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Allgemeine Zeitung. Nr. 156. Augsburg, 4. Juni 1840.

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überall im Lande bei dem Landvolk Anklang und bis im letzten Weiler Theilnahme finden werden."

Rindeschwender drückt den Wunsch aus: "Es möge die Kammer durch Acclamation ihre Anerkennung des festen, verfassungstreuen, hochachtbaren, würdigen und muthvollen Benehmens des hannover'schen Volks auszusprechen." (Viele Mitglieder erheben sich von ihren Sitzen und sprechen hiedurch und durch Zuruf ihre Anerkennung aus.)

Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff: "Die Kammer hat keine andere Form, ihre Beistimmung zu erkennen zu geben, als die Form des Beschlusses." Rindeschwender: "Der Hr. Minister hat das Recht nicht, sich der so eben gewählten Form entgegenzusetzen." Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff: "Ueber das Recht können Sie nicht aburtheilen. Das Recht der Regierung auf Aufrechthaltung der Verfassung steht fester als Ihre Worte."

Der Präsident schloß nunmehr die Discussion und brachte den Antrag des Abg. v. Itzstein zur Abstimmung. Der Antrag ward einstimmig angenommen. Nachdem der Präsident solches verkündigt hatte, ertönte von der gefüllten großen Galerie vielstimmiger Beifallsruf und Händeklatschen.

Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff bemerkte, daß dieß eine Störung der Ordnung sey, die eine Rüge verdiene. Er fordere den Hrn. Präsidenten auf, die Galerie sofort räumen zu lassen. Schaaff: "Die Tribunen haben allerdings weder einen Beifall noch ein Mißfallen auszudrücken." Präsident: "Ich muß allerdings auf die Bestimmung der Geschäftsordnung aufmerksam machen, wonach jedes Zeichen des Beifalls und des Mißfallens verboten ist, und ich kann daher nicht anders, als meine Mißbilligung über das Geschehene aussprechen." Knapp: "Wessen Herz voll ist, dessen Mund geht über, kann man hier sagen." Schaaff: "Der Abg. Knapp kann doch etwas Ungesetzliches nicht vertheidigen." Damit wurde die Sitzung geschlossen.

Ein im Hamburger Correspondenten enthaltenes Schreiben aus dem Hannover'schen Ende Aprils bemüht sich, den Antrag v. Itzsteins in der badischen Kammer und dessen Beweisführung zu bekämpfen und zu entkräften. Man bemerkt darin folgende Stellen: "Die Beschuldigungen gegen die jetzige Ständeversammlung, welche v. Itzstein macht, haben wir, die wir uns nicht bloß von freisinnigen Wünschen nähren, etwas zu leidenschaftlich ausgemalt gefunden. Das hannover'sche Volk protestire gegen sie? Es ist freilich Ein Mundaufthun, ob man sagt, Volk oder die Opposition; Volk hat aber einen angenehmern Klang. Es haben einige Corporationen protestirt, in diesen jedoch nur die Wahlcollegien, in den Wahlcollegien wiederum bloß Einzelne, wenn auch die Majorität, und diese am Ende durch oppositionelle Führer verleitet. Addiren wir die Personen zusammen, die in den protestirenden Collegien protestirten, so erhalten wir ein sehr kleines Häuflein Männer, die nicht einmal zum Protestiren befugt waren," und "sollte man bei so offenbaren Mißhandlungen unserer Verhältnisse nicht auf den Gedanken kommen, daß im Auslande die hiesige Frage dazu dient, das oppositionelle Feuer an der fremden Sache verpuffen zu lassen, um für die innern Angelegenheiten Ruhe zu gewinnen, oder andrerseits, an unserer Verfassungssache Redeübungen im liberalen Styl zu halten, damit diese Sprache nicht verloren geht?" Endlich: "Die Verhältnisse in Baden und überhaupt im südlichen Deutschland sind wesentlich von den unsrigen verschieden. Wir haben noch nicht die Verwaltungsstadien durchgegangen, die andere Staaten bereits vor langer Zeit durchlaufen. Der staatsrechtliche Boden und die privatrechtlichen Verhältnisse sind nicht so nivellirt als anderwärts, und die Neigung des Volks ruht noch sehr auf den Einrichtungen, die verflossenen Zeiten ihre Entstehung verdanken und höchstens zeitgemäßer Fortbildung bedürfen. Als man uns mit dem Grundgesetz von 1833 eine Verfassung gab, die den Constitutionen der Länder nachgebildet war, wo der frühere rechtliche Baustoff längst zerbröckelt ist, versuchte man damit das Kunststück, einem dürren, magern Menschen den Rock auszuziehen und einem starken als bequeme Kleidung anzubieten. Es gibt keinen Rock, der für alle Männer gleich gut paßt, und eine Verfassung, die für alle Länder gleich gut seyn soll, ist eben so viel werth als ein medicinisches Universalmittel."

