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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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langsamen Fortgang gewonnen / das Mißtrauwen vnnd Verbitterung der Gemüther / die Beschwer vnnd das Verderben der Landen hette vberhandt genommen / viel vnschuldig Christenblut were vergossen / arme Vnschuldige vnnd die nichts verwircket hetten / weren beraubt / abgebrennet / vnd auffs vbelste tractiret worden / vnnd als endtlichen die Kay. Mayest. der Stände vorigen Fürschlag gern gefolget hetten / hette man wegen Verhinderung der Chur-vnd Fürsten Offension nit mehr zurück gekönt. Diese Stände hetten allezeit widerrathen / den Böhmischen Auffstandt armata manu zustillen / weil der Böhmen arma (wie jr vielfältige Schreiben vnd Protestationes außwiesen) nie wider Jhr Kay. oder Kön. May. sondern allein ju jhres Leibs vnnd Lebens Versicherung vnd Schutz wider jhren Gegentheyl angesehen gewesen. Dahero hetten sie auff vorgehende Jhr. May. von der Lande Decision vnnd Anregen schon von sich selbs ohn J. May. vnd deroselben Länder Nachtheil vnd Schaden ehest jhre Waffen nidergeleget. Mann hette aber Außländischer Rath / die zum Gewalt / vermeinter Reputation vnnd Außländischen Hülffen gerathen / gefolget / in Böhmen mit Fewer vnd Schwerd eingefallen / darüber so viel vnnd allein die Vnschuldigen das Haar müsten lassen / das Land were verwüstet / das Fewer nunmehr so weit angeblasen / daß nicht allein Jh. Kay. May. den Außgang nicht erlebet / sondern auch Jhr May. selbst entweder mit schweren Conditionen zur Cron gelangen / oder so wohl mit derselben als der Römischen Chron in Gefahr stehen müsten / vnnd auffs wenigste ein verderbtes Königreich vnnd außgesaugte Landt vnd Häuser antretten würden.

Ob hiesige Stände mit Verweigerung der Musterplätz / Einquartirungen / Durchzügen / vnd gegebenen Ordinantz / Verwehrung der Päß vnd deß Thonawstroms / zeitlicher Auffrichtung der Landts-Defension / vnnd dergleichen Fürsehung weiter vnd mehr gefeylet / als die jenigen / so in allen Sachen pariret / vnd sich auff den zugesagten Landtsfürstlichen Schutz verlassen / vnd dardurch dem gemeinen Vatterlandt Verderbung vnnd Verheerung gantzer Vierthel deß Landes zugezogen / sich alles Schutzes entsetzet / vnd jetzt durch nichts anders / als durch Extremiteren jhnen selbest helffen köndten / dörffte keiner Frag / dann auch die Catholischen jhnen nimmer Vnrecht geben / sondern männiglich müste bekennen / daß eben dasselbige Volck / das man auß Friaul in diß Landt führen wollen / die würckliche Eintrettung Jh. May. Regierung in Böheimb / biß dato nicht ohne Ringerung Jhrer May. Reputation auffhielte.

