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Allgemeine Zeitung. Nr. 156. Augsburg, 4. Juni 1840.

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sollen die Darstellungen den früher entdeckten ähnlich seyn, und überdieß oben ein Fries mit Quadrigen herumlaufen. Die artistische Commission, welche in diesen Tagen jene Orte bereist hat, will Sorge tragen, daß die Erhaltung dieser Alterthümer gesichert werde. - In Vulci werden die Ausgrabungen fortwährend mit ausreichendem Erfolg fortgesetzt. Nicht bloß der Prinz von Canino füllt seine Vorrathskammern aufs neue, sondern auch der Marchese Melchiorri hat auf dem andern Ufer des Flüßchens Fiora ähnliche nicht unergiebige Versuche eingeleitet. - Bei Cori ist einer jener ungewölbten Spitzbögen entdeckt worden, auf welche die Gelehrten seit einiger Zeit ein wachsames Auge haben, und deren man sich am schnellsten bei Erwähnung der alten Wasserleitung bei Tusculum erinnert. Derselbe wurde bei der Anlegung der neuen Straße aufgefunden.

Deutschland.

(Beschluß der Verhandlungen über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) v. Rotteck: "Mit leiser Stimme, weil durch ein zeitliches Brustleiden gedrückt, aber mit inniger Empfindung und aus voller Seele unterstütze ich den Antrag des Abg. v. Itzstein. Ueber das Thatsächliche und Rechtliche der hannover'schen Sache jedoch brauche ich nichts zu sagen. Alle Denkenden und Fühlenden in Deutschland, die nicht durch ganz besondere Interessen oder Verhältnisse des unbefangenen Urtheils beraubt sind, sind über diese Sache im Klaren; die lange Reihe von Rechtsverhöhnungen, die das hannover'sche Volk hat erdulden müssen, und die Fruchtlosigkeit aller von ihm gethanen gesetzlichen Schritte zur Wahrung seines heiligsten und evidentesten Rechtes liegen der Nation vor Augen, und leichter wird Einer uns beweisen, daß Tag Nacht und Nacht Tag, daß gerade krumm und krumm gerade, als daß der hannover'sche Verfassungsumsturz, und was damit in Verbindung steht, nicht eine Aufhebung des öffentlichen Rechtszustandes in Deutschland sey. Der Schlag, welcher jüngst von Frankfurt aus auf alles Verfassungsrecht in Deutschland, also auch auf unsere eigene Verfassung gefallen, muß selbst die Schläfrigsten aufregen. Wir wissen jetzt, daß zur Aufhebung einer in hohen Kreisen mißfalligen Verfassung genügt, die bestehende legitime Ständeversammlung aufzulösen, worauf alsdann Niemand im Volke mehr berechtigt seyn soll, das alte, feierlichst gewährte und verbriefte Recht zu reclamiren. Wir wissen auch aus dem von der hannover'schen Regierung entworfenen - dem aus Minoritätswahlen hervorgegangenen Rumpf oder Zerrbild einer Ständeversammlung vorgelegten, nach seinem Inhalte das Repräsentativsystem wahrhaft verhöhnenden - neuen Verfassungsproject, welches der Typus derjenigen Constitutionen ist, die man den edlen deutschen Völkern, welche mit ihrem Herzblute die ihnen feierlichst gemachten Freiheitsverheißungen bezahlt haben, für die Zukunft zudenkt. Freilich haben wir für uns noch die sichernde Bürgschaft des königlichen Wortes, und Niemand zweifelt an dessen Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit. Wenn aber in Frankfurt bald unter dem Titel der Competenz, wie beim badischen Preßgesetze, bald unter jenem der Incompetenz (wie jetzt in der hannover'schen Sache) das Urtheil über Verfassungsangelegenheiten durch Stimmenmenmehr gesprochen wird: kann nicht auch, so wie heute das verfassungstreue Volk, so morgen ein verfassungstreuer Fürst einem höhern, weil mächtigern Willen sich zu fügen aufgefordert werden? Kann die Aufforderung nicht wenigstens dahin ergehen, daß ein die Verfassung tödtender Gesetzesentwurf den treu gehorsamen Ständen zur Zustimmung vorgelegt werde? Und dann ist überhaupt die persönliche Gnade allein keine hinreichende, keine dem Rechtsstolze mündiger Völker genügende, auch keine auf die Nachkommen zu vererbende Grundlage eines würdigen Rechtszustandes. Lassen Sie uns treue Hüter der Verfassung seyn, so lange wir noch auf ihrem geheiligten Boden stehen! Lassen Sie uns die Regierung auffordern und beschwören, der für alle deutschen Verfassungsrechte bedeutsamen, ja entscheidenden