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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Weitere 345925 Stimmen entfielen auf Welfen, elsaß-lothringische Protestler,
Wilde, sie lassen sich nicht genau rubriziren, 13972 Stimmzettel waren zersplittert.
Unter den Wilden sind im Parlaments-Almanach auch vier antisemitische
Abgeordnete aufgeführt: Ahlwardt, Liebermann v. Sonnenberg, Hilbert und Leuß.
Die angeführte Berechnung ergiebt, daß eine wesentliche Verschiebung der Parteien
im Reichstage eintreten würde, wenn die Zahl der Vertreter der angegebenen
Parteien genau der für die Partei abgegebenen Stimmen entspräche. Am
schlimmsten kommt bei der jetzigen Vertheilung die Sozialdemokratie weg, welche
statt 95 Vertreter nur 43 erhielt.

Um also ein richtiges Gleichgewicht zwischen Wählern und Gewählten für
alle Parteien herzustellen, muß an Stelle der Wahl in Wahlkreisen ein Wahl-
system treten, nach welchem die Vertheilung der Abgeordneten nicht mehr auf die
Wahlkreise, sondern nach den für eine Partei in ganz Deutschland ab-
gegebenen Stimmen erfolgt
. Dies kann nach verschiedenen Methoden ge-
schehen. Wir halten uns hier an diejenige, die wir bereits im Jahre 1877/78 in
der "Zukunft" vorschlugen,*) weil sie uns die einfachste zu sein scheint.

Nach dieser Methode bildet das ganze Deutsche Reich einen Wahlkreis.
Für die Stimmabgabe wird eine Eintheilung in Bezirke, ähnlich der jetzigen, vor-
genommen, in welchen die Wähler ihre Stimmen abgeben. Der Wähler
stimmt aber nicht mehr für eine bestimmte Person, sondern für eine
Partei
; demnach lauten die Stimmzettel auf den Namen einer bestimmten Partei.
Sämmtliche abgegebenen Stimmen werden an einer Zentralstelle gesammelt und
nach Parteien geordnet und addirt. Die Zahl der Abgeordneten dividirt in die
Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen ergiebt die Durchschnittszahl der Stimmen,
die auf einen Abgeordneten entfallen. Nimmt man an, daß künftig das Reich
400 Abgeordnete habe und es seien rund 8 Millionen gültige Stimmen abgegeben
worden, so entfallen auf jeden Abgeordneten 20000 Stimmen. Bekam von den
abgegebenen gültigen Stimmen z. B. die Sozialdemokratie 2150000, so hat sie
auf rund 107 Abgeordnete Anspruch und im gleichen Maßstab jede andere Partei,
gemäß der auf sie gefallenen Stimmenzahl.

Jhre Abgeordneten bestimmt jede Partei selbst, dergestalt, daß jede Partei,
die ihre Wahlbetheiligung offiziell bei der Zentralstelle angezeigt hat, auch eine
Liste der Kandidaten einreicht, die in der Reihenfolge, in der ihre Namen auf
der Liste stehen, für gewählt erklärt werden, so weit die Zahl der abgegebenen
Stimmen, durch die Wählerzahl, die auf einen Vertreter kommt, dividirt, der
Partei Abgeordnete zuweist.

Bei diesem System ist absolut sicher, daß jede Partei, die nur soviel
Stimmen zusammenbringt, als auf einen Abgeordneten durchschnittlich entfallen,
einen solchen erhält. Ebenso können Personen, die keiner Partei angehören, sich
um Stimmen auf ihre Person bewerben. Langt die Zahl der abgegebenen
Stimmen, so sind sie gewählt. Ein Ueberschuß an Stimmen, sei er noch so groß,
würde aber in diesem Falle verloren gehen, weil die auf eine bestimmte Person
lautenden Stimmzettel auf andere Personen nicht übertragen werden können. Da-
gegen könnten überschüssige Stimmen ber einzelnen Parteien insofern noch berück-
sichtigt werden, als ein Ueberschuß von über die Hälfte der auf einen Ab-
geordneten kommenden Stimmenzahl noch zur Zuweisung eines Abgeordneten
führen kann. Z. B. würde der Ueberschuß von 15000 Stimmen, der nach dem
angegebenen Beispiel bei 107 Abgeordneten auf 2155000 Stimmen der Sozial-
demokratie verbliebe, bei Vertheilung einer Anzahl von Mandaten auf die Rest-
überschüsse der einzelnen Parteien, ihr wahrscheinlich noch einen Vertreter ver-
schaffen. Dagegen würden Theilüberschüsse von weniger als der Hälfte - also
unter 10000 - unberücksichtigt bleiben.

*) Die "Zukunft", Sozialistische Revue, 1. Jahrgang, Seite 507 und folgende,
Berlin. Verlag der Allgem. deutschen Assoziations-Buchdruckerei.