Oesterreich.

In der letzten Zeit waren österreichische Blätter wiederholt auf die Behauptung zurückgekommen, daß der Erfinder der Buchdruckerkunst ein Böhme sey. Joseph Dobrowsky, eine Autorität ersten Ranges, äußerte sich nun darüber schon im Jahr 1782 im fünften Bande der Abhandlungen der böhmischen Akademie der Wissenschaften wie folgt: "Peter Kodizill von Tulechow, Thomas Mitis von Limburg, beide Professoren der Prager Universität des 16ten Jahrhunderts, und der Jesuit Krugerius haben gemuthmaßt, nicht behauptet, daß die Böhmen sogar auf die Erfindung der Buchdruckerkunst einen Anspruch machen könnten. Thomas Mitis hat dieß von Martin Kuthen, welcher in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhunderts lebte, gehört, und Kuthen scheint es zur Ehre seiner Vaterstadt Kuttenberg, ohne hinlängliche Gründe, geglaubt zu haben. Die ganze Sage gründet sich auf die vorgefaßte Meinung, zu Kuttenberg habe man zuerst Bücher in böhmischer Sprache gedruckt. Der Jesuit Korjnek dringt den Böhmen überhaupt in seinen alten "Kuttenberger Denkwürdigkeiten" (Prag 1675) diese Muthmaßung auf, als wenn es ihre ernste Meinung wäre. "Die Böhmen, sagt er, halten dafür, Johann Faust sey von Kuttenberg geboren und zufälligerweise nach Straßburg gekommen. Dort habe er diese nützliche Kunst erfunden, zu Mainz aber ans Licht gebracht. Um seinem Vaterland Ehre zu verschaffen, habe er sich nicht mehr Johann Faust, sondern Johann Kuttenberger, d. i. von Kuttenberg, genannt und geschrieben." Wer sieht nicht das Ungereimte und Widersprechende in der ganzen Erzählung! Korjnek hat seine Nation, indem er für ihre Ehre zu besorgt war, dadurch beleidigt, daß er den Böhmen ohne Ausnahme eine so ungegründete Meinung zumuthete. Der erleuchtete Theil der Nation urtheilt hiervon ganz anders. Man sehe Bohuslaw Hassensteins Gedicht: De propriis inventis Germanorum, ferner Daniel Adam v. Weleslawins historischen Kalender beim 2 Mai und Andere mehr, welche die Ehre der Erfindung den Deutschen, denen sie gebührt, dankbar zueignen. Wir wollen uns mit der Ehre begnügen, diese Kunst früh in Böhmen aufgenommen und verbreitet zu haben. Einige unserer Landsleute glaubten und behaupteten es in ihren Schriften öffentlich, daß wir uns mit gedruckten Werken rühmen könnten, die bis auf die Zeiten Guttenbergs und Fausts hinaufreichen. Ohne zu befürchten, von einsichtsvollen Lesern ausgelacht zu werden, geben sie das Jahr 1468 als das Druckjahr eines böhmischen Buches an."

[2137]

Kaltwasser-Heilanstalt in Kennenburg bei Eßlingen im Königreich Würtemberg.

Im Laufe des Monats Julius wird die durch eine Actien-Gesellschaft von Freunden der Wasserheilkunde neu errichtete Kaltwasserheilanstalt in Kennenburg bei Eßlingen eröffnet.

