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Allgemeine Zeitung. Nr. 181. Augsburg, 29. Juni 1840.

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der Gesellschaft zu erkennen geben. Kein Mitglied soll bei den Versammlungen mehr als einmal das Wort ergreifen, es sey denn, daß er von dem Vorsitzenden dazu ermächtigt werde. Jedes Mitglied muß sich mit zwei Pistolen bewaffnet nach der Versammlung begeben, um im Falle der Ueberrumpelung sich vertheidigen zu können. Wenn die Behörden des Landes beabsichtigen sollten, die Mitglieder der Gesellschaft zu überfallen, so soll der Secretair bei dem ersten Gerüchte die Papiere der Gesellschaft verbrennen. Jedes Mitglied, das 50 neue Mitglieder anwirbt, hat Anspruch auf Beförderung. Jedes Mitglied, das neue Mitglieder einführt, ist verantwortlich für deren gutes Betragen und deren Treue gegen die Gesellschaft. Diese Gesellschaft soll von Zeit zu Zeit zusammenkommen, und der Zeitpunkt der (nächsten) Versammlung soll von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestimmt werden." Dieses angebliche Document, welches, wenn es sich wirklich in dieser Gestalt vorfindet, von dem Verstande seiner Verfasser und derer, die es als verbindendes Gesetz anerkannten, einen sehr geringen Begriff gibt, ist unterzeichnet "Smith, Secretair."

Die Frage über Lord Stanley's Bill im Unterhause war bei Abgang der Post noch nicht entschieden. Lord John Russell hatte erklärt, daß er zunächst heute die Uebersiedelungsbill, dann die Admiralitätshöfebill, und erst dann, wenn es nicht weit über 9 Uhr sey, das zweite Verlesen von des Solicitor-Generals irischer Registrationsbill (bei welcher Gelegenheit das Haus sich zwischen dieser und der Lord Stanley's entscheiden muß) vor das Haus bringen werde. Einen andern Tag für Behandlung dieser letzten Frage wollte er vorläufig nicht bestimmen. Lord Stanley erklärte darauf, daß er sich jedenfalls nicht länger als bis nächsten Montag hinhalten lassen werde. Lord John Russell erhob sich, aber seine Antwort fiel schon nach Abgang der Post.

Hinsichtlich des Ursprungs des Yorker Münsterbrandes laufen in York viele Gerüchte um, daß derselbe angelegt sey. Ein kleines Mädchen behauptet, um 8 Uhr Abends Hand und Seite eines Mannes im Glockenthurm gesehen zu haben; ein Mann, der 3/4 auf 9 Uhr im Dekansgarten war, spricht von einem lauten Thürschlagen, das er vernommen, und nach einem dritten Zeugnisse hätte in der Nacht des Brandes ein Mensch in einem öffentlichen Wirthshause geäußert: "Wenn ein Eimer Wasser es hätte auslöschen können, so würde ichs nicht angelegt haben." Doch verschwinden alle diese Gerüchte vor dem nachträglichen Geständniß des Uhrmachers, daß er und der Schreiner sich bei ihrer Arbeit nicht - wie sie früher ausgesagt - einer Laterne, sondern einer offenen, in ein Stückchen Holz gesteckten Kerze bedient, und daß sie überdieß, beim Putzen, den brennenden Docht dieser Kerze auf den mit Stroh und Stangen bedeckten Boden geworfen haben. Er, der Uhrmacher, habe jenen seinen falschen Bericht nur auf Anrathen des Schreiners und aus Furcht seine Stelle zu verlieren, abgegeben, werde aber seitdem so von Gewissensbissen geplagt, daß er die Wahrheit nicht länger verhehlen könne. Dieß Geständniß ward dann auch, obwohl nicht ohne einige wiederholte Läugnungsversuche, zuletzt vom Schreiner bestätigt.

Frankreich.

Zur Feier des Guttenberg-Festes strömen von nah und fern Fremde herbei. Die verschiedenen Städte des Elsaß senden ihre Deputirten und Alles bereitet sich zu einer ungewöhnlichen Feier dieses denkwürdigen Tages. Der Bischof hat beschlossen, daß bei der Einweihung des Guttenberg zu Ehren errichteten Denkmals, ein Tedeum gesungen werden soll. Zu diesem Denkmal sind mit den aus England an das Pariser Hülfscomite gesandten 1700 Fr. in Paris und andern französischen Städten 5947 Fr. 70 Cent. eingesammelt worden, außer dem bedeutenden Bettrag, den König Ludwig Philipp gegeben. (Straßb. Bl.)

