griffswaffen sind dem Auge nahezurücken, daher auf am Boden ruhenden Gestellen anzubringen. Duplikate und sonst minder bedeut- same Stücke, Schwerter, Degen, Stangenwaffen mit nicht vollkommen erhaltenen Schäften u. dgl. können dagegen, im Falle es an Platz mangelt, auf Waffenbretter gruppiert, an den Wänden zur Ansicht gelangen; doch soll jedes Stück so angebracht sein, dass es im Be- dürfnisfalle leicht und schnell herabgenommen werden kann. Fahnen müssen vollkommen entfaltet an den Wänden oder in den Saalmitten hängend angebracht werden. Alle Drapierungen sind zu vermeiden. Gegenstände von geringen Dimensionen, aber von an sich bedeuten- derem Kunstwerte, von grösserer Seltenheit und solche subtilerer Struktur sind in Glaskästen zur Schau zu stellen, die, freistehend, den Gegen- stand von allen Seiten zu betrachten gestatten. Sie müssen immer so gestellt werden, dass das Licht von den Fenstern nicht diametral auf die Glasscheiben fällt.
Diese Forderungen sind unabweislich an Staats- und öffentliche Sammlungen zu stellen; ein anderes ist es aber bei privaten Kollek- tionen. Bei diesen entfällt selbstverständlich jede Forderung, denn jeder hat das Recht, seinen Besitz nach seinen eigenen Anschauungen zu ordnen. Wir hätten demnach die Pflicht, an dem Privatbesitze stumm vorüberzugehen. Wenn wir dennoch über die Ordnung privater Waffensammlungen uns einige Winke zu geben erlauben, so sind wir dazu aus dem Grunde veranlasst, dass eine nicht geringe Anzahl von Besitzern wertvoller Sammlungen, die diese, von humansten Gefühlen beseelt, dem Publikum eröffnet haben, nicht abgeneigt sind, ihre eigenen Anschauungen mit dem Bedürfnis der Belehrung in thunlichsten Einklang zu bringen. Zudem haben wir die Überzeugung gewonnen, dass fast jeder Sammler von Waffen sachgemässen Urteilen über die Art der Aufstellung gerne das Ohr leiht, sei es auch nur, um einzelne Winke zu beherzigen und sich nach ihnen zu richten.
Jeder einzelne Sammler pflegt nach bestimmten Richtungen zu sammeln, und so trägt jede private Waffensammlung ihren eigenen Charakter an sich. Die grosse Masse privater Sammler geht lediglich von der Absicht aus, mit älteren Waffenstücken dekorative Effekte zu erreichen. In dieses Streben mengen sich oft dunkle, romantische Empfindungen, mit welchen man sich in eine vergangene Zeit hinein- träumt, als Gegensatz zu der schal erscheinenden Gegenwart. Das sind freilich Passionen, mit denen wir hier nicht zu rechnen haben und denen gegenüber wir nur Andeutungen geben können, wie ihnen nachzugehen wäre, ohne dem Gegenstande selbst, der Waffe, Gewalt anzuthun. Vor allem vermeide man es strenge, mit Harnischen andere Waffen in Verbindung zu bringen, welche weder aus derselben Zeit stammen, noch zum Gegenstande stimmen. So sieht man z. B. häufig Zweihänder in die Handschuhe von Reiterharnischen geklemmt, die, wie wir gesehen haben, nur von gemeinen Knechten zu Fuss ge-
2. Die Aufstellung der Waffen.
griffswaffen sind dem Auge nahezurücken, daher auf am Boden ruhenden Gestellen anzubringen. Duplikate und sonst minder bedeut- same Stücke, Schwerter, Degen, Stangenwaffen mit nicht vollkommen erhaltenen Schäften u. dgl. können dagegen, im Falle es an Platz mangelt, auf Waffenbretter gruppiert, an den Wänden zur Ansicht gelangen; doch soll jedes Stück so angebracht sein, daſs es im Be- dürfnisfalle leicht und schnell herabgenommen werden kann. Fahnen müssen vollkommen entfaltet an den Wänden oder in den Saalmitten hängend angebracht werden. Alle Drapierungen sind zu vermeiden. Gegenstände von geringen Dimensionen, aber von an sich bedeuten- derem Kunstwerte, von gröſserer Seltenheit und solche subtilerer Struktur sind in Glaskästen zur Schau zu stellen, die, freistehend, den Gegen- stand von allen Seiten zu betrachten gestatten. Sie müssen immer so gestellt werden, daſs das Licht von den Fenstern nicht diametral auf die Glasscheiben fällt.
