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Allgemeine Zeitung. Nr. 156. Augsburg, 4. Juni 1840.

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der Conversion zu thun ist, woran ziemlich allgemein gezweifelt wird; er durfte jedoch diese Vertheidigung nicht unterlassen, aus Furcht, es mit der Mehrheit der Deputirtenkammer zu verderben.

Deutschland.

Seit langen Jahren hat die Eröffnung hiesigen Curorts Wiesen und Wälder nicht in so hohem Schmucke gefunden wie heute; das volle Frühjahr der Alpengegenden prangt vor dem Auge des Beschauers, und läßt die so ausgezeichnete Güte und Würze der Ziegenmolken und Pflanzensäfte dieser Zeit begreifen. Eine große Anzahl von Bestellungen verspricht auch für diesen Sommer reichlichen und hohen Besuch. Die Uebernahme der Küche auf eigene Regie der hohen Eigenthümerin, Ihrer Maj. der Königin Caroline, läßt das sichtliche Bemühen erkennen, diese so schwierige Angelegenheit der Speculation zu entziehen, um hiedurch sicherer den Klagen der letzten Jahre entgegen treten zu können. Es steht überhaupt für die Traiterie der Anstalt, so wie für das äußere Badeleben durch die neuere Einrichtung der Poststraße von München über Tegernsee, Bad Kreuth und Achenthal nach Innsbruck - dem kürzesten und interessantesten Wege zwischen beiden Hauptstädten - eine günstige Erweiterung zu erwarten, indem sich hierdurch die Dauer und die Mannichfaltigkeit des Besuches im Bade erhöht, und fortwährender Verkehr mit dem Innthale erzeugt wird. Die neue Verbindungsstraße vom Bade rückwärts herab zur Achenthaler Landstraße ist mit dem heutigen ebenfalls vollendet, so wie von heute an Bad Kreuth zugleich als Poststation mit allen den daraus hervorgehenden Vortheilen für den Reisenden wie für den Durchpaß erscheint. So wie man den Wünschen der Gäste durch Vermehrung der Tagesblätter entgegengekommen ist, so ist auch von wesentlichem Werthe für dieselbe als Curort, daß sich fortan ein Depot der namhaftesten Mineralwasser jeder Gattung daselbst befindet.

Heute verkündete der Staatsrath v. Rüdt in der zweiten Kammer, daß Se. k. Hoh. der Großherzog beabsichtige, im Anfang des Monats Julius diesen Landtag zu schließen, indem bis dahin die Geschäfte, welche die zweite Kammer noch vor sich habe, nach der Raschheit, womit die Kammern dieselben bisher beförderten, in beiden Kammern zur Erledigung kommen können. v. Itzstein fragt, wie es mit der Erledigung des, gegenwärtig in der ersten Kammer liegenden, Strafgesetzesentwurfs stehe? Staatsrath v. Rüdt: die Berathung desselben müsse am nächsten Landtag fortgesetzt werden, da es nicht mehr möglich sey, sie jetzt zu vollenden. Bader beklagt, daß man so leicht über die Erledigung des Strafgesetzes hinausgehe; er sehe in dem angekündigten Schluß des Landtags eine halbe oder eine ganze Zurücknahme des so dringend nothwendigen Gesetzes. Es sey ein ungeheurer Zeit- und Kraftaufwand und Kostenaufwand verloren. Auf die Motive dieses Schrittes der Regierung wolle er zur Zeit gar nicht eingehen, sondern nur den Antrag stellen, daß die Kammer die Frage in die Abtheilungen verweise, welche Maaßregeln zu ergreifen seyen, um die Berathung des Strafgesetzesentwurfs für den nächsten Landtag auf dem Standpunkt zu erhalten, auf dem sie sich gegenwärtig befinde. Staatsrath v. Rüdt: Die Regierung werde schon ein verfassungsmäßiges Mittel finden, um das, was jetzt geschehen sey, für den und den nächsten Landtag zu erhalten. Er sey aber zur Zeit nicht ermächtigt, einen bestimmten Weg dießfalls schon jetzt zu bezeichnen. Die Erledigung des Strafgesetzesentwurfs am gegenwärtigen Landtag wäre übrigens jedenfalls nicht mehr möglich gewesen. Gegen das Spätjahr hin seyen viele Mitglieder der ersten Kammer durch einen andern Beruf (wie man sagt, wegen der Manöuvres des achten Armeecorps) abgehalten, der Landtag müßte also lange Zeit unterbrochen werden, und so käme das Strafgesetz bis Ende December nicht zu Ende, wo doch die Kammer um ein Viertel erneuert werden müsse. Die Kammer beschloß: 1) den Wunsch auszudrücken, daß die Regierungscommission in den nächsten Tagen eine Mittheilung mache, wie die Berathung des Entwurfs in ihrem jetzigen Stande für den nächsten Landtag erhalten werden könne, daß dieselbe nicht von vornen beginnen müsse; 2) sodann, wenn keine solche Mittheilung erfolge, den Vorschlag des Abg. Bader wieder aufzunehmen, wonach diese Frage in die Abtheilungen zu verweisen sey.