(Guttenbergfest.) Die Regsamkeit und die Bewegung, die seit vorgestern in unserer Stadt herrschten, die vielen Fremden, welche ankamen, die Zurüstungen, die man überall bemerkte, Alles verkündete unsern Festen einen großartigen und feierlichen Charakter. Fast an allen Häusern wehte die Nationalfahne; die meisten, hauptsächlich die Häuser längs dem Wege, den der Zug gehen sollte, waren mit Blumen und mit Kränzen geziert. Gestern Vormittags, vor der Ceremonie der Einweihung von Guttenbergs Denkmal, wurden durch die verschiedenen Religionsparteien, im Münster, in der neuen Kirche, in der reformirten Kirche und in der Synagoge, gottesdienstliche Ceremonien gefeiert. Um 11 Uhr wurden die fremden Gesandtschaften im Rathhause durch den Maire, die Adjuncten und die Mitglieder des Comite's empfangen. Die Glocken im Münster verkündeten um Mittag die Eröffnung des Festes. Die Obrigkeiten und die verschiedenen Corps, die zum Zuge eingeladen worden waren, versammelten sich im großen Saale und im Hofe des Rathhauses. Mehrere Städte Frankreichs - Paris, Lyon, Nancy, Mühlhausen, Blois, Luneville, Saint-Die, Brioude, Buchsweiler, Waßlenheim, Weißenburg - gleichwie eine gewisse Zahl französische und fremde gelehrte Körperschaften, wie das Institut von Frankreich, die Pariser Litteratengesellschaft, die Gesellschaft für den Elementarunterricht, die Pariser phylotechnische Gesellschaft, die Wetteiferungsgesellschaft aus dem Wasgau-Departement, die Freiburger Universität, hatten sich durch Gesandtschaften repräsentiren lassen, deren meiste ihre Fahne vor sich her tragen ließen. Gegen 1 Uhr setzte der Zug sich in Bewegung. Zuerst kamen die vereinten Musiken der Regimenter der Garnison, die Spitze des Zugs bildend und von zwei Nationalfahnen begleitet; die Zöglinge der verschiedenen niedern und höhern Schulen, der Akademie etc. Nachher kamen die Fahnen, mit dem Wappen, das den Buchdruckern im Jahr 1470 durch den Kaiser Friedrich III gegeben wurde, und den Wappen Guttenbergs; ihnen folgten die Buchdrucker- und Buchhändlerlehrlinge, die Buchdruckergehülfen, die Buchhandlungsdiener, die Buchdruckerherren und Buchhändler aus Straßburg, die alle an ihrem Knopfloche eine blau und rothe Rose trugen. Nach den Buchdruckern erschien die große Fahne der Stadt, die Jungfrau und den Jesusknaben vorstellend, mit zwei Nationalfahnen, hinter welchen die bürgerlichen und Militärbehörden folgten, die Officiere vom Generalstabe der Division und des Platzes, so wie von den verschiedenen Corps der Garnison, das Corps der Militärärzte, die Mitglieder des Präfecturrathes, des General- und des Bezirksrathes, des Civilgerichtes, des Municipalrathes, der Geistlichkeit von jeder Religion, des Handelsgerichts, der Handelskammer, die Beamten von der Akademie, vom königlichen Collegium, die Ingenieurs des Brücken- und Straßenbaues und der Minen, die Directoren und Oberbeamten der Administration, der Rath der Werkverständigen, die Maires und Abgeordneten mehrerer Gemeinden des Elsasses, wovon drei, die aus Buchsweiler, Mauersmünster und Illkirch, Paniere oder Fahnen trugen; die Friedensrichter, die Advocaten, die Anwalte, die Notarien, eine Gesandtschaft von polnischen Flüchtlingen mit ihrer Nationalfahne; die Mitglieder der verschiedenen Comites des Festes und der Comites der Stände.

