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Allgemeine Zeitung. Nr. 148. Augsburg, 27. Mai 1840.

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[2007]
[Tabelle]

Dampfschifffahrt auf dem Bodensee und Rhein.

Sommerfahrten der Fahrzeuge der vereinigten Dampfschifffahrts-Gesellschaften von Constanz und Lindau
vom 14 Mai bis 30 August 1840.

Von Lindau nach Rorschach täglich zweimal, Morgens 5 1/2 Uhr und Nachmittags 2 Uhr (mit alleiniger Ausnahme des Freitags Morgens).

Von Lindau über Rorschach nach Constanz achtmal in der Woche, und zwar: Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; Sonntag, Montag und Dienstag, Nachmittags 2 Uhr.

Von Lindau über Rorschach und Constanz nach Stein und Schaffhausen am Montag und Donnerstag, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Lindau über Rorschach und Constanz nach Ueberlingen und Ludwigshafen am Sonntag und Donnerstag, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Lindau über Rorschach nach Mersburg am Sonntag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; am Sonntag und Dienstag Nachmittags 2 Uhr.

Von Lindau nach Friedrichshafen am Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Rorschach nach Lindau täglich zweimal, Morgens 9 Uhr und Abends 6 Uhr (mit Ausnahme Sonntag und Donnerstag Abends.)

Von Constanz über Rorschach nach Lindau täglich: am Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, Nachmittags 2 Uhr.

Von Constanz nach Mersburg am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Nachmittags 2-3 Uhr; am Mittwoch, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Constanz nach Ueberlingen und Ludwigshafen am Sonntag und Donnerstag, Mittag 1-3 Uhr; Mittwoch, Morgens 8 Uhr; Freitag, Nachmittags 3 Uhr bis Ueberlingen.

Von Constanz nach Schaffhausen am Montag und Donnerstag, Mittags 12 Uhr.

Von Constanz nach Friedrichshafen am Samstag Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Ludwigshafen über Ueberlingen, Mersburg, Constanz und Rorschach nach Lindau, Montag und Freitag, Morgens 9 Uhr.

Von Ludwigshafen über Ueberlingen nach Constanz, Mittwoch, Nachmittags 4 Uhr.

Von Ueberlingen nach Constanz, Freitag, Abends 5-6 Uhr.

Von Mersburg nach Constanz, Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 6-7 Uhr; Montag, Mittwoch und Donnerstag, Morgens 9-11 Uhr; Samstag, Mittwoch 1 Uhr.

Von Schaffhausen über Constanz, Rorschach nach Lindau: Dienstag und Freitag, Morgens 9 Uhr.

Obige Fahrten influiren mit den Eilwagen-Cursen von Lindau, Rorschach und Constanz nach allen Richtungen Deutschlands, der Schweiz und Italien.

Für die Aufnahme von Reisewagen und Pferden sind zweckmäßige Einrichtungen getroffen, und die Taxen für Personen und Equipagen auf das billigste gestellt. - Constanz und Lindau, im Mai 1840.

Die Verwaltungen: Katzenmayer, Greiner.

[1488-90]

Vorladung.

Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich
binnen 3 Monaten
zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird.

Schweinfurt, den 14 April 1840.

Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Brand.

[1725-27]

Vorladung

Gegen den Handelsmann Peter Kaiser von hier ist von einigen Gläubigern dahier vorgetragen worden, daß solcher vor einigen Wochen sich heimlich von Hause entfernt habe, mit Hinterlassung eines Schuldenstandes, der sein Vermögen bedeutend überschreite, was zur Genüge hervorgehe aus der in Folge seiner Flucht veranstalteten Schulden- und Vermögensaufnahme, welche eine Ueberschuldung von mehreren tausend Gulden nachweist.

Es wurde mit dieser Anzeige die Bitte verbunden, gegen Peter Kaiser das Gantverfahren einzuleiten.

Da derselbe einen Bevollmächtigten, der seine Angelegenheiten besorge, nicht namhaft gemacht hat, und sein Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so wird er andurch aufgefordert,
am 16 Junius d. J.,
früh 8 Uhr,
in diesseitiger Gerichtskanzlei auf diesen Vortrag sich vernehmen zu lassen, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten, und seine gegen ihn aufgetretenen Gläubiger zu decken, oder mittelst Vorlegung eines belegten und glaubhaften Verzeichnisses seines Vermögens und seiner Schulden seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, andernfalls sofort die Gant gegen ihn eröffnet würde.

Verfügt Kenzingen, den 22 April 1840.