Bekanntlich hatte ein Theil der katholischen Geistlichen des Landes sich zu einer Petition um Abhaltung einer Diöcesansynode vereinigt, und solche dem hiesigen Hrn. Erzbischof übersandt. Auf dieselbe ist nun eine amtliche Antwort erfolgt, aus der wir Folgendes ausheben: "Auch wir mißkennen nicht das hohe Alter, das Ansehen und die Nutzlichkeit der Synoden in der katholischen Kirche, vielmehr wünschen wir aufrichtig, mit den weisesten Lehrern und Vorstehern der Kirche, daß dieselben, da sie durch die Ungunst der Zeitverhältnisse allzu lange unterblieben sind, wieder hergestellt werden möchten. Darin aber, liebste Brüder, daß ihr die Zusammenberufung einer Synode für unsere Erzdiöcese in unserer gegenwärtigen Zeit für wünschenswerth haltet, und daher uns ersucht habt, eine solche alsbald zu versammeln, müssen wir einer entgegengesetzten Ansicht folgen. Nach eurem Dafürhalten sind es hauptsächlich zwei Punkte, welche die Nothwendigkeit einer Synode darthun sollen: nämlich der gedrückte Zustand der Kirche und die gemischten Ehen. Wenn aber die Sache einer genauern Betrachtung unterworfen wird, so kann es keinem von euch entgehen, daß dieses Fragen sind, welche nicht das Großherzogthum Baden allein berühren, sondern ganz Deutschland; und dieselben daher nicht auf einer Diöcesansynode, nicht einmal auf einer Provincial-, sondern nur auf einer Nationalsynode ihre Erledigung finden können. Dabei ist sehr zu befürchten, daß die kirchlichen Wirren, welche dermalen in Deutschland obwalten, durch eine Diöcesansynode noch vergrößert werden möchten. Indem wir daher eure Bitte um Abhaltung einer Diöcesansynode ablehnen, hegen wir den sehnlichsten Wunsch nach einer deutschen Nationalsynode und haben das zuversichtliche Vertrauen, daß auf einer solchen die Beschwerden der katholischen Kirche einer gerechten Würdigung werden unterworfen und gehoben werden. Aber, geliebteste Brüder! ihr habt auch noch andere Gründe vorgetragen, aus welchen wir uns von der Nothwendigkeit einer Diöcesansynode überzeugen sollen: ihr weiset hin auf die immer mehr einreißende Irreligiosität, den zunehmenden Verfall der Sittlichkeit, auf die immer größer werdende Herabwürdigung des geistlichen Standes und der priesterlichen Würde. Indem man nun auf der einen Seite es für gerecht anerkennen muß, daß ihr ernstlich darauf bedacht seyd, wie so großen und schweren Uebelständen gründlich möge gesteuert werden, so kann es auf der andern Seite euch doch auch nicht entgehen, daß jene Wunden über welche ihr klagt, von der Art sind, daß sie eher von jedem Einzelnen für sich, als durch eine Diöcesansynode geheilt werden können und sollen. - Wir haben Gottes Gebote in der heiligen Schrift, wir haben die Decrete und Kanonen der Concilien und der obersten Vorsteher der Kirche, welche alle ganz

der Conversion zu thun ist, woran ziemlich allgemein gezweifelt wird; er durfte jedoch diese Vertheidigung nicht unterlassen, aus Furcht, es mit der Mehrheit der Deputirtenkammer zu verderben.

