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Allgemeine Zeitung. Nr. 124. Augsburg, 3. Mai 1840.

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stattfinden. Von Schönbrunn aus wird dann Se. Maj. der Kaiser die Reise nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags antreten. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl wird im nächsten Monat, bevor er seine Weilburg bei Baden bezieht, eine Rundreise in Ungarn zum Besuche seiner Besitzungen in diesem Königreich unternehmen. - Se. Maj. der Kaiser haben den ersten Dienstkämmerer Sr. kais. Hoh. des Erzherzogs Franz Karl, Feldmarschalllieutenant Grafen v. Coudenhofen, zum Obersthofmeister bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Ludwig, welche Würde seit dem Tode des Feldmarschalllieutenants Frhrn. v. Reischach unbesetzt war, zu ernennen geruht. Man vermuthet, daß numehr der Kammerherr und Generalmajor Graf v. Falkenhayn ausersehen sey, die durch den Tod des Grafen v. Salis erledigte Würde eines Obersthofmeisters bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Franz Karl dereinst einzunehmen.

Privatnachrichten aus Preßburg zufolge vom 24 d., ward in einer vom Morgen bis gegen 7 Uhr Abends währenden Sitzung der Magnatentafel die von den Ständen an Se. Maj. beantragte Repräsentation hinsichtlich der Redefreiheit verhandelt, und nach sehr lebhaften Discussionen dieser Antrag durch Stimmenmehrheit zurückgewiesen. Die Magnaten sollen vorzüglich von dem Grundsatz ausgegangen seyn, daß, da zur Berathung der öffentlichen Angelegenheiten eine ausreichende gesetzliche Freiheit bestehe, kein Grund vorhanden sey, dem gedachten Antrag eine Folge zu geben; es sey im Gegentheil mehr und mehr Bedacht zu nehmen, daß die gestattete Redefreiheit nicht mißbraucht werde. Ohne, wie es üblich ist, darum angesucht zu haben, wurde die Ertheilung des Indigenats durch Stimmenmehrheit folgenden Personen zugestanden: dem Commandirenden in Ungarn, Frhrn. v. Lederer, insbesondere in Anbetracht der gegen Wesseleny geübten milden und humanen Behandlung; dem k. k. Hofkammerpräsidenten, Baron v. Eichhoff, wegen seiner beim erbetenen Staatsanleihen für Wiederherstellung der Stadt Pesth nach den Unfällen der Ueberschwemmung geleisteten thätigen Förderung; dem Dr. jur. Wildner, der Verdienste wegen, welche er um das Zustandebringen eines allen Anforderungen genügenden ungarischen Wechselrechts um Ungarn sich erworben hat; dem Wiener Bürger Feiler, als Anerkennung der eifrigen und großmüthigen Hülfeleistung, welche er den Verunglückten der Pesther Ueberschwemmung angedeihen ließ. Unter den Personen, welche das Indigenat auf ihr Ansuchen eingeräumt erhielten, ist des Hrn. Glogovszky, eines Polen, erwähnt, dem es aus Rücksicht auf seine Abstammung von dem tapfern Polenkönige Stanislaus Sobiesky bewilligt wurde. - Hier ist das Gerücht verbreitet, Prinz August von Coburg werde sich mit einer Fürstin von Arenberg vermählen.