Das von dem Harmbache durchwässerte Thal, welches sich von dem Abhange der Eßlinger Filialberge (Ausläufer des Schurwalds) nach Ober-Eßlingen hinzieht, ist durch seine, wenn gleich nicht in großem Style hervortretenden Naturschönheiten dennoch durch eine Fülle von Abwechslung, Fruchtbarkeit, Anmuth und freundliche Stille schon längst den Liebhabern ländlicher Natur bekannt. Nahe am Ende dieses Thälchens entspringen aus einer den Berg hinauf sich ziehenden Felsenkluft mehrere bisher unbenützte Quellen, welche behufs der neuen Anstalt gefaßt wurden und ihr ausgezeichnet reines, gutes, frisches Trinkwasser in das nur einige hundert Schritte vom Ursprung entfernte neu errichtete Curhaus liefern. Dieses ist auf einem kleinen, etwa 200 Fuß höher als der 710 Fuß über dem

überall im Lande bei dem Landvolk Anklang und bis im letzten Weiler Theilnahme finden werden.“

Rindeschwender drückt den Wunsch aus: „Es möge die Kammer durch Acclamation ihre Anerkennung des festen, verfassungstreuen, hochachtbaren, würdigen und muthvollen Benehmens des hannover'schen Volks auszusprechen.“ (Viele Mitglieder erheben sich von ihren Sitzen und sprechen hiedurch und durch Zuruf ihre Anerkennung aus.)

Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff: „Die Kammer hat keine andere Form, ihre Beistimmung zu erkennen zu geben, als die Form des Beschlusses.“ Rindeschwender: „Der Hr. Minister hat das Recht nicht, sich der so eben gewählten Form entgegenzusetzen.“ Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff: „Ueber das Recht können Sie nicht aburtheilen. Das Recht der Regierung auf Aufrechthaltung der Verfassung steht fester als Ihre Worte.“

Der Präsident schloß nunmehr die Discussion und brachte den Antrag des Abg. v. Itzstein zur Abstimmung. Der Antrag ward einstimmig angenommen. Nachdem der Präsident solches verkündigt hatte, ertönte von der gefüllten großen Galerie vielstimmiger Beifallsruf und Händeklatschen.

Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff bemerkte, daß dieß eine Störung der Ordnung sey, die eine Rüge verdiene. Er fordere den Hrn. Präsidenten auf, die Galerie sofort räumen zu lassen. Schaaff: „Die Tribunen haben allerdings weder einen Beifall noch ein Mißfallen auszudrücken.“ Präsident: „Ich muß allerdings auf die Bestimmung der Geschäftsordnung aufmerksam machen, wonach jedes Zeichen des Beifalls und des Mißfallens verboten ist, und ich kann daher nicht anders, als meine Mißbilligung über das Geschehene aussprechen.“ Knapp: „Wessen Herz voll ist, dessen Mund geht über, kann man hier sagen.“ Schaaff: „Der Abg. Knapp kann doch etwas Ungesetzliches nicht vertheidigen.“ Damit wurde die Sitzung geschlossen.

Ein im Hamburger Correspondenten enthaltenes Schreiben aus dem Hannover'schen Ende Aprils bemüht sich, den Antrag v. Itzsteins in der badischen Kammer und dessen Beweisführung zu bekämpfen und zu entkräften. Man bemerkt darin folgende Stellen: „Die Beschuldigungen gegen die jetzige Ständeversammlung, welche v. Itzstein macht, haben wir, die wir uns nicht bloß von freisinnigen Wünschen nähren, etwas zu leidenschaftlich ausgemalt gefunden. Das hannover'sche Volk protestire gegen sie? Es ist freilich Ein Mundaufthun, ob man sagt, Volk oder die Opposition; Volk hat aber einen angenehmern Klang. Es haben einige Corporationen protestirt, in diesen jedoch nur die Wahlcollegien, in den Wahlcollegien wiederum bloß Einzelne, wenn auch die Majorität, und diese am Ende durch oppositionelle Führer verleitet. Addiren wir die Personen zusammen, die in den protestirenden Collegien protestirten, so erhalten wir ein sehr kleines Häuflein Männer, die nicht einmal zum Protestiren befugt waren,“ und „sollte man bei so offenbaren Mißhandlungen unserer Verhältnisse nicht auf den Gedanken kommen, daß im Auslande die hiesige Frage dazu dient, das oppositionelle Feuer an der fremden Sache verpuffen zu lassen, um für die innern Angelegenheiten Ruhe zu gewinnen, oder andrerseits, an unserer Verfassungssache Redeübungen im liberalen Styl zu halten, damit diese Sprache nicht verloren geht?“ Endlich: „Die Verhältnisse in Baden und überhaupt im südlichen Deutschland sind wesentlich von den unsrigen verschieden. Wir haben noch nicht die Verwaltungsstadien durchgegangen, die andere Staaten bereits vor langer Zeit durchlaufen. Der staatsrechtliche Boden und die privatrechtlichen Verhältnisse sind nicht so nivellirt als anderwärts, und die Neigung des Volks ruht noch sehr auf den Einrichtungen, die verflossenen Zeiten ihre Entstehung verdanken und höchstens zeitgemäßer Fortbildung bedürfen. Als man uns mit dem Grundgesetz von 1833 eine Verfassung gab, die den Constitutionen der Länder nachgebildet war, wo der frühere rechtliche Baustoff längst zerbröckelt ist, versuchte man damit das Kunststück, einem dürren, magern Menschen den Rock auszuziehen und einem starken als bequeme Kleidung anzubieten. Es gibt keinen Rock, der für alle Männer gleich gut paßt, und eine Verfassung, die für alle Länder gleich gut seyn soll, ist eben so viel werth als ein medicinisches Universalmittel.“

