / daß jr für diser zeit / in der sachen D. Mörlinum belangendt / vns hettet berahtfragt / da er noch gegenwertig hette können verhöret werden / vnd den gantzen Handel für ordentlichem Richter fürbracht were / Ob jhr genungsame erhebliche vrsachen hettet / jn zu Endurlauben / Als dann hette man leichtlich darzu könnenrahten vnnd helffen / daß die Kirchen vnd Gewissen weren friedlich blieben . Aber weil jhr euch selbst habt vnter wunden / in eygner sachen zugleich Part vnd Richter zu sein / vnnd jhr jhn Endurlaubet / ehe dann die sache ordentlicher weyse verhöret vnd geörtert ist / so sehen wir nit wie man zur einigkeit der Kirchen vñ der Gewissen rathen vnd helffen köndte / wo jhr jhn nicht resituiret / vnnd gentzlich wider einstellet / vnd die sache durch ordentlichen Richter erkennen lasset . Dann wann jhr nit rechtschaffene vrsachen habt / darunb jhr von jhm / als von einem Wolffe hat fliehen müssen / so werdet jhr niñermehr friedliche Gewissen haben / wañ wir gleich sampt andern Schulen / euch beypflichten würden . Vnnd da jhr gleich erhebliche vrsachen hetten / die euch hetten mögen bewegen / jhn hinweg zu schaffen / jedoch muß der Kirchen vnd dem Befehl S. Pauli genung geschehen / der da zu Timothen schreibet / daß er keine klage auffneme wider einen Eltesten / ausser zweyen oder dreyen zeugen . Item / daß er die da sündigen für allen straffe / auff daß sich auch die andern fürchten / Er bezeuget auch für Gott / / vnd dem HERRR Jesu Christo vnd den Außerwelten Engeln / daß er solchs halte ohn eygen Gutdüncken vnd nichts thue nach gunst . Derhalben ist von nöthen / wann ein Pfarrherr vnnd Lehrer deß Evangelii / von dem Volck oder Weltlicher Oberkeit beklagt wirdt / daß die Sache von ei -
nem warhafftigen Bischoff ( welchen wir jetzt einen Superintendenten nennen ) oder zugleich von vielen Benachbarten Bischoffen der Kirchen / verhöret werde . Dann es ziemet Klägern nicht / daß sie beklagten auß eigener habender Gewalt entsetzen / Vnnd ist nicht allein ein böß ergerlich Exempel in der Kirchen / sondern gar vnbillich / darzu Göttlichem vnnd Weltlichem Recht / ja auch dem Gesetz der Natur zu wider / wann man zugleich Richter vnd Kläger sein will .
Man sagt vom Alexandro Magno / wann er einen Kläger gehöret / daß er ein Ohr zugehalten / vnd gesagt habe / daß ers für den beschüldigten vnd beklagten behalte .
Dieser ewer Fall ist nit new / sondern Alt / vnd hat viel dergleichen Exempel in der ersten Kirchen / welchs ein jeglicher leichtlich merckt / dem die Kirchen Historia bekandt ist :
Es hat die Obrigkeit sampt dem Volck / bißweilen ohne Bewilligung deß Volcks / oder daß wol das Volck dawider gewesen / wie in diesem ewrem Fall / die Bischoffe entsetzt / vnd andere an jre Städte eingesetzt / vnd von dem Bapst zu Rom / bißweilen auch von den Synodis gebeten / daß der eingesetzte oder eingedrungene machte bestätigt werden . Aber die Gottsfürchtigen Bäpste vnd Synodi / im Heiligen Geyst versamlet / erkañten für recht / daß man die entsetzten wider fordern / vnnd gentzlich restituire / vnd im nechstfolgenden Synodo vnnd Versamlvng verhören solte . Mann findet warlich nirgendt daß Gottsfürchtige Menner die Wahl deß eingedrungenen gebillichet hetten / weil der verjagte noch lebe / vnd in offentlichen vnd ordentlichẽ Gericht nicht verhöret noch verdammt war / ob man jhn gleich grösser Mißhandlunge beschüldigte / als Athanasiu ? vnd Magnus Eusebius wurden Hurerey vnd Todschlags bezüchtiget .
Also wirdt auch Arius / deßgleichen Madonius vnd Eunomius gentzlich restituiret / ehe dann sie verdammet wurden / ob sie wol offentliche Ketzer waren .
Bey dem Eusebio stehet eine Historia / die etwas gelinder ist dann ewere / Dann als Liberius vom Keyser Constantino / nach dem er frewdig mit jhm disputiret hatte / ensetzt ward / ist mit Bewilligung eines guten theyl Volcks / der an seine Städte geordnet worden / welchen der Keyser achtet / daß er dem Liberio geneyget vnd zugethan were / als nemlich sein Discipel vnd Diacken . Aber was sich die zeit zu Rom hat zugetragen / eben solches hat sich / wie man auß ewrem Schreiben abnemen kan / bey euch auch begeben / den Außgang
wisset jhr . Es müssen die Erbarn Matronen an den Keyser Suppliciren vnd bitten / daß er doch den Liberium wolt wider fordern / dieweil es die Menner nit thun dörfften .
Summa / wir befinden nicht / wie wir könnten billichen vndloben / daß jhr an statt deß verjagten einen andern erwehlet vñ eingesetzt habt / ehe dann man außfündig gemacht vnd gewiß ist / daß der erste billich verjagt sey / welches jr nicht könnet wissen / ehe dann er verhöret wirdt . Dann wann die Wahl deß eingedrungenen gebillichet vnnd für recht erkannt wirdt / damit wirdt die Enturlaubung deß andern bestätiget / vnnd widerumb / wann die Enturlaubung gebillichet vnd für recht erkannt wirdt / so wirdt die Wahl deß eingesetzten damit bestätiget . Wie dann der handel selbst bezeuget / vnd jhr auch selbst bekennet / daß jhr noch zwen andere enturlaubet habt / darumb daß sie in ewre Wahl nicht haben bewilligen / noch dieselben billichen wöllen / oder den annemen / welchen jr an die Statt deß Verjagten eingedrungen habt / haben auch nicht wöllen bestätigen / daß jhr recht gethan / in dem daß jhr ewren vorigen Pfarrherrn Doctorem Mörlinum entvrlaubet habt . Vnnd weil die zwene bey euch rechte vnd wichtige vrsachen haben / darumb sie die Verfolgung an Mörlino begangen / vnd die Wahl deß eingedmngenen nicht können loben vnd billichen / so haltens tapffere vnd Gottsfürchtige Menner dafür / daß sie daran recht thun .
Ihr klagt aber / daß die Kirche verlassen sey / vnd daß jhr keine Kirchendiener habt / wann jhr nicht andere an die Städt der Enturlaubten wider einsetzen dürffet ? Antwort . Diesem Vnglück hette man wol anderst rathen können / wann jhr die so noch gegenwertig sind / so lange im Ampt hettet behalten / biß die Sache ordentlich were erkannt worden / für ordentlichem Richter / vnd sie durch denselbigen weren entsetzt vnd enturlaubet . Dann diß ist nicht die rechte vnd gewisse weise vnd Weg / die Kirchen zubeförderen / daß jr die / so die Kirche ordentlich beruffen / wanns euch gefellig ist / Enturlauben / vnnd andere an jre städte eindringen wöllet . Was wolte doch endlich darauß werden / wann andere newe erhebliche vrsachen / wie euch deucht / fürfallen würden / daß jhr den eingedrungenen vnd andere auch würdet verstossen / wöllet jhr vns dann rathen / daß wir euch widerumb / wie vnd so offt jhr wolt / solten rath geben ? Ich halte freylich / jhr werdet vns solches nit rathen / so können wirs euch auch nit rathen mit gutem Gewissen . Derhalben können wir von diesem handel schließlich nit antworten / weil wir ewer Gegenpart nit gehöret / Welchen wir wündschen / daß er gegenwertig were / vnd sich selbst köñte verantworten .
D. BRENTIUS IN APOLOGIA CONfessionis Wirtebergensis folio 649 .
DIE zu Pfarrherrn oder Kirchendienern erwehlet werden / die verhöret man für allen dingen / So viel durch Menschlichen fleiß vñ Vrtheyl geschehen kan / wie es vmb sie in Lehre vnd Leben eine Gelegenheyt habe . Darnach werden sie fürstehen sollen . Aber sie werden jhnen doch auch nicht wider jhren willen auffgedrungen / sondern als dann werden sie eingewiesen / wann die Kirche williget / vnnd jhr die Person gefallen lest . Dann daß bey der Gemeynen Kirchen die macht stehe / tüchtige Prediger anzunemen / vnnd vntüchtige abzuweisen / vnnd daß in alle wege ihr gebüre / Gottlose Prediger / als rechte Kirchen Diebe zu fliehen vnnd zumeiden / bezeuget Cyprianus in dem vierdten Brieffe im ersten Buch / welches wort ich hieher setzen will : Die Gemeyne soll nicht gedencken / spricht er / daß sie frey vnd entschüldigt sey / wann sie es mit einem vnrechten Prediger helt / oder in eines Obersten Predigers / der nicht mit billichkeit oder gutem Gewissen Bischoff sein kan / Vnchristlichen Bernff bewilliget . Dieweil GOtt durch den Propheten Oseam drewet vnd sagt : Ihr Opffer soll sein wie der betrübten Brot / an welchem snreyn werden alle die davon essen / damit er lehret vnd zuverstehen gibt / daß alle die jenigen gewißlich mit Sünden sich beladen / welche mit eines Gottlosen vnd vnrechten Priesters Opffer sich beflecken . Welches auch außdrücklich in 4. Buch Mosi zusehen / da Chore Dathan vnd Abiron wider Aaron sich vnterstundeu zu Opffern . Da hat Gott durch Mosen auch gebotten / daß das Volck von jhnen sich scheyden solte / damit sie nit / wann sie mit solchen bösen Buben vmbgiengen / gleicher Sünden theylhafftig würden . Weichet / spricht er / von den Hütten dieser Gottlosen Menschen / vnnd rühret nichts an was jhr ist / daß jr nicht vielleicht vmbkommet in jrgendt jhrer Sünden eine . Darumb auch die Gemeyne / so Gottes Gebott folgen will / vnd sich für Gott fürchten / von einem Lehrer der vnrichtig handelt sich sondern soll / vnd sich nicht finden lassen / bey eines solchen Kirchenraubers Opffer / dieweil sie aller ding macht hat / tüchtige Personen zuerwehlen vnd vntüchtige vnd vnrechte zuflichen . So ferne Cyprianus .
Ibidem Tit. De ordine .
Es ist nicht alleine der Gemeyne erlaubet / Sondern es erforderts auch die noth / daß sie vntüchtiger vnnd Gottloser Priester sich entschlahe / vnnd
nachte nach tüchtigen vñ rechtschaffenen Dienern / die mit Gottseliger Lehre die Kirche vnterweisen / vnd mit einem ehrlichen wandel die Leute ziehren .
D. Joachimi Mörlini Juditium von deß Geystes Beruff .
WIR disputirn nicht von der Gewalt vnnd Krafft deß Predigampts / sondern von dem Beruff deß Predigers . Gottes wort ist Gottes wort / die Sacrament sindt Sacrament / auch mit denen die nicht beruffen sind / ja mit dem Teuffel selbst / in hohem vnnd grewlichem Mißbrauch . Daß man aber hierauß will schliessen / derhalben solle man einen jeglichen der nicht beruffen ist hören / darauß würde zugleich diß folgen / daß alles / wz die Propheten vnd Aposteln entweder von jhrem eygnen / oder anderer Beruff in Gemeyn rühmen vnd lehren / sey nur ein Fabel / Traum vnnd fleyschlicher Ruhm . Derhalben sagen wir / daß man GOttes Wort hören / vnnd der Sacrament gebrauchen soll / ja nach GOttes Ordnung . Nun ist Gottes Ordnung / daß man die nicht hören soll / welche nicht ordentlich vnd von GOtt beruffen sind / vnd widerumb ist daß nicht Gottes Ordnung / wann man die vnschuldigen mit Gewalt außstösset / vnd Heuchler wider einsetzet .
Einrede .
Ein rechter Beruff ist / der da geschiecht auß der Weitlichen Obrigkeit Gewalt .
Nun ist G. also von der Oberkeit beruffen / derhalben ist sein Beruff rechtschaffen .
Antwort .
Ein rechter Beruff ist / der da geschiecht auß Göttlicher Gewalt vnnd ordentlicher weise / entweder durch die Oberkeit / oder durch die Kirchen .
Aber G. ist nit also ordentlicher weise beruffen / derhalben ist sein Beruff nit rechtschaffen / noch Göttlich .
Die erste rede beweise ich also / dann wann es genung were an der Weltlichen Oberkeit Gewalt / so dürffte man von Gott nicht bitten / daß er wolt senden / die da sollen gesandt werden . Daher rühmen auch Paulus vnd die Propheten / daß sie auß Göttlicher Gewalt das Ampt führen / Vnnd Christus sagt / wie mich der Vatter gesand hat / so sende ich euch . Joh. 20. Item / Act. 13. Vnd wie sie gesandt waren vom Heiligen Geyst. Eph. 4. Vnnd hat den Menschen gaben gegeben .
Die ander Rede beweise ich also / dann es geschihet nichts auß Göttlicher Gewalt wider Gottes Gebott vnd willen / aber die vnschuldigen ohne rechtmessige erkañtnuß der Sachen / außstossen / vnnd andere wider einsetzen / ist wider Gottes Gebott vnd willen / Ja wider Gott selbst . Derhalben ist ein solcher beruff vnrecht . Besihe Lutheri Brieff / sie habens keine macht / gar kein Fug noch Gewalt .
In summa / die Welt spielet jetzundt mit dem Predigampt / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / wer jhr ein wenig sagt / daß jhr nicht gesellt / der muß davon / vnnd ein ander an seine Städte / der es macht / wie wirs können dulden vnd leiden . Vnd das soll nicht allein recht sein / sondern auch Gottes Ordnung / vnd sonderlicher Beruff heyssen / Vnd solches können vnsere Herrn billichen / vnd soll es die Kirch auch billigen / vnd sie für ordentliche vnd von Gott beruffene Diener erkennen . Aber Lutherus schreibet von solchen an mich : Sie sollen in meiner Gemeynschafft nicht sein / vnd das schreib ich auch . Ist jemandt der hievon anders halten will / der mags thun auff sein Ebenthewer .
Wir halten zwar von vnsern eygenen Affecten nichts / sondern ist alles zuthun vmb Gottes Ordnung / welcher einen recht beruffenen Diener / vnverachtet / viel weniger verstossen / sondern gehört will haben / da du auß GOttes Wort nicht beweisen noch vberzeugen kanst / daß er wider Gottes Wort vnd Ordnung gehandelt habe . Diß Recht soll herrschen / vnnd nicht was vnserm Fleysch gut düncket vnnd wolgesellet / auch nicht deß Teuffels vnd der Welt mutwill / So kan man sagen / das thut GOTT / diesen hat GOtt beruffen .
Wann man ein solch Latein in die Weltliche Rechte brechte / wann man eines Keysers oder Königes müde were / daß man als bald ohne erhebliche vnd genugsame vrsachen jhn absetzte / vñ einen Bawern hinder dem Pfluge auffwürffe vnd glorierte / er hette einen Göttlichen Beruff / was solten vnsere Junckern wol darzu sagen / Nun sind dannoch Prediger auch Könige / Psalm. 45. Ja jhr Ampt mehr dann aller Welt Regiment / für die hat er kein Mücklein an der Wandt geben / sondern für diß mehr / dann für das ander alles . Dann darumb mußte Christus Geboren werden / Sterben vnnd Aufferstehen / daß geprediget würde . Marci 1. Lucae 24. Darumb ist er in die Höhe gefahren / daß er den Menschen Gaben gebe / aber nit Keyser vnd Könige / sondern Apostel / Hirten vnd Lehrer . Ephes. 4 .
Noch müssen sich die herauß werffen lassen / wie man die Blinden Würf-
fel auß der Handt würffet / was ists dann daß Christus befiehlet / Bittet den HErrn der Erndte ? Haben wirs doch viel näher / Bittet nur den Fürsten / daß ers mache wie er will / vnd dannoch ists ein Göttlicher Beruff .
Also hat biß daher im Tempel Gottes geregieret der Bapst / daß er außstiesse vnd einsetzte vmb Geldes willen / wie / wann / wen / vnnd wo er wolte / der Teuffel ist herauß / Nun sitzet seine Mutter an seiner stedte / setzet ein vnd auß / nach seinem wolgefallen vnd eygenem muthwillen deß Fleysches / wie / wann / wo / vnd welcher Gestalt er will / Saget jhr nun Amen darzu / jhr lieben Herrichen / so ist auch die Wandt getüncht / Ezechielis 13 . vnd 22 .
Wann man mich fraget : ists auch recht vnd Gottes Ordnung / wann es mir gefellet / daß ich einen Prediger außsetze vnd einen andern einsetze ?
ANtwort . Neyn / deß Teuffels Mutwil ists . Aber der soll dir vnd deinem Prediger lohnen / der zu solchem muthwillen hülfft / vnnd sich gebrauchen läßt . Ein Auffrührer were der / der da zusehe / daß man die ordentliche Oberkeit ohne Gewaltige vrsachen außsetzte / vnd liesse sich an seyne stedte einsetzen .
Einrede .
Ey Gottes Wort ist allenthalben Gottes Wort / Darumb soll mans hören von einem jedern .
Antwort :
Das Schwerdt vnnd Obrigkeit ist allenthalben Gottes Ordnung / darumb wann ein auffrhürischer Bube daher laufft / vnnd darzu greiffet / den soll ich als bald annemen ?
Einrede .
Ja wann Obrigkeit Bawern weren ? Antwort :
Ja wann Prediger / Buben würde weren / vnd vnser HERR Gott das Ampt hette im Schlaff / im Dreck vnd Vnflat auffgeraffet / oder auff der Charten gewunnen .
Frage .
Hie werden vnsere Heuchler ruffen / vnd jhrer Büberey den Mantel vmbhengen / Ey soll die Arme Kirche ohne Dienst / ohne Prediger bleiben ?
ANtwort . Wer beraubet sie der Dienste / der Göttlichen Beruffung deß Worts ? Thun wirs / oď thun es die muthwilligen Buben ? Warumb reden sie dann vnd expostulieren nicht mit jhnen darumb ? Sie solten jhnen sagen / daß sie Gott vnd der Kirchen jhre recht beruffene Diener wider geben vnnd restituirten . Aber daß wöllen sie nicht thun / vnnd sich gleichwol mit der Kirchen putzen / sie beklagen / die sie doch helffen räuffen vnd plagen .
Was aber die Kirchen felbst belanget / ist diß meine Antwort / wann sie fraget wie sie sich halten soll . Erstlich soll sie der keinen für einen Diener erkennen / der sich einen andern / der einen ordentlichen Beruff hat / zuvertreiben hat bestellen lassen / sondern ehe daß Wort vnd die Sacrament anderswo suchen . Ist aber eine gantze Statt / oder ein gantz Kirchspiel in einer gantzen Statt / daß solche Tyranney tragen muß / daß jhm sein Pfarrherr genommen wirdt / vnd widergestattet / einen andern frommen zubestellen / so thun sie es im Namen GOTtes . Dann sie thun es nicht / daß jhnen mit jhres Pfarrherrn verjahunge wol were / der ander läßt sich auch den vorigen nicht zum Nachtheyl gebrauchen / jhn auß seinem ordentlichen vnnd Göttlichen Beruff außzustossen / sondern weil die Kirche jenes gegen jhren willen muß entpären / den sie doch viel lieber behielte . So nimpt sie diesen an / Der ander läßt sich auch nit anderst gebrauchen / dann in deß vorigen städt / gönnet aber jenem seine städte zu aller zeit . Ist auch bereyt / wann es sein könnte / die Kirche jenem widerumb anzunehmen / vnnd der Successor jenem zu weichen / Es were dann / daß jener diesem freywillig seinem Bruff resignierte oder vbergebe . Als sind offt zu jhren Kirchen wider gefordert worden die heiligen Vätter / als Athanasius / Chrysostomus / Cyrillus vnd andere . Vnd ist jhre Flucht in der Verfolgung nicht anders gewesen / dann als weren sie eine zeitlang kranck vnd schwach gewesen / da es ein ander dieweil von jhrent wegen hat außgerichtet / haben es aber etliche resignirt vnnd vbergeben / so ists / als weren sie gar davon verstorben gewesen / Vnd hat man zu eines andern Beruff mit frölichem Hertzen vnd Gewissen kom̃en können .
Das ist also Gottes Wort / der Heiligen Vätter Exempel / zu dem auch
die Gemeyne billichkeit / wem diß auch nicht gefellet / der halte es mit seinem Heuchelern / werffen eins ins ander / nach alle seinem gefallen / Sage mir aber wo bleibet sein Gewissen / daß er gewiß schliessen kan / es sey ein Göttlicher Beruff .
Auff die Frage / Ob ein N. einen Christlichen Beruff habe oder nicht / Richtige kurtze Antwort D. Joachimi Mörlini .
DIEse Frage wird listiglich kaum die helfft fürgeschlagen / vnd der wichtige theyl dieses handels heimlich verschwiegen vnnd hintersteckt . Dann es ist nicht der handel jetzt in diesem Fall / Ob auch ordentliche Oberkeit macht habe / fromme Predicanten zuberuffen . Sondern das ist die Sache vnnd Frage . Ob man auch möchte ohne Recht einen Beruffenen / Frommen / getrewen Prediger vnnd Seelsorger vnd Vatter / mit lauter Gewalt außstossen / vnd einen andern an seine städte eindringen .