Die Gesandtschaften der Städte und der gelehrten Körperschaften waren in die ganze Länge des Zugs da und dort vertheilt; sie waren jedesmal von zwei Mitgliedern des Comite's begleitet, die dreifarbige

der Gesellschaft zu erkennen geben. Kein Mitglied soll bei den Versammlungen mehr als einmal das Wort ergreifen, es sey denn, daß er von dem Vorsitzenden dazu ermächtigt werde. Jedes Mitglied muß sich mit zwei Pistolen bewaffnet nach der Versammlung begeben, um im Falle der Ueberrumpelung sich vertheidigen zu können. Wenn die Behörden des Landes beabsichtigen sollten, die Mitglieder der Gesellschaft zu überfallen, so soll der Secretair bei dem ersten Gerüchte die Papiere der Gesellschaft verbrennen. Jedes Mitglied, das 50 neue Mitglieder anwirbt, hat Anspruch auf Beförderung. Jedes Mitglied, das neue Mitglieder einführt, ist verantwortlich für deren gutes Betragen und deren Treue gegen die Gesellschaft. Diese Gesellschaft soll von Zeit zu Zeit zusammenkommen, und der Zeitpunkt der (nächsten) Versammlung soll von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestimmt werden.“ Dieses angebliche Document, welches, wenn es sich wirklich in dieser Gestalt vorfindet, von dem Verstande seiner Verfasser und derer, die es als verbindendes Gesetz anerkannten, einen sehr geringen Begriff gibt, ist unterzeichnet „Smith, Secretair.“

Die Frage über Lord Stanley's Bill im Unterhause war bei Abgang der Post noch nicht entschieden. Lord John Russell hatte erklärt, daß er zunächst heute die Uebersiedelungsbill, dann die Admiralitätshöfebill, und erst dann, wenn es nicht weit über 9 Uhr sey, das zweite Verlesen von des Solicitor-Generals irischer Registrationsbill (bei welcher Gelegenheit das Haus sich zwischen dieser und der Lord Stanley's entscheiden muß) vor das Haus bringen werde. Einen andern Tag für Behandlung dieser letzten Frage wollte er vorläufig nicht bestimmen. Lord Stanley erklärte darauf, daß er sich jedenfalls nicht länger als bis nächsten Montag hinhalten lassen werde. Lord John Russell erhob sich, aber seine Antwort fiel schon nach Abgang der Post.

Hinsichtlich des Ursprungs des Yorker Münsterbrandes laufen in York viele Gerüchte um, daß derselbe angelegt sey. Ein kleines Mädchen behauptet, um 8 Uhr Abends Hand und Seite eines Mannes im Glockenthurm gesehen zu haben; ein Mann, der 3/4 auf 9 Uhr im Dekansgarten war, spricht von einem lauten Thürschlagen, das er vernommen, und nach einem dritten Zeugnisse hätte in der Nacht des Brandes ein Mensch in einem öffentlichen Wirthshause geäußert: „Wenn ein Eimer Wasser es hätte auslöschen können, so würde ichs nicht angelegt haben.“ Doch verschwinden alle diese Gerüchte vor dem nachträglichen Geständniß des Uhrmachers, daß er und der Schreiner sich bei ihrer Arbeit nicht – wie sie früher ausgesagt – einer Laterne, sondern einer offenen, in ein Stückchen Holz gesteckten Kerze bedient, und daß sie überdieß, beim Putzen, den brennenden Docht dieser Kerze auf den mit Stroh und Stangen bedeckten Boden geworfen haben. Er, der Uhrmacher, habe jenen seinen falschen Bericht nur auf Anrathen des Schreiners und aus Furcht seine Stelle zu verlieren, abgegeben, werde aber seitdem so von Gewissensbissen geplagt, daß er die Wahrheit nicht länger verhehlen könne. Dieß Geständniß ward dann auch, obwohl nicht ohne einige wiederholte Läugnungsversuche, zuletzt vom Schreiner bestätigt.

Frankreich.

Zur Feier des Guttenberg-Festes strömen von nah und fern Fremde herbei. Die verschiedenen Städte des Elsaß senden ihre Deputirten und Alles bereitet sich zu einer ungewöhnlichen Feier dieses denkwürdigen Tages. Der Bischof hat beschlossen, daß bei der Einweihung des Guttenberg zu Ehren errichteten Denkmals, ein Tedeum gesungen werden soll. Zu diesem Denkmal sind mit den aus England an das Pariser Hülfscomité gesandten 1700 Fr. in Paris und andern französischen Städten 5947 Fr. 70 Cent. eingesammelt worden, außer dem bedeutenden Bettrag, den König Ludwig Philipp gegeben. (Straßb. Bl.)