Oesterreich.

In der letzten Zeit waren österreichische Blätter wiederholt auf die Behauptung zurückgekommen, daß der Erfinder der Buchdruckerkunst ein Böhme sey. Joseph Dobrowsky, eine Autorität ersten Ranges, äußerte sich nun darüber schon im Jahr 1782 im fünften Bande der Abhandlungen der böhmischen Akademie der Wissenschaften wie folgt: „Peter Kodizill von Tulechow, Thomas Mitis von Limburg, beide Professoren der Prager Universität des 16ten Jahrhunderts, und der Jesuit Krugerius haben gemuthmaßt, nicht behauptet, daß die Böhmen sogar auf die Erfindung der Buchdruckerkunst einen Anspruch machen könnten. Thomas Mitis hat dieß von Martin Kuthen, welcher in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhunderts lebte, gehört, und Kuthen scheint es zur Ehre seiner Vaterstadt Kuttenberg, ohne hinlängliche Gründe, geglaubt zu haben. Die ganze Sage gründet sich auf die vorgefaßte Meinung, zu Kuttenberg habe man zuerst Bücher in böhmischer Sprache gedruckt. Der Jesuit Korjnek dringt den Böhmen überhaupt in seinen alten „Kuttenberger Denkwürdigkeiten“ (Prag 1675) diese Muthmaßung auf, als wenn es ihre ernste Meinung wäre. „Die Böhmen, sagt er, halten dafür, Johann Faust sey von Kuttenberg geboren und zufälligerweise nach Straßburg gekommen. Dort habe er diese nützliche Kunst erfunden, zu Mainz aber ans Licht gebracht. Um seinem Vaterland Ehre zu verschaffen, habe er sich nicht mehr Johann Faust, sondern Johann Kuttenberger, d. i. von Kuttenberg, genannt und geschrieben.“ Wer sieht nicht das Ungereimte und Widersprechende in der ganzen Erzählung! Korjnek hat seine Nation, indem er für ihre Ehre zu besorgt war, dadurch beleidigt, daß er den Böhmen ohne Ausnahme eine so ungegründete Meinung zumuthete. Der erleuchtete Theil der Nation urtheilt hiervon ganz anders. Man sehe Bohuslaw Hassensteins Gedicht: De propriis inventis Germanorum, ferner Daniel Adam v. Weleslawins historischen Kalender beim 2 Mai und Andere mehr, welche die Ehre der Erfindung den Deutschen, denen sie gebührt, dankbar zueignen. Wir wollen uns mit der Ehre begnügen, diese Kunst früh in Böhmen aufgenommen und verbreitet zu haben. Einige unserer Landsleute glaubten und behaupteten es in ihren Schriften öffentlich, daß wir uns mit gedruckten Werken rühmen könnten, die bis auf die Zeiten Guttenbergs und Fausts hinaufreichen. Ohne zu befürchten, von einsichtsvollen Lesern ausgelacht zu werden, geben sie das Jahr 1468 als das Druckjahr eines böhmischen Buches an.“

[2137]

Kaltwasser-Heilanstalt in Kennenburg bei Eßlingen im Königreich Würtemberg.

Im Laufe des Monats Julius wird die durch eine Actien-Gesellschaft von Freunden der Wasserheilkunde neu errichtete Kaltwasserheilanstalt in Kennenburg bei Eßlingen eröffnet.