Sache des hannover'schen Volkes ihre treue und b harrliche Verwendung angedeihen zu lassen. Indem ich mit allen Wohldenkenden in Deutschland dem edeln, standhaften, der Täuschung, Verführung und Bestechung so wie der Einschüchterung unzugänglichen, in seiner entschiedensten Majorität eine männliche, patriotische Gesinnung offenbarenden, und dadurch, trotz seiner bis zum Erstaunen gehenden Mäßigung und Ruhe, der Gewalt imponirenden, hannover'schen Volke den Tribut meiner innigsten Hochachtung und hoffnungsreichen Bewunderung zolle, sey mir nur noch ein Ausruf des Schmerzes erlaubt über die Motive, aus welchen nach Inhalt der wenigstens theilweise bekannt gewordenen Protokolle der hohen Behörde, welche jüngst ihren Ausspruch in der hannover'schen Sache that, solcher - in Sinn und Zweck mir vollkommen deutliche und ganz und gar keinen Zweifel übrig lassende - Ausspruch erfolgt ist. Wir lesen nämlich in dem Votum einer sehr hohen Gesandtschaft als den wichtigsten politischen Grund für die Nichteinmischung in den hannover'schen Verfassungsstreit die Erwägung ausgeführt, daß durch eine Entscheidung des Bundes für die fortdauernde formelle Gültigkeit des gewaltsam aufgehobenen Grundgesetzes von 1833 "die revolutionäre Faction" in Deutschland und außer Deutschland ermuntert, und das "monarchische Princip" dergestalt würde gefährdet werden. In demselben Votum stehen gleichwohl die schönen Worte, daß "das Recht der einzig wahrhaft unwandelbare Ausgangspunkt in jeder Angelegenheit ist, die zu gutem Erfolge geführt werden soll..." Wie kann denn nun, da das Recht doch parteilos seyn muß, die Besorgniß, einer oder der andern Partei durch den Rechtsausspruch Freude oder Betrübniß zu verursachen, auf den Inhalt solchen Ausspruchs von Einfluß seyn? Und wie kann bei solchergestalt erklarter Richtung der Bundespolitik, die - wohl mit Unrecht hier sogenannte - "revolutionäre Faction," welche nämlich keine andere ist als die Recht, Freiheit und Ordnung verlangende und darum über den gewaltsamen Umsturz der, nach geschriebenem und ungeschriebenem Rechte, vollgültigen hannover'schen Verfassung seufzende Partei, d. h. also diejenige, welche die Besten und Edelsten der Nation und die unermeßliche Mehrzahl aller ihrer Glieder in sich faßt - wie kann, sage ich, diese rechtliche, patriotische, den Gesetzen treue Partei noch länger das Vertrauen bewahren, zu welchem doch die Regierungen fortwährend ihre Völker auffordern, und ohne welches auch wirklich kein Segen für beide Theile zu hoffen ist? Aber noch mehr! wie kann man es für einen Act der Klugheit halten, die verfassungstreue Partei, welche eben durch solche Gesinnung sich als die festeste Stütze der auf dem Boden der Verfassung ruhenden Regierungen darstellt, zu betrüben, zu entmuthigen, sich zu entfremden? - Hat man es aber nicht so gemeint, hatte man, als man so dachte und sprach, wirklich eine wahrhaft revolutionäre Faction im Auge, oder, wenn man will, die Partei der Radicalen oder Exaltirten, mit Einschluß etwa derer, welche, obschon an und für sich gemäßigter und friedliebender Gesinnung, dennoch, weil bei dem jetzigen Gange der Dinge an der Möglichkeit einer ruhigen Wendung zum Bessern verzweifelnd, endlich den Radicalen sich ergeben haben, hatte man, sage, eine wirklich revolutionäre Faction im Auge, alsdann war die Berechnung zwiefach falsch und der Irrthum zwiefach beklagenswerth. Wahrlich! dieser revolutionären, überhaupt der exaltirten oder radicalen Partei war der jüngste Bundesbeschluß kein Gegenstand der Betrübniß oder der Niedergeschlagenheit, vielmehr einer der Freude und der kräftigsten Ermunterung. Er galt und gilt ihr für eine gewonnene Hauptschlacht; sie knüpft an solche, die Guten betrübende Dinge, ihre stolzesten Hoffnungen; ja es sind - wie jüngst ein geistvoller Beobachter in der Allgemeinen Zeitung sich ausdrückte - solche Kränkungen des Nationalgefühls und des als Palladium aller andern Rechte geachteten Verfassungsrechts in ihren Wirkungen zu vergleichen einer für den auswärtigen Feind erbauten Brücke oder eröffneten, breiten, trefflichen Heerstraße, worauf er bei guter Gelegenheit bis ins Herz des Reiches dringen mag."

Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff entgegnete: "Der Hr. Abg. v. Rotteck hat die dringende Aufforderung an die Regierung gerichtet, das Ihrige zu thun, um den nach seiner Meinung gestörten Rechtszustand in Hannover wiederherzustellen. Er hat geglaubt, durch den einstimmigen Ausspruch der Kammer werde ein sehr kraftiges und neues Motiv für die Regierung geschaffen, auf der von ihm bezeichneten Bahn handelnd zu Werke zu gehen. Ich kann dießfalls nur wiederholen, daß die Regierung einer solchen Aufforderung nicht bedarf. Sie ist sich ihrer Pflicht jederzeit bewußt gewesen, und wird es auch ferner seyn. Sie wird nach ihrer Ueberzeugung und nach Erwägung aller Umstände handeln, und, wie es einer Regierung besonders ziemt, sich vor jedem unvorsichtigen

sollen die Darstellungen den früher entdeckten ähnlich seyn, und überdieß oben ein Fries mit Quadrigen herumlaufen. Die artistische Commission, welche in diesen Tagen jene Orte bereist hat, will Sorge tragen, daß die Erhaltung dieser Alterthümer gesichert werde. – In Vulci werden die Ausgrabungen fortwährend mit ausreichendem Erfolg fortgesetzt. Nicht bloß der Prinz von Canino füllt seine Vorrathskammern aufs neue, sondern auch der Marchese Melchiorri hat auf dem andern Ufer des Flüßchens Fiora ähnliche nicht unergiebige Versuche eingeleitet. – Bei Cori ist einer jener ungewölbten Spitzbögen entdeckt worden, auf welche die Gelehrten seit einiger Zeit ein wachsames Auge haben, und deren man sich am schnellsten bei Erwähnung der alten Wasserleitung bei Tusculum erinnert. Derselbe wurde bei der Anlegung der neuen Straße aufgefunden.

Deutschland.