(Guttenbergfest.) Die Regsamkeit und die Bewegung, die seit vorgestern in unserer Stadt herrschten, die vielen Fremden, welche ankamen, die Zurüstungen, die man überall bemerkte, Alles verkündete unsern Festen einen großartigen und feierlichen Charakter. Fast an allen Häusern wehte die Nationalfahne; die meisten, hauptsächlich die Häuser längs dem Wege, den der Zug gehen sollte, waren mit Blumen und mit Kränzen geziert. Gestern Vormittags, vor der Ceremonie der Einweihung von Guttenbergs Denkmal, wurden durch die verschiedenen Religionsparteien, im Münster, in der neuen Kirche, in der reformirten Kirche und in der Synagoge, gottesdienstliche Ceremonien gefeiert. Um 11 Uhr wurden die fremden Gesandtschaften im Rathhause durch den Maire, die Adjuncten und die Mitglieder des Comité's empfangen. Die Glocken im Münster verkündeten um Mittag die Eröffnung des Festes. Die Obrigkeiten und die verschiedenen Corps, die zum Zuge eingeladen worden waren, versammelten sich im großen Saale und im Hofe des Rathhauses. Mehrere Städte Frankreichs – Paris, Lyon, Nancy, Mühlhausen, Blois, Luneville, Saint-Die, Brioude, Buchsweiler, Waßlenheim, Weißenburg – gleichwie eine gewisse Zahl französische und fremde gelehrte Körperschaften, wie das Institut von Frankreich, die Pariser Litteratengesellschaft, die Gesellschaft für den Elementarunterricht, die Pariser phylotechnische Gesellschaft, die Wetteiferungsgesellschaft aus dem Wasgau-Departement, die Freiburger Universität, hatten sich durch Gesandtschaften repräsentiren lassen, deren meiste ihre Fahne vor sich her tragen ließen. Gegen 1 Uhr setzte der Zug sich in Bewegung. Zuerst kamen die vereinten Musiken der Regimenter der Garnison, die Spitze des Zugs bildend und von zwei Nationalfahnen begleitet; die Zöglinge der verschiedenen niedern und höhern Schulen, der Akademie etc. Nachher kamen die Fahnen, mit dem Wappen, das den Buchdruckern im Jahr 1470 durch den Kaiser Friedrich III gegeben wurde, und den Wappen Guttenbergs; ihnen folgten die Buchdrucker- und Buchhändlerlehrlinge, die Buchdruckergehülfen, die Buchhandlungsdiener, die Buchdruckerherren und Buchhändler aus Straßburg, die alle an ihrem Knopfloche eine blau und rothe Rose trugen. Nach den Buchdruckern erschien die große Fahne der Stadt, die Jungfrau und den Jesusknaben vorstellend, mit zwei Nationalfahnen, hinter welchen die bürgerlichen und Militärbehörden folgten, die Officiere vom Generalstabe der Division und des Platzes, so wie von den verschiedenen Corps der Garnison, das Corps der Militärärzte, die Mitglieder des Präfecturrathes, des General- und des Bezirksrathes, des Civilgerichtes, des Municipalrathes, der Geistlichkeit von jeder Religion, des Handelsgerichts, der Handelskammer, die Beamten von der Akademie, vom königlichen Collegium, die Ingenieurs des Brücken- und Straßenbaues und der Minen, die Directoren und Oberbeamten der Administration, der Rath der Werkverständigen, die Maires und Abgeordneten mehrerer Gemeinden des Elsasses, wovon drei, die aus Buchsweiler, Mauersmünster und Illkirch, Paniere oder Fahnen trugen; die Friedensrichter, die Advocaten, die Anwalte, die Notarien, eine Gesandtschaft von polnischen Flüchtlingen mit ihrer Nationalfahne; die Mitglieder der verschiedenen Comités des Festes und der Comités der Stände.

