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Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840.

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und chemische Präparate dergestalt erhob, daß seit jener Zeit eine neue Epoche dieser Kunst beginnt, und ihm das Verdienst zukommt, sie gewissermaßen zuerst nach Deutschland verpflanzt zu haben. In Bergamo geboren, besuchte er verschiedene Universitäten Italiens, und widmete sich unter den Zweigen der Heilkunde mit Vorliebe jenem Theile, welcher die Krankheiten des Mundes betrifft. Nach England reisend, hörte er in London die Vorlesungen des berühmten Ruspini, erwarb sich zu Edinburg die Freundschaft des Doctors Bell, und besuchte hierauf die berühmtesten Professoren und Operateurs der Universitäten Göttingen, Leyden und Kiel. Die bisherigen Methoden jedoch, welche mit der Zeit oft schlimmere Folgen erzeugten als das ursprüngliche Uebel war, genügten seinem prüfenden Geiste nicht, und bald betrat er, mit Beseitigung dieser Uebelstände, eine ganz neue Bahn. In Belgien und Holland machte Hr. v. Vergani seine ersten Operationen, wovon die "Gazette royale della Hollande" von 1806 eines Falles Erwähnung thut, wo die Oberzähne des Kranken wie an Fäden hingen, dessen Zahnfleisch in einem Zustande war, daß die ausgezeichnetsten Kunstverständigen eine Heilung für unmöglich hielten, und es Hrn. v. Vergani doch gelang, ein Gebiß anzubringen, welches die vollkommene Freiheit des Kauens gewährte. Rheinpreußen, Hannover, Dänemark und Schweden sahen gleiche Resultate seiner Kunst. In Dänemark wurde ihm in den ehrenvollsten Ausdrücken das Indigenat und der Titel eines Hofzahnarztes angeboten, wenn er sich niederlassen wollte. Er begab sich nach Würzburg, und der Großherzog Ferdinand ernannte ihn zu seinem Hof- und Leibzahnarzte. Im Jahre 1818 wurde er nach Wien berufen, um dem jungen Herzog von Reichstadt, welcher wegen organischer Fehler seines noch nicht ausgebildeten Gebisses heftige Schmerzen litt, Erleichterung zu verschaffen. Das überraschende Gelingen erwarb ihm die schmeichelhafteste Zufriedenheit der hohen Herrschaften, und einen solchen Ruf im Publicum, daß er sich in der Residenz niederzulassen veranlaßt fand. Zufolge proprio motu des höchstseligen Kaisers Franz I wurde dem Hrn. v. Vergani, ohne die sonst nöthigen Prüfungen und Bedingungen, sogleich die öffentliche Ausübung der Zahnheilkunde gestaltet. Die Akademien der Georgifole in Florenz, jene der Wissenschaften und Künste zu Pistoja und Rom wählten ihn zum correspondirenden Mitglied, und der berühmte Dr. Bell schrieb ihm aufs umständlichste, "daß er nach genauer Prüfung seiner Verfahrungsarten, mechani chen Vorrichtungen und chemischen Präparaten, weder in England noch anderswo etwas gesehen habe, was einem so hohen Grade von Vollkommenheit in diesem Theile der Chirurgie nahe komme." - Fortwährend noch in seiner langen Praxis ist Hr. v. Vergani bemüht, in gleichem Maaße fortzuschreiten, Neues zu erfinden, das Alte zu verbessern; so wurde ihm erst neuerlich auf ein von ihm bereitetes Elexier ein allerhöchstes Privilegium ertheilt. Die Wirkungen desselben sind geprüft, und haben sich ungemein wirksam gegen rinnende offene Mundschäden bewährt. Es verbessert den verdorbenen Athem, benimmt dem Munde den Tabaksgeruch, ist reinigend, zusammenziehend, das Zahnfleisch stärkend, und unter allen Mitteln das kräftigste wider den Scorbut. - Wenn Vergani einerseits das ehrende Bewußtseyn fühlen muß, so viele Erfindungen zum Wohle der Menschen gemacht, sie in Ausübung gebracht, und überhaupt den Impuls zu Fortschritten gegeben zu haben, so eifert ihn in seinen vorgerücktern Jahren auch der Gedanke zu rastlosen Anstrengungen an, daß er nicht des ihm gebührenden Ruhmes durch jüngere Nachahmer beraubt werde, die das Erlernte für eigene Erfindung ausgeben, und das Nachgeahmte nicht immer in gehöriger Vollkommenheit zu Stande zu bringen vermögen. Mechaniker, mit großer Mühe von ihm unterrichtet, wurden durch Versprechung reicheren Gewinns aus den Werkstätten gelockt, ja wohl gar von dem Gedanken befangen, selbst Zahnärzte zu werden. Mögen diese Zeilen als gerechte Anerkennung der Verdienste des Hrn. v. Vergani gelten, und der kenntnißreiche bescheidene Mann rüstig viele Jahre in seiner wohlthätigen Kunst fortwirken!