Hierauff ist die Antwort . Wie einen Ehrlichen Göttlichen Titel vnd Beruff der jenige hat / der in gestolene / geraubte Güter wird eingesetzt / davon wider recht noch billichkeit / allein mit lauter Gewalt / ein Arm Vnschüldiger Mann ist außgedrungen . Eben also einen Titel vnd Beruff hatt N. auch / Ehe dann zu recht geführet wirdt / daß Magister N. entweder nicht habe einen ordentlichen Beruff gehabt / oder sich desselbigen wircklichen entsetzt .
Also schreibet der heilige Martyrer Cyprianus lib. 2. Epist . Wann einer einmal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener / vnd deß Volcks gezeugnuß zu seinem Ampt bestätiget / sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan .
Also lib. 4. Epistola 2 . Welcher jetzt / nach dem Cornelius zu seinem Ampt ist bestätiget / will Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen darzu vordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen helt / Er sey nun wer er wölle / ob er sich gleich rühmet / vnd viel von sich helt / so ist er doch eine vnheilige Person / frembd vnd ausser der Kirchen . Dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten ( der es allein sein soll ) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc . Vide plura quaest. 1 . In primis & 3. q. Accusatus . Item 1. q. fascii est .
Ich aber Joachimus Mörlin / biete allen Theologen / sie sind auch wo sie
wöllen / trotz / daß sie beweisen / Erstlich / daß einige Oberkeit macht habe / einigen Christlichen Lehrer auß seiner Vocation zustossen vnd außzujagen / wo er nit zuvor rechtlich vnter Augen vnd zu seiner Antwort vberwiesen ist / daß er wider Gottes Wort gelehret vnd geprediget habe .
2. Timoth. 4. Zum andern / daß für der rechten erörterunge / der eingedrungene / eingenötigte / oder wie jhn Paulus nennet / der auffgeladene / einen einigen Christlichen ordentlichen Beruff habe .
Ich disputier de jure & non de facto , Sonst gehet Gewalt für recht / vnd heysset wie Pilatus sagt / was Warheit ? Aber das letzte Stündtlein aller zeit ist noch nicht kommen / da es wird heyssen / was jhr dem geringsten auß den meinen habt gethan / daß habt jhr mir gethan / darauff setze ich meine folgende Disputation .
Etliche Propositiones oder Schlußreden .
1. Vnser HErr Christus will kurtzum nicht / daß einem jeden frey vnnd erlaubt sein soll / in der Christlichen Gemeyne zulehren vnd zupredigen / wann vnd wo er will / dieweil er vns gebeut Matth. 9. Lucae 10 . Daß wir sollen den HErrn der Ernde bitten / daß er Arbeyter außsende in die Ernde .
2. Das sind aber die rechten getrewen Arbeyter / welche Gott erwecket mit seinen gaben / daß sie zum Predigen tüchtig sind / vnnd einen ordentlichen Beruff haben .
3. Darumb soll man niemandt hören / er habe dann ein zeugnuß von einer trefflichen vnnd fürnehmen Gemeyn / oder von denen / dann davon zuvrtheylen befohlen ist / daß er verhöret / vnd zum Predigampt tüchtig erfunden sey .
4. Ja wann gleich einer zum Prediger geschickt erfunden / vnd bestätiget ist / dannoch soll man jhm nit gestatten zu Predigen wo er will .
5. Sondern er muß zuvor einen sonderlichen Befehl von GOtt haben / dadurch er beruffen sey zu Predigen . Auff daß er nicht dörfft hören . Sie lieffen / ich hatte sie aber nicht gesandt / Jerem. 23 .
6. Von solchem Beruff hat das Predigampt seine Krafft vnd macht / dadurch vnser Gewissen verbunden werden / daß wir die Person / so gegenwertig im Ampt ist / sollen vnd müssen hören .
7. Wo nun kein Beruff ist / da kan man nit Predigen / wie Paulus sagt / Rom. 10. Ob man schon Gottes Wort rühmet . Jer. 14 . vnd 23 .
8. Das heyst aber ein rechter ordentlicher Beruff / wann eine Person / so
zum Ampt tüchtig ist / von denen / So in einem Göttlichen Ampt sitzen / beruffen wird / zu einer Christlichen Gemeyn / daß er dieselbige mit reyner gesunder Lehr / nach dem Befehl Christi / vnterrichte vnd regiere / Aber doch mit dem bescheyde / daß daselbst der vorige nicht sey vnverhörter Sachen verdampt / vnd seines Ampts entsetzt .
9. Ein solcher Beruff ist nicht Menschlich / sondern Göttlich / ob er wol durch Menschen geschiehet . Act. 20.
10. Darumb sind alle Menschen schuldig auß Gottes Befehl die Person zu hören / als einen Legaten oder Gesandten / nit eines Menschen / sondern deß lebendigen Gottes .
11. Dann ein solche Person sitzet warhafftig in der Kirchen an Gottes 2. Cor. 5. statt / als ein Diener / so lange er sein Ampt recht führet . Matth. 10. Mar. 9. Luc. 10. Joh. 13.
12. Thut er aber das nicht / so muß es der Kläger beweisen / Joh. 8. vnd 18 . Act. 25.
13. Ehe aber solches bewiesen wird / darff sich kein Mensch / durch keinerley schein deß Rechten / an der Person vergreiffen / oder etwas wider sie fürnemen .
14. Dann da stehet Gottes Gericht / was jr den geringsten von den meinen gethan habt / daß habt jhr mir gethan . Matth. 10 . vnd 25 .
15. Darumb muß man entweder den Diener vberweisen seiner Sünde oder Vbertrettung / Joh. 8.
16. Vnd daß nicht auß Menschen gedancken / wie es vnsere tolle Vernunfft außrechnet vnd schleust / sondern auß Gottes Wort .
17. Dann das ist die Sünde / was einer in seinem Stande vnd Beruff thut wider Gottes Wort .
18. Oder aber man soll vnd muß jn dulden vnd leiden / in seinem Ampt / wann sich auch der Teuffel darüber zureissen solt .
19. Vnnd wer für solcher rechtmessigen Vberweisung den Diener nit will hören / der ist nicht auß GOTT / sondern auß dem leydigen Teuffel . Johan. 8.
20. Darumb ist vnmüglich / daß der Rath oder das fürnemen auß Gott sey / da man einen Diener mit lauter Gewalt seines Ampts entsetzt .
21. Dann das ist Gottes vnwandelbare ewige meynunge / welche Gottes Sohn selber bekräfftiget hat . Joh. 8. vnd 18 .
22. Dawider auch kein Engel im Himmel etwz vermag / lauts dem Befehl Gottes . Matth. 17 . Den solt jr hören .
23. Gleich wie nun der Oberkeit Ampt ist / vber Gottes Gesetze / das ist / den Zehen Gebotten / mit allem ernst zuhalten / Also ist sie auch schuldig / ob der ersten Taffeln / als dem fürnembsten Stück des Gesetzes fürnemlich zu halten .
24. Darumb soll sie auch für allen dingen dafür rahten / daß die Christliche Gemeyn / Christliche vnd geschickte Prediger habe .
25. Gleich aber wie solch Ampt der Oberkeit keine Gewalt oder Herrschafft gibt / vber Gottes Gesetze / auch nicht frey ledig vnnd loß macht von dem Gesetze .
26 . Also ist sie auch viel weniger dadurch befreyet vom Predigampt .
27. Vnd gleich wie ein Oberkeit nicht macht hat Gottes Gesetze zu endern oder abzuthun .
28 . Also hat sie viel weniger macht das Predigampt zu endern oder auffzuheben .
29. Vnd gleich wie sie vmbs Gewissens willen muß dem Gesetze als Gottes Stimme vnterthänig vnd gehorsam sein .
30 . Also muß sie viel mehr vmb deß Gewissens willen dem Predigampt als einem höhern . 2. Cor. 5. vnterthänig vnd gehorsam sein .
31. Auß dem allen folget nun / daß Weltliche Oberkeit gar keine macht hat vber einen Diener / wann er einmal ordentlich zum Ampt kommen ist / außgenommen / so viel jhn das Göttliche Recht zu läßt / darvon droben im 12. vnd 15. Artickel .
32. Es ist eine Teuffels Lügen / daß man sagt / Oberkeit hat macht zu beruffen / darumb hat sie auch macht zu vrlauben .
33. Dann die Oberkeit berufft die Diener nicht als ein Herr deß Ampts / sondern als ein Werckzeug vnd Mittel .
34. So lange nun vnser HErr Gott die Person im Ampt leiden kan / so kan oder mag sie die Obrigkeit nit außstossen noch vertreiben .
35 . Also hat Nero nicht macht gehabt / durch keinerley schein deß Rechtens / Paulum vnd andere Aposteln zuverstossen vnd zuvertreiben .
36. Wann aber GOtt die Personen verstösset / so kan vnnd soll sie die Obrigkeit nicht schützen / sondern ist schuldig von Ampts wegen dieselbigen znverwerffen vnd zuvertreiben .
37 . Also hat der Keyser Constantinus den Arium nicht können noch mögen beschützen / wie auch vnser Keyser die Baptsten nit schützen kan .
38. Gott aber verwirffet die Personen / so sein Wort verwerffen . Hose. 4 .
1. Samuel . 2. vnd 15. 2. Paral. 15 . Das ist / die jhr Ampt nicht außrichten nach Gottes Befehl .
39. S. Paulus 1. Timoth. 5. Lehret / daß man die Eltesten / die wol fürstehen / soll zweyfacher ehren werd halten / wann man aber einen Gottes Diener außstosset vnd verjaget / daß heyst nicht geehret / sonst müßte man die Eltern vnnd Oberkeiten auch dermassen ehren / vnd sie nur balt verstossen vnnd verjagen .
40. Dieweil nun der Oberkeit jhr fürnemeste Ampt ist / daß sie soll dafür sein / daß fromme Leute mögen im Friedt leben / vnd beschützet werden . Rom. 13. Darumb thun die wider jhr Ampt vnd sindt Tyrannen / welche die Diener ohne rechtmessige vrsachen / davon jetzt gesagt / außstossen .
41. Christus lehret allenthalben / daß die / so die rechten Diener vertreiben vnd verjagen / seine vnd aller Christen Feinde sindt .
42. Darumb soll man die / so solches thun / für Feinde deß Evangelii halten .
43. Vnd alle die solche Vnsinnigkeit vnd Teuffelisch fürnemen dürffen rühmen / vnd wider Gottes Wort zuverthätigen vnterstehen / dz sind Heuchler / vnd geben damit raum vnd vrsach zu allerley mutwillen .
44. Daß man aber ein vnterscheydt machen will / zwischen dem Ampt vnd Person / daß taug gar nichts in diesem Fall .
45. Dann damit weren alle Tyrannen / so jemals gewesen / entschuldiget / dieweil jhr keiner das Ampt / sondern allein die Person getödtet vnnd verfolget hat .
Auß der Historien / so man nennet Tripartitam lib. 5. c. 27 vnd 29 .
Als man zu Antiochia durch Gemeyne vnnd einhellige Wahl aller Bischoffe / Christen vnd Arianer den Melitium hatte zum Bischoff erwehlet / vnd den Brieff / damit solche Wahl / mit Vnterschreibung aller Bischoffe bestätiget ward / dem Eusebio Bischoff zu Samosata zuverwaren gegeben hatte / da kamen darnach die Arianer / dieweil sie die Wahl rewete / vnd baten den Keyser Constantinum / daß er den Brieff ließ wider fordern vom Eusebio / damit sie deß Melitii wider möchten loß werden .
46. Daß sich die Arianer also förchten für dem Schrifftlichen Gezengnuß / vnd haltens dafür / sie können den Melitium seines Ampts nicht entsetzen / sie haben dann zuvor den Brieff wider / darumb sindt sie zu loben .
47. Aber der Eusebius ist viel mehr zu loben / welcher / da er deß Keysers Mandat lase / wolt er jhm viel lieber beyde Hende lassen abhawen / wie jhm
der Keyser trawete / ehe er den Brieff wider wolt von sich geben / vnd dadurch helffen vnd Förderung thun / daß der Melitius entsetzt würde .
48. Ja wann gleich der Keyser den Brieff hette wider kriegt / dannoch hette er damit den Beruff deß Melitii nicht können zu nicht machen .
49. So hat sich auch keiner in deß Melitii Städte setzen können / ohne seine Bewilligung .
50. Der aber an seine stedte ist eingedrungen / derselbige hat nit in seinem / sondern in einem frembden Beruff gesessen .
51. Darumb ist er auch ein Dieb vnd ein Mörder gewesen / der einem andern das seine / wider Gottes Wort geraubet hat .
Spoliatus debet restitui dicunt Juristae .
Antwort D. Joachimi Mörlini / auff die Confutation N. so er in seiner Predigt zur Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt .
AVff des N. vermeynte Consutation / so er in seiner Predigt / zu Rettung seiner nichtigen Vocation fürgewandt / ist daß meine kurtze bestendige Antwort . Daß der arme Mensch noch nicht weyß was Vocatio divina , ein Göttlicher Beruff sey . Vnd freylich bey jhm selbst / noch der Sache nicht eins ist / ob auch der Beruff zum Predigampt von nöhten / oder / Ob ohne Beruff jederman zu hören sey . Ja er bleset kalt vnnd Warm auß einem Munde / vnnd ist in beyderley Meynung / der Beruff sey viel / darumb soll man keinen getrewen Diener / der ordentlich / als er von sich rühmet / beruffen ist / leichtfertiglich außstossen / Vnd widerumb / der Beruff sey nichts / sondern wer nur nicht wider Christum Lehre / aber desselbigen ehre suche / den soll jederman hören . Was kan man nun einem solchen vngeschickten verirreten Kopff rathen / oder mit jhm handeln ? Freylich / bessers nicht / dann wie Christus sagt / Lasset sie fahren / sie sind Blinde vnd Blinden leyter / wen die leyten vnd führen / Lehren vnd Gottes Wort berichten sollen / dem gnade Gott . Muß aber vmb der frommen willen / auff sein angeben / einen kleinen Bericht thun / so viel ich auß seiner vngeschicklichkeit dißmahl nemen kan .
Mein Argumentum / daß keiner in eines andern vnd frembden Beruff / haben könte seinen eygenen ordentlichen Beruff / Ja so wenig als der / so in eines frommen Manns Gut eingedrungen / dasselbige mit gutem Titel jhm
das kan zueygen / löset er dermassen auff / Es sey ein grosser vnterscheydt / vnter einem Haußvatter / so seiner Güter ein Erbherr / vnnd vnter einem beruffenen Prediger / der allein ein bestelter Diener / sey zu seinem Ampt . Darauß folgert er / darumb könte der jenige kein Dieb sein / der diesem sein Ampt besitze / dieweil es nicht sein Erb vnnd eygen . Ohne zweyffel muß diese liebliche Lehre / vnd hertzlich schöne Predigt / den lieben rüsselchen vnd zarten schmebelchen wol schmecken / so verlangst ein sähnlich verlangen nach einem solchen zarten Bißlein gehabt / die dermassen auch zu meiner zeit schwermeten / der Prediger hett ein Ampt von jhnen / dem sie Lohn geben / darumb mußte er wie sie wolten / oder sie hetten gut Fug vnnd Macht / wie ein jeder Herr seinem Knecht / jhn zuentsetzen . Also siehet der liebe N. das Predigampt auch an / achtet den Beruff eines Predigers nicht anders / dann wie ein Gedinge / daß man mit einem Kuhe oder Sewhirten macht / dem wöllen die Herrn / so lang es jhnen gefellet / seinen Dienst vnd Lohn halten / was sollen solcher Rangen vnnd Sewpertzel vom Predigampt Lehren ? Es solten nicht Seelhirten in der Gemeyne Gottes / vnd vber seine Arme Schäfflein / so er mit seinem thewren Schweyß erarnet / sondern Sewhirten sein / da köndten sie nichts verderben .
Ich frage aber vmb Gottes willen / sage mir wer da kan / von wem ist der Prediger zu seinem Ampt durch ordentliche Mittel beruffen vnd eingesetzt ? Zum andern / lieber / welcher vnter den beyden ist nun mehr der rechte dominus rei , vnnd natürliche Erbherr / der Haußvatter zu seinen Gütern / oder Gott der liebe Gnedige Vatter zu seinem Predigampt ? Der hat einen Armen Diener darzu erfordert vnd eingesetzt / nicht daß ers darinnen soll einigem Menschen zugefallen machen / sondern viel mehr alles damit erzürnen / daß ers alles nach Gottes willen strafft / vnnd dem HERRN Christo zun Füssen zeucht . Ob nun wol vber jhn die grossen zornige Junckern das Maul hencken / so will er jhn doch darumb vnverdrungen haben / ja helt noch steht vnd fest vber jm mit solchen statlichen Privilegiis , wie mich mein Vatter gesandt / also sende ich euch auch . Item / Wer euch thut / der thut mir / vñ Summa / befiehlet Paulus ein geringer schlimmer Socius gegen N. Mañ soll gegen alle Stende auff Erden / so GOtt im vierdten Gebott zu Ehren befohlen / getrewe Diener zweyfacher Ehre werd achten .
Hie kan ich leichtlich fladern mit Meyster N. vnnd sagen . Ist doch der Prediger ein Diener ? Ja spricht Conscientia . Domine magis ter , weß Diener ist er ? Hansen Rangenpertzels in der Sewgasse meynet jhr . Aber es
bekennet sich einer darzu der da saget . Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel vnd auff Erden / der saget / er habe jhn dahin gesetzt / vnd wer jhm darüber thue / der habe nicht den Armen Mann / sondern jhm Christo / vnnd seinem Him̃lischen Vatter gethan . Wer hat nun einiger Obrigkeit die Gewalt gegeben / daß sie vngeachtet solcher Mandata / damit sie doch Gott sonderlichen meynet . Matth. 10 . Ihm seine getrewe Diener macht haben auß zustossen / vnd einen vntrewen Mütling ( der sich verheysset / er wölle es zu jhrem gefallen machen / daß er keine Gewaltige Niphlim vnd Nimrodes erzürne / so jetzund wider Christum Toben vnd Wüten / sich zu solchem fürhaben vnnd mutwillen frey ohne schew offentlich bekennen / ) dargegen in jhre Stedte einzudringen . Ich weyß wol hie stielt dem Magistro M. niemandt nichts / dann er hatt darinnen nichts Erblichs für seine Person / was hatt aber der liebe Gott daran ? Der jhn eingesetzt vnd von jedermam nicht allein vngeperturbiret / sondern von Herren vnnd Vnterthanen will geehret haben / nicht schlecht wie Obrigkeit / Vatter oder Mutter / sondern mit zweyfacher Ehr . Wer sihet das nicht / daß hie keiner Creatur sondern Gott in seine Jurisdiction vnnd Eygenthumb gefallen / vnd also keine geringe schlechte Raben vnd Galgen-Diebe / sondern Gottes Reuber vnnd Diebe sind ? Darumb auch der heilige Lutherus bey zeit seines Lebens / mit der keinen hatt wöllen zuthun haben / so in der auß gedrungenen Prediger stedt sindt eingesetzt vnd subintroducieret worden / zu dem daß mein lieber Cyprianus in diesem Fall vnnd wol ewig von N. vnd jedermenniglichen wirdt vnverantwortet bleiben / der einen solchen Mütling ausser der Kirchen / vnd damit in deß Teuffels Reich setzet .
Es leidet / saget der heilige Lutherus / gar kein geringer Haußvatter nicht / daß man jhm seinen vnschuldigen wolverdienten Diener / wider seinen willen entsetzt / vnd jhm in seine Haußhaltung einen andern an seine Stedte ordente / wie kommet der arme Christus darzu / daß ers muß nicht allein leiden / wider alle sein ruffen vnd schreien ? Sondern auch selbst rühmen / daß wir Armen Scheblinge vnd Madenseck jhm seine Diener / außgefastem muth außstossen / vnd setzen jm Juncker jämerlich hinein ? Heyst das nicht . Os ponere in Coelum , so weyß ich nicht was es heyst . Vnd das ist nicht genung / daß man wider Gott handelt / nachmals sein Gebott gantz vnnd gar auffhebet / Sondern da kommet dann Sudeler / Seyfferer / schmieret vnnd tünchet die Wandt / wie Ezechiel saget / auff daß sie die boßhafftigen in jhrem sündlichen wesen stercken . Jerem. 23 . Damit jhm ja seine boßheit niemandt lasse leydt sein / vnnd sich darvon bekehre . Noch predigen sie Gottes Wort / su -
chen Gottes Ehre / höre sie wer da will / dannoch ist jhr Beruff nichts / trotz aller Welt / die es auß GOttes Wort anderst beweise . Darumb ist auch jhr Predigampt nichts / Jerem. 23. Rom. 10 . Zum andern / ist die Lehre auch falsch / wie darauß vnd andern Stücken genugsam zuvernehmen / wird sich auch von tag zu tag fein beweisen . Darumb sein die lieben Christen gewarnet / wer darüber fellet der falle / Es hülfft nicht Christum rühmen / vnd lieblich mit süssen Worten rühmẽ . Matth. 24 . So machet dieser Schanddeckel den Mann nicht from / daß N. fürgibt / wer nur Gottes Ehre suche der sey zu hören . Anderst haben alle Ketzer vnnd grewliche Schwermer nie gesaget . Wie sonderlich Oecolampadius vnd andere jhrer Lehre auch das Keppichen anziehen .