Also geschehe es auch mit der Praetension der Oesterreichischen Lande Verwesung / welche dem Herkommen gemäß / nach Ableiben Jhrer Kays. May. als Landts-Fürsten in trewen Händen der Stände / biß auff Antrettung deß Ertzhertzogen Alberti / oder wie man sich etwa mit Vorwissen vnd Einwilligung gemeiner Landtschafften vergliche / billich verbleiben solte / dardurch Jh. May. bey männiglich ein grosses Vertrawen vnd Hoffnung folgender glückseltgen Regierung erwecken vnnd vngezweiffelt vervrsachen würden / daß die Landt selbsten vmb die Cession bey Jhrer Durchl. anhalten / die Huldigung sollicitiren vnnd durch erhebliche rationes vnzweiffenlich erhalten würden. Es were auch mit solcher der Stände trewen Verwesung vmb ein kleine Zeit zuthun / in dessen J. May. sampt den Landen den Böhmischen Frieden desto stärcker treiben / richten vnnd was noch vbrig an derselben Praetension / mit der Hülff Gottes bald erreichen könten / zugeschweigen / daß der Stände Verwesung allezeit zu mehrerem Nutz jhres künfftigen Landts-Fürsten / auch zukünfftiger besserer Anstellung gereichen thete / als wann man es bey der jetzigen Vnordnung vnnd schädtlichen Eygennützigkeit etlicher Ministern / zu grossem Nachtheil jhres Herrn verbleiben liesse: Weil aber Jhre Mayest. mehr andern als dieser Gemeinschafft Gehör gebe / die Verwesung vnd Huldigung der zwey Oesterreichischen Lande so heiß begehrete / vnnd durch allerhandt Inhibition / Mandata / Bestellungen / Commissionen zu vngewöhnlicher Trennung der Stände Vrsach gebe / die Bestellung der Justitien in Jhrer May. Nahmen theten / die Cameralia vor sich zögen / in die Landtsfürstlichen Einkommen griffen / auff diese ohne das hochbeschwerte Aempter mehr Schulden brächten / die Cammer-Güter / welches einem regierenden Landts Fürsten / auß gewissem Bedencken nicht gern zugesehen würde / versätzten / verpfändeten / die Landts Defension bey diesen gefährlichen Zeiten bey den Ständen abstellen wolten / in Vnder-Oesterreich gleichfalls die Bestellung der Nider Gerichten Aemptern / Collegien selbsten theten / den Schatz vnnd was allerdings jhrem Herrn / auch zu Ringerung deß Schulden Lasts gehörete / angriffen / vnd solchen zu Führung deß Kriegs / mit dem doch J. Fürstl. Durchleuch nichts zuthun hette / verwendete / die Stätt vnd das Landt mit Kriegs-Volck hochbeträngeten / dardurch der Benachbarten Kriegs-Volck ins Landt zuziehen gleichsamb vervrsachen liessen / vnd zwar dieses alles ohn gemeiner Landtschafften / welche deßwegen künfftige Verantwortung gegen Jhrer Durchl. auff sich tragen solten / Vorwissen / Communication / Willen vnd Rath / daran geschehe dem Land / jhrem Herren Ertzhertzogen Alberto vnd Jhr. May. sehr vbel / J. May. lüden auff sich grosse Offensionen vnd Mißtrauwen / köndten mit der Arbeit nirgend recht gefolgen / den Landen vnnd jhrem Herren würde bey solcher Verwesung vbel gehauset / vnd dörffte solches wol endtlichen / zwischen den Herrn Gevättern zu beschwerlichem Mißtrawen vnnd Vneinigkeit außschlagen / die Böhmen vnd das gantze Reich stiessen sich an solche Procedirungen / die gute Affection zu Beförderung Jhrer May. hohen Praetensionen weiche / vnd Jhre Mayest. gelangten mit der Weiß desto Später zu dero Intention.