Diese Forderungen sind unabweislich an Staats- und öffentliche Sammlungen zu stellen; ein anderes ist es aber bei privaten Kollek- tionen. Bei diesen entfällt selbstverständlich jede Forderung, denn jeder hat das Recht, seinen Besitz nach seinen eigenen Anschauungen zu ordnen. Wir hätten demnach die Pflicht, an dem Privatbesitze stumm vorüberzugehen. Wenn wir dennoch über die Ordnung privater Waffensammlungen uns einige Winke zu geben erlauben, so sind wir dazu aus dem Grunde veranlaſst, daſs eine nicht geringe Anzahl von Besitzern wertvoller Sammlungen, die diese, von humansten Gefühlen beseelt, dem Publikum eröffnet haben, nicht abgeneigt sind, ihre eigenen Anschauungen mit dem Bedürfnis der Belehrung in thunlichsten Einklang zu bringen. Zudem haben wir die Überzeugung gewonnen, daſs fast jeder Sammler von Waffen sachgemäſsen Urteilen über die Art der Aufstellung gerne das Ohr leiht, sei es auch nur, um einzelne Winke zu beherzigen und sich nach ihnen zu richten.
Jeder einzelne Sammler pflegt nach bestimmten Richtungen zu sammeln, und so trägt jede private Waffensammlung ihren eigenen Charakter an sich. Die groſse Masse privater Sammler geht lediglich von der Absicht aus, mit älteren Waffenstücken dekorative Effekte zu erreichen. In dieses Streben mengen sich oft dunkle, romantische Empfindungen, mit welchen man sich in eine vergangene Zeit hinein- träumt, als Gegensatz zu der schal erscheinenden Gegenwart. Das sind freilich Passionen, mit denen wir hier nicht zu rechnen haben und denen gegenüber wir nur Andeutungen geben können, wie ihnen nachzugehen wäre, ohne dem Gegenstande selbst, der Waffe, Gewalt anzuthun. Vor allem vermeide man es strenge, mit Harnischen andere Waffen in Verbindung zu bringen, welche weder aus derselben Zeit stammen, noch zum Gegenstande stimmen. So sieht man z. B. häufig Zweihänder in die Handschuhe von Reiterharnischen geklemmt, die, wie wir gesehen haben, nur von gemeinen Knechten zu Fuſs ge-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0601"n="583"/><fwplace="top"type="header">2. Die Aufstellung der Waffen.</fw><lb/>
griffswaffen sind dem Auge nahezurücken, daher auf am Boden<lb/>
ruhenden Gestellen anzubringen. Duplikate und sonst minder bedeut-<lb/>
same Stücke, Schwerter, Degen, Stangenwaffen mit nicht vollkommen<lb/>
erhaltenen Schäften u. dgl. können dagegen, im Falle es an Platz<lb/>
mangelt, auf Waffenbretter gruppiert, an den Wänden zur Ansicht<lb/>
gelangen; doch soll jedes Stück so angebracht sein, daſs es im Be-<lb/>
dürfnisfalle leicht und schnell herabgenommen werden kann. Fahnen<lb/>
müssen vollkommen entfaltet an den Wänden oder in den Saalmitten<lb/>
hängend angebracht werden. Alle Drapierungen sind zu vermeiden.<lb/>
Gegenstände von geringen Dimensionen, aber von an sich bedeuten-<lb/>
derem Kunstwerte, von gröſserer Seltenheit und solche subtilerer Struktur<lb/>
sind in Glaskästen zur Schau zu stellen, die, freistehend, den Gegen-<lb/>
stand von allen Seiten zu betrachten gestatten. Sie müssen immer<lb/>
so gestellt werden, daſs das Licht von den Fenstern nicht diametral<lb/>
auf die Glasscheiben fällt.</p><lb/><p>Diese Forderungen sind unabweislich an Staats- und öffentliche<lb/>
Sammlungen zu stellen; ein anderes ist es aber bei privaten Kollek-<lb/>
tionen. Bei diesen entfällt selbstverständlich jede Forderung, denn jeder<lb/>
hat das Recht, seinen Besitz nach seinen eigenen Anschauungen zu<lb/>
ordnen. Wir hätten demnach die Pflicht, an dem Privatbesitze<lb/>
stumm vorüberzugehen. Wenn wir dennoch über die Ordnung privater<lb/>
Waffensammlungen uns einige Winke zu geben erlauben, so sind wir<lb/>
dazu aus dem Grunde veranlaſst, daſs eine nicht geringe Anzahl von<lb/>
Besitzern wertvoller Sammlungen, die diese, von humansten Gefühlen<lb/>
beseelt, dem Publikum eröffnet haben, nicht abgeneigt sind, ihre<lb/>
eigenen Anschauungen mit dem Bedürfnis der Belehrung in thunlichsten<lb/>
Einklang zu bringen. Zudem haben wir die Überzeugung gewonnen,<lb/>
daſs fast jeder Sammler von Waffen sachgemäſsen Urteilen über die<lb/>
Art der Aufstellung gerne das Ohr leiht, sei es auch nur, um einzelne<lb/>
Winke zu beherzigen und sich nach ihnen zu richten.</p><lb/><p>Jeder einzelne Sammler pflegt nach bestimmten Richtungen zu<lb/>
sammeln, und so trägt jede private Waffensammlung ihren eigenen<lb/>
Charakter an sich. Die groſse Masse privater Sammler geht lediglich<lb/>
von der Absicht aus, mit älteren Waffenstücken dekorative Effekte zu<lb/>
erreichen. In dieses Streben mengen sich oft dunkle, romantische<lb/>
Empfindungen, mit welchen man sich in eine vergangene Zeit hinein-<lb/>
träumt, als Gegensatz zu der schal erscheinenden Gegenwart. Das<lb/>
sind freilich Passionen, mit denen wir hier nicht zu rechnen haben<lb/>
und denen gegenüber wir nur Andeutungen geben können, wie ihnen<lb/>
nachzugehen wäre, ohne dem Gegenstande selbst, der Waffe, Gewalt<lb/>
anzuthun. Vor allem vermeide man es strenge, mit Harnischen andere<lb/>
Waffen in Verbindung zu bringen, welche weder aus derselben Zeit<lb/>
stammen, noch zum Gegenstande stimmen. So sieht man z. B. häufig<lb/>
Zweihänder in die Handschuhe von Reiterharnischen geklemmt, die,<lb/>
wie wir gesehen haben, nur von gemeinen Knechten zu Fuſs ge-<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[583/0601]