(Beschluß der Verhandlungen über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) v. Rotteck: „Mit leiser Stimme, weil durch ein zeitliches Brustleiden gedrückt, aber mit inniger Empfindung und aus voller Seele unterstütze ich den Antrag des Abg. v. Itzstein. Ueber das Thatsächliche und Rechtliche der hannover'schen Sache jedoch brauche ich nichts zu sagen. Alle Denkenden und Fühlenden in Deutschland, die nicht durch ganz besondere Interessen oder Verhältnisse des unbefangenen Urtheils beraubt sind, sind über diese Sache im Klaren; die lange Reihe von Rechtsverhöhnungen, die das hannover'sche Volk hat erdulden müssen, und die Fruchtlosigkeit aller von ihm gethanen gesetzlichen Schritte zur Wahrung seines heiligsten und evidentesten Rechtes liegen der Nation vor Augen, und leichter wird Einer uns beweisen, daß Tag Nacht und Nacht Tag, daß gerade krumm und krumm gerade, als daß der hannover'sche Verfassungsumsturz, und was damit in Verbindung steht, nicht eine Aufhebung des öffentlichen Rechtszustandes in Deutschland sey. Der Schlag, welcher jüngst von Frankfurt aus auf alles Verfassungsrecht in Deutschland, also auch auf unsere eigene Verfassung gefallen, muß selbst die Schläfrigsten aufregen. Wir wissen jetzt, daß zur Aufhebung einer in hohen Kreisen mißfalligen Verfassung genügt, die bestehende legitime Ständeversammlung aufzulösen, worauf alsdann Niemand im Volke mehr berechtigt seyn soll, das alte, feierlichst gewährte und verbriefte Recht zu reclamiren. Wir wissen auch aus dem von der hannover'schen Regierung entworfenen – dem aus Minoritätswahlen hervorgegangenen Rumpf oder Zerrbild einer Ständeversammlung vorgelegten, nach seinem Inhalte das Repräsentativsystem wahrhaft verhöhnenden – neuen Verfassungsproject, welches der Typus derjenigen Constitutionen ist, die man den edlen deutschen Völkern, welche mit ihrem Herzblute die ihnen feierlichst gemachten Freiheitsverheißungen bezahlt haben, für die Zukunft zudenkt. Freilich haben wir für uns noch die sichernde Bürgschaft des königlichen Wortes, und Niemand zweifelt an dessen Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit. Wenn aber in Frankfurt bald unter dem Titel der Competenz, wie beim badischen Preßgesetze, bald unter jenem der Incompetenz (wie jetzt in der hannover'schen Sache) das Urtheil über Verfassungsangelegenheiten durch Stimmenmenmehr gesprochen wird: kann nicht auch, so wie heute das verfassungstreue Volk, so morgen ein verfassungstreuer Fürst einem höhern, weil mächtigern Willen sich zu fügen aufgefordert werden? Kann die Aufforderung nicht wenigstens dahin ergehen, daß ein die Verfassung tödtender Gesetzesentwurf den treu gehorsamen Ständen zur Zustimmung vorgelegt werde? Und dann ist überhaupt die persönliche Gnade allein keine hinreichende, keine dem Rechtsstolze mündiger Völker genügende, auch keine auf die Nachkommen zu vererbende Grundlage eines würdigen Rechtszustandes. Lassen Sie uns treue Hüter der Verfassung seyn, so lange wir noch auf ihrem geheiligten Boden stehen! Lassen Sie uns die Regierung auffordern und beschwören, der für alle deutschen Verfassungsrechte bedeutsamen, ja entscheidenden Sache des hannover'schen Volkes ihre treue und b harrliche Verwendung angedeihen zu lassen. Indem ich mit allen Wohldenkenden in Deutschland dem edeln, standhaften, der Täuschung, Verführung und Bestechung so wie der Einschüchterung unzugänglichen, in seiner entschiedensten Majorität eine männliche, patriotische Gesinnung offenbarenden, und dadurch, trotz seiner bis zum Erstaunen gehenden Mäßigung und Ruhe, der Gewalt imponirenden, hannover'schen Volke den Tribut meiner innigsten Hochachtung und hoffnungsreichen Bewunderung zolle, sey mir nur noch ein Ausruf des Schmerzes erlaubt über die Motive, aus welchen nach Inhalt der wenigstens theilweise bekannt gewordenen Protokolle der hohen Behörde, welche jüngst ihren