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Allgemeine Zeitung. Nr. 86. Augsburg, 26. März 1840.

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[1030]

Vorladung.

Johann Link, Mühlknecht von Auchsesheim, hat sich im Jahre 1813 von Haus entfernt, und es ist seitdem über sein Leben und seinen Aufenthalt nichts mehr bekannt geworden.

Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird demnach vorgeladen, sich innerhalb
sechs Monaten von heute an
dahier zu melden, widrigenfalls er als verschollen erklärt, und sein in 118 fl. bestehendes Vermögen an die nächsten Anverwandten gegen Caution ausbezahlt werden wird.

Zusmarshausen, am 13 März 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Fr. Sandermann, Landrichter.

[1024]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche an die Nachlaßmasse des am 11 v. M. zu Grafing verstorbenen Hauslederers Egid Bauer aus was immer für einem Rechtstitel Ansprüche machen zu können vermeinen, werden hiemit aufgefordert, ihre Forderungen längstens bis zum
9 Mai laufenden Jahrs
hierorts um so gewisser geltend zu machen, als außerdem spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden würden.

Ebersberg, am 18 März 1840

Königliches Landgericht Ebersberg.

Höß, Landrichter.

Sämmer, Rechtspr.

[785-86]

Bekanntmachung.

In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf
Donnerstag den 7 Mai,
Vormittags 11 Uhr,
Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist.

Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert, Director.

Degner.

[793-95]

Aufforderung.

Die Ehefrau des Joseph Münch von Bruchsal, Katharina, geborne Hunther, hat gegen ihren Ehemann eine Ehescheidungsklage auf den Grund harter Mißhandlung und Ehebruchs erhoben.

Der Beklagte, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird daher in Gemäßheit hofgerichtlicher Verfügung vom 17 und praes. 24 Februar l. J. Nr. 1874 I. Senats aufgefordert, sich
binnen zwei Monaten
vor dem Oberamte Bruchsal zu stellen, und auf die Klage vernehmen zu lassen, widrigenfalls er mit seiner Vernehmlassung ausgeschlossen und nach Lage der Acten erkannt werden soll.

Bruchsal, den 28 Februar 1840

Großherzoglich bad. Oberamt.

Weizel.

[1028-29]

Aufforderung.

Müller Xaver Langeneker von Kappel-Rodek hat sich am 13 Januar d. J. heimlicher Weise mit einer bedeutenden Summe Geldes von seiner Wohnung entfernt, ohne seiner zurückgelassenen Ehefrau seither Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Derselbe wird daher aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten
über seinen böslichen Austritt zu verantworten, andernfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn ausgesprochen werden soll.

Achern, den 14 März 1840

Großherzogliches Bezirksamt.

Bach.

[69]

In der Unterzeichneten ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Die
Geschichte Rußlands
von
U. Ustrialow.

Aus dem Russischen übersetzt
von
E. W.

Erster Band in zwei Abtheilungen.

gr. 8. Preis 3 fl. 24 kr. oder 2 Thlr. 6 gr.

Die Geschichte des östlichen Europa's, namentlich die verwickelten Verhältnisse zwischen Rußland und Polen, sind uns dem Wesen nach bis jetzt hauptsächlich durch polnische Schriftsteller bekannt, was auf die Beurtheilung desselben nothwendig einen einseitigen Einfluß haben mußte. Länger als man gewöhnlich glaubte, dauerte der Antagonismus zwischen Polen und Rußland, und vor 200 Jahren war Polen nahe daran, in Rußland dieselbe Rolle zu spielen, wie jetzt Rußland in Polen. Zur unparteiischen Würdigung der Geschichte ist darum die Kenntniß russischer Werke unerläßlich, und zur richtigen Beurtheilung selbst der neuesten Geschichte durchaus unentbehrlich. Karamsins glänzendes, aber vielfach der Kritik ermangelndes Werk wirkte hiezu vergleichungsweise wenig, und nach ihm ist manches für Kenntniß der russischen Geschichte geschehen, was gar nicht, oder nur sehr fragmentarisch zur Kenntniß der deutschen Lesewelt kam. Ustrialow hat das unbestrittene Verdienst, die mannichfachen Vorarbeiten seiner Landsleute fleißig benutzt zu haben, und sein Werk ist darum das Resultat der neuen Geschichtsforschung Rußlands. Schon in diesem Sinne ist es höchst lehrreich, und kein gleichgültiger Umstand ist es, daß der russische Minister des öffentlichen Unterrichts dasselbe zum Handbuch den höhern Unterrichtsanstalten bestimmte. So wird es durch den Einfluß des Geistes, in dem es geschrieben ist, selbst wieder zu einem nicht unbedeutenden historischen Moment, und verdient nicht gewöhnliche Aufmerksamkeit.