Daß aber N. vns / so er seine Antecessores mit vnwarheit nennet / schilt / wir haben vns zu weit in frembde Weltliche Hendel ausser vnserm Ampt eingelassen / thut er als ein verruchter schamloser Mann / biß so lange ers mit Warheit auff vns bringet / soll auch von allen frommen Hertzen so lange dafür gehalten werden . Es hatt der vnrühige Mann andere mehr Schmehewort / auß angeborner Leichtfertigkeit / mir vnd andern in Rücken außgegossen / mit was Ehren vnd Warheit / ist am tage / vnnd kan sich zu seiner zeit wol finden .
Ich wolt aber nicht aller Welt Gut nemen / daß ich mich so weit ausser meinem Ampt / in Weltliche Hendel eingelassen hette / als N. Dann was kan Weltlichers gedacht werden / dann wider Gott vnd Gewissen / den Menschen zugefallen / sich in eines andern Beruff einlassen ? Darzu sich verwilligen / alles also zu machen / daß man den Wolff zum Freunde behalte / vnnd die abgesagten Feinde Christi / nicht wöllen erzürnen / ich bin ein einfeltiger Theologus / aber ehe ich mich deß gegen einigem Standt auff Erden / oder auch gegen den lieben Aposteln vnd Engeln Gottes im Himmel versprechen wolt / ehe wolt ich mich mit Fewer zu Pulver machen lassen / Ich geschweige noch viel andere grumpen . Als daß N. dafür helt / vnnd offentlich vnter die Gemeyne predigt / man möge ohne Verletzung Gottes Ehre vnnd Mandat / dem jenigen / so seines Standts vnd Ampts kein Erbherr sey / wann man will vnd kan / entsetzen vnd verstossen / Awe / gilt das im Seel vnd Geystlichen Ampt gegen die / so zu jhrem Standt / vber alle Engel tausent Centner haben Gottes Wort / zu Rettung jhres Beruffs / was will im Weltlichen gelten ? Da alle Keyser vnd Potentaten / wie der liebe Lutherus offt saget / kaum einen Buchstab haben ? Es muß mir N. vnnd alle Teuffels Teuffel wider
allen willen dannoch das lassen . Daß der Keyser gegen dem ärmsten Dorffpfarrherrn / nicht mehr dann ein Schutz vnnd Schülerchen ist vnd sein soll . Ists nun dort keine Sünde / da man zweyfache Ehre schuldig ist / was kan man hie verbrechen ? Sehet jhr was N. vielleicht ohne witz vnnd vernunfft grübelt ? wer weyß was ferner folgen wirdt ? Ich kenne den Kopff / vnnd wolte Gott / er leget sein Ingenium besser an / wie schwerlich solt es jhm werden / daß er weiter also folgerte / ist nun keine grosse Sünde im Geystlichen vnd Weltlichen Regiment also außzustossen / etc . Was kan es im Haußregiment schaden ? Daß man einen Haußvatter auch auß seinen Gütern stosse ? Dann rundt vnd gut Deutsch davon zusagen / so ist er auch kein Herr derselbigen / Luc. 16 . Sondern ein Haußhalter / eben so wol als ein Prediger zu seinem Ampt . 1. Cor. 4. Vnd ist gewißlich diß vielleichter außzuführen / dann jenes droben . Aber der Teuffel rate eines wie das ander / dem folge auch niemandts / dann die jenigen die sich seinem willen ergeben haben . Die lieben Christen sein From vnd hüten sich für Empörung vnnd Auffruhr gegen einem Stande / wie gegen den andern / bey Verliehrung Leib vnd Seel . Doch möcht ich leiden meine Herrn im Regiment / hetten auff den Vogel achtung / wer weyß / wann man jhn nun erzürnete / vnnd er flücke würde / was er thun dörffte / der Grundt ist schon gelegt / er bawe wann er wölle / etc . Wir haben vnser Ampt ernstlichen / trewlichen vnnd wol außgericht / nach dem vermögen / daß GOTT in vns dargereychet / vnnd nicht allein die reine Lehre ernstlichen getrieben / ohne einiges ansehen der Personen ( das gehört darzu / ist aber noch nicht die rechte Prob eines guten Hirten vnnd Mütlings / ( sondern in der zeit der Gefahr / haben wir dem grimmigen Löwen / vnd grawsamen Wolff widerstanden mit aller freydigkeit / auch biß zu Gefahr Leibes vñ Lebens . Vnnd sind noch allzumal erbötig / für jedermenniglichen / gar niemands außgenommen / derselbigen Lehr vnsers HERRN Jesu Christi in vns / Rechenschafft zu geben / schewen weder Gobel noch Knebel . Bekennen frey / daß wir nicht / wie etliche / in die Mawen vnd Ermel geredt / noch im Finstern gemauset / mit heimlichen verdeckten worten / sondern als getrewe Hirtern / jedermenniglichen den Wolff / vnter seinem weychen Schlaffpeltz entdeckt / mit Fingern gewiesen / vnd für jhm gewarnet / doch mit fleissigem Bericht vnd vnterscheydt Zeitlicher / Weltlicher Sachen / so zu diesem Leben / vnd der ewigen Sachen / so zum ewigen Leben gehören / darneben haben wir auch / nicht wie jene / jhre Arme Härde vnd Gemeyne verlassen / vns von jhnen verstolen vnd verlauffen / sondern sind bereyt gewesen / vber der Lehre alles zu lei -
den / wo vns die jenigen nicht verlassen vnnd außgestossen / so vns Lieb vnnd Trew / sampt freundtlichem willen zuerzeygen schuldig waren / Schewen aber heutiges tages niemandt / sondern sind bereyt / durch Glück vnnd Vnglück / durch gut vnd böse Gerüchte vns zuerzeygen als Diener Gottes / der dann solches in vns angefangen / vnd zu seinem Lob noch volenden wirdt / jhm sey Lob in Ewigkeit / Amen .
Noch eins / ich höre es soll ein Tieffgelehrter Meyster von hohen Sinnen fürgeben / darumb daß GOTT der Eselinne Bileam das Maul zu reden wunderbarlichen auffgethan / soll man ohne vnterscheydt deß Beruffs / einen jeden im Predigampt hören / was höre ich ? Wunder ist / daß nicht diese Lehrer / alle Vätter heyssen jhren Sönichen die Köpff abhawen / dieweil GOtt dem Heiligen Abraham / so ein Fürbild vnd Vatter ist aller Gläubigen / solches zu thun befohlen .
Aber wer auch dieser ist / dann er muß nicht ein schlimmer / schlechter Socius sein / der mit solchen tieffen Gedancken / vnd starckem Grundt / den Beruff kan bawsellig machen / darauff doch alle Propheten vnnd Aposteln / alle jhre Lehre setzen / denselbigen wolt mit Eselsförtzen krönen / damit er ja seiner Profession einen gleichmessigen Namen vnd Titel habe . Gott wehre solchen wüsten Wilden Sewen / die so schendtlich den schönen Weinberg zu wülen / vnd erhalte seine Außerwehlten / das Arme / elende / nichtige kleine Heufflein / zu einem frölichen bestendigen Ende / Amen / Amen .
Ein Brieff D. Joachimi Mörlini an einen Pfarrherrn .
GOttes Gnade zuvor . Lieber Herr N. Ewren Brieff habe ich gelesen / nicht ohne sonderliche Frewde / dann solt es auch dem Teuffel den Bauch / vnnd die Rampanien darinne zureissen / so thut es mir im Hertzen wol / wann ich sehe den heiligen Eyffer from̃er Christlicher Hertzen / vber dem Wort vnnd der reynen Lehre Christi Jesu vnsers HERRN / vnd weyß fürwar / wie grewlich vnnd greßlich vns auch die schnöde Welt darüber jmmer hönet / daß es für GOTT vnser höchster Ruhm ist / Darumb laßt es gehen wie es gehet / prediget getrost vnnd vnerschrocken / der mir dienet saget Christus / den wird mein Vatter ehren / so lasset die Welt schenden so sehre sie kan . Sie will doch mit dem Beruff vnnd Ampt so vns befohlen ist / spielen / vnd es damit jhres willens machen / in die
leichtfertigkeit sollen vnd wöllen wir nicht verwilligen / sollen sie vns nicht allein nicht begraben / sondern auch zu den Dieben an den liechten Galgen hencken / was fragen wir darnach ? Wir glauben an Jesum Christum / darumb können wir nicht zusehen / daß sie mit seinen Dienern handelt vnd spielet / wie die Lotterbuben mit den Blinden Würffeln auff der Schollerbanck / vnnd teglichen jhres gefallens einen außstösset den andern einweiset / etc .
Vnnd balt hernach / in demselbigen Brieff / laßt euch aber jhr judicium vber die Frage weisen / Nicht ob die Oberkeit einen Diener Christi / von wegen einer gantzen Christlichen Gemeyn zu beruffen / sondern ob sie fug vnnd recht habe / jhres gefallens einen frommen vnschüldigen Diener Christi vnverschulter Sachen / auß seinem ordentlichen Göttlichen Beruff zustossen / vnnd einen andern in seine städte zusetzen . Das ist vnser Handel mit jhnen / vnd ehe wir jhren muthwillen darinnen bey wolten fallen / ehe wolten wir die Sacrament vber hundert Meil Weges holen / vnd vns nach dem Todte auff Räder lassen legen / wann sie aber sagen / sie haben mercklich grosse vrsachen gehabt / Magistrum N. zuentsetzen / so gebet die Antwort / sie sollen solche vrsachen auß GOttes Wort in gegenwertigkeit deß Beklagten darthun / laßt sehen was sie können / etc .
An gebürliche Oberkeit Suppliciern / ist nicht Auffrhürisch / noch wider die heilige Schrifft .
ALs Rehabeam / deß Königes Salomonis Sohn / nach seines Vatters Absterben / zu Sichem zu einem Könige solt erwehlet werden / redete Jerobeam sampt der gantzen Gemeyn Israel mit Rehabeam / vnd baten / daß er den harten Dienst vnd schwere Joch / so sein Vatter Salomo zu hart gemacht / vnd jhn auffgeleget / wolte leichter machen / so wöllen sie jhm vnterthänig sein . Diese Supplication vnnd Bitte / welche die Supplicanten entweder Mündtlich oder Schrifftlich haben fürgebracht / wird von Rehabeam vnd den Eltesten die für seinem Vatter Salomo stunden / da er noch lebet / wol berathschlaget vñ beweget / vnd befinden / daß solche bitte nicht vnzimlich noch auffrürisch / sondern beyde dem Könige vnnd dem Volck nützlich vnnd zuträglich sey / derwegen rathen sie dem Könige / daß er jhnen zuwillen sein / vnd sie erhören wolt . 1. Reg. 12 .
Als David von der Schlacht deß Philisters widerkommen war / giengen die Weiber auß allen Städten Israel mit Gesang vnnd Reygen dem
König Saul entgegen / sungen gegen einander / spieleten vnnd sprachen / Saul hatt tausent geschlagen / aber David Zehen tausent / da diß Saul höret / daß man David so hoch erhebet vnd lobet / erzürnet er vber David / vnd hatt sorge / daß Volck möcht sich an jhn hengen vnd zum Könige machen / derhalben stellet er jhm nach / wie er jhn möcht vmbs Leben bringen / redet mit seinem Sohn Jonathan vnd mit allen seinen Knechten / daß sie David solten tödten . Aber Jonathan redet das beste von David mit seinem Vatter Saul / vnd sprach zu jhm / Es versündige sich der König nicht an seinem Knechte David / dann er hatt keine Sunde wider dich gethan / vnd sein thun ist dir sehr nütze / vnd er hatt sein Leben in seine Handt gesetzt / vnd schlug den Philister / vnd der HErr thet ein groß Heyl dem gantzen Israel / das hastu gesehen vnd dich deß gefrewet . Warumb wiltu dich dann an vnschuldigem Blut versündigen / daß du David ohne vrsach tödtest ? da gehorcht Saul der Stim̃ Jonathan vnnd schwur / So war der HErr lebet / er soll nit Sterben . 1. Sam. 18. 19 .
Da der Prophet Jeremias auß Bewilligung deß Königes Zedekia / von den Fürsten / vmb seines trewen Straffampts willen / in die Gruben geworffen ward / da nit Wasser / sondern Schlam jnnen war / kam Ebed Melech zum Könige / vnd bat vnterthänig vnnd fleissig für seinen trewen Pfarrherrn vnd Propheten / damit er jhm zeugnuß gab / reyner Lehre vnd vnstreffliches Lebens / vnd daß er nichts auffrürisches gelehret oder gered / wie er von den Fürsten vnbillich beschüldiget ward / vnnd erlanget mit seiner Fürbit beim Könige / daß man Jeremiam wider auß der Grubenzoch . Jerem. 38 . Daß aber Ebed Melech nicht alles lobet vnd billichet / was die Fürsten wider den Propheten Jeremiam beschlossen vnd fürgenommen / damit handelt er nicht wider die Oberkeit oder Gottes Ordnung / sondern hatt vielmehr damit dem Könige gedienet / als ein trewer Vnterthan / daß er jhn erinnert / wie er auß angeben seiner Fürsten vnrecht gethan habe / Es hatt auch Ebed Melech hiemit nicht gesündiget wider GOtt / sondern seinen Glauben bekañt vnd GOtt gepreiset / darüber er von GOTt auch reichliche Belohnung empfangen / wie Jeremias am 39. cap. zeuget . Es war auch deß HErrn Wort geschehen zu Jeremia / weil er noch im Vorhofe deß Gefengnuß gefangen lag / vnd gesprochen / Gehe hin vnd sage Ebed Melech dem Moren / So spricht der HErr Zebaoth / der Gott Israel / Siehe / Ich will meine Wort kommen lassen vber diese Statt zum Vnglück / vnd zu keinem guten / vnd du solts sehen zur selbigen zeit . Aber dich will ich erretten zur selben
zeit / spricht der HErr / vnd solt den Leuten nicht zu theyl werden / für welchen du dich fürchtest / dann ich will dir darvon helffen / daß du nicht durchs Schwerdt fallest / sondern solt dein Leben / wie eine Beute darvon bringen / darumb daß du mir vertrawet hast / spricht der HErr .
Als Haman die Armen Juden / die Nebucadnezar von Jerusalem weggefürt hatte / beim Keyser Ahasuero / als ein vngehorsam mutwillig Volck beklagte / darumb daß Mardochei für jhm die Knie nicht wolte beugen / vnd den König dahin bewegete / daß er bewilligte / man solte alle Juden vmbbringen / welche doch jhres vngehorsams vnnd Lehre / daß sie vnrecht ( wie Haman sagt / daß jhr Gesetze anders sey dann aller Völcker / Esther cap. 3. ) noch nicht vberweiset waren / da nam sich die Königin Esther / jres Volcks trewlich an / Sintemal jhr der Juden Vnschuldt wol bewust war / vnd daß Haman diß Mandat auß lauterm Neyderpracticiert hatte . Derhalben trat sie in den Hoff am Hause deß Königes / vngeachtet / daß weder Mann noch Weib bey Leibstraffe vngeruffen / jnwendig in den Hoff zum Könige gehen dürffte / vnd bat daß die Brieffe der anschlege Haman möchten widerruffen werden / welche doch vom Könige bewilliget / vnnd mit deß Königes Ringe versiegelt waren . Esther. 8.
Joseph von Arimathia / der ein Jünger Jesu war / doch heymlich / auß furcht der Juden / bat Pilatum / daß er möchte abnemen den Leichnam Jesu / wie alle Evangelisten schreiben / was meynstu wirdt dieser frommer Mañ haben müssen hören darumb / daß er sich dieses erhenckten vnnd getödten Christi hatt angenommen / der von den Hohenpriestern / Schriffgelehrten / Rath vnd allem Volck / für einen Gotteslesterer vnnd Auffrührer ist verdampt worden ? Mann wird jhn freylich für einen Ketzer vnd Auffrürischen vngehorsam̃en Mann gehalten / vnd wie Nicodemus in seinem Evangelio meldet / in Gefengnusse geworffen haben .
Theodoretus schreibet lib. 2. cap. 17 . Daß der fürnemesten Bürgen Weiber zu Rom / für den Keyser Constantinum kommen sindt / vnnd gebeten haben / daß er sich der gantzen Gemeyn gnediglich wolt erbarmen / die jres getrewen Seelsorgers vnd Hirten Liberii beraubet weren / etc . Damit erlangeten sie / daß Liberius widerumb restituiert / vnd Felix / der an seine städte eingedrungen war / weichen mußte .
Item da D. Mörlinus / von Hochlöblicher vnd Christlicher Gedächtnuß / Hertzog Albrecht in Preussen / enturlaubet ward / darüber viel from̃er Christlicher Hertzen hoch betrübet worden / weil zu d’ zeit Osiandri Lehr bey etlichen
beyfall bekam . Sindt viel Erbare Weiber vom Adel sampt jhren Söhnen vnd Töchterlein vnd vnmündigen Kindern / für deß Fürsten Hoff gangen / vnd auff Fürstliche Durchleuchtigkeit gewartet . Vnd da dieselbe kommen / vnd jhre Supplication / die sie durch namhafftige Person haben vberantworten wöllen / nicht angenommen / haben sie mit betrübtem Hertzen / vnnd erbermlicher Stim̃e angefangen zu singen . Ach Gott vom Himmel sihe darein / vnd laß dich deß Erbarmen / etc . Wie dieselbige Historia weitleufftig von dem Ehrwirdigen Herrn D. Joach . Mörlino in seiner Preußsischen Historien / selbst warhafftig beschrieben ist .
Daß auch an andern orthen / Christliche Bürger für Mörlinum jhren Pfarrherrn / an jhre Oberkeit suppliciert haben / ist nun vielen bekannt / vnd wird von Luthero gelobet .
Lutheri Brieff .
GNad vnd Fried im HERRN . Mein lieber Freundt / daß solche Schrifft der vier Bürger zu Arnstadt an den Graffen solte auffrürisch sein / ist mir vnmöglich zuverstehen / weil es eine demütige billiche Schrifft ist / an niemandt anders / dann an jhre ordentliche Oberkeit für einen trewen gelehrten Prediger / dariñ sie viel mehr zu loben / dann zu schelten sein solten / schweige dann / daß es jhnen nicht solte zu gut gehalten werden / wo sie gleich etwas in worten sich vberredt hetten . Aber wañ man dem Hunde zu will / so hat er das Ledder gefressen . Cs hat mir auff den Rath zu Arnstadt vber die massen vbel gefallen / daß sie solch einen trefflichen Mann verjagen / vnd damit Christum selbst außschlagen / vnnd wanns bey mir stünde / solten sie ewig keinen Pfarrherrn kriegen / vnd wers auch nach diesem D. Mörlin annimpt / d’ sol in meiner Gemeynschafft nit sein / biß sie mit D. Mörlin sich Christlich vertragen . Solt ein Pfarrkind nit ein wenig leiden / ob es vmb Sünde willen gestraffet würde / gerade als verdienten wirs nit viel ärger / vnd haben vnter dem Bapstthumb sich schinden lassen / dafür eytel Lügen vnd Verdamnuß gelernet . An den Churfürsten zu schreiben / ists ( sorg ich ) zu lange / vielleicht auch vergeblich / zu dem / daß sein C. F. G. sich auff den Reichstag geschickt hat . Ich höre aber der Graffe werde zu vns herein schreiben / geschichts / so soll er mich / ob Gott will / daheim finden . Dañ ich D. Mörlins handel bey mir habe / Hiemit Gott befohlen / Amen . Am tage S. Pauli Conversionis 1544 .
Martinus Luther D .
Dem Ehrwürdigen vnnd Hochgelarten / Er Joachim Mörlin / der Heiligen Schrifft Doctor , Pfarrherrn vnd Superattendent zu Arnstadt / meinem geliebten Bruder in Christo .
GNadt vnd Friedt im HERRN . Wie kan ich euch ein andern Rath geben / lieber Herr Doctor , dann der heilige S. Paulus / Ja der HERR Christus selber gibt / welcher spricht / so sie euch nicht auffnehmen / so gehet herauß von derselbigen Statt / vnnd schüttelt den Staub ab von ewren Füssen ? Dann jhr verstosset ja sie nit / daß sie euch nicht hören sollen / sondern sie verstossen euch / daß sie euch nicht hören wöllen . Wie spricht aber der HERR zum Propheten Samuel ? Sie haben nicht dich / sondern mich verworffen / daß ich nicht soll König vber sie sein . Vnnd S. Paulus / weil jhr daß heylsame Wort von euch stosset / spricht er / sihe / so wenden wir vns zun Heyden . So könnet jhr drawen ewer Gewissen nicht beladen mit frembden Sünden / sonderlich / weil sie dieselbigen verthätigen / vnnd schelten die Priester . Derhalben gebt raum dem Zorn vnd weichet / dann das Hauß ist nicht werd / daß vnser Friede daselbst herruhe . Vnd so viel an mir gelegen / sollen sie keinen andern Pfarrherrn an ewre stadt kriegen / mit dem ich will zufrieden sein / vnnd ich will den nicht für einen frommen Mann / schweige dann für einen trewen Seelsorger halten / der sie in jhrer Sünde vnnd Boßheit stercket / das ist / der sich darff an ewre stadt gebrauchen lassen . GOtt der HERR wirdt jhn vnd sie mit einander wissen zu finden / wir sind vnschuldig / jhr Blut sey vber jhrem Häupt . So stehet meine Meynung / vnd so will ich dem Graffen antworten . Dann ich höre / er will eine Bottschafft zu mir senden / vnnd jhr habt wolgethan / daß jhr mich der Sachen berichtet / auff daß ich desto besser antworten könne . Hiemit GOTT befohlen / Datum am tage Ceciliae . Anno 1543 .
