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Allgemeine Zeitung. Nr. 140. Augsburg, 19. Mai 1840.

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widerlegen sucht. Die gestrige telegraphische Depesche meldete, daß die Armee wieder bei Hausch-Musaya am Fuße des Atlas, nur vier Stunden westlich von Belida lagere. Das Journal des Debats und der Moniteur Parisien meinen, die Nachricht von dem neuen Einfall der Araber in die nächste Umgebung Algiers habe den Marschall wohl zur Rückkehr vermocht. Es ist aber eben so leicht möglich, daß die Armee die Gebirgswege nach Miliana, die man noch nie zuvor recognoscirt hat, mit ihren Kanonen und dem schwerfälligen Gepäcke nicht passiren konnte, und daß der Marschall Valee nun doch vorzieht, den geraden Weg nach Medeah über den Engpaß Teniah einzuschlagen. Hausch-Musaya liegt von diesem schwierigen Passe nur drei Stunden entfernt. Der Artikel des Moniteur Parisien lautet wie folgt: "Die beunruhigenden Gerüchte, welche man über die Armee in Afrika zu verbreiten sich bemühte, sind völlig ungegründet. Briefe aus Algier vom 4 Mai erklären das Vorgefallene vollkommen. Abd-El-Kader, der all seine Stämme vereinigt hatte, überfiel die Metidscha mit seinen Reitern. Die Armee mußte am 28, 29 und 30 April zur Rechten, zur Linken und auf ihrem Rücken fechten. Der Verlust der Feinde war nie bedeutender gewesen, während unsere Armee wenig gelitten hat. Die arabischen Maraudeurs, welche in der Ebene spuken, erschweren die Communicationen und sind die einzige Ursache des späten Eintreffens der Nachrichten. Wir versichern aber, daß alle bis jetzt erhaltenen Details vollkommen befriedigend lauten, und daß aller Anschein zu einem glänzenden und glücklichen Feldzug vorhanden ist."

Das Journal des Debats enthält auch ein Schreiben aus Toulon fast gleichen Inhalts, wie unser vorgestriges, worin von einem bedeutenden Siege der Franzosen bei Scherschel die Rede war. Das Journal des Debats scheint fest daran zu glauben, und begleitet das Schreiben mit ziemlich langen Betrachtungen. Die Nachricht hat sich aber, wie man aus unserm gestrigen Touloner Briefe ersehen, nicht bestätigt.

In einem Schreiben des Courrier francais aus Toulon vom 9 Mai heißt es: "Im Augenblick, als die Gabarre Messagere von Algier absegelte (4 Mai), hörte man Flinten- und Kanonendonner von allen Seiten. Man schlug sich be Fonduk, Maison carree und auf dem ganzen Sahel. Die Zahl der eingedrungenen Araber schätzte man auf 5 bis 6000 Mann. Alle Communicationen wurden unterbrochen, und keine mobile Colonne war vorhanden den Feind zu verjagen. Man muß gestehen, daß der Marschall nicht die Gabe hat, irgend etwas vorauszusehen; er schrieb an den Kriegsminister, daß im Osten der Metidscha keine Versammlung arabischer Streitkräfte vorhanden sey, und in diesem Vertrauen entblößte er die Metidscha und den Sahel von Truppen. Einige Tage darauf griff Ben-Salem auf jener Seite mit 5 bis 6000 Mann an."

Es ist wieder ein neues Dampfboot aus Algier eingetroffen. Die Nachrichten von dort gehen bis zum 9 Mai. Man wußte noch immer nichts Bestimmtes über die Mavöuvres der Expeditionsarmee. Am 5 hörte man eine Kanonade in der Richtung des Engpasses Teniah. Der im Gefecht am Uad-el-Dscher verwundete Obrist Miltgen ist gestorben. Aus Scherschel erfuhr man, daß diese Stadt von 5 bis 6000 Kabylen aufs wüthendste angegriffen worden und daß mehrere Araber in die Stadt selbst eingedrungen seyen. Ben-Salem ist mit seinen Arabern nicht wieder erschienen.