Deutschland.

Seit langen Jahren hat die Eröffnung hiesigen Curorts Wiesen und Wälder nicht in so hohem Schmucke gefunden wie heute; das volle Frühjahr der Alpengegenden prangt vor dem Auge des Beschauers, und läßt die so ausgezeichnete Güte und Würze der Ziegenmolken und Pflanzensäfte dieser Zeit begreifen. Eine große Anzahl von Bestellungen verspricht auch für diesen Sommer reichlichen und hohen Besuch. Die Uebernahme der Küche auf eigene Regie der hohen Eigenthümerin, Ihrer Maj. der Königin Caroline, läßt das sichtliche Bemühen erkennen, diese so schwierige Angelegenheit der Speculation zu entziehen, um hiedurch sicherer den Klagen der letzten Jahre entgegen treten zu können. Es steht überhaupt für die Traiterie der Anstalt, so wie für das äußere Badeleben durch die neuere Einrichtung der Poststraße von München über Tegernsee, Bad Kreuth und Achenthal nach Innsbruck – dem kürzesten und interessantesten Wege zwischen beiden Hauptstädten – eine günstige Erweiterung zu erwarten, indem sich hierdurch die Dauer und die Mannichfaltigkeit des Besuches im Bade erhöht, und fortwährender Verkehr mit dem Innthale erzeugt wird. Die neue Verbindungsstraße vom Bade rückwärts herab zur Achenthaler Landstraße ist mit dem heutigen ebenfalls vollendet, so wie von heute an Bad Kreuth zugleich als Poststation mit allen den daraus hervorgehenden Vortheilen für den Reisenden wie für den Durchpaß erscheint. So wie man den Wünschen der Gäste durch Vermehrung der Tagesblätter entgegengekommen ist, so ist auch von wesentlichem Werthe für dieselbe als Curort, daß sich fortan ein Depot der namhaftesten Mineralwasser jeder Gattung daselbst befindet.

Heute verkündete der Staatsrath v. Rüdt in der zweiten Kammer, daß Se. k. Hoh. der Großherzog beabsichtige, im Anfang des Monats Julius diesen Landtag zu schließen, indem bis dahin die Geschäfte, welche die zweite Kammer noch vor sich habe, nach der Raschheit, womit die Kammern dieselben bisher beförderten, in beiden Kammern zur Erledigung kommen können. v. Itzstein fragt, wie es mit der Erledigung des, gegenwärtig in der ersten Kammer liegenden, Strafgesetzesentwurfs stehe? Staatsrath v. Rüdt: die Berathung desselben müsse am nächsten Landtag fortgesetzt werden, da es nicht mehr möglich sey, sie jetzt zu vollenden. Bader beklagt, daß man so leicht über die Erledigung des Strafgesetzes hinausgehe; er sehe in dem angekündigten Schluß des Landtags eine halbe oder eine ganze Zurücknahme des so dringend nothwendigen Gesetzes. Es sey ein ungeheurer Zeit- und Kraftaufwand und Kostenaufwand verloren. Auf die Motive dieses Schrittes der Regierung wolle er zur Zeit gar nicht eingehen, sondern nur den Antrag stellen, daß die Kammer die Frage in die Abtheilungen verweise, welche Maaßregeln zu ergreifen seyen, um die Berathung des Strafgesetzesentwurfs für den nächsten Landtag auf dem Standpunkt zu erhalten, auf dem sie sich gegenwärtig befinde. Staatsrath v. Rüdt: Die Regierung werde schon ein verfassungsmäßiges Mittel finden, um das, was jetzt geschehen sey, für den und den nächsten Landtag zu erhalten. Er sey aber zur Zeit nicht ermächtigt, einen bestimmten Weg dießfalls schon jetzt zu bezeichnen. Die Erledigung des Strafgesetzesentwurfs am gegenwärtigen Landtag wäre übrigens jedenfalls nicht mehr möglich gewesen. Gegen das Spätjahr hin seyen viele Mitglieder der ersten Kammer durch einen andern Beruf (wie man sagt, wegen der Manöuvres des achten Armeecorps) abgehalten, der Landtag müßte also lange Zeit unterbrochen werden, und so käme das Strafgesetz bis Ende December nicht zu Ende, wo doch die Kammer um ein Viertel erneuert werden müsse. Die Kammer beschloß: 1) den Wunsch auszudrücken, daß die Regierungscommission in den nächsten Tagen eine Mittheilung mache, wie die Berathung des Entwurfs in ihrem jetzigen Stande für den nächsten Landtag erhalten werden könne, daß dieselbe nicht von vornen beginnen müsse; 2) sodann, wenn keine solche Mittheilung erfolge, den Vorschlag des Abg. Bader wieder aufzunehmen, wonach diese Frage in die Abtheilungen zu verweisen sey.