Die Gesandtschaften der Städte und der gelehrten Körperschaften waren in die ganze Länge des Zugs da und dort vertheilt; sie waren jedesmal von zwei Mitgliedern des Comité's begleitet, die dreifarbige

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[1443/0003] der Gesellschaft zu erkennen geben. Kein Mitglied soll bei den Versammlungen mehr als einmal das Wort ergreifen, es sey denn, daß er von dem Vorsitzenden dazu ermächtigt werde. Jedes Mitglied muß sich mit zwei Pistolen bewaffnet nach der Versammlung begeben, um im Falle der Ueberrumpelung sich vertheidigen zu können. Wenn die Behörden des Landes beabsichtigen sollten, die Mitglieder der Gesellschaft zu überfallen, so soll der Secretair bei dem ersten Gerüchte die Papiere der Gesellschaft verbrennen. Jedes Mitglied, das 50 neue Mitglieder anwirbt, hat Anspruch auf Beförderung. Jedes Mitglied, das neue Mitglieder einführt, ist verantwortlich für deren gutes Betragen und deren Treue gegen die Gesellschaft. Diese Gesellschaft soll von Zeit zu Zeit zusammenkommen, und der Zeitpunkt der (nächsten) Versammlung soll von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bestimmt werden.“ Dieses angebliche Document, welches, wenn es sich wirklich in dieser Gestalt vorfindet, von dem Verstande seiner Verfasser und derer, die es als verbindendes Gesetz anerkannten, einen sehr geringen Begriff gibt, ist unterzeichnet „Smith, Secretair.“ Die Frage über Lord Stanley's Bill im Unterhause war bei Abgang der Post noch nicht entschieden. Lord John Russell hatte erklärt, daß er zunächst heute die Uebersiedelungsbill, dann die Admiralitätshöfebill, und erst dann, wenn es nicht weit über 9 Uhr sey, das zweite Verlesen von des Solicitor-Generals irischer Registrationsbill (bei welcher Gelegenheit das Haus sich zwischen dieser und der Lord Stanley's entscheiden muß) vor das Haus bringen werde. Einen andern Tag für Behandlung dieser letzten Frage wollte er vorläufig nicht bestimmen. Lord Stanley erklärte darauf, daß er sich jedenfalls nicht länger als bis nächsten Montag hinhalten lassen werde. Lord John Russell erhob sich, aber seine Antwort fiel schon nach Abgang der Post. Hinsichtlich des Ursprungs des Yorker Münsterbrandes laufen in York viele Gerüchte um, daß derselbe angelegt sey. Ein kleines Mädchen behauptet, um 8 Uhr Abends Hand und Seite eines Mannes im Glockenthurm gesehen zu haben; ein Mann, der 3/4 auf 9 Uhr im Dekansgarten war, spricht von einem lauten Thürschlagen, das er vernommen, und nach einem dritten Zeugnisse hätte in der Nacht des Brandes ein Mensch in einem öffentlichen Wirthshause geäußert: „Wenn ein Eimer Wasser es hätte auslöschen können, so würde ichs nicht angelegt haben.“ Doch verschwinden alle diese Gerüchte vor dem nachträglichen Geständniß des Uhrmachers, daß er und der Schreiner sich bei ihrer Arbeit nicht – wie sie früher ausgesagt – einer Laterne, sondern einer offenen, in ein Stückchen Holz gesteckten Kerze bedient, und daß sie überdieß, beim Putzen, den brennenden Docht dieser Kerze auf den mit Stroh und Stangen bedeckten Boden geworfen haben. Er, der Uhrmacher, habe jenen seinen falschen Bericht nur auf Anrathen des Schreiners und aus Furcht seine Stelle zu verlieren, abgegeben, werde aber seitdem so von Gewissensbissen geplagt, daß er die Wahrheit nicht länger verhehlen könne. Dieß Geständniß ward dann auch, obwohl nicht ohne einige wiederholte Läugnungsversuche, zuletzt vom Schreiner bestätigt. Frankreich. _ Straßburg, 23 Jun. Zur Feier des Guttenberg-Festes strömen von nah und fern Fremde herbei. Die verschiedenen Städte des Elsaß senden ihre Deputirten und Alles bereitet sich zu einer ungewöhnlichen Feier dieses denkwürdigen Tages. Der Bischof hat beschlossen, daß bei der Einweihung des Guttenberg zu Ehren errichteten Denkmals, ein Tedeum gesungen werden soll. Zu diesem Denkmal sind mit den aus England an das Pariser Hülfscomité