Weitere 345925 Stimmen entfielen auf Welfen, elsaß-lothringische Protestler,
Wilde, sie lassen sich nicht genau rubriziren, 13972 Stimmzettel waren zersplittert.
Unter den Wilden sind im Parlaments-Almanach auch vier antisemitische
Abgeordnete aufgeführt: Ahlwardt, Liebermann v. Sonnenberg, Hilbert und Leuß.
Die angeführte Berechnung ergiebt, daß eine wesentliche Verschiebung der Parteien
im Reichstage eintreten würde, wenn die Zahl der Vertreter der angegebenen
Parteien genau der für die Partei abgegebenen Stimmen entspräche. Am
schlimmsten kommt bei der jetzigen Vertheilung die Sozialdemokratie weg, welche
statt 95 Vertreter nur 43 erhielt.

Um also ein richtiges Gleichgewicht zwischen Wählern und Gewählten für
alle Parteien herzustellen, muß an Stelle der Wahl in Wahlkreisen ein Wahl-
system treten, nach welchem die Vertheilung der Abgeordneten nicht mehr auf die
Wahlkreise, sondern nach den für eine Partei in ganz Deutschland ab-
gegebenen Stimmen erfolgt
. Dies kann nach verschiedenen Methoden ge-
schehen. Wir halten uns hier an diejenige, die wir bereits im Jahre 1877/78 in
der „Zukunft“ vorschlugen,*) weil sie uns die einfachste zu sein scheint.

Nach dieser Methode bildet das ganze Deutsche Reich einen Wahlkreis.
Für die Stimmabgabe wird eine Eintheilung in Bezirke, ähnlich der jetzigen, vor-
genommen, in welchen die Wähler ihre Stimmen abgeben. Der Wähler
stimmt aber nicht mehr für eine bestimmte Person, sondern für eine
Partei
; demnach lauten die Stimmzettel auf den Namen einer bestimmten Partei.
Sämmtliche abgegebenen Stimmen werden an einer Zentralstelle gesammelt und
nach Parteien geordnet und addirt. Die Zahl der Abgeordneten dividirt in die
Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen ergiebt die Durchschnittszahl der Stimmen,
die auf einen Abgeordneten entfallen. Nimmt man an, daß künftig das Reich
400 Abgeordnete habe und es seien rund 8 Millionen gültige Stimmen abgegeben
worden, so entfallen auf jeden Abgeordneten 20000 Stimmen. Bekam von den
abgegebenen gültigen Stimmen z. B. die Sozialdemokratie 2150000, so hat sie
auf rund 107 Abgeordnete Anspruch und im gleichen Maßstab jede andere Partei,
gemäß der auf sie gefallenen Stimmenzahl.

Jhre Abgeordneten bestimmt jede Partei selbst, dergestalt, daß jede Partei,
die ihre Wahlbetheiligung offiziell bei der Zentralstelle angezeigt hat, auch eine
Liste der Kandidaten einreicht, die in der Reihenfolge, in der ihre Namen auf
der Liste stehen, für gewählt erklärt werden, so weit die Zahl der abgegebenen
Stimmen, durch die Wählerzahl, die auf einen Vertreter kommt, dividirt, der
Partei Abgeordnete zuweist.

Bei diesem System ist absolut sicher, daß jede Partei, die nur soviel
Stimmen zusammenbringt, als auf einen Abgeordneten durchschnittlich entfallen,
einen solchen erhält. Ebenso können Personen, die keiner Partei angehören, sich
um Stimmen auf ihre Person bewerben. Langt die Zahl der abgegebenen
Stimmen, so sind sie gewählt. Ein Ueberschuß an Stimmen, sei er noch so groß,
würde aber in diesem Falle verloren gehen, weil die auf eine bestimmte Person
lautenden Stimmzettel auf andere Personen nicht übertragen werden können. Da-
gegen könnten überschüssige Stimmen ber einzelnen Parteien insofern noch berück-
sichtigt werden, als ein Ueberschuß von über die Hälfte der auf einen Ab-
geordneten kommenden Stimmenzahl noch zur Zuweisung eines Abgeordneten
führen kann. Z. B. würde der Ueberschuß von 15000 Stimmen, der nach dem
angegebenen Beispiel bei 107 Abgeordneten auf 2155000 Stimmen der Sozial-
demokratie verbliebe, bei Vertheilung einer Anzahl von Mandaten auf die Rest-
überschüsse der einzelnen Parteien, ihr wahrscheinlich noch einen Vertreter ver-
schaffen. Dagegen würden Theilüberschüsse von weniger als der Hälfte – also
unter 10000 – unberücksichtigt bleiben.

