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[Bodmer, Johann Jacob]: Sammlung Critischer, Poetischer, und anderer geistvollen Schriften. Bd. 11. Zürich, 1743.

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de, keinen Antheil haben können. Verschie-
dene verständigere und gründlichere Artickel ge-
ben wir genugsam zu erkennen, daß sie von
Männern verfertiget worden, welche gründ-
liche Einsichten und aufrichtige Absichten mit
sich zu ihrer Arbeit gebracht haben. Und
vermuthlich wird aus Antrieb derselben die
Bedingung in den Vorbericht eingeflossen
seyn, daß die hier und dar bemerckten Fehler
nicht auf die gemeine Rechnung derer, die an
dieser Monathsschrift arbeiten, geschrieben,
noch weniger der gantzen Gesellschaft zur Last
geleget werden. Sie haben daran vorsichtig
gehandelt, und es ist billig daß man ihnen
Recht wiederfahren lasse. Jch mache dem-
nach eine Ausnahme von ihnen, und bin es
gar wohl zufrieden, daß sie meine Anklage
von sich und der gantzen Gesellschaft abwel-
zen, und weiter auf denjenigen einzeln Mann,
oder die wenigen Personen schieben, welchen
sie eigentlich zukommen. Jch kenne diese nicht,
sonst hätte ich das Schreiben geradezu an sie
gestellt; aber die Gesellschaft wird sie schon
kennen, und zur Verantwortung derer Feh-
ler, die sie nicht auf ihre eigene Rechnung
nehmen will, anzuhalten wissen. Also steht
es in der Gewalt der Gesellschaft zu verhüten,
daß die Unschuldigen mit den Schuldigen nicht
vermischet werden.

Jn-

de, keinen Antheil haben koͤnnen. Verſchie-
dene verſtaͤndigere und gruͤndlichere Artickel ge-
ben wir genugſam zu erkennen, daß ſie von
Maͤnnern verfertiget worden, welche gruͤnd-
liche Einſichten und aufrichtige Abſichten mit
ſich zu ihrer Arbeit gebracht haben. Und
vermuthlich wird aus Antrieb derſelben die
Bedingung in den Vorbericht eingefloſſen
ſeyn, daß die hier und dar bemerckten Fehler
nicht auf die gemeine Rechnung derer, die an
dieſer Monathsſchrift arbeiten, geſchrieben,
noch weniger der gantzen Geſellſchaft zur Laſt
geleget werden. Sie haben daran vorſichtig
gehandelt, und es iſt billig daß man ihnen
Recht wiederfahren laſſe. Jch mache dem-
nach eine Ausnahme von ihnen, und bin es
gar wohl zufrieden, daß ſie meine Anklage
von ſich und der gantzen Geſellſchaft abwel-
zen, und weiter auf denjenigen einzeln Mann,
oder die wenigen Perſonen ſchieben, welchen
ſie eigentlich zukommen. Jch kenne dieſe nicht,
ſonſt haͤtte ich das Schreiben geradezu an ſie
geſtellt; aber die Geſellſchaft wird ſie ſchon
kennen, und zur Verantwortung derer Feh-
ler, die ſie nicht auf ihre eigene Rechnung
nehmen will, anzuhalten wiſſen. Alſo ſteht
es in der Gewalt der Geſellſchaft zu verhuͤten,
daß die Unſchuldigen mit den Schuldigen nicht
vermiſchet werden.

Jn-
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[4/0006] de, keinen Antheil haben koͤnnen. Verſchie- dene verſtaͤndigere und gruͤndlichere Artickel ge- ben wir genugſam zu erkennen, daß ſie von Maͤnnern verfertiget worden, welche gruͤnd- liche Einſichten und aufrichtige Abſichten mit ſich zu ihrer Arbeit gebracht haben. Und vermuthlich wird aus Antrieb derſelben die Bedingung in den Vorbericht eingefloſſen ſeyn, daß die hier und dar bemerckten Fehler nicht auf die gemeine Rechnung derer, die an dieſer Monathsſchrift arbeiten, geſchrieben, noch weniger der gantzen Geſellſchaft zur Laſt geleget werden. Sie haben daran vorſichtig gehandelt, und es iſt billig daß man ihnen Recht wiederfahren laſſe. Jch mache dem- nach eine Ausnahme von ihnen, und bin es gar wohl zufrieden, daß ſie meine Anklage von ſich und der gantzen Geſellſchaft abwel- zen, und weiter auf denjenigen einzeln Mann, oder die wenigen Perſonen ſchieben, welchen ſie eigentlich zukommen. Jch kenne dieſe nicht, ſonſt haͤtte ich das Schreiben geradezu an ſie geſtellt; aber die Geſellſchaft wird ſie ſchon kennen, und zur Verantwortung derer Feh- ler, die ſie nicht auf ihre eigene Rechnung nehmen will, anzuhalten wiſſen. Alſo ſteht es in der Gewalt der Geſellſchaft zu verhuͤten, daß die Unſchuldigen mit den Schuldigen nicht vermiſchet werden. Jn-

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Zitationshilfe: [Bodmer, Johann Jacob]: Sammlung Critischer, Poetischer, und anderer geistvollen Schriften. Bd. 11. Zürich, 1743, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bodmer_sammlung11_1743/6>, abgerufen am 19.04.2024.