Großh. bad. Bezirksamt.

Lang.

vdt. Keipfel.

[1307-9]

Aufforderung.

Nachdem von den Geschwistern des abwesenden, dem äußern Vernehmen nach vor länger als 10 Jahren nach Brasilien gereisten Seifensiedergesellen Johann Karl Steinlein von hier, auf dessen Verschollenheitserklärung angetragen und diesem Antrag vom h. Justizcollegium allhier stattgegeben worden ist, so laden wir gedachten Seifensiedergesellen Johann Karl Steinlein von hier, so wie dessen etwaige unbekannte Erben und alle diejenigen, welche sonst noch Anspruch auf sein hier befindliches Vermögen haben sollten, hiemit edictaliter vor, auf
Donnerstag den 17 September d. J.
sich persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vor uns einzufinden, den Steinlein, um sein vormundschaftlich verwaltetes Vermögen in Empfang zu nehmen, die übrigen Geladenen aber, um ihre etwaigen Ansprüche resp. Erbrechte an dem Steinlein'schen Vermögen anzumelden und ge[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]b[unleserliches Material - 2 Zeichen fehlen]a nachzuweisen, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß etc. Steinlein gerichtlich für todt erklärt und das ihm zugehörige Vermögen an seine sich legitimirenden nächsten Erben ohne Cautionsleistung wird ausgehändigt werden.

Coburg, den 31 März 1840.

Magistrat der Residenzstadt.

Bergner.

Böhm.

[1911-13]

Hechingen.

Verkauf des Löwenwirthschaftsgebäudes,
eines gegenüberstehenden Oekonomie-Gebäudes und Güter.

Der hiesige Bürger, Löwenwirth Friedrich Volm, ist am 30 v. M. mit Tod abgegangen, und wurde von den für die hinterlassenen Relicten gerichtlich bestellten Pflegern HH. Regierungsrath Speidel und Oberamtsassessor Werner dahier beantragt, das Wirthschafts- und Oekonomiegebäude sowohl, als auch die vorhandenen Güter zum öffentlichen Verkauf zu bringen.

Zum Ankaufe des Wirthschafts- und Oekonomiegebäudes, welcher jedoch täglich bei obgedachten Pflegern erfolgen kann, ist Tagfahrt auf
Pfingstdienstag den 9 Junius d. J.,
Morgens 9 Uhr,
im Gasthof zum Löwen dahier anberaumt, wobei man vorläufig bemerkt, daß die Ratification vorbehalten wird, die Ankäufer ihre Angebote bei dieser Tagfahrt zu halten verbunden bleiben, und die definitive Versteigerung und Ratification
am Freitag den 19 Junius l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
im fürstl. Oberamtslocale stattfindet.

An dem Kaufschilling sind 4000 fl. baar, der Rest aber in 10 verzinslichen Zielern, Jakobi 1841 u. s. f., abzutragen.

Die Localität umfaßt

A. bei dem Wirthschafts-Gebäude:

Im Isten Stock

eine geräumige Wirthsstube, Schenkstübchen, ein heizbares Nebenstübchen, große helle Küche, eine Speise- und eine Magdkammer, neben dieser ein heizbares Zimmer; hiebei ein bequem angebrachter gutgewölbter Keller.

Im IIten Stock

4 heizbare und 2 unheizbare Zimmer nebst einer Kammer.

[2007]
[Tabelle]

Dampfschifffahrt auf dem Bodensee und Rhein.

Sommerfahrten der Fahrzeuge der vereinigten Dampfschifffahrts-Gesellschaften von Constanz und Lindau
vom 14 Mai bis 30 August 1840.

Von Lindau nach Rorschach täglich zweimal, Morgens 5 1/2 Uhr und Nachmittags 2 Uhr (mit alleiniger Ausnahme des Freitags Morgens).

Von Lindau über Rorschach nach Constanz achtmal in der Woche, und zwar: Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; Sonntag, Montag und Dienstag, Nachmittags 2 Uhr.

Von Lindau über Rorschach und Constanz nach Stein und Schaffhausen am Montag und Donnerstag, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Lindau über Rorschach und Constanz nach Ueberlingen und Ludwigshafen am Sonntag und Donnerstag, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Lindau über Rorschach nach Mersburg am Sonntag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; am Sonntag und Dienstag Nachmittags 2 Uhr.

Von Lindau nach Friedrichshafen am Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Rorschach nach Lindau täglich zweimal, Morgens 9 Uhr und Abends 6 Uhr (mit Ausnahme Sonntag und Donnerstag Abends.)