Das von dem Harmbache durchwässerte Thal, welches sich von dem Abhange der Eßlinger Filialberge (Ausläufer des Schurwalds) nach Ober-Eßlingen hinzieht, ist durch seine, wenn gleich nicht in großem Style hervortretenden Naturschönheiten dennoch durch eine Fülle von Abwechslung, Fruchtbarkeit, Anmuth und freundliche Stille schon längst den Liebhabern ländlicher Natur bekannt. Nahe am Ende dieses Thälchens entspringen aus einer den Berg hinauf sich ziehenden Felsenkluft mehrere bisher unbenützte Quellen, welche behufs der neuen Anstalt gefaßt wurden und ihr ausgezeichnet reines, gutes, frisches Trinkwasser in das nur einige hundert Schritte vom Ursprung entfernte neu errichtete Curhaus liefern. Dieses ist auf einem kleinen, etwa 200 Fuß höher als der 710 Fuß über dem

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[1245/0013] überall im Lande bei dem Landvolk Anklang und bis im letzten Weiler Theilnahme finden werden.“ Rindeschwender drückt den Wunsch aus: „Es möge die Kammer durch Acclamation ihre Anerkennung des festen, verfassungstreuen, hochachtbaren, würdigen und muthvollen Benehmens des hannover'schen Volks auszusprechen.“ (Viele Mitglieder erheben sich von ihren Sitzen und sprechen hiedurch und durch Zuruf ihre Anerkennung aus.) Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff: „Die Kammer hat keine andere Form, ihre Beistimmung zu erkennen zu geben, als die Form des Beschlusses.“ Rindeschwender: „Der Hr. Minister hat das Recht nicht, sich der so eben gewählten Form entgegenzusetzen.“ Staatsminister Frhr. v. Blittersdorff: „Ueber das Recht können Sie nicht aburtheilen. Das Recht der Regierung auf Aufrechthaltung der Verfassung steht fester als Ihre Worte.“ Der Präsident schloß nunmehr die Discussion und brachte den Antrag des Abg. v. Itzstein zur Abstimmung. Der Antrag ward einstimmig angenommen. 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Itzsteins in der badischen Kammer und dessen Beweisführung zu bekämpfen und zu entkräften. Man bemerkt darin folgende Stellen: „Die Beschuldigungen gegen die jetzige Ständeversammlung, welche v. Itzstein macht, haben wir, die wir uns nicht bloß von freisinnigen Wünschen nähren, etwas zu leidenschaftlich ausgemalt gefunden. Das hannover'sche Volk protestire gegen sie? Es ist freilich Ein Mundaufthun, ob man sagt, Volk oder die Opposition; Volk hat aber einen angenehmern Klang. Es haben einige Corporationen protestirt, in diesen jedoch nur die Wahlcollegien, in den Wahlcollegien wiederum bloß Einzelne, wenn auch die Majorität, und diese am Ende durch oppositionelle Führer verleitet. Addiren wir die Personen zusammen, die in den protestirenden Collegien protestirten, so erhalten wir ein sehr kleines Häuflein Männer, die nicht einmal zum Protestiren befugt waren,“ und „sollte man bei so offenbaren Mißhandlungen unserer Verhältnisse nicht auf den Gedanken kommen, daß im Auslande die hiesige Frage dazu dient, das oppositionelle Feuer an der fremden Sache verpuffen zu lassen, um für die innern Angelegenheiten Ruhe zu gewinnen, oder andrerseits, an unserer Verfassungssache Redeübungen im liberalen Styl zu halten, damit diese Sprache nicht verloren geht?“ Endlich: „Die Verhältnisse in Baden und überhaupt im südlichen Deutschland sind wesentlich von den unsrigen verschieden. Wir haben noch nicht die Verwaltungsstadien durchgegangen, die andere Staaten bereits vor langer Zeit durchlaufen. Der staatsrechtliche Boden und die privatrechtlichen Verhältnisse sind nicht so nivellirt als anderwärts, und die Neigung des Volks ruht noch sehr auf den Einrichtungen, die verflossenen Zeiten ihre Entstehung verdanken und höchstens zeitgemäßer Fortbildung bedürfen. Als man uns mit dem Grundgesetz von 1833 eine Verfassung gab, die den Constitutionen der Länder nachgebildet war, wo der frühere rechtliche Baustoff längst zerbröckelt ist, versuchte man damit das Kunststück, einem dürren, magern Menschen den Rock auszuziehen und einem starken als bequeme Kleidung anzubieten. Es gibt keinen Rock, der für alle Männer gleich gut paßt, und eine Verfassung, die für alle Länder gleich gut seyn soll, ist eben so viel werth als ein medicinisches Universalmittel.