Wegen Confoederation mit Böhmen hette

langsamen Fortgang gewonnen / das Mißtrauwen vnnd Verbitterung der Gemüther / die Beschwer vnnd das Verderben der Landen hette vberhandt genommen / viel vnschuldig Christenblut were vergossen / arme Vnschuldige vnnd die nichts verwircket hetten / werẽ beraubt / abgebrennet / vnd auffs vbelste tractiret worden / vnnd als endtlichen die Kay. Mayest. der Stände vorigen Fürschlag gern gefolget hetten / hette man wegen Verhinderung der Chur-vnd Fürsten Offension nit mehr zurück gekönt. Diese Stände hetten allezeit widerrathen / den Böhmischen Auffstandt armata manu zustillen / weil der Böhmen arma (wie jr vielfältige Schreiben vnd Protestationes außwiesen) nie wider Jhr Kay. oder Kön. May. sondern allein ju jhres Leibs vnnd Lebens Versicherung vnd Schutz wider jhren Gegentheyl angesehen gewesen. Dahero hetten sie auff vorgehende Jhr. May. von der Lande Decision vnnd Anregen schon von sich selbs ohn J. May. vnd deroselben Länder Nachtheil vnd Schaden ehest jhre Waffen nidergeleget. Mann hette aber Außländischer Rath / die zum Gewalt / vermeinter Reputation vnnd Außländischen Hülffen gerathen / gefolget / in Böhmẽ mit Fewer vñ Schwerd eingefallen / darüber so viel vnnd allein die Vnschuldigen das Haar müsten lassen / das Land were verwüstet / das Fewer nunmehr so weit angeblasen / daß nicht allein Jh. Kay. May. den Außgang nicht erlebet / sondern auch Jhr May. selbst entweder mit schweren Conditionen zur Cron gelangen / oder so wohl mit derselben als der Römischen Chron in Gefahr stehen müsten / vnnd auffs wenigste ein verderbtes Königreich vnnd außgesaugte Landt vnd Häuser antretten würden.

Ob hiesige Stände mit Verweigerung der Musterplätz / Einquartirungen / Durchzügen / vñ gegebenen Ordinantz / Verwehrung der Päß vñ deß Thonawstroms / zeitlicher Auffrichtung der Landts-Defension / vnnd dergleichen Fürsehung weiter vnd mehr gefeylet / als die jenigen / so in allen Sachen pariret / vnd sich auff den zugesagten Landtsfürstlichen Schutz verlassen / vnd dardurch dem gemeinen Vatterlandt Verderbung vnnd Verheerung gantzer Vierthel deß Landes zugezogen / sich alles Schutzes entsetzet / vnd jetzt durch nichts anders / als durch Extremiteren jhnen selbest helffen köndten / dörffte keiner Frag / dann auch die Catholischen jhnen nimmer Vnrecht geben / sondern männiglich müste bekennen / daß eben dasselbige Volck / das man auß Friaul in diß Landt führen wollen / die würckliche Eintrettung Jh. May. Regierung in Böheimb / biß dato nicht ohne Ringerung Jhrer May. Reputation auffhielte.

Also geschehe es auch mit der Praetension der Oesterreichischen Lande Verwesung / welche dem Herkommen gemäß / nach Ableiben Jhrer Kays. May. als Landts-Fürsten in trewen Händen der Stände / biß auff Antrettung deß Ertzhertzogen Alberti / oder wie man sich etwa mit Vorwissen vnd Einwilligung gemeiner Landtschafften vergliche / billich verbleiben solte / dardurch Jh. May. bey männiglich ein grosses Vertrawen vnd Hoffnung folgender glückseltgen Regierung erweckẽ vnnd vngezweiffelt vervrsachen würden / daß die Landt selbsten vmb die Cession bey Jhrer Durchl. anhalten / die Huldigung sollicitiren vnnd durch erhebliche rationes vnzweiffenlich erhalten würden. Es were auch mit solcher der Stände trewen Verwesung vmb ein kleine Zeit zuthun / in dessen J. May. sampt den Landen dẽ Böhmischen Frieden desto stärcker treiben / richten vnnd was noch vbrig an derselben Praetension / mit der Hülff Gottes bald erreichen könten / zugeschweigen / daß der Stände Verwesung allezeit zu mehrerem Nutz jhres künfftigen Landts-Fürsten / auch zukünfftiger