Bekanntlich hatte ein Theil der katholischen Geistlichen des Landes sich zu einer Petition um Abhaltung einer Diöcesansynode vereinigt, und solche dem hiesigen Hrn. Erzbischof übersandt. Auf dieselbe ist nun eine amtliche Antwort erfolgt, aus der wir Folgendes ausheben: „Auch wir mißkennen nicht das hohe Alter, das Ansehen und die Nutzlichkeit der Synoden in der katholischen Kirche, vielmehr wünschen wir aufrichtig, mit den weisesten Lehrern und Vorstehern der Kirche, daß dieselben, da sie durch die Ungunst der Zeitverhältnisse allzu lange unterblieben sind, wieder hergestellt werden möchten. Darin aber, liebste Brüder, daß ihr die Zusammenberufung einer Synode für unsere Erzdiöcese in unserer gegenwärtigen Zeit für wünschenswerth haltet, und daher uns ersucht habt, eine solche alsbald zu versammeln, müssen wir einer entgegengesetzten Ansicht folgen. Nach eurem Dafürhalten sind es hauptsächlich zwei Punkte, welche die Nothwendigkeit einer Synode darthun sollen: nämlich der gedrückte Zustand der Kirche und die gemischten Ehen. Wenn aber die Sache einer genauern Betrachtung unterworfen wird, so kann es keinem von euch entgehen, daß dieses Fragen sind, welche nicht das Großherzogthum Baden allein berühren, sondern ganz Deutschland; und dieselben daher nicht auf einer Diöcesansynode, nicht einmal auf einer Provincial-, sondern nur auf einer Nationalsynode ihre Erledigung finden können. Dabei ist sehr zu befürchten, daß die kirchlichen Wirren, welche dermalen in Deutschland obwalten, durch eine Diöcesansynode noch vergrößert werden möchten. Indem wir daher eure Bitte um Abhaltung einer Diöcesansynode ablehnen, hegen wir den sehnlichsten Wunsch nach einer deutschen Nationalsynode und haben das zuversichtliche Vertrauen, daß auf einer solchen die Beschwerden der katholischen Kirche einer gerechten Würdigung werden unterworfen und gehoben werden. Aber, geliebteste Brüder! ihr habt auch noch andere Gründe vorgetragen, aus welchen wir uns von der Nothwendigkeit einer Diöcesansynode überzeugen sollen: ihr weiset hin auf die immer mehr einreißende Irreligiosität, den zunehmenden Verfall der Sittlichkeit, auf die immer größer werdende Herabwürdigung des geistlichen Standes und der priesterlichen Würde. Indem man nun auf der einen Seite es für gerecht anerkennen muß, daß ihr ernstlich darauf bedacht seyd, wie so großen und schweren Uebelständen gründlich möge gesteuert werden, so kann es auf der andern Seite euch doch auch nicht entgehen, daß jene Wunden über welche ihr klagt, von der Art sind, daß sie eher von jedem Einzelnen für sich, als durch eine Diöcesansynode geheilt werden können und sollen. – Wir haben Gottes Gebote in der heiligen Schrift, wir haben die Decrete und Kanonen der Concilien und der obersten Vorsteher der Kirche, welche alle ganz