gesandten 1700 Fr. in Paris und andern französischen Städten 5947 Fr. 70 Cent. eingesammelt worden, außer dem bedeutenden Bettrag, den König Ludwig Philipp gegeben. (Straßb. Bl.) _ Straßburg, 25 Jun. (Guttenbergfest.) Die Regsamkeit und die Bewegung, die seit vorgestern in unserer Stadt herrschten, die vielen Fremden, welche ankamen, die Zurüstungen, die man überall bemerkte, Alles verkündete unsern Festen einen großartigen und feierlichen Charakter. Fast an allen Häusern wehte die Nationalfahne; die meisten, hauptsächlich die Häuser längs dem Wege, den der Zug gehen sollte, waren mit Blumen und mit Kränzen geziert. Gestern Vormittags, vor der Ceremonie der Einweihung von Guttenbergs Denkmal, wurden durch die verschiedenen Religionsparteien, im Münster, in der neuen Kirche, in der reformirten Kirche und in der Synagoge, gottesdienstliche Ceremonien gefeiert. Um 11 Uhr wurden die fremden Gesandtschaften im Rathhause durch den Maire, die Adjuncten und die Mitglieder des Comité's empfangen. Die Glocken im Münster verkündeten um Mittag die Eröffnung des Festes. Die Obrigkeiten und die verschiedenen Corps, die zum Zuge eingeladen worden waren, versammelten sich im großen Saale und im Hofe des Rathhauses. Mehrere Städte Frankreichs – Paris, Lyon, Nancy, Mühlhausen, Blois, Luneville, Saint-Die, Brioude, Buchsweiler, Waßlenheim, Weißenburg – gleichwie eine gewisse Zahl französische und fremde gelehrte Körperschaften, wie das Institut von Frankreich, die Pariser Litteratengesellschaft, die Gesellschaft für den Elementarunterricht, die Pariser phylotechnische Gesellschaft, die Wetteiferungsgesellschaft aus dem Wasgau-Departement, die Freiburger Universität, hatten sich durch Gesandtschaften repräsentiren lassen, deren meiste ihre Fahne vor sich her tragen ließen. Gegen 1 Uhr setzte der Zug sich in Bewegung. Zuerst kamen die vereinten Musiken der Regimenter der Garnison, die Spitze des Zugs bildend und von zwei Nationalfahnen begleitet; die Zöglinge der verschiedenen niedern und höhern Schulen, der Akademie etc. Nachher kamen die Fahnen, mit dem Wappen, das den Buchdruckern im Jahr 1470 durch den Kaiser Friedrich III gegeben wurde, und den Wappen Guttenbergs; ihnen folgten die Buchdrucker- und Buchhändlerlehrlinge, die Buchdruckergehülfen, die Buchhandlungsdiener, die Buchdruckerherren und Buchhändler aus Straßburg, die alle an ihrem Knopfloche eine blau und rothe Rose trugen. Nach den Buchdruckern erschien die große Fahne der Stadt, die Jungfrau und den Jesusknaben vorstellend, mit zwei Nationalfahnen, hinter welchen die bürgerlichen und Militärbehörden folgten, die Officiere vom Generalstabe der Division und des Platzes, so wie von den verschiedenen Corps der Garnison, das Corps der Militärärzte, die Mitglieder des Präfecturrathes, des General- und des Bezirksrathes, des Civilgerichtes, des Municipalrathes, der Geistlichkeit von jeder Religion, des Handelsgerichts, der Handelskammer, die Beamten von der Akademie, vom königlichen Collegium, die Ingenieurs des Brücken- und Straßenbaues und der Minen, die Directoren und Oberbeamten der Administration, der Rath der Werkverständigen, die Maires und Abgeordneten mehrerer Gemeinden des Elsasses, wovon drei, die aus Buchsweiler, Mauersmünster und Illkirch, Paniere oder Fahnen trugen; die Friedensrichter, die Advocaten, die Anwalte, die Notarien, eine Gesandtschaft von polnischen Flüchtlingen mit ihrer Nationalfahne; die Mitglieder der verschiedenen Comités des Festes und der Comités der Stände. Die Gesandtschaften der Städte und der gelehrten Körperschaften waren in die ganze Länge des Zugs da und dort vertheilt; sie waren jedesmal von zwei Mitgliedern des Comité's begleitet, die dreifarbige

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 181. Augsburg, 29. Juni 1840, S. 1443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_181_18400629/3>, abgerufen am 24.04.2024.