Von Constanz über Rorschach nach Lindau täglich: am Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, Nachmittags 2 Uhr.

Von Constanz nach Mersburg am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Nachmittags 2-3 Uhr; am Mittwoch, Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Constanz nach Ueberlingen und Ludwigshafen am Sonntag und Donnerstag, Mittag 1-3 Uhr; Mittwoch, Morgens 8 Uhr; Freitag, Nachmittags 3 Uhr bis Ueberlingen.

Von Constanz nach Schaffhausen am Montag und Donnerstag, Mittags 12 Uhr.

Von Constanz nach Friedrichshafen am Samstag Morgens 5 1/2 Uhr.

Von Ludwigshafen über Ueberlingen, Mersburg, Constanz und Rorschach nach Lindau, Montag und Freitag, Morgens 9 Uhr.

Von Ludwigshafen über Ueberlingen nach Constanz, Mittwoch, Nachmittags 4 Uhr.

Von Ueberlingen nach Constanz, Freitag, Abends 5-6 Uhr.

Von Mersburg nach Constanz, Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 6-7 Uhr; Montag, Mittwoch und Donnerstag, Morgens 9-11 Uhr; Samstag, Mittwoch 1 Uhr.

Von Schaffhausen über Constanz, Rorschach nach Lindau: Dienstag und Freitag, Morgens 9 Uhr.

Obige Fahrten influiren mit den Eilwagen-Cursen von Lindau, Rorschach und Constanz nach allen Richtungen Deutschlands, der Schweiz und Italien.

Für die Aufnahme von Reisewagen und Pferden sind zweckmäßige Einrichtungen getroffen, und die Taxen für Personen und Equipagen auf das billigste gestellt. – Constanz und Lindau, im Mai 1840.

Die Verwaltungen: Katzenmayer, Greiner.

[1488-90]

Vorladung.

Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich
binnen 3 Monaten
zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird.

Schweinfurt, den 14 April 1840.

Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Brand.

[1725-27]

Vorladung

Gegen den Handelsmann Peter Kaiser von hier ist von einigen Gläubigern dahier vorgetragen worden, daß solcher vor einigen Wochen sich heimlich von Hause entfernt habe, mit Hinterlassung eines Schuldenstandes, der sein Vermögen bedeutend überschreite, was zur Genüge hervorgehe aus der in Folge seiner Flucht veranstalteten Schulden- und Vermögensaufnahme, welche eine Ueberschuldung von mehreren tausend Gulden nachweist.

Es wurde mit dieser Anzeige die Bitte verbunden, gegen Peter Kaiser das Gantverfahren einzuleiten.

Da derselbe einen Bevollmächtigten, der seine Angelegenheiten besorge, nicht namhaft gemacht hat, und sein Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so wird er andurch aufgefordert,
am 16 Junius d. J.,
früh 8 Uhr,
in diesseitiger Gerichtskanzlei auf diesen Vortrag sich vernehmen zu lassen, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten, und seine gegen ihn aufgetretenen Gläubiger zu decken, oder mittelst Vorlegung eines belegten und glaubhaften Verzeichnisses seines Vermögens und seiner Schulden seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, andernfalls sofort die Gant gegen ihn eröffnet würde.

Verfügt Kenzingen, den 22 April 1840.

Großh. bad. Bezirksamt.

Lang.

vdt. Keipfel.

[1307-9]

Aufforderung.

Nachdem von den Geschwistern des abwesenden, dem äußern Vernehmen nach vor länger als 10 Jahren nach Brasilien gereisten Seifensiedergesellen Johann Karl Steinlein von hier, auf dessen Verschollenheitserklärung angetragen und diesem Antrag vom h. Justizcollegium allhier stattgegeben worden ist, so laden wir gedachten Seifensiedergesellen Johann Karl Steinlein von hier, so wie dessen etwaige unbekannte Erben und alle diejenigen, welche sonst noch Anspruch auf sein hier befindliches Vermögen haben sollten, hiemit edictaliter vor, auf
Donnerstag den 17 September d. J.
sich persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vor uns einzufinden, den Steinlein, um sein vormundschaftlich verwaltetes Vermögen in Empfang zu nehmen, die übrigen Geladenen aber, um ihre etwaigen Ansprüche resp. Erbrechte an dem Steinlein'schen Vermögen anzumelden und ge[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]b[unleserliches Material – 2 Zeichen fehlen]a nachzuweisen, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß etc. Steinlein gerichtlich für todt erklärt und das ihm zugehörige Vermögen an seine sich legitimirenden nächsten Erben ohne Cautionsleistung wird ausgehändigt werden.

