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Allgemeine Zeitung. Nr. 70. Augsburg, 10. März 1840.

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Schulpflichten wird die Compagnie mit ihm ein besonderes Arrangement treffen. Jede Auswanderungsgruppe hat auch ihren Arzt, der zugleich wundärztliche Kenntnisse besitzen und Zeugnisse beibringen muß, zu wählen. Dieser ist während der Ueberfahrt, aber nicht länger, im Dienste der Compagnie, und bezieht, außer der freien Cajütenpassage, dasselbe Honorar, gleich brittischen Aerzten auf Auswanderungsschiffen. Den Käufern und Auswanderern wird auch besonders anempfohlen, aus ihren gemeinschaftlichen Mitteln einen kundigen, auch mit dem Wegbau vertrauten Landmesser zu wählen, der von dem Oberlandmesser der Compagnie und seinen Gehülfen in Neu-Seeland jede mögliche Unterstützung zur Förderung der Interessen der Auswanderer erhalten wird. Sämmtlichen drei vorgenannten Personen wird freie Cajütenpassage und dergemäße Beköstigung bewilligt.

Im Auftrage der Direction: John Ward, Secretär.

Eine deutsche Uebersetzung der Ende December unter den Auspicien der Compagnie in London erschienenen zweiten Auflage eines Werkchens über Neu-Seeland für Auswanderer wird nächstens erscheinen.

Bei allen schriftlichen Anfragen hat man sich in Briefen, franco Gränze, an den Secretär, Adresse: John Ward Esqr. Secretary, at the New Zealand Company's Office Nr. 9. Broad Street Buildings, London, zu wenden.

[187-90]

Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.

Siebente Actien-Einzahlung von 10 Proc.

[Tabelle]

Die Actionnäre unserer Gesellschaft werden unter Bezugnahme auf die §§. 14, 15 und 16 des Statuts hiermit aufgefordert, die siebente Einzahlung mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie, bis zum
16 März d. J.
bei uns oder bei den Herren
Joh. Dav. Herstatt
Sal. Oppenheim jun. & Comp.
Abr. Schaaffhausen
Joh. Heinr. Stein

in Köln.

Karl Martin Adenaw in Aachen
zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete sechste Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 70 Proc. oder 175 Rthlr. per Actie lauten und nur gegen Zurückgabe der am 2 Januar c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden.

Die vorgenannten Bankierhäuser werden wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankierhäusern umzutauschen sind.

Köln, den 12 Januar 1840

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Hirte, Spec.-Dir.-Subst.

[715-17]

Vorladung.

Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getraut seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll.

Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr.

Auf den Antrag des Justizcommissarius Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram deputato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist
auf den 31 December 1840
Vormittags 10 Uhr,
hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll.

Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naude und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 6 Februar 1840

Königlich preuß. Kammergericht.

[775-77]

Bau-Ausschreibung.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt.

Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen- und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen.

Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen
bis längstens Ende März d. J.
bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen.

St. Gallen, den 29 Februar 1840

Das Baudepartement.

[720-22]

Offene Lehrerstellen.

Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben:
1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden;
2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik;
3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie.

Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll;
4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden;
5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich;
6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken;
7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken.

Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens.

Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern.

Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden.

Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich
bis zum 20 März
schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden.

Yverdon, den 14 Februar 1840

Der Präsident der Schulcommission:
Warnery.

Schulpflichten wird die Compagnie mit ihm ein besonderes Arrangement treffen. Jede Auswanderungsgruppe hat auch ihren Arzt, der zugleich wundärztliche Kenntnisse besitzen und Zeugnisse beibringen muß, zu wählen. Dieser ist während der Ueberfahrt, aber nicht länger, im Dienste der Compagnie, und bezieht, außer der freien Cajütenpassage, dasselbe Honorar, gleich brittischen Aerzten auf Auswanderungsschiffen. Den Käufern und Auswanderern wird auch besonders anempfohlen, aus ihren gemeinschaftlichen Mitteln einen kundigen, auch mit dem Wegbau vertrauten Landmesser zu wählen, der von dem Oberlandmesser der Compagnie und seinen Gehülfen in Neu-Seeland jede mögliche Unterstützung zur Förderung der Interessen der Auswanderer erhalten wird. Sämmtlichen drei vorgenannten Personen wird freie Cajütenpassage und dergemäße Beköstigung bewilligt.

Im Auftrage der Direction: John Ward, Secretär.

Eine deutsche Uebersetzung der Ende December unter den Auspicien der Compagnie in London erschienenen zweiten Auflage eines Werkchens über Neu-Seeland für Auswanderer wird nächstens erscheinen.