*) Die „Zukunft“, Sozialistische Revue, 1. Jahrgang, Seite 507 und folgende,
Berlin. Verlag der Allgem. deutschen Assoziations-Buchdruckerei.
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[53/0057] Weitere 345925 Stimmen entfielen auf Welfen, elsaß-lothringische Protestler, Wilde, sie lassen sich nicht genau rubriziren, 13972 Stimmzettel waren zersplittert. Unter den Wilden sind im Parlaments-Almanach auch vier antisemitische Abgeordnete aufgeführt: Ahlwardt, Liebermann v. Sonnenberg, Hilbert und Leuß. Die angeführte Berechnung ergiebt, daß eine wesentliche Verschiebung der Parteien im Reichstage eintreten würde, wenn die Zahl der Vertreter der angegebenen Parteien genau der für die Partei abgegebenen Stimmen entspräche. Am schlimmsten kommt bei der jetzigen Vertheilung die Sozialdemokratie weg, welche statt 95 Vertreter nur 43 erhielt. Um also ein richtiges Gleichgewicht zwischen Wählern und Gewählten für alle Parteien herzustellen, muß an Stelle der Wahl in Wahlkreisen ein Wahl- system treten, nach welchem die Vertheilung der Abgeordneten nicht mehr auf die Wahlkreise, sondern nach den für eine Partei in ganz Deutschland ab- gegebenen Stimmen erfolgt. Dies kann nach verschiedenen Methoden ge- schehen. Wir halten uns hier an diejenige, die wir bereits im Jahre 1877/78 in der „Zukunft“ vorschlugen, *) weil sie uns die einfachste zu sein scheint. Nach dieser Methode bildet das ganze Deutsche Reich einen Wahlkreis. Für die Stimmabgabe wird eine Eintheilung in Bezirke, ähnlich der jetzigen, vor- genommen, in welchen die Wähler ihre Stimmen abgeben. Der Wähler stimmt aber nicht mehr für eine bestimmte Person, sondern für eine Partei; demnach lauten die Stimmzettel auf den Namen einer bestimmten Partei. Sämmtliche abgegebenen Stimmen werden an einer Zentralstelle gesammelt und nach Parteien geordnet und addirt. Die Zahl der Abgeordneten dividirt in die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen ergiebt die Durchschnittszahl der Stimmen, die auf einen Abgeordneten entfallen. Nimmt man an, daß künftig das Reich 400 Abgeordnete habe und es seien rund 8 Millionen gültige Stimmen abgegeben worden, so entfallen auf jeden Abgeordneten 20000 Stimmen. Bekam von den abgegebenen gültigen Stimmen z. B. die Sozialdemokratie 2150000, so hat sie auf rund 107 Abgeordnete Anspruch und im gleichen Maßstab jede andere Partei, gemäß der auf sie gefallenen Stimmenzahl. Jhre Abgeordneten bestimmt jede Partei selbst, dergestalt, daß jede Partei, die ihre Wahlbetheiligung offiziell bei der Zentralstelle angezeigt hat, auch eine Liste der Kandidaten einreicht, die in der Reihenfolge, in der ihre Namen auf der Liste stehen, für gewählt erklärt werden, so weit die Zahl der abgegebenen Stimmen, durch die Wählerzahl, die auf einen Vertreter kommt, dividirt, der Partei Abgeordnete zuweist. Bei diesem System ist absolut sicher, daß jede Partei, die nur soviel Stimmen zusammenbringt, als auf einen Abgeordneten durchschnittlich entfallen, einen solchen erhält. Ebenso können Personen, die keiner Partei angehören, sich um Stimmen auf ihre Person bewerben. Langt die Zahl der abgegebenen Stimmen, so sind sie gewählt. Ein Ueberschuß an Stimmen, sei er noch so groß, würde aber in diesem Falle verloren gehen, weil die auf eine bestimmte Person lautenden Stimmzettel auf andere Personen nicht übertragen werden können. Da- gegen könnten überschüssige Stimmen ber einzelnen Parteien insofern noch berück- sichtigt werden, als ein Ueberschuß von über die Hälfte der auf einen Ab- geordneten kommenden Stimmenzahl noch zur Zuweisung eines Abgeordneten führen kann. Z. B. würde der Ueberschuß von 15000 Stimmen, der nach dem angegebenen Beispiel bei 107 Abgeordneten auf 2155000 Stimmen der Sozial- demokratie verbliebe, bei Vertheilung einer Anzahl von Mandaten auf die Rest- überschüsse der einzelnen Parteien, ihr wahrscheinlich noch einen Vertreter ver- schaffen. Dagegen würden Theilüberschüsse von weniger als der Hälfte – also unter 10000 – unberücksichtigt bleiben. *) Die „Zukunft“, Sozialistische Revue, 1. Jahrgang, Seite 507 und folgende, Berlin. Verlag der Allgem. deutschen Assoziations-Buchdruckerei.

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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/57>, abgerufen am 28.03.2024.