Ich habe im November vorigen Jahrs in einem kurzen Artikel die Gründe auseinander gesetzt, warum den k. Freistädten zur Zeit keine Einzelstimmen auf dem ungarischen Reichstage gestattet werden, und gestattet werden können. Ich habe mich als Einganges einer Rede des Deputirten Pulßky bedient, in der einige Hauptsätze meines Artikels bereits erörtert vorlagen, andere bloß angedeutet waren; jenen hatte ich nichts beizufügen, diese trachtete ich weiter auszuführen. Im Monat Februar erschien eine lange Entgegnung, die trotz ihrer Weitläufigkeit nichts Anderes ins Klare brachte, als daß die Einzelstimmen der Städte sich auf vorhergegangenen Usus einer solchen Abstimmung basiren könnten. Weder Pulßky noch sonst irgend Jemand, der Ungarns Geschichte kennt, hat je bestritten, daß die Städte in seltenen Fällen einzeln abstimmten; ob aber ein selten angewandter, oft bestrittener (welches beides selbst im Artikel des Gegners zugegeben wurde), sich auf kein klares, ja kaum auf ein andeutendes Gesetz gründender Gebrauch ein historisches Recht genannt werden könne, das zu beurtheilen überlasse ich jedem Unbefangenen. Die übrigen noch bei weitem wichtigeren Gründe aber, die ich angeführt, hat mein Gegner ganz übergangen. Diese sind 1) eine Stellung der k. Freistädte, welche sie den Gesammtinteressen des Landes unzugänglich macht - ich führe hier die Einsprache der meisten Städte gegen das Freigeben des Handels und der Gewerbe, und gegen die Emancipation der Juden an - eine Stellung, die sie wider den nationellen Fortschritt des Landes einnimmt; eine Stellung, die sie zwingt, in ihrer mangelhaften Municipalverfassung zu verknöchern - ich berufe mich hier auf das, was ich über diese in meinem Artikel gesagt, und von dem mein Gegner kein Jota läugnet, noch läugnen kann; 2) die Abhängigkeit der Städte*); 3) das Allerwichtigste, nämlich die Wahrheit, daß die Deputirten der k. Freistädte nur so heißen, in der That aber bloß Deputirte der städtischen Magistrate, nicht aber der Bürger sind. Ich ersuche somit meinen künftigen Gegner, zu beweisen: 1) daß die Interessen der städtischen Magistrate mit den Interessen des Landes identisch seyen; 2) daß diese Magistrate eine ungarisch nationelle Entwickelung, (und nur eine solche kann fest, dauerhaft und bedeutsam werden), wirklich wünschen und zu fordern sich bemühen; 3) daß diese Magistrate im vollen Ernste dasselbe sind, was die Bürger; 4) daß sie unabhängig und frei dastehen. Meines Erachtenß dreht sich der Streit hauptsächlich um den Punkt: soll Ungarn in Rücksicht auf Bildung deutsch werden oder ungarisch bleiben? Hieraus entspringt die Frage: ist es besser, daß ein Land mit gesundem kräftigem Boden einen stämmigen, lange Dauer versprechenden Wald trage und nähre, oder ist's besser, daß es sich zu einem kleinlichen Treibhause umgestalte, und kränkelnde Pflanzen kümmerlich erziehe? Ich frage weiter, welcher Unparteiische kann unsrer Nation, wenn er sie auch nur durch die jüngsten Artikel der Allg. Zeitung kennt, innere Lebenskraft und tüchtige nationelle Vorbildung für eine künftige Epoche streitig machen? Uebereinstimmend mit dieser Ansicht hat die Regierung selbst während des jetzigen Landtages der ungarischen Sprache, dem nationellen Fortschritte Zugeständnisse gemacht, die jeden wahren Vaterlandsfreund erfreuten. Es ist ein Eingehen in diesen Sinn, den Pulßky mit den übrigen Ständedeputirten von den k. Freistädten sowohl in seiner von mir angeführten Rede, als auch in der von ihm gegebenen Erklärung mit Recht fordert, und in dieser Forderung soll und wird er sich nicht irre machen lassen durch persönliche Angriffe, welche ihm seine Jugend nur deßhalb vorwerfen können, weil er freimüthig genug war, der Erklärung seinen Namen beizusetzen; denn wahrlich es ist weder in diesen Zeilen noch in seinem sonstigen Auftreten eine fest begründete Ueberzeugung, ein männlicher Patriotismus zu vermissen. Man wird ihm nie seine Jugend vorwerfen können, wenn man das Verdienst zu würdigen versteht, welches er sich durch unermüdliche Thätigkeit bei Ausarbeitung des Wechselrechts und anderer Deputationalartikel erworben. Man wird ihm nie seinen Namen vorwerfen können, den er nicht selbst gewählt, und den er durch seine ächt ungarischen Schriften über die Donauregulirung und durch seine historisch staatsökonomischen Betrachtungen über das

*) Engel, dem man doch keineswegs zu weit gehenden Liberalismus vorwerfen kann, fordert in seiner Geschichte des ungarischen Reichs (Wien 1814, Band 5, Seite 353) den Adel zur Emancipation der Städte mit folgenden Worten auf: schützet die Freiheit des Bürgers, erlöst ihn von der doppelten Regierung durch Kammer und Statthalterei.