Die Zuckerangelegenheit ist nun zu Ende, und zwar so ziemlich zur Zufriedenheit beider Theile. Der Colonialzucker hat eine Steuer von 45 Fr. per Centner zu tragen, über welche die Interessenten keine Beschwerde führen. Die Fabricanten des inländischen Zuckers sind etwas weniger zufrieden, stellen jedoch nicht in Abrede, daß sie bei der Auflage von 25 Fr. bestehen können. Auf den ausländischen Zucker ist ein höherer Einfuhrzoll gelegt worden, der in der Regel 20 Fr. mehr beträgt, als der des Colonialzuckers; er variirt, je nachdem die Einfuhr durch französische oder ausländische Schiffe geschieht, so wie nach der weiteren oder geringeren Entfernung des Productionsortes (weil man im ersten Fall die größere Fracht in Berücksichtigung zieht). - Der Minister des Innern hat der Deputirtenkammer einen Entwurf über die Reform der Gefängnisse vorgelegt, dem man seit geraumer Zeit entgegen sah. Bekanntlich ist diese Frage dermalen in ganz Europa sowohl als in den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf dem Tapet; überall sind die Sachkenner über die Unzulänglichkeit der bestehenden Strafanstalten einverstanden, die, weit entfernt die Gefangenen zu bessern, sie durch das stete Zusammenleben derselben und ihre gewöhnliche Arbeitslosigkeit eher verschlimmern; alle sprechen sich für die Nothwendigkeit einer Reform aus. Allein dieser Reform stehen einerseits die damit verbundenen bedeutenden Kosten entgegen, da man in dem neuen System beinahe keines der jetzigen Gebäude mehr wird benutzen können; andrerseits sind die Reformisten in zwei Parteien getheilt, wovon die eine jeden Gefangenen immerfort, Tag wie Nacht, in ein besonderes Zimmer eingesperrt wissen will, während die andere diese Isolirung zwar für alle Gefangenen während der Nacht annimmt, am Tag aber nur für gewisse Classen von Gefangenen, indessen die übrigen zur Tagszeit gemeinschaftlich arbeiten, jedoch still und schweigend, mit strenger Untersagung aller Gespräche. Dieses letztere System, welches in Nordamerika zu Auburn und dann zu Genf bereits in Ausübung ist, wurde im verwichenen Jahre im Königreich Sardinien decretirt, und soll nun auch in Frankreich eingeführt werden. Nach Inhalt des Entwurfs werden die Beschuldigten und Angeklagten, überhaupt alle noch nicht verurtheilten Individuen isolirt verwahrt, um ihrer Verderbniß durchs Zusammenleben mit den Verbrechern entgegen zu wirken; sie können in ihren Zimmern sich beschäftigen, und der Ertrag ihrer Arbeit gehört ihnen. Alle Verurtheilten sind Nachts einzeln verwahrt, und müssen am Tag unter Stillschweigen arbeiten; je nach dem Grad der gegen sie ausgesprochenen Strafe (Zwangsarbeiten, Detention, Reclusion, Einsperrung) so wie nach der Verschiedenheit der Geschlechter ist die Art der Einsperrung mehr oder weniger strenge. Der Ertrag der Arbeiten gehört dem Staat, im Wege der Gnade kann jedoch den Gefangenen entweder während der Dauer der Gefangenschaft, oder bei ihrer Freilassung, ein Theil dieses Ertrags verabreicht werden. Auch für ihren Unterricht und ihre Belehrung ist Sorge getragen. Der Staat übernimmt die Kosten der Erbauung der Gefängnisse für Verurtheilte von mehr als einem Jahr Verhaft; die Kosten der übrigen Gefängnisse fallen den Departementen zur Last. Dieß ist der Hauptinhalt des Entwurfs. Derselbe schafft zugleich ausdrücklich diejenigen Verfügungen des Strafgesetzbuchs ab, die auf die sogenannte Detention und Reclusion Bezug haben; ebenso sollen künftig die Bagnos aufhören. - Die Motion des Hrn. v. Remilly wird, ungeachtet des Uebelwollens des Cabinets, doch noch nicht zu Grabe getragen; die Commission scheint zu fühlen, daß ihre Ehre im Spiele sey, und hat in ihren Berathungen den Grundsatz festgehalten, daß diejenigen Deputirten, welche im Augenblick ihrer Wahl kein Amt bekleiden, während der Dauer ihrer legislativen Functionen in der Regel kein Amt annehmen dürfen; die bereits Beamteten sollen jedoch eine hierarchische Beförderung erhalten können. - Der alte Plan eines Journals der Regierung, welches bloß Thatsachen enthalte, ist wieder hervorgesucht worden,