[1740]
[Abbildung]

Definitive Bewilligung zur Anlegung der Eisenbahn von Venedig nach Mailand.

Venedig, 30 April. Die Direction der Venedig-Mailänder Eisenbahngesellschaft beeilt sich allen bei der Unternehmung Betheiligten die erfreuliche Nachricht zu geben, daß Se. k. k. Majestät durch allerhöchsten Beschluß vom 7 l. M. der für die Erbauung der Eisenbahn von Venedig nach Mailand gegründeten Gesellschaft die definitive Zustimmung zur Ausführung dieses Werkes mit Inbegriff der steinernen Brücke über die Lagunen zu ertheilen geruht haben, und zwar nach den bestehenden Vorschriften des gegenwärtigen Concessionssystems *)*), und mit Festsetzung eines Termins von 10 Jahren bis zur Beendigung der Arbeiten.

Auch haben Se. Maj. der Kaiser und König erlaubt, der Gesellschaft in Betreff der verlangten Dauer des Privilegiums für 99 Jahre zu erklären, daß die Staatsverwaltung geneigt seyn wird, solches in Erwägung zu ziehen, wenn einmal die Bahn beendigt und über den Ertrag der Unternehmung ein näheres Urtheil, gestützt auf die während eines dreijährigen Befahrens gemachte Erfahrung, gefällt werden kann.

Außerdem geruhte Se. Maj. der Gesellschaft auch die vorläufige Genehmigung der Seitenbahn von Treviglio nach Bergamo zu gewähren, jedoch mit der Bedingung, daß die Vereinigung der beiden Städte von Mailand und Bergamo nicht als Bewilligung zu einem ausschließlichen Vorrecht zu betrachten sey.

Dieß sind die vorzüglichen Bedingungen und Begünstigungen, enthalten im Allergnädigsten Beschlusse, und mitgetheilt durch ein huldvolles Decret der k. k. Regierung vom 30 April 1840. Numero 16561-861. Comm.

[1744-46]

Anzeige.

K. K. priv.
österreichisches Lloyd
in Triest.

[Abbildung]

II. Section
Dampfschifffahrt-Gesellschaft:

Die Dampfschifffahrt-Gesellschaft des k. k. privilegirten österreichischen Lloyd bringt hiemit zur Kenntniß, daß ihre vierte General-Versammlung
am 21 Mai d. J., Abends 6 Uhr,
abgehalten werden wird.