besserer Anstellung gereichen thete / als wann man es bey der jetzigen Vnordnung vnnd schädtlichen Eygennützigkeit etlicher Ministern / zu grossem Nachtheil jhres Herrn verbleiben liesse: Weil aber Jhre Mayest. mehr andern als dieser Gemeinschafft Gehör gebe / die Verwesung vnd Huldigung der zwey Oesterreichischen Lande so heiß begehrete / vnnd durch allerhandt Inhibition / Mandata / Bestellungen / Commissionen zu vngewöhnlicher Trennung der Stände Vrsach gebe / die Bestellung der Justitien in Jhrer May. Nahmen theten / die Cameralia vor sich zögen / in die Landtsfürstlichen Einkommen griffen / auff diese ohne das hochbeschwerte Aempter mehr Schulden brächten / die Cammer-Güter / welches einem regierenden Landts Fürsten / auß gewissem Bedencken nicht gern zugesehen würde / versätzten / verpfändeten / die Landts Defension bey diesen gefährlichen Zeiten bey den Ständen abstellen wolten / in Vnder-Oesterreich gleichfalls die Bestellung der Nider Gerichten Aemptern / Collegien selbsten theten / den Schatz vnnd was allerdings jhrem Herrn / auch zu Ringerung deß Schulden Lasts gehörete / angriffen / vnd solchen zu Führung deß Kriegs / mit dem doch J. Fürstl. Durchleuch nichts zuthun hette / verwendete / die Stätt vnd das Landt mit Kriegs-Volck hochbeträngeten / dardurch der Benachbarten Kriegs-Volck ins Landt zuziehen gleichsamb vervrsachen liessen / vnd zwar dieses alles ohn gemeiner Landtschafften / welche deßwegen künfftige Verantwortung gegen Jhrer Durchl. auff sich tragen solten / Vorwissen / Communication / Willen vnd Rath / daran geschehe dem Land / jhrem Herren Ertzhertzogen Alberto vnd Jhr. May. sehr vbel / J. May. lüden auff sich grosse Offensionen vnd Mißtrauwen / köndten mit der Arbeit nirgend recht gefolgen / den Landen vnnd jhrem Herren würde bey solcher Verwesung vbel gehauset / vnd dörffte solches wol endtlichen / zwischen den Herrn Gevättern zu beschwerlichem Mißtrawen vnnd Vneinigkeit außschlagen / die Böhmen vnd das gantze Reich stiessen sich an solche Procedirungen / die gute Affection zu Beförderung Jhrer May. hohen Praetensionen weiche / vnd Jhre Mayest. gelangten mit der Weiß desto Später zu dero Intention.

Wegen Confoederation mit Böhmen hette

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langsamen                      Fortgang gewonnen / das Mißtrauwen vnnd Verbitterung der Gemüther / die Beschwer                      vnnd das Verderben der Landen hette vberhandt genommen / viel vnschuldig                      Christenblut were vergossen / arme Vnschuldige vnnd die nichts verwircket hetten                      / were&#x0303; beraubt / abgebrennet / vnd auffs vbelste tractiret worden / vnnd als                      endtlichen die Kay. Mayest. der Stände vorigen Fürschlag gern gefolget hetten /                      hette man wegen Verhinderung der Chur-vnd Fürsten Offension nit mehr zurück                      gekönt. Diese Stände hetten allezeit widerrathen / den Böhmischen Auffstandt                      armata manu zustillen / weil der Böhmen arma (wie jr vielfältige Schreiben vnd                      Protestationes außwiesen) nie wider Jhr Kay. oder Kön. May. sondern allein ju                      jhres Leibs vnnd Lebens Versicherung vnd Schutz wider jhren Gegentheyl angesehen                      gewesen. Dahero hetten sie auff vorgehende Jhr. May. von der Lande Decision vnnd                      Anregen schon von sich selbs ohn J. May. vnd deroselben Länder Nachtheil vnd                      Schaden ehest jhre Waffen nidergeleget. Mann hette aber Außländischer Rath / die                      zum Gewalt / vermeinter Reputation vnnd Außländischen Hülffen gerathen /                      gefolget / in Böhme&#x0303; mit Fewer vn&#x0303; Schwerd eingefallen / darüber so                      viel vnnd allein die Vnschuldigen das Haar müsten lassen / das Land were                      verwüstet / das Fewer nunmehr so weit angeblasen / daß nicht allein Jh. Kay.                      