Das Original soll vier Bände umfassen, von denen bis jetzt drei erschienen sind. Die ersten Bände führen die Geschichte von der Gründung des russischen Staats durch Rurik bis auf Peter den Großen, die beiden letzten sollen sie bis auf den Tod Alexanders I herabführen. Die oben angezeigte Lieferung umfaßt den ersten russischen Band, die zweite, die demnächst erscheinen und mit der ersten Einen Band ausmachen soll, beendigte also die alte russische Geschichte vor Peter dem Großen.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung

[1077]

Geneigte Bestellungen
auf die
Kölnische Zeitung
für das mit dem 1 April nächsthin beginnende
zweite Quartal des Jahres 1840lb/>wolle man baldigst bei der nächsten Postanstalt machen. Der Abonnementspreis beträgt bei allen k. pr. Post- und Postwärterämtern 1 Thlr. 20 Sgr. portofrei (Stempel einbegriffen); im Auslande tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung ein.

Die "Kölnische Zeitung", seit einer langen Reihe von Jahren das gelesenste Blatt der Rheinprovinz und bei ihrer jetzigen Auflage von fast 7000 Exemplaren eines der meist verbreiteten Blätter Deutschlands, erscheint mit seltener Ausnahme täglich; sie theilt schnell, zuverlässig und möglichst ausführlich die politischen Nachrichten, so wie vielfache Original- und Correspondenz-Artikel etc. mit; das fast täglich beigedruckte Feuilleton ist zur Aufnahme interessanter Artikel nichtpolitischer Art bestimmt.

Die Einrückungsgebühr für Bekanntmachungen und Anzeigen aller Art beträgt 20 Pf. für die Zeile in Petitschrift oder deren Raum.

Köln, im März 1840

M. Du-Mont-Schauberg.

[70]

In der litter. artist. Anstalt der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in München ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Beherzigung
der Lehre Jesu Christi
und seiner Jünger,
oder
Kern christlicher Sitten- und Tugendlehren.

Vom Verfasser der Betrachtungen über die Psalmen.

Mit einem Titelkupfer.

Preis 2 fl. oder 1 Rthlr. 6 gr.

Der würdige Verfasser dieser Schrift, Hr. J. N. v. Schwerz in Koblenz, der auch in einem andern Gebiete der Litteratur sich einen bedeutenden Namen erworben, schließt das obige Buch mit den Worten der heiligen Theresia, die seinen kirchlichen Sinn bezeugen mögen: "Ich unterwerfe mich in Allem, was ich hier oder anderswo geschrieben habe, dem, was die heilige römische Kirche glaubt und lehrt. Und sollte etwas in meinen Schriften seyn, was ihrer Lehre entgegen wäre, so erkläre ich hiermit, daß ich solches verwerfe."

[1030]

Vorladung.

Johann Link, Mühlknecht von Auchsesheim, hat sich im Jahre 1813 von Haus entfernt, und es ist seitdem über sein Leben und seinen Aufenthalt nichts mehr bekannt geworden.

Derselbe oder dessen eheliche Descendenz wird demnach vorgeladen, sich innerhalb
sechs Monaten von heute an
dahier zu melden, widrigenfalls er als verschollen erklärt, und sein in 118 fl. bestehendes Vermögen an die nächsten Anverwandten gegen Caution ausbezahlt werden wird.

Zusmarshausen, am 13 März 1840

Königlich bayer. Landgericht.

Fr. Sandermann, Landrichter.

[1024]

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche an die Nachlaßmasse des am 11 v. M. zu Grafing verstorbenen Hauslederers Egid Bauer aus was immer für einem Rechtstitel Ansprüche machen zu können vermeinen, werden hiemit aufgefordert, ihre Forderungen längstens bis zum
9 Mai laufenden Jahrs
hierorts um so gewisser geltend zu machen, als außerdem spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden würden.

Ebersberg, am 18 März 1840

Königliches Landgericht Ebersberg.

Höß, Landrichter.

Sämmer, Rechtspr.

[785-86]

Bekanntmachung.

In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf
Donnerstag den 7 Mai,
Vormittags 11 Uhr,
Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist.

Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert, Director.

Degner.

[793-95]

Aufforderung.