stattfinden. Von Schönbrunn aus wird dann Se. Maj. der Kaiser die Reise nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags antreten. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl wird im nächsten Monat, bevor er seine Weilburg bei Baden bezieht, eine Rundreise in Ungarn zum Besuche seiner Besitzungen in diesem Königreich unternehmen. – Se. Maj. der Kaiser haben den ersten Dienstkämmerer Sr. kais. Hoh. des Erzherzogs Franz Karl, Feldmarschalllieutenant Grafen v. Coudenhofen, zum Obersthofmeister bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Ludwig, welche Würde seit dem Tode des Feldmarschalllieutenants Frhrn. v. Reischach unbesetzt war, zu ernennen geruht. Man vermuthet, daß numehr der Kammerherr und Generalmajor Graf v. Falkenhayn ausersehen sey, die durch den Tod des Grafen v. Salis erledigte Würde eines Obersthofmeisters bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Franz Karl dereinst einzunehmen.

Privatnachrichten aus Preßburg zufolge vom 24 d., ward in einer vom Morgen bis gegen 7 Uhr Abends währenden Sitzung der Magnatentafel die von den Ständen an Se. Maj. beantragte Repräsentation hinsichtlich der Redefreiheit verhandelt, und nach sehr lebhaften Discussionen dieser Antrag durch Stimmenmehrheit zurückgewiesen. Die Magnaten sollen vorzüglich von dem Grundsatz ausgegangen seyn, daß, da zur Berathung der öffentlichen Angelegenheiten eine ausreichende gesetzliche Freiheit bestehe, kein Grund vorhanden sey, dem gedachten Antrag eine Folge zu geben; es sey im Gegentheil mehr und mehr Bedacht zu nehmen, daß die gestattete Redefreiheit nicht mißbraucht werde. Ohne, wie es üblich ist, darum angesucht zu haben, wurde die Ertheilung des Indigenats durch Stimmenmehrheit folgenden Personen zugestanden: dem Commandirenden in Ungarn, Frhrn. v. Lederer, insbesondere in Anbetracht der gegen Wesseleny geübten milden und humanen Behandlung; dem k. k. Hofkammerpräsidenten, Baron v. Eichhoff, wegen seiner beim erbetenen Staatsanleihen für Wiederherstellung der Stadt Pesth nach den Unfällen der Ueberschwemmung geleisteten thätigen Förderung; dem Dr. jur. Wildner, der Verdienste wegen, welche er um das Zustandebringen eines allen Anforderungen genügenden ungarischen Wechselrechts um Ungarn sich erworben hat; dem Wiener Bürger Feiler, als Anerkennung der eifrigen und großmüthigen Hülfeleistung, welche er den Verunglückten der Pesther Ueberschwemmung angedeihen ließ. Unter den Personen, welche das Indigenat auf ihr Ansuchen eingeräumt erhielten, ist des Hrn. Glogovszky, eines Polen, erwähnt, dem es aus Rücksicht auf seine Abstammung von dem tapfern Polenkönige Stanislaus Sobiesky bewilligt wurde. – Hier ist das Gerücht verbreitet, Prinz August von Coburg werde sich mit einer Fürstin von Arenberg vermählen.