May. den Außgang nicht erlebet / sondern auch Jhr May. selbst entweder mit                      schweren Conditionen zur Cron gelangen / oder so wohl mit derselben als der                      Römischen Chron in Gefahr stehen müsten / vnnd auffs wenigste ein verderbtes                      Königreich vnnd außgesaugte Landt vnd Häuser antretten würden.</p>
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          <p>Also geschehe es auch mit der Praetension der Oesterreichischen Lande Verwesung /                      welche dem Herkommen gemäß / nach Ableiben Jhrer Kays. May. als Landts-Fürsten                      in trewen Händen der Stände / biß auff Antrettung deß Ertzhertzogen Alberti /                      oder wie man sich etwa mit Vorwissen vnd Einwilligung gemeiner Landtschafften                      vergliche / billich verbleiben solte / dardurch Jh. May. bey männiglich ein                      grosses Vertrawen vnd Hoffnung folgender glückseltgen Regierung erwecke&#x0303; vnnd                      vngezweiffelt vervrsachen würden / daß die Landt selbsten vmb die Cession bey                      Jhrer Durchl. anhalten / die Huldigung sollicitiren vnnd durch erhebliche                      rationes vnzweiffenlich erhalten würden. Es were auch mit solcher der Stände                      trewen Verwesung vmb ein kleine Zeit zuthun / in dessen J. May. sampt den Landen                      de&#x0303; Böhmischen Frieden desto stärcker treiben / richten vnnd was noch vbrig an                      derselben Praetension / mit der Hülff Gottes bald erreichen könten /                      zugeschweigen / daß der Stände Verwesung allezeit zu mehrerem Nutz jhres                      künfftigen Landts-Fürsten / auch zukünfftiger besserer Anstellung gereichen                      thete / als wann man es bey der jetzigen Vnordnung vnnd schädtlichen                      Eygennützigkeit etlicher Ministern / zu grossem Nachtheil jhres Herrn verbleiben                      liesse: Weil aber Jhre Mayest. mehr andern als dieser Gemeinschafft Gehör gebe /                      die Verwesung vnd Huldigung der zwey Oesterreichischen Lande so heiß begehrete /                      vnnd durch allerhandt Inhibition / Mandata / Bestellungen / Commissionen zu                      vngewöhnlicher Trennung der Stände Vrsach gebe / die Bestellung der Justitien in                      Jhrer May. Nahmen theten / die Cameralia vor sich zögen / in die                      Landtsfürstlichen Einkommen griffen / auff diese ohne das hochbeschwerte Aempter                      mehr Schulden brächten / die Cammer-Güter / welches einem regierenden Landts                      Fürsten / auß gewissem Bedencken nicht gern zugesehen würde / versätzten /                      verpfändeten / die Landts Defension bey diesen gefährlichen Zeiten bey den                      Ständen abstellen wolten / in Vnder-Oesterreich gleichfalls die Bestellung der                      Nider Gerichten Aemptern / Collegien selbsten theten / den Schatz vnnd was                      allerdings jhrem Herrn / auch zu Ringerung deß Schulden Lasts gehörete /                      angriffen / vnd solchen zu Führung deß Kriegs / mit dem doch J. Fürstl.                      