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Wortwolke – Lemmata

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 3, Abt. 2. Freiburg (Breisgau) u. a., 1882.

Diese Wortwolke basiert auf dem automatischen Lemmatisierungsverfahren historischer Texte (CAB), das im DTA für die Textsuche angewandt wird. Die Lemmatisierung fasst sowohl Transliterationen (also bspw. ſ → s) als auch grammatische Formen (Teil, Theil, Theile, Theiles, ...) zusammen. Die Wortidentifikation (Tokenisierung) erfolgt mittels DTA-Tokwrap. Die Fontgröße der einzelnen Lemmata in der Wortwolke ist proportional zu deren Frequenz im Dokument. Lemmata, die im Dokument weniger als dreimal vorkommen, werden nicht dargestellt.


1 1. 10 11. 1867 1869 1870 1871 1872 1873 1874 1877 1878 1879 1880 1881 2 2. 23. 27. 3 3. 34 4 4. 5 5. 6 69 7 7. 8 8. Abgabe Abs Abs. Amt Amtsgericht Amtsrichter Angelegenheit Anleihe Anleihegesetz Annalen Anordnung Anspruch Anteil Antrag Anwendung April Art Art. Aufgabe Ausführung Ausgabe Ausnahme Ausübung B. Bayern Bd. Beamte Bedeutung Bedürfnis Befugnis Begriff Behörde Bericht Beschluß Beschwerde Besteuerung Bestimmung Betrag Beziehung Bezirk Bl. Bund Bundesgebiet Bundesrat Bundesstaat Civilproz.O. Dienst Drucksache Einnahme Einrichtung Einzelstaat Entscheidung Entwurf Erhebung Erledigung Errichtung Ersuchen Ertrag Erörterung Etat Etatsgesetz Fall Falle Feststellung Ff. Fiskus Folge Fonds Form Frage Gebiet Gebühr Gegenstand Geltung Genehmigung Gericht Gerichtsbarkeit Gerichtsverf Gerichtsverf. Gerichtsverfassungsgesetz Ges. Geschworene Geschäft Gesetz Gesetzgebung Grund Grundsatz Grundstück Hahn Hamburg Handlung Hinsicht Höhe I. Ii. Iii. Inhalt Instanz Interesse Jahr Juli Juni Kaiser Kammer Kompetenz Kontrolle Kosten Kraft Landgericht Leistung M. Mai Mark Matrikularbeiträge Maßgabe Mitglied Motiv März Natur Nord Note Nr. Oberlandesgericht Ordnung Partei Person Pflicht Preuß. Preußen Prinzip Prozeß Präsident R. R.G. Rechnung Rechnungshof Recht Rechte Rechtsanwalt Rechtsanwaltschaft Rechtshülfe Rechtsstreitigkeit Regel Regelung Regierung Reich Reichsfiskus Reichsgericht Reichsgesetz Reichsgesetzgebung Reichskanzler Reichskasse Reichstag Reichsverfassung Revision Richter Rücksicht S. Sache Satz Schwurgericht Schöffe Sinn Staat Staatsanwaltschaft Stelle Stenogr. Steuer Strafe Strafkammer Strafsache Summe Teil Tätigkeit Umfang Urteil V. Verfahren Verfassung Verfügung Verhandlung Verhältnis Vernehmung Verordnung Verpflichtung Vertrag Verwaltung Verwendung Vgl. Voraussetzung Vorschrift Vorsitzende W. Weg Weise Wort Zeit Zeuge Zeugenpflicht Ziff. Zoll Zollgebiet Zollverein Zollvereinsvertrag Zulaßung Zustimmung Zuständigkeit Zweck Zwecke a a. aber abs. alle allein allgemein als also am an ander andererseits anerkennen auch auf aufgeführt aus ausdrücklich ausschließen ausüben außer b bedürfen befugen begründen bei beide bereits beruhen beschränken besondere bestehen bestehend bestimmen bestimmt betreffen betreffend bezeichnen bilden bis bl. bleiben bloß bringen bürgerlich d d. da dadurch dagegen daher dann darauf darüber dasselbe dazu daß demgemäß demnach demselben denn deutsch die diejenige diese dieselbe doch drei durch dürfen ebenso eigen einander eine einführen einheitlich einzeln endlich enthalten entscheiden entsprechend entziehen er erfolgen erforderlich ergeben erhalten erheben erklären erlassen erscheinen erst erstrecken erteilen erwähnt es ferner feststellen ff ff. finden folgend formell frei führen für ganz geben gegen gegenüber gehören gehörend gelten geltend gemeinsam gemeinschaftlich gemäß gerichtlich ges. gesamt gesetzlich gewiß gewähren gleich groß h. haben hier hierzu hinsichtlich i. ihr ii. im in indem inländisch innerhalb insbesondere jede jedoch keine kommen können lassen lediglich leisten letztere liegen machen man materiell mehr mehrere mit müssen nach nah namentlich nehmen neu nicht noch norddeutsch notwendig nur nämlich o. ob oben ober oder ohne ordentlich praktisch preußisch r.g. rechtlich regeln reichsgesetzlich richterlich s. sehen sehr sein seine selbst setzen sich sie so solch sollen sondern soweit sowie sowohl staatlich staatsrechtlich stehen stellen streitig sämtliche tatsächlich teils treffen treten u. um und unmittelbar unter unterscheiden unterwerfen v. verfassungsmäßig verpflichten verschieden verwenden vielmehr vollständig vom von vor vorhanden was weder wegen weil weit welche welchen wenn werden wie wirklich während z. ziff. zoll- zu zugleich zum zur zuständig zuweisen zwar zwei zwischen § §. öffentlich über überhaupt überlassen übertragen übrig