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Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

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Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.
ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des
Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden.
Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk
und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen
seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats-
gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche
hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem
Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt.

In diesem Sinn soll der erste Theil dieses Werks der
allgemeinen Statslehre, der zweite dem Statsrecht
und der dritte der Politik gewidmet sein.



Zweites Capitel.
Wissenschaftliche Methoden.

Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von
verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise
unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be-
gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und
zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab-
arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen
als richtige Methoden die philosophische und die histo-
rische
Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen
Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern
Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz abstract-
ideologische
, aus der historischen die einseitig-empi-
rische
wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz
hervorgegangen.

Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an
die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils
an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche
in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.


Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden.
ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des
Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden.
Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk
und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen
seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats-
gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche
hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem
Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt.

In diesem Sinn soll der erste Theil dieses Werks der
allgemeinen Statslehre, der zweite dem Statsrecht
und der dritte der Politik gewidmet sein.



Zweites Capitel.
Wissenschaftliche Methoden.

Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von
verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise
unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be-
gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und
zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab-
arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen
als richtige Methoden die philosophische und die histo-
rische
Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen
Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern
Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz abstract-
ideologische
, aus der historischen die einseitig-empi-
rische
wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz
hervorgegangen.

Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an
die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils
an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche
in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.


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[5/0023] Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden. ohne vorerst die beiden Seiten in ihm, die unterlägliche des Rechts und die eigenschaftliche der Politik zu unterscheiden. Der Statsbegriff, seine Grundlagen und Bestandtheile (Volk und Land), seine Entstehung, sein Zweck, die Hauptformen seiner Verfassung, der Begriff und die Gliederung der Stats- gewalt, bilden den Inhalt der allgemeinen Statslehre, welche hinwieder den beiden besonderen Statswissenschaften, dem Statsrecht und der Politik, zu Grunde liegt. In diesem Sinn soll der erste Theil dieses Werks der allgemeinen Statslehre, der zweite dem Statsrecht und der dritte der Politik gewidmet sein. Zweites Capitel. Wissenschaftliche Methoden. Die wissenschaftliche Betrachtung des Stats kann von verschiedenem Standpunkte aus und in verschiedener Weise unternommen werden. Wir unterscheiden zwei innerlich be- gründete Methoden der wissenschaftlichen Untersuchung und zwei falsche fehlerhafte Methoden, welche als einseitige Ab- arten der ersten beiden Arten erscheinen. Wir bezeichnen als richtige Methoden die philosophische und die histo- rische Methode. Die Abarten entstehen aus der extremen Uebertreibung je der einen vorherrschenden Seite jener erstern Methoden; aus der philosophischen ist so die blosz abstract- ideologische, aus der historischen die einseitig-empi- rische wie aus dem Urbild das Zerrbild durch Verderbnisz hervorgegangen. Der Gegensatz der Methoden schlieszt sich an theils an die Eigenschaften sowohl des Rechtes als der Politik, theils an die Verschiedenheit der geistigen Anlagen derer, welche in dieser Wissenschaft gearbeitet haben.

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Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/23>, abgerufen am 29.03.2024.