Ausspruch in der hannover'schen Sache that, solcher – in Sinn und Zweck mir vollkommen deutliche und ganz und gar keinen Zweifel übrig lassende – Ausspruch erfolgt ist. Wir lesen nämlich in dem Votum einer sehr hohen Gesandtschaft als den wichtigsten politischen Grund für die Nichteinmischung in den hannover'schen Verfassungsstreit die Erwägung ausgeführt, daß durch eine Entscheidung des Bundes für die fortdauernde formelle Gültigkeit des gewaltsam aufgehobenen Grundgesetzes von 1833 „die revolutionäre Faction“ in Deutschland und außer Deutschland ermuntert, und das „monarchische Princip“ dergestalt würde gefährdet werden. In demselben Votum stehen gleichwohl die schönen Worte, daß „das Recht der einzig wahrhaft unwandelbare Ausgangspunkt in jeder Angelegenheit ist, die zu gutem Erfolge geführt werden soll...“ Wie kann denn nun, da das Recht doch parteilos seyn muß, die Besorgniß, einer oder der andern Partei durch den Rechtsausspruch Freude oder Betrübniß zu verursachen, auf den Inhalt solchen Ausspruchs von Einfluß seyn? Und wie kann bei solchergestalt erklarter Richtung der Bundespolitik, die – wohl mit Unrecht hier sogenannte – „revolutionäre Faction,“ welche nämlich keine andere ist als die Recht, Freiheit und Ordnung verlangende und darum über den gewaltsamen Umsturz der, nach geschriebenem und ungeschriebenem Rechte, vollgültigen hannover'schen Verfassung seufzende Partei, d. h. also diejenige, welche die Besten und Edelsten der Nation und die unermeßliche Mehrzahl aller ihrer Glieder in sich faßt – wie kann, sage ich, diese rechtliche, patriotische, den Gesetzen treue Partei noch länger das Vertrauen bewahren, zu welchem doch die Regierungen fortwährend ihre Völker auffordern, und ohne welches auch wirklich kein Segen für beide Theile zu hoffen ist? Aber noch mehr! wie kann man es für einen Act der Klugheit halten, die verfassungstreue Partei, welche eben durch solche Gesinnung sich als die festeste Stütze der auf dem Boden der Verfassung ruhenden Regierungen darstellt, zu betrüben, zu entmuthigen, sich zu entfremden? – Hat man es aber nicht so gemeint, hatte man, als man so dachte und sprach, wirklich eine wahrhaft revolutionäre Faction im Auge, oder, wenn man will, die Partei der Radicalen oder Exaltirten, mit Einschluß etwa derer, welche, obschon an und für sich gemäßigter und friedliebender Gesinnung, dennoch, weil bei dem jetzigen Gange der Dinge an der Möglichkeit einer ruhigen Wendung zum Bessern verzweifelnd, endlich den Radicalen sich ergeben haben, hatte man, sage, eine wirklich revolutionäre Faction im Auge, alsdann war die Berechnung zwiefach falsch und der Irrthum zwiefach beklagenswerth. Wahrlich! dieser revolutionären, überhaupt der exaltirten oder radicalen Partei war der jüngste Bundesbeschluß kein Gegenstand der Betrübniß oder der Niedergeschlagenheit, vielmehr einer der Freude und der kräftigsten Ermunterung. Er galt und gilt ihr für eine gewonnene Hauptschlacht; sie knüpft an solche, die Guten betrübende Dinge, ihre stolzesten Hoffnungen; ja es sind – wie jüngst ein geistvoller Beobachter in der Allgemeinen Zeitung sich ausdrückte – solche Kränkungen des Nationalgefühls und des als Palladium aller andern Rechte geachteten Verfassungsrechts in ihren Wirkungen zu vergleichen einer für den auswärtigen Feind erbauten Brücke oder eröffneten, breiten, trefflichen Heerstraße, worauf er bei guter Gelegenheit bis ins Herz des Reiches dringen mag.“

Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff entgegnete: „Der Hr. Abg. v. Rotteck hat die dringende Aufforderung an die Regierung gerichtet, das Ihrige zu thun, um den nach seiner Meinung gestörten Rechtszustand in Hannover wiederherzustellen. Er hat geglaubt, durch den einstimmigen Ausspruch der Kammer werde ein sehr kraftiges und neues Motiv für die Regierung geschaffen, auf der von ihm bezeichneten Bahn handelnd zu Werke zu gehen. Ich kann dießfalls nur wiederholen, daß die Regierung einer solchen Aufforderung nicht bedarf. Sie ist sich ihrer Pflicht jederzeit bewußt gewesen, und wird es auch ferner seyn. Sie wird nach ihrer Ueberzeugung und nach Erwägung aller Umstände handeln, und, wie es einer Regierung besonders ziemt, sich vor jedem unvorsichtigen

