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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 3. Berlin, 1852.

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Zehntes Kapitel.
Von Magistratspersonen und ungerathenen Kindern.

Die Geheimräthin Lupinus war am Rathhaus
vorgefahren und hatte in die Hände des Magistrats
eine Gabe von drei hundert Thalern als milden Beitrag
zu den Kriegskosten des Staates niedergelegt. Der
Magistrat hatte es für nöthig erachtet, durch eine
confidentielle Deputation der Geheimräthin für diesen
Beweis einer außerordentlichen patriotischen Gesinnung
seinen besondern Dank abzustatten. Sie hatte die
Herren Büsching, Köls und Gerresheim mit Be¬
schämung, wie sie sagte, empfangen, und ihre Ver¬
wunderung nicht zurückhalten können über einen so
Aufsehen erregenden Schritt, und um eine Handlung,
welche nach ihrer Meinung die Pflicht von jedem
fordere.

"Aber Sie waren die Erste in Berlin, die
das Beispiel gab, hatte Büsching erwiedert, und
vor diesem Beispiel verneigen wir uns."

"So wünsche ich, meine hochgeehrten Herren,
daß das Beispiel von den Nachfolgern verdunkelt

Zehntes Kapitel.
Von Magiſtratsperſonen und ungerathenen Kindern.

Die Geheimräthin Lupinus war am Rathhaus
vorgefahren und hatte in die Hände des Magiſtrats
eine Gabe von drei hundert Thalern als milden Beitrag
zu den Kriegskoſten des Staates niedergelegt. Der
Magiſtrat hatte es für nöthig erachtet, durch eine
confidentielle Deputation der Geheimräthin für dieſen
Beweis einer außerordentlichen patriotiſchen Geſinnung
ſeinen beſondern Dank abzuſtatten. Sie hatte die
Herren Büſching, Köls und Gerresheim mit Be¬
ſchämung, wie ſie ſagte, empfangen, und ihre Ver¬
wunderung nicht zurückhalten können über einen ſo
Aufſehen erregenden Schritt, und um eine Handlung,
welche nach ihrer Meinung die Pflicht von jedem
fordere.

„Aber Sie waren die Erſte in Berlin, die
das Beiſpiel gab, hatte Büſching erwiedert, und
vor dieſem Beiſpiel verneigen wir uns.“

„So wünſche ich, meine hochgeehrten Herren,
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[[188]/0198] Zehntes Kapitel. Von Magiſtratsperſonen und ungerathenen Kindern. Die Geheimräthin Lupinus war am Rathhaus vorgefahren und hatte in die Hände des Magiſtrats eine Gabe von drei hundert Thalern als milden Beitrag zu den Kriegskoſten des Staates niedergelegt. Der Magiſtrat hatte es für nöthig erachtet, durch eine confidentielle Deputation der Geheimräthin für dieſen Beweis einer außerordentlichen patriotiſchen Geſinnung ſeinen beſondern Dank abzuſtatten. Sie hatte die Herren Büſching, Köls und Gerresheim mit Be¬ ſchämung, wie ſie ſagte, empfangen, und ihre Ver¬ wunderung nicht zurückhalten können über einen ſo Aufſehen erregenden Schritt, und um eine Handlung, welche nach ihrer Meinung die Pflicht von jedem fordere. „Aber Sie waren die Erſte in Berlin, die das Beiſpiel gab, hatte Büſching erwiedert, und vor dieſem Beiſpiel verneigen wir uns.“ „So wünſche ich, meine hochgeehrten Herren, daß das Beiſpiel von den Nachfolgern verdunkelt

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 3. Berlin, 1852, S. [188]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe03_1852/198>, abgerufen am 29.03.2024.