Ich habe im November vorigen Jahrs in einem kurzen Artikel die Gründe auseinander gesetzt, warum den k. Freistädten zur Zeit keine Einzelstimmen auf dem ungarischen Reichstage gestattet werden, und gestattet werden können. Ich habe mich als Einganges einer Rede des Deputirten Pulßky bedient, in der einige Hauptsätze meines Artikels bereits erörtert vorlagen, andere bloß angedeutet waren; jenen hatte ich nichts beizufügen, diese trachtete ich weiter auszuführen. Im Monat Februar erschien eine lange Entgegnung, die trotz ihrer Weitläufigkeit nichts Anderes ins Klare brachte, als daß die Einzelstimmen der Städte sich auf vorhergegangenen Usus einer solchen Abstimmung basiren könnten. Weder Pulßky noch sonst irgend Jemand, der Ungarns Geschichte kennt, hat je bestritten, daß die Städte in seltenen Fällen einzeln abstimmten; ob aber ein selten angewandter, oft bestrittener (welches beides selbst im Artikel des Gegners zugegeben wurde), sich auf kein klares, ja kaum auf ein andeutendes Gesetz gründender Gebrauch ein historisches Recht genannt werden könne, das zu beurtheilen überlasse ich jedem Unbefangenen. Die übrigen noch bei weitem wichtigeren Gründe aber, die ich angeführt, hat mein Gegner ganz übergangen. Diese sind 1) eine Stellung der k. Freistädte, welche sie den Gesammtinteressen des Landes unzugänglich macht – ich führe hier die Einsprache der meisten Städte gegen das Freigeben des Handels und der Gewerbe, und gegen die Emancipation der Juden an – eine Stellung, die sie wider den nationellen Fortschritt des Landes einnimmt; eine Stellung, die sie zwingt, in ihrer mangelhaften Municipalverfassung zu verknöchern – ich berufe mich hier auf das, was ich über diese in meinem Artikel gesagt, und von dem mein Gegner kein Jota läugnet, noch läugnen kann; 2) die Abhängigkeit der Städte*); 3) das Allerwichtigste, nämlich die Wahrheit, daß die Deputirten der k. Freistädte nur so heißen, in der That aber bloß Deputirte der städtischen Magistrate, nicht aber der Bürger sind. Ich ersuche somit meinen künftigen Gegner, zu beweisen: 1) daß die Interessen der städtischen Magistrate mit den Interessen des Landes identisch seyen; 2) daß diese Magistrate eine ungarisch nationelle Entwickelung, (und nur eine solche kann fest, dauerhaft und bedeutsam werden), wirklich wünschen und zu fordern sich bemühen; 3) daß diese Magistrate im vollen Ernste dasselbe sind, was die Bürger; 4) daß sie unabhängig und frei dastehen. Meines Erachtenß dreht sich der Streit hauptsächlich um den Punkt: soll Ungarn in Rücksicht auf Bildung deutsch werden oder ungarisch bleiben? Hieraus entspringt die Frage: ist es besser, daß ein Land mit gesundem kräftigem Boden einen stämmigen, lange Dauer versprechenden Wald trage und nähre, oder ist's besser, daß es sich zu einem kleinlichen Treibhause umgestalte, und kränkelnde Pflanzen kümmerlich erziehe? Ich frage weiter, welcher Unparteiische kann unsrer Nation, wenn er sie auch nur durch die jüngsten Artikel der Allg. Zeitung kennt, innere Lebenskraft und tüchtige nationelle Vorbildung für eine künftige Epoche streitig machen? Uebereinstimmend mit dieser Ansicht hat die Regierung selbst während des jetzigen Landtages der ungarischen Sprache, dem nationellen Fortschritte Zugeständnisse gemacht, die jeden wahren Vaterlandsfreund erfreuten. Es ist ein Eingehen in diesen Sinn, den Pulßky mit den übrigen Ständedeputirten von den k. Freistädten sowohl in seiner von mir angeführten Rede, als auch in der von ihm gegebenen Erklärung mit Recht fordert, und in dieser Forderung soll und wird er sich nicht irre machen lassen durch persönliche Angriffe, welche ihm seine Jugend nur deßhalb vorwerfen können, weil er freimüthig genug war, der Erklärung seinen Namen beizusetzen; denn wahrlich es ist weder in diesen Zeilen noch in seinem sonstigen Auftreten eine fest begründete Ueberzeugung, ein männlicher Patriotismus zu vermissen. Man wird ihm nie seine Jugend vorwerfen können, wenn man das Verdienst zu würdigen versteht, welches er sich durch unermüdliche Thätigkeit bei Ausarbeitung des Wechselrechts und anderer Deputationalartikel erworben. Man wird ihm nie seinen Namen vorwerfen können, den er nicht selbst gewählt, und den er durch seine ächt ungarischen Schriften über die Donauregulirung und durch seine historisch staatsökonomischen Betrachtungen über das

*) Engel, dem man doch keineswegs zu weit gehenden Liberalismus vorwerfen kann, fordert in seiner Geschichte des ungarischen Reichs (Wien 1814, Band 5, Seite 353) den Adel zur Emancipation der Städte mit folgenden Worten auf: schützet die Freiheit des Bürgers, erlöst ihn von der doppelten Regierung durch Kammer und Statthalterei.