Durchleuch nichts zuthun hette / verwendete / die Stätt vnd das Landt mit                      Kriegs-Volck hochbeträngeten / dardurch der Benachbarten Kriegs-Volck ins Landt                      zuziehen gleichsamb vervrsachen liessen / vnd zwar dieses alles ohn gemeiner                      Landtschafften / welche deßwegen künfftige Verantwortung gegen Jhrer Durchl.                      auff sich tragen solten / Vorwissen / Communication / Willen vnd Rath / daran                      geschehe dem Land / jhrem Herren Ertzhertzogen Alberto vnd Jhr. May. sehr vbel /                      J. May. lüden auff sich grosse Offensionen vnd Mißtrauwen / köndten mit der                      Arbeit nirgend recht gefolgen / den Landen vnnd jhrem Herren würde bey solcher                      Verwesung vbel gehauset / vnd dörffte solches wol endtlichen / zwischen den                      Herrn Gevättern zu beschwerlichem Mißtrawen vnnd Vneinigkeit außschlagen / die                      Böhmen vnd das gantze Reich stiessen sich an solche Procedirungen / die gute                      Affection zu Beförderung Jhrer May. hohen Praetensionen weiche / vnd Jhre                      Mayest. gelangten mit der Weiß desto Später zu dero Intention.</p>
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[176/0223] langsamen Fortgang gewonnen / das Mißtrauwen vnnd Verbitterung der Gemüther / die Beschwer vnnd das Verderben der Landen hette vberhandt genommen / viel vnschuldig Christenblut were vergossen / arme Vnschuldige vnnd die nichts verwircket hetten / werẽ beraubt / abgebrennet / vnd auffs vbelste tractiret worden / vnnd als endtlichen die Kay. Mayest. der Stände vorigen Fürschlag gern gefolget hetten / hette man wegen Verhinderung der Chur-vnd Fürsten Offension nit mehr zurück gekönt. Diese Stände hetten allezeit widerrathen / den Böhmischen Auffstandt armata manu zustillen / weil der Böhmen arma (wie jr vielfältige Schreiben vnd Protestationes außwiesen) nie wider Jhr Kay. oder Kön. May. sondern allein ju jhres Leibs vnnd Lebens Versicherung vnd Schutz wider jhren Gegentheyl angesehen gewesen. Dahero hetten sie auff vorgehende Jhr. May. von der Lande Decision vnnd Anregen schon von sich selbs ohn J. May. vnd deroselben Länder Nachtheil vnd Schaden ehest jhre Waffen nidergeleget. Mann hette aber Außländischer Rath / die zum Gewalt / vermeinter Reputation vnnd Außländischen Hülffen gerathen / gefolget / in Böhmẽ mit Fewer vñ Schwerd eingefallen / darüber so viel vnnd allein die Vnschuldigen das Haar müsten lassen / das Land were verwüstet / das Fewer nunmehr so weit angeblasen / daß nicht allein Jh. Kay. May. den Außgang nicht erlebet / sondern auch Jhr May. selbst entweder mit schweren Conditionen zur Cron gelangen / oder so wohl mit derselben als der Römischen Chron in Gefahr stehen müsten / vnnd auffs wenigste ein verderbtes Königreich vnnd außgesaugte Landt vnd Häuser antretten würden. Ob hiesige Stände mit Verweigerung der Musterplätz / Einquartirungen / Durchzügen / vñ gegebenen Ordinantz / Verwehrung der Päß vñ deß Thonawstroms / zeitlicher Auffrichtung der Landts-Defension / vnnd dergleichen Fürsehung weiter vnd mehr gefeylet / als die jenigen / so in allen Sachen pariret / vnd sich auff den zugesagten Landtsfürstlichen Schutz verlassen / vnd dardurch dem gemeinen Vatterlandt Verderbung vnnd Verheerung gantzer Vierthel deß Landes zugezogen / sich alles Schutzes entsetzet / vnd jetzt durch nichts anders / als durch Extremiteren jhnen selbest helffen köndten / dörffte keiner Frag / dann auch die Catholischen