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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 8. Aufl. Göttingen, 1807.

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Vierzehnter Abschnitt.
Von den
(eigentlich so genannten)
brennlichen Mineralien
.


§. 251.

Brennlich oder combustibel heißen im
Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so
schnell mit dem Sauerstoff verbinden, daß da-
bey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden.
Folglich gehören, genau genommen, auch die
Metalle darunter. Allein, da sich diese außer-
dem noch durch manche andere auffallende und
ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen
übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so
werden sie nach der alten einmahl allgemein an-
genommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine
besondere Classe gebracht, und nur nachstehende
vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten
brennlichen Mineralien gerechnet:

I. Natürlicher Schwefel.

II. Erdharz.

III. Graphit.

IV. Demant.

Vierzehnter Abschnitt.
Von den
(eigentlich so genannten)
brennlichen Mineralien
.


§. 251.

Brennlich oder combustibel heißen im
Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so
schnell mit dem Sauerstoff verbinden, daß da-
bey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden.
Folglich gehören, genau genommen, auch die
Metalle darunter. Allein, da sich diese außer-
dem noch durch manche andere auffallende und
ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen
übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so
werden sie nach der alten einmahl allgemein an-
genommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine
besondere Classe gebracht, und nur nachstehende
vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten
brennlichen Mineralien gerechnet:

I. Natürlicher Schwefel.

II. Erdharz.

III. Graphit.

IV. Demant.

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[653/0677] Vierzehnter Abschnitt. Von den (eigentlich so genannten) brennlichen Mineralien. §. 251. Brennlich oder combustibel heißen im Grunde alle diejenigen Fossilien, die sich so schnell mit dem Sauerstoff verbinden, daß da- bey Wärmestoff und Lichtstoff frey werden. Folglich gehören, genau genommen, auch die Metalle darunter. Allein, da sich diese außer- dem noch durch manche andere auffallende und ihnen ausschließlich eigene Charaktere von allen übrigen mineralischen Körpern auszeichnen, so werden sie nach der alten einmahl allgemein an- genommenen Eintheilung (§. 241.) unter eine besondere Classe gebracht, und nur nachstehende vier Geschlechter zu den eigentlich so genanten brennlichen Mineralien gerechnet: I. Natürlicher Schwefel. II. Erdharz. III. Graphit. IV. Demant.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 8. Aufl. Göttingen, 1807, S. 653. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1807/677>, abgerufen am 29.03.2024.