Die Ehefrau des Joseph Münch von Bruchsal, Katharina, geborne Hunther, hat gegen ihren Ehemann eine Ehescheidungsklage auf den Grund harter Mißhandlung und Ehebruchs erhoben.

Der Beklagte, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird daher in Gemäßheit hofgerichtlicher Verfügung vom 17 und praes. 24 Februar l. J. Nr. 1874 I. Senats aufgefordert, sich
binnen zwei Monaten
vor dem Oberamte Bruchsal zu stellen, und auf die Klage vernehmen zu lassen, widrigenfalls er mit seiner Vernehmlassung ausgeschlossen und nach Lage der Acten erkannt werden soll.

Bruchsal, den 28 Februar 1840

Großherzoglich bad. Oberamt.

Weizel.

[1028-29]

Aufforderung.

Müller Xaver Langeneker von Kappel-Rodek hat sich am 13 Januar d. J. heimlicher Weise mit einer bedeutenden Summe Geldes von seiner Wohnung entfernt, ohne seiner zurückgelassenen Ehefrau seither Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben.

Derselbe wird daher aufgefordert, sich
binnen sechs Monaten
über seinen böslichen Austritt zu verantworten, andernfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn ausgesprochen werden soll.

Achern, den 14 März 1840

Großherzogliches Bezirksamt.

Bach.

[69]

In der Unterzeichneten ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Die
Geschichte Rußlands
von
U. Ustrialow.

Aus dem Russischen übersetzt
von
E. W.

Erster Band in zwei Abtheilungen.

gr. 8. Preis 3 fl. 24 kr. oder 2 Thlr. 6 gr.

Die Geschichte des östlichen Europa's, namentlich die verwickelten Verhältnisse zwischen Rußland und Polen, sind uns dem Wesen nach bis jetzt hauptsächlich durch polnische Schriftsteller bekannt, was auf die Beurtheilung desselben nothwendig einen einseitigen Einfluß haben mußte. Länger als man gewöhnlich glaubte, dauerte der Antagonismus zwischen Polen und Rußland, und vor 200 Jahren war Polen nahe daran, in Rußland dieselbe Rolle zu spielen, wie jetzt Rußland in Polen. Zur unparteiischen Würdigung der Geschichte ist darum die Kenntniß russischer Werke unerläßlich, und zur richtigen Beurtheilung selbst der neuesten Geschichte durchaus unentbehrlich. Karamsins glänzendes, aber vielfach der Kritik ermangelndes Werk wirkte hiezu vergleichungsweise wenig, und nach ihm ist manches für Kenntniß der russischen Geschichte geschehen, was gar nicht, oder nur sehr fragmentarisch zur Kenntniß der deutschen Lesewelt kam. Ustrialow hat das unbestrittene Verdienst, die mannichfachen Vorarbeiten seiner Landsleute fleißig benutzt zu haben, und sein Werk ist darum das Resultat der neuen Geschichtsforschung Rußlands. Schon in diesem Sinne ist es höchst lehrreich, und kein gleichgültiger Umstand ist es, daß der russische Minister des öffentlichen Unterrichts dasselbe zum Handbuch den höhern Unterrichtsanstalten bestimmte. So wird es durch den Einfluß des Geistes, in dem es geschrieben ist, selbst wieder zu einem nicht unbedeutenden historischen Moment, und verdient nicht gewöhnliche Aufmerksamkeit.

Das Original soll vier Bände umfassen, von denen bis jetzt drei erschienen sind. Die ersten Bände führen die Geschichte von der Gründung des russischen Staats durch Rurik bis auf Peter den Großen, die beiden letzten sollen sie bis auf den Tod Alexanders I herabführen. Die oben angezeigte Lieferung umfaßt den ersten russischen Band, die zweite, die demnächst erscheinen und mit der ersten Einen Band ausmachen soll, beendigte also die alte russische Geschichte vor Peter dem Großen.

Stuttgart und Tübingen.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung

[1077]

Geneigte Bestellungen
auf die
Kölnische Zeitung
für das mit dem 1 April nächsthin beginnende
zweite Quartal des Jahres 1840lb/>wolle man baldigst bei der nächsten Postanstalt machen. Der Abonnementspreis beträgt bei allen k. pr. Post- und Postwärterämtern 1 Thlr. 20 Sgr. portofrei (Stempel einbegriffen); im Auslande tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung ein.