Bei allen schriftlichen Anfragen hat man sich in Briefen, franco Gränze, an den Secretär, Adresse: John Ward Esqr. Secretary, at the New Zealand Company's Office Nr. 9. Broad Street Buildings, London, zu wenden.

[187-90]

Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft.

Siebente Actien-Einzahlung von 10 Proc.

[Tabelle]

Die Actionnäre unserer Gesellschaft werden unter Bezugnahme auf die §§. 14, 15 und 16 des Statuts hiermit aufgefordert, die siebente Einzahlung mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie, bis zum
16 März d. J.
bei uns oder bei den Herren
Joh. Dav. Herstatt
Sal. Oppenheim jun. & Comp.
Abr. Schaaffhausen
Joh. Heinr. Stein

in Köln.

Karl Martin Adenaw in Aachen
zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete sechste Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 70 Proc. oder 175 Rthlr. per Actie lauten und nur gegen Zurückgabe der am 2 Januar c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden.

Die vorgenannten Bankierhäuser werden wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankierhäusern umzutauschen sind.

Köln, den 12 Januar 1840

Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Hirte, Spec.-Dir.-Subst.

[715-17]

Vorladung.

Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getraut seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll.

Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr.

Auf den Antrag des Justizcommissarius Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram deputato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist
auf den 31 December 1840
Vormittags 10 Uhr,
hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll.

Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naudé und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, den 6 Februar 1840

Königlich preuß. Kammergericht.

[775-77]

Bau-Ausschreibung.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt.

Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen- und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen.

Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen
bis längstens Ende März d. J.
bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen.

St. Gallen, den 29 Februar 1840

Das Baudepartement.

[720-22]

Offene Lehrerstellen.

Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben:
1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden;
2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik;
3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie.

Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll;
4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden;
5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich;
6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken;
7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken.

Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens.

Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern.

Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden.

Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich
bis zum 20 März
schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden.

Yverdon, den 14 Februar 1840

Der Präsident der Schulcommission:
Warnery.