widerlegen sucht. Die gestrige telegraphische Depesche meldete, daß die Armee wieder bei Hausch-Musaya am Fuße des Atlas, nur vier Stunden westlich von Belida lagere. Das Journal des Débats und der Moniteur Parisien meinen, die Nachricht von dem neuen Einfall der Araber in die nächste Umgebung Algiers habe den Marschall wohl zur Rückkehr vermocht. Es ist aber eben so leicht möglich, daß die Armee die Gebirgswege nach Miliana, die man noch nie zuvor recognoscirt hat, mit ihren Kanonen und dem schwerfälligen Gepäcke nicht passiren konnte, und daß der Marschall Valée nun doch vorzieht, den geraden Weg nach Medeah über den Engpaß Teniah einzuschlagen. Hausch-Musaya liegt von diesem schwierigen Passe nur drei Stunden entfernt. Der Artikel des Moniteur Parisien lautet wie folgt: „Die beunruhigenden Gerüchte, welche man über die Armee in Afrika zu verbreiten sich bemühte, sind völlig ungegründet. Briefe aus Algier vom 4 Mai erklären das Vorgefallene vollkommen. Abd-El-Kader, der all seine Stämme vereinigt hatte, überfiel die Metidscha mit seinen Reitern. Die Armee mußte am 28, 29 und 30 April zur Rechten, zur Linken und auf ihrem Rücken fechten. Der Verlust der Feinde war nie bedeutender gewesen, während unsere Armee wenig gelitten hat. Die arabischen Maraudeurs, welche in der Ebene spuken, erschweren die Communicationen und sind die einzige Ursache des späten Eintreffens der Nachrichten. Wir versichern aber, daß alle bis jetzt erhaltenen Details vollkommen befriedigend lauten, und daß aller Anschein zu einem glänzenden und glücklichen Feldzug vorhanden ist.“

Das Journal des Débats enthält auch ein Schreiben aus Toulon fast gleichen Inhalts, wie unser vorgestriges, worin von einem bedeutenden Siege der Franzosen bei Scherschel die Rede war. Das Journal des Débats scheint fest daran zu glauben, und begleitet das Schreiben mit ziemlich langen Betrachtungen. Die Nachricht hat sich aber, wie man aus unserm gestrigen Touloner Briefe ersehen, nicht bestätigt.

In einem Schreiben des Courrier français aus Toulon vom 9 Mai heißt es: „Im Augenblick, als die Gabarre Messagère von Algier absegelte (4 Mai), hörte man Flinten- und Kanonendonner von allen Seiten. Man schlug sich be Fonduk, Maison carrée und auf dem ganzen Sahel. Die Zahl der eingedrungenen Araber schätzte man auf 5 bis 6000 Mann. Alle Communicationen wurden unterbrochen, und keine mobile Colonne war vorhanden den Feind zu verjagen. Man muß gestehen, daß der Marschall nicht die Gabe hat, irgend etwas vorauszusehen; er schrieb an den Kriegsminister, daß im Osten der Metidscha keine Versammlung arabischer Streitkräfte vorhanden sey, und in diesem Vertrauen entblößte er die Metidscha und den Sahel von Truppen. Einige Tage darauf griff Ben-Salem auf jener Seite mit 5 bis 6000 Mann an.“

Es ist wieder ein neues Dampfboot aus Algier eingetroffen. Die Nachrichten von dort gehen bis zum 9 Mai. Man wußte noch immer nichts Bestimmtes über die Mavöuvres der Expeditionsarmee. Am 5 hörte man eine Kanonade in der Richtung des Engpasses Teniah. Der im Gefecht am Uad-el-Dscher verwundete Obrist Miltgen ist gestorben. Aus Scherschel erfuhr man, daß diese Stadt von 5 bis 6000 Kabylen aufs wüthendste angegriffen worden und daß mehrere Araber in die Stadt selbst eingedrungen seyen. Ben-Salem ist mit seinen Arabern nicht wieder erschienen.