Coburg, den 31 März 1840.

Magistrat der Residenzstadt.

Bergner.

Böhm.

[1911-13]

Hechingen.

Verkauf des Löwenwirthschaftsgebäudes,
eines gegenüberstehenden Oekonomie-Gebäudes und Güter.

Der hiesige Bürger, Löwenwirth Friedrich Volm, ist am 30 v. M. mit Tod abgegangen, und wurde von den für die hinterlassenen Relicten gerichtlich bestellten Pflegern HH. Regierungsrath Speidel und Oberamtsassessor Werner dahier beantragt, das Wirthschafts- und Oekonomiegebäude sowohl, als auch die vorhandenen Güter zum öffentlichen Verkauf zu bringen.

Zum Ankaufe des Wirthschafts- und Oekonomiegebäudes, welcher jedoch täglich bei obgedachten Pflegern erfolgen kann, ist Tagfahrt auf
Pfingstdienstag den 9 Junius d. J.,
Morgens 9 Uhr,
im Gasthof zum Löwen dahier anberaumt, wobei man vorläufig bemerkt, daß die Ratification vorbehalten wird, die Ankäufer ihre Angebote bei dieser Tagfahrt zu halten verbunden bleiben, und die definitive Versteigerung und Ratification
am Freitag den 19 Junius l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
im fürstl. Oberamtslocale stattfindet.

An dem Kaufschilling sind 4000 fl. baar, der Rest aber in 10 verzinslichen Zielern, Jakobi 1841 u. s. f., abzutragen.

Die Localität umfaßt

A. bei dem Wirthschafts-Gebäude:

Im Isten Stock

eine geräumige Wirthsstube, Schenkstübchen, ein heizbares Nebenstübchen, große helle Küche, eine Speise- und eine Magdkammer, neben dieser ein heizbares Zimmer; hiebei ein bequem angebrachter gutgewölbter Keller.

Im IIten Stock

4 heizbare und 2 unheizbare Zimmer nebst einer Kammer.