Das betreffende Einladungs-Rundschreiben wurde bereits an die HH. Mitglieder erlassen, auf deren Namen die Actien eingeschrieben sind; diejenigen Herren aber, deren Actien auf den Ueberbringer lauten, können ein Exemplar in

*) Die bereits in Kraft stehenden Bestimmungen enthalten unter andern Dingen zu Gunsten der Gesellschaft a) das Recht der Expropriation von Eigenthum, das zur Ausführung des Werks unumgänglich nöthig gehalten wird, b) die Dauer des Privilegiums auf 50 Jahre.

und chemische Präparate dergestalt erhob, daß seit jener Zeit eine neue Epoche dieser Kunst beginnt, und ihm das Verdienst zukommt, sie gewissermaßen zuerst nach Deutschland verpflanzt zu haben. In Bergamo geboren, besuchte er verschiedene Universitäten Italiens, und widmete sich unter den Zweigen der Heilkunde mit Vorliebe jenem Theile, welcher die Krankheiten des Mundes betrifft. Nach England reisend, hörte er in London die Vorlesungen des berühmten Ruspini, erwarb sich zu Edinburg die Freundschaft des Doctors Bell, und besuchte hierauf die berühmtesten Professoren und Operateurs der Universitäten Göttingen, Leyden und Kiel. Die bisherigen Methoden jedoch, welche mit der Zeit oft schlimmere Folgen erzeugten als das ursprüngliche Uebel war, genügten seinem prüfenden Geiste nicht, und bald betrat er, mit Beseitigung dieser Uebelstände, eine ganz neue Bahn. In Belgien und Holland machte Hr. v. Vergani seine ersten Operationen, wovon die „Gazette royale della Hollande“ von 1806 eines Falles Erwähnung thut, wo die Oberzähne des Kranken wie an Fäden hingen, dessen Zahnfleisch in einem Zustande war, daß die ausgezeichnetsten Kunstverständigen eine Heilung für unmöglich hielten, und es Hrn. v. Vergani doch gelang, ein Gebiß anzubringen, welches die vollkommene Freiheit des Kauens gewährte. Rheinpreußen, Hannover, Dänemark und Schweden sahen gleiche Resultate seiner Kunst. In Dänemark wurde ihm in den ehrenvollsten Ausdrücken das Indigenat und der Titel eines Hofzahnarztes angeboten, wenn er sich niederlassen wollte. Er begab sich nach Würzburg, und der Großherzog Ferdinand ernannte ihn zu seinem Hof- und Leibzahnarzte. Im Jahre 1818 wurde er nach Wien berufen, um dem jungen Herzog von Reichstadt, welcher wegen organischer Fehler seines noch nicht ausgebildeten Gebisses heftige Schmerzen litt, Erleichterung zu verschaffen. Das überraschende Gelingen erwarb ihm die schmeichelhafteste Zufriedenheit der hohen Herrschaften, und einen solchen Ruf im Publicum, daß er sich in der Residenz niederzulassen veranlaßt fand. Zufolge proprio motu des höchstseligen Kaisers Franz I wurde dem Hrn. v. Vergani, ohne die sonst nöthigen Prüfungen und Bedingungen, sogleich die öffentliche Ausübung der Zahnheilkunde gestaltet. Die Akademien der Georgifole in Florenz, jene der Wissenschaften und Künste zu Pistoja und Rom wählten ihn zum correspondirenden Mitglied, und der berühmte Dr. Bell schrieb ihm aufs umständlichste, „daß er nach genauer Prüfung seiner Verfahrungsarten, mechani chen Vorrichtungen und chemischen Präparaten, weder in England noch anderswo etwas gesehen habe, was einem so hohen Grade von Vollkommenheit in diesem Theile der Chirurgie nahe komme.“ – Fortwährend noch in seiner langen Praxis ist Hr. v. Vergani bemüht, in gleichem Maaße fortzuschreiten, Neues zu erfinden, das Alte zu verbessern; so wurde ihm erst neuerlich auf ein von ihm bereitetes Elexier ein allerhöchstes Privilegium ertheilt. Die Wirkungen desselben sind geprüft, und haben sich ungemein wirksam gegen rinnende offene Mundschäden bewährt. Es verbessert den verdorbenen Athem, benimmt dem Munde den Tabaksgeruch, ist reinigend, zusammenziehend, das Zahnfleisch stärkend, und unter allen Mitteln das kräftigste wider den Scorbut. – Wenn Vergani einerseits das ehrende Bewußtseyn fühlen muß, so viele Erfindungen zum Wohle der Menschen gemacht, sie in Ausübung gebracht, und überhaupt den Impuls zu Fortschritten gegeben zu haben, so eifert ihn in seinen vorgerücktern Jahren auch der Gedanke zu rastlosen Anstrengungen an, daß er nicht des ihm gebührenden Ruhmes durch jüngere Nachahmer beraubt werde, die das Erlernte für eigene Erfindung ausgeben, und das Nachgeahmte nicht immer in gehöriger Vollkommenheit zu Stande zu bringen vermögen. Mechaniker, mit großer Mühe von ihm unterrichtet, wurden durch Versprechung reicheren Gewinns aus den Werkstätten gelockt, ja wohl gar von dem Gedanken befangen, selbst Zahnärzte zu werden. Mögen diese Zeilen als gerechte Anerkennung der Verdienste des Hrn. v. Vergani gelten, und der kenntnißreiche bescheidene Mann rüstig viele Jahre in seiner wohlthätigen Kunst fortwirken!