Die Zuckerangelegenheit ist nun zu Ende, und zwar so ziemlich zur Zufriedenheit beider Theile. Der Colonialzucker hat eine Steuer von 45 Fr. per Centner zu tragen, über welche die Interessenten keine Beschwerde führen. Die Fabricanten des inländischen Zuckers sind etwas weniger zufrieden, stellen jedoch nicht in Abrede, daß sie bei der Auflage von 25 Fr. bestehen können. Auf den ausländischen Zucker ist ein höherer Einfuhrzoll gelegt worden, der in der Regel 20 Fr. mehr beträgt, als der des Colonialzuckers; er variirt, je nachdem die Einfuhr durch französische oder ausländische Schiffe geschieht, so wie nach der weiteren oder geringeren Entfernung des Productionsortes (weil man im ersten Fall die größere Fracht in Berücksichtigung zieht). – Der Minister des Innern hat der Deputirtenkammer einen Entwurf über die Reform der Gefängnisse vorgelegt, dem man seit geraumer Zeit entgegen sah. Bekanntlich ist diese Frage dermalen in ganz Europa sowohl als in den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf dem Tapet; überall sind die Sachkenner über die Unzulänglichkeit der bestehenden Strafanstalten einverstanden, die, weit entfernt die Gefangenen zu bessern, sie durch das stete Zusammenleben derselben und ihre gewöhnliche Arbeitslosigkeit eher verschlimmern; alle sprechen sich für die Nothwendigkeit einer Reform aus. Allein dieser Reform stehen einerseits die damit verbundenen bedeutenden Kosten entgegen, da man in dem neuen System beinahe keines der jetzigen Gebäude mehr wird benutzen können; andrerseits sind die Reformisten in zwei Parteien getheilt, wovon die eine jeden Gefangenen immerfort, Tag wie Nacht, in ein besonderes Zimmer eingesperrt wissen will, während die andere diese Isolirung zwar für alle Gefangenen während der Nacht annimmt, am Tag aber nur für gewisse Classen von Gefangenen, indessen die übrigen zur Tagszeit gemeinschaftlich arbeiten, jedoch still und schweigend, mit strenger Untersagung aller Gespräche. Dieses letztere System, welches in Nordamerika zu Auburn und dann zu Genf bereits in Ausübung ist, wurde im verwichenen Jahre im Königreich Sardinien decretirt, und soll nun auch in Frankreich eingeführt werden. Nach Inhalt des Entwurfs werden die Beschuldigten und Angeklagten, überhaupt alle noch nicht verurtheilten Individuen isolirt verwahrt, um ihrer Verderbniß durchs Zusammenleben mit den Verbrechern entgegen zu wirken; sie können in ihren Zimmern sich beschäftigen, und der Ertrag ihrer Arbeit gehört ihnen. Alle Verurtheilten sind Nachts einzeln verwahrt, und müssen am Tag unter Stillschweigen arbeiten; je nach dem Grad der gegen sie ausgesprochenen Strafe (Zwangsarbeiten, Detention, Reclusion, Einsperrung) so wie nach der Verschiedenheit der Geschlechter ist die Art der Einsperrung mehr oder weniger strenge. Der Ertrag der Arbeiten gehört dem Staat, im Wege der Gnade kann jedoch den Gefangenen entweder während der Dauer der Gefangenschaft, oder bei ihrer Freilassung, ein Theil dieses Ertrags verabreicht werden. Auch für ihren Unterricht und ihre Belehrung ist Sorge getragen. Der Staat übernimmt die Kosten der Erbauung der Gefängnisse für Verurtheilte von mehr als einem Jahr Verhaft; die Kosten der übrigen Gefängnisse fallen den Departementen zur Last. Dieß ist der Hauptinhalt des Entwurfs. Derselbe schafft zugleich ausdrücklich diejenigen Verfügungen des Strafgesetzbuchs ab, die auf die sogenannte Detention und Reclusion Bezug haben; ebenso sollen künftig die Bagnos aufhören. – Die Motion des Hrn. v. Remilly wird, ungeachtet des Uebelwollens des Cabinets, doch noch nicht zu Grabe getragen; die Commission scheint zu fühlen, daß ihre Ehre im Spiele sey, und hat in ihren Berathungen den Grundsatz festgehalten, daß diejenigen Deputirten, welche im Augenblick ihrer Wahl kein Amt bekleiden, während der Dauer ihrer legislativen Functionen in der Regel kein Amt annehmen dürfen; die bereits Beamteten sollen jedoch eine hierarchische Beförderung erhalten können. – Der alte Plan eines Journals der Regierung, welches bloß Thatsachen enthalte, ist wieder hervorgesucht worden,