“ Oesterreich. In der letzten Zeit waren österreichische Blätter wiederholt auf die Behauptung zurückgekommen, daß der Erfinder der Buchdruckerkunst ein Böhme sey. Joseph Dobrowsky, eine Autorität ersten Ranges, äußerte sich nun darüber schon im Jahr 1782 im fünften Bande der Abhandlungen der böhmischen Akademie der Wissenschaften wie folgt: „Peter Kodizill von Tulechow, Thomas Mitis von Limburg, beide Professoren der Prager Universität des 16ten Jahrhunderts, und der Jesuit Krugerius haben gemuthmaßt, nicht behauptet, daß die Böhmen sogar auf die Erfindung der Buchdruckerkunst einen Anspruch machen könnten. Thomas Mitis hat dieß von Martin Kuthen, welcher in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhunderts lebte, gehört, und Kuthen scheint es zur Ehre seiner Vaterstadt Kuttenberg, ohne hinlängliche Gründe, geglaubt zu haben. Die ganze Sage gründet sich auf die vorgefaßte Meinung, zu Kuttenberg habe man zuerst Bücher in böhmischer Sprache gedruckt. Der Jesuit Korjnek dringt den Böhmen überhaupt in seinen alten „Kuttenberger Denkwürdigkeiten“ (Prag 1675) diese Muthmaßung auf, als wenn es ihre ernste Meinung wäre. „Die Böhmen, sagt er, halten dafür, Johann Faust sey von Kuttenberg geboren und zufälligerweise nach Straßburg gekommen. Dort habe er diese nützliche Kunst erfunden, zu Mainz aber ans Licht gebracht. Um seinem Vaterland Ehre zu verschaffen, habe er sich nicht mehr Johann Faust, sondern Johann Kuttenberger, d. i. von Kuttenberg, genannt und geschrieben.“ Wer sieht nicht das Ungereimte und Widersprechende in der ganzen Erzählung! Korjnek hat seine Nation, indem er für ihre Ehre zu besorgt war, dadurch beleidigt, daß er den Böhmen ohne Ausnahme eine so ungegründete Meinung zumuthete. Der erleuchtete Theil der Nation urtheilt hiervon ganz anders. Man sehe Bohuslaw Hassensteins Gedicht: De propriis inventis Germanorum, ferner Daniel Adam v. Weleslawins historischen Kalender beim 2 Mai und Andere mehr, welche die Ehre der Erfindung den Deutschen, denen sie gebührt, dankbar zueignen. Wir wollen uns mit der Ehre begnügen, diese Kunst früh in Böhmen aufgenommen und verbreitet zu haben. Einige unserer Landsleute glaubten und behaupteten es in ihren Schriften öffentlich, daß wir uns mit gedruckten Werken rühmen könnten, die bis auf die Zeiten Guttenbergs und Fausts hinaufreichen. Ohne zu befürchten, von einsichtsvollen Lesern ausgelacht zu werden, geben sie das Jahr 1468 als das Druckjahr eines böhmischen Buches an.“ [2137] Kaltwasser-Heilanstalt in Kennenburg bei Eßlingen im Königreich Würtemberg. Im Laufe des Monats Julius wird die durch eine Actien-Gesellschaft von Freunden der Wasserheilkunde neu errichtete Kaltwasserheilanstalt in Kennenburg bei Eßlingen eröffnet. Das von dem Harmbache durchwässerte Thal, welches sich von dem Abhange der Eßlinger Filialberge (Ausläufer des Schurwalds) nach Ober-Eßlingen hinzieht, ist durch seine, wenn gleich nicht in großem Style hervortretenden Naturschönheiten dennoch durch eine Fülle von Abwechslung, Fruchtbarkeit, Anmuth und freundliche Stille schon längst den Liebhabern ländlicher Natur bekannt. Nahe am Ende dieses Thälchens entspringen aus einer den Berg hinauf sich ziehenden Felsenkluft mehrere bisher unbenützte Quellen, welche behufs der neuen Anstalt gefaßt wurden und ihr ausgezeichnet reines, gutes, frisches Trinkwasser in das nur einige hundert Schritte vom Ursprung entfernte neu errichtete Curhaus liefern. Dieses ist auf einem kleinen, etwa 200 Fuß höher als der 710 Fuß über dem

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 156. Augsburg, 4. Juni 1840, S. 1245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_156_18400604/13>, abgerufen am 29.04.2024.