Martin Luther D.
Bedencken Lutheri etlichen vom Adel geben . Tom. 4. b. 314 .
WO aber Hertzog George jhnen wolt gebieten / daß sie den Pfarrherrn verjagen / vnd das Volck zu Alter gewonheit halten / da sollen sie nicht sich deß begeben / seiner solcher Tyranney Executores , vñ also theylhafftig seiner vntugend zu sein / vnd bald hernach : Würde aber solches durch Hertzog Georgen fürgenommen / daß er sie zwingen wolt zu exequiren solch Gebott / da müssen sie jhm schlecht gehorsam absagen / dann sie könnens mit GOTT nicht thun / wie sie daß auffs gelimpfflichst vnd demütigst wol zu thun wissen . Den Vnterthanen aber muß man sagen / daß ein jeglicher für sich glaube vnd thue / stehe oder fliehe / wie ers weyß zuverantworten / dann in solchen Sachen ist niemandt deß andern Schutzherr / Ein jeglicher stehet für sich selbst / wider den Teuffel / vnd mögen zum Sacrament gehen / wo ein jeglicher will .
Martinus Luther . Johannes Pommer .
Vber das 5. Cap. der Apostel Geschicht Außlegung D. N. Galli .
WEiter stehen auch da die Wort / daß sie alle in der Halle Salomonis waren einmütiglich / gehören hie die Aposteln vnd die andern Christen zusammen . Den Aposteln war verbotten zu predigen in dem Namen Christi / Aber da kommen sie offentlich in die Halle Salomonis / vnd dieses verbott traff die andern auch / aber sie lassen die Hohenpriester vnd Schrifftgelehrten vnnd die zu Jerusalem trawen / sie gehen für sich in die Kirchen / vnangesehen / daß sie in Gefahr sind / vnd müssen besorgen / jetzt fallen sie ein / vnd nehmen vns alle Gefangen / kommen aber nit allein / die in der Statt / sondern auch auff dem Lande / lauffen sie alle zu mit Hauffen / als wie in einer Walfarth / vnd bringen jhre Krancken frey offentlich mit vnd ohn allen schew .
Diß dienet für Prediger vnd Christen / daß sie predigen vnnd Predig hören / Sacrament nehmen / vnnd jhnen daß nicht verbieten lassen / noch die Sacrament verschweren / vnd das gehet auch die an / die vnter einer andern Herrschafft sein / die sollen jhn auch nicht verbieten lassen / an andere orth zu-
gehen / vnd wann sie kommen / soll man jhnen nicht verweren Predigt zuhören / Sacrament zu nemen / ob sie wol vnter eine frembde Herrschafft gehören / die Aposteln habens nicht gethan / haben die frembden eben so wol zu gelassen / als die zu Jerusalem in der Statt / haben jhre Predigt vnd Sacrament nicht versagt / Vnd diß ist ein fein Exempel zu dieser vnser zeit / daß jm Gottes Wort niemand soll verbieten lassen / beyde daheim vnnd an andern orthen zubesuchen / vnnd daß man jhnen das nicht soll wehren / wer zu den Aposteln kommen ist / ist ein lieber Gast gewest / habens einem wie dem andern mitgetheylet .
Will man aber fürgeben / es ist Gefahr dabey / man gebe vrsach zu Auffruhr / oder man möchte andere Herren auff sich laden / vnnd die möchten sagen / man will jhnen jhre Vnterthanen abspannen / oder man hab Kirch vñ Predig für sich / Lieber / die Aposteln haben eben dz so wol gehabt / die Aposteln sein jederman bereyt / also soll es jetzt auch sein / vnd deß will ich grund vnd vrsach anzeygen / weil man dencket die Bapisten möchten zürnen vnnd sagen / man practiciert jhnen die Vnterthanen ab / wider den Religions frieden / etc . Noch nicht also / die Rede muß man jhnen gönnen / wann es nur nicht war ist . Es ist mit dem Reich Jesu Christi nicht wie in der Welt / in der Welt sind Könige / Fürsten vnd Herrn / die haben jr Ziel vñ Maß zu regieren / jeder in seinem Landt vnd Gebiet / vber Leib vnd Leben / vnnd vber das Gut / doch nach Ordnung deß rechtens / vnd noch nicht wie sie wöllen / aber vber Gottes Wort / vnd die Gewissen haben sie nit zu regieren / Landt vnd Leute haben sie für sich / vnd da darff einer dem andern nit eingreiffen .
Aber Gott hat ein Reich vnd Regiment / daß vber Leib vnnd Seel gehet / vnd hat ein solch Regiment / daß nit alleine in Spanien oder Franckreich ist / sondern von Auff gang biß zum Nidergang / derhalben wo Christen sein / gehören sie alle in das Reich Christi / sie seindt vnter dem Türcken oder Moscowiter / vnter dem Bapst / oder wo sie sein / derwegen wo sie Christi Stimme haben / vnd finden / mögen sie die selbst allda suchen / vnnd thun damit nichts wider Oberkeit / sie sind gleich vnter Tyrannen / den Feinden deß Evangelii / oder vnter dem Türcken .
Vnd darumb wann sie kommen mit Mandat / Edict vnd Gebott / man soll nicht predigen / vnd die Leute nit auffnemen / da haben wir guten grundt vnd vrsach / daß dieses kein abpracticirn / Rebellion / noch Religion Fried brechen sey / dann da haben wir einen Gemeynen Befehl / darauß sich niemand Matth. 6. ziehen soll / Suchet am ersten das Reich Gottes / vnd seine Gerechtigkeit /
das ist ein jeder zu thun schuldig / er sey vnter dem Bapst selbst / Bischoff / Fürsten vnd dem Türcken / vnd Moscowiter / so soll er am ersten das Reich Gottes suchen / So sagt Christus / Kompt her zu mir alle die jhr Mühselig vnd beladen seyd / etc . Kompt / kompt / kompt / sagt er / aber nicht dieses Herrn Vnterthan allein die andern bleiben aussen / sondern alle / alle / alle / Er schlegt keinen auß / vnd spricht im Johanne . Alles was zu mir kompt / schlag Iohan. 6. ich nicht auß / da sagt er auch / alle / alle sie sein vnter welchem Fürsten sie wöllen / da schlag vnd schaff ich keinen auß .
Item / Apocalip . 22. Cap. Spricht die Braut / das ist die Kirche Gottes / kom / vnnd wer es höret / der spreche kom / vnd wem dürstet der komme / da schreiet die Braut kom / kom / kom / kom / daß es derhalben nicht Christlich ist / daß wir wolten sagen / es ist genug / daß wir den Glauben für vns haben / wöllen niemandt heyssen kommen / Nein es heyst / wir sollen auch sagen / kom / kom / kom / diß ist ein Gemeyner Befehl Gottes / daß wir selbst sollen kommen / vnd ander auch vermahnen / daß sie kommen / nicht daß sie vngebürlicher weise sollen kom̃en / durch Auffrhur / sondern daß wir es gebürlich thun / vñ nit dencken / daß wir wöllen der frembden müssig gehen / damit wöllen wir das Evangelium erhalten / Nein / nicht also / wer kompt thut löblich / wer sie auffnimpt thüt recht / vnd da ist nichts wider Weltliche Oberkeit gehandelt / vnd wir sollen sein ein Frewde haben / daß sie kom̃en / Vnd niemand abweisen / sondern vermahnen / kom / kom / kom / daneben kan man der Oberkeit dannoch leysten / was jhr gebürt / dann Christus hatt sein Reich in der gantzen Welt .
Aber wann es also gienge / daß es die Leute zu beyden theylen zeitlich vnnd leiblich geniessen könnten / wie man hie sihet / daß sie von jhrer Kranckheit ledig werden / daß sie einen genies hetten / an Gelt vnd Gut / hülff HErr Gott / wie wird man sich reissen / die frembden würden sich vmb vns reissen / vñ wir vns vmb sie / wann es anders Gelt trüge . O da wird man die Leute gerne haben / aber weil es der Seelen gesundtheit an trifft / acht man es wenig / vñ reden jr viel Spötlich davon / die Leute lauffen dahin / als weren sie bezaubert / wie in einer Wahlfart / als weren sie toll vnd töricht / war ist es / ohn verstand soll man nicht lauffen / od’ auß leichtfertigkeit / aber wann sie kom̃en auß noth jhres Gewissen / so ist es nach dem Exempel der Apostel / vnd wir sollen wöllẽ / daß sie alle herzu kom̃en / wo sie nur kommen können / vnd wir sollen sie gerne haben / vnd wann wir einen einigen abschafften / so theten wir grosse Sünde daran / vnd Gott wird es auch an vns strassen / Sonderlich wann es auch mit vns zur Verfolgung käme .
Von dem Beruff der Prediger D. Tilemanni Heßhusii Lehre vnd Bekeñtnuß .
VOn der Wahl / Beruff vnd Annemung der Seelsorger vnd Kirchen Diener / lehren vnd bekennen wir / daß der Sohn Gottes Jesus Christus / da er das Predigampt gestifftet vnnd geordnet / die Gerechtigkeit vnd Gewalt Prediger zu wehlen vnnd auffzustellen / nicht der Weltlichen Oberkeit als Oberkeit / sondern seiner lieben Kirchen vnd Christlichen Gemeyne gegeben / vnd sie damit herrlichen verehret . Es sind ja die zwey Reich der Weltlichen Herrschafft / vnd deß HErrn Jesit Christi weit von einander vnterscheyden / vnnd können nicht ohne grossen Nachtheyl der Religion in einander gemischet werden . Jenes Reich ist vber Leibliche Güter / von dem ewigen Gott gestifftet . Dieses ist nach dem Fall deß Menschen / auß grosser Barmhertzigkeit Gottes / zu widerbringung der Menschen Heyl vñ Seeligkeit in Christo Jesu auffgerichtet . So nun Christus den Weltlichen Oberherrn / die Wahl der Prediger / simpliciter vnd ohne vnterscheydt vbergeben vnd befohlen / damit hette er sie zu Herrn vber sein Geystlich Reich gesetzt . Weil dann auch Augenscheinlich / daß schier alle hohe vnd nidrige Potentaten vnd Herrschafften / wenig außgenommen / nach den Rottengeystern / die Kirche / vñ bevor auß / das heilige Predigampt jmmerdar verdruckt / verfolget / vnd mit aller macht gedempfft haben / wie aller Welt Historien bezeugen / wie käme der Sohn Gottes darzu / daß er denen / die offt seine ärgste Feinde / die in dem 24. Psalm schreyen / Wer ist der König der Ehren ? Soll vns der Pfaff jmmerdar reformiren ? Vnnd im 2. Psalm / stracks schliessen / Lasset vns zerreissen jhre Bande / vnnd von vns werffen jhre Seyle / sein gantzes Reich / das Ampt deß Geystes / welches den Tyrannen vnleydlich vnd vnbetreglich / solte aufftragen vnnd gantz heimstellen ? So möcht ich auch gern hören / mit welchem Spruch der Schrifft / die Juristen solche Frey vnd Gerechtigkeiten der Herrschafft / an Wahl vnnd Beruff der Prediger / daß sie jhres gefallens der Kirchen jhre freye Wahl nehmen / Prediger so da sagen müssen / was sie gern hören / der Gemeyne Gottes auffdringen / vnd wer jhnen nicht gefellig / vnerhörter Sachen / wider der Kirchen willen absetzen vnd vertreiben mögen / erhalten vnd erstreiten wöllen . Laß doch hören / auß welchem Propheten vnd Apostel / die freche Juristen / die newe Theologiam gestudiert haben . Andere Tyrannen / so biß her jhre Prediger verfolget vnd verjagt / haben sonst vrsache fürgewandt / damit
sie jhrer Tath möchten einen schein machen . Aber dieser frecher Jurist vnd Feindt Gottes / setzet auch newe Lehre vnd Artickel deß Glaubens / Nemlich / die Weltliche Oberkeit sey das fürnembste Glied der Kirchen Christi / die Weltliche Oberkeit habe / vermöge jhrer Weltlichen Herrschafft / Frey vnd Gerechtigkeit / Kirchendiener zu wehlen / zu beruffen vnd auffzustellen . Das solt wol ein stück sein vom Bäpstlichen Keyserthumb / von dem der liebe Lutherus lengst zuvor geweissaget .
Man sihet aber fein / wie die Juristen daß heilige Evangelium gestudiert haben / vnd was sie dabey suchen / Nemlich / wie vor zeiten der Antichrist zu Rom gebrüllet / er were das Hanpt der Ehristenheit / vnd auff solchen Grundt bawen wolt / er hette macht zu statuiren vnnd zu setzen in Glaubens Sachen / was jhn gelüstete . Also wöllen sie die Oberherrn / denen sie die Brillen machen / dadurch sie sehen müssen / zum fürnembsten Gliedt vnd Haupt der Kirchen machen / auff daß sie das Spiel jmmer in Henden haben / vnnd die Pfaffen nach jhren Pseiffen tantzen müssen . Sihe / bist du da zubrochen / so lappe dich jener . Wann aber der Lügen Geyst die Brillen von der Nasen lassen wird / vnd die Schrifft mit gesunden Augen recht ansehen / würde er balt finden / daß nicht die Oberkeit / sondern der eingeborne Sohn Gottes Jesus Christus / das Haupt / fürnem̃bstes Glied / vnd einiger Eckstein were / seiner lieben Christlichen Kirchen. Eph. 1. Gott hatt Jesum Christum gesetzt zum Haupt der Gemeyne . Ephes. 4. Lasset vns wachsen in allen stücken / an den der das Haupt ist Christus / auß welchem der gantze Leib zusammen gefüget / vnd ein Glied am andern hanget . Diesen hohen Artickel / an dem gantz viel gelegen / vnd auff welchen vnser Seeligkeit stehet / leugnet N. als ein newer Bapst-Esel / vnd schreibet / daß die Weltliche Oberkeit sey das fürnembste Glied der Kirchen / welches doch jhm nicht were einzureumen / wañ er gleich den Sohn GOttes Jesum Christum außgenommen / welches er nicht gethan / Sintemal die Schrifft zeuget / daß nach Christo die fürnemesten Glieder der Kirchen sind die Aposteln / die Propheten / die Lehrer / Pfarrherrn vnd Prediger . Ephes. 4 . 1. Corinth. 12. an welchem orth der Apostel die Regierer fast zu letzt erzehlet . Aber was ists wunder daß N. wenig an solchen Spruch Pauli gedacht hat / weil er fürgenommen / trewe Lehrer mit Füssen zutreten / vnd Christum selbst / wann er könnte / vom Himmel zu stürtzen . Wann mich nun gelüstet nach N. weise Argument zu führen / wolt ich also schliessen / weil die Pastores vnnd Lehrer / nach dem Spruch Pauli im höhern Standt sein / vnnd etwas herrlichere Glieder / dann die Regierer vnd
Oberkeit / so haben die Lehrer vnd Pastores mehr frey vnd Gerechtigkeit / andere Prediger der Gemeyne fürzustellen / dann Weltliche Regenten / ob wol dieselbigen bißweilen / Gott lob / an etlichen Orthen / auß Christlicher Wolmeynung vnd löblichen brauch / durch Vätterliche fürsorge / die Predig-Stüle zum besten / da die Gemeynen mit den Personen vnnd jhrer Lehre zufrieden / bestellen vnd vnterhalten / etc . Es müßte der Jurist den Kopff all wol zubrechen / ehe er mir solch Argument / auß Paulo genommen / solt aufflösen . Daß aber nun die Gemeyne Gottes in Christo Jesu beruffen / die freyheit / macht vnd Gerechtigkeit habe / Prediger oder Kirchendiener zu beruffen / zu wehlen vnd auffzustellen / ist leichtlich auß Gottes Wort zu beweisen / der Gemeyne zu Corintho / da die Oberkeit noch Heydenisch war / schreibet der Apostel 1. Cor. 14 . Die Weissager lasset reden / zwen oder drey / die andern lasset richten . Hie gibt der Geyst Gottes in Paulo der gantzen Gemeyne zu Corintho Befehl vnd vollkommene Gewalt / Prediger vnter jhnen zuwehlen / vnd die Oberkeit nicht einmal darumb zubegrüssen . Wird nun N. sagen zu Corintho sey ein Heydenische Oberkeit gewesen / nimpt solchs meinem Argument nichts . Ists der Gemeyne erlaubt gewesen / Prediger in Heusern auffzustellen / da die Oberkeit gantz Heydenisch . Wie viel mehr soll es der Gemeyne srey vnnd zugelassen sein / bey Christlicher Oberkeit / oder die sich deß Christlichen Namens rühmet / daß sie zu Förderung jhrer Seeligkeit Pfarrherrn erwehlet . 2. Cor. 8. Zeuget der Apostel Paulus von dem Pfarrherrn Tito / daß er verordenet sey von den Gemeynen / zum Gefehrten der Farth Pauli / zu der Wolthat / die durch sie im Kirchendienst vnd außtheylung der Allmosen ward verrichtet . 1. Cor. 16. schreibet er / daß er die zum Dienst wölle verordenen / die von der Gemeyne für tüchtig werden erkannt / spricht / wann ich dann kommen bin / welche jhr durch Brieffe dafür ansehen werdet / die will ich senden . Weil Paulus auch die jenigen / so die Stewer der Gemeyne / den Armen vberantworten / vnd außtheylen solten / nicht will ohne Bewilligung der Gemeyne verordenen / viel mehr wird er solchen consens / in Bestellung deß Pfarrampts gefordert haben / Matth. 18. Vbergibt der HERR Christus nicht der Weltlichen Herrschafft / sondern seiner Gemeyne daß höhest Gericht vnd Gewalt in Kirchen Sachen / vnter welchen fast die fürnembsten sind / die Wahl vnd Beruff der Prediger / vnd dz Vrtheyl vber der Lehre / vnd die vntrewen Lehrer abzusetzen . Dann er außtrücklich sagt / wer die Gemeyne nicht wölle hören / den soll man als einen verbanneten Heyden vnd Zölner halten . Welchs nicht allein zuverstehen ist / daß die
Kirche macht habe / vnbußfertige Sünder in den Bann zuerklären / sondern daß die Gemeyne in allen Kirchensachen / Censuren / Kirchenstraffen / die Spaltung in der Lehre zuvrtheylen / die Pfarrdienst zubestellen / vnter andern die höchste Gewalt haben .
Also ordnet auch die gantze Gemeyne den Matthiam zum Apostel / da Judas seine städt hatte verlassen . Actor . 1. Act. 7. Wehlet vnnd ordenet die Gemeyne auß Befehl der Aposteln / die siben Diaconos zum Dienst der Armen . An etlichen orthen gibt Paulus Befehl den Predigern / andere trewe Diener zuerwehlen . Als 1. Timoth. 5. Die Hende lege niemandt leichtlich auff . Tit. 1. Darumb ließ ich dich in Creta / daß du soltest die Städte besetzen mit Eltesten / hat auch selbst solchen Gewalt gebrauchet als Lucas Act. 14. zeuget / daß Paulus mit Barnaba habe denen zu Iconio / Lystra vnd Antiochia / Eltesten in der Gemeyne verordnet . Aber da ist zu wissen / daß solches mit vorwissen vnd Verwilligung der Gemeyne geschehen sey / wie auß dem 15. cap. zuvernemen / da die Aposteln / Eltesten vnnd Brüder schreiben / es habe sie gut gedaucht einmütiglich versamlet / Menner zuerwehlen / vnd zu den Gemeynen zuverfertigen . Mit diesen hellen Sprüchen Göttlicher ewiger Warheit / Stimmen auch vberein / beyde daß Nicenisch vñ Chalcedonense Concilium , in welchen beydẽ / wie Theodoretus anzeyget / beschlossen ist / das Volck oder die Gemeyne / soll den Bischoff vnd Pfarrherrn erwehlen / doch also / daß der Bischoff oder Pfarrherr so im Ampt ist / mit in solche Wahl Stimme / welche Canones , von den Christlichen Keysern / so damals im Concilio Niceno & Chalcedonensi gewesen / angenommen / beliebet vnd bestätiget sind .
Auß diesen hellen vnd klaren Zeugnussen / deß Heiligen Geystes / ist nun offenbar / daß der Sohn Gottes / der Kirchen oder Gemeyne / die Gerechtigkeit vnd Gewalt mechtiglichen vbergeben / trewe Lehrer anzunemen / wie dañ auch D. Lutherus der tewre Held also gelehret .