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Wir wissen jetzt, daß zur Aufhebung einer in hohen Kreisen mißfalligen Verfassung genügt, die bestehende legitime Ständeversammlung aufzulösen, worauf alsdann Niemand im Volke mehr berechtigt seyn soll, das alte, feierlichst gewährte und verbriefte Recht zu reclamiren. Wir wissen auch aus dem von der hannover'schen Regierung entworfenen &#x2013; dem aus Minoritätswahlen hervorgegangenen Rumpf oder Zerrbild einer Ständeversammlung vorgelegten, nach seinem Inhalte das Repräsentativsystem wahrhaft verhöhnenden &#x2013; neuen Verfassungsproject, welches der Typus derjenigen Constitutionen ist, die man den edlen deutschen Völkern, welche mit ihrem Herzblute die ihnen feierlichst gemachten Freiheitsverheißungen bezahlt haben, für die Zukunft zudenkt. Freilich haben wir für uns noch die sichernde Bürgschaft des königlichen Wortes, und Niemand zweifelt an dessen Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit. 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Lassen Sie uns die Regierung auffordern und beschwören, der für alle deutschen Verfassungsrechte bedeutsamen, ja entscheidenden Sache des hannover'schen Volkes ihre treue und b harrliche Verwendung angedeihen zu lassen. Indem ich mit allen Wohldenkenden in Deutschland dem edeln, standhaften, der Täuschung, Verführung und Bestechung so wie der Einschüchterung unzugänglichen, in seiner entschiedensten Majorität eine männliche, patriotische Gesinnung offenbarenden, und dadurch, trotz seiner bis zum Erstaunen gehenden Mäßigung und Ruhe, der Gewalt imponirenden, hannover'schen Volke den Tribut meiner innigsten Hochachtung und hoffnungsreichen Bewunderung zolle, sey mir nur noch ein Ausruf des Schmerzes erlaubt über die Motive, aus welchen nach Inhalt der wenigstens theilweise bekannt gewordenen Protokolle der hohen Behörde, welche jüngst ihren Ausspruch in der hannover'schen Sache that, solcher &#x2013; in Sinn und Zweck mir vollkommen deutliche und ganz und gar keinen Zweifel übrig lassende &#x2013; Ausspruch erfolgt ist. Wir lesen nämlich in dem Votum einer sehr hohen Gesandtschaft als den wichtigsten politischen Grund für die Nichteinmischung in den hannover'schen Verfassungsstreit die Erwägung ausgeführt, daß durch eine Entscheidung des Bundes für die fortdauernde formelle Gültigkeit des gewaltsam aufgehobenen Grundgesetzes von 1833 &#x201E;die revolutionäre Faction&#x201C; in Deutschland und außer Deutschland ermuntert, und das &#x201E;monarchische Princip&#x201C; dergestalt würde gefährdet werden. In demselben Votum stehen gleichwohl die schönen Worte, daß &#x201E;das Recht der einzig wahrhaft unwandelbare Ausgangspunkt in jeder Angelegenheit ist, die zu gutem Erfolge geführt werden soll...&#x201C; Wie kann denn nun, da das Recht doch parteilos seyn muß, die Besorgniß, einer oder der andern Partei durch den Rechtsausspruch Freude oder Betrübniß zu verursachen, auf den Inhalt solchen Ausspruchs von Einfluß seyn? 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[1242/0010] sollen die Darstellungen den früher entdeckten ähnlich seyn, und überdieß oben ein Fries mit Quadrigen herumlaufen. Die artistische Commission, welche in diesen Tagen jene Orte bereist hat, will Sorge tragen, daß die Erhaltung dieser Alterthümer gesichert werde. – In Vulci werden die Ausgrabungen fortwährend mit ausreichendem Erfolg fortgesetzt. Nicht bloß der Prinz von Canino füllt seine Vorrathskammern aufs neue, sondern auch der Marchese Melchiorri hat auf dem andern Ufer des Flüßchens Fiora ähnliche nicht unergiebige Versuche eingeleitet. – Bei Cori ist einer jener ungewölbten Spitzbögen entdeckt worden, auf welche die Gelehrten seit einiger Zeit ein wachsames Auge haben, und deren man sich am schnellsten bei Erwähnung der alten Wasserleitung bei Tusculum erinnert. Derselbe wurde bei der Anlegung der neuen Straße aufgefunden. Deutschland. _ Karlsruhe. (Beschluß der Verhandlungen über die hannover'sche Verfassungsangelegenheit.) v. 