jhnen nimmer Vnrecht geben / sondern männiglich müste bekennen / daß eben dasselbige Volck / das man auß Friaul in diß Landt führen wollen / die würckliche Eintrettung Jh. May. Regierung in Böheimb / biß dato nicht ohne Ringerung Jhrer May. Reputation auffhielte. Also geschehe es auch mit der Praetension der Oesterreichischen Lande Verwesung / welche dem Herkommen gemäß / nach Ableiben Jhrer Kays. May. als Landts-Fürsten in trewen Händen der Stände / biß auff Antrettung deß Ertzhertzogen Alberti / oder wie man sich etwa mit Vorwissen vnd Einwilligung gemeiner Landtschafften vergliche / billich verbleiben solte / dardurch Jh. May. bey männiglich ein grosses Vertrawen vnd Hoffnung folgender glückseltgen Regierung erweckẽ vnnd vngezweiffelt vervrsachen würden / daß die Landt selbsten vmb die Cession bey Jhrer Durchl. anhalten / die Huldigung sollicitiren vnnd durch erhebliche rationes vnzweiffenlich erhalten würden. Es were auch mit solcher der Stände trewen Verwesung vmb ein kleine Zeit zuthun / in dessen J. May. sampt den Landen dẽ Böhmischen Frieden desto stärcker treiben / richten vnnd was noch vbrig an derselben Praetension / mit der Hülff Gottes bald erreichen könten / zugeschweigen / daß der Stände Verwesung allezeit zu mehrerem Nutz jhres künfftigen Landts-Fürsten / auch zukünfftiger besserer Anstellung gereichen thete / als wann man es bey der jetzigen Vnordnung vnnd schädtlichen Eygennützigkeit etlicher Ministern / zu grossem Nachtheil jhres Herrn verbleiben liesse: Weil aber Jhre Mayest. mehr andern als dieser Gemeinschafft Gehör gebe / die Verwesung vnd Huldigung der zwey Oesterreichischen Lande so heiß begehrete / vnnd durch allerhandt Inhibition / Mandata / Bestellungen / Commissionen zu vngewöhnlicher Trennung der Stände Vrsach gebe / die Bestellung der Justitien in Jhrer May. Nahmen theten / die Cameralia vor sich zögen / in die Landtsfürstlichen Einkommen griffen / auff diese ohne das hochbeschwerte Aempter mehr Schulden brächten / die Cammer-Güter / welches einem regierenden Landts Fürsten / auß gewissem Bedencken nicht gern zugesehen würde / versätzten / verpfändeten / die Landts Defension bey diesen gefährlichen Zeiten bey den Ständen abstellen wolten / in Vnder-Oesterreich gleichfalls die Bestellung der Nider Gerichten Aemptern / Collegien selbsten theten / den Schatz vnnd was allerdings jhrem Herrn / auch zu Ringerung deß Schulden Lasts gehörete / angriffen / vnd solchen zu Führung deß Kriegs / mit dem doch J. Fürstl. Durchleuch nichts zuthun hette / verwendete / die Stätt vnd das Landt mit Kriegs-Volck hochbeträngeten / dardurch der Benachbarten Kriegs-Volck ins Landt zuziehen gleichsamb vervrsachen liessen / vnd zwar dieses alles ohn gemeiner Landtschafften / welche deßwegen künfftige Verantwortung gegen Jhrer Durchl. auff sich tragen solten / Vorwissen / Communication / Willen vnd Rath / daran geschehe dem Land / jhrem Herren Ertzhertzogen Alberto vnd Jhr. May. sehr vbel / J. May. lüden auff sich grosse Offensionen vnd Mißtrauwen / köndten mit der Arbeit nirgend recht gefolgen / den Landen vnnd jhrem Herren würde bey solcher Verwesung vbel gehauset / vnd dörffte solches wol endtlichen / zwischen den Herrn Gevättern zu beschwerlichem Mißtrawen vnnd Vneinigkeit außschlagen / die Böhmen vnd das gantze Reich stiessen sich an solche Procedirungen / die gute Affection zu Beförderung Jhrer May. hohen Praetensionen weiche / vnd Jhre Mayest. gelangten mit der Weiß desto Später zu dero Intention. Wegen Confoederation mit Böhmen hette

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/223>, abgerufen am 18.04.2024.