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Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619.

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Dieweil auch zum Vier vnd zwantzigsten das ausroden eine zeithero zu abbruch der Holtzung vnd schmelerung gemeiner Weide / fast gemein worden / als sol solches an orten / da andere des Holtzes vnnd Weide halben interessiret / keines weges zugegeben / auch wegen des vervbten vbermessigen außrhodens / erkündigung eingezogen / vnnd gehörige maß gegeben werden / Gleichwol aber den Fürstlichen Emptern in deroselben sonderbahren verbesserung / da andere nicht interessiret / zuschläge zumachen / vnnd auszurhoden vnbenommen seyn.

Der Wasenfuhr halben / zu beforderung des Saltzwercks zu Saltzliebenhalle / sol es vors Fünffvnd zwantzigste / gleich wie mit der Kohlenfuhr zu den Bergwercken / besag des 4 Art. Saltzdahlemschen Abschieds gehalten / vnd nach gelegenheit vnd weite deß weges die belohnung beschehen vnd gereicht werden.

Die Küchen Termin sollen zum Sechsvndzwantzigsten / zu erleichterung der Vnterthanen / so viel müglich / eingezogen / von andern zu Privatnutzen / nit mißbraucht / auch nach dem gewöhnlichen anschlage / richtig bezahlt / vnd der befundene mißbrauch ernstlich gestrafft / auch dieserwegen nachfrage angestellt werden.

Zum Siebenvndzwantzigsten / sollen auch die Beampten sich des seens mit den Armen Vnterthanen / wie auch des Kornkauffs in den Emptern aus erheblichen vrsachen enthalten / auch jhr Viehe / als Vohlen / Schweine / Kelber vnnd anders den Vnterthanen in die Fütterung nicht vffdringen / oder ernsten einsehens vnd bestraffung gewertig seyn.

Fürs 28 hat es auch wegen der vnzimblichen Pfandungen in dem Saltzdahlemschen Abschiede eine gewisse decision. Als aber klage einkommen / daß deme zuwider gehandelt / vnnd zu zeiten gantze hauffen Schaffe vnnd ander Viehe geschlachtet /

Dieweil auch zum Vier vnd zwantzigsten das ausroden eine zeithero zu abbruch der Holtzung vnd schmelerung gemeiner Weide / fast gemein worden / als sol solches an orten / da andere des Holtzes vnnd Weide halben interessiret / keines weges zugegeben / auch wegen des vervbten vbermessigen außrhodens / erkündigung eingezogen / vnnd gehörige maß gegeben werden / Gleichwol aber den Fürstlichen Emptern in deroselben sonderbahren verbesserung / da andere nicht interessiret / zuschläge zumachen / vnnd auszurhoden vnbenommen seyn.

Der Wasenfuhr halben / zu beforderung des Saltzwercks zu Saltzliebenhalle / sol es vors Fünffvnd zwantzigste / gleich wie mit der Kohlenfuhr zu den Bergwercken / besag des 4 Art. Saltzdahlemschen Abschieds gehalten / vnd nach gelegenheit vnd weite deß weges die belohnung beschehen vnd gereicht werden.

Die Küchen Termin sollen zum Sechsvndzwantzigsten / zu erleichterung der Vnterthanen / so viel müglich / eingezogen / von andern zu Privatnutzen / nit mißbraucht / auch nach dem gewöhnlichen anschlage / richtig bezahlt / vñ der befundene mißbrauch ernstlich gestrafft / auch dieserwegen nachfrage angestellt werden.

Zum Siebenvndzwantzigsten / sollen auch die Beampten sich des seens mit den Armen Vnterthanen / wie auch des Kornkauffs in den Emptern aus erheblichen vrsachen enthalten / auch jhr Viehe / als Vohlen / Schweine / Kelber vnnd anders den Vnterthanen in die Fütterung nicht vffdringen / oder ernsten einsehens vnd bestraffung gewertig seyn.

Fürs 28 hat es auch wegen der vnzimblichen Pfandungen in dem Saltzdahlemschen Abschiede eine gewisse decision. Als aber klage einkommen / daß deme zuwider gehandelt / vnnd zu zeiten gantze hauffen Schaffe vnnd ander Viehe geschlachtet /

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[0015] Dieweil auch zum Vier vnd zwantzigsten das ausroden eine zeithero zu abbruch der Holtzung vnd schmelerung gemeiner Weide / fast gemein worden / als sol solches an orten / da andere des Holtzes vnnd Weide halben interessiret / keines weges zugegeben / auch wegen des vervbten vbermessigen außrhodens / erkündigung eingezogen / vnnd gehörige maß gegeben werden / Gleichwol aber den Fürstlichen Emptern in deroselben sonderbahren verbesserung / da andere nicht interessiret / zuschläge zumachen / vnnd auszurhoden vnbenommen seyn. Der Wasenfuhr halben / zu beforderung des Saltzwercks zu Saltzliebenhalle / sol es vors Fünffvnd zwantzigste / gleich wie mit der Kohlenfuhr zu den Bergwercken / besag des 4 Art. Saltzdahlemschen Abschieds gehalten / vnd nach gelegenheit vnd weite deß weges die belohnung beschehen vnd gereicht werden. Die Küchen Termin sollen zum Sechsvndzwantzigsten / zu erleichterung der Vnterthanen / so viel müglich / eingezogen / von andern zu Privatnutzen / nit mißbraucht / auch nach dem gewöhnlichen anschlage / richtig bezahlt / vñ der befundene mißbrauch ernstlich gestrafft / auch dieserwegen nachfrage angestellt werden. Zum Siebenvndzwantzigsten / sollen auch die Beampten sich des seens mit den Armen Vnterthanen / wie auch des Kornkauffs in den Emptern aus erheblichen vrsachen enthalten / auch jhr Viehe / als Vohlen / Schweine / Kelber vnnd anders den Vnterthanen in die Fütterung nicht vffdringen / oder ernsten einsehens vnd bestraffung gewertig seyn. Fürs 28 hat es auch wegen der vnzimblichen Pfandungen in dem Saltzdahlemschen Abschiede eine gewisse decision. Als aber klage einkommen / daß deme zuwider gehandelt / vnnd zu zeiten gantze hauffen Schaffe vnnd ander Viehe geschlachtet /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619/15>, abgerufen am 29.03.2024.