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Eine deutsche Uebersetzung der Ende December unter den Auspicien der Compagnie in London erschienenen zweiten Auflage eines Werkchens über Neu-Seeland für Auswanderer wird nächstens erscheinen. Bei allen schriftlichen Anfragen hat man sich in Briefen, franco Gränze, an den Secretär, Adresse: John Ward Esqr. Secretary, at the New Zealand Company's Office Nr. 9. Broad Street Buildings, London, zu wenden. [187-90] Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft. Siebente Actien-Einzahlung von 10 Proc. Die Actionnäre unserer Gesellschaft werden unter Bezugnahme auf die §§. 14, 15 und 16 des Statuts hiermit aufgefordert, die siebente Einzahlung mit 10 Proc. oder 25 Thaler per Actie, bis zum 16 März d. J. bei uns oder bei den Herren Joh. Dav. Herstatt Sal. Oppenheim jun. & Comp. Abr. Schaaffhausen Joh. Heinr. Stein in Köln. Karl Martin Adenaw in Aachen zu leisten, und die in ihren Händen befindlichen Quittungsscheine über die geleistete sechste Einzahlung mit einzuliefern, indem die neuen Quittungsscheine über 70 Proc. oder 175 Rthlr. per Actie lauten und nur gegen Zurückgabe der am 2 Januar c. von uns ertheilten Quittungen verabfolgt werden. Die vorgenannten Bankierhäuser werden wie bisher über die empfangenen Einzahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die förmlichen Actien-Quittungen bei denselben Bankierhäusern umzutauschen sind. Köln, den 12 Januar 1840 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Hirte, Spec.-Dir.-Subst. [715-17] Vorladung. Den 27 August 1837 verstarb zu Charlottenburg an der Cholera die verwittwete Majorin v. Buttler, Henriette, geborne Fendeisen, genannt v. Thurnfeld, deren Erben oder etwaige Anverwandte bisher nicht zu ermitteln gewesen sind, und von welcher nur so viel bekannt, daß sie mit ihrem 2 Tage vor ihr verstorbenen Ehegatten am 2 Februar 1829 zu Feldkirchen im Königreich Bayern getraut seyn, und mit demselben eine Zeit lang in Brüssel gelebt haben soll. Ihr Nachlaß beträgt etwa 200 Rthlr. Auf den Antrag des Justizcommissarius Wendland als bestellten Nachlaßcurators werden daher alle unbekannten Erben der bezeichneten v. Buttler oder deren Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, sich spätestens in dem coram deputato Kammergerichts Referendarius Dr. Gneist auf den 31 December 1840 Vormittags 10 Uhr, hier auf dem Kammergericht anberaumten Termin zu gestellen und ihre Legitimation zu führen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben, und insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fiscus als ein herrenloses Gut zugesprochen und demselben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa noch meldende Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit demjenigen, was also noch vorhanden seyn wird, zu begnügen verbunden seyn soll. Den Auswärtigen werden die Justizcommissarien Ebell, Naudé und Becher als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Berlin, den 6 Februar 1840 Königlich preuß. Kammergericht. [775-77] Bau-Ausschreibung. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Ausführung nachstehender neuen Straßenstrecken beschlossen, als von Riedern bis Rorschach, 18,902 Fuß lang, zu 58,000 fl. veranschlagt, mit Inbegriff einer großen gewölbten Brücke, dann von Rorschach bis Staad, 8163 Fuß lang, zu 20,000 fl. veranschlagt. Alle diejenigen, welche Lust haben, diese beiden Straßenstrecken in Accord zu übernehmen, werden somit eingeladen, das Local zu besuchen und beim Straßen- und Wasserbau-Inspector zu St. Gallen die Plane und Bauvorschriften einzusehen. Uebernahmsangebote haben schriftlich und verschlossen bis längstens Ende März d. J. bei dem unterzeichneten Departement zu geschehen. St. Gallen, den 29 Februar 1840 Das Baudepartement. [720-22] Offene Lehrerstellen. Für das Gymnasium und die Gewerbschule zu Yverdon sind Ende des Monats März folgende Stellen zu besetzen, und werden hiemit ausgeschrieben: 1) die Stelle eines Lehrers der französischen Sprache und Litteratur, der Staatswirthschaft, der bürgerlichen Verwaltung und der alten Geschichte. Auch könnte der Unterricht der Geographie und der Elemente der Astronomie mit dieser Stelle verbunden werden; 2) die Stelle eines Lehrers der Arithmetik, Buchhaltung, Geometrie, Algebra, Trigonometrie, der umschreibenden Geometrie und der Mechanik; 3) eines Lehrers für Naturgeschichte, Physik, Chemie und Technologie. Jeder dieser drei Lehrer ist verbunden, höchstens 28 Stunden wöchentlich zu geben. Er bekommt einen festen Gehalt von jährlich 1300 Franken und überdieß seinen Antheil an dem von den Schülern zu entrichtenden Schulgelde. Es wird jedem der drei Lehrer zugesichert, daß das gesammte Einkommen nicht weniger als 1450 Schweizerfranken betragen soll; 4) die Stelle eines Lehrers für Zeichnen, Schreiben, Geographie und die Elemente der Astronomie. Er hat ein festes Einkommen von 1000 Schweizerfranken, und bekommt seinen Antheil am Schulgelde. Er ist zu einem Maximum von 28 Stunden wöchentlich verbunden; 5) die Lehrerstelle für griechische und deutsche Sprache. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und erhält eine Besoldung von 1450 Schweizerfranken jährlich; 6) die Lehrstelle für lateinische Sprache, neue Geschichte und Religion. Dieser Lehrer gibt wöchentlich 30 Stunden, und bezieht einen jährlichen Gehalt von 1450 Schweizerfranken; 7) die Stelle eines Lehrers für französische Sprache, Arithmetik, Geographie, die Elemente der Astronomie, das Lesen und den Gesang. Auch kann ihm der Unterricht der alten Geschichte und die bürgerliche Verwaltungslehre aufgetragen werden. Er ist zu höchstens 30 Stunden wöchentlich verbunden, und bekommt einen festen Gehalt von jährlich 900 Schweizerfranken. Derjenige Lehrer der Anstalt, welcher zum Director derselben ernannt wird, ist nur zu wöchentlich 14 Stunden verbunden. Es wird ihm versichert, daß seine Besoldung mit Einschluß seines Antheils an dem von den Schülern zu erhebenden Schulgeld auf 1800 Schweizerfranken jährlich sich beträgt. Außerdem hat er seine Wohnung in der Anstalt und die Benutzung eines Gartens. Ein Lehrer der Gymnastik erhält für wöchentlich 10 Stunden eine Besoldung von 200 Schweizerfranken und bezieht noch außerdem eine Vergütung von den Schülern. Die Tage der Prüfungen werden später angezeigt werden. Diejenigen Personen, welche auf obige Stellen Rücksicht nehmen wollen, haben sich bis zum 20 März schriftlich bei dem Unterzeichneten anzumelden. Yverdon, den 14 Februar 1840 Der Präsident der Schulcommission: Warnery.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 70. Augsburg, 10. März 1840, S. 0559. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_070_18400310/15>, abgerufen am 19.04.2024.