2. Die Aufstellung der Waffen.
griffswaffen sind dem Auge nahezurücken, daher auf am Boden
ruhenden Gestellen anzubringen. Duplikate und sonst minder bedeut-
same Stücke, Schwerter, Degen, Stangenwaffen mit nicht vollkommen
erhaltenen Schäften u. dgl. können dagegen, im Falle es an Platz
mangelt, auf Waffenbretter gruppiert, an den Wänden zur Ansicht
gelangen; doch soll jedes Stück so angebracht sein, daſs es im Be-
dürfnisfalle leicht und schnell herabgenommen werden kann. Fahnen
müssen vollkommen entfaltet an den Wänden oder in den Saalmitten
hängend angebracht werden. Alle Drapierungen sind zu vermeiden.
Gegenstände von geringen Dimensionen, aber von an sich bedeuten-
derem Kunstwerte, von gröſserer Seltenheit und solche subtilerer Struktur
sind in Glaskästen zur Schau zu stellen, die, freistehend, den Gegen-
stand von allen Seiten zu betrachten gestatten. Sie müssen immer
so gestellt werden, daſs das Licht von den Fenstern nicht diametral
auf die Glasscheiben fällt.
Diese Forderungen sind unabweislich an Staats- und öffentliche
Sammlungen zu stellen; ein anderes ist es aber bei privaten Kollek-
tionen. Bei diesen entfällt selbstverständlich jede Forderung, denn jeder
hat das Recht, seinen Besitz nach seinen eigenen Anschauungen zu
ordnen. Wir hätten demnach die Pflicht, an dem Privatbesitze
stumm vorüberzugehen. Wenn wir dennoch über die Ordnung privater
Waffensammlungen uns einige Winke zu geben erlauben, so sind wir
dazu aus dem Grunde veranlaſst, daſs eine nicht geringe Anzahl von
Besitzern wertvoller Sammlungen, die diese, von humansten Gefühlen
beseelt, dem Publikum eröffnet haben, nicht abgeneigt sind, ihre
eigenen Anschauungen mit dem Bedürfnis der Belehrung in thunlichsten
Einklang zu bringen. Zudem haben wir die Überzeugung gewonnen,
daſs fast jeder Sammler von Waffen sachgemäſsen Urteilen über die
Art der Aufstellung gerne das Ohr leiht, sei es auch nur, um einzelne
Winke zu beherzigen und sich nach ihnen zu richten.
Jeder einzelne Sammler pflegt nach bestimmten Richtungen zu
sammeln, und so trägt jede private Waffensammlung ihren eigenen
Charakter an sich. Die groſse Masse privater Sammler geht lediglich
von der Absicht aus, mit älteren Waffenstücken dekorative Effekte zu
erreichen. In dieses Streben mengen sich oft dunkle, romantische
Empfindungen, mit welchen man sich in eine vergangene Zeit hinein-
träumt, als Gegensatz zu der schal erscheinenden Gegenwart. Das
sind freilich Passionen, mit denen wir hier nicht zu rechnen haben
und denen gegenüber wir nur Andeutungen geben können, wie ihnen
nachzugehen wäre, ohne dem Gegenstande selbst, der Waffe, Gewalt
anzuthun. Vor allem vermeide man es strenge, mit Harnischen andere
Waffen in Verbindung zu bringen, welche weder aus derselben Zeit
stammen, noch zum Gegenstande stimmen. So sieht man z. B. häufig
Zweihänder in die Handschuhe von Reiterharnischen geklemmt, die,
wie wir gesehen haben, nur von gemeinen Knechten zu Fuſs ge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Boeheim, Wendelin: Handbuch der Waffenkunde. Leipzig, 1890, S. 583. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boeheim_waffenkunde_1890/601>, abgerufen am 02.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.