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Von Rorschach nach Lindau täglich zweimal, Morgens 9 Uhr und Abends 6 Uhr (mit Ausnahme Sonntag und Donnerstag Abends.) Von Constanz über Rorschach nach Lindau täglich: am Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag, Morgens 5 1/2 Uhr; Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, Nachmittags 2 Uhr. Von Constanz nach Mersburg am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Nachmittags 2-3 Uhr; am Mittwoch, Morgens 5 1/2 Uhr. Von Constanz nach Ueberlingen und Ludwigshafen am Sonntag und Donnerstag, Mittag 1-3 Uhr; Mittwoch, Morgens 8 Uhr; Freitag, Nachmittags 3 Uhr bis Ueberlingen. Von Constanz nach Schaffhausen am Montag und Donnerstag, Mittags 12 Uhr. Von Constanz nach Friedrichshafen am Samstag Morgens 5 1/2 Uhr. Von Ludwigshafen über Ueberlingen, Mersburg, Constanz und Rorschach nach Lindau, Montag und Freitag, Morgens 9 Uhr. Von Ludwigshafen über Ueberlingen nach Constanz, Mittwoch, Nachmittags 4 Uhr. Von Ueberlingen nach Constanz, Freitag, Abends 5-6 Uhr. Von Mersburg nach Constanz, Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 6-7 Uhr; Montag, Mittwoch und Donnerstag, Morgens 9-11 Uhr; Samstag, Mittwoch 1 Uhr. Von Schaffhausen über Constanz, Rorschach nach Lindau: Dienstag und Freitag, Morgens 9 Uhr. Obige Fahrten influiren mit den Eilwagen-Cursen von Lindau, Rorschach und Constanz nach allen Richtungen Deutschlands, der Schweiz und Italien. Für die Aufnahme von Reisewagen und Pferden sind zweckmäßige Einrichtungen getroffen, und die Taxen für Personen und Equipagen auf das billigste gestellt. – Constanz und Lindau, im Mai 1840. Die Verwaltungen: Katzenmayer, Greiner. [1488-90] Vorladung. Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird. Schweinfurt, den 14 April 1840. Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Brand. [1725-27] Vorladung Gegen den Handelsmann Peter Kaiser von hier ist von einigen Gläubigern dahier vorgetragen worden, daß solcher vor einigen Wochen sich heimlich von Hause entfernt habe, mit Hinterlassung eines Schuldenstandes, der sein Vermögen bedeutend überschreite, was zur Genüge hervorgehe aus der in Folge seiner Flucht veranstalteten Schulden- und Vermögensaufnahme, welche eine Ueberschuldung von mehreren tausend Gulden nachweist. Es wurde mit dieser Anzeige die Bitte verbunden, gegen Peter Kaiser das Gantverfahren einzuleiten. Da derselbe einen Bevollmächtigten, der seine Angelegenheiten besorge, nicht namhaft gemacht hat, und sein Aufenthaltsort diesseits unbekannt ist, so wird er andurch aufgefordert, am 16 Junius d. J., früh 8 Uhr, in diesseitiger Gerichtskanzlei auf diesen Vortrag sich vernehmen zu lassen, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten, und seine gegen ihn aufgetretenen Gläubiger zu decken, oder mittelst Vorlegung eines belegten und glaubhaften Verzeichnisses seines Vermögens und seiner Schulden seine Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, andernfalls sofort die Gant gegen ihn eröffnet würde. Verfügt Kenzingen, den 22 April 1840. Großh. bad. Bezirksamt. Lang. vdt. Keipfel. [1307-9] Aufforderung. Nachdem von den Geschwistern des abwesenden, dem äußern Vernehmen nach vor länger als 10 Jahren nach Brasilien gereisten Seifensiedergesellen Johann Karl Steinlein von hier, auf dessen Verschollenheitserklärung angetragen und diesem Antrag vom h. Justizcollegium allhier stattgegeben worden ist, so laden wir gedachten Seifensiedergesellen Johann Karl Steinlein von hier, so wie dessen etwaige unbekannte Erben und alle diejenigen, welche sonst noch Anspruch auf sein hier befindliches Vermögen haben sollten, hiemit edictaliter vor, auf Donnerstag den 17 September d. J. sich persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte vor uns einzufinden, den Steinlein, um sein vormundschaftlich verwaltetes Vermögen in Empfang zu nehmen, die übrigen Geladenen aber, um ihre etwaigen Ansprüche resp. Erbrechte an dem Steinlein'schen Vermögen anzumelden und ge_b__a nachzuweisen, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß etc. Steinlein gerichtlich für todt erklärt und das ihm zugehörige Vermögen an seine sich legitimirenden nächsten Erben ohne Cautionsleistung wird ausgehändigt werden. Coburg, den 31 März 1840. Magistrat der Residenzstadt. Bergner. Böhm. [1911-13] Hechingen. Verkauf des Löwenwirthschaftsgebäudes, eines gegenüberstehenden Oekonomie-Gebäudes und Güter. Der hiesige Bürger, Löwenwirth Friedrich Volm, ist am 30 v. M. mit Tod abgegangen, und wurde von den für die hinterlassenen Relicten gerichtlich bestellten Pflegern HH. Regierungsrath Speidel und Oberamtsassessor Werner dahier beantragt, das Wirthschafts- und Oekonomiegebäude sowohl, als auch die vorhandenen Güter zum öffentlichen Verkauf zu bringen. Zum Ankaufe des Wirthschafts- und Oekonomiegebäudes, welcher jedoch täglich bei obgedachten Pflegern erfolgen kann, ist Tagfahrt auf Pfingstdienstag den 9 Junius d. J., Morgens 9 Uhr, im Gasthof zum Löwen dahier anberaumt, wobei man vorläufig bemerkt, daß die Ratification vorbehalten wird, die Ankäufer ihre Angebote bei dieser Tagfahrt zu halten verbunden bleiben, und die definitive Versteigerung und Ratification am Freitag den 19 Junius l. J., Vormittags 9 Uhr, im fürstl. Oberamtslocale stattfindet. An dem Kaufschilling sind 4000 fl. baar, der Rest aber in 10 verzinslichen Zielern, Jakobi 1841 u. s. f., abzutragen. Die Localität umfaßt A. bei dem Wirthschafts-Gebäude: Im Isten Stock eine geräumige Wirthsstube, Schenkstübchen, ein heizbares Nebenstübchen, große helle Küche, eine Speise- und eine Magdkammer, neben dieser ein heizbares Zimmer; hiebei ein bequem angebrachter gutgewölbter Keller. Im IIten Stock 4 heizbare und 2 unheizbare Zimmer nebst einer Kammer.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 148. Augsburg, 27. Mai 1840, S. 1183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_148_18400527/15>, abgerufen am 28.04.2024.