Würde nun hie einer fragen / Ob dann die Oberkeit nicht macht habe / Prediger anzunemen / vnnd ob die Prediger / so von der Weltlichen Oberkeit bestellet vnnd angenommen werden / nicht ordentlicher weise sein beruffen . Ist darauff mit gutem Grunde zu antworten / wann die Gemeyne Gottes / solche jhre von Christo gegebene freyheit vnnd Gewalt / Kirchendiener zubestellen / willig / in Ansehung / daß die Regenten mehr Verstandes / Geschicklichkeit vnd Gaben / dann andere Leute haben solten / der Weltlichen Oberkeit vbergibt vnd vertrawet . Oder wann die Bischoffen vnnd Pasto -
res / darzu die gantze Gemeyne jhre freyheit vnnd Gewalt / zu Beförderung vnd Außbreytung falscher jrriger Lehre wolte mißbrauchen / oder auß grosser sicherheit nicht wolte achten / vnnd also die Kirche verseumet würde / Als dann hatt die Oberkeit / die Christum nicht allein mit worten / sondern auch mit der that bekennet / Fug vnd Recht / nicht als das fürnembste Glied / sondern als mit Gliedmassen / vnd pfleger der Gemeyne Gottes / trewe / rechtschaffene / reyne Lehrer zuberuffen vnd auffzustellen . Im Bapstthumb mißbrauchten die Bischoffe jhr Ampt / vnd stelleten eitel falsche Lehrer auff / darzu war die Gemeyne verseumlich / vnd achtete deß Ministerii nit . Darumb haben die Christlichen Regenten an vielen örtern recht vnnd wol daran gethan / daß sie trewe Lehrer beruffen / die Abgöttischen Meßpfaffen abgeschaffet / vnd jhre Vnterthanen in Gottes Wort vnterrichten lassen / vnd solcher GOttes Dienst der Oberkeit stimmet dann mit dem Spruch Davidis / Machet die Thor weit / vnd die Pforten hoch / daß der König der Ehren einziehe / das ist / führet also ewer Regiment / daß der Sohn GOTtes / der Gecreutzigte Prediger in seinen Pfarrherrn bey euch sein Lehrampt vnd Reich / haben vnd treiben mag . Versperret dem Evangelio die Thore nicht / vnnd schleppet trewe Lehrer nicht zum Thore hinauß . Wann aber die Gemeyne in rechtem gebrauch sitzet / jhrer Frey vnd Herrligkeit von Gott gegeben / vnd dann die Oberkeit sich vnterstehet sie derselben zuberauben / vnd die Gewalt / Prediger auff vnnd abzusetzen / zu sich reisset / wöllen hie alle Gottsfürchtige Hertzen Richter sein / ob daß nicht solche Tyrannische Regenten / beyde für GOTT vnd gantzer Christenheit / mit aller billichkeit als Kirchenreuber vnd Gottes Diebe beschüldiget vnnd vberzeuget werden / Sintemal sie nit etwa geringe Partecken / oder Kirchen Güter derselben entwenden / sondern viel ein höhers Pfandt vñ Kleynot / nemlich die Gewalt vnd Freyheit / Pfarrherrn vnd Seelsorger zu wehlen vnd auffzustellen / vnd also auch das höchste Kirchen Gericht / vber die Lehre vnd Geyster / vñ die macht Sünde zuvergeben hie auff Erden / welche hohe Puncten / an der Wahl der Prediger / mit angehefftet sindt .
DIE Abtheylung der Pfarrherrn vnd der Vnterscheyd der Empter vnnd Dienste / daß ein jeglicher Prediger wisse / welche Schäfflein jhm sonderlich vertrawet sind / daß die Zuhörer sich zu denen Pfarrherrn halten / bey denen Sacrament / Absolution vnnd Pfarrecht suchen / an welchen sie gewiesen sindt / achte ich für Christlich / dienstlich zu auffbawung der Kirchen / vnnd nötig zu erhaltung der Kir -
chenzucht . Nicht aber destoweniger bleibt die Gesetzpredigt gemeyn / daß ein Diener deß Heiligen Geystes aller Welt Laster vnnd Sünde straffen mag . Zu dem wann die Benachbarten Pfarrherrn jhre Schäfflein verführen / oder mit Vergessung jhrer Pflicht vnnd Ampts zu Heuchler vnnd Mütling werden / die offentliche Sünde nicht straffen wöllen / ist ein Pfarrherr oder Prediger der GOTT fürchtet / desto mehr vervrsachet / auch die vnter seine Seelsorge nicht gehören / für Gottes Zorn zu warnen / vnd Gottes Gesetz jnen zu predigen . Wie auch den Zuhörern erlaubt ist / wann jhre Pfarrherrn vnnd Prediger jhres Ampts mißbrauchen / Gottes Wort verkehren / vnd zu offentlichen Lesterern werden / daß sie bey andern Pfarrherrn reyne Lehre / Trost jhres Gewissens / vnd die Sacramenta suchen / krafft deß Befehls : Sehet euch für / für den Falschen Propheten . Matth. 7. Item / gehet auß von jhnen. 2. Cor. 7.
Von dem Beruff der Prediger D. Simon Pauli Sverinensis .
VON dem Beruff vnnd Ordination der Kirchendiener / soll man für Augen haben den Spruch zun Ebreern am 5. Niemand nimpt jhm selbst die Ehre / sondern der auch beruffen sey von GOTT / gleich wie der Aaron . Dann niemand soll in der Kirchen lehren / Sacrament reychen oder andere Empter sich vnterstehen ohne ordentlichen Beruff . Also ward Christus selbst am Jordan beruffen / durch die Stimme deß Vatters / du bist mein lieber Sohn / an dem ich ein wolgefallen habe / den solt jhr hören . Matth. 3. 17. Derhalben stehet auch geschrieben zun Ebreern am 5. Christus hat sich selbst nicht in die Ehre Gesetzt / daß er Hoherpriester würde / sondern der zu jhm gesagt hat / Du bist mein lieber Sohn / heut habe ich dich gezeuget / wie er auch am andern orth spricht / Du bist ein Priester in Ewigkeit nach der Ordnung Melchisedech . Also berufft Christus seine Aposteln . Matth. 4. vnnd 10. vnnd Jeremias strafft die jenigen hart / so sich ohne Beruff eindringen / vnd sich in die Kirchen nötigen da er sagt / Ich sandte die Propheten nicht / noch lieffen sie / ich redet nicht zu jhnen / noch weissagten sie . Gehorchet jhren worten nicht .
Der Beruff aber der Kirchendiener ist zweyerley / Einer geschiehet durch Mittel / der ander ohne Mittel . Der ohne Mittel geschiehet / ist wann Gott selbst gewisse Personen berufft . Als diese sind von GOTT selbst
beruffen / Abraham / Mose / Aaron / die Propheten / Aposteln / vnnd siebentzig Jünger . Der ander so durch Mittel geschicht / ist wann Gott durch Menschen / als durch Instrument vnd Mittel etliche zum Kirchenampt berufft / wie vnsere Kirchendiener beruffen sind . In d’ Apostel Geschicht am 6. Cap. wird die Ordnung vnd Proceß beschrieben / welchen die Aposteln / vnd jhre Nachkommen in der Wahl vnnd Beruff der Diener gehalten haben / dañ die Aposteln forderten die gantze Gemeyne zusammen / vñ befohlen jnen / daß sie Gottsfürchtige vnnd tüchtige Menner zu Kirchen Emptern wehlen sollen .
Derwegen wann man Diener wehlen vnnd beruffen will / so wird darzu erstlich erfordert der Prediger bedencken vnd Bewilligung / wie solches auß der Heiligen Schrifft zeugnussen vnd gewonheit in der alten Kirchen gehalten / offenbaret ist .
Der heilige Apostel Paulus befiehlet Tito Cap. 1 . Daß er die Städte hin vñ her mit Eltesten besetzen soll . In d’ Apostel Geschicht am 6. Cap . Werden siben Personen / von der Versamlung der Kirchen erwehlet / beruffen / vnd für die Aposteln gestellet / daß sie von jhnen bestätigt würden / In der Apostel geschicht am 14. Cap. wurden zu Lystra / Iconion vnd Antiochia etliche Diener von Paulo vnnd Barnaba / Prediger erwehlet vnd ordiniert .
In der 2. Timoth. 2. schreibt Paulus an Timotheum . Was du von mir gehöret hast / durch viel zeugen / daß befiehl trewen Menschen / die da tüchtig sind auch andere zu lehren . In der Kirchen Historia die man Tripartitam nennet / lib . 7. cap. 37. stehet geschrieben / Daß Petrus Bischoff zu Alexandria / an deß Athanasii Statt kommen sey / welcher jhn mit Bewilligung der Priester / Edelleut vnd gemeynem Volcks lange zuvor erwehlet hatte .
Zum andern / gehören auch die Edelleut / Patron oder Lehnherrn / wie man sie jetzt nennet / zum Beruff vnd Wahl der Diener .
Zum dritten / muß auch die Bewilligung der Bürger oder deß Gemeynen Volcks darzu kommen . Isiodorus der etwa vmb daß Jar nach Christi Geburt 630. gelebet hatt / schreibet außtrücklich / daß die Wahl eines tüchtigen Dieners / von den Predigern vnd gantzer Gemeyne geschehen soll .
Der Synodus zu Nicaea schreibet also an die Kirchen zu Alexandria / von der Wahl der Kirchendiener / es ist billich / daß jhr die Gewalt habt zuerwehlen / welchen jhr wolt / vnd derer die da wirdig sind deß Predigampts zu vbergeben .
Cyprianus schreibet also lib. 1. Epistola 4. Wir sehen daß es auß Gött-
licher Ordnung her kompt / daß ein Priester in Gegenwertigkeit der Gemeyne für jederman erwehlet / vnnd durch offentlich Vrtheyl vnd Zeugnuß wirdig vnd tüchtig bezeuget soll werden / wie der HErr Mosi befiehlet / da er sagt am 4. Buch Mose . Nim Aaron deinen Bruder vnd seinen Sohn Eleasar / vnd stelle sie auff dem Berge für die gantze Gemeyne / vnd zeuch Aaron seine Kleyder auß / vnd zeuch sie Eleasar an seinem Sohne / vnnd Aaron soll sich daselbst samlen vnd Sterben . Da befiehlet GOtt / daß der Priester für die gantze Gemeyne soll fürgestellet werden / das ist / er lehret vnnd zeyget an / daß die Bestätigung der Priester ohne vorwissen vnnd gegenwertigkeit deß Volcks nicht geschehen soll . Auff daß durch die gegenwertige Gemeyne / der Gottlosen Laster offenbaret / vnd der Frommen Tugent gerühmet werde / vñ die Bestätigung recht vnd ordentlich geschehe / als die durch alle Bewilligung vnd bedencken erkundiget ist . Welche gewonheit auch hernach in den Göttlichen Emptern gehalten wird . In der Apostel geschichte / Da Petrus die Gemeyne anredet / wie man einen Bischoff an stadt deß Verrhäters Judae ordiniren möchte Petrus ( sagt der Evangelist ) trat auff vnter die Jünger / es war aber die Schar zu hauffe . Wir befinden auch / daß die Aposteln solchs nicht alleine in der Bischoffe vnd Priester / sondern in der Diaconen Ordination vnd Bestätigung gehalten haben / davon gleicher gestalt in der Aposteln Geschichte geschrieben stehet / da rieffen die Zwölffe die menge der Jünger zu sammen / vnnd sprachen zu jhnen / welches gewißlich / darumb so fleissig vnd vorsichtig / wann die gantze Gemeyne versamlet / gehandelt ward / auff daß nicht etwa ein vnwirdiger zum Dienst deß Altars oder an eines Priesters stadt möge einschleichen . Darumb soll man es fleissig nach dem Befehl Gottes vñ der Aposteln brauch halten / wie es dann bey vns vnd fast in allen Landen gehalten wird / daß zu der Gemeyne / da ein Bischoff zuerwehlen jst / andere deß orths nahend gelegene Bischoffe zusammen sollen kommen / vnd in gegenwart der gantzen Gemeyne / die eines jeden Wandel vnd Leben weyß / der Bischoff soll gewehlet werden / wie wir dann sehen / daß in der Wahl Sabini vnsers Mitgesellen auch geschehen ist / daß er nach Wahl der gantzen Gemeyne vnd Rath etlicher Bischoffe so vorhanden gewesen / zum Bischoff erwehlet / vnd Hende jhm auffgelegt sind . Diß habe ich ob es gleich etwas lang ist / auß dem Cypriano darumb hieher setzen wöllen / weil nit jederman deß Cypriani Schrifften hat / vnd die Alte gewonheit Kirchendiener zu wehlen vnnd zu beruffen eygentlich darinnen vermeldet wird .
Distinctione 23 . Da stehen diese wort : Es können die jenigen für keine Bischoffe gehalten werden / die weder von der Clerisey erwehlet / noch von der Gemeyne erbeten sind .
Distinct . 63. Zu der Priester Ordination gehören der Bürger Bewilligung / deß Volcks zeugnusse / der Erbarn bedencken / vnnd die Wahl der Geystlichen . Die Geystlichen sollen vnterschreiben / vnd die Erbarn / sampt deß Ordens Convent vnd gemeynem Volck zeugnuß geben .
Diß ist auch D. Lutheri Meynung von der Wahl der Kirchendiener . Dann er schreibet / daß da kein Friede noch Einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeyster / oder ein ander / ohne Bewilligung deß Pfarrherrn / oder seiner Mitgehülffen / da jhr viel sind / zu einem Kirchenampt gefordert wird / vnd setzt darzu / daß es gefehrlich sey / vnd einen bösen schein habe / wañ die Oberkeit ohne Bewilligung der Lehrer vnd Bürger / Kirchendiener annimpt vnd einsetzet .
Diese Meynung bestätiget auch D. Philippus Melanthon in den Locis communibus , vnd setzet deß Cypriani zeugnuß . Vnd weil die Diener so erwehlet vnd beruffen werden / nicht allezeit den Patronen oder Lehenherrn / von denen sie beruffen sindt / sondern gemeyniglich andern predigen müssen . So sollen die Lehnherrn bedencken / wie gefährlich es sey / daß man den Schäfflein / welche Christus nit mit Golt oder Silber / sondern mit seinem Blut erlöset hat / ohne jhren willen Pfarrherrn mit Gewalt auffdringet / von welcher Lehr vnd Leben sie nichts wissen / vnnd die bißweilen sehr vntüchtig sind . Es ist keine trübseliger vnnd gefährlicher Beschwerung / als daß man Diener annimpt / vnd manchmal der Kirchen mit Gewalt auffdringet / in welcher Beruff die Zuhörer nicht gewilliget haben . Dann es werden gemeyniglich vnwirdige ( daß ich also deß Cypriani wort gebrauche ) ordiniert / nicht nach Gotttes willen / sondern nach Menschlicher vermessenheit / vnd nach dem die Gewaltigen jemandt zu Ehren vnd Fördern / günstig vnd geneygt sindt .
Da einer auff eine zeit gefraget ward / wie es käme / daß bey den Kirchen-Dienern jetzt nicht mehr solche Gottseligkeit vnnd Tapfferkeit were / als vor zeiten ? Da antwortet er / daß in der Alten Kirchen die Wahl vnnd Beruff der Kirchendiener von Gottsfürchtigen Leuten / mit Anruffung Göttliches Namens geschehen were / Nun aber geschehe solches ohne Anruffung Göttliches Namens / nach dem sie gute Freunde zubefördern geneyget sind / vnangesehen / daß die Gemeyne dawider murret / vngedultig ist / vnnd alles
arges wündschet / Derhalben werden auch viel Kirchendiener ja so leichtlich widerumb entsetzt / als von den Patronis angenommen werden .
Gleich aber wie die Wahl vnnd Beruff der Diener / ohne der gantzen Christlichen Gemeyne einhellige Bewilligung nit geschehen soll / also sollen sie auch jres Ampts nit entsatzt werden / ehe dann die Sache von der gantzen Kirchen verhöret vnd erkandt ist nach rechtlichem vnnd ordentlichem Proceß . Wie sich dann Christus selbst auff die Zuhörer berüfft / da er vom Hohen priester von seiner Lehre vnd von seinen Jüngern gefragt ward / Joh. 18 . Ich habe frey offentlich geredt für der Welt . Ich habe allezeit gelehret in der Schule vnd in dem Tempel / da alle Inden zusammen kommen / vnnd habe nichts im verborgen geredt . Was fragstu mich darumb ? Frage die darumb / die gehöret haben / was ich zu jhnen gredt habe . Diese Bekeñtnusse für dem Hohenpriester ist nicht zweyffelhafftig oder wanckelmütig / sondern Hell vnd Klar . Dann dieweil er falscher Lehre / die er offentlich vnter das Volck soll außgesprenget haben / beklagt wardt / so begeret er / daß man nur frey wolte beklagen / vnd die Mißhandlung mit gewissen Zeugnussen vberweisen / vnnd berufft sich auff der Zuhörer Vrtheyl / die er nicht heymlich im Winckel / sondern offentlich im Tempel gelehret hat . Derhalben stehet das Vrtheyl von der Prediger Lehre vnd Leben nicht bey den Tyrannen vnd Feinden / sondern bey Vnparteischen Zuhörern .
Vom Göttlichen ordentlichen Beruff rechtschaffener Prediger / Martinus Chemnicius D .
Mag auch einer deß Predigampts sich anmassen / der die Lehr nicht gründtlich verstehet / Oder / der nicht die Gabe hat andere zu lehren ?
NEin : Dann Paulus spricht . 2. Timoth. 2. Was du von mir gehöret hast / das befehle trewe Menschen / die da tüchtig sindt auch andere zu lehren . Vnnd Tit. 1. spricht er / Ein Bischoff soll der Lehre gewiß sein / auch mechtig sein zu lehren / zuvermahnen / vnd die Widersprecher zustraffen .
Wer dann die Lehre verstehet / vnd zimliche Gaben hat zu lehren / mag der auß eygener Bewegung / ohne sonderlichen ordentlichen Beruff / deß Predigampts sich anmassen ?
Auch Nein : Dann die Schrifft saget / wie können sie predigen / wo sie nicht gesandt werden / Rom. 10. Item Jerem. 23 . Sie lauffen / vnd ich habe sie nicht gesandt . Heb. 5. Niemandt soll jhm selbst die Ehre nemen / sondern der von Gott beruffen ist .
So soll die Kirche keinen hören / der seinen Beruff nicht beweisen kan ?
Nein : Dann Paulus sagt außtrücklich / Rom. 10 . Wie sollen sie hören / also / daß auß dem Gehör der Glaube komme / wo sie nicht Prediger haben die gesandt sein . Vnd Jerem. 27. Gehorchet nicht den worten der Propheten / dann ich habe sie nicht gesandt / vnd sie weissagen euch falsch / daß jhr vmbkommet / sampt den Propheten . Daher vnnd darumb reseriren sich die Propheten vnd Aposteln in jhren Schrifften / so fleissig auff jhren Beruff : Vnd die Crfahrung zeuget / daß die jenigen wenig Segen Gottes haben / vnd nicht viel guts in der Kirchen anrichten / die ohne ordentlichen Beruff sich selbst zum Ministerio auffwerffen vnd eindringen .
Spricht aber doch Paulus / 1. Timoth. 3 . So jemand ein Bischoffs Ampt Begert / der begeret ein köstlich Werck / so ists ja nicht nötig / daß man allezeit deß Beruffs erwarte ?
Ein Bischoffsampt begeren / heysset nicht / daß sich einer ohne ordentlichen Beruff ins Ampt eindringen solle / sonder / wann einer der Lehr gründtlichen berichtet ist / vnd zimliche Gaben hat zu lehren / wann derselbige seinen Dienst der Kirchen anbeut / der suchet dardurch nicht anders / dann daß der liebe Gott durch ordentlichem Beruff erklären wölle / ob er seines Dienstes zu dem Ampt in der Kirchen brauchen wölle / vnd soll derselbige auch also gesinnet sein / wo auff dz Anbieten der ordentliche Beruff nit folget / daß er sich selbst nit eindringe / oder einpracticire / sonder mit dem liben David sage / wird er sprechen / Ich hab nit lust zu dir / Sihe hie bin ich / Er machs mit mir / wie es jhm wolgefelt .
Seind doch alle Gläubige Priester / Apocal. 1. vnd 5.1 . Petri 2 . So haben sie ja auch alle einen Gemeynen Beruff zum Predigampt ?
Wir sind wol alle Geystliche Priester / aber nicht alle Prediger / dañ Paulus schreibet außdrücklich / Sie sind nicht Alle Aposteln / nit alle Propheten / nit alle Lehrer / können nit alle anßlegen / etc . Sondern GOtt setzt etliche zu Aposteln / etliche zu Propheten / etliche zu Evangelisten / etliche zu Hirten vnd Lehrer / dardurch der Leib Christi erbawet werde / 1. Corinth. 12. Ephes. 4. Vnd Petrus erkläret sich fein / Nicht daß wir alle ohne Beruff deß Predigampts vns anmassen sollen / sondern wir sind alle Priester / daß wir Geystliche Opffer opffern sollen / Rom. 12. Hebr. 13 .
Es haben aber alle Christen einen Gemeynen Beruff / daß sie sollen von GOTtes Wort reden. 1. Petr. 2. Vnnd sonderlich die Haußväter / Deut. 6. 1. Cor. 14 .
War ists / Es haben alle Christen einen Gemeynen Beruff vnd Befehl / Gottes Wort zubekennen / Rom. 10. davon vnter einander zu reden . Ephes. 5. Matth. 18. zu trösten . 1. Thessal. 4. Vnd sonderlich ist im Haußregiment die Zucht vnd Vermanung zu dem Herrn / befohlen / Eph. 6 . Aber daß offentliche Predigampt deß worts / vnnd der Sacramenten ist nit in Gemeyn allen Christen befohlen . 1. Corinth. 12. Ephes. 4. Sonder / darzu gehöret / vnd ist von nöthen ein sonderlicher Beruff / Rom. 10.
Auß was Vrsachen ist dann am ordentlichen Beruff so viel gelegen ?
DEß sind viel wichtige grosse Vrsachen / die ein jeder Prediger offt mit fleiß betrachten soll .