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Der Schlag, welcher jüngst von Frankfurt aus auf alles Verfassungsrecht in Deutschland, also auch auf unsere eigene Verfassung gefallen, muß selbst die Schläfrigsten aufregen. Wir wissen jetzt, daß zur Aufhebung einer in hohen Kreisen mißfalligen Verfassung genügt, die bestehende legitime Ständeversammlung aufzulösen, worauf alsdann Niemand im Volke mehr berechtigt seyn soll, das alte, feierlichst gewährte und verbriefte Recht zu reclamiren. Wir wissen auch aus dem von der hannover'schen Regierung entworfenen – dem aus Minoritätswahlen hervorgegangenen Rumpf oder Zerrbild einer Ständeversammlung vorgelegten, nach seinem Inhalte das Repräsentativsystem wahrhaft verhöhnenden – neuen Verfassungsproject, welches der Typus derjenigen Constitutionen ist, die man den edlen deutschen Völkern, welche mit ihrem Herzblute die ihnen feierlichst gemachten Freiheitsverheißungen bezahlt haben, für die Zukunft zudenkt. Freilich haben wir für uns noch die sichernde Bürgschaft des königlichen Wortes, und Niemand zweifelt an dessen Heiligkeit und Unverbrüchlichkeit. Wenn aber in Frankfurt bald unter dem Titel der Competenz, wie beim badischen Preßgesetze, bald unter jenem der Incompetenz (wie jetzt in der hannover'schen Sache) das Urtheil über Verfassungsangelegenheiten durch Stimmenmenmehr gesprochen wird: kann nicht auch, so wie heute das verfassungstreue Volk, so morgen ein verfassungstreuer Fürst einem höhern, weil mächtigern Willen sich zu fügen aufgefordert werden? Kann die Aufforderung nicht wenigstens dahin ergehen, daß ein die Verfassung tödtender Gesetzesentwurf den treu gehorsamen Ständen zur Zustimmung vorgelegt werde? Und dann ist überhaupt die persönliche Gnade allein keine hinreichende, keine dem Rechtsstolze mündiger Völker genügende, auch keine auf die Nachkommen zu vererbende Grundlage eines würdigen Rechtszustandes. Lassen Sie uns treue Hüter der Verfassung seyn, so lange wir noch auf ihrem geheiligten Boden stehen! Lassen Sie uns die Regierung auffordern und beschwören, der für alle deutschen Verfassungsrechte bedeutsamen, ja entscheidenden Sache des hannover'schen Volkes ihre treue und b harrliche Verwendung angedeihen zu lassen. Indem ich mit allen Wohldenkenden in Deutschland dem edeln, standhaften, der Täuschung, Verführung und Bestechung so wie der Einschüchterung unzugänglichen, in seiner entschiedensten Majorität eine männliche, patriotische Gesinnung offenbarenden, und dadurch, trotz seiner bis zum Erstaunen gehenden Mäßigung und Ruhe, der Gewalt imponirenden, hannover'schen Volke den Tribut meiner innigsten Hochachtung und hoffnungsreichen Bewunderung zolle, sey mir nur noch ein Ausruf des Schmerzes erlaubt über die Motive, aus welchen nach Inhalt der wenigstens theilweise bekannt gewordenen Protokolle der hohen Behörde, welche jüngst ihren Ausspruch in der hannover'schen Sache that, solcher – in Sinn und Zweck mir vollkommen deutliche und ganz und gar keinen Zweifel übrig lassende – Ausspruch erfolgt ist. Wir lesen nämlich in dem Votum einer sehr hohen Gesandtschaft als den wichtigsten politischen Grund für die Nichteinmischung in den hannover'schen Verfassungsstreit die Erwägung ausgeführt, daß durch eine Entscheidung des Bundes für die fortdauernde formelle Gültigkeit des gewaltsam aufgehobenen Grundgesetzes von 1833 „die revolutionäre Faction“ in Deutschland und außer Deutschland ermuntert, und das „monarchische Princip“ dergestalt würde gefährdet werden. In demselben Votum stehen gleichwohl die schönen Worte, daß „das Recht der einzig wahrhaft unwandelbare Ausgangspunkt in jeder Angelegenheit ist, die zu gutem Erfolge geführt werden soll...