[1740]
[Abbildung]

Definitive Bewilligung zur Anlegung der Eisenbahn von Venedig nach Mailand.

Venedig, 30 April. Die Direction der Venedig-Mailänder Eisenbahngesellschaft beeilt sich allen bei der Unternehmung Betheiligten die erfreuliche Nachricht zu geben, daß Se. k. k. Majestät durch allerhöchsten Beschluß vom 7 l. M. der für die Erbauung der Eisenbahn von Venedig nach Mailand gegründeten Gesellschaft die definitive Zustimmung zur Ausführung dieses Werkes mit Inbegriff der steinernen Brücke über die Lagunen zu ertheilen geruht haben, und zwar nach den bestehenden Vorschriften des gegenwärtigen Concessionssystems *)*), und mit Festsetzung eines Termins von 10 Jahren bis zur Beendigung der Arbeiten.

Auch haben Se. Maj. der Kaiser und König erlaubt, der Gesellschaft in Betreff der verlangten Dauer des Privilegiums für 99 Jahre zu erklären, daß die Staatsverwaltung geneigt seyn wird, solches in Erwägung zu ziehen, wenn einmal die Bahn beendigt und über den Ertrag der Unternehmung ein näheres Urtheil, gestützt auf die während eines dreijährigen Befahrens gemachte Erfahrung, gefällt werden kann.

Außerdem geruhte Se. Maj. der Gesellschaft auch die vorläufige Genehmigung der Seitenbahn von Treviglio nach Bergamo zu gewähren, jedoch mit der Bedingung, daß die Vereinigung der beiden Städte von Mailand und Bergamo nicht als Bewilligung zu einem ausschließlichen Vorrecht zu betrachten sey.

Dieß sind die vorzüglichen Bedingungen und Begünstigungen, enthalten im Allergnädigsten Beschlusse, und mitgetheilt durch ein huldvolles Decret der k. k. Regierung vom 30 April 1840. Numero 16561-861. Comm.

[1744-46]

Anzeige.

K. K. priv.
österreichisches Lloyd
in Triest.

[Abbildung]

II. Section
Dampfschifffahrt-Gesellschaft:

Die Dampfschifffahrt-Gesellschaft des k. k. privilegirten österreichischen Lloyd bringt hiemit zur Kenntniß, daß ihre vierte General-Versammlung
am 21 Mai d. J., Abends 6 Uhr,
abgehalten werden wird.

Das betreffende Einladungs-Rundschreiben wurde bereits an die HH. Mitglieder erlassen, auf deren Namen die Actien eingeschrieben sind; diejenigen Herren aber, deren Actien auf den Ueberbringer lauten, können ein Exemplar in