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[1117/0005] widerlegen sucht. Die gestrige telegraphische Depesche meldete, daß die Armee wieder bei Hausch-Musaya am Fuße des Atlas, nur vier Stunden westlich von Belida lagere. Das Journal des Débats und der Moniteur Parisien meinen, die Nachricht von dem neuen Einfall der Araber in die nächste Umgebung Algiers habe den Marschall wohl zur Rückkehr vermocht. Es ist aber eben so leicht möglich, daß die Armee die Gebirgswege nach Miliana, die man noch nie zuvor recognoscirt hat, mit ihren Kanonen und dem schwerfälligen Gepäcke nicht passiren konnte, und daß der Marschall Valée nun doch vorzieht, den geraden Weg nach Medeah über den Engpaß Teniah einzuschlagen. Hausch-Musaya liegt von diesem schwierigen Passe nur drei Stunden entfernt. Der Artikel des Moniteur Parisien lautet wie folgt: „Die beunruhigenden Gerüchte, welche man über die Armee in Afrika zu verbreiten sich bemühte, sind völlig ungegründet. Briefe aus Algier vom 4 Mai erklären das Vorgefallene vollkommen. Abd-El-Kader, der all seine Stämme vereinigt hatte, überfiel die Metidscha mit seinen Reitern. Die Armee mußte am 28, 29 und 30 April zur Rechten, zur Linken und auf ihrem Rücken fechten. Der Verlust der Feinde war nie bedeutender gewesen, während unsere Armee wenig gelitten hat. Die arabischen Maraudeurs, welche in der Ebene spuken, erschweren die Communicationen und sind die einzige Ursache des späten Eintreffens der Nachrichten. Wir versichern aber, daß alle bis jetzt erhaltenen Details vollkommen befriedigend lauten, und daß aller Anschein zu einem glänzenden und glücklichen Feldzug vorhanden ist.“ Das Journal des Débats enthält auch ein Schreiben aus Toulon fast gleichen Inhalts, wie unser vorgestriges, worin von einem bedeutenden Siege der Franzosen bei Scherschel die Rede war. Das Journal des Débats scheint fest daran zu glauben, und begleitet das Schreiben mit ziemlich langen Betrachtungen. Die Nachricht hat sich aber, wie man aus unserm gestrigen Touloner Briefe ersehen, nicht bestätigt. In einem Schreiben des Courrier français aus Toulon vom 9 Mai heißt es: „Im Augenblick, als die Gabarre Messagère von Algier absegelte (4 Mai), hörte man Flinten- und Kanonendonner von allen Seiten. Man schlug sich be Fonduk, Maison carrée und auf dem ganzen Sahel. Die Zahl der eingedrungenen Araber schätzte man auf 5 bis 6000 Mann. Alle Communicationen wurden unterbrochen, und keine mobile Colonne war vorhanden den Feind zu verjagen. Man muß gestehen, daß der Marschall nicht die Gabe hat, irgend etwas vorauszusehen; er schrieb an den Kriegsminister, daß im Osten der Metidscha keine Versammlung arabischer Streitkräfte vorhanden sey, und in diesem Vertrauen entblößte er die Metidscha und den Sahel von Truppen. Einige Tage darauf griff Ben-Salem auf jener Seite mit 5 bis 6000 Mann an.“ _ Toulon, 12 Mai. Es ist wieder ein neues Dampfboot aus Algier eingetroffen. Die Nachrichten von dort gehen bis zum 9 Mai. Man wußte noch immer nichts Bestimmtes über die Mavöuvres der Expeditionsarmee. Am 5 hörte man eine Kanonade in der Richtung des Engpasses Teniah. Der im Gefecht am Uad-el-Dscher verwundete Obrist Miltgen ist gestorben. Aus Scherschel erfuhr man, daß diese Stadt von 5 bis 6000 Kabylen aufs wüthendste angegriffen worden und daß mehrere Araber in die Stadt selbst eingedrungen seyen. Ben-Salem ist mit seinen Arabern nicht wieder erschienen. _ Paris, 13 Mai. Die Zuckerangelegenheit ist nun zu Ende, und zwar so ziemlich zur Zufriedenheit beider Theile. Der Colonialzucker hat eine Steuer von 45 Fr. per Centner zu tragen, über welche die Interessenten keine Beschwerde führen. Die Fabricanten des inländischen Zuckers sind etwas weniger zufrieden, stellen jedoch nicht in Abrede, daß sie bei der Auflage von 25 Fr. bestehen können. Auf den ausländischen Zucker ist ein