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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884.

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Soziale Stellung der Arbeiter.
den Bergleuten des Mittelalters bereits alle die extravaganten Be-
strebungen der heutigen, sogenannten Sozialisten. Arbeitseinstellungen,
Auswanderungen, sogar Zerstörungen von Betriebsstätten kennen wir
bereits aus dem frühen Mittelalter. Die gewaltsame Zerstörung der
merkwürdigen, maschinellen Einrichtungen des Rammelsberges geschah
zwar zum Teil durch den bösen Willen eines Oberbeamten und aus
politischen Motiven, aber doch augenscheinlich im vollkommensten
Einverständnis mit der ganzen Bergmannschaft. Zu Freiberg ent-
standen Meutereien infolge von Lohnabzügen, in Tyrol wegen Ein-
schränkungen der Feiertage, zu Kuttenberg rückte 1496 die ganze
Arbeiterbevölkerung wegen Lohnverkürzung aus, schlug ein Lager und
pflanzte Fahnen auf, bis sie ihren Willen durchgesetzt hatten. Ebenso
rebellierten 1525 die Joachimsthaler, doch endigte der grosse Streit in
einem Vergleich, indem man sich über ein Schiedsgericht verständigte.

Die Freiheit der Bergleute artete manchmal in Zügellosigkeit aus.
So heisst es in den thüringischen Berggewohnheiten aus dem 16. Jahr-
hundert: "Item bergleuth bedörffen viel Freyheit und wenigk recht,
als die Studenten, denn lust macht wagen, darum sollen bergleuthe
schön und lustigk gehalten werden in Ansehung, dass alle Wege zehn
arm werden, ehe dann einer reich."

Schon in sehr früher Zeit stak sogar in den Bergleuten eine Lust
zu konspirieren.

Die Kuttenberger Ordnung vom Jahre 1300 wendet sich bereits
gegen die conventicula conspirationes et machinationes der Berg-
schmiede. In späteren Ordnungen heisst es: gegen die "unziemliche
Murmelung, Meuterei, Empörung und anderen bösen Thaten".

Lohn und Arbeitszeit werden schon in den alten deutschen Berg-
ordnungen genau geregelt. Der deutsche Bergmann verlangte zur be-
stimmten Zeit und mit gangbarer Münze bezahlt zu werden und wehrte
sich von jeher gegen das Trucksystem, d. h. gegen Auszahlung in
Naturalien oder Waren. Dementsprechend bestimmen die alten Ord-
nungen. Das Kuttenberger Berggesetz ordnet die Lohnzahlung in
barem Gelde an und verbietet ausdrücklich, dass man den Lohn in
Erz erteile, ausser bei den Bulgenmachern (refectoribus bulgarum),
Erzteilern und Stundenausrufern, die nicht als Bergleute geachtet
wurden. Ebenso bestimmen die Kuttenberger Bergordnung und an-
dere alte Berggesetze die achtstündige Schicht, dagegen war der Berg-
mann gehalten, eine gewisse Anzahl Schichten in der Woche zu ver-
fahren. Die Betriebsbeamten wurden nach der Kuttenberger Ordnung
durch die Gewerken gewählt.


Soziale Stellung der Arbeiter.
den Bergleuten des Mittelalters bereits alle die extravaganten Be-
strebungen der heutigen, sogenannten Sozialisten. Arbeitseinstellungen,
Auswanderungen, sogar Zerstörungen von Betriebsstätten kennen wir
bereits aus dem frühen Mittelalter. Die gewaltsame Zerstörung der
merkwürdigen, maschinellen Einrichtungen des Rammelsberges geschah
zwar zum Teil durch den bösen Willen eines Oberbeamten und aus
politischen Motiven, aber doch augenscheinlich im vollkommensten
Einverständnis mit der ganzen Bergmannschaft. Zu Freiberg ent-
standen Meutereien infolge von Lohnabzügen, in Tyrol wegen Ein-
schränkungen der Feiertage, zu Kuttenberg rückte 1496 die ganze
Arbeiterbevölkerung wegen Lohnverkürzung aus, schlug ein Lager und
pflanzte Fahnen auf, bis sie ihren Willen durchgesetzt hatten. Ebenso
rebellierten 1525 die Joachimsthaler, doch endigte der groſse Streit in
einem Vergleich, indem man sich über ein Schiedsgericht verständigte.

Die Freiheit der Bergleute artete manchmal in Zügellosigkeit aus.
So heiſst es in den thüringischen Berggewohnheiten aus dem 16. Jahr-
hundert: „Item bergleuth bedörffen viel Freyheit und wenigk recht,
als die Studenten, denn lust macht wagen, darum sollen bergleuthe
schön und lustigk gehalten werden in Ansehung, daſs alle Wege zehn
arm werden, ehe dann einer reich.“

Schon in sehr früher Zeit stak sogar in den Bergleuten eine Lust
zu konspirieren.