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[1245/0005] der Conversion zu thun ist, woran ziemlich allgemein gezweifelt wird; er durfte jedoch diese Vertheidigung nicht unterlassen, aus Furcht, es mit der Mehrheit der Deputirtenkammer zu verderben. Deutschland. _ Bad Kreuth, 1 Jun. Seit langen Jahren hat die Eröffnung hiesigen Curorts Wiesen und Wälder nicht in so hohem Schmucke gefunden wie heute; das volle Frühjahr der Alpengegenden prangt vor dem Auge des Beschauers, und läßt die so ausgezeichnete Güte und Würze der Ziegenmolken und Pflanzensäfte dieser Zeit begreifen. Eine große Anzahl von Bestellungen verspricht auch für diesen Sommer reichlichen und hohen Besuch. Die Uebernahme der Küche auf eigene Regie der hohen Eigenthümerin, Ihrer Maj. der Königin Caroline, läßt das sichtliche Bemühen erkennen, diese so schwierige Angelegenheit der Speculation zu entziehen, um hiedurch sicherer den Klagen der letzten Jahre entgegen treten zu können. Es steht überhaupt für die Traiterie der Anstalt, so wie für das äußere Badeleben durch die neuere Einrichtung der Poststraße von München über Tegernsee, Bad Kreuth und Achenthal nach Innsbruck – dem kürzesten und interessantesten Wege zwischen beiden Hauptstädten – eine günstige Erweiterung zu erwarten, indem sich hierdurch die Dauer und die Mannichfaltigkeit des Besuches im Bade erhöht, und fortwährender Verkehr mit dem Innthale erzeugt wird. Die neue Verbindungsstraße vom Bade rückwärts herab zur Achenthaler Landstraße ist mit dem heutigen ebenfalls vollendet, so wie von heute an Bad Kreuth zugleich als Poststation mit allen den daraus hervorgehenden Vortheilen für den Reisenden wie für den Durchpaß erscheint. So wie man den Wünschen der Gäste durch Vermehrung der Tagesblätter entgegengekommen ist, so ist auch von wesentlichem Werthe für dieselbe als Curort, daß sich fortan ein Depot der namhaftesten Mineralwasser jeder Gattung daselbst befindet. _ Karlsruhe, 30 Mai. Heute verkündete der Staatsrath v. Rüdt in der zweiten Kammer, daß Se. k. Hoh. der Großherzog beabsichtige, im Anfang des Monats Julius diesen Landtag zu schließen, indem bis dahin die Geschäfte, welche die zweite Kammer noch vor sich habe, nach der Raschheit, womit die Kammern dieselben bisher beförderten, in beiden Kammern zur Erledigung kommen können. v. Itzstein fragt, wie es mit der Erledigung des, gegenwärtig in der ersten Kammer liegenden, Strafgesetzesentwurfs stehe? Staatsrath v. Rüdt: die Berathung desselben müsse am nächsten Landtag fortgesetzt werden, da es nicht mehr möglich sey, sie jetzt zu vollenden. Bader beklagt, daß man so leicht über die Erledigung des Strafgesetzes hinausgehe; er sehe in dem angekündigten Schluß des Landtags eine halbe oder eine ganze Zurücknahme des so dringend nothwendigen Gesetzes. Es sey ein ungeheurer Zeit- und Kraftaufwand und Kostenaufwand verloren. Auf die Motive dieses Schrittes der Regierung wolle er zur Zeit gar nicht eingehen, sondern nur den Antrag stellen, daß die Kammer die Frage in die Abtheilungen verweise, welche Maaßregeln zu ergreifen seyen, um die Berathung des Strafgesetzesentwurfs für den nächsten Landtag auf dem Standpunkt zu erhalten, auf dem sie sich gegenwärtig befinde. Staatsrath v. Rüdt: Die Regierung werde schon ein verfassungsmäßiges Mittel finden, um das, was jetzt geschehen sey, für den und den nächsten Landtag zu erhalten. Er sey aber zur Zeit nicht ermächtigt, einen bestimmten Weg dießfalls schon jetzt zu bezeichnen. Die Erledigung des Strafgesetzesentwurfs am gegenwärtigen Landtag wäre übrigens jedenfalls nicht mehr möglich gewesen. Gegen das Spätjahr hin seyen viele Mitglieder der ersten Kammer durch einen andern