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[0991/0007] stattfinden. Von Schönbrunn aus wird dann Se. Maj. der Kaiser die Reise nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags antreten. Se. kais. Hoh. der Erzherzog Karl wird im nächsten Monat, bevor er seine Weilburg bei Baden bezieht, eine Rundreise in Ungarn zum Besuche seiner Besitzungen in diesem Königreich unternehmen. – Se. Maj. der Kaiser haben den ersten Dienstkämmerer Sr. kais. Hoh. des Erzherzogs Franz Karl, Feldmarschalllieutenant Grafen v. Coudenhofen, zum Obersthofmeister bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Ludwig, welche Würde seit dem Tode des Feldmarschalllieutenants Frhrn. v. Reischach unbesetzt war, zu ernennen geruht. Man vermuthet, daß numehr der Kammerherr und Generalmajor Graf v. Falkenhayn ausersehen sey, die durch den Tod des Grafen v. Salis erledigte Würde eines Obersthofmeisters bei Sr. kais. Hoh. dem Erzherzog Franz Karl dereinst einzunehmen. _ Wien, 27 April. Privatnachrichten aus Preßburg zufolge vom 24 d., ward in einer vom Morgen bis gegen 7 Uhr Abends währenden Sitzung der Magnatentafel die von den Ständen an Se. Maj. beantragte Repräsentation hinsichtlich der Redefreiheit verhandelt, und nach sehr lebhaften Discussionen dieser Antrag durch Stimmenmehrheit zurückgewiesen. Die Magnaten sollen vorzüglich von dem Grundsatz ausgegangen seyn, daß, da zur Berathung der öffentlichen Angelegenheiten eine ausreichende gesetzliche Freiheit bestehe, kein Grund vorhanden sey, dem gedachten Antrag eine Folge zu geben; es sey im Gegentheil mehr und mehr Bedacht zu nehmen, daß die gestattete Redefreiheit nicht mißbraucht werde. Ohne, wie es üblich ist, darum angesucht zu haben, wurde die Ertheilung des Indigenats durch Stimmenmehrheit folgenden Personen zugestanden: dem Commandirenden in Ungarn, Frhrn. v. Lederer, insbesondere in Anbetracht der gegen Wesseleny geübten milden und humanen Behandlung; dem k. k. Hofkammerpräsidenten, Baron v. Eichhoff, wegen seiner beim erbetenen Staatsanleihen für Wiederherstellung der Stadt Pesth nach den Unfällen der Ueberschwemmung geleisteten thätigen Förderung; dem Dr. jur. Wildner, der Verdienste wegen, welche er um das Zustandebringen eines allen Anforderungen genügenden ungarischen Wechselrechts um Ungarn sich erworben hat; dem Wiener Bürger Feiler, als Anerkennung der eifrigen und großmüthigen Hülfeleistung, welche er den Verunglückten der Pesther Ueberschwemmung angedeihen ließ. Unter den Personen, welche das Indigenat auf ihr Ansuchen eingeräumt erhielten, ist des Hrn. Glogovszky, eines Polen, erwähnt, dem es aus Rücksicht auf seine Abstammung von dem tapfern Polenkönige Stanislaus Sobiesky bewilligt wurde. – Hier ist das Gerücht verbreitet, Prinz August von Coburg werde sich mit einer Fürstin von Arenberg vermählen. _ Preßburg, 26 April. Ich habe im November vorigen Jahrs in einem kurzen Artikel die Gründe auseinander gesetzt, warum den k. Freistädten zur Zeit keine Einzelstimmen auf dem ungarischen Reichstage gestattet werden, und gestattet werden können. Ich habe mich als Einganges einer Rede des Deputirten Pulßky bedient, in der einige Hauptsätze meines Artikels bereits erörtert vorlagen, andere bloß angedeutet waren; jenen hatte ich nichts beizufügen, diese trachtete ich weiter auszuführen. Im Monat Februar erschien eine lange Entgegnung, die trotz ihrer Weitläufigkeit nichts Anderes ins Klare brachte, als daß die Einzelstimmen der Städte sich auf vorhergegangenen Usus einer solchen Abstimmung basiren könnten. Weder Pulßky noch sonst irgend Jemand, der Ungarns Geschichte kennt, hat je bestritten, daß die Städte in seltenen Fällen einzeln abstimmten; ob aber ein selten angewandter, oft bestrittener (welches beides selbst im Artikel des Gegners zugegeben wurde), sich auf kein klares, ja kaum auf ein andeutendes Gesetz