Erstlich / Weil GOtt selber durch das Predigampt / mit vns handeln will / reden / absolviren / Täuffen / Lucae 1. Heb. 1. Johan. 1. 2. Corinth. 2 . 5. 13 . So muß trawen beyde der Prediger vnd die Kirche deß gewissen Zeugnuß haben / daß GOtt eben die Personen zu solchem Mittel vnd Werckzeug brauchen wölle . Solche Zeugnuß aber gibt vnnd bringet der ordentliche Beruff / vnd als dann kan ein jeder rechtschaffener Prediger
auff sich referiren / Diese Sprüche der Schrifft / 2. Cor. 5. Gott hatt in vns das wort der Versöhnung belegt . Item wir sind Bottschafften an Christus stadt / dañ Gott vermanet durch vns / etc . Jesaiae 59 . Ich habe mein Wort in deinen Mund geleget . Matth. 10. Wer euch höret der höret mich .
Zum andern / Es gehören gar viel nötiger Gaben zum Predigampt / also daß auch Paulus saget : Wer ist tüchtig darzu. 2. Cor. 5. Wer von GOtt ordentlich zu diesem Ampt beruffen ist / der kan sich getrost der Verheyssungen Gottes annemen / darauff bitten / hoffen vnd trawen / GOtt werde jhn mit solchen Gaben begnaden . 1. Timoth. 4 . 2. Timoth. 1. Zu dem Ampt tüchtig machen . 2. Cor. 3 . 2. Timoth. 2 . In solchem Beruff regieren vnd bewaren . Jesaiae 49. 51 .
Zum dritten / Im Predigampt ist diß das fürnemste / daß Gott mit seinem Geyste / Gnade vnd Gaben dabey sein will / dadurch kräfftig sein vnnd wircken . Paulus aber spricht . Rom. 10 . Die nicht gesandt seind / die können nicht also predigen / daß auß dem Gehör der Glaube komme . Aber die im ordentlichen Beruff die Lehre reyn führen / vnd das Ampt trewlich meinen / mit pflantzen vnd begiessen / da will Gott das gedeien geben / 1. Corinth. 3. Dz die Arbeyt nicht soll vergebens sein im HERRN / 1. Cor. 15. Sondern Timotheus wird sich vnd andere also Seligmachen / 1 Timoth. 4.
Zum vierdten / Die Lehre vom Beruff / ermuntert einen Prediger / daß er in aller Gottes Furcht mit grossem sleiß / trew vnnd ernst / seines Ampts warte / nicht baldt vberdrüssig werde . Auch durch Fahr vnnd Verfolgung sich nit lasse abschrecken / weil er weyß / Gott habe jn in das Ampt gesetzt . Es werden auß diesem grunde die Zuhörer bewogen / daß sie sich mit gebürlicher Reverentz / vnd Gehorsam gegen das Ministerium erzeygen / wann sie auß Gottes Wort berichtet werden / daß durch solch Ampt GOtt selbst bey vns sein / mit vns handeln / vnd in vns wircken wölle .
Bey wem stehet dann eygentlich daß Recht vnd die Macht / Prediger zu senden / vnd zuberuffen ?
Es zancken vnd reissen sich jhrer viel vmb dz Jus vocandi . Aber eygentlich vnd gründtlich zu reden / so stehet das Recht vnnd Gewalt / Arbeyter in diese Ernde zu senden / alleine bey dem / der ein HErr ist der Ernde / Matth. 9. Vnnd Paulus spricht / Daß der Sohn Gottes zur Rechten deß Vatters / Hirten vnd Lehrer in seine Gemeyne setze / zu weyden die Gemeyne Gottes . Darumb auch Gott die nicht für jhm für rechtschaffene Prediger er -
kennen will / die nicht von jhm gesendet sind / ob sie schon von dem Könige eingesetzt waren . Jerem. 23. 27 .
Wie vnd auff was weise berufft vnnd sendet dann GOtt Prediger in seine Gemeyne ?
Rechtschaffener / ordentlicher / Göttlicher Beruff zum Predigampt / muß von Gott herkommen . Aber das geschicht auff zweyerley weise : Nemlich / entweder ohne Mittel / oder durch ordentliche Mittel . Est enim quaedam vocatio Immediata , quaedam vero Mediata .
Was ist Vocatio Immediata , oder wie geschicht die ?
Wann Gott nicht durch Menschen / als durch ordentliche Mittel / sondern durch sich selbst ohne Mittel eine Person zum Predigampt beeufft / vnd außsendet . Wie er also die Patriarchen / Propheten vñ Aposteln / ohne Mittel beruffen hat / vnd die also beruffen seind / die haben durch den Geyst vnnd Mirackel Zeugnuß / daß sie in der Lehre nicht jrren / vnnd andere Prediger müssen von jnen die Lehre entpfangen vnd nemen . Auch ist jr Beruff nit an eine gewisse Kirchen gebunden / Sondern sie haben Befehl allenthalben zu predigen .
Muß man dann bald allen Phanaticis glauben / wann sie fürgeben / Gott sey jhnen erschienen / der HERR habe mit jhnen / geredt / der Vatter habe es jhnen befohlen / der Geyst treibe sie ?
Das verbeut Gott mit außtrücklicher Warnung. Jer. 14 . Sie weissagen falsch in meinem Namen / Ich habe sie nicht gesandt / vnd jhnen nichts befohlen / vnd nichts mit jhnen geredt / sie predigen euch falsch Gesichte / vnnd jhres Hertzen Triegerey / etc . Sondern die GOtt ohne Mittel berufft / denen gibt er die Gabe Wunderzeychen zuthun / oder andere offentliche Zeugnuß / daß sie damit jhren Beruff beweisen vnd bezeugen können / wie Moses thut / Exodi am 4. Daher heyst Paulus die Wunderzeychen Sige deß Apostelampts . 2. Corinth. 12. Vnnd Christus Johan. 5. Matth. 10 . Aber falscher Lehre soll man auch vmb keiner Wunderzeychen willen raum oder Glauben geben . Deuter. 13. Matth. 24. Thes. 2.
Will auch Gottjetziger zeit also ohne Mittel Prediger beruffen vnd senden ?
Wir wöllen noch sollen GOtt in seiner freyen macht vnd willen nichts fürschreiben . Aber im newen Testament haben wir keine verheyssung / daß Gott post Apostolos das Ministerium durch solchen Beruff ohne Mittel bestellen wölle . Haben auch keinen Befehl / daß wir darauff warten sollen . Derhalben bleiben wir vnd sollen auch bleiben / bey der Ordnung / welche der Heilige Geyst durch die Aposteln / fürgeschrieben hat / Nemlich / daß vnd wie Gott durch ordentliche Mittel / daß Ministerium bestellen wölle .
Was ist Vocatio Mediata , oder der Beruff der durch Mittel geschicht ?
Wann ein Prediger oder Kirchendiener von Gott / aber nicht ohne Mittel wie die Propheten vnnd Aposteln / sondern durch ordentliche Mittel zum Ministerio beruffen / vnd ins Ampt eingesetzet wird . Dann Vocatio Mediata geschicht eben so wol von Gott / als Immediata . Allein in modo Vocationis ist ein vnterscheydt : Die Propheten vnd Aposteln hat Gott beruffen ohne Mittel / durch sich selbst . Titum aber / Timotheum / Sosthenem / Sylvanun etc . Berufft vnnd sendet Gott auch / aber nicht ohne Mittel / sondern durch Mittel von jhm darzu verordnet .
Hat der Beruff / so durch Mittel geschicht / auch grund vnd Zeugnuß in der Schrifft ?
Ja : Dann die Aposteln haben in den Kirchen hin vnnd her Eltesten vnd Prediger verordnet . Act. 14. Timotheus wird zu dem Ampt beruffen vñ gesendet / durch aufflegung der Hende der Eltesten / 1. Tim. 4. Vnnd Paulus befiehlet Timotheo vnd Tito / daß sie sollen das Ampt mit tüchtigen Personen besetzen / vnd schreibet jnen für / wie sie mit dem Beruff sollen vmbgehen . Tit. 1 . 1. Tim. 3 . 2. Timoth. 2.
Beweiset auß der Schrifft / daß der jenige / so durch ordentliche Mittel beruffen wird / gewißlich von Gott selber beruffen vnd gesendet werde ?
Timotheus / Oberster Bischoff zu Epheso / war nicht ohne Mittel / sondern durch Paulum / vnd die Eltesten beruffen . 1. Tim. 4 . 2. Tim. 1. Vnnd
er hatte Befehl widerumb andere zuberuffen . 1. Timoth. 3. Dannoch spricht Paulus Act. 20 . Zu den Eltesten der Kirchen zu Epheso / der Heilige Geyst hat euch gesetzt zu Bischoffen . Vnd in der andern Epistel an die Corinther / welcher neben Paulo auch Timotheus vnterschrieben / spricht Paulus von sich vnd vom Timotheo : Gott hat vns das Ampt der Versöhnung gegeben / vnd hat in vns belegt das wort der Versöhnung / daß wir Bottschafften sind an Christus stadt . Vnd Ephes. 4. 1. Cor. 12. spricht Paulus : Daß Hirten vnd Lehrer / So durch Mittel beruffen werden / gleichwol von Gott gegeben / vnd gesetzt werden .
Wer durch ordentliche Mittel beruffen ist / mag sich der auch nach seiner Maß annemen vnd trösten / der Verheyssung von Gnade / Hülffe / Krafft Wirckung GOTtes im Ministerio , eben so wol wie die Propheten vnd Aposteln ?
Propheten vnnd Aposteln so ohne Mittel beruffen / haben wol grossen vorzug / vnd grössere maß der Gaben GOTtes / aber der Verheyssung von Gottes Gnade vnd krafft im Ministerio , haben sich auch die so durch Mittel beruffen sindt / nach jhrer maß zutrösten . Wie dann Paulus von Timotheo saget : Die Gabe GOttes so in dir ist / durch die Aufflegung meiner Hende . 2. Timoth. 1. vnnd 1. Timoth. 4. Die Gabe die dir gegeben ist mit Hand Aufflegung der Eltesten / Item / wann du das thust / wirstu dich selbst Selig machen / vnd die dich hören . Vnnd da die Corinther die Krafft deß Ministerii , nach den Personen rechnen wolten / spricht Paulus 1. Cor. 3. Wer ist Paulus ? Wer ist Apollo ? Diener sind sie / durch welche jhr seydt gleubig worden / vnd dasselbige wie der HErr einen jeglichen gegeben hat / ich habe gepflantzet / Apollo hat begossen / aber Gott hat das gedeyen gegeben / der aber pflantzet / vnd der da begenst / ist einer wie der ander / dann wir sind Gottes Mitarbeyter / etc . Vnd darumb hat Paulus / der doch sonst seinen Apostolischen Beruff hoch rühmet / dannoch in etlichen Episteln / andere / so durch Mittel beruffen sind / lassen neben sich vnterschreiben / als : Timo , theum / Sosthenem / Sylvanum. 1. Corinth. 1 . 1. Thes. 1 .
Was will dann Gott für Mittel darzu gebrauchen / durch welche er ordentlicher weise Prediger beruffen / vnd senden will ?
Nicht durch Engel will er solchs thun / sondern durch seine Kirche / oder Gemeyne / die da ist das Königliche Priesterthumb . 1. Petri 2 . Dann derselbigen als seiner lieben Braut / hat er die Schlüssel befohlen . Matth. 18. Wort vnd Sacrament jhr vertrawet / Rom. 3. 9. Vnd summa / das Ampt sampt den Dienern ist alles der Kirchen / 1. Cor. 3. Ephes. 4.
Thut der Bapst auch recht / daß er vom Beruff der Kirchendiener / Christliche Obrigkeit / vnd andere Christliche Leyen außschleust ?
Das Geystliche / so albereit im Ampt sitzen / vnd reyner Lehre sind / darzu gezogen vnd gebraucht sollen werden / wann andere zum Predigampt zu beruffen vnd zubestätigen sind / ist auß der Schrifft klar . Tit. 1.1. Timoth. 4.2. Timoth. 2. Actor . 14. Aber weil die Prediger nicht sind die gantze Kirche / sondern nur ein stücke derselbigen . Ephes. 4 . Sind auch nicht Herrn der Kirchen / sondern Diener vnd Auffseher . 2. Corinth. 1 . 4. Ezech. 33 . So können vnd sollen sie auch den Beruff nicht zu sich allein reissen / vnd andere Gliedmassen der Kirchen davon außschliessen / dann die Aposteln haben nit für sich alleine den Beruff gehandelt / sondern haben die Kirchen darzu gezogen . Actor. 1 . 6. 14. Vnd in das Praesbyterium . 1. Timoth. 4 . Haben nicht alleine Prediger / die am wort arbeyten / gehöret / sondern auch andere von der Kirchen / zu solchen sachen deputiret / wie Tertullianus vnd Ambrosius zeugen .
Woher hat dann Weltliche Oberkeit recht zum Beruff der Kirchendiener ?
Das Predigampt gehöret zum Reich Christi / vnnd weil Christus sein Reich vnnd der Welt Reich mit jhren Emptern will vnterscheyden haben . Derhalben gehöret die Bestellung der Ministerien nit vnter die Politischen Regalien / vnd Hoheyten der Weltlichen Obrigkeit / sondern weil Obrigkeit / wann sie Christlich ist / ein Gliedmaß ist der Kirchen / Psalm. 47. 102. Vnd befehl hat von Gott / daß sie nicht alleine für jhre Person soll Gottsfürchtig sein . Psalm . 2. Sondern auch mit jhrem Ampt der Kirchen Pfle -
gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49 . Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe . Psal. 24 . Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden . Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen .
Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust ?
Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat . Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen . Psal. 47. 102 . Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener . Jesa. 60 .
Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen ?
Auch Neyn : Dañ die Kirche eines jedẽ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus , darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden . Eph. 4 . 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche . Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung .
Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̃en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln ?
Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe : 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei-
nen Kirchen / der handel von Wahl vnd Beruff der Kirchendiener / vnter die fürnembsten stende oder Glieder der Kirchen außgetheylet / vnd auff gewisse gebürliche ordnung von denselbigen fürgenomen vnd verrichtet worden . Als Actor . 1.6 . Thun erstlich die Aposteln einen Bericht / was für Personen sollen gewehlet werden / darauff die Kirche wehlet oder setzet für / etliche Personen . Weil aber der Beruff nicht bey der gemeyne alleine stehet / so werden die nominierten Personen den Aposteln für gestellet / daß sie darüber judiciren sollen / ob sie nach der Regel deß Göttlichen worts / zu dem Ampt tüchtig sein ? Vnnd also wird die Wahl vnd der Beruff von den Aposteln approbiret vnd confirmiret / vnd wird den Beruffenen daß Ampt mit dem Gebet / durch ein offentlich Zeugnis / als durch Hand aufflegen / offentlich befohlen . Act. 6. Weil aber die gemeyne offt deß Verstandes nit ist / daß sie könne oder wisse / tüchtige Personen fürzuschlahen . So haben die Aposteln offt selbst tüchtige Personen genennet / vnd der Kirchen fürgeschlagen . Tit. 1.1. Tim. 1.2. Timot . 2. Also hat Panlus Timotheum / Titum / Sylvanum / den Kirchen zugeschickt . Es haben aber die Aposteln solche Personen der Kirchen nicht auffgedrungen / ohn jhr wissen / Consens vnd willen / sondern sie seind der Kirchen fürgestellet worden / welche durch jhre Verwilligung / solche Election approbiret vnd confirmiret hat / wie solchs Lucas Act. 14. mit dem wörtlein anzeyget . Da aber die gemeyne gros wordẽ ist / hat man bey der Apostel zeiten / zu dem handel ein sonderlich Praesbyterion verordnet . 1. Tim. 4 . In welchem nach Tertulliani vnd Ambrosii Erklärung / von allen stenden vnnd Gliedern der Kirchen / etliche Personen sind gewesen / die von wegen vnd mit Consens der gantzen Kirchen / als ein Außschoß / solche vnnd dergleichen Kirchen sachen gehandelt haben . Also ist die Vocation gewesen vnd geblieben / bey der gantzen Kirchen / vnnd gleichwol feine gebürliche Ordnung darinne gehalten .
Dem Apostolischen Exempel / hat die alte Kirche nachgefolgt / vñ do die Obrigkeit auch das Evangelium angenomen / ist die handlung der Vocation vnter die drey Stende der Geystlichen / der Christlichen Weltlichen Obrigkeit / vnd des gemeynen Christen standes / fein ordentlich außgetheylet worden . Wie davon feine alte Canones citiert werden : Distinct . 23. 24. 62. 63. 65. 67 . So bezeugen auch daß die alten Kirchen Historien : Das offt Episcopi & Clerici Personen fürgeschlagen haben / offt auch Christliche Obrigkeit Personen nominiret / zu zeiten auch das Volck eine Person begeret oder postuliret hat . Aber dieselbige nominirte oder postulierte Perso -
nen sind darnach praesentiret worden / den andern stendẽ der Kirchen / durch welcher juditium & consensum die Electio ist approbiret vnnd confirmiret worden . Cyprianus lib. 1. Epistol. 4. Augustin . Epist. 100. Daher sind kom̃en Usitata vocabula Nominationis , Postulationis , Praesentationis , Consensus , Confirmationis , & Collationis . Die da fein anzeygen / was für eine Ordnung im Beruff der Prediger solle gehalten werden .
Woher kömpt dann das Jus Patronatus , vnd wie ferrne streckt sich das ?
Daher kömpts / Daß etliche fromme Christen / Güter / Rente / oder Zinse / zu den Pfarren gestifftet / vnnd gegeben haben / vnnd die haben jhnen das Recht vnd die macht vorbehalten / daß sie mit darumb wissen wöllen / wem die güter conferiret werden . Es haben aber die Patroni nit macht / auff die Pfarren einen zusetzen / wen sie wöllen / Citra juditium & consensum Ecclesiae . Sondern weil die Pfarrgüter von den Patronis herkommen / so wird entweder eine tüchtige vocierte Person dem Patrono von der Kirchen praesentiret / dieselbige mit den Pfarrgütern zubelehnen . Oder der Patronus nominiret eine tüchtige Person / vnd praesentiret dieselbige der Kirchen / also daß dem Ministerio das Juditium , vnd der Kirchen der Consens frey gestellet werden . Vnd also bleibet die Vocatio bey der Kirchen / vnd wird der alte Canon gehalten . Nemo invitis detur .
Hat dann die Kirche freye Volmacht / zu vociren / was für Personen sie wil ?
Der HErre der Erndte / hat eine gewisse Formam vnnd Regulam / durch die Aposteln fürgeschrieben / welche gleich wie eine Him̃lische Instruction ist vnd sein sol / wie die Personen an Lehr vnnd Leben geschickt sein sollen / welche zu diesem Ampt sollen beruffen werden / 1. Timoth. 3. Tit. 1. Vnd dieser Instruction muß nachgangen werden / wanns sol heyssen vnnd sein ein Göttlicher Beruff .
Was thut dann der Ritus publicae Ordinationis zum Beruff ?
Vmb derer willen / die da lauffen vnnd sind nicht gesandt / muß die Vocation haben ein offentlich Zeugnis der Kirchen / vnd die Ceremonia der Ordination ist nichts anders / denn ein solch offentlich zeugnis / dadurch die geschehene Vocation ordentlich / Christlich / vnd Göttlich erkant / bezeuget vnd bestätiget wird .
Zum andern / wird durch solche Ceremoniam / der vocierten Per
son Person / das Ampt von Gottes vnd der Kirchen wegen / mit einem offentlichen zeugnis befohlen .
Zum Dritten / wird die vocierte Person / durch die Ordination / als durch ein offentlich Gelübte / der Kirchen für Gottes Angesichte obligieret vnd verbunden / die trewe im Ampt zubeweisen vnnd erzeygen / welche Gott an seinen Haußhaltern erfordert / darauff er sie auch richten wird . 1. Corinth. 4.
Zum Vierdten / wird durch die Ordination die Kirche an jhren Pastorem geweiset / denselbigen von Gottes wegen / vnnd an Gottes stadt zuhören .
Zum Fünfften / wird die Ordination darumb gehaltẽ / daß dardurch die Gantze Kirche vermanet werde / mit jhrem gemeynen / fleissigen / andächtigen Gebet / das Ampt der vocierten Personen / darzu sehr viel gehöret / dem lieben Gott zubefehlen / daß er seinen Geyst / Gnade / Segen / vnnd Gedeyen darzu geben wölle .
Woher kömpt dann das Hand aufflegen / in der Ordination ? vnd was bedeuts ?