*) Die bereits in Kraft stehenden Bestimmungen enthalten unter andern Dingen zu Gunsten der Gesellschaft a) das Recht der Expropriation von Eigenthum, das zur Ausführung des Werks unumgänglich nöthig gehalten wird, b) die Dauer des Privilegiums auf 50 Jahre.
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[1038/0014] und chemische Präparate dergestalt erhob, daß seit jener Zeit eine neue Epoche dieser Kunst beginnt, und ihm das Verdienst zukommt, sie gewissermaßen zuerst nach Deutschland verpflanzt zu haben. In Bergamo geboren, besuchte er verschiedene Universitäten Italiens, und widmete sich unter den Zweigen der Heilkunde mit Vorliebe jenem Theile, welcher die Krankheiten des Mundes betrifft. Nach England reisend, hörte er in London die Vorlesungen des berühmten Ruspini, erwarb sich zu Edinburg die Freundschaft des Doctors Bell, und besuchte hierauf die berühmtesten Professoren und Operateurs der Universitäten Göttingen, Leyden und Kiel. Die bisherigen Methoden jedoch, welche mit der Zeit oft schlimmere Folgen erzeugten als das ursprüngliche Uebel war, genügten seinem prüfenden Geiste nicht, und bald betrat er, mit Beseitigung dieser Uebelstände, eine ganz neue Bahn. In Belgien und Holland machte Hr. v. Vergani seine ersten Operationen, wovon die „Gazette royale della Hollande“ von 1806 eines Falles Erwähnung thut, wo die Oberzähne des Kranken wie an Fäden hingen, dessen Zahnfleisch in einem Zustande war, daß die ausgezeichnetsten Kunstverständigen eine Heilung für unmöglich hielten, und es Hrn. v. Vergani doch gelang, ein Gebiß anzubringen, welches die vollkommene Freiheit des Kauens gewährte. Rheinpreußen, Hannover, Dänemark und Schweden sahen gleiche Resultate seiner Kunst. In Dänemark wurde ihm in den ehrenvollsten Ausdrücken das Indigenat und der Titel eines Hofzahnarztes angeboten, wenn er sich niederlassen wollte. Er begab sich nach Würzburg, und der Großherzog Ferdinand ernannte ihn zu seinem Hof- und Leibzahnarzte. Im Jahre 1818 wurde er nach Wien berufen, um dem jungen Herzog von Reichstadt, welcher wegen organischer Fehler seines noch nicht ausgebildeten Gebisses heftige Schmerzen litt, Erleichterung zu verschaffen. Das überraschende Gelingen erwarb ihm die schmeichelhafteste Zufriedenheit der hohen Herrschaften, und einen solchen Ruf im Publicum, daß er sich in der Residenz niederzulassen veranlaßt fand. Zufolge proprio motu des höchstseligen Kaisers Franz I wurde dem Hrn. v. Vergani, ohne die sonst nöthigen Prüfungen und Bedingungen, sogleich die öffentliche Ausübung der Zahnheilkunde gestaltet. Die Akademien der Georgifole in Florenz, jene der Wissenschaften und Künste zu Pistoja und Rom wählten ihn zum correspondirenden Mitglied, und der berühmte Dr. Bell schrieb ihm aufs umständlichste, „daß er nach genauer Prüfung seiner Verfahrungsarten, mechani chen Vorrichtungen und chemischen Präparaten, weder in England noch anderswo etwas gesehen habe, was einem so hohen Grade von Vollkommenheit in diesem Theile der Chirurgie nahe komme.