gründender Gebrauch ein historisches Recht genannt werden könne, das zu beurtheilen überlasse ich jedem Unbefangenen. Die übrigen noch bei weitem wichtigeren Gründe aber, die ich angeführt, hat mein Gegner ganz übergangen. Diese sind 1) eine Stellung der k. Freistädte, welche sie den Gesammtinteressen des Landes unzugänglich macht – ich führe hier die Einsprache der meisten Städte gegen das Freigeben des Handels und der Gewerbe, und gegen die Emancipation der Juden an – eine Stellung, die sie wider den nationellen Fortschritt des Landes einnimmt; eine Stellung, die sie zwingt, in ihrer mangelhaften Municipalverfassung zu verknöchern – ich berufe mich hier auf das, was ich über diese in meinem Artikel gesagt, und von dem mein Gegner kein Jota läugnet, noch läugnen kann; 2) die Abhängigkeit der Städte *); 3) das Allerwichtigste, nämlich die Wahrheit, daß die Deputirten der k. Freistädte nur so heißen, in der That aber bloß Deputirte der städtischen Magistrate, nicht aber der Bürger sind. Ich ersuche somit meinen künftigen Gegner, zu beweisen: 1) daß die Interessen der städtischen Magistrate mit den Interessen des Landes identisch seyen; 2) daß diese Magistrate eine ungarisch nationelle Entwickelung, (und nur eine solche kann fest, dauerhaft und bedeutsam werden), wirklich wünschen und zu fordern sich bemühen; 3) daß diese Magistrate im vollen Ernste dasselbe sind, was die Bürger; 4) daß sie unabhängig und frei dastehen. Meines Erachtenß dreht sich der Streit hauptsächlich um den Punkt: soll Ungarn in Rücksicht auf Bildung deutsch werden oder ungarisch bleiben? Hieraus entspringt die Frage: ist es besser, daß ein Land mit gesundem kräftigem Boden einen stämmigen, lange Dauer versprechenden Wald trage und nähre, oder ist's besser, daß es sich zu einem kleinlichen Treibhause umgestalte, und kränkelnde Pflanzen kümmerlich erziehe? Ich frage weiter, welcher Unparteiische kann unsrer Nation, wenn er sie auch nur durch die jüngsten Artikel der Allg. Zeitung kennt, innere Lebenskraft und tüchtige nationelle Vorbildung für eine künftige Epoche streitig machen? Uebereinstimmend mit dieser Ansicht hat die Regierung selbst während des jetzigen Landtages der ungarischen Sprache, dem nationellen Fortschritte Zugeständnisse gemacht, die jeden wahren Vaterlandsfreund erfreuten. Es ist ein Eingehen in diesen Sinn, den Pulßky mit den übrigen Ständedeputirten von den k. Freistädten sowohl in seiner von mir angeführten Rede, als auch in der von ihm gegebenen Erklärung mit Recht fordert, und in dieser Forderung soll und wird er sich nicht irre machen lassen durch persönliche Angriffe, welche ihm seine Jugend nur deßhalb vorwerfen können, weil er freimüthig genug war, der Erklärung seinen Namen beizusetzen; denn wahrlich es ist weder in diesen Zeilen noch in seinem sonstigen Auftreten eine fest begründete Ueberzeugung, ein männlicher Patriotismus zu vermissen. Man wird ihm nie seine Jugend vorwerfen können, wenn man das Verdienst zu würdigen versteht, welches er sich durch unermüdliche Thätigkeit bei Ausarbeitung des Wechselrechts und anderer Deputationalartikel erworben. Man wird ihm nie seinen Namen vorwerfen können, den er nicht selbst gewählt, und den er durch seine ächt ungarischen Schriften über die Donauregulirung und durch seine historisch staatsökonomischen Betrachtungen über das *) Engel, dem man doch keineswegs zu weit gehenden Liberalismus vorwerfen kann, fordert in seiner Geschichte des ungarischen Reichs (Wien 1814, Band 5, Seite 353) den Adel zur Emancipation der Städte mit folgenden Worten auf: schützet die Freiheit des Bürgers, erlöst ihn von der doppelten Regierung durch Kammer und Statthalterei.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 124. Augsburg, 3. Mai 1840, S. 0991. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_124_18400503/7>, abgerufen am 28.04.2024.