Es ist ein alter Ritus / im alten Testament gebreuchlich gewesen : Wenn man etwas hat wollen offentlich Gott darstellen / vnd in sonderheit befehlen . Genesis 48. Levit. 1. Marci 10. Vnd weil durch Aufflegung der Hende / etwa die offentlichen Empter den Personen im altẽ Testament sind befohlen worden . Num. 27 . Deut. 34 . So haben die Aposteln den gewönlichen Ritum / als ein nützlich Wittelding Mittelding in Christlicher Freyheit beyalten / vnd bey der Ordination gebraucht . Actor. 6. 13. 14. 1. Timoth. 4.5 . 2. Tim. 1. Vnd also hat auch die alte Kirche / ohne Saltz vnd Schmaltz / mit Aufflegung der Hende / die Ordination celebriert . Distinct . 23. Ex Concilio Carthaginense . Vnnd den Ritum halten / vnnd brauchen auch wir in vnsern Kirchen / bey der Ordination / dañ durch solche Aufflegung der Hende / wird die vocierte Person Gott dargestellet / zur offentlichen / ausserlichen anzeygung / zeugnis vnnd bestätigung / daß die Vocatio nicht schlecht Menschen thun sey / sondern daß Gott selbst / wiewol durch ordentliche Mittel / diese Person zum Predigampt beruffe / sende / vnnd bestätige . Item / daß dadurch diese Person Christo in seinem Dienst zum Predigampt verpflichtet vnnd ergeben werde . Es wird auch also dem Prediger die Kirche als für
Gottes Angesichte befohlen / vnd die Kirche wird an jhren Prediger geweiset / als durch welches Dienst Gott wölle mit den Leuten handeln / durchs Wort vnd Sacrament / vnnd dadurch in jhnen krefftig sein vnnd wircken . Fürnemlich aber wird das Handaufflegen bey der Ordination gebrauchet / vmb deß gemeynen gebets willen / dañ auff das dasselbige mit grossem ernst / vnnd mehrer Andacht geschehen möge / so geschicht ein Erinnerung / wie schwer das ampt / vnd wie schwach die Person sey . 2. Cor. 3. Dieselbige Person aber wird durch aufflegung der Hende / dem HErrn der Erndten dargestellet / als der solch Ampt eingesetzt / vnd seinen Geyst / Gnade / Hülffe / Beystandt / Segen / Gedeyen / Krafft vnd Wirckung dabey zugesagt habe . Darauff wird als deñ das gemeyne Gebet / dem beruffenen Prediger mitgetheylet / vnd das solch Gebet mit Aufflegung der Hende / nicht vergebens / sonder krefftig sey / bezeuget Paulus / 1. Timo . 4. 2. Tim. 1. Vnd Moyses Deut. 34. Daß also die Ceremonia der Ordination / die gantze Lehr vom Beruff der Prediger / sein klärlich vnd offentlich für Augen stellet .
Wie aber ? wenn man einen Prediger enturlauben / oder vom Ampt absetzen sol ?
Gleich wie der Beruff vnnd Bestellung der Prediger / Gottes ist / wañ er gleich durch Mittel geschicht / vnd derwegen nach seiner Instruction geschehen sol / Also hat auch Gott eygentlich macht / einen Prediger vom ampt zu entsetzen . 1. Regum 2. Osee 4. Vnnd weil solches geschicht durch Mittel / so muß es auch auß vnd nach Gottes Instruction geschehen . Derhalben so lange Gott seinen Diener / der mit trewen lehret / vnnd vnergerlich lebet / in dem ampt haben wil / vnnd dulden kan / so hat die Kirche nit macht / einen frembden / nemlich Gottesdiener / ohn sein Befehl / abzusetzen . Wann er aber entweder mit Lehre oder Leben / die Kirche nicht bawet / sondern ergert vnnd bricht / so setzet jhn Gott ab / 1. Reg. 2. Osee 4. Vnd als denn hat die Kirche nicht allein recht vnnd macht / sondern ist schuldig / einen solchen abzusetzen . Dann gleich wie Gott durch Mittel Prediger berufft / aber nach seiner gegebener Instruction / also geschichts auch durch ordentliche Mittel / wenn Gott Prediger absetzet / aber darinne muß die Kirche auch haben / vnsers HErrn Gottes Instruction / vnnd derselbigen auch folgen . Vnnd wie vom Beruff gesagt / also stehet auch das absetzen nicht bey einem Städe der Kirchen alleine / derhalben haben die alten Canones mit fleis gute Ordnũg gegeben / wie mit dem handel solle vmbgangen werden / weñ ein Kirchendie-
ner entweder sol seines Ampts entsetzet : C. 15. q. 7. Oder an einen andern ort sol versetzet werden . C. 7. q. 1. etc .
Daß die jenigen keinen Christlichen Beruff haben / die sich an die stedt der verjagten Prediger / welche nicht falscher Lehre oder ergerliches Lebens vberweiset sind / gebrauchen lassen .
CYPRIANUS .
WAnn einer ein mal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener vnnd deß Volcks gezeugnis zu seinem Ampt bestätiget / so sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan .
IDEM .
Cornelius ist nach Gottes vnnd seines gesalbeten Ordenung zum Bischoff gemacht / fast nach der gantzen Clerisey zeugnis / mit deß Volcks / daß damals da war / vnd der alten Priester vnd guter Leute / Rath vnd Bewilligung / da noch keiner für jhm erwehlet / vnnd deß Fabiani stedte ledig war / wer nun / nach dem dieselbige eingenomen / vnnd nach Gottes willen / mit vnser aller bewilligung / zu seinem Ampt ist bestätiget / wil Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen dazu verordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen / dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten ( der es allein sein sol ) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc. C. 7. q. 1. Factus est .
IDEM .
Novatianus kan nicht Bischoff sein / sintemal er / nach dem Cornelius von sechzehen Mitbischoffen in der Kirchen zum Bischoff bestätiget ist / sich von den abtrünnigen auß Ehrgeitz / zum falschen vnd frembden Bischoff / wil machen lassen . C. 7. q. 1. Novatianus .
IDEM .
Endlich aber / daß die Einigkeit der Kirchen sol vnzertrennet bleiben / vnd wie gar die ohne Hoffnung sind / vnd groß Vnglück auß Gottes Zorn 1. Reg. 12 . auff sich laden / die da Zweyspalt anrichten / vnd nach dem sie jhren Bischoff 2. Par. 10 . verlassen / einen andern ausser der Kirchen / an seine stadt einsetzen : Zeyget die Göttliche Schrifft in den Büchern der Könige / Da zehen Stemme vom
Stam Juda vnnd Benjamin abgerissen sind / vnd nach dem sie jhren König verlassen / einen andern gemacht haben . Vnd der HERR ward zornig ( sagt die Schrifft ) vber allen Samen in Israel / vnnd drenget sie / vnd gab 1. Reg. 17 . sie in die Hende der Reuber / biß daß er sie warff von seinẽ Angesichte . Denn Israel ward gerissen vom Hause David / vnd sie machten zum Könige Jerobeam den Sohn Nebat . Hie sagt die Schrifft / daß der HErr sey zornig worden / vnd habe sie in der Reuber Hende gegeben / darumb daß sie sich von der Einigkeit abgesondert / vnnd sich einen andern König erwehlet hatten . So sehr zornig ward der HErr vber die jenigen / so die Zweyspalt angerichtet haben / daß er auch / da ein Mañ Gottes zu Jerobeam gesand ward / daß er jhm seine Sünde vorhielte / vnnd die zukünfftige Straffe verkündigete / ernstlich verbot / daß er daselbs weder Brot essen / noch Wasser trincken solt . Vnd da er solches nicht hielt / vnnd wider daß Gebot deß HERRN gessen hatte / ward er balt durch Gottes Gerichte geschlagen / daß er / da er widerũb von dannen zog / von einem Löwen / auff dem Wege angefallen vnd erwürget ward . Vber daß zeyget der HErr in seinem Evangelio seine meynung hievon noch deutlicher an / nemlich / daß dieselbigen / so sich damals vom Stam Juda vnd Benjamin abgesondert / Jerusalem verlassen / vnnd gen Samariam gewichen sind / vnter die falschen Propheten vnd Heyden gerechnet werden / dann da er erstlich seine Jünger außsandte zum Ampt der Seeligkeit / da gebot er jhnen vnd sprach / Gehet nicht auff die Strassen der Heyden / vñ gehet auch nicht in die Stadt der Samariter / vnd da er sie erst zu den Jüden sendet / heyst er sie für den Heyden fürüber gehen / daß er aber hinzu setzt / sie sollen auch für der Stadt der Samariter fürüber gehen / da die Abtrünnigen waren / damit zeyget er an / daß die jenigen / so Zweyspalt anrichten / den Heyden gleich geachtet werden .
Vnd balt hernach : Daß man aber sagt / daß sie eben denselbigẽ Vater / denselbigen Sohn / denselbigen Heiligen Geyst / den wir kennen / daß kan sie nichts helffen / dann Chore / Dathan / vnd Abyron kanten auch mit dem Priester Aaron vnd Moyse einen Gott / vnd lebeten nach einem Gesetz vnd Religion / rüffen auch den einigen waren Gott an / den man ehren vnnd anruffen sol / jedoch weil sie auß jhrem Ampt schritten / vnnd wider Aaron den Priester / welcher daß rechte Priesterthumb nach Gottes Befehl vnd Ordnung verwaltet / zu opffern sich vnterstunden / worden sie von Gott geschlagen / vnd vmb solches vnbillichẽ fürnemens willen bald gestrafft / vnd kundten die Opffer / so da vnordentlicher vnnd vnbillicher weise / wider Gottes
Ordnung geschahen / Gott nicht angenem noch gefellig sein . Es worden auch die Pfannen / darinne das Reuchwerg wider Gottes Gebot geopffert war ( daß sie hernach von denn Priestern nicht gebraucht würden / sondern viel mehr ein erinnerung weren Göttliches zorns den nachkomen zur Besserung ) auß gebrennet / zum breytern Blech geschlagen / vnd vber den Altar gehangen / wie die Heilige Schrifft sagt : Zum Gedächtniß der Kinder Israel / Daß nicht jemand frembds sich erzu mache / der nicht ist deß Samẽs Aaron / zu opffern Reuchwerg dem HERRN / auff daß jhm nicht gehe wie Korah . Vnnd hatten doch dieselbigen keine Trennung gemacht / noch sich vnverschempt vnd feindlich wider die Priester auffgelehnet / wie diese jetzt die Kirchen trennen / vnnd wider den Fried vnnd Einigkeit Christi sich selbst zu Bischoffen vnd Obersten machen / vnd zu Teuffen vnd Sacrament zureichen / mutwillig vnterstehen . C. 7. q. 1. Denique .
Idem lib. 1. Epist . 8.
Es streitet Cyprianus auch hart wider fünff falsche Brüder / daß sie nach seinem Bisthumb / da er jm Elende war / mit mancherley Reuckẽ vnd Abwendung deß Volcks / trachten . Cent. 3.2 48 .
Evaristus Episcopus Rom .
Wir hören / daß jhr etliche Bischoffe berüchtiget vnnd geschmehet / auß jhren Stedten vertrieben / vnd andere an jhre stedte / noch bey jhrem Leben / eingesetzt habt / derhalben schreiben wir euch diß / daß jhr wisset / wie sich solches gar nicht ziemet / sondern es sollen die vorigen vnnd rechtschaffenen widerumb gefordert / vnd volkömlich wider eingesetzt werden / vnnd wöllen / daß die jenigen / so Ehebrecherischer weise jhre Breute ( welche wir nach vorgesetztem Einhalt für jener ( der entsetzten ) Weiber erkeñen ) haben hinauß gestossen / vnd für falsche vnnd berüchtigete Personen gehalten / vnnd jhrer Kirchen Ampt entsetzet sollen werden . So jhr sie als dann / wañ diß geschehen ist / zubeklagen habt / so sol solches fleissig erkündiget vnd Christlich entscheiden / werden. C. 3. q. 2. Audivimus .
IDEM .
Wie ein Mañ nicht sol sein Weib verlassen / Vnd sich an ein andere hengen . Also sol ein Bischoff seine Kirchen dahin er ordiniert ist / nicht verlassen / vnd vmb Ehrgeitzigkeit willen zu einem andern begeben / ohne vnvermeidliche Not / oder Apostolische vnd richtige Verenderung . Vnd wie ein Weib nicht darff jhren Man verlassen / vnd ( weil er noch lebet ) einen andern zur Ehe haben / sondern sol nach der Lehre deß Apostels / mit jhrem Manne
sich widerumb versöhnen / oder vngefreyet bleiben . Also sol auch die Kirche jhren Bischoff nicht verlassen / oder sich von jm scheyden / daß sie bey seinem Leben einen andern annemen wölte / sondern sol entweder denselbigen behalten oder vngefreyet bleiben : Das ist / sie sol bey Leben jhres Bischoffs keinen andern annemen / auff daß sie nicht für eine Hure oder Ehebrecherin gehalten werde / wann sie aber die Ehe gebrochen / das ist / wañ sie sich zum andern gesellet / oder einen andern Bischoff angenom̃en / eingesetzt / oder begeret hat / so sol sie durch ernstliche Bussentweder mit jrem Bischoffe versöhnet werden / oder vngefreyet ( ohne Bischoff ) bleiben . C. 7. q. 1. Sicut vir .
Leo 4. Vernoni duci Britanniae .
Einen Dieb vnnd Mörder / dafür wir den Gillandum im Nannetischen Bißthumb halten / wöllestu hinfort vmb keines Geschencks willen schützen / welcher sich nicht geschewet hat / an deß Bischoffs stadt / der noch beim Leben ist / wider alle billigkeit einzudringen . C. 7. q. 1. Furem .
Canon 12. Synodi quintae Aurelianensis .
Es sol keiner / an eines Bischoffs stedte / weil er noch lebet / eingesetzet noch geordenet werden / Es wore dann vielleicht an eines solchen stedte / welcher von wegen grosser Mißhandelung were entsetzet . C. 7. q. 1. Quod autem .
Ex concilio Carthaginensi 3 .
Wir bitten euch / jhr wöllet vns die macht geben / daß vns / wann es die noth erfordert / frey gelassen sey / den Obersten deß Landes / nach Ordenung der Hochlöblichen Fürsten / wider den jenigen zubesuchen / der die Gemeyne / vnter welche er sich eingedrungen / nach vielfaltiger Vermanung ( wie es geordnet ist ) nicht gedencket zuverlassen / Auff daß er / sintemal er ewer Ehrwirden freundlicher Vermanung nicht folgen / noch sein vnbilliches fürnemen endern wil / durch ordentliche gewalt von stunden an außgetrieben werde . Da sagt der Bischoff Aurelius . Dieweil man die gewönlichen Kirchen ordnung helt / so kan man nicht sagen / daß jhm gewalt vnd vnrecht geschehe / da er von ewer Liebe freundlich vermanet / nicht weichen wil / vnnd darüber als ein freffler vnnd vngehorsamer von der Weltlichen Obrigkeit außgetrieben wirt / da sagten die Bischoffe Honoratus vnd Urbanus / das gefellet jhn allen wol. C. 11. q. 1. Petimus .
Gelasius ad Rom .
Welche sich an die Städte der Priester / die noch am Leben sind / setzen lassen / die sollen vom gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments deß wa -
ren Leibs vnnd Bluts Christi abgesondert / vnnd gleicher gestalt widerumb entsetzet werden / wie sie sich an der Priester stedte / die noch am Leben sind / haben lassen eindringen . De concessione praebendae , c. Qui , &c .
Innocentius Episcopus Rom . ad Clericos Constantinopolitanos .
Wer kan alles ertragen / was von denen begangen wirt / die sich am allermeisten der Ruhe / Friede vnnd Einigkeit befleissigen solten ? Nu aber werden die Priester vngewönlicher weise / ohne Schult vnd Vrsache auß jhren Kirchen vertrieben / welches dann vnserm Bruder vnnd Mitdiener Johanni ewrem Bischoff / der noch nie ordentlicher weise beklaget vnd verhöret ist worden / wider alle billigkeit widerfahren ist .
Man setzt oder höret keine Schult noch vrsache . Vnd was ist doch das für ein erbermlicher Handel ? Auff daß ja keine gelegenheit deß Gerichtes vnnd der Gerechtigkeit gestattet oder gesucht werden möge / so werden an der Priester stedte / die noch leben / andere eingesetzet / gleich als werde nun jederman dafür halten / sie haben vnnd thun recht daran / die auff solche vnbilliche weise / zum Priesterthumb kom̃en . Dañ wir haben noch nie gehöret / daß von vnsern Vorfahren solche dinge weren fürgenomen worden . Ja es ist viel mehr verbotten gewesen / damit daß man niemand hat zugelassen / einen andern an deß städt / der da noch lebet / zu ordenen . Dañ eine vntüchtige Ordination / kan die Ehre deß Priesters ( der vnbillich entsetzt ist ) nicht weg nemen . Sintemal der auch nicht kan Bischoff sein / der vnbillicher weise wirt eingesetzt . Sozomenus l. 9. c. 26 .
IDEM .
Wir entsetzen vnd verdammen auch den Arsacium nach seinẽ todte / den jr an deß thewren Johannis städt habt eingeführt / sampt allẽ Bischoffen / die es vorsetzlich mit jhm gehalten haben / also das auch sein Name in das Heilige Register vnd Verzeychnis der Bischoffe nicht sol eingeschrieben werden / dann er ist der Ehre nicht wirdig / der gleich als mit einem Ehebruch das Bischoffliche Ampt beflecket hat . Dann alle Pflantzen / die mein Himlischer Vater nicht pflantzet / die werden außgereut . Nicephorus lib. 13. cap. 39 .
Gregorius Johanni defensori eunti in Hispaniam .
Mit einem Bischoff sol man es also halten / wann keine sträffliche vrsache / darumb man jhn verjagẽ oder entsetzen möchte / kan auffgebracht /
oder gnugsam auff jhn beweiset werden / so soll der Bischoff / der sich bey Leben deß vnschüldigen / verkehrter weise vñ wider die Canones , in seine Kirchen hat lassen einsetzen / deß Priesterthumbs beraubet / vnnd von allen Kirchendiensten verstossen werden . C. 2. q. 1 . In primis .
Idem , Salonitano Episcopo .
Welcher bewilliget / daß er wider die Ordnung der Gerechtigkeit / in eines andern Archidiaconat eingesetzt wird / denselbigen entsetzen wir / daß er der Ehre solches Ampts sol beraubet sein / vnnd da er hinfort daselbst das Ampt zutreiben / sich freventlich vnterstehen wirt / so sol er wissen / daß er zum gebrauch deß Hochwürdigen Sacraments nit sol gelassen werden . C. 7. q. 1. Cum qui .
Non debet fieri secunda electio primâ non cassatâ . Gloss . de electione & electi potestate . c. Consideravimus .
Si quis Episcopus vacans in Ecclesiam non habentem Episcopum surripiens populos , & c. distinct . 93 .
DIALOGUS Oder Gespräche deß Bischoffs Liberii mit dem Keyser Constantio / von der Enturlaubung Athanasii , Theodor. l. 2. c. 16 .
Der Keyser Constantius sagt .
DIeweil du ein Christ bist / derhalben haben wir dich deß Bischofflichen Ampts vnser Stadt / wirdig geachtet / vnnd dich derwegen her fordern lassen / zuvermanen / daß du dich der Gemeynschafft der schedlichen Schwermerey deß Gottlosen Athanasti / entschlahen wöllest / dann das hat die gantze Welt gebillichet / vnnd ist durch gemeynen Beschlus deß Synodi für recht erkandt / daß er von der Gemeynschafft der Christlichen Kirchen / abgesondert sein sol .
Der Bischoff Liberius sagt / Lieber Keyser / die Kirchengerichte sollen / der Gerechtigkeit nach / fleissig gehalten werden / derwegen so es deiner Gottseligkeit geliebet / so befiehl daß ein Gerichte angestelt werde / darinnen wieder Athanasium / wann mans dafür achtet / daß er sol verdammet werden / nach Ordnung vñ Gebrauch der Kirchen / ein Vrtheyl gefellet werde .
Dann wir können den nicht verdam̃en / vber welchen kein Vrtheyl ordentlich gesprochen ist .
Der Keyser Constantius sagt / Hat doch die gantze Welt / seine Büberey vnnd Vbelthat verdammet / aber er hat jederman von anbegin verspottet .
Der Bischoff Liberius sagt / Es hat keiner / vnter allen die vnterschrieben haben / selbst gesehen / was geschehen sey : Sondern haben vnterschriebẽ / von wegẽ der Ehr / oder auß Furcht / oder daß sie von dir möchten geschmehet werden .
Keyser / Was ist Ehre / Furcht oder Schmach ?
Liberius / daß alle die Gottes Ehre nicht geliebet / vnd deine geschencke mehr denn Gott selbst geachtet / den jenigen ohne recht verdammet / den sie zuvor niemals mit Augen gesehen haben / welches Christen nicht geziemet .
Keyser / Ist er doch im Synodo zu Tyro gegenwertig / vnd zwar von allen Bischoffen der gantzen Welt / verdam̃et worden .
Liberius / Gegenwertig ist er niemals verdammet worden . Dann so viel jhr damals zusamen komen / vnd jhn verdammet / haben solches vnbillicher weise gethan / da er schon auß dem Gerichte gegangen war .
Eusebius Eunuchus sagt / Im Synodo zu Nicaea ists warlich erkläret / daß ers nicht mit dem Christlichen Glauben helt .
Liberius / Haben doch nur Fünffe / vnter den Gesellen der Schiffart in Mareote / das Vrtheyl gefellet / welche sie gesandt hatten / daß sie falsche Brieffe wider den beklagten auff brächten . Von denselbigen sind jhr zwene gestorben / Nemlich / Theogonius vnd Theodorus / die andern drey als Mares / Valens vnd Vrsacius / sind noch beim Leben . Dieselbigen gesandten haben sich zu Sardica / der sachen halben berathfraget vnd beyfall gesucht : Welche endlich dẽ Synodo etliche Schrifften vbergeben / darinnen sie vmb Verzeihung bitten / daß sie in Mareota / wider den Athanasium / vnter einauder Schmäheschrifften gestalt hetten / welche Schrifften wir auch noch vnterhanden haben . Welchem theyl sollen wir vns nun anzuhengen bereden lassen ? Sollen wir denen / die jhn erstlich verdammeten / vnd darnach vmb verzeihung baten : oder denen / welche diese jetzt verdammet haben / anhengen ?