Die „Kölnische Zeitung“, seit einer langen Reihe von Jahren das gelesenste Blatt der Rheinprovinz und bei ihrer jetzigen Auflage von fast 7000 Exemplaren eines der meist verbreiteten Blätter Deutschlands, erscheint mit seltener Ausnahme täglich; sie theilt schnell, zuverlässig und möglichst ausführlich die politischen Nachrichten, so wie vielfache Original- und Correspondenz-Artikel etc. mit; das fast täglich beigedruckte Feuilleton ist zur Aufnahme interessanter Artikel nichtpolitischer Art bestimmt.

Die Einrückungsgebühr für Bekanntmachungen und Anzeigen aller Art beträgt 20 Pf. für die Zeile in Petitschrift oder deren Raum.

Köln, im März 1840

M. Du-Mont-Schauberg.

[70]

In der litter. artist. Anstalt der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in München ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Beherzigung
der Lehre Jesu Christi
und seiner Jünger,
oder
Kern christlicher Sitten- und Tugendlehren.

Vom Verfasser der Betrachtungen über die Psalmen.

Mit einem Titelkupfer.

Preis 2 fl. oder 1 Rthlr. 6 gr.

Der würdige Verfasser dieser Schrift, Hr. J. N. v. Schwerz in Koblenz, der auch in einem andern Gebiete der Litteratur sich einen bedeutenden Namen erworben, schließt das obige Buch mit den Worten der heiligen Theresia, die seinen kirchlichen Sinn bezeugen mögen: „Ich unterwerfe mich in Allem, was ich hier oder anderswo geschrieben habe, dem, was die heilige römische Kirche glaubt und lehrt. Und sollte etwas in meinen Schriften seyn, was ihrer Lehre entgegen wäre, so erkläre ich hiermit, daß ich solches verwerfe.“