“ – Fortwährend noch in seiner langen Praxis ist Hr. v. Vergani bemüht, in gleichem Maaße fortzuschreiten, Neues zu erfinden, das Alte zu verbessern; so wurde ihm erst neuerlich auf ein von ihm bereitetes Elexier ein allerhöchstes Privilegium ertheilt. Die Wirkungen desselben sind geprüft, und haben sich ungemein wirksam gegen rinnende offene Mundschäden bewährt. Es verbessert den verdorbenen Athem, benimmt dem Munde den Tabaksgeruch, ist reinigend, zusammenziehend, das Zahnfleisch stärkend, und unter allen Mitteln das kräftigste wider den Scorbut. – Wenn Vergani einerseits das ehrende Bewußtseyn fühlen muß, so viele Erfindungen zum Wohle der Menschen gemacht, sie in Ausübung gebracht, und überhaupt den Impuls zu Fortschritten gegeben zu haben, so eifert ihn in seinen vorgerücktern Jahren auch der Gedanke zu rastlosen Anstrengungen an, daß er nicht des ihm gebührenden Ruhmes durch jüngere Nachahmer beraubt werde, die das Erlernte für eigene Erfindung ausgeben, und das Nachgeahmte nicht immer in gehöriger Vollkommenheit zu Stande zu bringen vermögen. Mechaniker, mit großer Mühe von ihm unterrichtet, wurden durch Versprechung reicheren Gewinns aus den Werkstätten gelockt, ja wohl gar von dem Gedanken befangen, selbst Zahnärzte zu werden. Mögen diese Zeilen als gerechte Anerkennung der Verdienste des Hrn. v. Vergani gelten, und der kenntnißreiche bescheidene Mann rüstig viele Jahre in seiner wohlthätigen Kunst fortwirken! [1740] [Abbildung] Definitive Bewilligung zur Anlegung der Eisenbahn von Venedig nach Mailand. Venedig, 30 April. Die Direction der Venedig-Mailänder Eisenbahngesellschaft beeilt sich allen bei der Unternehmung Betheiligten die erfreuliche Nachricht zu geben, daß Se. k. k. Majestät durch allerhöchsten Beschluß vom 7 l. M. der für die Erbauung der Eisenbahn von Venedig nach Mailand gegründeten Gesellschaft die definitive Zustimmung zur Ausführung dieses Werkes mit Inbegriff der steinernen Brücke über die Lagunen zu ertheilen geruht haben, und zwar nach den bestehenden Vorschriften des gegenwärtigen Concessionssystems *) *), und mit Festsetzung eines Termins von 10 Jahren bis zur Beendigung der Arbeiten. Auch haben Se. Maj. der Kaiser und König erlaubt, der Gesellschaft in Betreff der verlangten Dauer des Privilegiums für 99 Jahre zu erklären, daß die Staatsverwaltung geneigt seyn wird, solches in Erwägung zu ziehen, wenn einmal die Bahn beendigt und über den Ertrag der Unternehmung ein näheres Urtheil, gestützt auf die während eines dreijährigen Befahrens gemachte Erfahrung, gefällt werden kann. Außerdem geruhte Se. Maj. der Gesellschaft auch die vorläufige Genehmigung der Seitenbahn von Treviglio nach Bergamo zu gewähren, jedoch mit der Bedingung, daß die Vereinigung der beiden Städte von Mailand und Bergamo nicht als Bewilligung zu einem ausschließlichen Vorrecht zu betrachten sey. Dieß sind die vorzüglichen Bedingungen und Begünstigungen, enthalten im Allergnädigsten Beschlusse, und mitgetheilt durch ein huldvolles Decret der k. k. Regierung vom 30 April 1840. Numero 16561-861. Comm. [1744-46] Anzeige. K. K. priv. österreichisches Lloyd in Triest. [Abbildung] II. Section Dampfschifffahrt-Gesellschaft: Die Dampfschifffahrt-Gesellschaft des k. k. privilegirten österreichischen Lloyd bringt hiemit zur Kenntniß, daß ihre vierte General-Versammlung am 21 Mai d. J., Abends 6 Uhr, abgehalten werden wird. Das betreffende Einladungs-Rundschreiben wurde bereits an die HH. Mitglieder erlassen, auf deren Namen die Actien eingeschrieben sind; diejenigen Herren aber, deren Actien auf den Ueberbringer lauten, können ein Exemplar in *) Die bereits in Kraft stehenden Bestimmungen enthalten unter andern Dingen zu Gunsten der Gesellschaft a) das Recht der Expropriation von Eigenthum, das zur Ausführung des Werks unumgänglich nöthig gehalten wird, b) die Dauer des Privilegiums auf 50 Jahre.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 130. Augsburg, 9. Mai 1840, S. 1038. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_130_18400509/14>, abgerufen am 29.03.2024.