Epictetus der Bischoff sagt / Lieber Keyser / dieser redet nicht deßhalben mit dir / daß jhm an Glaubens oder Kirchen sachen / so viel gelegen sey / sondern thuts viel mehr darumb / daß er bey den Rathsherrn zu Rom rüh -
men könne / daß er mit seiner Rede den Keyser eingetrieben habe .
Da sagt der Keyser zu Liberio : Was bistu wol gegen die gantze Welt / Daß du es allein mit dem Bößwicht helst / vnnd zerstörest den Frieden der gantzen Welt ?
Liberius / Dadurch wirt das wort deß Glaubens nicht geringert / daß man sagt / ich halte es allein mit jhm / dann es würden auch auff eine zeit nur drey funden / die dem Gebot widerstunden .
Eusebius Eunuchus sagt / Wiltu vnsern Keyser zum Nebucadnezar machen ?
Liberius / Nein trawen . Du aber verdammest also ohne vrsache einen Menschen / der noch nie für Gerichte ist gestellet worden . Aber ich wolte daß man erstlich eine gemeyne Vnterschreibung fürlegete / dadurch der Glaube zu Nicaea erkläret / bestätiget were . Vnd darnach wann vnsere Brüder widerumb auß dem Elende gefordert / vnnd widerumb an jhre Städte eingesetzt weren / daß sie als dann / da man sie da vorhelt / daß sie mit der Einhelligkeit deß Apostolischen Glaubens in den Kirchen Vneinigkeit anrichten / zu Alexandria semptlich zusamen kemen / da beyde der Beklagte vnnd Kleger / vnd jhre Schutzherrn sind / vnnd gnugsam verhöre vnnd vnterredung kan angestelt werden .
Der Bischoff Epictetus sagt / Köndte man doch zu solcher Reyse der Bischoffe / gemeyne wagen nicht gnug haben .
Liberius / Die Geystlichen bedürffen keiner gemeynen Wagen / dazu kan ein jegliche Kirche verschaffen / daß jhre Bischoffe biß ans Meer gebracht werden .
Keyser / Was da beschlossen vnnd außdrücklich verfasset ist / das kan man nicht widerumb auff ein newes fürnemen . Dann was die Bischoffe beschlossen haben / daß sol man groß vnnd hoch achten . Du allein heltest Freundschafft mit diesem Buben .
Liberius / Es ist niem als erhöret worden / daß ein Richter in abwesen deß Beklagten / vber eine Vbelthat ein Vrtheyl gesprochen hette / als auß sonderlichem Haß gegen jhm erbittert .
Keyser / Er hat zwar jedermã beleydiget / aber keinen so sehr als mich . Dann ohne das / daß er sich an dem Vntergang meines jüngern Bruders nit begnügen ließ / so hörete er auch nicht auff / den Constantem , seliger Gedächtnis / zur Feindschafft wider mich zubewegen . Aber wir haben allezeit deß Verhetzers / vnnd deß verhetzten Vngestüm̃igkeit / mit grosser Sanfft -
mut geduldet . Vnd ist kein Glück so gros / noch wider Magnentium / noch wider Sylvanum / daß mich so sehr erfrewet hat / als daß dieser Bößwicht von dem Kirchen ampt entsetzet ist .
Liberius / Lieber Keyser / rechne deinen zorn nicht an den Bischoffen / dann die Hende der Geystlichen / sollen der Gottesdienst pflegẽ . Demnach / da dirs gefellet / so befiehl daß ein jeglicher Bischoff an seine stedte widerumb eingesetzet werde / vnd wañ sie mit dem / der die Artickel zu Nicaea in rechtem Verstande erkläret / vertheydiget / gleichstimmendt befunden werden / daß sie als dann zusamen komen / vnd von Weltlichem Friede handeln / damit du nit angesehen werdest / als hettestu einen vnschüldigen Mann vnterdrucket .
Keyser / Eins begere ich / Nemlich / daß du dir die Einigkeit der Kirchen gefallen lassest / vnd wider gen Rom ziehest . Derwegen hülff zum Friede rathen / vnd wann du vnterschrieben hast / so zeuch wider gen Rom .
Liberius / Ich habe jetzt die Brüder zu Rom gesegnet / dann es ist mir mehr an den gesetzen der Kirchen gelegen / als zu Rom zu leben .
Keyser / Nu wolan / du magst dich drey tage lang bedenckẽ / ob du lieber vnterschreiben vnd widerumb gen Rom ziehen / oder ob du einen ort erwehlen wilt / da du hin geführt vnd verweiset werdest .
Liberius / Dreyer tage oder dreyer Monat zeit / wirt diß mein Gemüt vñ meynung nicht endern / der wegẽ magstu mich hin schicken / wo du hin wilt . Nach zweyen tagen fordert der Keyser Liberium widerumb / vnd da er auff der meynung noch feste beharrete / ließ er jhn gen Beroeam in Traciam verweisen . Da nun Liberius hinweg ziehen solte / sandte jhm der Keyser sünffhundert Solidos zur Zerunge . Da sagte Liberius zu dem / der sie jhm brachte / Gehe hin vnd bringe sie dem Keyser wider / dann seine Kriegesleute bedürffen jhr . Desselbigen gleichen schickte jhm die Königin auch so viel / dieselbigen ließ er auch dem Keyser wider geben / vnnd sagte / er bedürffte jhr wol zur Kriegesrüstung . Da aber der Keyser derselbigen nicht bedürffte / so möchte er sie dem Auxentio vnd Epicteto geben / denen weren sie wol von nöten . Vnd da er von diesen nichts wolt annemen / brachte jhm Eusebius Eunuchus andere / Aber Liberius sagte zu jhm / dieweil alle Kirchen der gantzen Welt verwüstet sind / so bringestu mir nun Almosen / als einem verdammeten ? Aber gehe du hin / vnd werde erst ein Christe . Also ward er nach dieser zeit / da er nichts annemen wolte / ins Elende verjagt .
CAP. 17 .
Da er nun als ein Verfechter der Warheit / den Sieg hatte behalten /
kam er auß Keyserlichem Befehl in Traciam . Aber nach zweyen jahren / als Constantius zu Rom war / baten der Regenten vnd fürnemesten Bürger Weiber jhre Menner / daß sie doch für jhren Pfarrherrn / an den Constantium suppliciern wolten / daß er widerumb in seine Kirchen möchte eingesetzet werden / Vnd draweten daneben / wann sie solches nicht würden erlangen / so wolten sie sie verlassen / vnd zu dem trefflichen Mann / jhrem Pfarrherrn ziehen . Da antworten die Menner / sie müssen sich deß Keysers Vngnade befürchten / vnnd weil sie Menner weren / hetten sie wenig Hoffnung etwas zuerlangen . Euch aber / sagten sie / wirt er kein Leyd thun / wann jhr darumb selbst suppliciertet . Vnd werdet eines vnter diesen beyden erlangen / daß er entweder ewre Fürbitte erhören / oder ja euch vnbeleydiget von sich lassen wirt .
Auff diesen Vorschlag giengen die Erbarn Matronen / auffs herrlichste geschmückt für den Keyser / auff daß er desto ehe / wañ er sie für Edele Frawen ansehe / sie jhrer Bitte gewehret . Das war aber jhre Bitte / daß er sich einer solchen Stadt / welche jhres Pfarrherrn beraubet / vñ der Wolffen listigen Betrug vnterworffen were / erbarmen wolte .
Aber der Keyser antwortet : Es bedürffte die Stadt keines andern Pfarrherrn / sintemal sie mit einem verstendigen vnd from̃en Mann versorget were . Es war aber nach Liberio / einer auß seinen Diaconis ein redlicher Mann mit Namen Felix / bestetiget / welcher zwar bey dem vnverselschten Glauben zu Nicaea erkläret / bestentig blieb / alleine daß er sich zu denen hielt / die das Widertheyl lehreten . Es gieng aber niemand von den Bürgern zu Rom in die Kirche / wann Felix darinnen war / welches auch damals die Matronen dem Keyser anzeygeten Derhalben ließ er sich erweychen / vnnd befahl den from̃en Liberium widerumb auß dem Elende zufordern / doch der gestalt / daß sie beyde zugleich das Kirchenampt verwalten solten . Da dieser Brieff in der Versamlunge abgelesen ward / rüff die Menge deß Volcks / daß diese Meynung deß Keysers sehr gut were / daß er dem Volck / welches in zween Hauffen getheylet / vnnd nach den Farben geneñet war / einem jeglichen Hauffen einen sonderlichen Pfarrherrn verordenet hette . Also redten sie schimpfflich von deß Keysers Brieff / vnd schreyeten einmütiglich ( dañ es gefellet mir jhre wort hieher zusetzen ) Ein Gott / Ein Christus / Ein Bisschoff . Nach diesem Geschrey deß Volcks / welches Christũ lieb hatte / kam der thewre Liberius wider . Felix aber weich jhm / vnd begab sich in ein andere Stadt .
Daß man einer Gemeyne / keinen Pfarherrn wider jhren willen auff dringen sol .
Wan sol niemand ( wie dann die alten Canones beschlossen haben ) wider jhren willen / einen Bischoff geben / Es sollen auch weder die Bürger / noch die Priester von der Obrigkeit mit gewalt ( welches eine schande were zusagen ) zur bewilligung beweget vnd gezwungen werden . Wo aber solchs geschehen würde / so sol derselbige Bischoff / der mehr mit gewalt / denn ordentlicher weise eingesetzt wirt / seiner Bischofflichen Ehre / ewiglich beraubet sein . Canon 11. Synodi quintae Aurelianensis . Cent. 6. fol. 566 .
Vnd dieweil in etlichen dingen / die alte gewonheit verachtet / vnd die Satzungen der Canonum vbertreten werden / so sehen wirs für gut an / daß dieselbigen nach altẽ gebrauch sollen gehalten werden . Es sol kein Bischoff / wider der Bürger willen eingesetzt werden / es sey dañ / daß in die Wahl deß Volcks vnd der Clerisey / mit volkommener bewilligung erfordert hat . Sol auch weder mit gewalt deß Fürsten / noch andere weise / wider der Haubtstadt vnd Benachbarten Bischoff willen / eingedrungen werden . Vnnd da sich jemand auß Königlicher Verordnung / zu solchen hohen Ehren zukomen / freffentlich vnterstehen würde / so sol er von den Benachbarten / keines weges / für einen Bischoff deß orts gehalten vnd angenommen werden / als den sie vnbillich angenommen erkennen . Vnd so jhn jemand von den Benachbarten / wider diß Gebot annemen wirt / der sol von allen Brüdern abgesondert / vnnd von jhrer aller Liebe außgeschlossen sein . Canon. 8. Synodi Parrhisiensis . Cent. 6. fol. 584.
Falsche Lehrer / wie auch alle Eingedrungene sind / sol man nicht hören noch Sacrament von jhnen empfangen .
Matth. 7. Sehet euch für / für den falschen Propheten / die in Schaffskleydern zu euch kommen / jnwendig aber sind sie reissende Wölffe / Anjhren Früchten solt jhr sie erkennen . Kan man auch Drauben lesen von den Dörnen ? oder Feigen von den Disteln ?
Johan. 10 . Einem frembden aber folgen sie nicht nach / sondern fliehen von jhm / dann sie kennen der frembden Stimme nicht .
Item / Warlich / warlich ich sage euch / Ich bin die Thür zu den Schaffen . Alle die vor mir ( das ist / ohne mich / oder die ich nicht gesandt habe ) kom̃en sind / die sind Diebe vnnd Mörder gewesen / aber die Schaffe haben jhnen nicht gehorchet .
Johannes in der andern Epistel sagt : So jemand zu euch kömpt vnnd bringet diese Lehre nicht / den nemet nicht zu Hause / vnnd grüsset jhn auch nit / dañ wer jn grüsset / der macht sich theylhafftig seiner bösen wercke .
Rom. 16 . Ich ermane euch lieben Brüder daß jhr auffsehet / auff die da Zutrennung vnnd Ergernis anrichten / neben der Lehre / die jhr gelernet habt / vnd weichet von denselbigen .
Deut. 13. Wann ein Prophet oder Träumer vnter euch wirt auffstehen / vñ gibt dir ein Zeychen oder Wunder / vnd dz Zeychen oder Wunder kommet davon er gesagt hat / vnd spricht / laßt vns andern Göttern folgen / die jhr nicht kennet / vnd jhnen dienen . So soltu nicht gehorchen den worten solches Propheten oder Träumers / dañ der HErr ewer Gott versucht euch / daß er erfahre / ob jr jn von gantzem Hertzen von gantzer Selen lieb habt / etc .
Jer. 23 . So spricht der HERR Zebaoth / gehorchet nicht den worten der Propheten so euch weissagen / etc . Ich sandte die Propheten nicht / noch lieffen sie / ich redet nicht zu jhnen / noch weisageten sie .
Apocal . 18. Gehet auß von jhr mein Volck . 2. Cor. 6. Ziehet nicht am frembden Joch mit den Vngleubigen .
Daß rechtschaffene Christen / vermöge dieser vnnd anderer Sprüche / die Eingedrungenen niemals für jhre Bischoffe oder Pfarrherrn erkañt / noch das wort von jhnen gehöret / noch die Sacramenta von jhnen empfangen / bezeugen nach folgende Historien / vnd Bebedencken .
Die zu Samosata / fliehen als Eunonium den Wolff vnd Lucium / welche an deß Eusebii stadt eingedrungen waren / Theodoretus im 4. buch am 14. vnd 15. Cap . Die zu Antiochia erkennen den Euzoium der an Meletii stadt kommen war / nicht für einen Bischoff / wöllen jhn auch nicht haben . Theodoret . im 2. buch am 13. Cap. Item im 3. buch am 4. Cap. Socrates im andern buch am 44. Capitel .
Item / wie Eustathius von Antiochia vertrieben war / verliessen viel Gottfürchtiger Hertzen beyde von Priestern vnnd gemeynen Leuten / den Hauffen in der Kirchen / vnd kamen in Heussern zusammen . Theodoretus im 1. buch am 20. vnd 21. Cap .
Item die Gemeyne welche Athanasium gehöret hatte / hat sich von dem Hauffen abgesondert / wie Lucio die Kirchen befohlen worden / Theodoretus im 4 buch am 20. Cap .
Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war . Theodor . im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen . Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel .
Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen . Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel .
Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt . Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria , Basilium zu Ancyra , Quintianum zu Gaza , hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben . Theodoretus im 2. buch Cap. 8.
Cyprianus Epist . 4. ad Cornelium .
Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen . Dañ sie ( verstehe die Gemeyne ) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen . Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio . Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib . 4. cap. 36 .
Lutherus Tom. 6. f. 342. b .
Köntjrs sonst ( wo es zuthun sein wil ) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes .
Idem Tom. 6. f. 383. a .
Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wañ jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten ?
Tom. 6. fol. 111. a. b .
Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /
den sol er meiden / vnd ehe sein Lebelang deß Sacraments emperen / ehe ers von jhm empfangen solt / ja auch ehe darüber sterben / vnd alles leiden .
Schrifft D. M. L . Ob ein Christ / welcher Göttlicher Lehre bericht ist / bey Abgöttischem Götzendienst / ohn Verletzung seines Gewissens sein möge . Tom. 6. f. 339. a .
GNade vnd Friede im HErrn / Gestrenger Ehrnvester lieber HErr vnd Freund / auß ewer Schrisst an N. N. vnd mich gethan / hab ich vernom̃en / wie euch fast beschweret / daß jhr als im Regiment zu N. sollet mit zum Opffer vnnd allerley Bäpstlichen Ceremonien gehen / vñ euch aller ding als ein rechter Papist stellen in eusserlichen gebärden / vnd doch im Hertzen viel anders / ja dawider gesinnet / sich süten / sonderlich weil durch solch Exempel jenes Theyl gestercket / vnnd diß geergert oder geschwecht wirt / darauff jhr von mir Bericht vnd Trost begert / etc .
Erstlich / weil ewer Gewissen sich hierinnen beschwert findet / so könnet jhr keinen bessern Rathmeyster / noch Doctor finden / dann eben ewer eigen Gewissen / warum̃ wolt jhr so leben / da euch ohne vnterlaß ewer Gewissen solt beissen vnd straffen / vnd keine Ruhe lassen ? Were doch daß die rechte ( wie mans vorzeiten hies ) Vorburg der Helle .
Darumb / wo ewer Gewissen hierin vnrühig / oder vngewis ist / da suchet jhr / wie jhr könnet / daß jhr auß solcher Vnruhe ( welche strebet wider den Glauben / der ein fast sicher Gewissen machen sol ) je ehe je besser euch wircken müget / vnd daheymen / wie bißher in dem ewren bey dem wort bleiben / Dann so jhr soltet mit den andern offentlich in der Procession / zum Opffer in der Messe / vnd dergleichen gehen / so ewer Gewissen dawider murret / nach dem jhr die Warheyt erkant / so were solchs eben so viel / als die Warheyt verleugnen / wie S. Paulus sagt Rom . 14. Wer wider sein Gewissen thut / der ist verdampt / Oder wie weiter seine wort lauten / was nicht auß dem Glauben gehet / das ist Sünde .
Solches vnd deß mehr / acht ich / werdet jhr auß der Schrifft vnnd andern Büchern / welche das Gewissen recht vnterrichten / wol gelernet vnd genugsam verstanden haben .
Ewer HErr N. ist deß Teuffels Diener in solchen sachen . Darumb / ob jhm gleich jederman schuldig ist / in zeitlichem zugehörchen / so kan man doch in Geystlichen sachen ( die ewiges Leben belangen ) jm nicht gehorchen / als der nit kan ewiges Leben geben / vnd keinen Befehl hat / daß so Geystlich ist / vñ ewige Seeligkeit belanget / in seinem zeitlichen Regiment zu meystern .
Darum̃ sol er sich desselben aller ding eussern / vñ selbst Schüler vñ Vnterthan sein Gottes wort / wie alle Creatur / Engelisch vñ Menschlich . Hiemit dem lieben Gott befohlen . Montags nach dem Christag / Anno 1535 .
Idem Tom. 6. fol. 107. b .
Wie dañ jetzt zu vnser zeit viel sind / die deß Sacramẽts leiblich gar emperen / ehe sie deß Bapsts grewel ehren vñ stercken wöllen in d’ einẽ gestalt / dañ Christus ordnung vñ Glaube / sind zwey werck Gottes / die alles vermögen .
D. Joach . Mörlin von dem Beruff Gob .
Was aber die Kirchẽ selbst belangt / ist diß meine antwort / wañ sie fragt / wie sie sich halten sol . Erstlich sol sie der keinen für einen Diener erkeñen / der sich einen andern / der einen ordentlichen Beruff hat / zu vertreiben hat bestellen lassen / sondern ehe das Wort vnd die Sacrament anders wo suchen .
De restitutione piorum exulum . Zepherinus .
P Raeceptum ergò est in antiquis statutis , ejectos atque suis rebus expoliatos Ecclesias proprias recipere : Et primò suaomnia eis reddi , & demum si quis eos justè accusare voluerit , aequo periculo facere : J udices esse decernentes Episcopos recta sapientes : & in Ecclesia convenientes ubi testes essent singulorum , qui oppressi videbantur : nec prius eos respondere , quàm omnia sua eis , & Ecclesiis eorum legibus integerrimè restituantur . Cap. 2. q. 2. Praeceptum .
Eusebius fratribus constitutis per Alexandriam & AEgyptum .
In scripturis vestris reperimus quosdam Episcopos vestris in partibus à propriis ovibus accusatos : aliquos videlicet ex suspicione , & aliquos ex certaratione . Et idcircò quosdam suis esse rebus expoliatos : quosdam verò à propria sede depulsos , quos sciatis nec ad Synodum comprovincialem , nec ad generalem posse convocari , nec in aliquo judicari antequam cuncta , quae eis ablata sunt , legibus potestati eorum redintegrentur . Cap. 2. q. 2. in scripturis .
Nicolaus Papa Girardo Turonensi Archiepiscopo .
Notum sit tuae fraternae charitati , quod cum iste praesbyter pauper , nomine Christophorus , de sua angustia ad nostram clementiam lachrimabiliter sit conquestus , dicens se falsis criminibus impetitum , & ab Ecclesia sua non convictum neque confessum , irrationabiliter fuisse ejectum : nam ( ut ipse refert ) tuâ diligentiâ per tres vices inquisitione factâ , nulla in se neque de fornicationis crimine , neque de homicidii confessione ( de quibus impetebatur ) reperiri potuit culpa , nisi quia suae paupertatis causa , quae petebantur aut cõsentire noluit , aut adimplere non potuit : quod suustamen aemulus ultroneus egit : qui injustè illius Ecclesiam praeripuit . Idcircò magnoperè monemus reverentiã tuam , ut quaete forte ignorante , Gieziaca cupidit ate peracta esse videntur , tuae fraternitatis censurâ celeri emendatione corrigantur , scilicet restituendo Ecclesiae propriae jam dictum sacerdotem , atque ei reddendo tuâ pietate pristinum quem perdidit honorem : & nullatenus canonica instituta alicujus temeritate contemni permittas : quia faciente & consentiente per poena constringit . C. 2. q. 1. Notum sit . Vide plura . C. 3. q. 1. Episcopis . Item . Episcopi . Item Redintegranda , & c. Item in decretalibus de restitutione spoliatorum .
FINIS .