“ Wie kann denn nun, da das Recht doch parteilos seyn muß, die Besorgniß, einer oder der andern Partei durch den Rechtsausspruch Freude oder Betrübniß zu verursachen, auf den Inhalt solchen Ausspruchs von Einfluß seyn? Und wie kann bei solchergestalt erklarter Richtung der Bundespolitik, die – wohl mit Unrecht hier sogenannte – „revolutionäre Faction,“ welche nämlich keine andere ist als die Recht, Freiheit und Ordnung verlangende und darum über den gewaltsamen Umsturz der, nach geschriebenem und ungeschriebenem Rechte, vollgültigen hannover'schen Verfassung seufzende Partei, d. h. also diejenige, welche die Besten und Edelsten der Nation und die unermeßliche Mehrzahl aller ihrer Glieder in sich faßt – wie kann, sage ich, diese rechtliche, patriotische, den Gesetzen treue Partei noch länger das Vertrauen bewahren, zu welchem doch die Regierungen fortwährend ihre Völker auffordern, und ohne welches auch wirklich kein Segen für beide Theile zu hoffen ist? Aber noch mehr! wie kann man es für einen Act der Klugheit halten, die verfassungstreue Partei, welche eben durch solche Gesinnung sich als die festeste Stütze der auf dem Boden der Verfassung ruhenden Regierungen darstellt, zu betrüben, zu entmuthigen, sich zu entfremden? – Hat man es aber nicht so gemeint, hatte man, als man so dachte und sprach, wirklich eine wahrhaft revolutionäre Faction im Auge, oder, wenn man will, die Partei der Radicalen oder Exaltirten, mit Einschluß etwa derer, welche, obschon an und für sich gemäßigter und friedliebender Gesinnung, dennoch, weil bei dem jetzigen Gange der Dinge an der Möglichkeit einer ruhigen Wendung zum Bessern verzweifelnd, endlich den Radicalen sich ergeben haben, hatte man, sage, eine wirklich revolutionäre Faction im Auge, alsdann war die Berechnung zwiefach falsch und der Irrthum zwiefach beklagenswerth. Wahrlich! dieser revolutionären, überhaupt der exaltirten oder radicalen Partei war der jüngste Bundesbeschluß kein Gegenstand der Betrübniß oder der Niedergeschlagenheit, vielmehr einer der Freude und der kräftigsten Ermunterung. Er galt und gilt ihr für eine gewonnene Hauptschlacht; sie knüpft an solche, die Guten betrübende Dinge, ihre stolzesten Hoffnungen; ja es sind – wie jüngst ein geistvoller Beobachter in der Allgemeinen Zeitung sich ausdrückte – solche Kränkungen des Nationalgefühls und des als Palladium aller andern Rechte geachteten Verfassungsrechts in ihren Wirkungen zu vergleichen einer für den auswärtigen Feind erbauten Brücke oder eröffneten, breiten, trefflichen Heerstraße, worauf er bei guter Gelegenheit bis ins Herz des Reiches dringen mag.“ Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff entgegnete: „Der Hr. Abg. v. Rotteck hat die dringende Aufforderung an die Regierung gerichtet, das Ihrige zu thun, um den nach seiner Meinung gestörten Rechtszustand in Hannover wiederherzustellen. Er hat geglaubt, durch den einstimmigen Ausspruch der Kammer werde ein sehr kraftiges und neues Motiv für die Regierung geschaffen, auf der von ihm bezeichneten Bahn handelnd zu Werke zu gehen. Ich kann dießfalls nur wiederholen, daß die Regierung einer solchen Aufforderung nicht bedarf. Sie ist sich ihrer Pflicht jederzeit bewußt gewesen, und wird es auch ferner seyn. Sie wird nach ihrer Ueberzeugung und nach Erwägung aller Umstände handeln, und, wie es einer Regierung besonders ziemt, sich vor jedem unvorsichtigen

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 156. Augsburg, 4. Juni 1840, S. 1242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_156_18400604/10>, abgerufen am 29.04.2024.