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Ebersberg, am 18 März 1840 Königliches Landgericht Ebersberg. Höß, Landrichter. Sämmer, Rechtspr. [785-86] Bekanntmachung. In Sache des Gemeindevorstehers Michael Linhardt zu Grafenrheinfeld gegen den Maschinisten de Guise aus Marseille, Vertragserfüllung betreffend, wird Tagfahrt zur Abnahme des dem Beklagten zugeschobenen und von ihm acceptirten Haupteides in Gemäßheit Bescheides vom 19 September v. J. auf Donnerstag den 7 Mai, Vormittags 11 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 26 des unterfertigten Gerichts, anberaumt, und Beklagter, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiezu edictaliter und zwar unter Androhung des Präjudizes vorgeladen, daß im Falle seines Nichterscheinens angenommen werden würde, als wolle oder könne er nicht schwören, worauf sodann weiter ergehen soll, was Rechtens ist. Res. Schweinfurt, den 5 Februar 1840 Königl. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert, Director. Degner. [793-95] Aufforderung. Die Ehefrau des Joseph Münch von Bruchsal, Katharina, geborne Hunther, hat gegen ihren Ehemann eine Ehescheidungsklage auf den Grund harter Mißhandlung und Ehebruchs erhoben. Der Beklagte, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wird daher in Gemäßheit hofgerichtlicher Verfügung vom 17 und praes. 24 Februar l. J. Nr. 1874 I. Senats aufgefordert, sich binnen zwei Monaten vor dem Oberamte Bruchsal zu stellen, und auf die Klage vernehmen zu lassen, widrigenfalls er mit seiner Vernehmlassung ausgeschlossen und nach Lage der Acten erkannt werden soll. Bruchsal, den 28 Februar 1840 Großherzoglich bad. Oberamt. Weizel. [1028-29] Aufforderung. Müller Xaver Langeneker von Kappel-Rodek hat sich am 13 Januar d. J. heimlicher Weise mit einer bedeutenden Summe Geldes von seiner Wohnung entfernt, ohne seiner zurückgelassenen Ehefrau seither Nachricht von seinem Aufenthalte zu geben. Derselbe wird daher aufgefordert, sich binnen sechs Monaten über seinen böslichen Austritt zu verantworten, andernfalls die gesetzliche Strafe gegen ihn ausgesprochen werden soll. Achern, den 14 März 1840 Großherzogliches Bezirksamt. Bach. [69] In der Unterzeichneten ist so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden: Die Geschichte Rußlands von U. Ustrialow. Aus dem Russischen übersetzt von E. W. Erster Band in zwei Abtheilungen. gr. 8. Preis 3 fl. 24 kr. oder 2 Thlr. 6 gr. Die Geschichte des östlichen Europa's, namentlich die verwickelten Verhältnisse zwischen Rußland und Polen, sind uns dem Wesen nach bis jetzt hauptsächlich durch polnische Schriftsteller bekannt, was auf die Beurtheilung desselben nothwendig einen einseitigen Einfluß haben mußte. Länger als man gewöhnlich glaubte, dauerte der Antagonismus zwischen Polen und Rußland, und vor 200 Jahren war Polen nahe daran, in Rußland dieselbe Rolle zu spielen, wie jetzt Rußland in Polen. Zur unparteiischen Würdigung der Geschichte ist darum die Kenntniß russischer Werke unerläßlich, und zur richtigen Beurtheilung selbst der neuesten Geschichte durchaus unentbehrlich. Karamsins glänzendes, aber vielfach der Kritik ermangelndes Werk wirkte hiezu vergleichungsweise wenig, und nach ihm ist manches für Kenntniß der russischen Geschichte geschehen, was gar nicht, oder nur sehr fragmentarisch zur Kenntniß der deutschen Lesewelt kam. Ustrialow hat das unbestrittene Verdienst, die mannichfachen Vorarbeiten seiner Landsleute fleißig benutzt zu haben, und sein Werk ist darum das Resultat der neuen Geschichtsforschung Rußlands. Schon in diesem Sinne ist es höchst lehrreich, und kein gleichgültiger Umstand ist es, daß der russische Minister des öffentlichen Unterrichts dasselbe zum Handbuch den höhern Unterrichtsanstalten bestimmte. So wird es durch den Einfluß des Geistes, in dem es geschrieben ist, selbst wieder zu einem nicht unbedeutenden historischen Moment, und verdient nicht gewöhnliche Aufmerksamkeit. Das Original soll vier Bände umfassen, von denen bis jetzt drei erschienen sind. Die ersten Bände führen die Geschichte von der Gründung des russischen Staats durch Rurik bis auf Peter den Großen, die beiden letzten sollen sie bis auf den Tod Alexanders I herabführen. Die oben angezeigte Lieferung umfaßt den ersten russischen Band, die zweite, die demnächst erscheinen und mit der ersten Einen Band ausmachen soll, beendigte also die alte russische Geschichte vor Peter dem Großen. Stuttgart und Tübingen. J. G. Cotta'sche Buchhandlung [1077] Geneigte Bestellungen auf die Kölnische Zeitung für das mit dem 1 April nächsthin beginnende zweite Quartal des Jahres 1840lb/>wolle man baldigst bei der nächsten Postanstalt machen. Der Abonnementspreis beträgt bei allen k. pr. Post- und Postwärterämtern 1 Thlr. 20 Sgr. portofrei (Stempel einbegriffen); im Auslande tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung ein. Die „Kölnische Zeitung“, seit einer langen Reihe von Jahren das gelesenste Blatt der Rheinprovinz und bei ihrer jetzigen Auflage von fast 7000 Exemplaren eines der meist verbreiteten Blätter Deutschlands, erscheint mit seltener Ausnahme täglich; sie theilt schnell, zuverlässig und möglichst ausführlich die politischen Nachrichten, so wie vielfache Original- und Correspondenz-Artikel etc. mit; das fast täglich beigedruckte Feuilleton ist zur Aufnahme interessanter Artikel nichtpolitischer Art bestimmt. Die Einrückungsgebühr für Bekanntmachungen und Anzeigen aller Art beträgt 20 Pf. für die Zeile in Petitschrift oder deren Raum. Köln, im März 1840 M. Du-Mont-Schauberg. [70] In der litter. artist. Anstalt der J. G. Cotta'schen Buchhandlung in München ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Beherzigung der Lehre Jesu Christi und seiner Jünger, oder Kern christlicher Sitten- und Tugendlehren. Vom Verfasser der Betrachtungen über die Psalmen. Mit einem Titelkupfer. Preis 2 fl. oder 1 Rthlr. 6 gr. Der würdige Verfasser dieser Schrift, Hr. J. N. v. Schwerz in Koblenz, der auch in einem andern Gebiete der Litteratur sich einen bedeutenden Namen erworben, schließt das obige Buch mit den Worten der heiligen Theresia, die seinen kirchlichen Sinn bezeugen mögen: „Ich unterwerfe mich in Allem, was ich hier oder anderswo geschrieben habe, dem, was die heilige römische Kirche glaubt und lehrt. Und sollte etwas in meinen Schriften seyn, was ihrer Lehre entgegen wäre, so erkläre ich hiermit, daß ich solches verwerfe.“

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 86. Augsburg, 26. März 1840, S. 0687. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_086_18400326/14>, abgerufen am 30.04.2024.