Die Kuttenberger Ordnung vom Jahre 1300 wendet sich bereits
gegen die conventicula conspirationes et machinationes der Berg-
schmiede. In späteren Ordnungen heiſst es: gegen die „unziemliche
Murmelung, Meuterei, Empörung und anderen bösen Thaten“.

Lohn und Arbeitszeit werden schon in den alten deutschen Berg-
ordnungen genau geregelt. Der deutsche Bergmann verlangte zur be-
stimmten Zeit und mit gangbarer Münze bezahlt zu werden und wehrte
sich von jeher gegen das Trucksystem, d. h. gegen Auszahlung in
Naturalien oder Waren. Dementsprechend bestimmen die alten Ord-
nungen. Das Kuttenberger Berggesetz ordnet die Lohnzahlung in
barem Gelde an und verbietet ausdrücklich, dass man den Lohn in
Erz erteile, auſser bei den Bulgenmachern (refectoribus bulgarum),
Erzteilern und Stundenausrufern, die nicht als Bergleute geachtet
wurden. Ebenso bestimmen die Kuttenberger Bergordnung und an-
dere alte Berggesetze die achtstündige Schicht, dagegen war der Berg-
mann gehalten, eine gewisse Anzahl Schichten in der Woche zu ver-
fahren. Die Betriebsbeamten wurden nach der Kuttenberger Ordnung
durch die Gewerken gewählt.


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[778/0800] Soziale Stellung der Arbeiter. den Bergleuten des Mittelalters bereits alle die extravaganten Be- strebungen der heutigen, sogenannten Sozialisten. Arbeitseinstellungen, Auswanderungen, sogar Zerstörungen von Betriebsstätten kennen wir bereits aus dem frühen Mittelalter. Die gewaltsame Zerstörung der merkwürdigen, maschinellen Einrichtungen des Rammelsberges geschah zwar zum Teil durch den bösen Willen eines Oberbeamten und aus politischen Motiven, aber doch augenscheinlich im vollkommensten Einverständnis mit der ganzen Bergmannschaft. Zu Freiberg ent- standen Meutereien infolge von Lohnabzügen, in Tyrol wegen Ein- schränkungen der Feiertage, zu Kuttenberg rückte 1496 die ganze Arbeiterbevölkerung wegen Lohnverkürzung aus, schlug ein Lager und pflanzte Fahnen auf, bis sie ihren Willen durchgesetzt hatten. Ebenso rebellierten 1525 die Joachimsthaler, doch endigte der groſse Streit in einem Vergleich, indem man sich über ein Schiedsgericht verständigte. Die Freiheit der Bergleute artete manchmal in Zügellosigkeit aus. So heiſst es in den thüringischen Berggewohnheiten aus dem 16. Jahr- hundert: „Item bergleuth bedörffen viel Freyheit und wenigk recht, als die Studenten, denn lust macht wagen, darum sollen bergleuthe schön und lustigk gehalten werden in Ansehung, daſs alle Wege zehn arm werden, ehe dann einer reich.“ Schon in sehr früher Zeit stak sogar in den Bergleuten eine Lust zu konspirieren. Die Kuttenberger Ordnung vom Jahre 1300 wendet sich bereits gegen die conventicula conspirationes et machinationes der Berg- schmiede. In späteren Ordnungen heiſst es: gegen die „unziemliche Murmelung, Meuterei, Empörung und anderen bösen Thaten“. Lohn und Arbeitszeit werden schon in den alten deutschen Berg- ordnungen genau geregelt. Der deutsche Bergmann verlangte zur be- stimmten Zeit und mit gangbarer Münze bezahlt zu werden und wehrte sich von jeher gegen das Trucksystem, d. h. gegen Auszahlung in Naturalien oder Waren. Dementsprechend bestimmen die alten Ord- nungen. Das Kuttenberger Berggesetz ordnet die Lohnzahlung in barem Gelde an und verbietet ausdrücklich, dass man den Lohn in Erz erteile, auſser bei den Bulgenmachern (refectoribus bulgarum), Erzteilern und Stundenausrufern, die nicht als Bergleute geachtet wurden. Ebenso bestimmen die Kuttenberger Bergordnung und an- dere alte Berggesetze die achtstündige Schicht, dagegen war der Berg- mann gehalten, eine gewisse Anzahl Schichten in der Woche zu ver- fahren. Die Betriebsbeamten wurden nach der Kuttenberger Ordnung durch die Gewerken gewählt.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 1: Von der ältesten Zeit bis um das Jahr 1500 n. Chr. Braunschweig, 1884, S. 778. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen01_1884/800>, abgerufen am 30.04.2024.