Beruf (wie man sagt, wegen der Manöuvres des achten Armeecorps) abgehalten, der Landtag müßte also lange Zeit unterbrochen werden, und so käme das Strafgesetz bis Ende December nicht zu Ende, wo doch die Kammer um ein Viertel erneuert werden müsse. Die Kammer beschloß: 1) den Wunsch auszudrücken, daß die Regierungscommission in den nächsten Tagen eine Mittheilung mache, wie die Berathung des Entwurfs in ihrem jetzigen Stande für den nächsten Landtag erhalten werden könne, daß dieselbe nicht von vornen beginnen müsse; 2) sodann, wenn keine solche Mittheilung erfolge, den Vorschlag des Abg. Bader wieder aufzunehmen, wonach diese Frage in die Abtheilungen zu verweisen sey. _ Freiburg, 14 Mai. Bekanntlich hatte ein Theil der katholischen Geistlichen des Landes sich zu einer Petition um Abhaltung einer Diöcesansynode vereinigt, und solche dem hiesigen Hrn. Erzbischof übersandt. Auf dieselbe ist nun eine amtliche Antwort erfolgt, aus der wir Folgendes ausheben: „Auch wir mißkennen nicht das hohe Alter, das Ansehen und die Nutzlichkeit der Synoden in der katholischen Kirche, vielmehr wünschen wir aufrichtig, mit den weisesten Lehrern und Vorstehern der Kirche, daß dieselben, da sie durch die Ungunst der Zeitverhältnisse allzu lange unterblieben sind, wieder hergestellt werden möchten. Darin aber, liebste Brüder, daß ihr die Zusammenberufung einer Synode für unsere Erzdiöcese in unserer gegenwärtigen Zeit für wünschenswerth haltet, und daher uns ersucht habt, eine solche alsbald zu versammeln, müssen wir einer entgegengesetzten Ansicht folgen. Nach eurem Dafürhalten sind es hauptsächlich zwei Punkte, welche die Nothwendigkeit einer Synode darthun sollen: nämlich der gedrückte Zustand der Kirche und die gemischten Ehen. Wenn aber die Sache einer genauern Betrachtung unterworfen wird, so kann es keinem von euch entgehen, daß dieses Fragen sind, welche nicht das Großherzogthum Baden allein berühren, sondern ganz Deutschland; und dieselben daher nicht auf einer Diöcesansynode, nicht einmal auf einer Provincial-, sondern nur auf einer Nationalsynode ihre Erledigung finden können. Dabei ist sehr zu befürchten, daß die kirchlichen Wirren, welche dermalen in Deutschland obwalten, durch eine Diöcesansynode noch vergrößert werden möchten. Indem wir daher eure Bitte um Abhaltung einer Diöcesansynode ablehnen, hegen wir den sehnlichsten Wunsch nach einer deutschen Nationalsynode und haben das zuversichtliche Vertrauen, daß auf einer solchen die Beschwerden der katholischen Kirche einer gerechten Würdigung werden unterworfen und gehoben werden. Aber, geliebteste Brüder! ihr habt auch noch andere Gründe vorgetragen, aus welchen wir uns von der Nothwendigkeit einer Diöcesansynode überzeugen sollen: ihr weiset hin auf die immer mehr einreißende Irreligiosität, den zunehmenden Verfall der Sittlichkeit, auf die immer größer werdende Herabwürdigung des geistlichen Standes und der priesterlichen Würde. Indem man nun auf der einen Seite es für gerecht anerkennen muß, daß ihr ernstlich darauf bedacht seyd, wie so großen und schweren Uebelständen gründlich möge gesteuert werden, so kann es auf der andern Seite euch doch auch nicht entgehen, daß jene Wunden über welche ihr klagt, von der Art sind, daß sie eher von jedem Einzelnen für sich, als durch eine Diöcesansynode geheilt werden können und sollen. – Wir haben Gottes Gebote in der heiligen Schrift, wir haben die Decrete und Kanonen der Concilien und der obersten Vorsteher der Kirche, welche alle ganz

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 156. Augsburg, 4. Juni 1840, S. 1245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_156_18400604/5>, abgerufen am 29.04.2024.