höherer Einfuhrzoll gelegt worden, der in der Regel 20 Fr. mehr beträgt, als der des Colonialzuckers; er variirt, je nachdem die Einfuhr durch französische oder ausländische Schiffe geschieht, so wie nach der weiteren oder geringeren Entfernung des Productionsortes (weil man im ersten Fall die größere Fracht in Berücksichtigung zieht). – Der Minister des Innern hat der Deputirtenkammer einen Entwurf über die Reform der Gefängnisse vorgelegt, dem man seit geraumer Zeit entgegen sah. Bekanntlich ist diese Frage dermalen in ganz Europa sowohl als in den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf dem Tapet; überall sind die Sachkenner über die Unzulänglichkeit der bestehenden Strafanstalten einverstanden, die, weit entfernt die Gefangenen zu bessern, sie durch das stete Zusammenleben derselben und ihre gewöhnliche Arbeitslosigkeit eher verschlimmern; alle sprechen sich für die Nothwendigkeit einer Reform aus. Allein dieser Reform stehen einerseits die damit verbundenen bedeutenden Kosten entgegen, da man in dem neuen System beinahe keines der jetzigen Gebäude mehr wird benutzen können; andrerseits sind die Reformisten in zwei Parteien getheilt, wovon die eine jeden Gefangenen immerfort, Tag wie Nacht, in ein besonderes Zimmer eingesperrt wissen will, während die andere diese Isolirung zwar für alle Gefangenen während der Nacht annimmt, am Tag aber nur für gewisse Classen von Gefangenen, indessen die übrigen zur Tagszeit gemeinschaftlich arbeiten, jedoch still und schweigend, mit strenger Untersagung aller Gespräche. Dieses letztere System, welches in Nordamerika zu Auburn und dann zu Genf bereits in Ausübung ist, wurde im verwichenen Jahre im Königreich Sardinien decretirt, und soll nun auch in Frankreich eingeführt werden. Nach Inhalt des Entwurfs werden die Beschuldigten und Angeklagten, überhaupt alle noch nicht verurtheilten Individuen isolirt verwahrt, um ihrer Verderbniß durchs Zusammenleben mit den Verbrechern entgegen zu wirken; sie können in ihren Zimmern sich beschäftigen, und der Ertrag ihrer Arbeit gehört ihnen. Alle Verurtheilten sind Nachts einzeln verwahrt, und müssen am Tag unter Stillschweigen arbeiten; je nach dem Grad der gegen sie ausgesprochenen Strafe (Zwangsarbeiten, Detention, Reclusion, Einsperrung) so wie nach der Verschiedenheit der Geschlechter ist die Art der Einsperrung mehr oder weniger strenge. Der Ertrag der Arbeiten gehört dem Staat, im Wege der Gnade kann jedoch den Gefangenen entweder während der Dauer der Gefangenschaft, oder bei ihrer Freilassung, ein Theil dieses Ertrags verabreicht werden. Auch für ihren Unterricht und ihre Belehrung ist Sorge getragen. Der Staat übernimmt die Kosten der Erbauung der Gefängnisse für Verurtheilte von mehr als einem Jahr Verhaft; die Kosten der übrigen Gefängnisse fallen den Departementen zur Last. Dieß ist der Hauptinhalt des Entwurfs. Derselbe schafft zugleich ausdrücklich diejenigen Verfügungen des Strafgesetzbuchs ab, die auf die sogenannte Detention und Reclusion Bezug haben; ebenso sollen künftig die Bagnos aufhören. – Die Motion des Hrn. v. Remilly wird, ungeachtet des Uebelwollens des Cabinets, doch noch nicht zu Grabe getragen; die Commission scheint zu fühlen, daß ihre Ehre im Spiele sey, und hat in ihren Berathungen den Grundsatz festgehalten, daß diejenigen Deputirten, welche im Augenblick ihrer Wahl kein Amt bekleiden, während der Dauer ihrer legislativen Functionen in der Regel kein Amt annehmen dürfen; die bereits Beamteten sollen jedoch eine hierarchische Beförderung erhalten können. – Der alte Plan eines Journals der Regierung, welches bloß Thatsachen enthalte, ist wieder hervorgesucht worden,

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 140. Augsburg, 19. Mai 1840, S. 1117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_140_18400519/5>, abgerufen am 29.04.2024.